Ministerpräsidenten wollen „bundesweiten Drohnenabwehrschirm“
Die Ministerpräsident*innen der Bundesländer haben bei ihrer Konferenz in Berlin die Antworten auf die aktuelle – äußere – Sicherheitslage zu einem Schwerpunkt gemacht; man könnte auch sagen: sie haben darüber beraten, was nötig ist, um Deutschland angesichts russischer Bedrohung kriegstüchtig zu machen. Zur Dokumentation wesentliche Punkte aus dem Beschluss vom (heutigen) Donnerstag – und auch eine Anmerkung.
Der komplette Beschluss Harmonisierung rechtlicher Rahmenbedingungen für Sicherheit und Resilienz findet sich hier zum Nachlesen. Die Regierungschefinnen und -chefs gehen darin auf mehrere Details ein – am bemerkenswertesten aus meiner Sicht: Sie dringen auf eine rasche Überarbeitung der Notstandsgesetze. Aus dem Beschlusstext:
In Anbetracht einer zunehmend angespannten Bedrohungslage steht Deutschland vor der Herausforderung, sich auf eine weitere Verschärfung der Sicherheitslage, insbesondere in dem Konflikt mit Russland, vorzubereiten. Da jedoch auch gegenwärtig bereits reale und hybride Bedrohungen bewusst unterhalb der Schwelle eines bewaffneten Angriffs stattfinden, sprechen sich die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder dafür aus, die Leistungs-, Sicherstellungs- und Vorsorgegesetze zu überarbeiten, um die notwendigen rechtlichen Instrumentarien zur Bewältigung dieser Herausforderungen zur Verfügung zu stellen.
Allerdings wird in dem Beschlusstext gezielt Bezug auf den Spannungs- oder Verteidigungsfall sowie den Bündnisfall genommen:
Nach Überzeugung der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bedarf es insbesondere vor dem Hintergrund zunehmender hybrider Bedrohungen und Drohnenüberflüge zusätzlich einer systematischen Analyse und Harmonisierung rechtlicher Rahmenbedingungen des Bundes und der Länder, um auf ziviler Seite die Voraussetzungen für eine Anschlussfähigkeit zur militärischen Verteidigung zu schaffen und möglichen Sabotageakten vorzubeugen. Dazu gehört auch, die systematische Überprüfung des Rechts auf seine Eignung und bundeseinheitliche Umsetzung insbesondere im Spannungs-, Bündnis- oder Verteidigungsfall und das reibungslose Funktionieren staatlicher und ziviler Akteure auf allen Ebenen unseres Systems zu sichern. Von besonderer Bedeutung ist hier vor allem die Sicherstellung der Mobilität im Schienennetz sowie auf den Bundesautobahnen und Bundesstraßen, um militärische Bedarfe
vorrangig unter gleichzeitiger Gewährleistung ziviler Verkehre zu decken.
Damit bleibt die Frage offen, welche Reaktionsmöglichkeiten der Staat gerade unterhalb der Schwelle von Spannungs- und Verteidigungsfall haben soll (der Bündnisfall hat noch eine andere rechtliche Bedeutung und, wie nach 9/11 sichtbar, nicht zwingend Auswirkungen auf innerstaatliche deutsche Regelungen). Schließlich richten sich hybride Angriffe in der Grauzone gezielt auf mögliche Schwachstellen, die es im Spannungs- oder Verteidigungsfall so nicht gäbe, im – rechtlichen – Friedensbetrieb aber schon.
Und ein bisschen, pardon, abstrus wird es mit der Forderung
Es sind die rechtlichen Grundlagen zur Errichtung eines gemeinsamen bundesweiten Drohnenabwehrschirms zu schaffen.
Nun sind gemeinsame rechtliche Grundlagen für Bund und Länder an dieser Stelle sicherlich nötig. Aber die Vorstellung, es könne realistisch so etwas geben wie einen gemeinsamen bundesweiten Drohnenabwehrschirm und die damit verbundene Illusion eines Golden Dome gegen Drohnen: da wäre es vielleicht realistischer, auf den Weihnachtswunschzettel ein rosa Pony zu schreiben.
(Foto: Die neu aufgestellte Drohnenabwehreinheit der Bundespolizei am 2. Dezember 2025 in Blumberg bei Berlin – Sebastian Rau/photothek.de)
Wir haben im Wesentlichen zwei Male gesehen, wie FPV Drohnen militärische Ziele im Inland angegriffen haben – einmal bei in Containern versteckten Drohnen, die russ. Flugzeuge mittels Bilderkennung angegriffen haben, und einmal im Iran, wo israelische Agenten die Waffen mit 3D Druckern unbehelligt zusammenbauten und dann Radare zerstört haben.
Letzteres war vor ca. 6 Monaten.
Das Thema beschäftigt auch den Geheimschutz von zahlreichen zivilen Behörden. Wo bleibt die Koordinierung? Wollen wir erst einmal die Bundespolizei anrufen, wenn unsere Rechenzentren, Notstrom, Lagerzentren, usw. ausgeschaltet werden und der Bund als handlungsunfähig dargestellt wird?
Viel Rauch um nichts. Die Innenminister spannen den Pflug vor den Ochsen. Russland wird von seinen Kriegszielen keinen Deut zurückweichen, sich mit nichts weniger als der vollständigen Annektion der Ukraine zufrieden geben und dieses Ziel höchstwahrscheinlich auch früher oder später erreichen. Man darf hoffentlich unterstellen, daß EU und NATO insgeheim bereits bestens auf dieses Szenario vorbereitet sind. Drohnenabwehr ist dann allenfalls ein Aspekt innerhalb einer fundamental neuen Sicherheitsstrategie. Zudem wird sich die EU nach dem Fall der Ukraine nicht länger der Neorealpolitik der Großmächte verweigern können. Man muß diese Vorstellung nicht mögen, sie ist aber viel wahrscheinlicher, als ein wie auch immer geartetes Überleben der Ukraine.
zur MPK-Formulierung „gemeinsamen bundesweiten Drohnenabwehrschirms“
klar, „Schirm“ ist ein Bild, wie „Schild“ auch – letzteres Bild wird EU-seitig in deren „Fahrplan für die Verteidigungsbereitschaft 2030“ für drei der vier „europäischer Leitinitiativen“ verwendet, nur bei Drohnen wird, bildfrei, von „europäischer Drohnenabwehrinitiative“ gesprochen.
Gemeint sein muss doch aber wohl, bildfrei formuliert, eine Verfügbarkeit von Drohnenabwehrmitteln, die dem regional plötzlichen Auftreten zeitlich angemessen ist.
@Alex 2.0:
Diese beiden Beispiele zeigen doch wunderbar, warum ein „Golden Dome“ illusorisch ist. Es gibt quasi keine Frühwarnzeit, wo noch im Lagezentrum die Optionen bei einer Tasse Kaffee besprochen werden können. Wenn die Drohnen auf dem Radar auftauchen, ist es schon zu spät – außer in Reichweite steht zufällig gerade ein Wirkmittel herum, das automatisch aufgeschaltet werden kann.
Mit den gemütlichen Spionage- und Psychologie-Überflügen, wird Sabotage jedenfalls nichts mehr gemein haben. Im Endeffekt läuft es auf eine Sicherung absolut kritischer Schwerpunkte mit einer dynamischen Komponente hinaus. Letzteres bezieht sich auf die Verkehrswege, also einer Art temporären Geleitschutz bei militärischer Nutzung. Dass es da wiederum nicht nur um Drohnen geht, haben wir ja in Polen erst kürzlich gesehen.
Die begriffliche Darstellung einer Drohnenabwehr als „Schirm“ greift in der Sache schon zu kurz. Wie richtig von @Alex 2.0 angemerkt, können schlagkräftige Drohnen auch unmittelbar in der Nähe von kritischen Zielen hergestellt oder dorthin verbracht und eingesetzt werden.
Wenn also von einem Schirm gesprochen wird, suggeriert dies einen Schutz, der so nicht zu gewährleisten ist. Gegen Feinde von Innen hilft leider kein Militär, sondern nur ein kompetenter und funktionierender Nachrichtendienst bzw. Verfassungsschutz. Die Zusammenarbeit zwischen Auslands- und Inlandsdiensten sowie der föderalen Strukturen hinsichtlich eines Informationsaustauschs sollte daher klar geregelt und intensiviert werden, damit Anzeichen für entsprechende Tätigkeiten rechtzeitig an die richtige Stelle gelangen und nicht wieder alle gucken, wie die Kuh, wenn’s donnert, sobald etwas passiert, was bei funktionierender Abstimmung hätte vermieden werden können.
Man wird kaum jemanden mit Drohnenabwehr neben jedes kritische Ziel stellen können.
@TW
Erste Erfolge stellen sich ein. Drei Wochen Testen, Lernen und Zeigen was geht.
https://www.instagram.com/reel/DR9WELFjNmr/?igsh=M2FiYXhhajRxc25w
[Danke für den Hinweis; greife das ggf. als eigenen Eintrag auf – wenn die so was am Sonntag raushauen, ist das dann ein Zeichen dafür dass es eilig ist oder hoffen die dass es nicht so auffällt? ;-) T.W.]