Ministerpräsidenten wollen „bundesweiten Drohnenabwehrschirm“

Die Ministerpräsident*innen der Bundesländer haben bei ihrer Konferenz in Berlin die Antworten auf die aktuelle – äußere – Sicherheitslage zu einem Schwerpunkt gemacht; man könnte auch sagen: sie haben darüber beraten, was nötig ist, um Deutschland angesichts russischer Bedrohung kriegstüchtig zu machen. Zur Dokumentation wesentliche Punkte aus dem Beschluss vom (heutigen) Donnerstag – und auch eine Anmerkung.

Der komplette Beschluss Harmonisierung rechtlicher Rahmenbedingungen für Sicherheit und Resilienz findet sich hier zum Nachlesen. Die Regierungschefinnen und -chefs gehen darin auf mehrere Details ein – am bemerkenswertesten aus meiner Sicht: Sie dringen auf eine rasche Überarbeitung der Notstandsgesetze. Aus dem Beschlusstext:

In Anbetracht einer zunehmend angespannten Bedrohungslage steht Deutschland vor der Herausforderung, sich auf eine weitere Verschärfung der Sicherheitslage, insbesondere in dem Konflikt mit Russland, vorzubereiten. Da jedoch auch gegenwärtig bereits reale und hybride Bedrohungen bewusst unterhalb der Schwelle eines bewaffneten Angriffs stattfinden, sprechen sich die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder dafür aus, die Leistungs-, Sicherstellungs- und Vorsorgegesetze zu überarbeiten, um die notwendigen rechtlichen Instrumentarien zur Bewältigung dieser Herausforderungen zur Verfügung zu stellen.

Allerdings wird in dem Beschlusstext gezielt Bezug auf den Spannungs- oder Verteidigungsfall sowie den Bündnisfall genommen:

Nach Überzeugung der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bedarf es insbesondere vor dem Hintergrund zunehmender hybrider Bedrohungen und Drohnenüberflüge zusätzlich einer systematischen Analyse und Harmonisierung rechtlicher Rahmenbedingungen des Bundes und der Länder, um auf ziviler Seite die Voraussetzungen für eine Anschlussfähigkeit zur militärischen Verteidigung zu schaffen und möglichen Sabotageakten vorzubeugen. Dazu gehört auch, die systematische Überprüfung des Rechts auf seine Eignung und bundeseinheitliche Umsetzung insbesondere im Spannungs-, Bündnis- oder Verteidigungsfall und das reibungslose Funktionieren staatlicher und ziviler Akteure auf allen Ebenen unseres Systems zu sichern. Von besonderer Bedeutung ist hier vor allem die Sicherstellung der Mobilität im Schienennetz sowie auf den Bundesautobahnen und Bundesstraßen, um militärische Bedarfe
vorrangig unter gleichzeitiger Gewährleistung ziviler Verkehre zu decken.

Damit bleibt die Frage offen, welche Reaktionsmöglichkeiten der Staat gerade unterhalb der Schwelle von Spannungs- und Verteidigungsfall haben soll (der Bündnisfall hat noch eine andere rechtliche Bedeutung und, wie nach 9/11 sichtbar, nicht zwingend Auswirkungen auf innerstaatliche deutsche Regelungen). Schließlich richten sich hybride Angriffe in der Grauzone gezielt auf mögliche Schwachstellen, die es im Spannungs- oder Verteidigungsfall so nicht gäbe, im – rechtlichen – Friedensbetrieb aber schon.

Und ein bisschen, pardon, abstrus wird es mit der Forderung

Es sind die rechtlichen Grundlagen zur Errichtung eines gemeinsamen bundesweiten Drohnenabwehrschirms zu schaffen.

Nun sind gemeinsame rechtliche Grundlagen für Bund und Länder an dieser Stelle sicherlich nötig. Aber die Vorstellung, es könne realistisch so etwas geben wie einen gemeinsamen bundesweiten Drohnenabwehrschirm und die damit verbundene Illusion eines Golden Dome gegen Drohnen: da wäre es vielleicht realistischer, auf den Weihnachtswunschzettel ein rosa Pony zu schreiben.

(Foto: Die neu aufgestellte Drohnenabwehreinheit der Bundespolizei am 2. Dezember 2025 in Blumberg bei Berlin – Sebastian Rau/photothek.de)