Krieg und Haushalt: Buchungstechnische Vorsorge für den Kriegs- und Krisenfall
Erstmals seit Jahrzehnten will die Bundesregierung im Verteidigungshaushalt auch buchungstechnische Regelungen für den Kriegs- und Krisenfall vorsehen. Neue Haushaltsvermerke und ein neues, bislang nur als so genannte Leertitel vorgesehenes Kapitel im Haushaltsgesetz für 2026 sollen eine vereinfachte Buchungssystematik ermöglichen, wenn der Bundestag den Verteidigungs- oder Spannungsfall erklärt oder die Bundesregierung den Bündnisfall verkündet.
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