Verteidigungsaufstellung erlassen – jetzt müsste alles klar sein
Die Bundeswehr hat jetzt eine so genannte Verteidigungsaufstellung: Im Konflikt-, Krisen- und Kriegsfall soll jeder Soldat und jede Soldatin wissen, was die Aufgabe ist – eventuell ja ganz anders als im so genannten Friedensbetrieb. Öffentlich soll das Dokument, nachvollziehbarerweise, nicht werden. Jetzt wird’s aber drauf ankommen, ob wirklich jede/r weiß, wo sein/ihr Platz ist.
Über das Dokument, dass am (heutigen) Mittwoch dem Verteidigungsausschuss vorgestellt wurde, berichtet das Verteidigungsministerium selbst:
Die Verteidigungsaufstellung gibt den grundlegenden strategischen Rahmen vor, wie die deutschen Streitkräfte nach vollständiger Mobilmachung gegliedert sind, um Deutschland im Fall der Fälle verteidigen zu können. Der klare Fokus liegt dabei zunächst auf dem Jahr 2029 – dem Zeitpunkt, zu dem Russland absehbar in der Lage sein könnte, NATO-Territorium anzugreifen. Die aktuelle Verteidigungsaufstellung konzentriert sich deshalb auf die Verteidigungsfähigkeit der Bundeswehr mit den 2029 absehbar verfügbaren Kräften, Mitteln und Strukturen.
Im Krisen- oder Kriegszustand muss sich die Bundeswehr schnell und effizient umgliedern. Tritt ein solcher Fall ein, wird die Gliederung in Friedenszeiten aufgegeben und die Bundeswehr nimmt die Verteidigungsaufstellung ein. Strukturen, die Verteilung von Material und die Zuweisung von Personal werden dann zügig angepasst. Einige Aufgaben, die im Frieden wichtig sind, werden geringer priorisiert oder wegfallen. Zudem wird Personal teilweise mit neuen Aufgaben und an anderer Stelle eingesetzt werden. Teil- beziehungsweise nichtaktive Strukturen werden für die Verteidigungsaufstellung aufwachsen. Dafür werden in der Folge zur Verteidigungsaufstellung auch das Alarmierungssystem und der Mobilmachungsplan der Bundeswehr angepasst beziehungsweise neu erarbeitet werden.
Zusammengefasst berücksichtigt die Verteidigungsaufstellung also die Vorgaben der Militärstrategie, die Anforderungen, die sich aus den NATO-Verteidigungsplänen und den abgeleiteten nationalen Vorgaben (Operationsplan Deutschland) ergeben, die bestehenden Friedensstrukturen und das aktuell vorhandene Personal, die perspektivischen personellen und materiellen Aufwüchse bis zum Jahr 2029 sowie neue Fähigkeiten, die bis 2029 in die Streitkräfte eingeführt werden.
Es ist müßig zu fragen warum das erst jetzt kommt. Von einer Teilstreitkraft hörte ich, sie hätten sich für die Arbeiten an der neuen Verteidigungsaufstellung das letzte Dokument dieser Art besorgen wollen – und dafür bis ins Militärarchiv nach Freiburg reisen müssen. Ranghohe Offiziere berichteten mir, ihr Dienstposten zu Friedenszeiten werde im Kriegsfall kaum von Bedeutung sein. Aber was dann ihre Aufgabe sein könnte, war bislang eben noch nicht festgelegt.
Interessant wird die Einbindung der Reservisten ebenso wie die angekündigte Modernisierung des Alarmierungssystems. Ich vermute, da werden nicht mehr wie im Kalten Krieg Codewörter und ähnliches über den Rundfunk verlesen. Statt dessen dürfte eine Smartphone-App das Mittel der Wahl sein (ob das der Weisheit letzter Schluss ist, kann man natürlich bezweifeln, erst recht seit letzter Nacht). Aber für die Reserve gibt es nach Angaben des Ministeriums ambitionierte Ziele:
Ein wichtiger Punkt in dem Dokument ist die herausgehobene Bedeutung der Reserve für die Verteidigungsbereitschaft: Reservistinnen und Reservisten sollen künftig so ausgebildet, ausgestattet, beübt und in die Strukturen der aktiven Truppe integriert werden, dass sie im Krisenfall sofort zusammen mit dieser eingesetzt werden können.
Und die Aufstellung für den Ernstfall dürfte auch Konsequenzen für die Strukturen der aktiven Truppe haben. Mal abwarten, was da in nächster Zeit als Neustrukturierung noch kommt.
(Archivbild Mai 2026: Soldaten des Panzergrenadierbataillons 122 verlassen den Schützenpanzer Puma bei der Übung Freedom Shield der Panzerbrigade 45 „Litauen“ auf dem Truppenübungsplatz Pabrade in Litauen – Marco Dorow/Bundeswehr)
Moin,
interessant. Mit dem Personal könnte man die Ergänzungstruppenteile und den Heimatschutz unterstützen.
Außerdem könnte man auf das Konzept der NVA zurückgreifen, wonach die Truppenschulen im Ereignisfall zu Divisionen werden.
Passt ja auch recht gut SchulKdr wird DivKdr, die Lehrgruppen werden zu RGT/Brigaden, Inspektionen zu Btl, Hörsäle zu Kp.
https://de.wikipedia.org/wiki/Mobilmachungsdivisionen_(NVA)?wprov=sfti1#
Interessant ist sicher auch ob zivile Beschäftigte des GB BMVg auf militärische DP umgeplant werden sollen. Wird denn noch regelmäßig die ASA 1 und ASA 2 durchgeführt, ggf. verpflichtend ?
ASA: allgemein soldatische Ausbildung; es gibt wohl auch eine ASSA, das zweite „S“ steht für „streitkräftegemeinsame“, diese aber mit SP Ungediente, was die zivilen MA oft sind