Neue Pläne für Reservisten: Beorderung jetzt bis zum 65. Lebensjahr möglich

Die grundsätzliche Einplanung früherer Soldatinnen und Soldaten für die Reserve der Bundeswehr soll künftig nicht mehr sechs Jahre gelten, sondern abhängig von Dienstgrad und Verpflichtungszeiten bis maximal zum 65. Lebensjahr. Dafür wird die derzeitige Grundbeorderung durch eine Regelung ersetzt, die sich an den inviduellen Merkmalen orientiert – und durchaus länger dauern kann.

Die Neuregelung machte die Bundeswehr am (heutigen) Dienstag auf ihrer Webseite bekannt. Die dort gewählte Formulierung ist allerdings recht bürokratisch abgefasst:

Die bisher grundsätzlich auf sechs Jahre begrenzte Grundbeorderung wird in eine amtsseitige Beorderung bis zum Ende der individuellen Dienstleistungspflicht überführt. Diese endet zwischen der Vollendung des 45. und des 65. Lebensjahres.

Bereits 2019 hatte das Verteidigungsmininisterium angekündigt, für alle ausscheidenden Soldaten und Soldatinnen nach einer Dienstzeit von mindestens zwei Jahren die auf sechs Jahre angelegte Grundbeorderung einzuführen:

Die Grundbeorderung (GBO) ist die grundsätzliche Einplanung (Beorderung im Ergänzungsumfang der Bundeswehr) aller wehrdienstfähig aus dem aktiven Dienst ausscheidenden Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr in die Reserve für einen Zeitraum von sechs Jahren.

Damit sollte die personelle Grundlage für den zügigen Aufwuchs in einem möglichen Bereitschafts-, Spannungs- oder Verteidigungsfall geschaffen werden. Diese Regelung trat 2021 in Kraft – und wird nun vom Ministerium per Verwaltungsakt neu geregelt und deutlich ausgeweitet:

Die Grundbeorderung war ein Kernelement der Strategie der Reserve 2019 und wurde zum 1. Oktober 2021 eingeführt. Sie galt erstmals für wehrdienstfähige Soldatinnen und Soldaten, die zum 30. September 2021 aus der Bundeswehr ausschieden. Sie wurden für bis zu sechs Jahre von Amts wegen eingeplant – vorrangig auf Dienstposten der Verstärkungsreserve. Voraussetzung war, dass sie das 57. Lebensjahr noch nicht überschritten hatten.
Diese feste Befristung entfällt. Künftig werden dienstleistungspflichtige Reservistinnen und Reservisten, soweit sie beorderungsfähig sind, bis zum Ende ihrer individuellen Dienstleistungspflicht beordert. Wann diese endet, hängt vom früheren Statusverhältnis, einer eingegangenen Verpflichtung und der Dienstgradgruppe ab. Sie endet zwischen der Vollendung des 45. und des 65. Lebensjahres.
Die Anpassung verlängert die gesetzliche Dienstleistungspflicht nicht. Sie verändert ausschließlich die Dauer der organisatorischen Einplanung. Am Ende der individuellen Dienstleistungspflicht muss die Beorderung nicht noch einmal gesondert aufgehoben werden.

Was das genau bedeutet, zeigt ein Blick ins Soldatengesetz, genauer in den Abschnitt Dienstleistungspflicht. Dort heißt es in Paragraf 59 und Paragraf 60, ein bisschen gestrafft:

Ein früherer Berufssoldat oder ein früherer Soldat auf Zeit, der mindestens zwei Jahre in einem Dienstverhältnis als Berufssoldat oder Soldat auf Zeit gestanden hat, kann
1. bis zum Ablauf des Monats, in dem er das 60. Lebensjahr vollendet hat,
2. außerhalb des Spannungs- und Verteidigungsfalles bis zum Ablauf des Monats, in dem er das 45. Lebensjahr vollendet hat, wenn er einen Mannschaftsdienstgrad führt, und
3. mit seiner freiwilligen schriftlichen Verpflichtung auch bis zum Ablauf des Monats, in dem er das 65. Lebensjahr vollendet hat,
zu den in § 60 genannten Dienstleistungen herangezogen werden. (…) 
Dienstleistungen sind
1. Übungen (§ 61),
2. besondere Auslandsverwendungen (§ 62),
3. Hilfeleistungen im Innern (§ 63),
4. Hilfeleistungen im Ausland (§ 63a),
5. Wehrdienst zur temporären Verbesserung der personellen Einsatzbereitschaft (§ 63b) und
6. unbefristeter Wehrdienst im Spannungs- oder Verteidigungsfall.

Nun bedeutet diese neue Art der Beorderung nicht, das hebt das Verteidigungsministerium hervor, dass alle von der neuen Regelung Erfassten auch gleich herangezogen werden. Aber der Kreis der Reservisten und Reservistinnen wird damit zumindest langfristig deutlich ausgeweitet – auch wenn bislang noch keine Zahlen dafür zu bekommen sind.

Alle früheren Zeitsoldat*innen müssen sich damit im Klaren sein, dass nicht mehr wie bisher die Sechs-Jahres-Frist für ihre Beorderung gilt (genau genommen galt sie faktisch nie, weil seit Einführung im Oktober 2021 noch keine sechs Jahre vergangen sind). Sondern dass ihre Beorderung als Reservist*in bis zum Alter von 45 Jahren greift, wenn sie Mannschafter waren. Und für alle anderen mindestens bis 60.

(Archivbild Juli 2026: Soldaten des Wachbataillons – Juliane Sonntag/photothek.de)