DroneWatch: Willkommen, Fernpilot IIa!

Die Ausbildung an und mit unbemannten Luftfahrzeugen, also Drohnen, wird in der Bundeswehr inzwischen Standard (so ähnlich wie es Generalinspekteur Carsten Breuer bei der Pressekonfenz am gestrigen Mittwoch auch erläutert hatte). Aber Bundeswehr wäre nicht Bundeswehr, wenn nicht alles seine Ordnung haben müsste*: Die Ausbildung erfolgt nicht einfach zum Drohnenpiloten, sondern zum Fernpiloten der zivilen Kategorie A2 und militärischen Regelungswerk Kategorie II a.

Die korrekte Bezeichnung entnehme ich einer Mitteilung der Firma Hensoldt vom (heutigen) Donnerstag, in der die erfolgreiche Ausbildung der Fernpiloten des Multinationalen Kommandos Operative Führung in Ulm angezeigt wird:

Der Sensorspezialist/Lösungsanbieter HENSOLDT hat im Frühjahr die Ausbildung von Drohnenpiloten des Multinationalen Kommandos Operative Führung (MN KdoOpFü) erfolgreich abgeschlossen. Mit dem Projekt „Vollausbildung mit luftrechtlicher Prüfungsabnahme für Fernpiloten der zivilen Kategorie A2 und militärischen Regelungswerk Kategorie II a“ hat das HENSOLDT-Team seine besondere Leistungsfähigkeit als „End-to-End-Service-Provider“ für die Ausbildung militärischer Drohnenpiloten eindrucksvoll nachgewiesen.
Die Befähigung zum (taktischen) Einsatz von marktverfügbaren Drohnen gemäß des geltenden zivilen und militärischen Rechtsrahmens der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA) und des Luftfahrtbundesamts (LBA) sowie des Luftfahrtamtes der Bundeswehr (LufABw) ist ein wesentlicher Beitrag zur Stärkung des Fähigkeitsspektrums unserer Soldatinnen und Soldaten.

*Fairerweise dazu gesagt: die Bezeichnung ist noch nicht mal so sehr Bundeswehr-spezifisch als vielmehr von der Behörde vorgegeben.

(Wichtig ist natürlich, dass es zivil die Kategorie A2 und militärisch die Kategorie IIa ist… SCNR)

Die komplette Mitteilung von Hensoldt zum Nachlesen
20260423_Hensoldt_Press Release_UAS_Piloten_Training_DE

(Archivbild März 2026: Ausbildung der Fernpiloten bei Hensoldt – Gina Seegert/Bundeswehr)