DroneWatch: Willkommen, Fernpilot IIa!
Die Ausbildung an und mit unbemannten Luftfahrzeugen, also Drohnen, wird in der Bundeswehr inzwischen Standard (so ähnlich wie es Generalinspekteur Carsten Breuer bei der Pressekonfenz am gestrigen Mittwoch auch erläutert hatte). Aber Bundeswehr wäre nicht Bundeswehr, wenn nicht alles seine Ordnung haben müsste*: Die Ausbildung erfolgt nicht einfach zum Drohnenpiloten, sondern zum Fernpiloten der zivilen Kategorie A2 und militärischen Regelungswerk Kategorie II a.
Die korrekte Bezeichnung entnehme ich einer Mitteilung der Firma Hensoldt vom (heutigen) Donnerstag, in der die erfolgreiche Ausbildung der Fernpiloten des Multinationalen Kommandos Operative Führung in Ulm angezeigt wird:
Der Sensorspezialist/Lösungsanbieter HENSOLDT hat im Frühjahr die Ausbildung von Drohnenpiloten des Multinationalen Kommandos Operative Führung (MN KdoOpFü) erfolgreich abgeschlossen. Mit dem Projekt „Vollausbildung mit luftrechtlicher Prüfungsabnahme für Fernpiloten der zivilen Kategorie A2 und militärischen Regelungswerk Kategorie II a“ hat das HENSOLDT-Team seine besondere Leistungsfähigkeit als „End-to-End-Service-Provider“ für die Ausbildung militärischer Drohnenpiloten eindrucksvoll nachgewiesen.
Die Befähigung zum (taktischen) Einsatz von marktverfügbaren Drohnen gemäß des geltenden zivilen und militärischen Rechtsrahmens der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA) und des Luftfahrtbundesamts (LBA) sowie des Luftfahrtamtes der Bundeswehr (LufABw) ist ein wesentlicher Beitrag zur Stärkung des Fähigkeitsspektrums unserer Soldatinnen und Soldaten.
*Fairerweise dazu gesagt: die Bezeichnung ist noch nicht mal so sehr Bundeswehr-spezifisch als vielmehr von der Behörde vorgegeben.
(Wichtig ist natürlich, dass es zivil die Kategorie A2 und militärisch die Kategorie IIa ist… SCNR)
Die komplette Mitteilung von Hensoldt zum Nachlesen
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(Archivbild März 2026: Ausbildung der Fernpiloten bei Hensoldt – Gina Seegert/Bundeswehr)
Naja, das die Ausbildung entlang der zivilen Kategorie A2 erfolgt wundert mich nicht. Sind ja Friedenszeiten, sonst dürfte ohne zivile A2 Lizenz keine Drohne der Bundeswehr abheben.
müsste das nicht ‚Fernflieger‘ heißen?
Die Zertifizierung ist formal korrekt – aber sie adressiert das falsche Problem.
Der Ukraine-Krieg zeigt, dass Drohnenkriegsführung kein statisches Handwerk ist, das man einmal lernt und dann beherrscht. Das Wissen entwickelt sich wöchentlich weiter: neue Jamming-Methoden, neue Ausweichmanöver, neue Schwarmtaktiken. Ukrainische FPV-Piloten organisieren sich in inoffiziellen WhatsApp-Gruppen und Telegram-Kanälen, tauschen Tricks in Echtzeit aus, schauen sich gegenseitig Onboard-Videos an und optimieren kollektiv. Das ist keine Anarchie – das ist hocheffiziente, dezentrale Wissensverteilung unter Kampfbedingungen.
Wenn die Bundeswehr hingegen Ausbildungsimpulse nur über formale Zertifizierungen im Mehrjahresrhythmus setzt, verpasst sie genau das, was diese Waffengattung ausmacht. Die A2-Lizenz ist für den rechtssicheren Betrieb im Frieden notwendig – geschenkt. Aber taktische Kompetenz im Drohneneinsatz entsteht nicht im Klassenzimmer, sondern durch kontinuierliches, kollaboratives Lernen in der Community.
Die Bundeswehr sollte ernsthaft prüfen, ob sie hier neue Formate braucht: interne Plattformen für Video-Debriefs, strukturierten Erfahrungsaustausch zwischen Einheiten, vielleicht sogar eine Art geschlossenes YouTube für taktische Lageentwicklung. Das klingt unkonventionell – ist aber in Kiew gelebter Alltag.
Und genau das ist der Punkt: Was Drohnen im Gefecht so agil und schlagkräftig macht, ist eben nicht nur Technologie. Das Katz-und-Maus-Spiel zwischen Angreifer und Abwehr spielt sich genauso in den Köpfen der Piloten ab – in ihrer Fähigkeit, Systeme situativ anzuwenden, Gegentaktiken zu lesen und blitzschnell anzupassen. Wer das nur im Lehrgang lernt, hat bereits verloren.
Flo sagt:
Auch in Friedenszeiten reicht eine Erfüllung der militärischen Vorschriften zu Freigabe/Zulassung des UAS und Lizenzen der Fernpiloten aus.
Fairerweise muss man sagen, dass die Ausbildung zum Drohnenpiloten für Kat. IIa mal eine der einfacheren Herausforderungen auf der Kp-Ebene war: Die Ausbildung ist problemlos in einer Woche durchführbar, ist relativ praxislastig und macht kaum konkrete Vorgaben zum Ablauf, daher recht flexibel. Eine Einweisung auf neue Modelle ist auch mit überschaubarem Aufwand durchführbar. Dazu kommt, dass die Ausbilder-Berechtigung auch relativ niederschwellig verfügbar ist.
Nerviger ist eher die notwendige Anmeldung von Lufträumen, wobei die zuständige Stelle hier auch sehr großzügig für langfristige Daueranmeldungen ist.
Kat. IIa und A2 sind btw wirklich unterschiedliche Definitionen und nicht nur unterschiedliche Aussprachen. A2 ist nach europäischer Drohnenverordnung definiert, IIa nach NATO STANAG. Die ähnliche Benennung ist Zufall, NATO Kat III wäre übrigens die Gruppe MALE/HALE, also Geräte wie Heron.
Nachtrag: Fernpilot ist eine Bezeichnung aus der Industrie, die Bundeswehr nennt den Drohnenpilot einen „Unbemannten Luftfahrzeugführer“.
Kurze Korrektur von meiner Seite.
Die Firma HENSOLDT oder das LBA mag zwar den Begriff „Fernpiloten“ verwenden, die Truppe aber nicht.
Mit absolviertem Lehrgang (der auch Bw-intern durchgeführt wird) eignet man sich die Qualifikation zum Unbemannter Luftfahrzeugführer (ULfzFhr) an.
Interessant finde ich allerdings, das es so klingt als wäre die im Artikel beschriebene Ausbildung sowohl zivil als auch militärisch gültig. Zumindest darf ich mit der mir erworbenen Bw-internen Weiterbildung nicht einfach so eine mir selbst angeschaffte Drohne im privaten fliegen.
Es sei aber dazu gesagt das es sich bei mir „nur“ um die Kategorie Ib handelt.
Drohnenpilot ist ja nicht gleich Drohnenpilot. Ich habe persönlich zum Beispiel gar nichts dagegen, dass die Piloten der Loitering Ammunition mit 100 km Reichweite eine wirklich gute Ausbildung bekommen. Bei FPV-Drohnen zur reinen Aufklärung im Nahbereich kann man meiner Ansicht nach formal die Kirche im Dorf lassen und sich natürlich trotzdem auf eine sichere Handhabung konzentrieren. Dazwischen gibt es ja mittlerweile alles mögliche.
Das ist ja mal was – „Unbemannter Luftfahrzeugführer“! Was haben die denn angestellt, dass sie entmannt wurden?
[Ich schlage vor, Sie lassen sich von berufenen Personen über den Unterschied zwischen unbemannt und entmannt aufklären, ich hoffe Sie kennen welche. Dass dieses Sprachmodell grammatisch den Begriffen „dreistöckiger Hausbesitzer“ oder „gekochtes Schinkenbrötchen“ folgt, ist ein anderes Problem… T.W.]
Moin,
die Fernfliegerkräfte gab es in der Sowjetunion: https://de.wikipedia.org/wiki/Fernfliegerkr%C3%A4fte ;-)
A2 ist die zivile Kategorie, die gesetzlich alle notwendigen Bedingungen für das Fliegen vordefiniert, sog. Offene Kategorie. Max. 5kg Abfluggewicht und nur in Sichtweite und unter 120m Höhe, zumindest außer bei Ausnahmefällen. Kat IIa ist hingegen die höchste Klasse, die zivil mit der speziellen Kategorie zu vergleichen wäre. Dafür braucht es zivil grds Betriebsgenehmigungen, die auf individuellen „Flugprogrammen“ basieren.
Militärisch fliegt man mit IIa auch mal ein Vielfaches an Startgewicht oder höher oder weiter als mit A2 jemals denkbar wäre. Zivil müsste man dafür unter anderem den STS Schein beim LBA machen und weiteres.
Alles darüber wäre bereits eine richtige Pilotenlizenz für UAS bzw in der zulassungspflichtigen Kategorie des LBA.
Nur mal zur Klarstellung.
Ich fliege Cessna in Hamm und unsere Platzrunde geht mitten über den Übungsplatz Ahlen und die Kaserne. Da finde ich es schon sinnvoll dass Piloten in Friedenszeiten nicht in unsere Platzrunde fliegen. Im Simulator und im Gefecht ist das natürlich anders.