SÜ 0 für neue Soldaten: Verfassungstreue-Check statt langwieriger Sicherheitsüberprüfung (m. Nachtrag zu Wehrdienst)
Die Streitkräfte wollen neue Soldaten und Soldatinnen auch künftig auf ihre Verfassungstreue überprüfen, aber nicht mehr wie bisher eine langwierige Sicherheitsüberprüfung für jeden Rekruten durchführen. Die Neuregelung ist Teil eines Artikelgesetzes zur militärischen Sicherheit, das am kommenden Mittwoch vom Bundeskabinett beschlossen werden und unter anderem auch die Rechte der Feldjäger bei der Personenüberprüfung ausweiten soll.
Die Bundeswehr hatte 2017 im Kampf gegen Extremisten in der Truppe eine so genannte Soldateneinstellungsüberprüfung eingeführt, deren Bestehen Voraussetzung für eine Ausbildung an der Waffe ist. Dafür wurde im Wesentlichen eine Sicherheitsüberprüfung der Stufe 1 (SÜ1) auf alle Rekruten und Rekrutinnen angewandt – ein Verfahren, das den damit betrauten Militärischen Abschirmdienst (MAD) personell in Schwierigkeiten brachte.
Wie es am (heutigen) Montag aus dem Verteidigungsministerium hieß, sei eine Entlastung des MAD ein erwünschter Nebeneffekt, aber nicht der Hauptgrund für die geplante Änderung im Gesetz zur Stärkung des personellen Schutzes der Bundeswehr. Vielmehr sei die Sicherheitsüberprüfung grundsätzlich als Ausnahme für bestimmte Bereiche vorgesehen gewesen und tauge deshalb nicht zu einer Massenüberprüfung. Die Verfahren dauerten inzwischen teilweise auch so lange, dass neue Soldaten nicht mit der Ausbildung beginnen könnten.
An die Stelle der derzeitigen SÜ1 soll deshalb eine einfachere Prüfung auf die Verfassungstreue treten, wie sie von jedem Soldaten (und jedem Beamten) verlangt werde – quasi eine SÜ0. Vorgesehen ist dafür ein Auszug aus dem Bundeszentralregister, eine Abfrage im Nachrichtendienstlichen Informationssystem NADIS und die Auswertung allgemein zugänglicher Quellen, gemeint sind offensichtlich vor allem soziale Netzwerke.
Diese Art der Überprüfung soll auch für Reservisten gelten, sofern der Dienstposten, auf dem sie eingesetzt werden, nicht ohnehin eine reguläre Sicherheitsüberprüfung erfordert. Darüber hinaus sollen Reisebeschränkungen und -anzeigepflichten für Reisen in bestimmte Länder künftig für alle Soldaten angewandt werden – und nicht wie bisher nur für diejenigen, die einer Sicherheitsüberprüfung unterliegen. (Randbemerkung: das dürfte dann vermutlich auch für Reisen in die Ukraine gelten?)
Ein in dem Artikelgesetz vorgesehene Änderung des UZwGBw (Gesetz über die Anwendung unmittelbaren Zwanges und die Ausübung besonderer Befugnisse durch Soldaten der Bundeswehr und verbündeter Streitkräfte sowie zivile Wachpersonen) soll den Feldjägern, der Militärpolizei, mehr Befugnisse bei der Überprüfung verdächtiger Personen in der Nähe von Bundeswehrliegenschaften oder Militärtransporten geben. So dürften Feldjäger wie andere zur Sicherung eingesetzte Soldaten bisher bei Drohnenüberflügen nur über einem Kasernengelände selbst tätig werden, aber nicht einen möglichen Drohnenpiloten in unmittelbarer Nähe überprüfen und gegebenfalls festhalten. Diese Befugnis werde aber ausdrücklich auf den Nahbereich beschränkt, alles weitere bleibe Aufgabe der Polizei.
Ein dritter Teil des neuen Gesetzes ist eine Neufassung des Gesetzes über den Militärischen Abschirmdienst. Der Nachrichtendienst soll künftig überall dort zum Schutz der Truppe eingesetzt werden können, wo die Bundeswehr stationiert ist – und im Fall der Panzerbrigade 45 in Litauen auch zum Schutz der Familienangehörigen der deutschen Soldaten.
Das Artikelgesetz soll am kommenden Mittwoch bei der Sitzung des Bundeskabinetts im Berliner Bendlerblock auf den Weg gebracht werden – nach Angaben des Wehrressorts die erste Sitzung der Ministerrunde im Verteidigungsministerium seit der Kabinettsitzung unter dem damaligen Bundeskanzler Helmut Kohl am 19. Februar 1992 auf der Hardthöhe in Bonn. Auf der Tagesordnung steht auch das Gesetz über den Neuen Wehrdienst, an dem es aus der Union in den vergangenen Tagen Kritik gegeben hatte. Aus dem Verteidigungsministerium hieß es allerdings, die Verabschiedung des Wehrdienst-Gesetzes werde für diese Sitzung auf jeden Fall erwartet.
Nachtrag: Im Laufe des Montags hatte es Meldungen gegeben, das Auswärtige Amt habe gegen die Verabschiedung des Wehrdienst-Gesetzes einen Vorbehalt eingelegt. Am Abend hieß es dazu aus dem Außenministerium:
Der bestehende Leitungsvorbehalt ist aufgehoben. Die Punkte, die für die ursprüngliche Einlegung maßgeblich waren, konnten in heutigen Gesprächen geklärt werden. Der Entwurf des Wehrdienstgesetzes kann nun im Kabinett beschlossen werden. Im anschließenden parlamentarischen Verfahren wird es weitere Beratungen geben. Ziel ist und bleibt, die Fähigkeitsziele der NATO zu erfüllen und die Verteidigungsfähigkeit Deutschlands zu stärken.
(Archivbild Juni 2021: Rekrut in der Grundausbildung Freiwilliger Wehrdienst im Heimatschutz des Wachbataillons in der Julius-Leber-Kaserne in Berlin – Tom Twardy/Bundeswehr)
Zur Randbemerkung bzgl. Reisen in die Ukraine:
Ich denke mal da würde dann die Staatenliste gemäß § 32 SÜG herangezogen werden. Die Ukraine steht in Teil 2 der Liste, der nur für „Beschäftigte von Nachrichtendiensten
des Bundes und von Behörden oder Stellen des Bundes mit Aufgaben von vergleichbarer
Sicherheitsempfindlichkeit“ relevant ist.
Dementsprechend vermute ich, das wäre in diesem Fall nicht verpflichtend anzuzeigen.
Bei der SÜ0 könnte man sich an das quasi automatisierte Verfahren der regelmäßigen waffenrechtlichen Zuverlässigkeitsprüfung anlehnen. Da wird angefordert:
unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister und Erziehungsregister / Auskunft aus dem zentralen staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister / Stellungnahme der Polizei und eine Auskunft der zuständigen Verfassungsschutzbehörde.
Davon ab wäre es auch gut den Kreis der Personen, die einen militärischen Sicherheitsbereich (MilSB) einrichten dürften erweitert würde.
Gibt es schon Informationen darüber, wer die zukünftige SÜ0 durchführen soll? Weiter der MAD?
@Weekend Warrior
Gilt nicht die Staatenliste (SMBS) im Sinne von § 13 Absatz 1 Nummer 17 SÜG ?
https://www.gesetze-im-internet.de/s_g/__13.html
Dies zumindest ex post bei Abgabe der Erklärung. §32 SÜG betrifft Reisebeschränkungen, nicht die Anzeigepflicht als solche, in der Erklärung.
Im übrigen ist dies zwar nachvollziehbar, für den Reservisten aber durchaus einschneidend, denn in einigen Tätigkeiten im Beruf hat man regelmäßig Kontakte und Reisen nach CHINA, in die anderen Staaten der Staatenliste natürlich eher weniger.
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/themen/sicherheit/staatenliste-para-13-anleitung-sicherheitserklaerung.pdf?__blob=publicationFile&v=18
Im übrigen erwähne ich nochmals, daß die Weitergabe von VS in jeglicher Form an die UKRAINE (auch Waffen und Gerät) grundsätzlich ein Dienstvergehen ist. Hier sollte der Dienstherr einen Cut machen und die UKRAINE von der Staatenliste nehmen.
@all
Zu den Detailfragen zur künftigen Art der Sicherheitsüberprüfung (die ja in dem Sinne keine ist) bitte ich bis Mittwoch zu warten; der Wortlaut des Gesetzentwurfes dürfte sicherlich einiges beantworten, was jetzt noch offen scheint.
Nachtrag (@TW: hatte ich vergessen zu erwähnen):
ein Geheimschutzabkommen mit der UKRAINE sollte man dann natürlich auch schließen, dann ist man auf der Arbeitsebene „safe“.
Ansonsten ist eine ukrainische „security clearance“ / Konferenzbescheinigung nichts wert da man sie rein formal gar nicht anerkennen kann.
Hoffentlich gehört da auch eine Rechtsgrundlage zu, die spionierenden oder bewaffneten Drohne außerhalb der Bundesliegenschaft auch zu neutralisieren.
Bisher darf die Bundeswehr außerhalb der Liegenschaft nichts machen, da formal die Polizei zuständig ist.
Der Mittwoch dürfte interessant werden.
Eine Sicherheitsüberprüfung gab es früher bei fast allen Wehrpflichtigen selbst im kalten Krieg gar nicht. Interessant..,
( Ich hatte in den 1980ern als Wehrpflichtiger nachträglich eine bekommen aufgrund des Umgangs mit Unterlagen im Wehrbereichskommando, das war aber die absolute Ausnahme )
Die Berechtigungen der Feldjäger im zivilen Umfeld waren früher extrem strikt ( mein Cousin war als Wehrpflichtiger nach 3 Monaten Grundausbildung und dann 6 Monate Ausbildung in Sonthofen bei denen ).
Die „Lage“ hat sich offensichtlich geändert. .
Die Freiwilligkeit bei den Rekrutierungsbemühungen der BW sehe ich mittlerweile erst mal positiv als Test. Stichwort „2000 € Netto“.
Schaun mer einfach mal… ;-)
Ich könnte bröseln, April 2024 schriftlich beworben Heimatschutz und bis heute kann ich nicht üben da immer noch die Ü1 fehlt. seid März 25 läuft die die Ü1..
Die wurde erst nach Beorderung Feb.25 angestoßen.
ist mega peinlich meinem Arbeitgeber in der freien Wirtschaft sagen zu müssen, das ich nicht üben kann, da die Truppe nicht strukturiert arbeitet.
Warum wird nicht automatisch mit Bewerbung eine Ü… angeschoben (wenn Bewerber geeignet erscheint).
Allg. würde ich gerne wissen wessen geistiges Kind solche Überprüfungstiefe ist. Persönliche empfinde ich es so, das der Staat seinen Bürgern nicht traut, warum sonst würde diese Art und Tiefe der Ü eingeführt. Ja eine Prüfung muss gemacht werden, aber das hier hat schon ein gewisses geschmäckle.
Zweite Frage, wurde überhaupt statistisch dieses Vorgehen auf Erfolg überprüft? Wie viel wurden mehr identifiziert, als gegenüber der vorherigen Regelung und vor allem wie hoch sind die Kosten.
So wird das nix und mein Arbeitgeber überlegt ob er mich für so eine Truppe überhaupt freistellen will.
Es ist erst Mal ein Wunder, daß die Bundeswehr einen (vermeidbaren) Fehler eingesteht & die Sicherheitsüberprüfung vor der Anstellung wieder abschafft. Ich war im damaligen Thread 2016 klar dagegen & habe Recht behalten, daß diese vorherigen Sicherheitsüberprüfungen nicht zu schaffen sind. Leider kommt die Änderung für die Soldaten zu spät, die wegen dem langsamen Tempo des MAD keinen Grundwehrdienst beginnen konnten oder wegen dem Verlangen der Wiederholung des Grundwehrdienstes lieber die BW verlassen haben. Dabei wurde der MAD für diese Überprüfungen personell kräftig aufgerüstet.
Daß das Auswärtige Amt seinen Vorbehalt gegen das neue Wehrdienstgesetz erstmal zurück gezogen hat, hilft der BW nichts. Denn dieses Vorgehen hatten wir schon beim Heizungsgesetz der Ampel zuvor. Das Bundeskabinett beschließt ein Gesetz, aber die Koalitionspartner sind völlig zerstritten über das Gesetz. Statt sich die Mühe zu machen sich hinzusetzen & in ein paar Nächten einen Kompromiss zu finden, der den Bundestag unverändert passieren kann, damit die BW planen kann & die jungen Männer sich auf den neuen Wehrdienst einstellen können, bekommt der Verteidigungsminister seinen schwachen Entwurf formal abgesegnet, aber der Streit zwischen Union & SPD wird dann monatelang weiter toben. Ergebnis offen. Dabei wäre die Lösung eigentlich ganz einfach, bei einem schwedischen Modell ganz konkrete Bedarfszahlen für die einzelnen Jahre oder Quartale in das Gesetz schreiben, deren Verfehlung die Wehrpflicht wieder auslöst.
So wird nur wertlose Zeit verschwendet, denn ursprünglich sollte der neue Wehrdienst noch dieses Jahr starten, jetzt verschiebt dieser sich auf 2026/2027. Bei dieser Planlosigkeit hätte man den alten Kabinettsbeschluß der Ampel zum Wehrdienst nehmen können stattdessen. Denn mir ist keine einzige wesentliche Änderung bekannt. Dies hätte Monate gespart.
@T.Wiegold: Vielleicht können Sie ja morgen die beiden Kabinettsbeschlüsse, wenn sie zu bekommen sind, nebeneinander stellen, damit wir vergleichen können, ob und was sich seit Ende 2024 zwischen dem neuen Wehrdienst, den noch das Kabinett der Ampel beschlossen hatte & dem neuen Wehrdienst der Großen Koalition geändert hat oder auch nicht?
Quelle: https://www.tagesschau.de/investigativ/wdr/bundeswehr-rechtsextremismus-134.html
Da hier ja fröhlich gefordert wird, die Ukraine von der Staatenliste SMBS zu nehmen:
Warum?
Ist die Ukraine jetzt ein zuverlässiger Staat? Ist sie ein Allierter? Sind die Gründe für die korrekte Einstufung plötzlich weggefallen?
Nein. Die Ukraine ist weiterhin ein hochkorrupter, ex sowjet Staat. Es bestehen weiterhin enge Verbindungen zu Russland, was die letzten Spionagefälle auch deutlich machen.
Aber wir liefern jetzt, richtigerweise, Militärgerät dorthin, damit sich die UKR vor dem russischen Terrorkrieg schützen kann. Aber dann alles andere zu vergessen und sich einzubilden, jetzt wäre alles toll, ist grundfalsch. Aber kommt leider immer wieder, acuh in Deutschland vor (LBV? Brauch wir nicht mehr. Heeresflugabwehr? Nicht mehr nötig.) Kurzfristig macht es das Denken sicherlich sehr angenehm, langfristig kann es sehr in die Hose gehen.
(Aus dem Text von TW): „Diese Befugnis werde aber ausdrücklich auf den Nahbereich beschränkt, alles weitere bleibe Aufgabe der Polizei.“
Wie ist denn „Nahbereich“ definiert? 10m? 100m? 1000m?
„Vorgesehen ist dafür ein Auszug aus dem Bundeszentralregister, eine Abfrage im Nachrichtendienstlichen Informationssystem NADIS und die Auswertung allgemein zugänglicher Quellen, gemeint sind offensichtlich vor allem soziale Netzwerke.“
Na da bin ich ja gespannt, welche Einträge in sozialen Netzwerken dann zum Nichtbestehen der SÜ0 und somit zum Ausschluss von der Bw führen werden. Bin ich dann raus, wenn ich mich migrationskritisch äußere oder einen kritischen Beitrag zu grünen Politikern oder dem VM veröffentliche?
[Wer den Unterschied zwischen politischer Kritik und mangelnder Verfassungstreue nicht kennt oder bewusst verschleiert, … oder was wollten Sie sagen? T.W.]
finally some good news… wird das Leben fuer alle Beteiligten einfacher machen und einen großen Faktor fuer Verzoegerung und Frustration insbesondere in der Reserve reduzieren! Kleine Schritte in die richtige Richtung ist auch Bewegung
@ Closius sagt:
26.08.2025 um 9:12 Uhr
Der wesentliche Unterschied dürfte der neue „SAZ-kurz“ anstelle des FWDL sein, das war im Ampel Entwurf noch nicht drin.
Ich denke nicht das der vorliegende Entwurf „schwach“ ist, er ist vielmehr das Maximum was mit den derzeitigen Mehrheitverhältnissen im Bundestag möglich ist. Bei jedem Automatismus zur Wehrpflicht besteht das Risiko (vgl. SPD Parteitagsbeschluss vor ein paar Wochen) das Jusos und linker Parteiflügel ausscheren und gegen das Gesetz stimmen. Unterstützung durch Grüne oder gar Linke ist kaum zu erwarten, und das politische Erdbeben falls ein solches Gesetz mit den Stimmen der AfD durchginge will ich mir gar nicht vorstellen.
Wie sollte ein Kompromiss denn aussehen? Bei der Frage „Einführung Wehrpflicht ohne erneute Abstimmung im Bundestag“ gibt es nur ja oder nein…
Falls durch die „2000€ netto“ für den „SAZ-kurz“ genügend Freiwillige gefunden werden ist die Wehrpflicht erstmal vom Tisch, falls nicht haben wir zumindest den Beweis das es nicht am Geld gelegen hat und dann vermutlich recht schnell die Wehrpflicht eingeführt.
@Otto
Sie rekurrieren sicher auf mich 😎 Na ja, wenn man mit der UKRAINE schon VS tauscht sollte das auch von der Papierlage her zulässig sein.
Der jetzige Zustand ist jedenfalls eindeutig vorschriftswidrig. Hoffen wir, daß kein offenbarter VS nach RUS abfließt. Wie gesagt, „eigentlich“ ist nach den Grundsätzen der MilSichh / des Geheimschutzes eine Weitergabe von VS an die UKR in keinem Fall erlaubt.
Es würde mich interessieren ob es hierfür eine schriftliche Ausnahmegenehmigung gibt und wer diese erteilt hat.
Zum Thema SÜ0:
Die Begründung für die Einstellungs-SÜ war ja gerade die Extremisten eine Waffenausbildung zu verwehren und nicht die Verwendung in sicherheitsempfindlicher Tätigkeit (seT). Von daher war die bisherige von den neuen Kameraden abgeforderte SÜ1 (die E-SÜ ist ja durchaus ähnlich) aus Gründen des Persönlichkeitsrechts- und Datenschutzes grenzwertig.
@Closius: „2016“ und „Grundwehrdienst“ schließen einander aus.
@TW
Ich verstehe grundätzlich was Sie meinen.
Aber wenn man sich ansieht, was unter den Tatbestand „Deligitimierung des Staates“ so alles fällt
z.B. „Verunglimpfung und Agitation:
Ständige Agitation gegen und Verächtlichmachung von Repräsentanten des Staates und seinen Entscheidungen, um Vertrauen zu erschüttern. “
Und wenn eine Schwachkopf Aussage gegen Herrn Habeck mittlerweile schon für eine Hausdurchsuchung reicht, dann würde es mich nicht wundern, wenn manches Posting in den sozialen Medien im Bezug auf Verfassungstreue ebenfalls sehr kritisch gesehen wird.
[Schon klar, das musste jetzt sein. Zur Info:
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/hausdurchsuchung-strafantrag-robert-habeck-beleidigung-schwachkopf
und: Sie sind also dafür, dass es bei der bisherigen Praxis bleibt. Alles klar, aber die Debatte führt hier direkt in den OT und ist wenig sinnvoll. T.W.]
Mein „Fall“ ist dann im Zusammenhang durchaus interessant:
Ich bin Ü55, habe 1991 noch W15 gemacht….seitdem Zivilist (Aber mit Hobby Militär, deshalb Leser hier)
Im Februar 2025 neu beworben direkt bei der CIR Reserve Personalabteilung (die haben eine eigene E-Mail Adresse) zur Verwendung als beorderter Seitenseinsteiger Reservist nach SG §63b/1
(mit altem Mannschaftsdienstgrad)
Ich bin Diplom-Informatiker, die können mich bei der CIR Truppe gut gebrauchen.
Habe dann im Frühjahr InfoTage bei mehreren in Frage kommenden Einheiten gemacht…eine wurde dann von mir als Beorderungseinheit ausgewählt.
Meine Einberufung für Oktober ist vor Ort bereits fest verplant, aktuell hängt aber noch der Termin für die notwendige ärztliche Tauglichkeitsuntersuchung (Diese muss leider vor Ort am Einsatzort gemacht werden… an meinem Heimatort hat das Karrierecenter keine Kapazitäten dafür frei…)… und die dafür notwendige Übereignung meiner Medizinischen Akte vom Karrierecenter zur Einsatz Einheit dauert sage und schreibe 4 Wochen.
(So viel zum Thema Digitalisierung in Deutschland und der BW…)
Sollte die Arztuntersuchung erfolgreich sein, kann die Einberufung dann für Oktober hoffentlich kurzfristig erfolgen….Arbeitgeber Zustimmung + meine volle Zustimmung liegen der BW bereits länger vor.
Aber:
Von einer Sicherheitsüberprüfung war bei mir …. nie die Rede … Oups …
Mein Vorteil vermutlich:
– Ich bin langjähriger Tarifbeschäftigter im ÖD.
– Ich bin ein „uralter (Ü55) alt-W15er“ aus West Deutschland (nix AfD !).. ich war und bin per se keine Zielgruppe.
– Ich bin NULL in sozialen Medien zu finden (als Informatiker habe ich da Grips im Kopf und lasse mich nicht von Facebook und co vera…en!)
– Ich bin aktiver Jäger/Sportschütze/Waffenbesitzer … somit vermutlich eh reichlich gut überprüft.
Bin gespannt, ob es tatsächlich im Oktober klappt….
@Insider
Bei Kamerad BOHNERT hat ein falsch / irrtümlich gesetztes „like“ auf Instagram zu einem großen Bohei geführt (m.m.N. ist es für ihn dann dienstlich in seiner neuen Verwendung / „Schutzversetzung“ eher besser gegangen)
@W15_Veteran
Es kommt darauf an ob Sie in einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit (seT) verwendet werden sollen; i.d.R. ist die Überprüfungshöhe vorgegeben (legt der Dienststellenleiter fest) und die gilt grundsätzlich auch für Reservisten. Dazu kann Ihnen der Sicherheitsbeauftragte (SiBe) des Verbandes aber mehr erzählen.
Wenn Sie unbegleiteten Zutritt zu einem Sicherheitsbereich erhalten sollen ist eine SÜ2 VS sowieso zwingend. Was Sie privat machen ist für die Bw grundsätzlich ohne Belang außer Sie wären bereits von Berufswegen sicherheitsüberprüft.
Die SÜ kann eingeleitet werden wenn erkennbar absehbar ist daß man auf dem Dienstposten auch verwendet / eingeplant, beordert wird.
Übrigens: die Bw soll eine digitale G-Akte bekommen !
Meine letzte Wiederholung der erweiterten Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen (Ü3) hatte „nur“ vier Jahre bis Abschluss gedauert, weil der MAD komplett am Limit gearbeitet hat und die Wiederholungsüberprüfungen offensichtlich nach hinten geschoben wurden … ob das der Sinn der Sache ist für Leute, die in sicherheitsempfindlichen Bereichen dienen, lasse ich dahingestellt.
@W15_Veteran:
Zitat: „… die dafür notwendige Übereignung meiner Medizinischen Akte vom Karrierecenter zur Einsatz Einheit dauert sage und schreibe 4 Wochen. …“
… wenn man die Akte bei Ihrem Karrierecenter überhaupt noch findet. Sonst ist die nämlich längst verfilmt oder digitalisiert. Und dann kann das dauern …
„@T.Wiegold: Vielleicht können Sie ja morgen die beiden Kabinettsbeschlüsse, wenn sie zu bekommen sind, nebeneinander stellen, damit wir vergleichen können, ob und was sich seit Ende 2024 zwischen dem neuen Wehrdienst, den noch das Kabinett der Ampel beschlossen hatte & dem neuen Wehrdienst der Großen Koalition geändert hat oder auch nicht?“
Wer am Mittwoch vergleichen möchte…
Hier findet sich der Entwurf aus 2024.
https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-modernisierung-wehrersatzrechtlicher-vorschriften-und-zur-einf%C3%BChrung-eines-neuen/317509
Wie hier schon genannt wurde…
Eine wesentliche Änderung ist der
ersatzlose Wegfall des Dienstverhältnisses als FWDL.
(Im Entwurf 2024 Basiswehrdienst)
Neu eingefügt wurde die Möglichkeit des verpflichtenden Wehrdienstes auf
Grundlage Beschluss Regierung und Bundestag für 6 bis 12 Monate.
Neu eingefügt wurde die Möglichkeit
des Zuschuss zum Erwerb ziviler Führerschein.
Falls noch nicht geschehen, sollte die Bundeswehrführung die Effektivität der bisherigen Praxis messen, damit eine gesicherte Faktengrundlage für die Entscheidung belegt werden kann und auch die zukünftige Handhabung der Überprüfung effizient gestaltet wird. Damit der gewünschte Zweck und der betriebene Aufwand in einem angemessenen Verhältnis stehen. Lessons learned.
Diese Ziestellung sollte auch vor dem Hintergrund der als notwendig erkannten Gewinnung von zusätzlichem Personal eine Rolle spielen, denn eine aufwendige Prüfung kann dazu führen, dass Bewerber abspringen, weil es ihnen zu lange dauert, bis ihre Bewerbung zu einer Einstellung führt, oder auch nicht.
In meinem Fall dauerte eine SÜ2 2 1/2 Jahre. Dabei musste ich den befassten Dienststellen in verschiedenen Bundesländern durch mehrfaches Nachfragen das Verfahren beschleunigen, damit die Zuständigkeit erfolgreich geklärt werden konnte. Wer weiß, wie lange es sonst gedauert hätte. Deutschlandtempo.
@ Closius
„Es ist erst Mal ein Wunder, daß die Bundeswehr einen (vermeidbaren) Fehler eingesteht & die Sicherheitsüberprüfung vor der Anstellung wieder abschafft.“
Die strikten Vorgaben wurden vom Deutschen Bundestag beschlossen
Für Reservisten gilt: § 3a Reservistengesetz.
W15_Veteran sagt:
26.08.2025 um 17:55 Uhr
„Aber:
Von einer Sicherheitsüberprüfung war bei mir …. nie die Rede … Oups …“
Wenn sie wirklich im CIR in einer IT-Fachtätigkeit beordert und verwendet werden, kommen Sie an eine SÜ2 (oder sogar SÜ3) nicht vorbei. Fast alle IT-Fachtätigkeiten sind so kodiert – aus wohl nahliegenden Gründen.
Closius sagt:
26.08.2025 um 9:12 Uhr
„Es ist erst Mal ein Wunder, daß die Bundeswehr einen (vermeidbaren) Fehler eingesteht “
Ich weiß, es ist immernoch en vogue auf die Bundeswehr einzutreten. Aber diese Entscheidung, eine „Einstellungs-SÜ1“ für jeden Rekruten durchzuführen, war eine rein politische Entscheidung. Der Gesetzgeber hat das explizit normiert (§ 37 Abs. 3 Soldatengesetz). Begründet wurde das damals u.a. mit dem Kampf gegen den IS.
Man kann nur hoffen, dass die Feldjäger auch berechtigt werden, einen im Nahbereich angetroffenen Verdächtigen, der zu fliehen versucht, auch über die Nahbereichsgrenze hinaus weiter zu verfolgen und (hoffentlich) festzuhalten.
@KlausP:
Wenn meine uralt „W15 Kinder Akte“ so tief verschollen ist… Und die 30 Jahre maximal Aufbewahrung von Behörden Akten auch deutlich überschritten sind!, warum zum Henker macht man nicht ne NEUE auf und behandelt mich gesundheitlich wie einen neu Rekruten mit neu Akte?
(evtl benötigt ja sogar die NEUE Akte die 4 Wochen… Wer weiß…)
@DrStOffz
Nein, ich mache dort in der Übung 2025 tatsächlich zunächst nur primär eine Waffen Migration (auf P8/G36) und „Grund Einweisung“ in die Einheit… Ohne irgendwelche speziellen IT Zugriffe, quasi Praktikum + Waffenschulung… und in 2026 bei den nächsten Übungen dann ein relativ simples IT Spezial Projekt… Tatsächlich ohne Sicherheits Level Erfordernisse bzw nur S0 bzw. maximal VSNfD (was ich vermutlich in 1991 auch schon war)
@DrStOffz, mag ja sein das die entsprechende Änderung vom Gesetzgeber aka Bundestag beschlossen wurde. Nur wer hat das ausgelöst? Die wenigen Abgeordneten die während des Fussball Länderspiels einen geordneten Sitzungsverlauf simuliert haben werden sowas sicher nicht aus Langeweile spontan initiieren und beschließen.
@JPeelen: Das Recht steht nach §127 StPO („Jedermann-Paragraf“) selbstredend „Jedermann“ zu.
Wenn der MAD für diese überprüfungen eine gute KI verwenden würde. Müssten sich die menschlichen Sachbearbeiter lediglich die auffälligen Fälle selber genau ansehen. In Masse ist es doch nur Abfrage von Staatlichen Datenbanken. Den Prozess kann man hochgradig automatisieren. Auch die Suche in den Sozialen Medien kann eine KI deutlich schneller und genauer durchführen.
Ich bin seit über 50 Jahren „dabei, habe meine Erfahrungen als Reserveoffizier in Stäben, Verbindungskommandos und Schulen und als ziviler Sicherheitsverantwortlicher einer großen Kritischen Infrastruktur in der Luftfahrt gesammelt. Seit dem Ende der 70er Jahre habe ich speziell ind den Streitkräften eine schrittweise Verschlechterung der Risiko- und Fehlerkultur erlebt, die zu einem immer ausgeprägteren Absicherungsdenken und -handeln der militärischen und politischen Führung geführt hat. Die aktuellen Sicherheits-Überprüfungsregelungen sind ein Aspekt des daraus entstandenen „Misstrauens-Denkens“.
Wenn man nun die neue SÜ0-Regelung mit Überprüfungen in zivilen Bereichen mit Gefährder Potential vergleicht, fällt auf, dass sie z.B. leicht über dem Niveau für Luftfahrt-Teilnehmer wie Lotsen und Piloten liegt, einer Personengruppe, die dem „9/11-Bedrohungsfeld“ zuzurechnen ist.
Es bleibt die Frage nach den Notwendigkeiten des „Geheimhaltungs-Schutzes“: Geheimhaltung schränkt die Transparenz ein, ist ein Hindernis für die Zusammenarbeit und von daher in Bezug auf seine Notwendigkeit sorgfältig abzuwägen. Ausgesprochen kontraproduktiv ist in diesem Zusammenhang der Missbrauch, der von Mitgliedern der Exekutive mit ihrem „Klassifizierungs-Privileg“ betrieben wird. Hier werden Unterlagen oft allein aus Bequemlichkeit oder sogar zur Verschleierung von Fehlleistungen eingestuft. Viele aus dieser Runde dürften- wie ich – entsprechende Beispiele aus eigenem Erleben kennen.
In meinem derzeitigen Arbeitsumfeld ist die „geheimhaltungs-motivierte“ SÜ-Problematik u.a. im Bereich Cyber-Reserve akut. Dort wird die – seinerzeit per GI-Erlass geforderte – Zusammenarbeit derzeit häufig durch den Dreischritt aus „Sicherheitsbedenken von Berufssoldaten“ – daraus folgender – nicht-leistbarer – BMAD-Sicherheitsüberprüfung“ und daraus sich ergebender „Unmöglichkeit von Vorhaben “. bestimmt
Im Ergebnis braucht es zum einen ganz praktisch eine Änderung der Geheimschutz-Regelungen, die den „Klassifizierenden“ auferlegt, ihre Einstufungen zu begründen. Z.B. wären Unterlagen in – – nicht-klassifizierungs-bedürftige – Hauptdokumente und klassifizierte Anlagen zu strukturieren. Als Inspiration können dabei im Übrigen die einschlägigen Executive Orders von US-Präsidenten, dienen, die der Milderung entsprechender Intransparenzen dienen, zuletzt die EO 13526 der Obama-Administration. Dies würde einiges an „SÜ-Druck“ aus dem scheinbar überforderten BMAD nehmen. Dieses Amt würde im Übrigen gut daran tun, die teilweise agileren Vorgehensweisen aus anderen NATO-Staaten anzuschauen
Zum zweiten wird eine Vereinbarung zwischen den Ressortministern des BMI und des BMVg notwenidg, die die Probleme der Nichtanerkennung von Sicherheitsüberprüfungen des Verfassungsschutzes durch das BMAD, beendet. Dieses Problem betrifft gegenwärtig insbesondere in der Bundeswehr engagierte Angehörige des öffentlichen Dienstes, des Bundestags und Geheimschutz-betreuter (KRITIS)-Unternehmen.
Zum Dritten – und nach meiner Erfahrung am Wichtigsten – ist die regelmäßige „hinhörende“ Kommunikation zwischen „Führern und Geführten“, und zwar nicht (nur) in Form von Mails, Chats und VTCs, sondern auch als Gespräch von Angesicht zu Angesicht.
[Von wegen „Missbrauch, der von Mitgliedern der Exekutive mit ihrem „Klassifizierungs-Privileg“ betrieben wird“ – da sind in BMVg und Bundeswehr alle gerne ganz vorne mit dabei. Schönstes Beispiel war vor ein paar Jahren, als der Impfaufruf der damaligen Verteidigungsministerin als VS-NfD eingestuft und deshalb nicht veröffentlicht werden durfte. Was haben wir gelacht. T.W.]
Beim BSI hat man nach Jahren nun festgestellt, dass es gar keine gesetzliche Grundlage gebe, pauschal alle MA einer SÜ zu unterziehen. Dem Verfassungsschutz war es anscheinend egal und hat die SÜ fleißig abgearbeitet, wenn auch eine einzelne mitunter Jahre in Anspruch genommen hat. Das macht mich fassungslos.
Spannend wird, ob mit der Änderung die unbeorderte Reservistenarbeit wieder handhabbar wird. Stand heute darf dort nur an Waffen in Übung gehalten werden, an denen der Reservist in seiner aktiven Zeit oder während RDL bereits ausgebildet wurde. Das macht zunehmend das Leben schwer, wenn alte Handwaffen (z.B. MG3) ausgephast und durch moderne Handwaffen (z.B. MG4/5) ersetzt werden. Fachlich ist es auch unsinnig, da der Umstieg vom MG3 zum MG5 für den geübten Schützen eigentlich kein Problem darstellt (auch ohne Umschulung machbar).
Also „damals“ während meiner AGA (III/94 in Budel/NL) gab es für die Ü1 einen Fragebogen während der AGA. Den bekam jeder, der zum Beispiel ins Geschwader Boelcke sollte – damals noch Strike-Verband. Ausgefüllt nach bestem Wissen und gewissen, unterschrieben und wieder beim S1 der Kompanie abgegeben – Kessel geflickt. Willkommen im Zirkus Boelcke!
Wenn doch jetzt schon die Erfassung digital laufen soll, kann doch direkt der Ü1-Fragebogen auch online ausgefüllt werden. Und, jetzt wird es für die Bundeswehr schwierig: Auch digital ausgewertet werden, ohne dass da irgendjemand vom MAD drauf guckt. Mit digital meine ich da auch digital, und nicht irgendwer schaut sich die PDF-Datei des Fragebogens an. 95-99% der Abfragen sollten doch komplett digital auswertbar sein mit einem klaren Ergebnis. Und damit muss man sich nur mit den unklar geprüften Fällen beschäftigen. Dass dann aber bitte auch wirklich tun! Nicht ein Algorithmus nach dem Motto „Alle, die nicht 100% digital safe sind, sind automatisch unsafe und raus.“ Da könnte der Digitalminister doch mal ein paar Verwaltungs-IT-Schüler dran setzen. Das wäre mal ein Ausrufezeichen!
Nun leider hat man die Chance für die beorderungsunabhängige ResArb vertan, die neuen Regelungen gelten nur für neue Kameraden, der Generalverdacht gegenüber den Reservisten bleibt bestehen und erfordert weiterhin die große Tätigkeit des BAMAD. Somit werden mit der Einführung des neuen Gewehrs und einer neuen Pistole noch mehr Reservisten nicht mehr weitergebildet, sollen aber weiterhin voll überzeugt und gut gelaunt die Hoheit über den Stammtischen für die Bundeswehr und die LV erzielen.
Zum Thema „Klassifizierungs-Privileg“ da würde ich (langjährige Erfahrung im Umgang mit VS) im überwiegenden Teil der Fälle nicht von bösem Willen oder Verschleierung ausgehen, sondern von schlichtem Unwissen.
Nahezu täglich stößt man auf die Aussage: „Alles was im Dienst geschrieben wird ist für mich NfD“
Und zwar hauptsächlich von Personen die es besser wissen MÜSSEN.
Da passt dann auch der Impfaufruf rein, weil ist ja irgendwie dienstlich also pauschal NfD, macht man ja gefühlt erstmal nix falsch ;)
W15 Veteran sagt…“““Aber:Von einer Sicherheitsüberprüfung war bei mir …. nie die Rede … Oups …Mein Vorteil „vermutlich:“““
Gibt keinen Vorteil – für niemanden. Du bist genauso fällig wie jeder andere. Vielleicht gehts hier schneller weil akuter Bedarf – aber ohne kann ich mir nicht vostellen.
Thomas Melber sagt „““Übrigens: die Bw soll eine digitale G-Akte bekommen !“““
Warum muss ich hier schmunzeln?
Klaus P sagt… „““… wenn man die Akte bei Ihrem Karrierecenter überhaupt noch findet. Sonst ist die nämlich längst verfilmt oder digitalisiert. Und dann kann das dauern …““““
Das ist etwas was mich immerwieder überrascht hat. Normal liegt die ja in Andernach. Meistens ist sie dort nicht sondern irgendwo. Lustig ist, dass keiner weiss wo die eigentlich ist, diese aber trotzdem seit annodazumal immer gefunden wird. Königsweg ist wenn das Unmögliche geschieht: Man gibt sie Dir persönlich zur Verwunderung aller mit.
Felix2 sagt „““Neu eingefügt wurde die Möglichkeit des verpflichtenden Wehrdienstes auf
Grundlage Beschluss Regierung und Bundestag für 6 bis 12 Monate.“““
Wer bei Göttern hat sich das einfallen lassen? Was soll man Leuten in 6 Monaten verpflichtend lernen? Für mich nur ein Reservepoolauffüllungstool – mehr nicht. Nicht ernst zu nehmen. Unter 1 Jahr geht hier garnichts vernünftig.
Christian Bühring…“““……….denn eine aufwendige Prüfung kann dazu führen, dass Bewerber abspringen, weil es ihnen zu lange dauert, bis ihre Bewerbung zu einer Einstellung führt, oder auch nicht. „“““
Das ist schon richtig, aber wieder ohne Plan und Verstand. Man könnte auch einfach mehr Leute im MAD einstellen und 2000 € zahlen das es schneller geht.
Jpeelen sagt….“Man kann nur hoffen, dass die Feldjäger auch berechtigt werden, einen im Nahbereich angetroffenen Verdächtigen, der zu fliehen versucht, auch über die Nahbereichsgrenze hinaus weiter zu verfolgen und (hoffentlich) festzuhalten.“““
Ich kann mich erinnern mal was davon gelesen zu haben dass man als Sicherer sogar jemanden verfolgen darf bis er den Nahbereich verlässt. Auslegung: Sicht und Rufweite. Spannend ist tatsächlich wie sich Nahbereich definiert.
Heiko Kania sagt…““@JPeelen: Das Recht steht nach §127 StPO („Jedermann-Paragraf“) selbstredend „Jedermann“ zu.““““
Nicht ganz da es eine Straftat bzw den Versuch einer Straftat voraussetzt und das unmittelbare Ertappen dabei von Nöten ist. Ein Drohnenflug am Sperrzaun ist eine Straftat? Ordnungswidrigkeit? klein klein des Jedermanns. Muss also aus meiner Sicht deutlicher geregelt werden.
Da die Arbeit des BMAD mit dem Odem eines Geheimnisvollen umgeben ist, habe ich einmal meine internationalen Kontakte zu sog „Vetting“ Experten genutzt, um mich zu erkundigen, wie es jenseits der deutschen Grenzen so läuft. Eine der Lösungen besteht im Prinzip aus einem Abfrage-Terminal für die Sicherheitsbeauftragten der einzelnen Dienststellen bzw. Geheimschutz-betreuten zivilen Organisationen. Dort können Anfragen eingegeben werden, Nur bei potentiell „kritischen Fällen“ wird dann der Beauftragte aufgefordert, mit einer Zentralstelle Kontakt aufzunehmen. Mein Kontakt erklärte mir lächelnd, es sei keine gute Idee das System für persönliche Zwecke zu missbrauchen; die Anfragen würden stichprobenartig überprüft und bei einem Missbrauch drohe der lebenslange Ausschluss aus der Community.
In einem kleinen Crash-Kurs hat er mir dann die Prinzipien der Befragung von Kandidaten für die höheren Sicherheitseinstufungen erläutert, die eigentlich für Personal mit Lebenserfahrung kein „Hexenwerk“ sind.
Ich habe mich gefragt, warum wir in meinen ersten Jahren in der Bundeswehr nur in Ausnahmefällen vom damaligen MAD überprüft wurden. Das mag daran gelegen haben, dass wir regelmäßig entsprechende Fragebögen ausfüllen mussten, die dann in der S2 Abteilung lokal ausgewertet wurden. Damals (70er Jahre) interessierte man sich immer noch für die mögliche NS-Vergangenheit von Soldaten. Und so musste ich – Jahrgang 1954 – immer wieder die Fragen u.a. nach einer früheren Mitgliedschaft in der NSDAP und der SS beantworten. „Bloß nicht nach dem Sinn fragen“ lautete damals der Rat eines älteren Kameraden „Das bringt nur Ärger“.
Die Tragikomik der heutigen Zeit begegnet mir bei meiner Arbeit in der Cyber Reserve. Mit Dienststellen, die sich mit Verschluss-Sachen-Regelungen selbst einmauern, werden Sicherheitsüberprüfungs-Laufzeiten von mehreren Monaten oder Jahren zum No-Go“.
Einer meiner ausländischen Kontakte, der aus einer Monarchie kommt, spottete dazu, dass in seinem Land der SÜ-Besitz manchmal zu einer Art „Adelsprädikat für Arme“ werde.
@Nico: Natürlich ist der Jedermann Paragraf für „Jedermann“ handlungsbestimmend, eben auch für „Nichtjuristen“. Man wird, ggf. unter auch fälschlicherweise Annahme, es läge ein Straftatbestand vor, als Hilfsorgan der Staatsanwaltschaft tätig. Diese entscheidet im Folgenden, ob ein anklagewürdiger, strafbewerter Sachverhalt vorliegt. Wenn ja, entscheidet danach ein ordentliches Gericht… Wenn Sie den Notruf 112 wählen, in der Annahme (als med. Laie), es läge ein Notfall vor, ist dies erst einmal ein Notfall. Oberstes Prinzip des Ersthelfers dabei: nicht Handeln ist in JEDEM FALL falsch.
@Cato: Im Altersband fast identisch, habe ich 1973 die Ü1, 1977 Ü2 und 1992 sowie 2008 Ergänzungsüberprüfungen durchlaufen. Ich erinnere mich dabei nicht an Fragen zur „persönlichen“ NS-Vergangenheit. Sondern ausschließlich bedrohungsgerecht zu Kontakten / Aufenthalte etc im „kommunistischen Machtbereich“, vmtl. in 1988 spezifiziert auf die „Staatenliste“.
@JMWSt: Der Ü1 Fragebogen wird digital ausgefüllt, es gibt dafür eigens ein Programm, welches die BW zur Verfügung stellt, siehe hier: https://www.bundeswehr.de/de/organisation/mad-bundesamt-fuer-den-militaerischen-abschirmdienst/sicherheitsueberpruefung-bundeswehr-mad
Übermittlung erfolgt per Mail, allerdings ist die Abgabe einer schriftlichen Kopie mW noch Pflicht.
@JS
Na ja, die Erklärung muß rechtsverbindlich unterschrieben werden und das erfolgt regelmäßig noch manuell. In wie weit die elektronische SichhErkl (ELSE) auf die SÜ0 angepaßt wird oder ob das grundsätzlich im Hintergrund ohne Mitwirkung des Betroffenen – außer ggf. der Einwilligung zur Einholung von Auskünften – stattfindet bleibt abzuwarten.