SÜ 0 für neue Soldaten: Verfassungstreue-Check statt langwieriger Sicherheitsüberprüfung (m. Nachtrag zu Wehrdienst)

Die Streitkräfte wollen neue Soldaten und Soldatinnen auch künftig auf ihre Verfassungstreue überprüfen, aber nicht mehr wie bisher eine langwierige Sicherheitsüberprüfung für jeden Rekruten durchführen. Die Neuregelung ist Teil eines Artikelgesetzes zur militärischen Sicherheit, das am kommenden Mittwoch vom Bundeskabinett beschlossen werden und unter anderem auch die Rechte der Feldjäger bei der Personenüberprüfung ausweiten soll.

Die Bundeswehr hatte 2017 im Kampf gegen Extremisten in der Truppe eine so genannte Soldateneinstellungsüberprüfung eingeführt, deren Bestehen Voraussetzung für eine Ausbildung an der Waffe ist. Dafür wurde im Wesentlichen eine Sicherheitsüberprüfung der Stufe 1 (SÜ1) auf alle Rekruten und Rekrutinnen angewandt – ein Verfahren, das den damit betrauten Militärischen Abschirmdienst (MAD) personell in Schwierigkeiten brachte.

Wie es am (heutigen) Montag aus dem Verteidigungsministerium hieß, sei eine Entlastung des MAD ein erwünschter Nebeneffekt, aber nicht der Hauptgrund für die geplante Änderung im Gesetz zur Stärkung des personellen Schutzes der Bundeswehr. Vielmehr sei die Sicherheitsüberprüfung grundsätzlich als Ausnahme für bestimmte Bereiche vorgesehen gewesen und tauge deshalb nicht zu einer Massenüberprüfung. Die Verfahren dauerten inzwischen teilweise auch so lange, dass neue Soldaten nicht mit der Ausbildung beginnen könnten.

An die Stelle der derzeitigen SÜ1 soll deshalb eine einfachere Prüfung auf die Verfassungstreue treten, wie sie von jedem Soldaten (und jedem Beamten) verlangt werde – quasi eine SÜ0. Vorgesehen ist dafür ein Auszug aus dem Bundeszentralregister, eine Abfrage im Nachrichtendienstlichen Informationssystem NADIS und die Auswertung allgemein zugänglicher Quellen, gemeint sind offensichtlich vor allem soziale Netzwerke.

Diese Art der Überprüfung soll auch für Reservisten gelten, sofern der Dienstposten, auf dem sie eingesetzt werden, nicht ohnehin eine reguläre Sicherheitsüberprüfung erfordert. Darüber hinaus sollen Reisebeschränkungen und -anzeigepflichten für Reisen in bestimmte Länder künftig für alle Soldaten angewandt werden – und nicht wie bisher nur für diejenigen, die einer Sicherheitsüberprüfung unterliegen. (Randbemerkung: das dürfte dann vermutlich auch für Reisen in die Ukraine gelten?)

Ein in dem Artikelgesetz vorgesehene Änderung des UZwGBw (Gesetz über die Anwendung unmittelbaren Zwanges und die Ausübung besonderer Befugnisse durch Soldaten der Bundeswehr und verbündeter Streitkräfte sowie zivile Wachpersonen) soll den Feldjägern, der Militärpolizei, mehr Befugnisse bei der Überprüfung verdächtiger Personen in der Nähe von Bundeswehrliegenschaften oder Militärtransporten geben. So dürften Feldjäger wie andere zur Sicherung eingesetzte Soldaten bisher bei Drohnenüberflügen nur über einem Kasernengelände selbst tätig werden, aber nicht einen möglichen Drohnenpiloten in unmittelbarer Nähe überprüfen und gegebenfalls festhalten. Diese Befugnis werde aber ausdrücklich auf den Nahbereich beschränkt, alles weitere bleibe Aufgabe der Polizei.

Ein dritter Teil des neuen Gesetzes ist eine Neufassung des Gesetzes über den Militärischen Abschirmdienst. Der Nachrichtendienst soll künftig überall dort zum Schutz der Truppe eingesetzt werden können, wo die Bundeswehr stationiert ist – und im Fall der Panzerbrigade 45 in Litauen auch zum Schutz der Familienangehörigen der deutschen Soldaten.

Das Artikelgesetz soll am kommenden Mittwoch bei der Sitzung des Bundeskabinetts im Berliner Bendlerblock auf den Weg gebracht werden – nach Angaben des Wehrressorts die erste Sitzung der Ministerrunde im Verteidigungsministerium seit der Kabinettsitzung unter dem damaligen Bundeskanzler Helmut Kohl am 19. Februar 1992 auf der Hardthöhe in Bonn. Auf der Tagesordnung steht auch das Gesetz über den Neuen Wehrdienst, an dem es aus der Union in den vergangenen Tagen Kritik gegeben hatte. Aus dem Verteidigungsministerium hieß es allerdings, die Verabschiedung des Wehrdienst-Gesetzes werde für diese Sitzung auf jeden Fall erwartet.

Nachtrag: Im Laufe des Montags hatte es Meldungen gegeben, das Auswärtige Amt habe gegen die Verabschiedung des Wehrdienst-Gesetzes einen Vorbehalt eingelegt. Am Abend hieß es dazu aus dem Außenministerium:

Der bestehende Leitungsvorbehalt ist aufgehoben. Die Punkte, die für die ursprüngliche Einlegung maßgeblich waren, konnten in heutigen Gesprächen geklärt werden. Der Entwurf des Wehrdienstgesetzes kann nun im Kabinett beschlossen werden. Im anschließenden parlamentarischen Verfahren wird es weitere Beratungen geben. Ziel ist und bleibt, die Fähigkeitsziele der NATO zu erfüllen und die Verteidigungsfähigkeit Deutschlands zu stärken.

(Archivbild Juni 2021: Rekrut in der Grundausbildung Freiwilliger Wehrdienst im Heimatschutz des Wachbataillons in der Julius-Leber-Kaserne in Berlin – Tom Twardy/Bundeswehr)