Änderung im Soldatengesetz geplant: MAD soll Bundeswehr-Bewerber durchleuchten
Der Militärische Abschirmdienst (MAD) der Bundeswehr soll möglichst bald die Befugnis bekommen, Bewerber bei der Bundeswehr bereits vor ihrer Einstellung als Soldat zu überprüfen. Eine entsprechende Erlaubnis im Soldatengesetz hatte MAD-Präsident Christof Gramm bereits vor knapp einem Jahr gefordert und das vor allem mit der drohenden Unterwanderung durch Islamisten begründet. Nun soll das Gesetz geändert werden, wie die Welt am Sonntag (Link aus bekannten Gründen nicht) unter Berufung auf das Verteidigungsministerium berichtet:
„Es ist beabsichtigt, die Regelungen zur Sicherheitsüberprüfung dahingehend zu ergänzen, dass jeder Soldat vor seiner Einstellung eine Sicherheitsüberprüfung durchläuft“, sagte ein Ministeriumssprecher auf Anfrage der „Welt am Sonntag“. Ein entsprechender Gesetzentwurf werde momentan vorbereitet: „Unsere Absicht ist es, dass die Regelungen alsbald in Kraft gesetzt werden können.“
(…)
Der MAD soll die Befugnis erhalten, künftig jeden Bewerber für den Soldatenberuf daraufhin abzuklopfen, ob er möglicherweise ein gestörtes Verhältnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung hat – das aber zu verschleiern sucht, um dennoch eingestellt zu werden.
Nach der geltenden Rechtslage darf der Abschirmdienst bisher erst aktiv werden, wenn es um Angehörige der Streitkräfte geht. Darauf hatte das Ministerium schon 2012 im Zusammenhang mit dem Untersuchungsausschuss zum Nationalsozialistischen Untergrund (NSU) hingewiesen, dessen Mitglied Uwe Mundlos bereits als Wehrdienstleistender durch rechtextremistisches Gedankengut aufgefallen war:
Aufgabe des MAD ist nach § 1 des MAD-Gesetzes, die Sammlung und Auswertung von Informationen, insbesondere von sach- und personenbezogenen Auskünften, Nachrichten und Unterlagen, über 1. Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind,
2. sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten im Geltungsbereich dieses Gesetzes für eine fremde Macht, wenn sich diese Bestrebungen oder Tätigkeiten gegen Personen, Dienststellen oder Einrichtungen im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung richten und von Personen ausgehen oder ausgehen sollen, die diesem Geschäftsbereich angehören oder in ihm tätig sind. Darüber hinaus obliegt dem Militärischen Abschirmdienst die Sammlung und Auswertung von Informationen, insbesondere von sach- und personenbezogenen Auskünften, Nachrichten und Unterlagen, über die Beteiligung von Angehörigen des Geschäftsbereiches des Bundesministeriums der Verteidigung sowie von Personen, die in ihm tätig sind oder tätig sein sollen, an Bestrebungen, die gegen den Gedanken der Völkerverständigung (Artikel 9 Abs. 2 des Grundgesetzes), insbesondere gegen das friedliche Zusammenleben der Völker (Artikel 26 Abs.1 des Grundgesetzes) gerichtet sind.
Fazit: Der MAD befasst sich per Gesetz nur mit aktiven Angehörigen der Bundeswehr.
Die Befürchtung einer Unterwanderung durch Rechtsextremisten führte offensichtlich nicht zu Überlegungen, das Soldatengesetz zu ändern und Bewerber zu überprüfen; bei der Bedrohung durch Islamisten scheint das jetzt der Fall zu sein.
Nachtrag: Im vergangenen Jahr gab’s ja schon mal eine entsprechende Meldung und die entsprechende Debatte; damals sollte es ums Sicherheitsüberprüfungsgesetz gehen. Und das Verteidigungsministerium sprach im März 2015 vom Beginn der Überlegungen. Vielleicht sollte man das Thema doch erst aufgreifen, wenn wirklich ein Gesetzentwurf vorliegt…
(Archivbild Oktober 2015: Soldat des 1. Bataillon der 2. Staffel des Objektschutzregiments der Luftwaffe bei der NATO-Großübung Trident Juncture auf Teulada, Sardinien, am 30.10.2015 – Bundeswehr/Jane Schmidt)
Die Geschwindigkeit in der diese Regierung arbeitet ist immer wieder atemberaubend.
Wir sagte Herr Weise so schön?
Eine erfolgreiche Organisation ist in der Lage Probleme zu erkennen, anzuerkennen und zu lösen.
Das Problem kennt man nun seit fast 4 Jahren…
Müsste aber dafür nicht direkt das SÜG (Bundesgesetz) zumindest in Teilen geändert werden?
Fragen die mir da in den Sinn kommen:
Wer führt die Sicherheitsakte eines Bewerbers?
Welche Überprüfung wid durchgeführt?
Wer ermächtigt den Bewerber?
Bekommt der MAD mehr Personal, um das abzuarbeiten?
Wie mag solch eine „Durchleuchtung“ von sehr vielen Menschen (Einstellungen pro Jahr?) durchführbar sein? Mit Fragebogen, Kreuzchen und Mehrfachauswahl? Oder die persönliche Befragung von Referenzpersonen wie Schullehrer, Lehrherr, Arbeitgeber, Geistlicher der heimatlichen Kirchengemeinde, Pfadfinderführer, Nachbarn, Kneipenwirt? Rein bürokratisch oder mit persönlicher Befragung?
Die BW ist eben so langsam wie ein leckgeschlagener Tanker…..
1. Es wird den Soldatenberuf nicht attraktiver machen, wenn alle Bewerber schon vorher sicherheitsüberprüft werden. Ich würde es persönlich nicht attraktiv finden.
2. Ich glaube auch nicht, daß es gegen ISIS & Co. viel helfen wird, denn wenn die jemand einschleusen wollen, dann werden diese Bewerber sauber sein, keine Vorstrafen haben und vorher nicht als Islamisten öffentlich aufgetreten sein.
3. Ein paar islamistische Trittbrettfahrer werden vielleicht auffallen, aber in Wirklichkeit wird es Bewerber treffen, die schon rechtsradikal oder bei der NPD aufgefallen sind oder diejenigen, die einzelne Vorstrafen haben, aber trotzdem zur BW wollen, mit dem Gedanken, als Soldaten zu funktionieren, aber Probleme mit dem Zivilleben haben.
4. Ohne die Rechten, die jetzt nicht vorher erkannt werden, wird die BW noch mehr Personalprobleme haben und angesichts des Aufstiegs des AfD, wird es sich nicht verhindern lassen, daß das rechte Gedankengut in der BW trotzdem zunimmt. Linke gehen schließlich nicht zur BW.
5. Interessant wäre noch zu wissen, ob und inwieweit Polizeibewerber vorher sicherheitsüberprüft werden bei Bundespolizei oder Länderpolizeien?
6. Ganz wichtig ist aber noch, ob die Sicherheitsüberprüfung und die Ablehnung deshalb den betroffenen mitgeteilt wird und diese dagegen werden klagen können, oder ob dieser Ablehnungsgrund den Betroffenen dann verheimlicht werden kann oder wird?
Ganz frisch ist die Forderung nicht: Seit dem Frühjahr 2015 wünscht sich der MAD eine Änderung des Sicherheitsüberprüfungsgesetzt (SÜG), konkret im Paragraph 8.
Dort soll eine kleine Ergänzung eingeführt werden, die einen Check für alle Personen, die „im Umgang mit an Kriegswaffen ausgbildet werden sollen“, vorschreibt. Damit wären dann Überprüfungen von allen Rekruten für die Grundsausbildung abgedeckt.
Dass der MAD-Chef nun erneut öffentlich mit Fallzahlen von Rechtsextremen und Islamisten „werben“ muss, illustriert wohl hauptsächlich, dass es noch immer Widerstand gegen die Gesetzesänderung gibt. Damals kam die, wie auch bei SPON (goo.gl/IQ75nJ) nachzulesen, vom BMI.
Dort fürchtete man, dass eine solche Pflichz zur Ü1 möglicherweise auch alle Anwerber bei der Bundespolizei und den Länderbehörden betreffen würde.
Verstehe den Artikel nicht ganz. Das Sicherheitsüberprüfungsverfahren ist doch vor einem Jahr noch über die Karrierecenter eingeleitet worden – da waren die einzelnen Bewerber nun doch auch nicht sofort Soldaten?
Jetzt machen es halt die Stammtruppenteile und bekommen von den Bewerbern im Idealfall weit vor offiziellem Diensteintritt die ausgefüllte Sicherheitserklärung. Ob das sinnvoll ist, sei mal dahin gestellt, aber meines Erachtens ist der MAD bisher doch auch vor Soldatenstatus schon tätig geworden – zumindest in Einzelfällen.
Sollte man das auf jeden Bewerber ausweiten wollen – na Prost Mahlzeit, der MAD ist schon seit Jahren heillos überfordert und trotzdem wird der Personalansatz regelmäßig reduziert.
Ich bin seit 1991 dabei und finde es sinnvoll. Das hätte uns manchen Ärger erspart bei Soldaten die nach der Einstellung keine Sicherheitsüberprüfung bekamen, bzw. nicht in der nötigen Stufe. Es kommt ja auch darauf an, wofür sich der Bewerber bewirbt. Nicht jeder braucht und bekommt eine Ü3. Das wäre allerdings kaum zu schaffen, ist aber auch nicht nötig. @Closius: auf solche Kameraden wie in Ihrem Post von 10:57 unter 3 und 4 aufgezählt, kann ich auch dankend verzichten, von daher sehe ich da kein Problem, die nicht in den Streitkräften zu haben.
@gebauerspon
Schon klar, dass die Forderung etwas älter ist… Interessant ist ja jetzt die Aussage, dass die entsprechende Änderung des Soldatengesetzes alsbald in Kraft gesetzt werden soll, wie WamS das BMVg zitiert.
Im vergangenen Jahr war das BMVg noch zurückhaltender und sprach vom Beginn der Überlegungen, wie in der hier dokumentierten Bundespressekonferenz:
http://augengeradeaus.net/2015/03/soldaten-ohne-kriegswaffen/#more-18757
@TW
Umso größer die Gefahr, desto bedachter fällt die Reax im BMVg aus.
Ich war auch immer davon ausgegangen, dass die Gesetzesänderung (damals gab es ja auch schon ein Papier mit Formulierungsvorschlagen plus die entsprechenden Ressortabstimmung etc) längst gelaufen ist.
Wenn, dann ist es wohl sinnvoll, nur tatsächlich Einzustellende zu überprüfen. Es wird ja nicht jeder Bewerber genommen. Oder?
Ja, ich weiss, ich zähle wohl Erbsen. :)
@Closius
Zu 3 und 4
Wer soll die Wächter bewachen?
Der MAD-Präsident sollte seine Rechtsabteilung austauschen. Es ist nicht verboten vor der Einstellung in den Geschäftsbereich BMVg jemanden zu überprüfen, sondern es sind Statusüberprüfungen verboten. Dies bedeutet das nur derjenige überprüft werden darf der für einen Dienstposten in sicherheitsempfindlicher Tätigkeit befindet. Bedeutet entweder Um- o. Zugang zu Verschlusssachen oder in einer Dienststelle die unter Sabotageschutz liegt. Pauschalüberprüfungen sind durch die Verwaltungsgerichte untersagt worden.
Das Sicherheitsüberprüfungsgesetz ist ein Bundesgesetz und kein spezielles Bundeswehrgesetz und meines Erachtens ein Richtungsgesetz welches auf das Datenschutzgesetz beruht und sollte nicht über das Soldazengesetz ausgehebelt werden.
Einerseits ist es natürlich gut, wenn der MAD diese Möglichkeit bekommt, aber andererseits sehe ich hier ein erhebliches Problem in der Durchführung.
Wir wollen als geeignet eingestufte Bewerber möglichst schnell in den aktiven Dienst bekommen.
Bei SAZ (Manschaften/Uffz/Fw) spätestens innerhalb von 6 Monaten bei FWD innerhalb von 3 Monaten.
Nun weiß aber jeder, dass eine MAD Überprüfung (selbst die einfachste) ihre Zeit braucht.
Bei bis zu 27.000 neuen Sdt pro Jahr erscheint mir das als „Flaschenhals“.
Ich kann daher nur hoffen, dass es sich hier nur um einen automatisierte Abfrage handelt und nicht um persönliches Handeln. Denn sonst sehe ich für die Bewerberfreundlichkeit schwarz :(
Kann mich @ Hmmm nur anschließen. Da es um Einstellungen zu Fristen geht, muss die Bearbeitungszeit auch bei größerem Gesamtumfang an Überprüfungen dementsprechend zügig sein – ich weiß nicht, ob der MAD das mit der derzeitigen Personaldecke stemmen kann?
Hm, die notwendige Unschärfe in den bisherigen Meldungen führt notwendigerweise auch hier zu Verwirrung ;-)
Vergangenes Jahr war die Rede von einer Änderung des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes. Jetzt scheint die Rede von einer Änderung des Soldatengesetzes.
Ich erneuere meinen Vorschlag, das alles erst dann ernstzunehmen, wenn wirklich ein Gesetzentwurf vorliegt…
In den USA ist es seit 80 Jahren durchaus normal, dass der FBI (!) und nicht die Streitkraefte , Bewerber vor der Einstellung gruendlich durchleuchtet, auch Zivilangestellte.
@Hmm
Genau die Karrierecenter haben es eben oft genug versäumt die Überprüfung einzuleiten (wie so vieles andere, was dort versäumt wird). Man bekommt dann als Einheit Soldaten auf den Hof gestellt, deren Nutzungszeit kürzer ist, als die dann eingeleitete Überprüfung dauert… regelmäßig ein Schadensfall, aber Hauptsache, das KarrC hat seine Quoten erfüllt…
Das ist genauso toll, wie Soldaten plötzlich an der Wache stehen zu haben, von denen man nichts weiss
MikeMolto | 17. Januar 2016 – 14:18
In den USA ist es seit 80 Jahren durchaus normal, dass der FBI (!) und nicht die Streitkraefte , Bewerber vor der Einstellung gruendlich durchleuchtet, auch Zivilangestellte.[…]
Ich frage mich, wie gründlich kann solch ein Screening wirklich sein bei vertretbaren Aufwand? Besuchenm und befragen Beamte vertrauenswürdige Referenzpersonen eines Bewerbers?
Ich freue mich schon auf den Moment, in dem Realität und Theorie aufeinandertreffen. Der MAD steht schon jetzt einer Antragsflut von Sicherheitsüberprüfungen gegenüber. Bearbeitungszeiten von 12-24 Monaten sind keine Seltenheit und dürften sich dann noch weiter verlängern. Welcher Bewerber wartet denn 2 Jahre oder länger auf die Einstellung?
@Peter
sehe ich ganz genau so. Bei uns dauert so eine Überprüfung mindestens 6Monate. Gerne auch schon mal das zwei bis dreifache der Zeit.
In dieser Zeit sind die Kameraden ja eigentlich nicht einsetzbar weil sie wenn überhaupt nur in Begleitung in Sperrzonen bekommen.
Also ich rechne damit dass mit dem neuen Gesetzt mal wieder die vorhandenen Soldaten ans Ende der Warteschlange rutschen und somit erst mal weiter auf dem Trockenen sitzen.
Aber naja wie heißt es noch so schön „Es ist noch immer gut gegangen“
@Closius „Linke gehen schließlich nicht zur BW.“ lach.. kenne ein offizielles Bw-Video, in dem ein Nazi mit einem Angehörigen des Schwarzen Blocks am Tisch sitzt. Ich bin über die Änderung froh, es gibt viel zu viele Extremisten mit militärischer Hochwertausbildung! (Links/Rechts/Islamistisch)
So wie ich es verstehe, geht es nicht darum, dass ein Bewerber eine Ü1 oder Ü3 bekommt. Die ist ja Dienstposten- bzw. Tätigkeitsabhängig.
Hier geht es ja um einen reinen „Gesinnungs-TÜV“. Da wäre doch der Verfassungsschutz in Verbindung mit den Polizeien, die bessere Wahl. Der MAD hat doch gar keine eigenen Erkenntnisse …
@ Closius 10:57 Uhr
Zitat:
„3. Ein paar islamistische Trittbrettfahrer werden vielleicht auffallen, aber in Wirklichkeit wird es Bewerber treffen, die schon rechtsradikal oder bei der NPD aufgefallen sind oder diejenigen, die einzelne Vorstrafen haben, aber trotzdem zur BW wollen, mit dem Gedanken, als Soldaten zu funktionieren, aber Probleme mit dem Zivilleben haben.
4. Ohne die Rechten, die jetzt nicht vorher erkannt werden, wird die BW noch mehr Personalprobleme haben und angesichts des Aufstiegs des AfD, wird es sich nicht verhindern lassen, daß das rechte Gedankengut in der BW trotzdem zunimmt. Linke gehen schließlich nicht zur BW.“
Ich bin der Meinung die Bw braucht keine Soldaten,“ die schon rechtsradikal oder bei der NPD aufgefallen sind“. In Punkt 4. bezeichnen Sie diese Bewerber als „Rechten“, gemeint ist ja wohl eher rechtsradikal nach der Aussage im Punkt 3.
Also die Bundeswehr braucht keine ehemaligen Rechtsradikalen, die jetzt geläutert sind, genauso wenig wie die bayrische Justiz einen ehemaligen thüringischen Rechtsradikalen als Richteranwärter im höheren Staatsdienst braucht.
Wenn Sie der Meinung sind, dass “ angesichts des Aufstiegs des AfD, wird es sich nicht verhindern lassen, daß das rechte Gedankengut in der BW trotzdem zunimmt „, dann wird die Praxis das Gegenteil beweisen. Wir haben erfolgreich die russisch-deutschstämmigen Aussiedlerkinder in Form eines sozialen Aufstiegs in die Bw integriert, sofern sie sich integrieren lassen wollten und es werden auch die jetzt zu uns kommenden Flüchtlinge, sofern sie denn die deutsche Staatsbürgerschaft erwerben können und wollen, in die Bundeswehr integriert werden.
Zur Gefahrenabwehr von rechtsnationalen Gedankengut, würde ich übrigens den Studentenfachbereichsleitern an den Bw-Unis empfehlen, mal die sich besonders abschottenden streng nationalkonservativ denkenden Studentenzirkeln in ihren Uni-Unterkünften intensiver zu beaufsichtigen.
Ob ein Gesinnungs TüV nicht unter die Medizin ist schlimmer las die Krankheit fallen könnte?
Das ist so eine Sache wenn der MAD selbst Infentriert würde bringt das alles auch nichts
aber das liegt in unsere Zeit , Naziforbie nennt das man auch , den ich denke nicht mehr das NSAP in Form der NDP noch die rechte je die macht erreichen werden
Es lauft alles auf Rechtspopolisten raus
Nazis war gestern heute sind die Leute mehr NK ( Neu Konservative ) eingestellt
@Georg
„Zur Gefahrenabwehr von rechtsnationalen Gedankengut, würde ich übrigens den Studentenfachbereichsleitern an den Bw-Unis empfehlen, mal die sich besonders abschottenden streng nationalkonservativ denkenden Studentenzirkeln in ihren Uni-Unterkünften intensiver zu beaufsichtigen.“
Haben Sie da besondere Erkenntnisse?
Melden macht frei…
Naja ich schätze mal, dieses neue Befugnis soll auch vorbeugen, das sich psychisch labile wie z.B. der fahnenflüchtige SchJg der sich gen Donnbass abgesetzt hat, in die Truppe gelangen. Sich Ausbilden zu lassen um anschließend sich in ein Kampfgebiet abzusetzen kann durchaus auch durch andere Gruppen erfolgen.
@ Edgar Lefgrün | 17. Januar 2016 – 15:32
„Ich frage mich, wie gründlich kann solch ein Screening wirklich sein bei vertretbaren Aufwand? Besuchenm und befragen Beamte vertrauenswürdige Referenzpersonen eines Bewerbers?“
Sie durchforsten Polizeiakten, Gerichtsakten, befragen Nachbarn, Arbeitskollegen und Sportkollegen, es wird versucht ein wahrhaftiges Rundumbild des Bewerbers zu erstellen.
Ein amerikanischer Freund wurde mit seiner Einstellungs-FBI-Akte konfrontiert, im Rahmen eine Sicherheits-Hoehergruppirung, und sagte mir ‚They know more about me then I do myself.‘
Erinnert mich alles an die Geschichte der „Radikalenerlasses“ in der 70ern ff. Der MAD würde hier in gewisser Weise mit einem Bein Befugnisse des Verfassungsschutzes übertragen bekommen. Finde ich nicht gut, abgesehen davon, dass der MAD nicht über die notwendige Kompetenz verfügt. Hier sollen wieder mal beamtenrechtliche Bestimmungen über verfassungsrechtliche gesetzt.werden…..gar nicht im Sinne der FDGO. Aber das regt niemanden mehr auf. Die hilflosen, gesetzgeberischen Aktionismen häufen sich imho in erschreckender Weise.
@MikeMolto: Durch die Befragung von Nachbarn, Arbeitskollegen usw. kann man keinen im Internet radikalisierten Moslem erkennen. Die Nachbarn werden höchstens wissen, daß er jetzt in die Moschee geht und vorher vielleicht nicht, mehr nicht. Aber bei ISIS-Leuten ist ja nicht mal sicher, daß diese überhaupt in die Moschee gehen.
Und daß der MAD eine zeitnahe Überprüfung durchführen kann, glaubt doch kein Mensch. Auch bei der seinerzeit übernommenen Ex-NVA Soldaten als SaZ 2 waren diese oft schon lange im SaZ 2-Dienst, bis die Befragung durch den MAD durchgeführt wurde.
Da man keinem Soldatenbewerber ansehen kann, daß er später fahnenflüchtig wird, wird hier nur ein bürokratisches Monster(zur Rechtfertigung der Existenz des MAD) geschaffen, mit einem Mehrwert, der gleich Null sein dürfte, aber dem Risiko, daß viele BW-Bewerber wg. Einstellungsverzögerung der BW abspringen.
Für einen FWDLer reicht doch wohl ein Führungszeugnis und die Regelabfrage beim BfV. Wenn der Soldat dann tatsächlich eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit ausüben soll wird eine SÜ eingeleitet (ggf. mit Sabotageschutz), wobei heute sogar Mannschafter oft eine SÜ1 haben aufgrund von Auslandseinsätzen.
Dauer: SÜ1 – 6 Monate, SÜ2 – ab 12 Monate, je nach Arbeitsaufkommen beim MAD. Und eine SÜ3 – na ja. Die kostet den Dienstherrn dann auch schon 6-stellig.
Davon ab: das SG gilt doch nur für Soldaten? Und nicht für die, die es werden wollen?
Na, um mal etwas Sachlichkeit zu bringen…
Ein reine Datenbankabfrage im NADIS, POLAS, Schufa oder anderen polizeilichen/nachrichtendienstlichen Portalen reicht doch um einen Eindruck vom Bewerber zu bekommen. Nichts wesentlich anderes wird bei einer Ü1 gemacht. Das ist fix erledigt, auch in der mit dem KarrC verhandelten MAD Dienststelle.
@MikeMolto | 17. Januar 2016 – 19:58
Das ist sehr aufwändig. Falls es hier dazu käme, der MAD oder jede andere beauftragte Behörde wird dazu sehr viel mehr Personal brauchen als jetzt.
Irgendwie sind diese ganzen „Aktionismen“ so langsam fast schon lächerlich. Was brauchen wir wirklich ?
Nun, ich würde einmal sagen: wir brauchen ca. 10.000 zusätzliche Polizisten und Ermittlungsbeamte „auf der Strasse“ und so ca. 10.000 Mannschaftsdienstgrade/UoP
in den SK.
Also, liebe Politik: dann nehmt mal a bisserl Geld in die Hand und „kauft“ diese Leute ein. Was wir nicht brauchen sind Beamte und Funktionäre. Vorgesetzte, um diese „Bodentruppen“ zu führen haben wir eigentlich genug…..mehr als genug. Falls Deutschland nicht in der Lage ist ca. 20.000 Frau/Mann „boots“ in der inneren/äußeren Sicherheit zu rekrutieren, dann hat Deutschland ein echtes Problem.
Nun, man kann das Thema natürlich schon jetzt aufgreifen. Allerdings empfiehlt sich ein angemessener Umgang damit:
Die Aufgabe des MAD ist es u. a. nicht, genügend ‚Boots in the Ground‘ anzuwerben. Er hat andere Aufgaben und wird dazu im Rahmen seiner Befugnisse tätig. Wenn festgestellt wird, dass diese Behörde ihren Aufgaben durch fehlende Befugnisse nicht hinreichend gerecht werden kann, wird überprüft, wie man a) recht- und b) zweckmäßige Befugnisse schaffen kann. Und genau das passiert hier gerade: man prüft. Letztlich trägt die Legislative die Verantwortung, ob es zu Änderungen kommt oder nicht.
Aber erst, wenn konkrete Überlegungen auf dem Tisch liegen, lohnt es sich zu streiten, ob diese oder jene Maßnahme effektiv, effizient und rechtmäßig ist. Denkbar ist bspw. ein mehrstufiges Verfahren, bei der durch für eine breite Masse geeignete Instrumente wie standardisierte Fragebögen oder Computertests zunächst ‚verdächtige‘ Bewerber ermittelt werden, und nur bei verdächtigen Einzelpersonen weitere, dann auch hinreichend effektive Maßnahmen eingeleitet werden. Man könnte auch prüfen, ob ein Datenabgleich mit den Erkenntnissen anderer Behörden Zweck- und rechtmäßig ist. Aber wie gesagt: Noch liegt nichts auf dem Tisch. Es soll nur verdeutlichen, dass es Wege gibt. Den Untergang der FDGO zu befürchten, ist (ohne Vorlage konkreter Maßnahmen-Vorschläge) jedenfalls IMHO jetzt unzweckmäßig.
Interessanter (in Bezug zum Gegenstand) ist zum jetzigen Zeitpunkt doch vielmehr eine Lagefeststellung: Steht wirklich zu besorgen, dass es Bewerber aus dem extremistischen bzw. radikalen Spektrum (ob links/rechts/islamistisch/etc.) zur Bundeswehr schaffen? Gab es vielleicht schon Fälle und bejahendenfalls welche? Ist ein islamistischer Bewerber ein größeres Problem, als ein rechtsextremer/-radikaler Bewerber? Etc. pp.
Jetziger Ist-Stand scheint jedenfalls nur zu sein: 1. Man ist der Auffassung, dass es Sicherheitslücken gibt, die man im bisherigen System (rechtlich wie tatsächlich) nicht schließen kann. 2. Man misst diesem Problem islamistischer Bewerber eine größere Gefahr bei, als durch rechtsextreme/-radikale Bewerber. 3. Man prüft (zurzeit: Änderungen im Soldatengedetz).
@Seepferd84
Eine „SCHUFA“-Auskunft wird m.W. nicht angefordert. Das wäre aufgrund von bekanntermaßen fehlerhaften Einträgen auch angreifbar.
Gegen einen negativen Bescheid bei einer SÜ kann man natürlich gerichtlich vorgehen, es wurde aber – soweit mir bekannt – noch keiner daraufhin geändert.
Zu den Stufen der Sicherheitsüberprüfung
Ü1=Zugang zu VS-Vertraulich
Ü2=Zugang zu VS-GEHEIM
Ü3=Zugang zu VS-STRENG GEHEIM
Ü2-SAB=Zugang zu Bereichen die dem vorbeugendem Sabotageschutz unterliegen.
Im derzeitigen SicherheitsüberprüfungsGESETZ ist keine Überprüfung für charakterliche Eignung zur Ausbildung und Nutzung von Kriegswaffen vorgesehen, dafür müsste dieses geändert werden und nicht das Soldatengesetz.
Was bringt es sich hinten um ein Mauseloch zu kümmern während vorne die Scheunentore offen stehen?
Also die Überprüfung z.B. für Flighafenpersonal dauert nicht lange. Liegt daran dass die Unternehmen vieles datenbasiert melden. Und halt nicht mit papierakten.
Diese SÜ ist doch letzten Endes die Abfrage bei den Polizei, BKA, ggf. Den LfV und max BND.
Alles per EDV schnell möglich. Wenn da ein Wille besteht.
Erschreckend, ich dachte eine solche Überprüfung würde längst statt finden.
Passt aber ins Bild das ich vom MAD habe.
@alpabravo0815
Der MAD kann nur aktiv werden wenn er dazu legitimiert ist.
Und dann? Die Jungs und Mädels haben doch auch kaum Personal, genauso wie der Rest der Truppe.
Wenn ich sehe wie viele aktive Soldaten sich bei Facebook mit Wehrmachts Bildern schmücken, offenkundig rechts posten und dazu auch noch „likes“ Ihrer Kameraden bekommen, dann sollte der MAD in erster Linie mal in der BW selber durchputzen…