Bundestags-Befassung mit US-Raketen in Deutschland? War schon.
Eine innenpolitische Debatte über die geplante Stationierung von US-Mittelstreckenwaffen in Deutschland läuft zwar, bislang aber eher sparsam und bislang weitgehend bei der SPD. Dabei stellt sich auch die Frage, ob und wie der Bundestag mit dem Thema befasst wird. Aus Sicht der Bundesregierung: Ist schon passiert.
Das teilte das Bundespresseamt am (heutigen) Montag mit, nachdem in der Regierungspressekonferenz danach gefragt worden war:
Zur Frage nach der Parlamentsbefassung bei der geplanten Stationierung weitreichender Raketensysteme aus den USA in Deutschland:
Der Bundestag wurde am 19.7. durch ein Schreiben der Parlamentarischen Staatssekretäre bzw. Staatsminister des Bundesverteidigungsministeriums und des Auswärtigen Amtes an die verantwortlichen Vertreter aller Fraktionen in den Ausschüssen für Auswärtige Angelegenheiten bzw. Verteidigung befasst.
Die – aus Regierungssicht dann wohl komplette? – Befassung des Bundestages steht zum Nachlesen hier.
Der Außen- und der V-Ausschuß sind nicht „der Bundestag“. Und „informiert“ bzw. „in Kenntnis gesetzt“ bedeutet nicht „befaßt mit“.
Zu letzterem gehört m.A.n. zumindest eine Erörterung im Plenum, wenn auch keine Abstimmung.
„Auch die … Stationierung weitreichender konventioneller US-Waffensysteme in Deutschland dient dem von der Bundesregierung gesetzten Ziel der Stärkung der Abschreckung und Verteidigung in Reaktion auf die von Russland ausgehende Bedrohung . … Diese Systeme tragen zu einer effektiven und glaubwürdigen Abschreckung und zum Schutz Deutschlands und seiner Verbündeten bei.“
Gerade dies finden einige Abgeordnete aber auch Fraktionen diskussionswürdig, darunter der Fraktionsvorsitzende der stärksten Regierungspartei (sic!).
Vielleicht irre ich mich, aber die BReg hatte da wenig Mitsprache und eine Beteiligung der (parlamentarischen) Öffentlichkeit hielt man für nicht hilfreich. Nicht einmal die beiden o.g. Ausschüsse wurden eingebunden.
Lieber Herr Melber,
„Zu letzterem gehört m.A.n. zumindest eine Erörterung im Plenum, wenn auch keine Abstimmung.“
dafür ist das Parlament selbst verantwortlich. Das liegt nicht in der Verantwortung der Bundesregierung.
In einer Demokratie wird das frühzeitig und vertrauensvoll im Plenum diskutiert.
In einer „Demokratur“ gibt es eine beiläufige Pressemitteilung zwischen zwei Fußballspielen.
Noch einmal: Die Entscheidung stärkt Deutschland. Ich will es nicht schlecht reden. Aus meiner Sicht müsste das Bundesverfassungsgericht angerufen werden, weil die Parlamentsbeteiligung unterblieben ist.
@Niels Bock
Genauer gesagt: der Ältestenrat:
https://www.bundestag.de/parlament/plenum/tagesordnungen/ueber-die-tagesordnung-196700
Dieser setzt sich wie folgt zusammen:
https://www.bundestag.de/parlament/aeltestenrat
Wie wahrscheinlich ist es da, daß das Thema auf die Tagesordnung kommt? Wobei ich nicht weiß, ob darüber abgestimmt werden muß oder nur ein Quorum hierfür erforderlich ist.
Wo war der öffentliche Aufschrei der Herren Mützenich, Stegner, Walter-Borjans et. al., als Russland ab 2017 Marschflugkörper vom Typ SSC-8 in Kaliningrad stationierte und so im Ergebnis den INF-Vertrag zu Fall brachte? Klar ist aber auch, dass die BR die nun mit der geplanten Stationierung von wohlgemerkt konventionellen US-Mittelstreckenwaffen erfolgte Gegenreaktion besser hätte erklären müssen. Vielleicht hätte man es sogar als diplomatischen Erfolg verkaufen können, dass man die USA zu diesem Schritt hat bewegen können. So hat die Regierung einmal mehr den Diskussionsraum aus der Hand gegeben. Nicht sehr smart.
Das Thema dürfte doch in der Fraktion bereits diskutiert worden sein.
Welche Erklärungen gibt es neben „die Fraktion steht nicht hinter ihrem Vorsitzenden“ und „man versteckt sich hinter Ehemaligen“ sonst noch für diesen Vorgang?
Eine „Diskussion“ fand ja nicht wirklich statt… wie oben vom Hausherrn T.W. ja angedeutet wurde..,
Siehe auch meinen ausführlichen Kommentar zum Thema „Atomwaffen-Raketen-Einheit in Mainz Kastel reaktiviert“ im Artikel zum aktuellen Sicherheitshalber Podcast vom 19.07.2024.
Ich fürchte diese Einheit wird noch auf Jahre hinaus in der Presse diskutiert werden…
Die vielleicht etwas weit ausgelegte Definition von „Befassen“, der BReg mal dahingestellt, ist es m.M.n. als ganzes eine ziemlich Sinnfreie Diskussion. Welche konventionelle Munition ein Verbündeter, dem man die Erlaubnis zur Stationierung seiner Truppen und Waffen vor Ort gegeben hat, hier dann vorhält, ist doch nicht Sache des Bundestags. Das ist eine rein exekutive Angelegenheit.
Was soll es da bei der Legislative zu diskutieren geben?
Das Gekreische darum speist sich doch rein daraus, dass sich bestimmte Leute einfach auf möglichst großer Bühne profilieren wollen und nichts sonst.
@Florian Staude:
> Aus meiner Sicht müsste das Bundesverfassungsgericht angerufen werden, weil die Parlamentsbeteiligung unterblieben ist.
Auch in einer Demokratie gibt es Kernbereiche der jeweiligen Gewalt, in denen die anderen beiden Gewalten nichts zu sagen haben. Die Stationierungsentscheidung gehört zum Kernbereich der Exekutive, eine Beteiligung des Parlaments ist nicht vorgesehen. Nur weil wir in Sachen Armeen mehr Entscheidungen im Parlament treffen als z.B. Frankreich, heißt dass noch lange nicht dass der BT alles mitentscheiden muss.
Ich kann mir sehr gut vorstellen, dass Karlsruhe eine solche Anrufung ohne großes Wimpernzucken ablehnt. Genau darum versucht es die Parlamentarische Linke der SPD auch über die Medienschiene, weil sie wissen dass es ansonsten keine Andere Möglichkeit gibt, das Thema auch nur irgendwie zu gestalten.
@ Othinus: Das sehe ich aber ganz anders. Wenn ein souveräner Staat (BRD) einem Verbündeten (USA) gestattet, Truppe und Material auf dem eigenen Boden zu stationieren, so hat der „Gastgeber“ a.m.S. Zumindest ein Vetorecht, was Art und Umfang angeht.
Bei so „sensiblen“ Themen, wie Mittelstreckenwaffen sollte a.m.S. schon der BT vollumfänglich befasst werden.
Und ich stimme den vorhergehenden Foristen vollständig zu, dass eine Befassung des BT nicht mit einer Information an die entsprechenden Ausschüsse gleichzusetzen ist.
Mit Verlaub, den Zwang zur Beteiligung des Bundestages kann ich nicht sehen. Die Stationierung fällt meines Erachtens nach völlig in den Bereich der Exekutive, da im Rahmen bestehender Gesetze / Verträge gehandelt wird. Der Atomwaffensperrvertrag ist auch nicht betroffen. Befasst wird / würde der Bundestag also erst, wenn haushaltsrelvante Maßnahmen anstünden, zum Beispiel deutsche Infrastrukturmaßnahmen mit Bundesgeld als Voraussetzung der Nutzung von entsprechenden Liegenschaften. So als Gedankenspiel: Sollte eine bislang leerstehende Liegenschaft mit Geld aus einem Sondertopf der NATO und MItteln der USA saniert werden und das zuständige Bundesland die Straßenanbindung sanieren, dann würde der BT noch nicht einmal darüber diskutieren müssen/dürfen… Zum Vergleich – schon oft diskutiert: Die Rechte des Bundestages bei der nachrichtendienstlichen bzw. fernmeldeauklärenden Nutzung von US-Liegenschaften durch US-Stellen sind auch bei null – es sei denn, der Bundestag ändert die bestehenden Gesetze und Abkommen.
Unter dem Aktenzeichen „2 BvE 13/83“ hat sich das Bundesverfassungsgericht bereits 1984 mit dieser Frage beschäftigt, damals zum sog. NATO-Doppelbeschluss.
Der Vorgang ist rechtstaatlich und demokratisch nicht zu beanstanden.
Der BT und die BReg sollten sich in der Tat schnellstmöglich damit befassen, von der US-Stationierung von Marschflugkörpern dadurch abzulenken, dass zusätzlich eigene, massive Fähigkeiten aufgebaut werden. Eigene Tomahawks kaufen für Heer und Marine wäre bspw. eine sehr gute Idee. Gern auch gleich deutlich mehr JASSM-ER für die F35 bestellen.
Jeder der an der Sache herumjammert kann sich gern an die russische Auslandsvertretung wenden. Wenn Nukes und Trägersysteme aus Kaliningrad abgezogen werden kann man dann nochmal drüber nachdenken…
Die Herren Mützenich und Stegner haben schon vor zwei Jahren zugeben müssen, dass Sie voll daneben gelegen haben.
Trotzdem halten sich die ewig Gestrigen Kommunisten wie Tauben…. am Schuh.
War einer der beiden jemals in Butscha?
Das ist in deren Augen wohl nur amerikanische Propaganda auf Bild Niveau.
Es wird Zeit, dass sich die SPD von diesen „Genossen “ trennt.
Sollte Russland die Nato angreifen, sind diese beiden die ersten, die dazu applaudieren.
Ich kann auf dem Gliederungsbild zu unserer Demokratie weder in der Säule Exekutive noch in den anderen die US Streitkräfte finden.
Ich bin da bei @ORR
@Windlicht @Lobasta
Sicher ist die Beteiligung des BT rechtlich erst einmal nicht vorgesehen bzw. zwingend aber sicher in einer Demokratie ggü. dem Bürger geboten.
Es ist schon einmal ein hanseatischer Bundeskanzler über die fehlende Unterstützung seiner SPD bei der Frage der Stationierung amerikanischer Raketen gestürzt.
Und vermutlich wusste Herr Wehner ebenso wie heute Herr Mützenich, dass es nach dem Bundesverfassungsgerichtsgesetz keine Möglichkeit gibt, dieses Gericht zulässigerweise mit der Frage zu befassen, weil sie in die Entscheidungskompetenz der Exekutive fällt. Davon zu trennen ist die Frage, „wie sag´ ich´s meinem Volke“ … dessen Reaktion ließ sich 1982 auf der Bonner Hofwiese beobachten und hat weder zu einer Abstimmung im Bundestag noch zu einer BEFASSUNG des Bundesverfassungsgerichts geführt
Es ist – mal wieder – eine Malaise der innerlich zerissenen Partei.
@ORR
>Das sehe ich aber ganz anders. Wenn ein souveräner Staat (BRD) einem Verbündeten (USA) gestattet, Truppe und Material auf dem eigenen Boden zu stationieren, so hat der „Gastgeber“ a.m.S. Zumindest ein Vetorecht, was Art und Umfang angeht.
Hat er ja auch. Das hat aber die Exekutive, also die BReg und nicht die Legislative. Und die BReg hat aktiv darum gebeten.
>Bei so „sensiblen“ Themen, wie Mittelstreckenwaffen sollte a.m.S. schon der BT vollumfänglich befasst werden.
Wieso? Der BT hat weder die Aufgabe das zu tun, noch die Fähigkeit hier irgendetwas außer heißer Luft beizutragen. Das ist überhaupt erst der ganze Sinn der GewaltenTEILUNG.
Wenn dem Bundestag die Arbeit der Regierung nicht gefällt, so kann und muss er sie absetzen, aber er hat sich in jedem Fall aus der Arbeit der Regierung selbst herauszuhalten.
Und hier auch noch mit an @Thomas Melber:
Die BReg ist ihrer Informationspflicht hier vollkommen nachgekommen. Die relevanten Bundestagsmitglieder wurden in Kenntnis gesetzt; es gibt dabei nämlich schlicht und einfach nichts womit sich der BT überhaupt befassen könnte, geschweige denn sollte.
@Staudte:
“ Aus meiner Sicht müsste das Bundesverfassungsgericht angerufen werden, weil die Parlamentsbeteiligung unterblieben ist.“
Tun Sie sich keinen Zwang an. Einfach machen.
Ändert aber nichts daran, dass auch Parlamentarier eine Rechtsgrundlage dafür bräuchten und die ist in diesem Fall schlicht nicht gegeben.
@Melber:
eben nicht. Warum sollte man den Bundestag mit etwas beschäftigen, wofür er null komma null Befugnisse hat. Sinnlose Beschäftigungstherapie.
Was anderes wäre es dem Bundeskanzler dazu eine ausführliche Erklärung abzuverlangen. Aber hey es ist Scholz, da wird sowieso nichts erklärt/erläutert. Noch dazu stören Waffenstationierungen ganz grundsätzlich das SPD Konzept vom Friedenskanzler und der SPD als Friedenspartei ala Stegner/Mützennich. Bin gespannt ob die SPD sich nach den Wahlen im Osten etwas ändert.
Also: Kanzler kritisieren – ja, die Beteiligung des Bundestages fordern – nein (erst recht nicht mit Anrufung des Verfassungsgerichts), weil nicht zuständig.
Mir ist das mediale Gejammer einiger Politiker völlig unverständlich.
Wenn sie glauben, der Bundestag müsse mit dieser Causa befasst werden, dann sollen sie es doch über ihre Kollegen im Parlament auf die Tagesordnung setzen lassen.
Natürlich erst nach den ausgedehnten Ferien, um es kostengünstig und nachhaltig zu gestalten.
Über was wird hier eigentlich diskutiert? Das MDTF-Konzept und die damit verbundenen Stationierungsabsichten der US Army sind seit 2018 bekannt, auch die zeitlichen Umsetzungsabhängigkeiten von technologischen Entwicklungen (Launcher, Mobilität) bzgl. TOMAHAWK (Deep Ops/Deep Strike) und SM-6 (AD, A2AD, ggfs Deep Strike). Die technologischen Entwicklungen werden seitdem regelmäßig in Fachbeiträgen veröffentlicht, so daß bei pflichtgemäßer Bewertung (durch BReg/BBeh, BT) ¹und unter Berücksichtigung der bereits vollzogenen Stationierungen (Cyber Warfare, PsyOps, EW) eine Stationierung der Deep Fires-Elemente der MDTF ¹in DEU durchaus zeitlich kalkulierbar war.
Damit stellen sich doch folgende Fragen:
1. Hat die hier als in Stationierungsfragen ausschließlich zuständige Exekutive (vulgo BReg, an Recht und Gesetz gebunden, für das „Tagesgeschäft“ verantwortlich) dieses Thema bewußt nicht frühzeitig aufgegriffen/mit den USA besprochen, hat sie es aufgrund fehlender Relevanz nicht aufgegriffen oder hat sie es schlicht verpennt?
Ein aktuelles Fehlverhalten ggü. dem BT sehe ich jedenfalls nicht; der Info-Pflicht wurde nachgekommen.
2. Wenn sich der BT (ans GG gebunden) respektive der dort ansässigen Parteien aus welchen Gründen auch immer betroffen fühlt, warum hat er als Legislative nicht im Rahmen seiner Gesetzgeber-Kompetenz in den letzten sechs Jahren in dieser mittelfristig absehbaren Causa entsprechende Vorgaben/Gesetze für die BReg verabschiedet?
Warum wurde durch die SPD-Fraktion bei derart besorgten Gedanken keine offizielle Befragung der BReg durch den BT veranlasst?
Ich halte die hier zitierten sorgenvollen Verbalergüsse der Abgeordneten lediglich für ideologisch motiviertes Wahlkampf-Geschwafel.
3. Das BVerfG ist hier in keiner Weise zuständig. Insofern bleibt zu hoffen, daß bei entsprechenden Eingaben die für unbegründete „Belästigung“ des BVerfG vorgesehenen Bußgelder zügig verhängt werden.
[Inhaltlich zwar korrekt, aber dieser antiparlamentarische Zungenschlag, sollen die MdB doch Bußgeld zahlen weil sie das Verfassungsgericht „belästigen“, überlassen wir den antidemokratischen Parteien und walzen das hier nicht aus. T.W.]
Die Nichtnotwendigkeit der Beteiligung des Parlaments im Sinne einer Beschlußfassung / eines Gesetzes ist durch das Bundesverfassungsgericht bereits bestätigt worden (Urteil 18.12. 1984, Az. 2 BvE 13/83, BVerfGE 68, 1). Damals ging es um Pershing 2, cruise missiles sowie deren Ausstattung mit Atomsprenköpfen.
@ Sven Rothe
Besten Dank für den sachlichen Beitrag.
Es ist wenig plausibel, dass das Parlament nahezu jedem noch so kleinen Auslandseinsatz der Bundeswehr zustimmen muss, bei der Stationierung von fremden Streitkräften und deren Waffensysteme nicht, die auch noch explizit der Abschreckung dienen sollen.
Die Zustimmung ist m.E. auch deshalb erforderlich, weil die Stationierungsentscheidung über die Legislaturperiode hinaus wirkt.
Ich bin mir sehr sicher, dass der Deutsche Bundestag mehrheitlich zustimmen würde.
Ich denke, dass die (verfassungs-) rechtliche Komponente nicht das Problem ist. Eine Beteiligung des Bundestages ist rechtlich nicht erforderlich. Das vertritt zumindest kein ernst zu nehmender Jurist.
Eine andere Frage ist, ob es klug ist, ein Thema, welches schon bei Teilen der Abgeordneten den Traum vom Bonner Hofgarten 2.0 wiedererweckt und tatsächlich auch bei nicht unerheblichen Teilen der Bevölkerung zumindest zu (teilweise auch gesteuerter) Unsicherheit führt, kommunikativ so durchgezogen werden sollte. Natürlich hat auch das seine Gründe, in der Regel geht so ein Vorgehen schief, weil es viel mehr Widerstand erzeugt, wenn man „erwischt“ wird.
Ich bin vollkommen davon überzeugt, dass die Stationierung überfällig und dringend notwendig ist. Und zu suggerieren, das ganze sei mit dem NATO- Doppelbeschluss auch nur vergleichbar, weil ja ganz theoretisch auch A-Waffen mit Tomahawks verschossen werden könnten, ist bewusste Manipulation.
Kommunikativ ist das ganze aber vollkommen in die Hose gegangen. Insoweit wäre eine ehrliche Information des und ordentlich gemanagte Diskussion im Bundestag vielleicht der intelligentere Weg gewesen.
Wir werden sehen,,,
Ob sich der Deutsche Bundestag in einer Plenardebatte über die anstehenden Fragen einlässt ist seine eigene Entscheidung. Was auf die Tagesordnung einer Plenardebatte kommt ist Sache der Fraktionen und geschieht nach dem parlamentarisch so abgestimmten Verfahren. Die Opposition z. B. kann also jederzeit einen solchen Tagesordnungspunkt beantragen. Es ist natürlich ratsam, einen passenden und geeigneten Zeitpunkt zu wählen.
Der große Vorteil ist dabei, dass die Beratungen zu den jeweiligen Tagesordnungspunkten exakt dokumentiert werden und, weil alles digital läuft, über guten Suchmaschinen jederzeit gefunden werden. Auch leistet die Webseite des Deutschen Bundestages gute Dienste und die Bundestagsdrucksachen sind gute Quellen und erlauben das exakte zitieren daraus. Und da kann dann kein Mitglied des Hohen Hauses aus der (gesprochenen) Verantwortung stehlen,
Will sagen – schon aus dokumentarischen Gründen und im Interesse einer intersubjektiven Nachvollziehbarkeit spricht vieles dafür, dass sich das Plenum des Deutschen Bundestages mit den Entscheidungen des Exekutive befassen soll.
Ich bin sehr dafür, dass dies geschieht – schon, um danach hier oder an anderer Stelle, wieder zu einer weiteren Debatte zu kommen.
@ Othinus: Die Befassung des BT auf die Rolle im Rahmen der Gesetzgebung zu beschränken ist formal sehr wahrscheinlich richtig. Ihr Einwand erscheint daher auf den ersten Blick auch durchaus schlüssig. Im Bundestag sitzen aber nunmal die Volksvertreter und diese werden möglicherweise von den Menschen in Ihren Wahlkreisen zu genau diesem Thema befragt. Der mündige Staatsbürger findet es bestimmt total klasse, wenn er von „seinem“ direkt gewählten Abgeordneten auf diese Frage zu hören bekommt: „Das weiß ich nicht, wir wurden nicht befasst, da sind wir auch gar nicht zuständig, weil Exekutivangelegenheit, wenden Sie sich an die BReg,“ Jawoll! Daher nutzte ich den Konjunktiv, weil ich es für schlau und sinnvoll halte bei so sensiblen Themen. Zum anderen zweifle ich ganz erheblich daran, dass die Stationierung für Deutschland zum „Nulltarif“ geschieht. Und spätestens wenn es ums Geld geht, hat der BT ein Mitspracherecht.
Der Minister hat sich heute sehr kritisch über seine Parteigenossen geäußert.
Ihm stößt sauer auf, dass in fast jeden Beitrag der Quertreiber es so klingt, als ginge es um Nuklearwaffen. Als wäre das der Nato Doppelbeschluss 2.0.
Und auch einige Journalisten tun so, also könnte man die Tomahawks mal eben auf Nuklearsprengköpfe umrüsten.
Die einen, die vom Nato Doppelbeschluss, sind in den 80ern außer Dienst gestellt worden, Die der US Navy vor rund 10 Jahren. Für die SM-6 gab es nie Nuklearsprengköpfe. Man tut aber so, als könnten die USA das heimlich still und leise einfach umrüsten. Dadurch wird die ganze Hysterie noch verstärkt.
Der Minister sagte auch, das die Stationierung eine Exekutiv Entscheidung sei. Das sie Zeit in Anspruch nehmen würde und man immer noch im Bundestag darüber reden könnte.
Nachtrag zur Parlaments-„Debatte“:
Wenn ich mich recht erinnere gab es in der BW noch nie irgendwelche Raketen über 500 km Reichweite.. Von den Amerikanern aber hier stationiert schon. Bekannte Nachrüstungs- / Bedrohungs- / Verteidigungs-Lücke.
Da ging es immer um die atomare Bedrohung.
Aufgrund der teils sehr begrenzten Treffgenauigkeit der entsprechenden Systeme im kalten Krieg wurde fast nur nuklear geplant bei diesen US-Raketen.
Konventionelle Sprengköpfe wurden nie diskutiert. Das ist tief in den Köpfen vieler Menschen verankert.
Heute wird wieder über US-Rakten in Deutschland diskutiert, aber nun nur mit konventionellen Sprengköpfen.
Völlig andere Richtung der Eskalation, 500 kg statt 50.000.000 (!) kg TNT-Äquivalent. Und völlig ungeeignet für den „Erstschlag“.
Aber selbst so konservative Journalisten wie Elmar Thevesen vom ZDF verwenden aktuell bei der Berichterstattung eine Ausdrucksweise die zumindest nicht eindeutig ist und für die Zukunft „Optionen“ offen lässt…
In Russland hingegen hat für fast jedes System incl. der Kurzstrecken-Raketen eine aktuell (!) auch im Lager verfügbare nukleare Option.
Und genau mit diesen Systemen wird derzeit die Ukraine angegriffen. Und in Kalliningrad Iskander auch nuklear stationiert.
Wollte man das auch hier ergebnisoffen darstellen könnte man auch hier jeden Tag eine nukleare Eskalation hineindichten. Etwas an den Haaren herbeigezogen, schon klar, trifft aber den Punkt.
Im Rahmen einer grossen Parlaments- , zumindest umfassenden Darstellung hätte man das vorher genauer erläutern können.
Den Punkt nukleare Iskander in Kalliningrad finde ich persönlich am verstörendsten.
Und nicht die „Debatte“ im Bundestag… wenngleich man eine ausführliche Erklärung nachschieben sollte. Von allen Parteien.
Z.B. das auf die modernen Tomahawk passende nukleare Neuentwicklungen Jahre der Zertifizierung bedürften ( dafür sind die USA bekannt… ). Oder das selbst bei der geheimen nuklearen Stationierung die neuen US-Sicherheitszonen auffallen würden. Oder das die USA nicht den Partner verprellen wollen auf dem die grösste US Airbase in Europa liegt… Ramstein.
Nachsatz für Pilotenkollegen:
Wohl aufgrund der aktuellen Sicherheitslage werden bei An- und Abflügen in Ramstein die eigentlich verpflichtenden Transponder ausgeschaltet bis in ca. 10 km Entfernung. Gut auf flightradar 24 zu sehen… es wird auch am Boden nie ein Flugzeug angezeigt…
@Appollp11: Die Pershing I / IA (1969-1983) wird mit 740km Reichweite angegeben. Arsenal : zwei Lw Geschwader in Bayern u. Geilenkirchen.
@ Heiko Kania
In der Tat, I stand corrected.
Aber: Es gab nur eine nukleare Sprengkopfoption. Und die stand unter dem Vorbehalt der USA.
Die BW konnte also im Grunde nichts selbst entscheiden…
@Apollo11: Das halte ich im Rahmen der „Nuklearen Teilhabe“ und zwei Teilnahmen an WINTEX/CIMEX 1987 u. 1989 für ein ausschließlich „akademisches Problem“.