USA und Deutschland vereinbaren zeitweise Stationierung weitreichender US-Waffen (mit Ergänzungen)
Die USA und Deutschland haben die zeitweise Stationierung weitreichender Präzisionswaffen bis hin zu in Entwicklung befindlicher Hyperschallwaffen (Korrektur, nicht Überschall) in Deutschland vereinbart. Die gemeinsame Erklärung in der Fassung des Weißen Hauses vom (heutigen) Mittwoch:
Joint Statement from United States and Germany on Long-Range Fires Deployment in Germany
Following discussions ahead of the NATO Summit, the governments of the United States and Germany released the following joint statement:
The United States will begin episodic deployments of the long-range fires capabilities of its Multi-Domain Task Force in Germany in 2026, as part of planning for enduring stationing of these capabilities in the future. When fully developed, these conventional long-range fires units will include SM-6, Tomahawk, and developmental hypersonic weapons, which have significantly longer range than current land-based fires in Europe. Exercising these advanced capabilities will demonstrate the United States’ commitment to NATO and its contributions to European integrated deterrence.
Die vom Bundespresseamt verbreitete deutsche Fassung:
Gemeinsame Erklärung der Regierungen der Vereinigten Staaten von Amerika und der Bundesrepublik Deutschland zur Stationierung weitreichender Waffensysteme in Deutschland
Die Vereinigten Staaten von Amerika werden, beginnend 2026, als Teil der Planung zu deren künftiger dauerhafter Stationierung, zeitweilig weitreichende Waffensysteme ihrer Multi-Domain Task Force in Deutschland stationieren.
Diese konventionellen Einheiten werden bei voller Entwicklung SM-6, Tomahawks und derzeit in Entwicklung befindliche hypersonische Waffen umfassen. Diese werden über deutlich größere Reichweite als die derzeitigen landgestützten Systeme in Europa verfügen.
Die Beübung dieser fortgeschrittenen Fähigkeiten verdeutlichen die Verpflichtung der Vereinigten Staaten von Amerika zur NATO sowie ihren Beitrag zur integrierten europäischen Abschreckung.
Ergänzung: Zum Nach/Einlesen, worum es hier überhaupt geht:
• Die Erläuterung des Konzepts Multi-Domain Task Force, von denen eine in Deutschland stationiert ist
• Angaben zu der – noch nicht fertig entwickelten – Hyperschallwaffe Long-Range Hypersonic Weapon (LRHW)
• Die SM-6 (Standard Missile 6) und das Launch-System Typhon – vereinfacht gesagt: Das auf Kriegsschiffen eingesetzte Vertical Launch System wird auf ein Landfahrzeug gesetzt.
(Archivbild Juni 2023: Start eines Tomahawk-Marschflugkörpers aus dem Typhon-Launcher des Mid-Range Capability Systems – Darrell Ames/U.S. Army Photo)
Deutsche und europäische Eigenständigkeit bei Abstandswaffen nimmt Gestalt an.
„Die Entwicklung einer europäischen Kompetenz für tiefe und präzise Schläge ist eine Schlüsselfähigkeit für unsere Streitkräfte, heute und in der Zukunft“, erklärte der Rüstungskonzern MBDA am Freitag auf Anfrage „Handelsblatt“.
Das „Land Cruise Missile System“ (LCM) soll zum Teil auf bereits entwickelten Marschflugkörpern basieren, die in FRA Marine in
Verwendung sind. Paris und Warschau sind bekanntlich mit im Boot. Die angestrebte Reichweite ist 2000 km, Einsatz von See her, aber auch Boden gestützt.
Gegenwärtige RUS Bedrohung von Kaliningrad aus mit short range ballistic missiles sowie land-attack cruise missiles siehe:
https://x.com/FRHoffmann1/status/1812834804641185809?t=rF9YcrVMfXoI509XEGDkGg&s=19
A) Jetzt gibt es erste fachliche Einschätzungen der von der Bundesregierung kaum erläuterten bzw. begründeten weitreichenden Entscheidung, einer landgestützten Stationierung von US-Waffen in INF-Reichweite zuzustimmen:
https://www.ipg-journal.de/rubriken/aussen-und-sicherheitspolitik/artikel/alles-nur-routine-7655/
https://www.twz.com/news-features/u-s-long-range-missiles-headed-to-germany-as-arms-race-escalates
Ergebnis ist jeweils: Für deutsche Interessen eine nicht zu Ende gedachte Entscheidung.
B) Apropos „Entscheidung“: Die Bundesregierung hat am 15. Juni 2022 (BT-Drucksache 20/2284) auf eine Frage nach Zustimmungserfordernis, sofern solche Mittelstreckenraketen von US-Seite in Deutschland stationiert werden sollen, geantwortet:
„Grundsätzlich ist eine Zustimmung der Regierung der Bundesrepublik Deutschland zur Stationierung etwa von … bestimmten Waffensysteme in der Bundesrepublik Deutschland rechtlich nur notwendig, soweit sich durch die Stationierungs- und Verlegungsentscheidung die Effektivstärke der in der Bundesrepublik Deutschland stationierten Streitkräfte im Vergleich zur Zeit des Inkrafttretens der Abmachungen über den deutschen Verteidigungsbeitrag erhöht (vergleiche Artikel 1 Absätze 1 und 2 des Vertrages vom 23. Oktober 1954 über den Aufenthalt ausländischer Streitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland).“
Nunja, man darf davon ausgehen, dass sich die Bundesrepublik Deutschland an den Kosten für die Stationierung dieser Waffen beteiligen wird.
Insofern ist dieser „Deal“ ja schon so halbwegs Trump-tauglich und auch der Bundestag wird über das Budgetrecht indirekt über die Stationierung entscheiden.
Sofern diese Kosten aus dem Verteidigungshaushalt gedeckt werden müssen, kann man sich die unbändige Freude bei Herrn Pistorius gut verstehen. Neben den Lieferungen an die Ukraine und Arrow 3 ein weiterer Posten, der ihm von „seinem Chef“ ins Lastenheft des Haushalts bzw. des Sondervermögens geschrieben wurde und bei dem es jetzt heisst „mach‘ mal, das machste schon, sonst mach‘ ich Dir einen.“ Die drei Machs – fast schon hyperschall ;-).
[Bitte noch den Beleg für die Behauptung nachreichen „man darf davon ausgehen, dass sich die Bundesrepublik Deutschland an den Kosten für die Stationierung dieser Waffen beteiligen wird“. Danke. T.W.]
@ T.W.
u.a. auf Tagesschau.de wurde hierzu ausgesagt:
„Finanzminister Christian Linder (FDP) sagte dem ARD-Hauptstadtstudio, es sei „eine Stationierungsentscheidung der USA‘. Möglicherweise muss Deutschland aber für die Infrastruktur aufkommen, wenn die Raketen langfristig in Deutschland stationiert werden sollen. Was dabei auf den Bundeshaushalt zukommt, lässt sich aktuell nicht beziffern.“
Einen gerichtsfesten Beweis kann ich damit nicht erbringen, es wäre jedoch nicht das erste Mal, dass DEU sich an solchen Kosten beteiligt, siehe ehemals Patriot und Roland für die US-Streitkräfte in Deutschland, weswegen ich mich zu dieser Mutmaßung bemüßigt sah.