Parlamentarier billigen Drohnen-Bewaffnung für die Bundeswehr – unter strengen Auflagen
Nach fast zehnjähriger politischer Debatte soll die Bundeswehr bewaffnete Drohnen erhalten. Der Haushaltsausschuss des Bundestages billigte die Beschaffung von Lenkwaffen für die bereits vor vier Jahren geleasten israelischen Drohnen des Typs Heron TP. Allerdings wird der Einsatz der bewaffneten unbemannten Flugzeuge an strenge Vorgaben gebunden.
Der Parlamentsausschuss, der letztendlich über die Freigabe von Geldern für Rüstungsprojekte entscheidet, genehmigte am (heutigen) Mittwoch rund 150 Millionen Euro für die Bewaffnung der Drohnen und hob damit einen Sperr-Beschluss des Gremiums aus dem Jahr 2018 auf. Die Abgeordneten, damals noch mit der Mehrheit einer schwarz-roten Koalition aus Union und SPD, hatten zwar die Beschaffung der fünf Drohnen mit Bodenstationen selbst gebilligt, die von der Union angestrebte zeitgleiche Beschaffung der Bewaffnung jedoch blockiert.
Mit der nun gefallenen Entscheidung darf die Bundeswehr für die vorerst nur zu Ausbildungszwecken in Israel stationierten Heron TP -Drohnen zwar die Bewaffnung kaufen und das Training auch mit den Waffen beginnen. Zugleich gaben die Abgeordneten der Koalitionsparteien SPD, Grüne und FDP jedoch scharfe Regeln für einen möglichen Einsatz vor. In einem so genannten Maßgabebeschluss legte die Ausschussmehrheit fest:
1.) Verfassungsrechtlich bedarf jeder Einsatz bewaffneter deutscher Streitkräfte im Ausland grundsätzlich der vorherigen konstitutiven Zustimmung des Deutschen Bundestages (Parlamentsvorbehalt).
2.) Bewaffnete Drohnen können nur dann eingesetzt werden, wenn diese explizit im vorgelegten Bundestagsmandat gemäß Parlamentsbeteiligungsgesetz für den jeweiligen Auslandseinsatz der Bundeswehr vorgesehen sind.
3.) Der Einsatz bewaffneter Drohnen unterliegt völker- und verfassungsrechtlichen Grenzen sowie den Grenzen, die der Deutsche Bundestag durch den Einsatzauftrag, das Einsatzgebiet und die einzusetzenden Fähigkeiten mandatiert hat.
4.) Der Einsatz bewaffneter Drohnen ist nur zur Bekämpfung legitimer Ziele im Sinne des Humanitären Völkerrechts zulässig.
5.) Die verbindlichen Einsatzgrundsätze für bewaffnete Drohnen müssen durch die Bundesregierung erstellt und vom Verteidigungsausschuss und dem Auswärtigen Ausschuss beschlossen werden. Leitgedanke ist hierbei der Schutz der Soldatinnen und Soldaten. Genauso ist bei Veränderungen der verbindlichen Einsatzgrundsätze zu verfahren. Der operationelle Einsatz des bewaffneten Systems der German Heron TP außerhalb der Ausbildung darf erst nach Beschluss der Einsatzgrundsätze durch den Verteidigungsausschuss und den Auswärtigen Ausschuss erfolgen.
6.) Die Entscheidungs-, Kontroll- und Steuereinheiten für Drohnen und deren Einsatz sollen im mandatierten Einsatzgebiet stationiert sein;
7.) Gleichzeitig verstärkt die Bundesregierung ihren Einsatz, um bewaffnete Drohnen in internationale Kontrollregime einzubeziehen und unterstützt die internationalen Bemühungen zur verbindlichen Regulierung von Autonomie in Waffensystemen und zur Ächtung von Anwendungen, die gegen ethische und völkerrechtliche Grundsätze verstoßen.
Die Regeln für bewaffnete Drohnen gehen damit weit über die Bestimmungen für den Einsatz anderer Waffensysteme wie zum Beispiel Artillerie hinaus: Neben der – selbstverständlichen – Bindung ans Völkerrecht werden in Mandaten für Bundeswehr-Auslandseinsätze zwar grundsätzlich Auftrag und einzusetzende Fähigkeiten der Streitkräfte definiert, nicht aber einzelne Waffensysteme und Bedingungen genau für dieses System.
Mit ihrem Beschluss folgte die Koalitionsmehrheit im Haushaltsausschuss den Vorgaben des Koalitionsvertrags vom Dezember 2021, in dem SPD, Grüne und FDP vereinbart hatten:
Bewaffnete Drohnen können zum Schutz der Soldatinnen und Soldaten im Auslandseinsatz beitragen. Unter verbindlichen und transparenten Auflagen und unter Berücksichtigung von ethischen und sicherheitspolitischen Aspekten werden wir daher die Bewaffnung von Drohnen der Bundeswehr in dieser Legislaturperiode ermöglichen. Bei ihrem Einsatz gelten die Regeln des Völkerrechts, extralegale Tötungen – auch durch Drohnen – lehnen wir ab.
Die Entscheidung zieht einen Schlussstrich unter eine Debatte, die bereits 2012 begonnen hatte und in den Jahren danach im Bundestag in zahlreichen Debatten und mehreren Anhörungen geführt wurde. Damals waren erste Überlegungen für bewaffnete Drohnen für die Bundeswehr von der Luftwaffe, aber auch im Verteidigungsministerium aufgekommen. Die Diskussion der folgenden Jahre war im Wesentlichen auch vom Einsatz solcher Systeme durch die USA geprägt, die bewaffnete Drohnen zur gezielten Tötung von Aufständischen in Afghanistan und – völkerrechtlich umstritten – auch außerhalb von Kriegsgebieten in Pakistan und Somalia einsetzten.
In dieser Debatte hatten die Sozialdemokraten gleich zwei Mal – 2017 und 2020 – eine eigentlich vereinbarte Beschlussfassung über die Bewaffnung von Drohnen der Bundeswehr gestoppt. Vor der Bundestagswahl im September 2021 setzte die SPD eine Kommission zu dieser Frage ein, die dann im Oktober vergangenen Jahres den Weg für eine Zustimmung der Partei frei machte.
Die eigentliche Ironie dieses langen Prozesses ist, dass die Zustimmung zu dieser Beschaffung zu einer Zeit kommt, in der diese Drohnen auch mit Bewaffnung weniger benötigt werden als noch vor einigen Jahren: Die Hauptaufgabe der Heron TP, der Schutz der Truppen am Boden bei Auslandseinsätzen wie in Afghanistan oder in Mali, ist inzwischen nicht mehr so dringend wie Ausrüstung für Landes- und Bündnisverteidigung. Zudem ist der Einsatz in Afghanistan beendet, ob und wie der in Mali fortgesetzt wird, ist derzeit noch offen.
Zwar erklärte das Verteidigungsministerium nach der Billigung der Beschaffung im Parlament:
Der Angriff Russlands auf die Ukraine hat die sicherheitspolitische Lage in Europa grundlegend geändert und die Dringlichkeit der Vollausstattung der Bundeswehr noch einmal verstärkt. Dazu gehört auch, militärische Angriffe abzuwehren und die Soldatinnen und Soldaten sowie Partner im Einsatz und in einsatzgleichen Verpflichtungen bestmöglich schützen zu können.
Allerdings gehört dazu ehrlicherweise auch die Einschätzung: Für die veränderte sicherheitspolitische Lage in Europa nach dem russischen Angriff auf die Ukraine sind diese Drohnen relativ bedeutungslos. Denn in einem so genannten contested airspace, in einer Kriegssituation mit einem Gegner, der über Luftverteidigung verfügt, haben diese bewaffneten Segelflieger nur geringe Überlebenschancen – im Unterschied zu einem Einsatz gegen Aufständische, die eben nicht diese unbemannten Systeme abschießen können.
(Archivbild Oktober 2021: Ein Einsatzoffizier des Taktischen Luftwaffengeschwaders 51 „Immelmann“ der Bundeswehr vor einer Drohne Heron TP bei der Ausbildung auf der israelischen Luftwaffenbasis Tel Nof – Falk Bärwald/Bundeswehr)
„Bewaffnete Drohnen können nur dann eingesetzt werden, wenn diese explizit im vorgelegten Bundestagsmandat gemäß Parlamentsbeteiligungsgesetz für den jeweiligen Auslandseinsatz der Bundeswehr vorgesehen sind.“
Zur gleichen Zeit wird von der gleichen Koalition die Geheimhaltung von Waffenlieferungen an die Ukraine auch damit begründet, dass der Gegner nicht wissen soll welche Fähigkeiten ihm entgegen stehen.
Glaubwürdige Politik ist anders.
In der gesamten Drohnendebatte würde mir sehr deutlich, dass vielen Entscheidungsträgern grundlegende Zusammenhänge von Krieg und humanitären Völkerrecht, ROE, usw. nicht bekannt sind.
Bei den Einsatzgrundsätzen hoffe ich auf nicht noch mehr Mikromanagement (gab mal die Idee der Freigabe des Waffeneinsatzes durch B6).
Kommt 10 Jahre zu spät…
und ist aktuell genauso geeignet wie eine F125 in der Nordsee.
In asymmetrischen Szenarien macht die Drohne mit Bewaffnung sind.
Im Krieg wie in der Ukraine ist solch eine Drohne nicht überlebensfähig.
Da bedarf es anderen Drohnen, oder besser Loitering Munition.
Wie wäre es zusätzlich mit ein paar tausend HERO400???
Die sind für asymmetrische aber auf für symmetrische Szenarien einsetzbar!
Loiterfähig
Man-in-the-Loop
Abbruchfähigkeit mittels Fallschirm
Was erhält die HeronTP für eine Bewaffnung? Spice oder Brimstone oder LJDAM?
Endlich ein Ende der endlosen, unnötigen Debatte.
Nächster Schritt wird sein dass Ganze auch in ein LV/BV-Szenario einzubauen. Dass dies möglich ist hat Bergkarabach und nun tlw. die Ukraine gezeigt. Man muss auch mal weiter denken als Konvoi-Begleitung. Gerade der TP bietet aufgrund seiner Fähigkeiten hier auch unbewaffnet reichlich Potential.
Zur Frage des Typs der Bewaffnung: ist was israelisches.
Die Bewaffnung ist ja wohl das Supergeheimnis. Habe dazu absolut keine belastbaren Aussagen gefunden. Ich tippe einfach mal auf eine Loitering Munition.
Ich bin mir ziemlich sicher, dass die Vorgabe, dass der Einsatz im Mandat stehen muss verfassungswidrig ist und habe zudem verfassungsrechtliche Bedenken hinsichtlich der durch die Ausschüsse zu beschließenden Einsatzgrundsätze.
Begründung. Das erstere greift in den verfassungsrechtlich geschützten Kernbereich der Exekutive ein. Das BVerfG hat eindeutig klargestellt, was der BT regeln darf und dazu gehören nicht einzelne Waffensysteme. Das zweite könnte man möglicherweise verfassungsrechtlich akzeptieren, wenn es durch den Bundestag beschlossen würde. Aber eine Ausschüsse haben nun einmal (ausgenommen Fälle die verfassungsrechtlich klar geregelt sind) keine Befugnis über die Exekutive.
Unabhängig davon, sind das derzeit eher grundsätzliche Bedenken, denn in den letzten Jahren hat die BReg ja nie von ihren Befugnissen mit Blick auf die Einsätze Gebrauch gemacht, wenn sie nicht in Übereinstimmung mit der parlamentarischen Mehrheit war. Von daher wird jetzt quasi nur festgeschrieben, was ja sowieso gängige Praxis ist.
Und eine Verfassungsklage müsste ja das in seinen Rechten verletzte Organ anstrengen. Also die BReg und die scheint ja ganz zu frieden zu sein mit dem Vorgehen. Von daher: wo kein Kläger, da kein Richter.
Dennoch halte ich diese Einschränkung operativer Freiheit der Bundesregierung und vor allem des IBuK für langfristig für bedenklich. Das öffnet Schleusen…
@Obibiber
Ich habe mal gelesen (in einem öffentlichen Bericht des wissenschaftlichen Dienstes), dass es sich um gelenkte Raketen (Wip Shot) von Israel Military Industries handeln soll (Typ Jedi). 60 Exemplare für Exercise und 80 Raketen für den scharfen Einsatz. Zur Bekämpfung leichter Bodenziele. Ist aber vielleicht nicht mehr aktuell. Vielleicht weiss der Hausherr mehr?
Da fehlt noch eine Ergänzung. Der Verteidigungs- und der Haushaltsausschuss müssen mit in das Einsatzgebiet verlegen. Wir wollen doch nicht, dass die Entscheidungen zu den Einsatzgrundsätzen ins Blaue hinein getroffen werden.
Der Antragsteller ist eine Bundesregierung, die immer über eine eigene Mehrheit im Bundestag verfügt, sonst wäre sie ja eine Minderheitsregierung. Also, Wo ist das Problem bei einem Antrag, der den Einsatz bewaffneter Drohnen mit vorsieht? Wenn eine Regierung das will, dann sorgt sie dafür, dass es in den eigenen Reihen eine eigene Mehrheit dafür gibt. Ist sie sich der nicht sicher, dann stellt sie keinen Antrag. Das Parlamentsbeteiligungsgesetzt ist kein Gestaltungsgesetz für die Opposition. Stimm zu oder lehne ab. Streitkräfte sind Exekutive und nicht Legislative.
Ich find ja den Begriff extralegal super. Auf son Mist kommen auch nur Juristen….
Nachfrage:
Warum funktionierten dann eigentlich Türkische günstig Drohnen in Bergkarabach und auch in der Ukraine, wenn doch angeblich nicht überlebensfähig?
PS: hoffentlich bekommt die BW auch Waffen wie Switchblade/Hero/etc. In unterschiedlichen Größen für unterschiedliche Anwendungen.
@Labacco
Danke für die schnelle Info. Zur Bekämpfung von Technicals bestimmt gut geeignet, aber der Preis verwirrt mich: angeblich $40.000 (2012) pro Stück. Wir bezahlen dann wohl 150 Millionen für die Raketen, die Ausbildung, Wochenendheimflüge von Tel Aviv nach Frankfurt und alles Drumherum bis hin zur goldenen Ehrennadel nach dem 10. Übungsschuss…
Erstmal ist der Hausherr zu loben, denn AG hat zuerst gemeldet, daß der Haushaltsausschuß die Beschaffung der Drohnenbewaffnung zuerst gemeldet hat. Alle anderen Medien haben vorhin nur die Entscheidung des Verteidigungsausschusses gemeldet.
Was ich nicht verstehe ist, warum diese Drohnen militärisch bedeutungslos sein sollen? Klar, es sind nur 5 Drohnen, aber die türkischen Drohnen sind in der Ukraine doch ziemlich erfolgreich, trotz viel Flugabwehrpanzer der Russen. Oder sind die israelischen Drohnen schlechter als die türkischen Drohnen?
Daß der Bundestag demnächst Generalstab spielen will, ist verfassungsrechtlich mehr als fragwürdig. Allerdings denke ich, daß die ganzen Beschränkungen in der Zukunft immer lächerlicher machen werden, weil davon auszugehen ist, daß Drohnen immer mehr als Kriegswaffe eingesetzt wird und nicht mehr so sehr zur Terroristenbekämpfung.
Deshalb würde ich mir wünschen, daß die BRD 50 oder 100 türkische Drohnen kauft und die Hälfte an die Ukraine liefert und die andere Hälfte für die BW selbst nutzt. Denn 5 Drohen sind für die Bündnisverteidigung viel zu wenig.
@Koffer
+1
Bei den Punkten 3) + 4) musste ich schmunzeln.
Verständnisfragen:
Gibt es Waffensysteme in der Bundeswehr, die ausserhalb
„völker- und verfassungsrechtlichen Grenzen sowie den Grenzen, die der Deutsche Bundestag durch den Einsatzauftrag, das Einsatzgebiet und die einzusetzenden Fähigkeiten mandatiert hat“, eingesetzt werden?
Oder gar Waffensysteme in der Bw, die nicht nur „zur Bekämpfung legitimer Ziele im Sinne des Humanitären Völkerrechts“ eingesetzt werden dürfen?
3)+4) sind die letzten politischen Nebelkerzen der bewaffneten Drohne Blockierenden. Sollte man denen nicht durchgehen lassen.
In diesem Sinne:
„Nichts ist schwerer als ein Rückzug aus unhaltbarer Position“ – Clausewitz
@SB63 sagt: 06.04.2022 um 20:51 Uhr
„Da fehlt noch eine Ergänzung. Der Verteidigungs- und der Haushaltsausschuss müssen mit in das Einsatzgebiet verlegen. Wir wollen doch nicht, dass die Entscheidungen zu den Einsatzgrundsätzen ins Blaue hinein getroffen werden.“
LOL. That comment made my day!
Eine Frage an die Experten: Was genau ist der Vorteil gegenüber der türkischen Bayraktar? Sollte man im Hinblick auf LV/BV mehr auf Quantität statt Qualität setzen?
Auf deutsche Politik ist Verlass! Sie findet immer den Weg, der den größten bürokratischen Aufwand verspricht.
(Wer den Sarkasmus findet, darf ihn behalten.)
Nur mal so am Rande, ganz naiv gefragt…
F-35 – USA (FCAS blöd, Eurofighter net so dolle)
Heron – Israel (Euro-MALE eventuell irgendwann aber nicht so richtig)
Arrow 3 – Israel (Haben wir nix käme eh aus den USA)
Können wir noch was selber? Zumindest in der EU?
Würde ja bedeuten dass die EU – eine Ökonomie die quasi durch billige Energie (aus Russland) auf ihrem Niveau gehalten wurde- strategische Fähigkeiten in anbetracht abnehmender wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit zusätlich einkaufen muss.
Eben noch das heute-journal gesehen, dort hieß es, es sollen 140 Drohnen beschafft werden.
Häh?
Schwerer Ausnahmefehler. oder was?
Wer kann dazu etwas sagen?
[Beruht auf einer dämlich fehlerhaften Agenturmeldung heute – aus den 140 Raketen (genauer: LFK), die für die fünf geleasten Drohnen beschafft werden sollen, wurden da 140 Drohnen. Scheint nicht auszurotten zu sein; früher (TM) haben Agenturen noch Berichtigungen gemacht, aber ist wohl aus der Mode gekommen. T.W.]
@MrDiversity
So weit ich weiß, Bundeswehr will „Multi-Purpose Tactical Loitering Munition“ mit „künstlicher Intelligenz“, aber das ist nicht 40.000… Etwas hat sich verändert? Regards.
Punkt 5 & 6 finde ich sehr gut.
5. Wenn seit 10 Jahren Sorge besteht bezüglich Schutz der Soldaten aber auch Schutz des Völkerrechts, sind ordentliche SOPs nur richtig um das sicherzustellen.
6. verhindert eine weitere Anonymisierung zwischen Angreifer und Angegriffener, und reduziert ggf. auch PTBS bei den Lenkern,
@ Dominik:
Der Begriff „extralegal“ ist keinesfalls unbedeutend. US-Amerikanische Geheimdienste nutzen z.B. bewaffnete Drohnen, um irgendwelche Terroristen irgendwo auf der Welt auszuschalten. Ohne juristische Legitimation der Tötung.
Die Bundeswehr wird und soll nur legal töten. Auf Grundlage von klaren Gesetzen. Eigentlich ist der Hinweis vollkommen überflüssig. Aber selbst in Deutschland verschwimmen manchmal die Grenzen von Bundeswehr und Bundesnachrichtendienst.
Das Thema ist durch – doch bewegt mich die Frage warum man Kampfdrohnen leasen sollte …
Man least ein Produkt wenn man sicher ist, dass es nicht bei eigenem Gebrauch zerstört wird und man es nach einer gewissen Zeitspanne zurückgeben kann?
Szenario: Eskalation im Osten, Einsatz von 2 Drohnen, Abschuss beider Systeme…
Wer zahlt jetzt was? Versicherung… ;) Erfolgt automatisch Ersatzbeschaffung? ( dann würde es Sinn machen)
Wenn man gewillt ist diese einzusetzen muss man mit Verlusten rechnen. Gerade bei Fokus auf LBV wären doch Billigdrohnen, oder HighEnd Drohnenschwärme angesagt, oder muss das Geld raus?
Sry für meine Unwissenheit
@Scharlatan
…das mit den angeblich 140 Heron TP Drohnen für die Bundeswehr ist doch eine super Propaganda. Was die russischen Staatsmedien praktizieren, können unsere öffentlich-rechtlichen Sender (ungewollt) auch.
@Dominik, wenn ich mir die technischen Daten von TB2 und Heron bei Wikipedia ansehe, fällt auf daß die TB 2 deutlich kleiner als die Heron TP ist und vermutlich durch die Motorisierung auch langsamer. Sprich die TB2 dürfte deutlich bessere Chancen haben von feindlichem Radar nicht als Ziel erkannt zu werden bzw bei entsprechenden Einstellungen nur eines von vielen möglichen Zielen auf dem Radar zu sein, während die Heron auch bei den „Standardeinstellungen“ als Ziel erkannt wird.
„4.) Der Einsatz bewaffneter Drohnen ist nur zur Bekämpfung legitimer Ziele im Sinne des Humanitären Völkerrechts zulässig.“
Das gesamte Mistrauen einiger Politiker gegenüber der Bw in einen Satz verpackt!!! Ich fühle mich als ehem. Staatsbürger in Uniform de facto schon wirklich beleidigt! Fast schon arrogant, wie man dort scheinbar sowohl den moralischen Kompass, als auch die Kenntnis des Völkerrechts (etc.) ausschliesslich bei sich verortet und sie dem BMVg und abwärts abspricht.
Steht dieser Satz (und ggf noch anderer Schwachsinn) jetzt bei jeder Beschaffung irgendwo im „Disclaimer“?
Es badarf nach den Bildern aus Butscha ja nicht viel Fantasie, um sich nicht auch Szenarien auszudenken, in denen ein Klappspaten oder das Dreiecktuck völkerrechtswidrig eingesetzt werden.
Wer zu spät kommt…
Der hochlukrative Markt der bewaffneten Drohnen hat längst ohne Deutschland begonnen. Der Fähigkeitsverlust durch ewiges Herumlavieren ist beachtlich, jetzt fließt gutes europäisches Geld für gute Drohnen in die Türkei und USA.
Ein weiterer Meilenstein deutscher Sicherheitspolitik. Aber zumindest bleibt man den Grundsätzen treu:
zu spät
angsterfüllt
sachfern
halbherzig
Nota Bene, „loitering ammunition“ ist ja qua Defiinition nicht überlebensfähig, genau so wenig wie eine Granate oder eine Sprengfalle. „id ipsum quod corrumpitur“, deren Zweck ist ja gerade dass sie bei erfolgreichem Einsatz NICHT überleben. Und jetzt verspeise ich die zweite Hälfte des Lateinwörterbuchs auf meinem Frühstückstisch.
@Wait&C:
dafür fließt von den türkischen Drohnen auch wieder Geld zurück in deutsche Tech/Rüstungskonzerne ;)
@Flo:
na deswegen verstehe ich erst Recht nicht warum wir uns solche „großen“ Klopper „ans Bein binden“. Erkennbarkeit im feindlichen Radar sollte eine der wichtigsten Eigenschaften einer Drohne sein. Im Vergleich langsam sind die alle, zumindest mit Propeller. OK Waffenlast und Flugzeit wären noch schön, aber dann lieber mehr kleine mit weniger Waffenlast und Flugdauer als 1 große mit ganz viel Waffen und langer Flugdauer, die gleich abgeschossen wird – oder denk ich total falsch?
Gut, jetzt haben wir also die bewaffneten Drohnen. Meinetwegen.
Was mich allerdings stärker umtreibt, ist die Abwehrfähigkeit der Streitkräfte gegen feindliche – auch irreguläre – Drohnen. Die DFS betreibt hier m.W. Studien und erprobt im Umfeld deutscher Flughäfen entsprechende Systeme zur Detektion und Bekämpfung, da immer wieder auch Drohnen Störungen des zivilen Luftverkehrs führen – mitunter auch absichtsvoll eingesetzt. Wie im jüngsten Krieg in Berg-Karabach gesehen und jetzt auch in der Ukraine, ist die Fähigkeit mit gegnerischem Drohneneinsatz umzugehen, diesen zu verhindern, Drohnen zu bekämpfen und Aufklärung zu vereiteln oder zu stören, doch essenziell für die Überlebensfähigkeit auch einzelner Heereseinheiten bis runter auf Kompanie- bzw. Zugebene.
Das kann man wohl kaum auf FlARak-Ebene ansiedeln, sondern sowas gehört – ja die alte Leier – in ein Konzept Heeres-FlA. Falls zu OT, sorry an den Hausherrn, ich sehe das quasi als die logisch folgerichtige, andere Medaillenseite bei einer Diskussion über bewaffnete Drohnen.
Welch ein Meilenstein der deutschen Sicherheitspolitik: Die Beschaffung als Mietobjekt von insgesamt 5(!) Exemplaren unter vollmundigen Auflagen und dem Verweis auf „scharfe Regeln“ für den Einsatz der Bewaffnung ist nach nur 10 Jahren beendet…
Gleichzeitig wird klar, dass die Einsatzmöglichkeiten im wahrscheinlichsten Szenar LV/BV als eher gering sind, da man sich gegenüber einer zum Beispiel russischen Luftverteidigung durchsetzen müsste.
Nun kann man sicherlich sagen, die Vernunft hat gesiegt, die im Auslandseinsatz befindlichen deutschen Soldaten können ab jetzt aus der Luft unterstützt und geschützt werden, ein voller Erfolg also.
Man kann aber auch zu dem Schluss kommen, dass 10 Jahre mit nutzloser Diskussion verschwendet wurden, und jetzt für ein System, das nunmehr keiner mehr braucht, erhebliches Steuergeld ausgegeben wird ohne einen Nutzen durch signifikante Kampfkraftsteigerung zu erzielen.
Nach meiner Meinung wird hier wieder deutlich wie Politik in Deutschland durch Ideologie gesteuert und abseits der Lebenswirklichkeit von Menschen, in diesem Fall Soldaten, stattfindet. Wenn man die Realität ausgeblendet und durch Wunschdenken ersetzt, trifft irgendwann das Wunschdenken auf einen verbrecherischen Angriffskrieg, mit dem keiner der Politiker mehr gerechnet hat. Verantwortungsvolle Politik sieht anders aus.
Florian Staudte sagt:
06.04.2022 um 23:26 Uhr
“ @ Dominik:
Ohne juristische Legitimation der Tötung. “
Wann hat es in einem Krieg (auch dem „Krieg gegen den Terror“, oder irgendwelchen „Missionen“ oder „Spezialoperationen“, es gibt einige allerdings irrelevante spin doctor Schönfärbereien des Umstands) jemals eine „juristische Legitimation“ für eine „Tötung“ gegeben ?
Die gibt es, wenn Sie so wollen, in einem Staat mit einem Gewaltmonopol, in dessen Rechtsordnung z. B. die Todesstrafe vorkommt. Die ein Gericht dann „legitim“ verhängt.
Aber doch nicht im innerstaatlichen Verkehr, bei dem – bekanntlich – eine „höchste Gewalt“ fehlt, abgeht.
Das darf man nicht durcheinandermengen.
Bei den ganzen Einschränkungen würde ich als Kommandeur vor Ort lieber ein paar PZH2000 oder später mal Boxer RCH155 mit Vulcano Munition vorhalten… um meine Streitkräfte zu unterstützen…
Wenn das so weiter geht muss ja bald jeder Schuss aus jedem Gewehr genehmigt werden…
Wie bereits gesagt… das Konzept hier ist schon wieder veraltet und maximal für Stabilisierungseinsätze in Afrika geeignet.
Up-to-Date ist moderne, weitreichende Loitering Munition!
Die kann die Truppe vor Ort direkt Einsätzen, die ist deutlich günstiger und steht ggf in größerer Stückzahl zur Verfügung.
Außerdem ist sie Aufklärung und Effektor
In einem… mit Abbruchmöglichkeit bis kurz vor Schluss. Die größeren FK sind auch wiederverwendbar mit Fallschirm
@ Phantom711
Ich denke, darin ist weniger ein Mißtrauen speziell gegenüber der Bundeswehr und mehr eines gegenüber der bisherigen westlichen Praxis in der Nutzung bewaffneter Drohnen zu erblicken. Deren hauptsächlicher Einsatzzweck war nunmal bis heute die – wenn wir uns von einem Euphemismus wie „extralegale Tötungen“ mal verabschieden wollen – die Ermordung vermeintlicher Terroristen.
Gibt es Waffensysteme in der Bundeswehr, die ausserhalb
„völker- und verfassungsrechtlichen Grenzen sowie den Grenzen, die der Deutsche Bundestag durch den Einsatzauftrag, das Einsatzgebiet und die einzusetzenden Fähigkeiten mandatiert hat“, eingesetzt werden?
Wenn ich jetzt böse bin würde ich den Kosovo-Krieg nennen ;). Wobei m.E. dort immerhin im Geiste des Völkerrechts gehandelt wurde, und einen Bundestagsbeschluss gab es auch.
Ich finde die Entscheidung gut. Endlich kommt etwas. Der Primat der Politik ist manchmal lästig, aber unverrückbare Grundlage unseres Staates.
Bei der Frage was wir können: Landsysteme, Artillerie, Kampfpanzer, Schützenpanzer – da sind wir immer noch ganz vorne mit dabei.
Diese Entscheidung ist zu diesem Zeitpunkt völlig bedeutungslos.
Die grundsätzliche Frage für die Bundeswehr ist doch, ob sie über die für eine moderne Kriegsführung im LV/BV-Szenario angemessene, zeitgemäße Bewaffnung verfügt. Antwort: nein.
Keine große Anzahl einfacher Drohnen für den Kampf gegen bewaffnete Ziele. Keine Raketensysteme in großer Zahl mit Reichweite > 80 km für die schnelle Bildung von Wirkungsschwerpunkten…etc. Da muss man nur mal bei den Amerikanern schauen.
@CRM-Moderator: „Gibt es Waffensysteme in der Bundeswehr, die ausserhalb
„völker- und verfassungsrechtlichen Grenzen sowie den Grenzen, die der Deutsche Bundestag durch den Einsatzauftrag, das Einsatzgebiet und die einzusetzenden Fähigkeiten mandatiert hat“, eingesetzt werden?
Oder gar Waffensysteme in der Bw, die nicht nur „zur Bekämpfung legitimer Ziele im Sinne des Humanitären Völkerrechts“ eingesetzt werden dürfen?“
Gut erkannt. Zum Hintergrund dieser dreisten Politisierung wichtiger Waffensysteme, ein Auszug aus einem Interview von Mützenich mit dem RedaktionsNetzwerks Deutschland (rdn, 18.12.2020):
Frage: „Die Frage der Drohnenbewaffnung wird seit zehn Jahren diskutiert. In diesem Jahr gab es mehrere Podiumsdiskussionen im Verteidigungsministerium und an Bundeswehruniversitäten. Was brauchen Sie noch?“
Antwort:…..“Ich wünsche mir eine Debatte, die nicht nur in Fachkreisen oder dem Verteidigungsausschuss geführt wird, sondern die politisch zugespitzt ist. Anders kann sie große Teile der Gesellschaft nicht erreichen.“
Das sagt alles.
Hallo zusammen,
6.) Der Einsatz bewaffneter Drohnen ist nur zur Bekämpfung legitimer Ziele im Sinne des Humanitären Völkerrechts zulässig.
Was bedeutet „im Sinne des Humanitären Völkerrechts“? Darf die Bundeswehr erst eingreifen wenn zum Beispiel Flüchtlingen angegriffen werden? Klingt für mich als ob man den Gegner mit eine Drohne nicht angreifen darf, wenn er sich „nur in der Nähe“ von Flüchtlingen die die Kampfzone verlassen befindet, denn somit wäre der Gegner kein „legitimes Ziel“ da er nicht gegen das „Humanitären Völkerrechts“ verstoßt. Wenn das wirklich so wäre, was ist mit Kampfjets, oder Panzer (…)? Schließlich gelten diese Regeln anscheinend nur für Drohnen Einsätze…
Wären somit deutschen Bodentruppen angegriffen dürfte man theoretisch keine Drohne bei der Bekämpfung nutzten, denn das scheint mir nun wirklich keine „Humanitären“ Situation zu sein.
Wenn das wirklich so gemeint ist, dann dient den Einsatz von bewaffnete Drohnen nun wirklich nicht den Schutz von unsere Soldatinnen und Soldaten und das wurde ich nicht verstehen.
[Da scheint mir ein grundlegendes Missverständnis vom „Humanitären Völkerrecht“ vorzuliegen. Das hat nämlich mit der von Ihnen vermuteten Ausrichtung nichts zu tun. T.W.]
@ TobyR
Woher nehmen Sie die Information, dass „deren hauptsächlicher Zweck die …Ermordung von Terroristen“ war? US Predator und Reaper sind auch ganz reguläre Missionen in AFG geflogen.
Haben Sie eine statistische Aufschlüsselung?
Vermutlich nein. Ich auch nicht.
Ich nehme Ihnen nicht übel, dass das aufgrund der medialen Darstellung Ihre Wahrnehmung ist, erwarte aber von den „Profis“ in der Politik einen etwas differenzierteren Blick.
Und selbst wenn irgendeine Nation Drohen völkerrechtswidrig einsetzt, hat das ja immer noch keinen Einfluss auf deren Nutzung bei der Bw. RUS setzt derzeit Panzer, Schützenpanzer etc völkerrechtswidrig ein…und nun? Kommt so ein Passus nun auch für das nächste Los Puma? Oder die etwaige Nachfolge des G36?
„Das Gewehr XY darf nicht völkerrechtswidrig eingesetzt werden.“ Yeah…no shit….
@all:
Die Beschaffung der Heron TP erfolgte ja noch vor dem Hintergrund von Einsatzszenarien wie AFG und MALI. Richtigerweise wird hier angemerkt, dass eine solche Drohne in einem LV/BZ Szenario an der Front oder jenseits davon vmtl nicht sehr überlebensfähig ist…
Aber: Wir dürfen jetzt nicht den Fehler machen und jetzt NUR noch LV/BV denken. Und selbst da hat man ja eine Rear Area in der sich ggf generische SOF oder irreguläre Kräfte bewegen und vor denen ich eig. Kräfte und Anlagen etc schützen muss.
@Eskadron:
Über den Sinn oder Unsinn der Position von Herrn Mützenich kann man sich sicherlich streiten. Dass derartige Debatten vor allem deshalb große Teile der Gesellschaft nicht erreichen, weil die Gesellschaft im Ganzen kaum mehr Berührung mit den Streitkräften oder sicherheitspolitischen Fragestellungen im Allgemeinen hatte? Geschenkt… Das ist ja nun durch die geänderte geopolitische Lage wieder eher anders.
Jedenfalls ist der deutsche Michel durchaus in der Lage, auf sich verändernde Rahmenbedingungen in Windeseile zu reagieren. Und sei es durch Kauf von Toilettenpapier, Mehl, Sonnenblumen- oder Rapsöl.
Allerdings dürfte selbst der Taubenflügel in der SPD inzwischen eingesehen haben, dass die breite Bevölkerung vor dem Hintergrund des Ukrainekrieges nunmehr bewaffnete Drohnen auch als gut geeignetes Mittel zur Landesverteidigung gegen äußere Aggressoren betrachtet.
@TW: Focus.de widmet Ihnen zu dem Thema einen eigenen Artikel ;-)
„ Böswillig?“, „Dumm?“: Journalist poltert nach „tagesthemen“-Fauxpas“
[Oha. Danke für den Hinweis, hatte ich noch gar nicht gesehen… T.W.]
Hallo zusammen,
140 Raketen zu erwerben, wissen, dass darunter 60 für Trainingszwecke dienen was defacto nur 80 scharfen Raketen die sich auf 5 Heron TP-Drohnen Systemen verteilen und zwar für angeblich 152,6 Mio €. Kann nur hoffen, dass die nächste Bestellung großzügiger sein wird. Denn im Ernstfall wurden die Munitionen nach ein bis zwei Tage alle sein… Ansonsten musste man den Feind mit Übungsmunitionen beschießen.
Die Zukunft wird es zeigen.
@Eskadron sagt: 07.04.2022 um 11:24 Uhr
„Auszug aus einem Interview von Mützenich mit dem RedaktionsNetzwerks Deutschland (rdn, 18.12.2020):
Frage: „Die Frage der Drohnenbewaffnung wird seit zehn Jahren diskutiert. In diesem Jahr gab es mehrere Podiumsdiskussionen im Verteidigungsministerium und an Bundeswehruniversitäten. Was brauchen Sie noch?“
Antwort:…..“Ich wünsche mir eine Debatte, die nicht nur in Fachkreisen oder dem Verteidigungsausschuss geführt wird, sondern die politisch zugespitzt ist. Anders kann sie große Teile der Gesellschaft nicht erreichen.“
Große Teile der Gesellschaft wählen alle vier Jahre einen neuen Bundestag, damit dort fachlich fundierte Entscheidungen für die Gesellschaft getroffen werden und sich der Wähler nicht mit komplexen Themen auseinander setzen muß. Mir scheint, daß sich manche Politiker vor der Verantwortung drücken möchten (Stichwort: Verantwortungsdiffusion).
Für das Geld lieber ein paar neue MARS Werfer die ATACMS (Army Tactical Missile System) verschiessen können mit 400km Reichweite. 5 Drohnen sind ja wohl ein Witz…. so wie die ganze hypermoralische Politisierung und die Arroganz unserer Politiker!!
Weil hier wiederholt darauf verwiesen wird, dass Drohnen nur in Stabilisierungsmissionen irgendwo in Afrika genützt werden können, möchte ich gerne darauf verweisen, dass hierbei auch immer der Typ des betreffenden RPAS betrachtet werden sollte, seine Sensorik hierbei speziell und natürlich auch die möglichen Effekttoren. Zudem sollte man auch die Möglichkeit der Ausrüstung mit z.B. ELOKA Komponenten nicht aus der Bewertung herausnehmen.
Im konkreten Fall des GHTP basiert dieser auf dem israelischen Eitan. Man sollte sich anschauen, wofür der Eitan in Israel genutzt wird und dann kann man schnell zu der Erkenntnis kommen, dass gerade der GHTP mit seiner verbesserten Sensorik vielleicht gerade jetzt in der LV/BV-Debatte das richtige System ist. Ganz ehrlich, für Mali oder auch Afghanistan ist das System nämlich overkill, hier wäre ein Weiterbetrieb des HERON 1 wesentlich sinnvoller.
Die Sensorik des GHTP würde jetzt ganz aktuell in Osteuropa gut genutzt werden können und letztendlich ist der GHTP ein Luftkriegsmittel das genauso wie andere Plattformen in bestimmten Rollen eingesetzt werden könnte: ISR, SCAR, RAI und mit Effekttoren, abhängig von deren Fähigkeiten und Parametern, natürlich auch CAS, aber auch AI. Selbst über SEAD/DEAD könnte man sprechen, alles eine Frage des Wollens einer entsprechenden Integration. Teilweise hat das die militärische Führung schon erkannt, weshalb es mich nicht verwundern würde, wenn nicht viele Ebenen gerade daran arbeiten den GHTP schnellstmöglich in Europa fliegen zu lassen. Ich würde es begroz, wenn nicht immer nur von Drohnen/RPAS in Bezug auf Afrika gesprochen wird, sondern sich mit den Systemen beschäftigt wird, was die eigentlich noch alles können, außer im oder entgegen dem Uhrzeigersinn um verdächtige compounds zu kreisen.
Hallo zusammen,
hier habe ich eine Definition für das „Humanitäres Völkerrecht“ gefunden. Vielleicht hätte ich gleich damit anfangen müssen 😉
https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/themen/internationales-recht/humanitaeres-voelkerrecht/213012
„(…) enthält Bestimmungen sowohl zum Schutz von Personen, die nicht oder nicht mehr an den Feindseligkeiten teilnehmen, als auch Beschränkungen der Kriegsmethoden und -mittel.“
„Grundlegendes Ziel aller Normen des humanitären Völkerrechts ist der Ausgleich zweier gegenläufiger Interessen: Auf der einen Seite die Berücksichtigung militärischer Belange, auf der anderen Seite die Bewahrung des Prinzips der Menschlichkeit in bewaffneten Konflikten“
Da ich sehr stark davon ausgehe das jeder Einsatz der Bundeswehr im Rahme des humanitären Völkerrechts durchgeführt wird (und da bewaffnete Drohnen nicht gegen das humanitären Völkerrecht verstoßen), sehe ich hier nicht die Notwendigkeit dies für den Einsatz bewaffnete Drohnen explizit zu erwähnen.
Außer man möchte eine offene Tür eintreten oder/und die Liste künstlich verlängern…
Hallo zusammen
6.) Die Entscheidungs-, Kontroll- und Steuereinheiten für Drohnen und deren Einsatz sollen im mandatierten Einsatzgebiet stationiert sein;
Wieso? Der Vorteil von Drohnen ist ja, dass man gerade nicht Vorort sein muss. Also Wieso Soldatinnen und Soldaten in einem potenziellen gefährlichen Einsatzgebiet schiecken, wenn man es auch aus sichere Entfernung machen kann wie zum Beispiel aus DEU oder aus ein Nachbarland des Einsatzgebietes? Verstehe ich nicht.
Jean-Pierre:
„Wieso? Der Vorteil von Drohnen ist ja, dass man gerade nicht Vorort sein muss. Also Wieso Soldatinnen und Soldaten in einem potenziellen gefährlichen Einsatzgebiet schiecken, wenn man es auch aus sichere Entfernung machen kann wie zum Beispiel aus DEU oder aus ein Nachbarland des Einsatzgebietes? Verstehe ich nicht.“
Weil es die Erfahrungen gezeigt hat, dass es für die Operationsführung einen erheblichen Vorteil hat, wenn die Besatzungen „vor Ort“ sind. Wenn man mit Bodentruppen zusammenarbeiten möchte hat es erhebliche Vorteile, wenn die Leute mit dem Kopf voll im Einsatz sind, sich mit den entsprechenden Truppen vielleicht vorher treffen, bei Briefings, bzw. Befehlsausgaben dabei sind. Man kann sich wesentlich besser abstimmen und verzahnen. Man kann bei Bedarf sogar ein Verbindungselement direkt mit in die „Box“ nehmen, welcher vor Ort die gleichen Informationen bekommt, wie die Besatzung. Letzteres ist z.B. bei multinationalen Einsätzen hilfreich, wenn die Truppe am Boden kein oder nur schlecht Englisch kann, von Deutsch fange ich jetzt nicht an.
Es hat auch psychologische Vorteile. Man geht in den Einsatz und man geht aus dem Einsatz. Das ist teilweise mental recht wichtig und besser als wenn man, nachdem man ein Gefecht mit Verletzten und Toten von oben begleitet hat und Schichtende ist, zu seiner Familie nach Hause fährt wo diese mit Freunden zusammen einen Grillabend macht, wo dass beherrschende Thema ist ob Bayern München wieder Meister wird.
Humanitäres Völkerrecht gilt grundsätzlich nur in bewaffneten Konflikten, internationalen und mit Einschränkungen nicht-internationalen. Für den Schutz eigener Soldaten, also Selbstverteidigung bzw. Notwehr, braucht man keinen bewaffneten Konflikt. Damit würde nach der Festlegung des Bundestages ein Einsatz von bewaffneten Drohnen nur in Betracht kommen, wenn ein Bundeswehreinsatz im Rahmen eines zumindest nicht-internationalen bewaffneten Konfliktes stattfindet. Jetzt liegt ein bewaffneter Konflikt nicht erst vor, wenn der Bundestag oder sonst wer den offiziell festgestellt hat, sondern einfach dann wenn das Geschehen vor Ort nach völkerrechtlicher Definition die Voraussetzungen eines bewaffneten Konfliktes erfüllt. Spannend dürfte aber werden, ob die Bundesregierung sich jetzt leichter damit tut einen bewaffneten Konflikt festzustellen, als in der Vergangenheit beispielsweise in AFG. Sonst dürfte sie die bewaffneten Drohnen ja gar nicht einsetzen. Hat eigentlich schon jemand festgestellt, ob in Mali ein bewaffneter Konflikt vorliegt?
@Trevor Faith: „Mir scheint, daß sich manche Politiker vor der Verantwortung drücken möchten (Stichwort: Verantwortungsdiffusion).“
Das ist in der Tat ein häufiges Phänomen und m. E. nach besonders häufig in der Kommunalpolitik zu beobachten. Im vorliegenden Fall liegen die Dinge jedoch anders, wie im selben Interview von Mützenich geäußert: „Im Wahlkampf geht es immer um Grundsatzfragen. Dazu gehören auch Friedenspolitik, Abrüstungspolitik und eine möglichst gute Ausstattung für die Bundeswehr. Die Bewaffnung von Drohnen ist ein Teil davon“.
Es ist das Bemühen, eine Verbindung zwischen den zivilen Opfern der US geführten Drohnenangriffe, der Bewaffnung der Bw mit Drohnen und dem angestammten Misstrauen des linken Flügels der SPD herzustellen und das Ganze für Wahlkampfzwecke auszuschlachten. Besonders bemerkenswert ist, dass nur wenige Wochen bevor die SPD die Bewaffnung abgelehnt hatte, der ganzen Welt vorgeführt wurde, was man mit Drohnen bewirken kann: die armenischen Streitkräfte wurden von arbaidschanischen Drohnen komplett auseinander genommen.
Hallo Pumpe,
danke für Ihre Antwort.
Aber so ganz überzeugt bin ich nicht, schliesslich lassen vielen Nationen ihre Drohnen aus ihre Heimat steuern ohne das es zwingend ein Nachteil gibt.