Weiter auf der Tagesordnung: Bewaffnete Drohnen für die Bundeswehr
Am Gespräch von Luftwaffen-Inspekteur Karl „Charly“ Müllner mit Journalisten heute habe ich leider aus bekannten Gründen nicht teilnehmen können. Das ist nicht zuletzt deswegen schade, weil das Thema bewaffnete unbemannte fliegende Systeme, im Sprachgebrauch Drohnen, dabei offensichtlich eine große Rolle spielte und auch in den Medien entsprechend für Furore sorgt. Wie die Agentur AFP berichtet:
Die Luftwaffe dringt auf eine Entscheidung über die Anschaffung bewaffneter Drohnen für die Bundeswehr bis zum Frühjahr. Dies sei nötig, damit im Oktober 2014 ein Ersatz für die bisherige Leasing-Lösung bereitstehe, sagte der neue Inspekteur der Luftwaffe, Karl Müllner. „Ich erwarte, dass wir im Oktober 2014 bruchfrei eine vergleichbare Fähigkeit haben“, sagte er. Der General fügte hinzu, dass „aus rein militärischer Sicht Drohnen bewaffnet sein müssen“.
Überraschend ist das nicht, auch wenn ich gespannt bin, ob sich Müllners Einschätzung bewahrheitet, dass sich in dem genannten Zeitraum eine parlamentarische Mehrheit für die Beschaffung bewaffneter Drohnen findet – so leicht könnte das angesichts der Diskussion vielleicht dann doch nicht werden. Der Luftwaffeninspekteur weist schon mal vorsorglich darauf hin, dass man Bedenken bezüglich des Einsatzes mit strikten Regeln entgegentreten könne.
Eine bewaffnete Drohne vom Typ Predator B „Reaper“ der Royal Air Force in Afghanistan (Foto: Corporal Steve Follows RAF/Crown Copyright via flickr unter CC-BY-NC-Lizenz)
Die unbemannten Systeme, sowohl zur Aufklärung als auch zum Waffeneinsatz, spielen in den Planungen der Luftwaffe eine wichtige Rolle. Aus dem – teilweise schon bekannten, heute aber auch öffentlich gemachten – Papier Luftmacht 2030 – Die Luftwaffe im Dienste Deutschlands:
Hierzu kann die Luftwaffe mit der Integration von Unbemannten Luftfahrzeugsystemen in den streitkräftegemeinsamen Wirkverbund entscheidend beitragen. Der Schwerpunkt wird dabei im Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge mit einem Leistungsspektrum jenseits von taktischen Drohnen liegen. Schon heute tragen sie durch eine kontinuierliche, großräumige, luftgestützte Überwachung und Aufklärung bis in die Tiefe des Einsatzgebiets erheblich zur Verbesserung des Lagebilds und zur Entscheidungsqualität auf allen Führungsebenen bei. Die Nutzung und Weiterentwicklung der Fähigkeiten unbemannter Luftfahrzeugsysteme ist in allen Bereichen der Aufklärung-Führung-Wirkung und Unterstützung zu optimieren und deren Einsatzspektrum auszuweiten.
(Hervorhebung von mir, T.W.)
Das ganze Papier zum Herunterladen und für die weitere Diskussion: Luftmacht 2030
Das Ziel der USA, die Terroristen anzuklagen funktioniert mehr schlecht als recht. Das Problem Guantanamo ist bis heute nicht gelöst. Für die USA ist es daher verlockend, auf gezielte Tötungen per Drohnen zu setzen. Man ist ja das Problem sofort und geräuschlos los. Wenn es die falschen trifft, dann wird einfach die Portokasse ein wenig geöffnet. Länder wie Pakistan oder Jemen haben nicht wirklich was gegen die US Drohnen.
Drohnen haben für die Landesverteidigung einen geringen Wert und können nur gegen militärisch unterentwickelte Staaten wirkungsvoll eingesetzt werden. Die neuste Predator erreicht gerade einmal eine Einsatzhöhe von 18 km. Geschwindigkeit ca. 750 km/h. Die für Radar relevante Reflektionsfläche entspricht der eines „Scheunentores“. Ein derart langsames Ziel ist für russische Luftabwehrtechnik (Bekämpfungshöhe bis 40 km) leicht zu bekämpfen und nicht mehr als ein Ausbildungsziel zum Frühstück. Das galt schon vor mehr als 20 Jahren. Zeugnis dafür ist eine abgeschossene RQ-1 Predator im Museum in Belgrad. Daraus ist erkennbar gegen wen diese Technik eingesetzt werden soll. Gegen wehrlose Gegner.
@Stefan
Die Argumentation
scheint zunächst zwar logisch, allerdings erlaube ich mir einen Einwand: Zu Lande hat ein gepanzertes Patrouillenfahrzeug vom Typ Dingo erheblich weniger Schutz und Feuerkraft als ein Kampfpanzer Leopard 2. Und für russische Panzerabwehrkräfte wäre ein Dingo ebenfalls nicht mehr als ein Ausbildungsziel zum Frühstück. Daraus schließen wir dann, dass alles unterhalb eines Leopard zum Einsatz gegen wehrlose Gegner vorgesehen ist?
@Stefan
„Daraus ist erkennbar gegen wen diese Technik eingesetzt werden soll. Gegen wehrlose Gegner.“
Asymmetrische Kriegführung funktioniert eben in beide Richtungen. Wer Wind sät, indem er den „globalen Jihad gegen Juden und Kreuzfahrer“ (damit sind wir gemeint) ausruft, erfährt praktische Gerechtigkeit durch den Sturm der Drohnen.
@T.W.
Sie haben mit ihrem Vergleich recht, solange die Bw Führung nicht die Panzer durch Dingos ersetzt aber genau dies möchte man in der Zukunft mit den Lfz durchführen!
Wer meint er könne 2020+ hauptsächlich auf UAV Kampfdrohnen und ISR Drohnen setzen verkennt die Wirklichkeit um Europa und im europäischen Luftraum.
Die NATO hätte in Libyen gerne unsere Recce Tornados gehabt und keine Drohnen von uns. Wenn wir unsere Fähigkeiten ausbauen wollen wäre es klüger die Telelens- und Reccebehälter zu digitalisieren und eine Datenübertragungsmöglichkeit per Laser via Satellit zu ermöglichen. Deutschland muss sich keine neue Fähigkeit aufbauen während es dringend benötigte abschafft.
Kampfdrohnen wäre was für EU oder NATO-Truppen.
Aber auch das hat mit den 3 Nachfolgern des Heron nichts zu tun.
@Stefan, @all: Ich hätte da eine dem EP 14 absolut budgetgerechte und hoch effiziente Drohnen-Alternative für General Müllner und den Minister. Dieses System schließt nahezu 100%ig Kollateralschäden aus und kann selbst im Innern von Deutschland jederzeit – und nicht erst im Notstandsfall – eingesetzt werden. Z.B. für Kurierdienste zwischen den Ministerien und Ämtern, zur Sicherstellung der Verpflegung der Truppe und der Bediensteten rund um die Uhr, etc.. Für Afghanistan oder Somalia könnten bei diesem de-eskalierenden und ’non-lethal’ Drohnensystem als Gefechtsköpfe z.B. auch Kebab, Sambuus, Pelmeni gebraten mit Röstzwiebeln, neben den stets beliebten Döner, Hamburger, Cheeseburger und Tacos oder speziell für die Stammesfürsten und War-Lords gebratene Lobster oder Lamm-Fillets eingesetzt werden; Hauptsache man verwendet zum Braten viel Rizinusöl. Engelstrompeten- und Aloesalat als Beilage sowie heimischer Mohnkuchen als Nachspeise, wären eine weitere mögliche Sub-Munitionsart dieser Drohnen, um den Feind für den Zugriff vorübergehend auszuschalten. Derartige Kampfmittel fallen bestimmt auch nicht unter die Chemiewaffenkonvention, die Ottawa-Konvention und die EMRK-Artikel (Zur Drohne und deren simple Anforderung durch die Truppe per Smartphone-APP vgl. http://www.doenercopter.de/ ).
Orontes | 31. August 2012 – 3:25 – –
Sie haben Recht. Das gibt es nicht, weil es das auch nicht geben kann.
Aber es geht ja noch weiter.
Im Artikel des Onlinemediums CAMPUS ONLINE ( ist ein Projekt des Studiengangs Journalistik an der Universität Leipzig und der LVZ-Online-Redaktion : „ZDF-Drohne filmt Bildungsdemo – Jura-Professor: Persönlichkeitsrechte verletzt“, fragt Britta Veltzke: Hätte die Ufa die Bildungsdemo filmen dürfen, obwohl der Grund dafür nicht erkennbar war?
mittels derer sie alte deutsche Rechtstraditionen des Duktus: Ohne Moral/ Ethik kein Recht, Unrecht kann nie Recht werden, usw. ohne sie explizit zu nennen, einführt.
Leider fehlt das Fazit, was in der Bundesrepublik nur lauten kann: Das Gesetz bedingt, rahmt und konditioniert staatliche Gewalt und somit auch: bewaffnete wie nichtbewaffnete Einsätze Träger staatlicher Gewalt im In- und Ausland.
Das befreite die ARD gestern im weltspiegel nicht davon einen Film mit negativen Fazit über die Anwendung der unbemannten Flugzeuge/ Drohnen durch die USA zu bringen:
http://www.ardmediathek.de/das-erste/weltspiegel/usa-sauberer-drohnenkrieg?documentId=11611686
und die Aussage hinten an zu stelllen, dass der (mittlerweile ja berühmt gewordene) „Generalinspekteur der Luftwaffe“ (kein Schreibfehler, ein Zitat!) auf die Beschaffung drängt.
Nur spönne man es weiter, tut er das wie ihm das Volk geheißen: Im Teaser zur Sendung ZDFzeit: „Deutschland in Gefahr? Kampf gegen den Terror“
Ein Film von Elmar Theveßen, Christian Deick, Rainer Fromm, Souad Mekhennet und Michael Renz, http://www.zdf.de/ZDF/zdfportal/web/heute-Nachrichten/4672/24160186/62c411/Mehrheit-der-Deutschen-f%C3%BCr-Drohneneins%C3%A4tze-.html , kommt man bereits zum Schluss, dass die Mehrheit in Deutschland die Beschaffung bzw. den Einsatz begrüßt.
ME ist genau DAS die politische Dimension, die man nicht wegwischen darf. Das nun wiederum die Bw beim Souverän durch Rhetorik und Handlung darum zu „werben“ hat, dass sie mit diesen Werkzeugen der Sicherheitspolitik sachgerecht, juristisch sauber umgeht, ist mehr Recht als billig. In Demokratien hat sich jede staatliche Gewalt vom Souverän kontrollieren zu lassen.
@ Stefan | 01. September 2012 – 11:57 – –
Daraus ist erkennbar gegen wen diese Technik eingesetzt werden soll. Gegen wehrlose Gegner.
Hier müssten Sie bitte definieren, was Sie unter „wehrlos“ verstehen. Ich möchte Ihnen illustrieren warum:
1. wehrlos im Sinne von „kann das gegnerische Waffensystem nicht bekämpfen, kämpft sonst aber fröhlich vor sich hin“
Sollten Sie es so definieren, dann sei klar gesagt, dass das Gebot der Verhältnismäßigkeit der Mittel nationales, u.a. deutsches, Recht ist. Das HVR kennt dies nicht, aus gutem Grund. Der Grund: erkennt man, nachdem man einen Konflikt vom Zaune brach, dass es nun doch nicht zum Erfolg reicht, ist das Mittel des sich ergebens und somit das Anrecht auf körperliche Unversertheit ausreichend konditionierend bzw. für einen selbst als exit anheim gestellt. Das muss reichen und reicht auch.
2. „wehrlos im Sinne von: „kann und will gar nicht kämpfen, kann und will gar nicht mehr kämpfen=ergibt sich“
Dieser Personenkreis durfte noch durch niemanden nirgends bekämpft werden, seit dem man dies juristisch ächtete. Das ist vollkommen losgelöst von Drohnen.
Bevor das Argument kommt: Im von mir verlinkten weltspiegel-Artikel behauptet der Soldat, dass auch allerlei Menschen aus diesem Personenkreis gezielt bekämpft wurden, weil man sich schlicht irrte. Mal davon ab, dass dieser Irrtum auch Infanteristen passieren kann, so ist dieser „Irrtum“ strafbewehrt. Auch in den USA, nach HVR, usw., usw. Dass sich mitunter konkret Lücken in der Starfverfolgung auftun, ändert am Prinzip nichts. Und an diesem Prinzip ändert auch der Einsatz von Drohnen und/ oder unbemannten Luftfahrzeugen anderer Art nichts.
3. wehrlos im Sinne von „schwerer Einhalt zu gebieten, zu kontrollieren für den Souverän des einsetzenden Staates“
Ich sage es ganz klar als Fazit dazu, auch @all: Es verbietet sich Soldatinnen/ Soldaten pauschal vorzuwerfen, sie würden sich durch technische Lösungen quasi automatisch derart (fehl-)konditionieren lassen, dass sie jegliche Moral, jegliches Recht über Bord werfen würden. Es verbietet sich aber genauso vom Souverän Freibriefe und Nibelungentreue zum Einsatz staatlicher Gewalt zu verlangen.
@: Voodoo | 31. August 2012 – 9:33
Hier findet man den Link zum kath MilBischof und den Link zum Artikel:
http://www.katholische-militaerseelsorge.de/index.php?id=8&tx_ttnews%5Btt_news%5D=443&cHash=a01425464613878f09859a8b699bf2ea
Ich betrachte es als Aufgabe des kath MilBischofs die Fragen, die sich katholische Christen in und außerhalb der Bw stellen repräsentativ zu thematisiseren und anzusprechen-es ist seine Pflicht und sein Recht zugleich. Er tut das hier. Eine Antwort ließe sich mE schnell, zielgerichtet und erschöpfend in Exegese unseres deutschen Rechtskanons geben. Man sollte solche Chancen nicht allzuoft leichtfertig vergeben.
@Tom | 31. August 2012 – 9:55
Es ist doch ganz eindeutig, dass die Hemmschwelle zum Drohneneinsatz viel geringer ist als zum klassischen Bodeneinsatz.
Zu Ihrem Schluss kommt auch der Soldat, der im von mir verlinkten weltspiegel Beitrag zu Wort kommt.
Ich meine, das bedarf der wissenschaftlichen Untersuchung. Denn als Gegenthese werfe ich einmal in den Raum: Es ist in einem vollklimatisierten Bunker einfacher sich auf das HVR zu besinnen und es vorm geistigen Auge hoch und runter zu deklinieren, als es im Cockpit eines Flugzeugs zu tun, es am Boden zu tun, wenn Kameradinnen/ Kameraden schmerzverzerrt schreien…