Vergabeverfahren für neues Bundeswehr-Sturmgewehr vorerst gestoppt
Der Auftrag für ein neues Sturmgewehr der Bundeswehr, das die bisherige Standardwaffe G36 ablösen soll, wird vorerst gestoppt. Die Vergabestelle, das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) hob nach einer Beschwerde der unterlegenen Firma Heckler&Koch die Entscheidung über den Auftrag wegen einer möglichen Patentrechtsverletzung durch den siegreichen Bieter C.G. Haenel auf. Das Verteidigungsministerium hatte Mitte September angekündigt, den Auftrag für 120.000 neue Gewehre an die Suhler Firma zu vergeben.
Aus der Mitteilung des Ministeriums an den Haushaltsausschuss des Bundestages:
Auf Grundlage des am 30. September 2020 bei der 1. Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt eingegangenen Nachprüfungsantrags der Firma Heckler&Koch hat die Vergabestelle des Bundes, das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr, erstmalig nachprüfbar von einer möglichen Patentrechtsverletzung durch die Firma C.G. Haenel Kenntnis erlangt.
Die darauf eingeleiteten internen Prüfungen haben zum Ergebnis geführt, dass eine entsprechende Patentrechtsverletzung durch den Bieter C.G. Haenel zulasten des Bieters Heckler&Koch nicht auszuschließen ist.
Vor diesem Hintergrund war die Vergabestelle des Bundes angehalten, das Informationsschreiben (§134 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) an die Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung an die Firma C.G. Haenel aufzuheben.
Die Vergabestelle des Bundes wird damit in eine Neubewertung der Angebote unter Berücksichtigung aller Aspekte eintreten.
Unklar ist bislang, um welches Patent es sich dabei handelt. Zusätzlich kompliziert wird die Lage voraussichtlich dadurch, dass der Entwickler der Waffe, die bestellt werden soll, früher auch für Heckler&Koch tätig war.
Das Verteidigungsministerium hatte Mitte September die überraschende Entscheidung für Haenel als Lieferanten des künftigen Sturmgewehrs bekannt gegeben. Gegen die Auswahl des Sturmgewehrs MK556 der Firma, die ein Tochterunternehmen eines Konzerns in den Vereinigten Arabischen Emiraten ist, hatte der unterlegene Konkurrent Heckler&Koch rechtliche Schritte eingeleitet, die jetzt zu einem vorläufigen Erfolg führten.
Es ist bereits das zweite – und ebenfalls seit Jahren laufende – Vergabeverfahren für Ausrüstung der Bundeswehr, das innerhalb kurzer Zeit gestoppt wird: Erst Ende September war die Beschaffung des künftigen Schweren Transporthubschraubers für die Streitkräfte abgebrochen worden.
Damit ist vorerst auch unklar, wie lange sich ein Ersatz der seit Mitte der 1990-er Jahre genutzten Sturmgewehre G36 von Heckler&Koch hinziehen wird. Das jetzt abgebrochene Vergabeverfahren war bereits 2017 begonnen worden.
Der Grünen-Verteidigungspolitiker Tobias Lindner, der auch im Haushaltsausschuss sitzt, fand harsche Worte für die Entscheidung:
Dieser Vorgang ist eine gigantische Blamage für das Verteidigungsministerium. Ein Jahre andauerndes Vergabeverfahren, bei dem man alles superrichtig machen wollte, kippt wegen eines dummen Anfängerfehlers. Für die Bundeswehr ist dieser Vorgang bitter: nicht nur wird die Truppe noch weitere Jahre auf ein neues Sturmgewehr warten müssen, ein Abbruch des Vergabeverfahrens würde einen zweistelligen Millionenbetrag kosten. Ich erwarte, dass das Verteidigungsministerium nun unverzüglich transparent macht, ob und in welcher Höhe ein Schaden entstanden ist und wo die Verantwortung liegt. Anschließend müssen auch personelle Konsequenzen aus diesen Vorgängen gezogen werden.
Nachtrag: Heckler&Koch reagierte auf die Entscheidung mit einer Mitteilung, die leider zum Thema Patentverletzung auch keine weiteren Informationen bietet:
Heckler & Koch ist seit 60 Jahren ein zuverlässiger, seriöser und enger Ausrüstungspartner der Bundeswehr. Unsere Soldaten sowie unsere Nato-Partner können sich auf die Qualität unserer Waffen verlassen. Das gilt heute ebenso wie für die Zukunft. Insofern ist Heckler&Koch dem Verteidigungsministerium ausgesprochen dankbar, die Vergabeentscheidung für das neue Sturmgewehr der Bundeswehr vor dem Hintergrund unserer Rügepunkte noch einmal überprüfen zu wollen.
(Archivbild: Abgelegte Sturmgewehre G36 bei der NATO-Übung Noble Jump auf dem polnischen Übungsplatz Zagan)
@Georg
Lektionen erteilt man nicht auf dem Rücken der Soldaten und der Schlagkraft der Bw. Haenel hat wohl in mehreren Bereichen nicht sauber gespielt und bei der Angebotsabgabe seltsame Angaben gemacht.
Es ist sogar Aufgabe von HK auf Missstände hinzuweisen, wenn es das BAAIN schon nicht macht.
Haenel erweckte den Anschein ein deutsches Unternehmen zu sein, dass ab 2023 ein Sturmgewehr in großer Anzahl liefern kann und viel Erfahrung hat.
Wenn HK trägt in DEU für DEU Bürger Verantwortung und es ist angemessen auf unsaubere Vorgänge hinzuweisen.
Wir verhängen Exportverbote an ein Land und lassen uns von diesem Waffen verkaufen der Produktion durch diesen wohl subventioniert wurde!? SiPo ist ggf mehr als betriebswirtschaftliche Ausstattung des Militärs. Das Magazin ist ggf nur der Aufhänger uns vor größerem Schaden zu bewahren.
M.E. muss eine Ordonanzwaffe gerade zur Möglichkeit einer durchhaltefähigen Produktion im V Fall in Europa produziert werden, doch das war angeblich kein Kriterium. Für das Verteidigungsministerium ist es unerheblich, wo die Waffen produziert werden. Es wurden bei der Ausschreibung nur technische Parameter und Anforderungen an die Leistungsfähigkeit der Waffe beacht. Der Ort (Kontinent) derProduktion sei nicht vorgeschrieben worden.
Das bedeutet m.E., es wäre früher oder später eh zu Verwerfungen gekommen.
[Angesichts manch munterer Spekulation in diesem Thread muss ich wohl ein bisschen genauer auf Belege achten. In diesem Fall: „Der Ort (Kontinent) der Produktion sei nicht vorgeschrieben worden“ stammt wo her und ist wie belegt? T.W.]
@Wa-Ge
Noch hat niemand Rechtbekommen. Es wird geprüft, ob etwas an den Einwürfen seitens HK zutrffen könnte.
Mehr nicht.
In der Presse wird neben einem möglchen Magazinstreit nun die Ablauffähigkeit des wassers aus der waffe ins Spiel gebracht.
Dazu gab es vor Jahren schon einen Patentrechtsverletzungsvorwurf von HK.
Habel hat damals die Patentrechtsverletzung bestritten und das Thema wurde nicht weiter verfolgt.
Warten wir also ab, wer am ende Recht bekommt.
Die Politik ist leider immer schnell mit Forderungen zur Hand. Dabei geht es lediglich um eine Prüfung und die kann man abwarten, bevor man Rücktritte fordert und Skandall „schrei(b)t“.
Grüße
@Brainstormer sagt:110.10.2020 um 11:02 Uhr
„Da der Kamerad L. sowohl im Verteidigungsausschuss, als auch im Haushaltsausschuss sitzt, kann man das Argument „Sitzt in der Opposition und weiß es daher ja nicht besser“ so in meinen Augen nicht anbringen.“
?! Das Argument habe ich doch gar nicht gebracht.
Mein Argument war vielmehr, „er macht legitime Oppositionsarbeit. Natürlich simplifiziert er und fast zusammen und nutzt alles um einen Angriff auf die Regierung durchzuführen, aber das ist doch sein Recht und seine Aufgabe. Und bei seinem konkreten Vorgehen liegt er mEn nicht außerhalb dessen was man von einem verantwortungsvollen Politiker verlangen kann.“
Von daher kann ich ehrlich gesagt die pauschale Kritik an ihm nicht nachvollziehen.
Wenn Sie unsachliche Kritik finden wollen, dann müssen sie sich die Aussagen anderer MdB mal bitte ansehen.
@Ex-Grennie sagt: 10.10.2020 um 11:36 Uhr
„@Koffer: Ehrlich gesagt, sind mir das zu viele Unbekannte, um Personelle Konsequenzen zu fordern.“
Habe ich das?? Wo?
@EmptySpace sagt: 10.10.2020 um 11:56 Uhr
„Würde mich interessieren, wie man solche Probleme „vorausschauend antizipiert“. […] In Zeiten von 25 Mio Vorlagen im HHA und der jährlichen Haushaltsführung kann man die Projektplanung eben nicht mal einfach um ein Risiko (wurde dieses überhaupt erkannt?) ergänzen. Dann läuft man nämlich mal eben 2 Jahre aus dem Plan… erst recht, wenn eine BT-Wahl ansteht und dann erst mal Schicht im Schacht bzgl. HHA und 25 Mio Vorlagen ist. Wenn nicht sogar eine HH-Sperre obendrauf kommt.“
Naja, DAS Argument verkehrt sich ja jetzt gerade ins Gegenteil, oder? Genau JETZT haben wir ja die von Ihnen befürchtete Lage.
Aber unabhängig davon, ich gehöre ja gar nicht zu denen, die vom BAAINBw hellseherische Fähigkeiten fordern. Wenn Sie meinen tatsächlichen Kommentar lesen, dann war ich da wesentlich ausgewogener.
Ich befinde mich am scharfen Ende. Ich möchte die beste, nicht die billigste Waffe.
@all
Was mir in dieser Debatte hier gar nicht gefällt: Es werden munter Behauptungen aufgestellt mit Faktenaussagen, die jemand irgendwo gelesen oder gehört hat. Gerade in diesem – recht technischen – Fall mache ich das nicht mit; es geht ja nicht um Meinung oder Ansicht, sondern i.d.R. um technische Details. Wer hier ’ne Faktenbehauptung aufstellt, die neu eingebracht wird, sagt bitte die Quelle dazu, alles andere kann ich nicht durchgehen lassen.
Wird UvdL Erbe beerdigt?
STH gestoppt, G36 Nachfolger fraglich und jetzt noch
@soldat_technik
„Keine gute Woche für die Handwaffenbeschaffung, dem Vernehmen nach wurde auch die Ausschreibung für das Projekt #G26 „Scharfschützengewehr kurze Reichweite für SpezKr/Feldjäger“ – eine Präzisionswaffe im Kaliber 7,62 mm x 51 – abgebrochen“.
AKK räumt auf, ihre Vorgängerin endgültig ab?
Die grundlegenden Anforderungen sind hier immer noch nachlesbar, auch was Kaliber und Anbieter aus nicht-EU-Ländern anbelangt
https://ted.europa.eu/TED/notice/udl?uri=TED:NOTICE:151422-2017:TEXT%3a%44E:HTML&src=0
Zur Frage des „Warum wurde die Bieterherkunft nicht eingeschränkt“ hat die BReg bereits vor drei Jahren Stellung genommen, Antwort Nr. 5
http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/18/122/1812278.pdf
Im übrigen hat Haenel doch klargestellt, dass 90% der Waffe hier hergestellt werden.
Also an dem Produktionsort der Ordonanzwaffe wird es im „V-Fall“ als allerletztes hängen, wenn ich mir so die Klarstände unserer europäischen Premiumprodukte der Neuzeit so ansehe.
@KPK:
„AKK räumt auf“
Was hat die offenbare Unfähigkeit des BMVg und dessen nachgeordneten Bereiches marktverfügbare Produkte in verschiedenen Fällen zu beschaffen mit aufräumen zu tun?
Im Ergebnis verliert die Bundeswehr weitere Fähigkeiten, politische Unterstützung und wohl bald noch mehr Haushaltsmittel in den Folgejahren.
Es handelt sich hier nicht um einen schlauen Plan, sondern um systemische Dysfunktionalität.
Und 20 Jahre später streiten Sie sich immer noch. Und, ein neues Gewehr ist weit und breit nicht zu sehen.
@KPK
Es macht wenig Sinn, reflexartig alles mit AKK oder UvdL zu verknüpfen.
Wer den Artikel gelesen hat, wird wissen, das 5 Bieter Waffen zur Vergleichserprobung eingereicht haben, jedoch schlicht keine die Testanforderungen an der WTD bestanden haben soll.
Das Einzige, was mich beim G36 stört, ist einfach seine Länge.
Ein wenig kürzer und ich könnnte damit viel besser umgehen (Movement/Handling/Aim).
Schade, jetzt heisst es warten….und zwar eine Menge Jahre:( Und am Ende kommt wieder so ein langer Brocken raus.
Lg
@Bergwächter:
Diese These kam mir auch in den Sinn. „Can´t win it – kill it“ ist eine beliebte Methode bei öffentlichen Vergaben. Dass die Pressemitteilung von HK hier so ungenau blieb, ist für mich ein Indiz, dass man sich nur noch nicht ins Blatt schauen lassen will, welche Munition man hier gesammelt hat.
Ein Aspekt ist hier noch nicht angesprochen worden. Sollte sich das Gerücht um den „amerikanischen Magazinschacht“ bewahrheiten, könnte es um ein ITAR-Topic gehen. Das wäre ein Kill-Kriterium gegen Haenel, man hätte ein wesentliches Kriterium (ITAR free) nicht erfüllt.
@ Memoria sagt: 10.10.2020 um 20:11 Uhr
„Es handelt sich hier nicht um einen schlauen Plan, sondern um systemische Dysfunktionalität.“
Das trifft es auf den Punkt und diese Dysfunktionalität wird in allen Bereichen der Gesellschaft sichtbar. Die Frage ist hier, wird diese auch von den Menschen festgestellt, die eine Änderung einleiten könnten und wenn Ja, wie wollen sie dies angehen?
Zur Aufhebung der geplanten Zuschlagerteilung: Bleibt abzuwarten, was von dem Vorwurf der Patentrechtsverletzung übrig bleibt, und zu welcher Neubewertung der Angebote die Vergabestelle des Bundes kommen wird.
@all
Es hilft der Debatte hier nicht besonders weiter, wenn gleich aus diesem Vergabeverfahren auf den Zustand der Gesellschaft insgesamt usw. geschlossen wird .
Wer eine Gesellschaft will (und das scheint der Fall), in der jeder seinen Nachbarn für einen überstehenden Obstbaum oder einen wenige Zentimeter versetzten Maschendrahtzaun verklagen kann, sollte nicht gerade bei Vergabeverfahren für öffentliche Aufträge den feinziselierten Rechtsstaat beklagen.
Mit anderen Worten, und die, die gemeint sind, wissen schon Bescheid: Weil Vergaberecht Rüstungsprojekte scheinbar erschwert, gibt’s noch lange keinen Grund, auf eine Kriegswirtschaft umzustellen.
@UmPp
Das Problem ist ja nicht nur die Länge. Auch ist es für sehr viel Polymer konstruiert worden. Bei den jetzigen A3 ist das Polymer weg und das Gewicht einfach nicht zeitgemäß auch wenn sich ein KA3 toll handeln lässt ist es immer noch weit schwerer als ein full size A1.
@UmPp
Woher wissen Sie, dass wir nun die Waffe später bekommen?
Ab 2023 bis 2029 soll geliefert werden und noch kenne ich keinen Grund warum das nicht geschehen könnte.
@Brainstormer
Ich halte es für eine wichtige Voraussetzung für die Durchhaltefähigkeit und Resilienz Schlüsselrüstungsgüter auf Bündnisgebiet produzieren, instandhalten und Vversorgen zu können. Man benötigt ggf nicht nur im V-Fall Aufwuchsfähigkeit.
90% Vertigungstiefe in DEU bedeutet 10% wird nicht hier hergestellt. Dann hoffe ich, dass es nicht die entscheidenden Bauteile sind ;-)
@ Zimdarsen: Jo, aber an einem Gewehr ist doch wohl nichts an Bauteilen, was man in Suhl, oder bei Schmeisser, HK oder irgendeinem professionell metallbearbeitenden Betrieb im Land mit ein wenig Vorlauf nicht herstellen könnte.
@
Zimdarsen sagt:
10.10.2020 um 15:59 Uhr
“
M.E. muss eine Ordonanzwaffe gerade zur Möglichkeit einer durchhaltefähigen Produktion im V Fall in Europa produziert werden, doch das war angeblich kein Kriterium.
“
Das wäre vielleicht das Sahnehäubchen, aber nach über 70 Jahren Frieden auf Heimatboden und bei unserer heutigen Globalisierung bei so einem Kleinartikel der Rüstung irgendwie antiquiert. Würde alle so denken, könnte HK ja nicht andere Armeen ausstatten.
Sollte dann der V-Fall doch noch eintreten (Vorwarnzeit ist ja derzeit wie lang?…), dann gäbe es weder ein Haenel AR 15/18 – Derivat, noch eines von HK, da viel zu teuer. Es würde dann eine sehr preiswerte, sehr schnell und einfach zu fertigende Massenwaffe gebraucht (die Zahlen, die Haenel hier über Jahre liefern soll, bräuchten wir dann vermutlich im Quartal allein in Deutschland…) und dann wäre man automatisch bei so etwas wie dem G36: Gestanzte und geprägte Bleche, viel Polymer – fertig ist das Sturmgewehr!
Keine Volkswirtschaft wird sich in Europa im V-Fall die hochwertige Technik leisten wollen und können – abgesehen von SOF sicherlich.
Ein weiterer Punkt ist, dass man die noch fehlenden 10% bei einem drohenden V-Fall ja zeitnah hierher holen könnte, wenn man denn annähme, das doch wirklich alle die Luxusknifte überhaupt kriegen sollten, obwohl sie statistisch wahrscheinlich nach einem anderthalb MAgazin fallen gelassen und verloren würde…
Ihre Ansicht ist zwar nachvollziehbar, aber wohl nicht Valide.
Das ist Alles ein Witz, um nicht zu sagen eine Blamage.
Die Ausschreibung auf normal deutsch gedampft:
G36 wollen wir nicht mehr, bastelt uns bitte ohne große Entwicklungskosten einen Nachfolger. Das Ganze ITAR free und nochmal extra günstig.
Dieses soll aber zuverlässiger und genauer feuern als jedes Andere, leichter sein muss es auch noch. (Also High-End)
Hier wird dann das Low-Budged Modell genommen, welches eben einfach allen physikalischen Ansprüche genügt. Bei Patenten stellt man sich eben blöd, obwohl jeder in der Anwendungstechnik der WTD schon schmunzelt beim ersten Blick!
Derjenige, welcher sich diese blödsinnige Ausschreibung hat einfallen lassen, gehört weg! Ist mir egal wer es war/ist… weg mit dieser ignoranten, unfähigen Person. (Oder Personen, denn eigentlich, kann einer alleine gar nicht soviel Mist bauen)
Es gibt ein offizielles Paper zu „Schlüsseltechnologien“ im Verteidigungsbereich. Den genauen Titel müsste man mal nachschlagen.
Auf jeden Fall wird unter Schlüsseltechnologien eher sowas wie Sensorik oder U-Boote verstanden. Ich denke 08/15-Handwaffen gehören eher nicht dazu.
[Handwaffen gehören definitiv nicht dazu.
https://augengeradeaus.net/2020/02/kabinett-beschliesst-wie-erwartet-marineschiffbau-wird-schluesseltechnologien/
T.W.]
Die Diskussion rundum das Sturmgewehr verliert sich – nicht nur hier – in Details.
Die Kernfrage muss doch sein:
Warum ist die Bundeswehr (nicht das BAAINBw!) nicht mehr in der Lage marktverfügbare Produkte zu beschaffen?
Die jüngsten Beispiele (STH, neues Sturmgewehr, G26) legen aus meiner Sicht nahe, dass der gesamte Planungs- und Beschaffungprozess und die damit einhergehenden Denk- und Arbeitsweisen (Prozessorientierung) zu viele Schnittstellen hat und zu starr ist bzw. zu starr gehandhabt wird.
Dem BAAINBw dies alles anzukreiden ist aus meiner Sicht ungerecht.
Zudem wäre dabei auch eine intensivere Betrachtung der Zuständigkeiten und Arbeitsweisen im BAAINBw notwendig.
These:
Die Bundeswehr wäre in der Lage marktverfügbare Produkte zu beschaffen, wenn wieder zielorientiert und wirklich bundeswehrgemeinsam gearbeitet werden könnte.
Beginnend bei der Erstellung der Beschaffungsdokumente bis hin zur Ausschreibung. Dabei wäre auch notwendig, dass das BMVg und der Bundestag ebenengerecht in die jeweiligen Vorhaben Einblick nehmen und sich nicht im Mikromanagement verlieren.
@Brainstormer und @alpha November
Bitte nicht auf den V Fall reduzieren (da ist mit Verzögerung viel möglich) aber schon im Spannungsfall, Frieden wird es mit dem Aufwuchs schnell schwer.
Nein, ein HK 416 oder ähnliches baut man nicht so einfach beim Schmied! Aber seis drum wichtig ist, dass die Fähigkeit im Bündnisgebiet bleibt und nicht in Saudi-Arabien, Russland oder China.
Hier geht es jedoch um das Vergabeverfahren.
Angeblich fragte FAZ schon im September nach möglichen Patentrechtsverletzungen und das BMVg antwortete : die Bundeswehr müsse dies nicht abklären, da es angeblich Sache des Auftragnehmers wäre.
Also samit wären m.E. alle Gerüchte vom Tisch, dass HK taktisch erst jetzt mit der Sache rauskommt.
…..und im BMVg/BAAIN wird man Fragen beantworten müssen.
Da war doch was mit Fehlerkultur!
Ich fasse einmal die gerügten Mängel zusammen. Das meiste stand in den Artikeln vom BusinessInsider (die scheinen ja tatsächlich einen Insider zu haben, der VS leaked. Kopfschüttel).
a) Patentrechtsverletzung beim MK556 Magazin. Dieses wird von Oberland Arms zugeliefert und verstößt angeblich gegen Patente von Magpul.
b) Patentrechtsverletzung bei einem „Over the Beach“-Patent von HK. Das sind diese Bohrungen, damit Wasser schneller aus der Waffe ablaufen kann.
c) Ungewöhnlich niedriger Stückpreis (hier ist die Vergabestelle nach §33 VSVgV zur Nachprüfung verpflichtet.
d) Aus HK-Sicht ist der Versuchsaufbau bei der technischen Prüfung der Waffen ungeeignet gewesen. Insbesondere die unterschiedlichen Ergebnisse von HK416 und HK433 seien aus Herstellersicht nicht nachvollziehbar, da beide Waffen in wesentlichen Teilen ähnlich seien.
e) Bei der technischen Prüfung in der WTD wurde das gleiche Personal eingesetzt, dass die schlechte Leistung des G36 angeprangert hat (und damit den G36-Skandal ausgelöst hat). HK fordert hier zu Prüfen, ob eine mögliche Befangenheit dieses Personals vorliegt.
Das wären jetzt mal fünf der 60 Punkte der Rüge.
Habe ich noch Punkte übersehen?
Wer weiß, was HK 2007 (da gab es das 416 schon mindestens 3 Jahre) mit dem Verkauf von Merkel und verschiedener Markennamen (Haenel…) an Caracal mit verkauft hat. Womöglich weiß man das bei HK selber nicht mehr so genau….
@UmPp
„Das Einzige, was mich beim G36 stört, ist einfach seine Länge.“
Klar, man kann das Rohr des G36 um 100 mm kürzen. Man muss sich dabei aber im klarem sein, dass man damit kinetische Energie des Geschosses und damit konkret 40 m wirksame Reichweite aufgibt. Einen Gegner mit einer Schutzweste, die das G36 auf 100 m gerade noch durchschlagen kann, müsste man auf 60 m herankommen lassen, um mit 380 mm Rohr dieselbe Durchschlagkraft zu haben. Beim eingeführten G36K mit seinem 318 mm Rohr beträgt die Einbuße knapp 70 m. Man müsste den Gegner also auf 30 m herankommen lassen, um im Beispiel die Schutzweste durchschlagen zu können. Bei der „Mitteldistanzwaffe“ des LKA Berlin (292 mm Rohr) wären es noch 5 m Entfernung zum „polizeilichen Gegenüber“, um die gleiche Wirkung wie das „zu lange“ G36 zu haben. Diese Konsequenz kurzer Rohre wird leider übersehen. (Der Hausherr liebt keine waffentechnischen Details. Die obigen Angaben beruhen aber auf v0 Angaben der NATO, die Per Arvidsson veröffentlicht hat und sind jederzeit belegbar.)
[Na, das ist jetzt ein bisschen arg pauschal „Der Hausherr liebt keine waffentechnischen Details“… Wo sie zum Verständnis nötig sind, müssen sie sein – aber a) ist das hier nicht das Firearm Blog und b) die Debatte, ob das G36 nicht doch und so ist seit Jahren durch und wird durch sentimentales Nacharbeiten nicht aktueller. T.W.]
Unter der Annahme, dass Haenels Angebot wirklich disqualifiziert wird:
Das eigentlich Interessante wäre für mich dann, dass die Bundeswehr in dem Projekt nur einen einizigen Anbieter gefunden hätte, der ein zuschlagfähiges Angebot abgegeben hat. (in diesem Fall dann Heckler und Koch)
Und das auch nur im zweiten Anlauf! (zur Erinnerung: die 2. Musterrunde startete im Februar 2019, nachdem alle initialen Angebote technisch durchgefallen waren)
So viel zur Marktverfügbarkeit eines Sturmgewehrs welches 161 Kunden-Anforderungen erfüllt.
Diese Vorstellung ist nämlich im besten Fall naives Wunschdenken.
Hallo,
sollte sich HK tatsächlich auf das Over the beach Patent berufen, wäre das aus meiner -eher laienhaften Bewertung- etwas dünn.
Schaut man auf die Patentrechte, liegt das Patent nicht ausschließlich bei HK, sondern bei einer Patentgemeinschaft. Dort aufgeführt ist ein Robert Hirt.
Dieser wiederum ist bei CARACAL in Lohn und Brot.
Er hat -genau wie HK und weitere eingetragene Personen- die Nutzungsrechte aus dem Patent.
https://worldwide.espacenet.com/patent/search/family/036776815/publication/WO2007131781A1?q=pn%3DWO2007131781A1
https://www.ipwiki.de/patentrecht:rechte_des_miterfinders
Im Link findet man auch die AZ desr BGH-Urteile zur Thematik des PatG
Das würde ich -als LAIE(!)- aus diesen Quellen herauslesen.
[Danke für den Hinweis – und ich habe den Satz „Zusätzlich kompliziert wird die Lage voraussichtlich dadurch, dass der Entwickler der Waffe, die bestellt werden soll, früher auch für Heckler&Koch tätig war“ oben im Text sehr bewusst reingeschrieben… T.W.]
@Memoria sagt: 11.10.2020 um 21:54 Uhr
„Warum ist die Bundeswehr (nicht das BAAINBw!) nicht mehr in der Lage marktverfügbare Produkte zu beschaffen?
Die jüngsten Beispiele (STH, neues Sturmgewehr, G26) legen aus meiner Sicht nahe, dass der gesamte Planungs- und Beschaffungprozess und die damit einhergehenden Denk- und Arbeitsweisen (Prozessorientierung) zu viele Schnittstellen hat und zu starr ist bzw. zu starr gehandhabt wird.“
Nein, genau die aufgeführten Beispiele sind ja der beste Beleg dafür, dass die Bundeswehr keine marktverfügbaren Produkte beschaffen wollte, sondern eigene Forderungen aufgestellt hat. In dem Beschaffungsprozess musste man dann feststellen, dass diese Forderungen nur durch modifizierte Produkte erfüllt hätten werden können, das Resultat sehen wir jetzt ja.
Mal eine blöde Frage. Ich habe gehört, dass das MK556 von Haenel schon bei verschiedenen Sicherheitsbehörden eingeführt sei. Es müsste also schon öffentliche Bedarfsträger geben, und Haenel müsste sich auch schon bei Ausschreibungen durchgesetzt haben. Spielte das Patentrecht da keine Rolle? Oder gibt es da einen Unterschied zwischen Bundeswehrversion und Polizeiversion (Strand)?
Zu @JPeelen, ich frage mich ob diese Dinge nicht in der Ausschreibung spezifiziert sind. Ich habe nichts dazu gefunden, aber vielleicht habe ich nur eine Kurzversion gelesen.
60 Punkte zu rügen ist schon doll… das muss man erst einmal hinbekommen. Und das in der zur Verfügung stehenden, kurzen Zeit…
Vor allem: Eine begründete Rüge mit potenziellen Auswirkungen auf die Vergabeentscheidung zum Nachteil des unterlegenen Bieters würde schon reichen, das ganze Verfahren dem BAAINBw um die Ohren fliegen zu lassen…
Ohne jetzt einer „Kriegswirtschaft“ das Wort reden zu wollen, wenn man schon vergaberechtliche Wettbewerbsregeln aufstellt, muss man auch tatsächlich Wettbewerb wollen. Wenn man immer nur Farcen aufführt, wenn man Auschreibungen konzipiert, weil irgendwer, irgendwo schon das gewünschte Produkt ausgeguckt hat, dann kann man es eigentlich ehrlicherweise auch gleich lassen. Denn dafür ist Vergaberecht nun wirklich nicht da.
Aber das zieht sich wie ein roter Faden durch deutsche Verwaltungen. Im Kommunalbereich werden Aufträge teilweise auch haarsträubend ausgeschrieben und noch haarsträubender vergeben.
@Tony: Damit werden sich Patentrechtler sich sicherlich noch ein paar Tage auseinandersetzen.
Dieses hier https://worldwide.espacenet.com/patent/search/family/036776815/publication/DE202006007925U1?q=DE202006007925U1
beschreibt so m.E. dasselbe („Automatic weapon for e.g. amphibious or special forces warfare has slide-covered water drain holes in breech sidewall“), ist nur auf HK gemünzt, aber bereits 2016 ausgelaufen.
(Erkennbar im Reiter „Rechtsereignisse“).
@Felix
Die Waffe, die Haenel an verschiedenen Sicherheitsbehörden – z.B. die sächsische Landespolizei – verkauft hat, ist nicht die MK556, sondern die halbautomatische CR223.
https://www.cg-haenel.de/sport_de/produkte/halbautomat/cr223/
Die Waffen sind sich ähnlich, aber nicht identisch. Ein augenfälliger Unterschied ist beispielsweise das andere Magazin – genau einer der Punkte, die beim MK556 im Mittelpunkt der Patentdiskussion stehen.
@Tony: Üblicherweise liegen bei Patenten von abhängig Beschäftigten, die diese während ihrer Arbeitszeit entwickelt haben, die Verwertungsrechte beim Arbeitgeber. Ohne den Arbeitsvertrag zu kennen, nehme ich an, das ist hier auch der Fall.
@all
Zu dem Patentstreit Heckler&Koch vs. Haenel gibt’s einen neuen Thread.
@Wa-Ge:
Es war genauso gemeint:
Wenn man marktverfügbar kaufen will, dann muss man auch Forderungen stellen, die marktverfügbare Produkte erfüllen können. Also kommt der Marktsichtung und dem Forderungsmanagement eine entscheidende Bedeutung zu.
Wenn man vorallem seine Forderungen realisiert sehen will, dann kostet es halt extra.
Die Bundeswehr versucht aber fortlaufend unter dem Anspruch marktverfügbare Produkte zu kaufen, eine Vielzahl von Änderungen abzubilden.
Wenn das dann entweder gar nicht oder nicht im ursprünglichen Kostenrahmen möglich ist, sieht man die Schuld bei der Industrie.
Leider bläst auch die politische Leitung und so mancher Abgeordneter in dieses Horn. Wohl in Unkenntnis der Materie – und gezielt informiert durch das BMVg. So ist es ja auch für die Amtsseite bequemer (Alle doof und böse – ausser wir).
Die berühmte Fehlerkultur.
@T.W.
Wenn Sie meien Beitrag als G36-Nostalgie auffassen, habe ich mich wohl nicht klar genug ausgedrückt.
Es ging mir darum, den Grundirrtum der Haltung „machen wir das Rohr kürzer, es schadet ja nichts“ aufzuzeigen.
@ Memoria
Jede Änderung an einen marktverfügbaren Produkt sichert Planstellen. Beim BAAINBw, bei den Entwicklungsabteilungen der Rüstungsindustrie und letztlich die Posten der direkten Wahlkreisabgeordneten im Bundestag weil sie es schafften möglichst viel staatlichen Subventionen für die wehrtechnische Industrie im Wahlkreis zu beschafffen.
Alle sind zufrieden, es fließt mehr Geld in den Rüstungskreislauf und die Bw bekommt hoffentlich das, was sie als Extrawünsche in Auftrag gegeben hat und außerdem erreichen wir bei gleicher Beschaffungsgrößen eher das 2 % Ziel !
Wer meint, dies ist sarkastisch, der täuscht sich gewaltig. Diese Situation ist gelebte Realität !