Kabinett beschließt wie erwartet: Marineschiffbau wird Schlüsseltechnologie
Wie erwartet, wenn auch mit ein wenig Verspätung, hat das Bundeskabinett ein neues Strategiepapier zur Stärkung der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie verabschiedet. Einer der Schwerpunkte: Die Definition der so genannten nationalen Schlüsseltechnologien wurde um den Marineschiffbau auch von Überwasserschiffen erweitert – eine Voraussetzung, um künftig neue Vorhaben nicht mehr europaweit ausschreiben zu müssen.
Das neue Papier ersetzt die bislang getrennten Strategien für die militärische und die zivile Sicherheitsindustrie – und soll im Zusammenspiel mit einem neuen Vergabegesetz die schnellere Beschaffung von Ausrüstung für Bundeswehr und Sicherheitsbehörden ermöglichen. (Das Gesetz, auf die das Strategiepapier ausdrücklich Bezug nimmt, soll in Kraft treten, nachdem der Bundesrat am kommenden Freitag zugestimmt hat.)
Die Ausweitung der definierten Schlüsseltechnologien hat die Bundesregierung in einer grafischen Übersicht dargestellt:
und der Unterschied zeigt sich bei einem Blick auf die alte Festlegung vom Juli 2015:
Neu also, schnell erkennbar: Wo 2015 noch der U-Boot-Bau, die Unterwassereinheiten, als nationale Schlüsseltechnologie definiert waren und die Überwassereinheiten noch nicht mal eindeutig auf europäische Hersteller begrenzt waren, steht nun Marineschiffbau (Über-/Unterwasserplattformen), also im Grunde genommen die gesamte deutsche Werftindustrie samt systemwichtigen Zulieferern in diesem Rang. (Dass die Struktur des Papiers 2015 mit der Aufteilung nach Fähigkeitsdomänen so ganz anders aussieht als die des aiktuelle, hängt mit der veränderten Federführung zusammen: Damals das Verteidigungs-, heute das Bundeswirtschaftsministerium.)
Eine der angestrebten Konsequenzen aus der neuen Strategie in Kombination dem neuen Gesetz mit der Änderung von Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Vergabeverordnung für die Bereiche Verteidigung und Sicherheit (VSVgV): Damit werden Ausnahmen von der Vorgabe möglich, größere Beschaffungen europaweit auszuschreiben. Das Bundeswirtschaftsministerium formulierte das so:
Die vom europäischen und nationalen Gesetzgeber eingeräumten Spielräume in der Anwendung der Ausnahmevorschrift des Artikels 346 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) sollen genutzt werden, um die wesentlichen nationalen Sicherheitsinteressen, insbesondere den Erhalt nationaler Souveränität, zu wahren. Um dies im deutschen Vergaberecht zu konkretisieren, hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf1 eingebracht, der „sicherheits- und verteidigungsindustrielle Schlüsseltechnologien“ als möglichen Fall der Betroffenheit wesentlicher Sicherheitsinteressen nach Artikel 346 AEUV im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen ausdrücklich benennt.
Als weitere Maßnahme zur Beschleunigung von Vergabeverfahren im Bereich Verteidigung und Sicherheit enthält der Entwurf eine Änderung von § 12 Vergabeverordnung für die Bereiche Verteidigung und Sicherheit (VSVgV). § 12 VSVgV gestattet in bestimmten Fällen ausnahmsweise die Vergabe von Aufträgen im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb. Durch die Ergänzung von Regelbeispielen soll die praktische Handhabung von § 12 VSVgV vereinfacht werden.
Darüber hinaus wird die Bundesregierung im Rahmen der praktischen Beschaffung die rechtlichen Möglichkeiten, die das Vergaberecht bereits bietet, künftig verstärkt ausnutzen.
Gleichzeitig wird sich die Bundesregierung in der EU für eine stärkere Harmonisierung der Beschaffung, u.a. durch einheitliche Standards und Spezifikationen, einsetzen, um so den europäischen Mehrwert der Zusammenarbeit in den Bereichen Sicherheit und Verteidigung noch besser nutzen zu können. Damit können faire Zugangsbedingungen für alle Unternehmen erreicht sowie Kooperationen auf Industrie- und Regierungsseite zwischen den Mitgliedstaaten erleichtert werden. Dies betrifft auch die Wartung und Instandsetzung.
Die Aufnahme des Überwasserschiffbaus in diese Liste ist seit Monaten eine Forderung vor allem von Küstenländern und Industrie – und die wurde noch mal deutlich lauter, als die Entscheidung bekannt wurde, das neue Mehrzweckkampfschiff 180 (MKS180) der Deutschen Marine von der niederländischen Damen-Werft als Generalunternehmer bauen zu lassen.
Zuletzt hatten die Küstenländer in der vergangenen Woche gemeinsam mit Bayern und Nordrhein-Westfalen, dem Sitz wichtiger Zulieferunternehmen, die schnelle Festlegung des Überwasserschiffbaus als Schlüsseltechnologie gefordert – eine ähnliche Entwicklung wie vor fünf Jahren, als auch bayerischer Druck die Aufnahme der U-Boote in die Liste beförderte (worüber sich die damalige Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen trefflich mokieren konnte).
Allerdings – die MKS180-Entscheidung ist bereits gefallen, und auch wenn sie von der unterlegenen German Naval Yards Kiel (GNYK) juristisch angegriffen wird: Die Neuregelung wird darauf nicht angewendet werden können. Statt dessen ist die Rede davon, dass die von der Marine dringend benötigten neuen Betriebsstofftanker damit schneller ausgeschrieben und beschafft werden könnten. Das bleibt abzuwarten.
Das Strategiepapier zum Nachlesen hier (und vorsorglich auch als lokale Archivdatei… 20200212_strategiepapier-staerkung-sicherits-und-verteidigungsindustrie)
(Archivbild Juli 2016: Erprobungsfahrt der Fregatte F 222 Baden-Württemberg, Typschiff der Fregatten-Klasse F 125, gefolgt von der Fregatte F 215 Brandenburg im Skagerrak – Carsten Vennemann/Bundeswehr)
Wenn ich mir das so ansehe und dann PESCO daneben lege, dann habe ich leichte Probleme das übereinander zu bringen. Schließlich soll ein Ziel von PESCO doch sein, die Vielfalt an Varianten einzelner Waffensysteme einzudampfen. Wenn jetzt jeder Staat seine „Schlüsseltechnologien“ setzt, dann wird das nix.
Marineschiffbau wird Schlüsseltechnologien
Grammatik?
[Nicht jeder Tippfehler ist gleich ein Grammatikfehler… wird korrigiert. T.W.]
Es ist interessant, dass man weiterhin keine nationalen Schlüsseltechnologien bei Luftfahrzeugen (den Plattformen) sieht und man sich darüber in der Industrie auch nicht so laut beschwert. Mit Manching wäre Bayern ja hier noch stärker betroffen als hinsichtlich des Überwasserschiffbaus.
Die Entscheidung ist jetzt natürlich keine Überraschung. Aber es ist gut, dass sie getroffen wurde, denn an Flexibilität geht ja nichts verloren. Ausschreibungen können weiter europäisch stattfinden, doch haben die Küstenländer nicht Unrecht damit, dass ihren Werften bis jetzt kein vergleichbarer Marktzugang im europäischen Ausland gewährt wird.
Dennoch wäre es wünschenswert, wenn wir nicht in rein deutsche Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen zurückfallen – auch wenn es polemisch sein mag, wirkt das jetzt teils befürwortete 3. Los K130 so. Die Marine wird die nächsten Jahre die ohnehin eingeplanten Tanker benötigen und darüber hinaus vor allem einen Ersatz der Minenabwehrfahrzeuge. Hier gab es die vergangenen Jahre Beschaffungsprojekte von Großbritannien und Norwegen (Tanker) und Belgien sowie der Niederlande (Minenabwehr). Dass man sich dabei, wie auch beim niederländisch-belgischen Fregattenersatz, nicht beteiligt hat, ist schade.
Na dann mal Prost zusammen, auf viele weitere Chaosprojekte a la F125 und K130 Los 1…..
Nachfrage zur Kreisgrafik:
„Geschützte/gepanzerte Fahrzeuge“ umfasst – diesbezüglich – per Definition auch KPz/SPz, ggf also mit Auswirkungen auch ein MGCS, eine PUMA-Nachfolge in ferner Zukunft?
@Pio-Fritz
„… jeder Staat seine „Schlüsseltechnologien“ setzen, …“
Ja und? Dergleichen hilft nur den big playern, mit nationaler Rüstungsindustrie, die auf den gesetzten Schlüsselfeldern auch Kapazitäten vorweisen können.
Belgien wird nie eigene KPz bauen können, die Tschechen nie eigene Flugzeuge. Schlüsseltechnologien wirkten sich da allenfalls in Nischen-Produkten aus.
Gewinner ist die deutsche Rüstungsindustrie, der kompetente europäische Rest macht das ohnehin.
Das Ganze kann man nur als strategischen Plan betrachten, den „Wert“ der deutschen Technologie und den der Werften zu erhöhen.
Es bleibt keine Alternative zu Fusionen im europäischen Raum.
So geht man wenigstens gestärkt in die Verhandlungen.
Aufgrund des FCAS und der neuen Panzergenertion ist es schon erforderlich, diese nun nicht mit Schlüsseltechnologie im Ganzen zu schützen.
Ich kann mir vorstellen, dass besonders der Aachener Vertrag dann ins Absurdum geführt worden wäre.
Auch im TVLS/MEADS hätte es einen weiteren Neustart bedurft.
Wo da jetzt die einzelnen Grenzen gezogen werden, wird noch spannend werden.
Auch wenn es hier eher um den Marineschiffbau geht – welche Auswirkungen wird wohl die gleichzeitige Aufnahme der Elektronischen Kampfführung als nationale Schlüsseltechnologie auf die Vorhaben Nachfolge Tornado und luWES haben?
@S Peters – Gibt auch keinen wirklichen Grund dazu. Bei den Luftfahrzeugen sind wir — gottseidank — schon europäisch genug. Die Platzierung bei Europa/International hat den Grund damit man auch Systeme der USA, Briten, o.a. kaufen kann.
@KPK – Ich hab die Grafik so verstanden, dass alle gepanzerten Fahrzeuge vom DINGO bis zum LEOPARD gemeint sind. Ergibt auch in gewisser Weise Sinn, immerhin will man die Zusammensetzung der Kompositpanzerung sicherlich nicht unbedingt breit treten.
Trennung
Aus meiner Sicht viel interessanter, und in gewisser Weise ein „Auffangtatbestand“, ist die Platzierung von ELOKA, Neuronale Netze/selbstlernende Algorithmen (umgangssprachlich: KI) und Sicherheitsrelevante Kommunikationstechnologie als nationale Schlüssechnologie. In der Zukunft wird jedes Waffensystem das über die Komplexität „Handwaffe“ hinaus geht Komponenten aus diesen Bereichen beinhalten. Da den Finger drauf zu behalten gibt der Regierung die Möglichkeit im letzten Moment jeden Vertrag abzuschießen.
Ich hoffe nur, dass man beim Unterbereich Kryptographie/Verschlüsselung keine nationalen Alleingänge macht, Kerckhoffs’ Prinzip lässt grüßen. Eine Hintertür ist nunmal keine Einbahnstraße
Frieder und Peter Lürssen kommen aus dem Feiern gar nicht mehr raus. Die inländische Konkurrenz ist platt und das Qualitätssiegel als Hoflieferant wird erneuert.
Gelten die erwartbar homöopathischen, maximal verdünnten Stückzahlen dann eigentlich schon als ‚Stealth‘? SCNR.
Aber in den fetten Jahren ist wohl die Hemmschwelle geringer, sich Orchideen-Technolgie zu leisten (sieht gut aus, teuer, bringt wenig). Vielleicht es es ja auch nur ein PR-Feigeblatt für besagte Bundesländer/Unternehmen, um an der Stelle dann zu einem späteren Zeitpunkt den Gürtel demonstrativ enger schnallen zu können – zugunsten echter Schlüsseltechnologien. Entsprechende Krokodilstränen sind sicherlich schon eingeübt.
Lage:
Ich bin Schiffsbauer, habe die letzten Lieferungen zu schlecht, zu teuer und zu spät ausgeliefert. Der nächste Auftrag ist mir durch die Lappen gegangen und an ein Konsortium, dass aus einem Land stammt, mit dem wir mehrfach verbündet und verbunden sind.
Lösungsmöglichkeiten:
a) Ich baue bessere Schiffe, die im Wettbewerb bestehen und vielleicht sogar günstiger sind.
b) Ich aktiviere Politiker, damit ich zukünftig der einzige ernstzunehmende Anbieter bin.
Und mal wieder haben Landes- und Bundespolitiker gezeigt, was die eigentliche Aufgabe des EP 14 ist: lokale Wirtschaftsförderung und nicht etwa Verteidigung.
Solange die deutsche Rüstungsindustrie keinerlei Konkurrenz fürchten muss, so lange sitzen sie bei Verhandlungen weiter am längeren Hebel. Das BMVg kann Rüstungsgüter nahezu nur bei 1-2 Firmen ordern und muss mit Verzögerungen leben. Die Alternative wäre nämlich „nix“.
Am Ende gewinnen also alle: Die Firmen ihre Aufträge, Lokalpolitiker ihre Wahlen und der Fiskus eine gehörige Portion des eingesetzten Steuergeldes zurück. Nur die Fähigkeit zur Verteidigung bleibt auf der Strecke.
Soweit ich den Satz „[…] gestattet in bestimmten Fällen ausnahmsweise die Vergabe von Aufträgen im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb“ richtig verstehe, bedeutet die Klassifizierung des Marineschiffbaus als Schlüsseltechnologie doch nur, dass von der vorgesehenen europäischen Ausschreibung abgewichen werden •kann•, aber nicht •muss•. Also könnte der F-127 Auftrag weiterhin an Damen oder sonstwen vergeben werden, oder aber an Lürssen / GNY ohne Berücksichtigung ausländischer Angebote (die ohne den Schlüsseltechnologiepassus vorgeschrieben wären). Also ist die Entscheidung nur ein Sturm im Wasserglas – zumindest solange bis ein minderwertigeres und/oder teureres inländisches Produkt aus lokalpolitischen Gründen vorgezogen wird. Oder sehe ich das falsch?
Hmm ich lese nirgendwo das die Bereiche nur national ausgeschrieben/beschafft werden darf/dürfen. Nur der Zwang zur EU-Ausschreibung ist für die Schlüsselindustrien weg.
Ganz im Gegenteil. Man könnte jetzt wohl sagen CNIM hat die schönen LCATs, wir brauchen Ladungsbote => Direktvergabe.
@KPK
Die Tschechen bauen keine Flugzeuge??
Z.B. http://www.aero.cz/cz/
@EWW152
Hab ich nicht gesagt „keine“, ich schrieb „nie eigene Flugzeuge“.
Zur Verdeutlichung, Neuentwicklung im Stil von z.B, 5th generation aircraft. Nach/Lizenzbauten sind eben Plagiate, und nichts Eigenes.
@KPK
oder auch https://de.wikipedia.org/wiki/Avia_S-199
Die gabs als Modellbausatz in der Zone. Dazu noch eine (interessanterweise veröffentlichte) Umbauanleitung in einer Modellzeitschrift. Fertig war die Bf 109 G-10!
Hat ein Kumpel von mir damals gebaut. Nach Abbildungen bemalt und Balkenkreuze aus „Buntpapier“ (schwer verboten!).
@KPK
Wenn Sie es ausdrücklich auf 5th generation aircraft beziehen? Okay!
Aber allgemein, Nein!
https://de.wikipedia.org/wiki/Aero_(Unternehmen)
Besonders die Liste der Aero Flugzeuge beachten. Nie würde sich auch auf die Vergangenheit beziehen.
@T.W.
Natürlich ist das OT, können Sie es eher als Richtigstellung betrachten?
Hat dieser Beschluss direkte Auswirkungen auf die Beauftragung für das MKS180?
Was ist dann keine Schlüsseltechnologie oder wenn alles Schlüsseltech ist was ist dann noch wirklich Schlüsseltechnologie?
Ich bin positiv überrascht. Man kann, glaube ich, auch erkennen warum diese Vorlage etwas auf sich warten lies und offensichtlich noch überarbeitet wurde. Die deutschen Werften können sich jedenfalls nicht entspannt zurücklehnen.
In der Diskussion geht teilweise unter, dass diese neuen rechtlichen Regelungen einen – im Einzelfall zu begründenden – Ausnahmetatbestand darstellen (siehe Begründung im Gesetzentwurf: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/G/gesetzesentwurf-bundesregierung-beschaffung-verteidigung-sicherheit.pdf).
Das bedeutet man wird diese Regelungen nur anwenden, wenn es erhebliche politische Unterstützung hierfür gibt.
Dies ist vorallem im Marineschiffbau der Fall.
Mir ist aus den bisher bestehenden Schlüsseltechnologien kein Fall bekannt in dem es eine nationale Ausschreibung gab.
Nun herrscht zwar für alle Schlüsseltechnologien ein klarer Konnex zwischen Art. 346, GWB, VSVgV und Definition der Schlüsseltechnologien, aber es ist weiterhin kein Automatismus.
Wie absurd ist das denn? „Schlüsseltechnologie“ ist ein ökonomischer Begriff, der Fachbereich übergreifende Marktentwicklungschancen beschreibt. Allerdings existiert der deutsche Marineschiffbau bereits ein paar Jahre und Doppelhüllentanker sind nicht gerade eine Marktnische :D
Antriebssysteme, zerstörungsfreie Werkprüfung, IT/AI/Sensorik, Mechatronik u.s.w. wären Schlüsseltechnologien. Man könnte „Schutz“ und „Schiffbau“ zu „Mechanik/Metallurgie“ zusammenfassen, aber der informationelle Austausch der Unternehmen auf diesem Gebiet dürfte sich in Grenzen halten.
nationale Souveränität im Blechbiegen: Gegen welche Bedrohung denn? Etwas mehr Mühe, es nicht so sehr nach Wirtschaftsförderung riechen zu lassen, hätte mir da doch gewünscht.
Bitte mal klar zu stellen:
„Schlüsseltechnologie Ausnahme“ heisst NICHT dass dann in D gekauft werden MUSS,
sondern dass Nur NICHT EU weit ausgeschrieben werden MUSS.???
(Zeit, Geld Personlaufwand, Verzögerung wegen Ausschreibungsklagen etc)
Das Beschaffungsamt kann sagen :
Diese xy Fregatte ist die beste und bezahlbar? Die wollen wir JETZT (ohne EU Ausschreibung) … Und bekommen sie.??
Oder Muss dann immer ne nationale deutsche Fregatte gekauft werden?
Soll das Gesetz den Beschaffern ermöglichen , sich auf dem Markt nach „sofort Verfügbarem“ für unsere Soldaten umzusehen,
anstatt exotische EU Ausschreibungen für späte Zukunftsphantasien zu verfassen…?
oder soll es für Schlüssel Technologie ein MUSS für deutsche Rüstungsindustrie Produkte geben, auch wenn sie für die Soldaten Sch… Oder sonstwie Mist sind (so wie F beim Rafale, USA beim M2 Bradley, UK beim SA90 sturmgewehr etc.)
??
P.G.
Hier ist ein schönes Beispiel für Schlüsseltechnologie im Schiffsbau. Effizienzsteigerungen durch einen Blumenstrauß an Nachrüstlösungen für Schiffe. Sowas macht den Unterschied. Ebenso die Qualität der Teile und das weltweite Servicenetz dahinter.
VW will diesen Teil von MAN loswerden.
https://www.youtube.com/watch?v=bj1STyDVs9c
Eigentlich müssten unsere Werften voll sein, wenn die Regierung nicht so unfähig/marktgläubig wäre. Das gilt eigentlich für ganz Europa. Ein erheblicher Teil der Flotte ist nach billigen asiatischen Entwürfen gebaut worden. Europäische Designs, die 15 oder 20 Jahre alt sind, neigen aber auch zu horrender Energieverschwendung. Es fehlte früher die Rechenleistung zur Optimierung und als sie da war, hat der Kostendruck lange verhindert, das sie genutzt wurde.
Bei über 20% Einsparung müssten solche Maßnahmen Pflicht werden.
Eine harte Nuss im Schiffsbau wird der Emissionslose Antrieb sein. Der militärische Schiffsbau wird da nicht helfen.