Schnellere Beschaffung für die Bundeswehr: Einschränkung für EU-weite Ausschreibung (m. Nachtrag)
Um Ausrüstung für die Bundeswehr, aber auch für andere Sicherheitsbehörden schneller beschaffen zu können, sollen die Regeln für die Ausschreibung bei Rüstungsgütern geändert werden. Bei den so genannten Schlüsseltechnologien, aber auch bei kurzfristig benötigtem Material zum Beispiel für Auslandseinsätze werden dafür Beschränkungen im Vergaberecht gelockert. Ein entsprechender Gesetzentwurf sieht dafür vor allem weitgehende Ausnahmen von der vorgeschriebenen EU-weiten Ausschreibung vor.
Das Bundeskabinett verabschiedete am (heutigen) Mittwoch den Entwurf. Damit sollen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und die Vergabeverordnung für die Bereiche Verteidigung und Sicherheit (VSVgV) so geändert werden, dass unter bestimmten Voraussetzungen Vorgaben wie eine europaweite Ausschreibung für Rüstungsmaterial nicht mehr eingehalten werden müssen. Dafür werden die wesentlichen Sicherheitsinteressen präzisiert, die Voraussetzung dafür sind, dass der entsprechende Paragraph 346 der EU-Verträge nicht angewandt werden muss.
Die Neuregelung nennt dafür die Schlüsseltechnologien im Verteidigungs- und Sicherheitsbereich, zu denen bislang vor allem Verschlüsselungstechnik und Schutztechnologien, aber auch U-Boote gehören – mit der Aufnahme in das GWB soll klargestellt werden, dass dafür die Ausnahme von der EU-weiten Ausschreibung gilt.
Ausnahmen gelten ebenfalls für Beschaffungen im Zusammenhang mit Auslandseinsätzen der Bundeswehr und so genannten einsatzgleichen Verpflichtungen wie dem NATO-Einsatz enhanced Forward Presence in Litauen. Außerdem werden Bündnisverpflichtungen ausdrücklich genannt – das kann zum Beispiel Unterstützungsleistungen der Bundeswehr für große Verlegungen im Rahmen der NATO durch Deutschland betreffen.
Die beschleunigte Beschaffung soll allerdings nicht nur für die Streitkräfte gelten, sondern auch für Technik und Technologie, die die Polizeibehörden für bestimmte Fälle einsetzen: Damit können sowohl bestimmte Beschaffungen erfasst sein, die der Sicherstellung des grenzpolizeilichen Schutzes des Bundesgebietes dienen, als auch solche, die zur präventiven Abwehr oder repressiven Verfolgung von Straftaten mit terroristischem Hintergrund oder im Bereich der organisierten Kriminalität bestimmt sind. Weiterhin können Aufträge dazu führen, dass wesentliche Sicherheitsinteressen berührt sind, wenn sie zur Durchführung heimlich erfolgender Maßnahmen im Rahmen verdeckter Ermittlungen im Bereich der Gefahrenabwehr oder der Strafverfolgung dienen oder für Verschlüsselungsmaßnahmen bestimmt sind, heißt es in der Gesetzesbegründung.
Die Neuregelung geht zurück auf eine Verabredung im Koalitionsvertrag von Union und SPD: Um den Bedarf für Einsätze bzw. einsatzgleiche Verpflichtungen schneller decken zu können, werden wir Auslegungshilfen für den Verzicht auf den EU-weiten Teilnahmewettbewerb (§ 12 Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit) zur Verfügung stellen. Zum Erhalt nationaler Souveränität bei Schlüsseltechnologien werden wir bestehende vergaberechtliche Spielräume konsequenter nutzen, Auslegungshilfen zur Verfügung stellen und prüfen, inwieweit der Ausnahmetatbestand des Art. 346 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union in der Beschaffungspraxis stärker herangezogen werden kann.
Der komplette Wortlaut des vom Kabinett beschlossenen Gesetzentwurfs hier, die Pressemitteilung des zuständigen Bundeswirtschaftsministeriums hier zum Nachlesen. Da bedarf es wohl noch der Expertise von Fachleuten des Beschaffungsrechts, um die geplanten Änderungen wirklich erfassen und bewerten zu können.
(Am Rande: In der Pressemitteilung des Ministeriums wird der Koordinator der Bundesregierung für die Maritime Wirtschaft, Norbert Brackmann, mit der Aussage zitiert: Gerade auch im Schiffbau kann die Regelung zur Beschleunigung beitragen – und stärkt damit auch unsere Schlüsseltechnologien. Allerdings ist der Überwasserschiffbau bislang noch nicht als eine solche Schlüsseltechnologie definiert, das soll noch folgen – und wohl deshalb hatte die Industrie in einer Stellungnahme zuvor auch gewarnt, die gesondert von dieser Regelung zu treffende Festlegung der Schlüsseltechnologien sorge nicht gerade für Rechtssicherheit.)
Nachtrag: Die Aussagen dazu in der Bundespressekonferenz von Regierungssprecher Steffen Seibert, Annika Einhorn vom Bundeswirtschaftsministerium, Fregattenkapitän Christina Routsi vom Verteidigungsministerium und Björn Grünewälder vom Bundesinnenministerium:
Seibert: Das Kabinett hat sich zunächst mit dem Thema der Beschaffungen im Bereich von Verteidigung und Sicherheit befasst. Diese Beschaffungen sollen nämlich beschleunigt werden. Deswegen gibt es einen Gesetzentwurf, der vergaberechtliche Regelungen anpasst und den die Bundesregierung heute beschlossen hat. Das ist im Übrigen auch die Umsetzung eines Auftrags aus dem Koalitionsvertrag.
Wir wollen es den Beschaffungsstellen erleichtern, schneller und flexibler zu reagieren, vor allem wenn sich ein kurzfristig eintretender Bedarf bei der Bundeswehr oder bei den Sicherheitsbehörden ergibt. Außerdem wird es noch Änderungen der Vorgaben für die nationale Vergabestatistik in Deutschland geben. (…)
Frage: Ich habe dazu eine Frage an das Wirtschaftsministerium: Stellt dieser Gesetzentwurf jetzt sicher, dass der militärische Marineschiffbau zur Schlüsseltechnologie erklärt wird und nicht mehr europaweit ausgeschrieben wird, sondern im Wesentlichen von deutschen Werften umgesetzt werden kann?
Die Anschlussfrage an das Verteidigungsministerium: Die Bundesmarine hat ja einen erheblichen Beschaffungsbedarf beziehungsweise Ersatzbedarf. Sind Sie mit diesem Gesetzentwurf jetzt zufrieden?
Einhorn: Vielen Dank für die Frage. – Wie Herr Seibert eben schon ausgeführt hat, geht es bei dem Gesetzentwurf, der heute im Kabinett verabschiedet wurde, darum, den Beschaffungsstellen die Anwendung der vergaberechtlichen Regelungen, die laut EU-Recht existieren, zu erleichtern und zu vereinfachen, damit sie schneller und flexibler vor allem auf kurzfristige Anforderungen und Bedarfe reagieren können. Das gilt insbesondere im Hinblick auf Ausnahmen, die das Vergaberecht vorgibt, bei denen das Vergaberecht nicht immer angewendet werden muss. Das gilt insbesondere dann, wenn wesentliche Sicherheitsinteressen eines Staates betroffen sind. Der Gesetzentwurf definiert jetzt, dass solche wesentlichen Sicherheitsinteressen dann vorliegen können, wenn die Beschaffung im Einzelfall sogenannte verteidigungs- und sicherheitsindustrielle Schlüsseltechnologien betrifft.
Der nächste Schritt ist jetzt, zu definieren, was diese Schlüsseltechnologien sind. Darauf zielt Ihre Frage ab. Der nächste Schritt, den das Bundeskabinett dann gemeinsam angehen muss, ist, wie gesagt, gemeinsam Schlüsseltechnologien zu definieren. Aktuell sind das zum Beispiel gepanzerte Fahrzeuge oder U-Boote. Über die Aufnahme weiterer Schlüsseltechnologien, auch im maritimen Bereich, wird dann das Bundeskabinett gemeinsam entscheiden.
Zusatzfrage: Gibt es schon einen Zeitrahmen, bis wann darüber entschieden werden kann, oder ist das jeweils auf Anfrage im Falle einer notwendigen Beschaffung der Fall?
Einhorn: Da müsste ich an die Kollegen vom BMI oder BMVg verweisen, die das in ihrer Federführung haben.
Routsi: Ich würde einfach einmal beginnen. – Sie haben gefragt, ob wir damit zufrieden sind. Wir sind erst einmal insofern damit zufrieden, als dass anerkannt wurde – das ist ja auch im Koalitionsvertrag so beschrieben -, dass man etwas am Beschaffungswesen verändern muss. Insbesondere was das Thema Mandate und einsatzgleiche Verpflichtungen angeht, ist die Bundeswehr häufig darauf angewiesen, zügig vernünftiges Material zu bekommen. Also: Ja, wir sind zufrieden.
Im Einzelfall schaut man dann, was für ein Beschaffungsvorgang initiiert wird. Dann prüft man für sich, ob das eine Schlüsseltechnologie ist oder nicht. Ich kann Ihnen da als Beispiel den Marineschiffbau nennen. Wenn man da übereinkommen ist und auch mit den beteiligten Ressorts gesprochen hat, geht man über, das dem Kabinett vorzustellen. Dort wird das dann behandelt.
Dieses Gesetz ist ein wichtiger Rahmen und wird mit Sicherheit auch für die Bundeswehr viele Vorteile bringen.
Grünewälder: Ich habe im Wesentlichen keine Ergänzungen. Zu dem Zeitpunkt kann ich nichts sagen. Das soll so schnell wie möglich erfolgen.
Ich kann Ihnen Beispiele für sicherheitsindustrielle Schlüsseltechnologien aus BMI-Sicht nennen: Das sind zum Beispiel sicherheitsrelevante IT- und Kommunikationstechnologien. Das sind Technologien im Bereich der Sensorik. Das sind aber auch Technologien der künstlichen Intelligenz mit Sicherheitsbezug.
Frage: Wie wird sichergestellt, dass das EU-wettbewerbskonform ist und dass in Zukunft nicht industriepolitisch möglicherweise Teilnehmer bei Ausschreibungen ausgeschlossen werden?
Einhorn: Darauf kann ich gerne antworten. – Ich habe gerade schon gesagt, dass die Ausnahmen, um die es jetzt geht, genau nach dem EU-Vergaberecht möglich sind. Es geht jetzt darum, in dem Gesetzentwurf diese Ausnahmen für Deutschland konkreter zu definieren. Da sagen wir jetzt: Wenn es sich um verteidigungs- oder sicherheitsindustrielle Schlüsseltechnologien handelt, ist eine Ausnahme vom Vergaberecht zukünftig möglich – nicht zwingend, aber möglich.
Zusatzfrage: Gibt es in der EU eine einheitliche Definition, was diese Schlüsseltechnologien betrifft, oder ist das wirklich immer nur pro Mitgliedsland individuell definiert?
Einhorn: Das EU-Vergaberecht spricht davon, dass es sich um wesentliche Sicherheitsinteressen eines Staates handeln muss. Wir haben jetzt definiert, was diese wesentlichen Sicherheitsinteressen sind, und beschlossen, dass es sich um wesentliche Sicherheitsinteressen handeln kann, wenn verteidigungs- und sicherheitsindustrielle Schlüsseltechnologien betroffen sind.
Frage: Herr Seibert, konterkariert das nicht die Bemühungen, die es auf EU-Ebene gibt, die Verteidigungsanstrengungen zu verstärken, ausdrücklich auch mit einer engeren Zusammenarbeit der EU-Verteidigungsindustrien? Wenn künftig in immer mehr Bereichen nur noch national ausgeschrieben wird, fördert das doch eher den Trend, Unternehmen wieder national aufstellen zu lassen.
Seibert: Ich denke, dass die Notwendigkeit, Beschaffungsvorgänge zu beschleunigen, und die gleichzeitige Notwendigkeit und auch der Wille, in Europa, was Rüstungsindustrie und überhaupt Verteidigungs- und Sicherheitspolitik betrifft, enger zusammenzuarbeiten, einander nicht automatisch widersprechen.
Zusatzfrage: Vielleicht nicht automatisch. Aber befürchten Sie nicht, dass, wenn man jetzt weitere Bereiche definiert – das Innenministerium hat ja eben klargemacht, dass das weit über Panzer und, ich nenne es jetzt einmal, Hardware hinausgeht -, selbst im KI-Bereich dann eine europäische Zusammenarbeit eher erschwert wird?
StS Seibert: Ich denke, dass wir bei den Entscheidungen, die jetzt noch anstehen, und bei der Definition von weiteren Schlüsselbereichen die europäische Perspektive immer im Kopf haben werden.
(Archivbild Juni 2017: Übung Iron Wolf im Rahmen der enhanced Forward Battle Group in Rukla/Litauen – Sebastian Wilke/Bundeswehr)
grundsätzlich begrüßenswert
„Ausnahmen gelten ebenfalls für Beschaffungen im Zusammenhang mit Auslandseinsätzen der Bundeswehr und so genannten einsatzgleichen Verpflichtungen wie dem NATO-Einsatz enhanced Forward Presence in Litauen. Außerdem werden Bündnisverpflichtungen ausdrücklich genannt“
damit kann man so ziemlich alles als Ausnahme definieren ;-)
Na endlich ist da jemand aufgewacht. Die Deutschen als Musterschüler europäischer Vergaberichtlinien….
Unsere europäischen Partner machen das schon seit Jahren. Fehlende Ersatzteile, neue Panzerrohre, Rüstungsgüter allgemein werden bei Fehl zur Einschränkung der nationalen Sicherheit deklariert und schon wird ohne Vergabe beauftragt.
Finally!
Nach Jahren der Versuche der Politik beizubringen, dass es insbesondere in schnelleren Beschaffungsprozessen nicht an einzelnen Bearbeitungstagen im Ministerium, BAAINBw oder EFK liegt, sondern immer wieder die EU-Ausschreibungsrichtlinien die Zeiten zerschiessen, ist das ein wesentlicher Schritt vorwaerts. Andere EU Laender machen das schon seit Jahren, nur wir mussten – politisch gewollt – Para 346 beachten.
Hilft auch hier:
@Team_Luftwaffe
Erklärstück zur Mini-Gun im #H145M. http://bit.ly/2MXcTL2
Text: natürlich-auch-zur Selbstverteidigung. In erster Linie dient ein MG, dazu noch als Gatling dem Niederhalten, damit angriffsweise.
Dann könnten ja demnächst möglicherweise unsere Soldaten wieder mit persönlicher Ausrüstung wie z.B. Hauptgefreiten-Schulterklappen von der Bundeswehr bedarfsgerecht ausgestattet werden. Derzeit ist der Beschaffungsprozess bei derart einerseits banalen andererseits vorgeschriebenen Ausrüstungsstücken so lang, dass Soldaten die Schulterklappen z.B. lieber bei E-Bay kaufen, um vorschriftsmäßig ihren Dienst zu tun. Ob durch die Ausschreibungspflicht bisher der Beschaffungsweg verzögert wurde, ist zumindestens nicht ausgeschlossen. Das derartige bürokratische Hindernisse Streitkräften zugemutet werden, die ihren Verfassungsauftrag erfüllen in Deutschland zu Verzögerungen führen, während dies bei anderen EU-Staaten, die dem gleichen Rechtsregime unterliegen nicht so ist, wirft die Frage auf, warum führt in Deutschland EU-Recht zu Behinderungen, während dies in anderen EU-Staaten nicht der Fall ist. Dürfen wir nicht, oder wollen wir nicht?
Ich streue ungern Salz in die Suppe, aber da wird gerade versucht ein A für ein O zu verkaufen und die Journalisten, diesmal wohl wie es aussieht auch der Hausherr, gehen da der Begründung auf den Leim.
In wieweit eine EU weite Ausschreibung Einfluss auf die Dauer des Beschaffungsprozesses hat muss mir erstmal einer abseits der Industriepolitischen Sicht erstmal erklären.
Ob in einem Wettbewerb ein deutsches und ein europäisches Unternehmen gegeneinander antreten oder nur zwei deutsche Unternehmen Angebote abgeben ist für die Geschwindigkeit des Prozesses ja wohl unerheblich.
Hätte man also primär die Geschwindigkeit im Auge gehabt, dann hätte man ein Instrument schaffen müssen Schlüsseltechnologien abseits des Wettbewerbs beschaffen zu können.
Anders sieht es da industriepolitisch aus. Habe ich auf dem Gebiet nur einen deutschen Anbieter, dann kann ich in Zukunft den ausländischen Anbieter von vornherein ausschließen und so dafür sorgen, dass die Steuergelder schön im eigenen Wahlkreis ausgegebe werden und nicht in einem fremden Land.
Nicht falsch verstehen, ich finde diesen Grund legitim, nationale Souveränität als Begründung hätte ich auch akzeptiert, aber die fehlende Geschwindigkeit im Rüstungsprozess als Begründung voranzuschieben ist eine Nebelkerze. Da will Leute diplomatisch für dumm verkaufen…
@ Wa-Ge
Da sollte man mal einen Beschaffer hören inwieweit sich eine nationale Ausschreibung von einer europäischen Ausschreibung im zeitlichen Rahmen unterscheidet. Auf kommunalen Gebiet jedenfalls ist eine europäische Ausschreibung z.b. für ein größeres Infra-Projekt deutlich aufwendiger wie eine begrenzte Ausschreibung.
@Georg
Aufwendiger heißt ja nicht langsamer. Und was genau ist den aufwendiger?
Wenn ich die rein nationalen Ausschreibungen der Vergangenheit anschaue K130 zweites Los, Sturmgewehr oder die zusätzlichen Leo2. Dann erkenne ich keinen Unterschied zu den anderen Ausschreibungen.
Die langsame Geschwindigkeit kommt daher, dass die Durchlaufzeiten einfach grottig sind. Jeder muss zu allem seinen Senf dazu geben und am Ende müssen sich auch noch die Parlamentarier ihr „quid pro quo“ Spiel spielen.
Beschränkung des Wettbewerbes führt mittelfristig zu weniger Innovation und höheren Kosten. Die deutsche Verteidigungsindustrie würde damit nicht gestärkt, sondern im Gegenteil, im Export geschwächt und damit letztlich noch abhängiger vom deutschen Auftraggeber.
@Wa-Ge +1
@Flieger: Deutschland ist keineswegs der „Musterschüler europäischer Vergaberichtlinien“ – zumindest nicht im Verteidigungsbereich. Hierzu der Kommissionsbericht Seiten 33-34 ( https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/PDF/?uri=CELEX:52016SC0407&from=EN ) (@Thomas Wiegold: Link mit Steuergeld bezahlt und daher Public Domain).
Das Argument „die Anderen würden auch nicht ausschreiben“ ist schlicht falsch. Der Buhmann Frankreich schreibt vom Auftragswert her sogar 3 x soviel aus wie Deutschland. Gerade bei Verträgen über 100 Mio-€ ist Deutschland peinlich zurückhaltend (GB-20, FR-14, DE-3 für 2011-2015).
Es ist ein leichtes Verzögerungen auf die Pflicht zur europaweiten Ausschreibung zu schieben. Letztlich ist das Verfahren selbst nicht wesentlich länger als im nationalen Rahmen und kann sogar noch durch eine Vorabbekanntmachung der Ausschreibung verkürzt werde. Doch es fehlt in der nationalen Umsetzung europäischer Prozesse an Personal für die Ausschreibung und Vergabe. Dem Prozess die Schuld für mangelnde Ressourcen zu geben, das hat schon Chuzpe!
@Wa-Ge 1+++!
@Binaryone 1+++!
Das ist halt der Unterschied zwischen Stammtisch-Plaudereien, -Diskussionen und -Experten und Leuten die sich auskennen, in der Materie stecken und Hintergründe und Zusammenhänge sehen. Danke dafür!
Überhaupt liebe ich es, AG mit deutlicher Zeitverzögerung (z.T. 1-2 Jahre) zu lesen und die Kommentare wirken zu lassen. Man kann dann über Themen ganz anders reflektieren und die Entwicklungen ansehen.
Leute, bitte, wir brauchen in der Truppe einen 4-Sterne General(Dank an den GI) damit jeder Soldat ein zusätzliches Unterhemd bekommt.
Das hat nichts mit europaweiter Ausschreibung sondern eher mit „gönnen-können“ zu tun. Die Truppe und im Besonderen die Soldaten werden verwaltet bzw. bewirtschaftet.
Den Rahmen legen meist und zunehmend Verwalter und Berater fest.
Bürokratie wird dann als Wirkmittel eingesetzt und (ich hasse diesen Ausdruck) der militärische Mitarbeiter erhält was betriebswirtschaftlicher Kostenkalkulation zuträglich ist.
Wir fordern einen Bolzenschneider-Zustandskode „??“ nicht nutzbar- ich war im Winter 2005/2006 bei -42C in Litauen, habe um zusätzliche langarmige Unterhemden gebeten (Soll=2). Die Antwort der zuständigen Bekleidungskammer: „Litauen? Das ist doch Europa, da gibt’s nix“.
Fangt bitte an dem Soldaten eine gute Ausrüstung zuzugestehen, auch wenn die Belastungen nicht aus Selbsterfahrungen nachvollzogen werden können. Es sind Kleinigkeiten die die Truppe zufrieden stellt. Das Euro-Vertragsrecht, die Vergabe an welche Werften auch immer, der Export, die Verteidigungsindustrie,…… werden irgendwann interessant wenn mindestens Stufe 2 der Maslowschen Bedürfnispyramide erfüllt ist.