Oberlandesgericht sieht Franco A. zur Anschlägen „noch nicht fest entschlossen“
Der Bundeswehr-Oberleutnant Franco A., der als angeblicher syrischer Flüchtling auftrat und Anschläge mit rechtsextremistischem Hintergrund geplant haben soll, muss sich nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt/Main nicht wegen des Verdachts einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat vor dem Staatsschutzsenat des Gerichts verantworten. Für diesen Vorwurf fehle ein hinreichender Tatverdacht, teilte das Gericht am (heutigen) Donnerstag mit. Wegen der weiteren Vorwürfe gegen den Offizier soll ein Verfahren vor dem Landgericht Darmstadt eröffnet werden. Die Bundesanwaltschaft hatte dem 29-jährigen vorgeworfen, einen solchen schweren Anschlag
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