Flugzeugabschuss gegen „Terror“ – ARD-Themenabend
Am (heutigen) Montagabend, wie hier schon im Bällebad erwähnt, widmet sich die ARD einem emotional brisanten Thema: Ein Flugzeug wurde entführt, 164 Menschen sind an Bord. Darf man sie opfern, um einen Anschlag auf ein Fußballstadion mit 70.000 Besuchern zu verhindern? Der Pilot des Eurofighters, der das Linienflugzeug abschoss, steht vor Gericht – und am Ende eines fiktiven Gerichtsprozesses sollen die Zuschauer entscheiden, ob er schuldig ist oder nicht.
Das Thema dürfte unter den Leserinnen und Lesern hier auf Interesse stoßen; deshalb dieser Thread als Begleit-Kommentierungsmöglichkeit zum Film nach dem Theaterstück von Ferdinand von Schirach, zur Zuschauerentscheidung und zur anschließenden Debatte in der Sendung Hart aber fair.
(Bei Hart aber fair sitzen unter anderem auf dem Talk-Podium: Thomas Wassmann vom Verband der Besatzungen strahlgetriebener Kampfflugzeuge quasi als Sprecher der Piloten. Und der frühere Verteidigungsminister Franz-Josef Jung, der mir in einem Interview 2007 gesagt hatte: Deshalb müsste ich im Notfall vom Recht des übergesetzlichen Notstands Gebrauch machen: Wenn es kein anderes Mittel gibt, würde ich den Abschussbefehl geben, um unsere Bürger zu schützen. Das ist nach meinem Verständnis eine wichtige Staatsaufgabe.)
Die Sendung beginnt um 20.15 Uhr, kommentieren kann man natürlich auch jetzt schon.
Und eine dringende Bitte: Es bringt keinem etwas, wenn sich die Debatte an Nebensächlichkeiten wie falschen, aber nicht weiter bedeutsamen Details der Darstellung verhakt. In der Sendung titel thesen temperamente (ttt) am gestrigen Sonntagabend wurden zum Beispiel zur Illustration Tornados als Abfangjäger gezeigt, aber woher soll ein ttt-Redakteur das auch besser wissen. Dennoch bitte solche Dinge (und auch andere Kleinigkeiten wie mögliche falsche Abzeichen an der Uniform des Piloten) hier nicht zum Thema machen – darum geht es nicht.
@Georg
Woher nehmen sie die Sicherheit, dass die Lw nach diesen Kriterien aussuchen?
Man kann auch einen unrechtmäßigen Befehl geben, muss ihn dann bei Klage eben Verantworten. Manchmal muss man evtl Schuld auf sich nehmen und sich der Verantwortung stellen. Das Leben ist manchmal gefühlt unfair.
@Andreas Moser
Vielen Dank für Ire Kommentare. Imho ist Voksverdummung fast schon ein Euphemismus in Sachen „Terror – ARD-Themenabend“. Hier findet fast schon eine Art klassische Konditionierung (Pawlowscher Hund) statt, die auf das „Gefährdungsgemeinschaft-Konstrukt“ abhebt – im Sinne übergesetzlicher ENTSCHULDIGENDER Notstand. Das ist ja in der Rechtsliteratur neben Weichensteller/kleineres Übel der 2. Casus Knacktus, der viele J-Studenten dazu bringt das Studienfach zu wechseln.
Im Kern geht es um die Kontroverse: Kampf gegen den Terror – Kriegsführung oder Verbrechensbekämpfung (http://www.wissenschaft-und-frieden.de/seite.php?artikelID=0142). Und da juristisch sachliche Antworten auf diese Frage nur „Teile der Bevölkerung verunsichern würden“ blendet man diese Kontroverse schlicht aus. Und damit beginnt m.A.n eben die Konditionierung der breiten Masse, die darauf abziehlt, dass beim Aufleuchten der Schlagzeile „Terror“ das gesamte „Volk“ sich spontan als Gefährdungsgemeinschaft zusammenschließt und den staatlichen Organen den Anwendungsfall „übergesetzlicher entschuldigender Notstand“ zubilligt.
Das nun ausgerechnet der Öffentliche Rundfunk sich aktiv an dieser Pawlowschen Konditionierung aktiv beteiligt ist für mich ein unglaublicher Skandal
Neo-liberale Machtlogik anstelle von konservativer Rechtsstaatlogik.
(http://www.thomaslemkeweb.de/publikationen/EineKulturderGefahr.pdf)
Michel Foucault läßt grüßen.
@Klabautermann
Grundgesetzliche Vorgaben als Vehikel eines Pawlow?
Noch kruder geht’s nicht!
„Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat den verfassungsrechtlich vorgegebenen Auftrag, einen Beitrag zur individuellen und öffentlichen Meinungsbildung zu leisten und so zu einem funktionierenden demokratischen Gemeinwesen beizutragen.
Der Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ergibt sich aus dem Grundgesetz, er ist darüber hinaus unter anderem im Rundfunkstaatsvertrag gesetzlich festgeschrieben. Danach soll der öffentlich-rechtliche Rundfunk mit seinen Programmangeboten „zur Information, Bildung, Beratung, Kultur und Unterhaltung einen Beitrag zur Sicherung der Meinungsvielfalt und somit zur öffentlichen Meinungsbildung“ leisten. …“.
Da dieser Herr Pawlow sich in seiner hündischen Lerntheorie außerordentlich mit Ängsten, Zwangshandlungen oder angstähnliche Symptomen befasst, bedient die ARD also diese Phobien? Das nenne ich krank, freundlicher benannt als nicht Anerkennung der grundgesetzlichen Regelungen bezüglich öffentlich-rechtlicher Medien.
Die deutschen Bühnen, durch die das Stück seit zwei Jahren tourt, befleißigen sich demnach gleichfalls der Umerziehung von Sehern?
Wer glaubt das Medien (öffentlich und privat) die absolute Wahrheit und Realität 1:1 abbilden müssen, hat die Freiheit der Meinung und Kunst nicht akzeptiert (oder verstanden).
@Klaus-Peter Kaikowsky
„…………….Das nenne ich krank, freundlicher benannt als nicht Anerkennung der grundgesetzlichen Regelungen bezüglich öffentlich-rechtlicher Medien…….“
Na, so hart wollte ich das nicht formulieren, aber gut, dass Sie mich offenbar verstanden haben. ;-)
Die neo-liberale Kommerzilisierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunkes scheint sich offensichtlich über grundgesetzliche Vorgaben in Sachen „individueller und öffentlicher Meinungsbildung“ bei der medialen Aufbereitung von Sachverhalten, die den harten Kern der FDGO betreffen. keine besonderen Gedanken mehr zu machen/SCNR
Nennen wir es einfach neudeutsch „framing“, wenn Ihnen „Pawlow“ zu hart ist. Ich bezahle allerdings keine Rundfunkgebühren um mich von der ARD framen zu lassen, schon gar nicht in Sachen FDGO.
@klabautermann
Ok, so hart wollte ich im Grunde auch nicht formulieren.
Und wie sieht jetzt die Lösung aus, ignorieren kann es doch wohl nicht sein?
Es handelt sich doch offensichtlich ohnehin um ein durch Herrn von Schirach verfasstes filmisches Dokument, also keinesfalls eine in der ARD angelegte EIGENE Darstellung.
Die ARD bot dem Staatsrechtler und Schriftstellet v. Schirach lediglich die Bühne.
Klaus-Peter Kaikowsky | 19. Oktober 2016 – 18:36
Na Sie lassen sich ja auch ganz schön an der „Nase rum führen“.
Lesen Sie mal die Meinung von Herrn Fischer, seines Zeichens Bundesrichter in Karlsruhe:
Zu finden bei http://www.zeit.de „Terror“ – Ferdinand von Schirach auf allen Kanälen!
Beste Grüße aus Hannover
Klaus-Peter Kaikowsky | 20. Oktober 2016 – 9:07
„Die ARD bot dem Staatsrechtler und Schriftstellet v. Schirach lediglich die Bühne.“
V. Schirach ist Straffverteidiger. Da sind die Schlitzohren der Justiz, die Staatsrechtler werden durch die Justitia symbolisiert.
@Klaus-Peter Kaikowsky
„Die ARD bot dem Staatsrechtler und Schriftstellet v. Schirach lediglich die Bühne“
Dieser Satz enthält so viele sachliche „Verbiegungen“, dass Sie damit imho entweder den Preis des Best Thread Bullshitters verdient haben oder aber bereits als Framing Victim First Degreeanzusehen sind. Der v. Schirach ist ein allenfalls mittelmäßiger Strafverteidiger und Schriftsteller, der nur eins recht gut beherrscht: Eigenvermarktung und Selbstinszenierung. Und die ARD hat ihm ohne jede öffentlich-rechtliche „Qualitätskontrolle“ eine Bühne für sein „filmisches Dokument“ geboten ?
Come ooooooon ;-)
Es wird ganz arg auf die Aufarbeitung ankommen. Die ÖR stehen nun in der Pflicht die Bevölkerung über den eigenen Irrtum aufzuklären. Hierbei wäre es wichtig, dass Leute wie Herr Jung auch offen als Lügner bezeichnet werden dürfen.
Nicht nur Scherbengericht, auch Kollektivbestrafung ist in den Köpfen der Menschen angekommen. Ganze Volksgruppen werden öffentlich verhöhnt, der Holocaust gar als Badeunglück verniedlicht.
Artikel 4 bereits ausgehebelt, sind jetzt die Artikel 1. und 2. dran?
@ klabautermann
„und die ARD hat ihm ohne jede öffentlich-rechtliche „Qualitätskontrolle“ eine Bühne für sein „filmisches Dokument“ geboten ?
Come ooooooon ;-)“
was sie hier als „qualtätskontrolle“ apostrophieren ist nichts anderes als die Vorzensur eines Ihnen inhaltlich missliebigen Kulturproduktes.
Das macht Ihre apodiktischen Vorwürfe vermeintlicher Verfassungswidrigkeit an Regisseur, den abstimmenden Souverän und zustimmende Kommentatoren nicht unbedingt glaubhafter.
klabautermann | 20. Oktober 2016 – 9:58
Moin Hr. Kapitän,
vielen, vielen Dank, Nagel auf den Kopf oder passt wie Faust ins Arschgesicht.
BZ so von unten nach oben.
p.s. gehe jetzt wieder los, Osterhasen fangen
@STO
„Osterhasen fangen“…….ganz schön kryptisch. Das mit dem „unten und oben“ können wir beide uns doch nun sparen…..und danke für den Heizerstrauß ;-)
@ Zimdarsen 00:37 Uhr
Zitat:
„Woher nehmen sie die Sicherheit, dass die Lw nach diesen Kriterien aussuchen?
Man kann auch einen unrechtmäßigen Befehl geben, muss ihn dann bei Klage eben Verantworten. Manchmal muss man evtl Schuld auf sich nehmen und sich der Verantwortung stellen. Das Leben ist manchmal gefühlt unfair.“
Ich denke so einfach kann man es sich als verantwortlicher Poliitiker und auch als verantwortlicher Vorgesetzter nicht machen !
Halten wir mal folgende Punkte fest:
– ein gegebener Abschussbefehl wäre nicht rechtmäßig und ist strafbewehrt
– der Abschussbefehl ist nicht verbindlich, da er eine Straftat beinhaltet mit Strafandrohung > 1 Jahr Gefängnis
– das entsprechende Gesetz wurde vom BVerfG für ungültig erklärt
– der verantwortliche VertgMin sagt, er würde diesen Befehl trotzdem geben ( und er meint damit mit dem Anspruch auf Gehorsam, obwohl er damit sowohl gegen das Soldatengesetz als auch das Wehrstrafgesetz verstoßen würde )
– der VertgMin lässt über den InspLw und den fliegerischen Vorgesetzten Piloten befragen, ob sie im Nofall diesen unrechtmäßigen und unverbindlichen Befehl befolgen würden und ein gekapertes Flugzeug abschießen würden
– bei der Besetzung der Alarmrotten werden genau diese zustimmenden Piloten eingesetzt.
Soweit die Ausgangslage, jetzt kommt Hr. Schirach und macht ein Theaterstück aus dieser klassischen Dilemmasituation.
Ich denke man darf jetzt nicht die filmischen Theaterhandlung mit der oben geschilderten Realität vermengen.
Fakt ist, der Verteidigungsminister ließ über die fliegerischen Vorgesetzten die Kampfpiloten befragen, ob sie bereit wären diesen unrechtmäßigen und unverbindlichen Befehl zu befolgen. Nachdem dies ja nur noch eine kleine Gruppe von Piloten ist, kann man die Schichtpläne für die Alarmrotten handverlesen erstellen und so die gewünschte Bereitsschaft zum Rechtsbruch vorbereiten.
Insofern können alle Soldaten Hr. Schirach danken, dass er diese Problematik nochmals in die Öffentlichkeit gebracht hat. Wenn die öffentliche Aufmerksamkeit dazu genutzt werden sollte, ungesetzliche Handlungen in der breiten Öffentlichkeit mental vorzubereiten, dann müssen die Soldaten an ihr Widerstandsrecht gegen den Angriff auf die freiheitliche Verfassungsordnung von Deutschland erinnert werden.
@Georg
Einen Fakt mit einer Vermutung zu Verknüpfen und dieses dann als Fakt darstellen ist nicht redlich.
„Fakt ist, der Verteidigungsminister ließ über die fliegerischen Vorgesetzten die Kampfpiloten befragen, ob sie bereit wären diesen unrechtmäßigen und unverbindlichen Befehl zu befolgen. Nachdem dies ja nur noch eine kleine Gruppe von Piloten ist, kann man die Schichtpläne für die Alarmrotten handverlesen erstellen und so die gewünschte Bereitsschaft zum Rechtsbruch vorbereiten“
Fragen sie mal den damals amtierenden Inspekteur ob das so war und wie dieser in diesem Film gehandelt hätte.
Man muss die Straftat schon erkennen um einen Befehl als unverbindlich zu befolgen.
Ob das in jedem Fall möglich ist, darf bezweifelt werden.
Der InspLw wollte Rechtssicherheit und hätte vermutlich immer nach dem Gesetz entschieden.
@Georg: Standing Ovation. Wird hier mit dem Soldateneid nicht aus Recht eine Pflicht? Nur freie Persöhnlichkeitsentfaltung befreit mich vom Handlungszwang außerhalb der Verordnungen des Strafrechts/Ordnungswiedrigkeit. Dieses Recht ist dem Soldaten vorenthalten per GG-konformer Einschränkung der Grundrechte. Wie @Hans Schommer es mir bereits in einem anderen Faden nahe legte.
Der Staat ist verpflichtet, die Sicherheit der Bürger zu schützen. Dies macht er, indem das Cockpit nicht zugänglich ist, dies macht er indem eine Alarmrotte durch Manöver das Flugzeug vom Kurs abbringt (s. Urteil des BVG). Dies macht er nicht, indem er Unschuldige tötet.
@ klabautermann | 20. Oktober 2016 – 9:01
Meine Güte – einige Kommentatoren sollten doch mal die Scheuklappen ablegen. Das war ein mehr oder weniger schlichter Fernsehfilm, Unterhaltung halt, und dazu noch solche, die Quote brachte. Außer ein paar entrüsteten Juristen unterschiedlichster Couleur und den „bierernsten“ Klabautermännern war den Zuschauern doch klar, dass sie keinem „echten“ Prozess zuschauen. Daher sehe ich die teilweise blindwütige Schelte gegenüber Autor und Sender als völlig überzogen an. Auch diese a la Böhmermann „SCNR“ – kaschierte Wadenbeißerei hier im Faden. Das Unterstellen einer „framing“ – Absicht ist dann vollends absurd.
Hans Schommer
@Hans Schommer: Es geht auch sehr um die Diskussion bei Hart aber Fair. Haben sie den Moment im Blick, als Herrn Wassmanns Blick ins Leere ging?
Die Piloten haben Angst! Da muss jetzt eine Ansage her außerhalb von Populismus und Brot & Spiele.
Was bleibt ist die Erwartung eines jeden Terroristen, dass er uns entweder ins politische Chaos stürzt durch Massenmord und Verurteilung eines Piloten dem folgenden Aufstieg des Rechtspopulismus, oder durch doppelten Massenmord und das lähmende Gefühl hilflos ausgesetzt zu sein.
@BND:
Clowns machen die Menschen auf der Straße verrückt.
Ein Wahnsinniger will die Weltherrschaft.
Batman wir brauchen dich!
@ AoR | 20. Oktober 2016 – 17:18
Werter AoR, nein, ich hab den Moment, wo Herr Wassmanns Blick in’s Leere ging, nicht mehr vor Augen. Ich denke aber, das tut meinem Urteilsvermögen auch keinen Schaden.
Ich bin der Diskussion hier nun auch müde – und geh dann mal (und zwar ohne zum Wiedergänger zu werden ;-))
Hans Schommer
Bin dann auch mal in Mossul, das soll Daesh wohl den Rückzug nach Syrien angeboten haben.
@ Zimdarsen
Zitat: „Einen Fakt mit einer Vermutung zu Verknüpfen und dieses dann als Fakt darstellen ist nicht redlich.“
Da gebe ich Ihnen grundsätzlich recht. Die Geschichte mit der Befragung der Piloten zur Abschussbereitschaft ging durch die Presse und ich meine auch Hr. Wassmann bzw. der VBSK hat dies auch gemeldet. Insofern gehe ich von einem Fakt aus, insbesondere nach der Entscheidung des BVerfG und der anschließenden Ministererklärung „… und ich befehle trotzdem“ muss es eine Reaktion in den Alarmstaffeln bzw. in den beiden Eurofighter-Geschwader gegeben haben.
Zitat: „Fragen sie mal den damals amtierenden Inspekteur ob das so war und wie dieser in diesem Film gehandelt hätte.“
Den kann ich leider nicht persönlich befragen. Wenn die Piloten aber tatsächlich befragt worden sind, dann lief dies sicherlich über den Dienstweg, also auch über den InspLw.
Zitat: „Man muss die Straftat schon erkennen um einen Befehl als unverbindlich zu befolgen. Ob das in jedem Fall möglich ist, darf bezweifelt werden.“
Das ist wiederum grundsätzlich richtig, aber ob der vorsätzlich Abschuss einer Passagiermaschine mit 164 Personen nicht als Straftat erkennbar ist, darf bezweifelt werden.
Zitat: „Der InspLw wollte Rechtssicherheit und hätte vermutlich immer nach dem Gesetz entschieden.“
Ja eben, dann hätte es auch eine klare Äußerung nach dem Spruch des BVerfG geben müssen, dass die Lw keine rechtswidrigen Befehle befolgt und ein übergesetzlicher Notstand vielleicht für einen Politiker eine Option darstellt, aber nicht für einen Staatsdiener, der an Recht und Gesetz in seinem Handeln gebunden ist.