Flugzeugabschuss gegen „Terror“ – ARD-Themenabend
Am (heutigen) Montagabend, wie hier schon im Bällebad erwähnt, widmet sich die ARD einem emotional brisanten Thema: Ein Flugzeug wurde entführt, 164 Menschen sind an Bord. Darf man sie opfern, um einen Anschlag auf ein Fußballstadion mit 70.000 Besuchern zu verhindern? Der Pilot des Eurofighters, der das Linienflugzeug abschoss, steht vor Gericht – und am Ende eines fiktiven Gerichtsprozesses sollen die Zuschauer entscheiden, ob er schuldig ist oder nicht.
Das Thema dürfte unter den Leserinnen und Lesern hier auf Interesse stoßen; deshalb dieser Thread als Begleit-Kommentierungsmöglichkeit zum Film nach dem Theaterstück von Ferdinand von Schirach, zur Zuschauerentscheidung und zur anschließenden Debatte in der Sendung Hart aber fair.
(Bei Hart aber fair sitzen unter anderem auf dem Talk-Podium: Thomas Wassmann vom Verband der Besatzungen strahlgetriebener Kampfflugzeuge quasi als Sprecher der Piloten. Und der frühere Verteidigungsminister Franz-Josef Jung, der mir in einem Interview 2007 gesagt hatte: Deshalb müsste ich im Notfall vom Recht des übergesetzlichen Notstands Gebrauch machen: Wenn es kein anderes Mittel gibt, würde ich den Abschussbefehl geben, um unsere Bürger zu schützen. Das ist nach meinem Verständnis eine wichtige Staatsaufgabe.)
Die Sendung beginnt um 20.15 Uhr, kommentieren kann man natürlich auch jetzt schon.
Und eine dringende Bitte: Es bringt keinem etwas, wenn sich die Debatte an Nebensächlichkeiten wie falschen, aber nicht weiter bedeutsamen Details der Darstellung verhakt. In der Sendung titel thesen temperamente (ttt) am gestrigen Sonntagabend wurden zum Beispiel zur Illustration Tornados als Abfangjäger gezeigt, aber woher soll ein ttt-Redakteur das auch besser wissen. Dennoch bitte solche Dinge (und auch andere Kleinigkeiten wie mögliche falsche Abzeichen an der Uniform des Piloten) hier nicht zum Thema machen – darum geht es nicht.
@Hans Schommer:
Hans Schommer betritt die Bühne, zornig mit dem frechen AoR
AoR tuschelt mit dem Leviatan
AoR: „Die moralische Schuld am Kriege, der Geisel der Menschheit. Ich glaube im antiken Griechenland durften sie nun Obst werfen, im Mittelalter mir ein Narrenkleid überziehen. Schlagen sie zu, mit aller Härte.“
Hans Schommer holt aus und schlägt.
Der Leviathan verneigt sich und verlässt den Raum:
Leviathan ab
Hans Schommer entwirrt weiter
AoR biegt sich die gebrochene Nase zurecht
Ende
AoR | 18. Oktober 2016 – 14:20 @Hans Schommer
Immer wieder herzerfrischend, was bei AG so geboten wird, neben mil. Kompetenz etc.: tatsächlich auch Freiheit des Geistes gepaart mit poetischer Attitüde.
Herrlich, kein Scherz!
Es gibt eben keinen gerechten Krieg und zur Rechtfertigung von Waffengewalt nur die Notwehr (dies gilt im erweiterten Sinn auch für die Bw).
@ AoR | 18. Oktober 2016 – 14:20
Den Kategorischen Imperativ alleine würde ich hier nicht bemühen wollen – der führt in genau die Sackgasse, in der sich auch Herr Baum festgefahren hat.
Hans Schommer
Herr Baum hat das GG verteidigt, obwohl es nicht zur Diskussion stand.
Herr Wassmann will das GG anpassen, obwohl es nicht zur Diskussion stand.
@Hans Schommer:
Die Sackgasse ist das Format von Minuten, in welchem sich der KI nicht erklären liese. Denn es geht jetzt im Nachgang zur Katharsis, die uns Schirach verpasst hat darum, zu erläutern woher dieser KI kommt.
Der zentrale Aspekt / Vergleich ist im Faden erbracht worden. Einen Menschen töten um seine Organe drei Totgeweiten zu spenden? Sicher, der Arzt hat drei Leben gerettet aber eines beendet.
Kann es sein, dass wir uns zu eigen machen über den Wert des einzelnen Lebens zu richten? Hier im mil. Umfeld, das Leben eines Menschen, der sicher keine Bedrohung für uns darstellt?
@Zimdarsen: Ich feier sie gerade göttlich als das Bild des „Bürger in Uniform“.
@ AoR | 18. Oktober 2016 – 15:55
Hmm – ich hab wohl tatsächlich zu fest zugeschlagen – tut mir leid.
Und den 20. Juli 1944 muss ich wohl auch neu bewerten. Insbesondere meinen Helden Graf Stauffenberg.
Hans Schommer
Was haben wir denn nun:
Einen fiktiven Fall der einem öffentlichem Publikum ohne Rechtskenntnisse vorgesetzt wird.
Gewonnen hat der Pilot, der wohl ohne Befehl eine Passagiermaschine abgeschossen hat.
Ich gebe es zu, ich habe mir weder den Film noch die folgenden Sendungen angesehen, aber warum auch? Die Aufarbeitung hier genügt doch.
Meine Ansicht, weit weg vom Gesetz?
„Ich schwöre, der Bundesrepublik Deutschland treu zu dienen und das Recht und die Freiheit des deutschen Volkes tapfer zu verteidigen, so wahr mir Gott helfe.“
Und wenn mich dieser Eid dazu bringt anders zu handeln als andere denken liegt es an mir.
Das war für mich damals die Bedeutung von Tapferkeit, auch mal anders handeln als es mein Batteriechef wollte, hat mir viel Ärger eingetragen.
Werferfehler
@Hans Schommer: Ist auch mein Held, und dass der Schausteller dem guten Herrn so ähnlich sieht, war der Gipfel der Frechheit.
Hitler war ein Kommandeur und somit direkt mit den Kriegshandlungen befasst. Hitlers Existenz also ursächlich für das Leid der Opfer des Nationalsozialismus. Damit war er legitimes militärisches Ziel. Des weiteren waren keine 164 Zivilisten im Raum, die auch hätten sicher durch die Bombe getötet werden können. GERADE HIERAUF hat der Wiederstand geachtet!
@Werferfehler
„… als es mein Batteriechef wollte …“
Das können Sie erläutern?
Hat der BttrChef BEFOHLEN, oder wie hat er Wille, Absicht, geäußert?
Oder war’s „nur“ ein Auftrag?
@ AoR | 18. Oktober 2016 – 18:06
Sie haben nicht begriffen. Auf Hitler ist gepfiffen – das war der Terrorist. Aber vier Tote und neun Schwerverletzte lagen nach dem Attentat im Raum. Der „Führer“ war bekanntlich nicht darunter. Und der Graf hatte sich durch rechtzeitige Absetzbewegung für den Aufbau eines neuen Deutschland „aufbewahrt“.
Aber klar, damals gab es ja noch kein Grundgesetz.
Hans Schommer
@ AoR | 18. Oktober 2016 – 18:06
Was ich vergaß zu erwähnen: Es waren tatsächlich keien 164 Zivilisten in dem Raum – nur etwa zwei Dutzend weitere Soldaten. Aber die mussten ob ihres Status als Soldat da wohl durch – oder wie?
Hans Schommer
@Hans Schommer: Ja, da Soldaten mit dem Auftrag ein militärisches Ziel zu schützen, das in dringendem Verdacht stehet an selbiger Planung und Durchführung von (Kriegs-)Verbrechen beteiligt gewesen zu sein und weitere zu planen. Daher gibt es Heute die ZDV und prüfen der Rechtmäßigkeit von Befehlen.
Recht ist immer auch – oder gerade – eine Umsetzung von Moral, diese Moral – noch entsprehendes Gesetz – hatte die Wehrmacht und besonders die nationalsozialistische Gewaltherrschaft ihrer Zeit nicht. Trotz der Tatsache, dass der dem Heutigen Recht zugrundeliegende moralische Anspruch im deutschen Idealismus bereits gegeben und allgemein bekannt war. Und dennoch betrieben die Nazis Eugenik, entschieden über lebenswertes und lebensunwertes Leben.
Das Grundgesetz, die FDGO hat lediglich den immerwährenden Moralstandard in Gesetzesform gegossen. Daher die Ewigkeitsgarantie GG Art. 1, das Angriffskriegsverbot und das unteilbare Recht gegen jeden Versuch der Abschaffung dieser Ordnung Wiederstand nach Verhältnismäßigkeit zu leisten.
@ Hans Schommer | 18. Oktober 2016 – 19:11
Und Hr Stauffenberg hatte sich durch rechtzeitige Absetzbewegung für den Aufbau eines neuen Deutschland „ aufbewahrt“.
Das war fuer mich immer einer der Problembereiche weshalb ich meiner Truppe die Akteure (nicht die Idee) des 20.Juli nicht nahebringen konnte.
@MikeMolto:
Das ist extakt das Problem. Die Motivation des Stauffenberg. Agierte er um Leid zu verhindern oder um sich in eine bessere Ausgangslage zu verschaffen. Da stellt sich die Frage, war er ein Terrorist?
@MikeMolto
Das war aber nicht Stauffenbergs Idee, ganz im Gegenteil, er selbst war bereit „mitzugehen“.
Staufenberg hatte als einziger Zugang zu Hitler und musste den Staatsstreich auslösen und war deren Kopf! Hätte Staufenberg sich mit in die Luft gesprengt, hätte der Kopf der Verschwörung gefehlt für deren Ausführung und für einen neuen Staat danach und niemand hätte den Staatsstreich auslösen können nach dem Attentat.
Und jede Soldat im Führerbunker wusste, daß die deutsche Kriegsführung verbrecherisch ist und der Krieg längst verloren ist. Einige dieser GFM und Generale hätten spätestens nach Stalingrad die Pflicht gehabt Hitler abzusetzen. Sie waren wegen ihrer Untätigkeit gegen Hilter ein legitimes Ziel des Widerstandes.
@ Closius | 18. Oktober 2016 – 21:05
“ Hätte Staufenberg sich mit in die Luft gesprengt, hätte der Kopf der Verschwörung gefehlt für deren Ausführung und für einen neuen Staat danach und niemand hätte den Staatsstreich auslösen können nach dem Attentat. “
Das hat man Jahrzehnte lang wiederholt. Es wird bezweifelt. Staufenberg war sicherlich nicht so populaer, dass von ihm der neu zu formierende Staat abhing. Dafuer gab es genuegend Politiker und Prominente.
Andererseits hab ich irgendwann ‚abgeschaltet‘, der Versuch einer Widerstands- Rechtfertigung der ‚Armee‘ gegenueber der Mithilfe an etnischen Saeuberungen und Terror – nachdem die Wiederbewaffnung politisch notwendig wurde -,war mir nicht plausibel.
@ AoR | 18. Oktober 2016 – 19:44
Sie basteln sich hier eine „Lex AoR“ zurecht. Ich hoffe, Sie tun das bewusst. Das wäre dann nach meinem Dafürhalten das kleinere Übel.
Hans Schommer
@Hans Schommer: Wie sehen sie es? Wir reden über Grenzszenarien.
Für mich ist der Pilot des vorsätzlichen Totschlags in 164 Fällen anzuklagen. Als sein Verteidiger plädiere ich auf nicht Schuldig im Sinne des Übergesetzlichen Notstandes.
Für den Einen ist der Pilot ein Held, den Anderen ein Mörder. Moralisch haben beide recht, Recht entscheidet das Gericht. Mehr haben wir nicht.
Auch im Fall Stauffenbergs kenne ich die pers. Motivation des netten Wachmannes an der Tür und dem etwas einfachen Herrn von der Ordonanz nicht. Auch hier greift der Übergesetzliche Notstand. Im Fall der Offiziere im Raum war der Wiederstand gehalten diese als eine Person mit Hitler zu setzen.
Daher nochmal, wie sehen Sie es? Wir sind beide nur durch das Strafrecht gebunden, im Geiste frei.
@ AoR | 19. Oktober 2016 – 13:10
Ich habe meine schon vor der Sendung gebildete Meinung während und nach der Ausstrahlung des Films nicht ändern müssen – siehe hierzu:
http://augengeradeaus.net/2016/10/flugzeugabschuss-gegen-terror-ard-themenabend/comment-page-1/#comment-249203
http://augengeradeaus.net/2016/10/flugzeugabschuss-gegen-terror-ard-themenabend/comment-page-1/#comment-249222
und
http://augengeradeaus.net/2016/10/flugzeugabschuss-gegen-terror-ard-themenabend/comment-page-1/#comment-249257
Daneben bin ich mir nicht mal sicher, ob es angesichts der (m.E.) geltend zu machenden Notstandssituation überhaupt zu einer Anklage kommen würde (müsste).
Hans Schommer
@Hans Schommer: Öffentliches Interesse?
@Hans Schommer
Da kann man ja nur froh sein, dass Sie kein Jurist sind /SCNR
Bei Mord und Totschlag gibt es keinen „übergesetzlichen Notstand“ – denn Mord/Totschlag ist nämlich bis ins kleinste Detail in Deutschland gesetzlich geregelt. Und wenn ein Staatsdiener während eines air POLICING Auftrages quasi als Polizist agiert, dann sollte der Bursche so weit gebildet und ausgebildet sein, dass er a.)Treu dient und Befehle befolgt und b) nicht eine Kriegswaffe einsetzt um 164 wehrlose Menschen in den Himmel zu blasen, deren Recht und Freiheit er geschworen hat zu verteidigen. Richter und Henker in einer Person – und das als Stabsoffizier der Bundeswehr ? Die Musterlösung ist wahrscheinlich:
1. Bundesverdienstkreuz weil er 70.000 Menschen vermutlich gerettet hat
2. 20 Jahre Knast wegen Totschages in 164 Fällen
Unehrenhafte Entlassung und Aberkennung aller Alimentationsansprüche sowie 10 Knast wegen Befehls-und Gehorsamsverweigerung mit besonders schwerwiegenden Folgen (kann mit 2. verrechnet werden)
So wird ein Schuh draus !
klabautermann | 19. Oktober 2016 – 14:20
Sie haben das gut getroffen!
Zumal zu beachten ist, dass der Major ja gar kein richtiges Lagebild hatte. Er hat ja offensichtlich (so war es in dem Film dargestellt) nicht einmal nachgefragt, ob die in Frage kommenden Ziele (Stadion etc.) evtl. geräumt würden.
Aber egal, juristisch war der Film eh ein Flop.
@Heiko Kamann
Gemäß bestehender Rechtslage stimmt das, – möglicherweise – mit dem Flop.
Allerdings sollte es unseren hauptberuflichen Karlsruher Zuständigen und solchen aus dem entsprechenden Berliner Ministerium nachdenklich stimmen, wenn ein erklecklicher Teil der interessierten Öffentlichkeit mit tendenziell 90% offenbar ein diametral gegenteiliges Rechtsempfinden hat.
@Klabautermann: Wie sieht es dann bei den Mannschaftern um den Offiziersstab Hitlers aus.
@ AoR | 19. Oktober 2016 – 14:01
„Öffentliches Interesse?“ Das spielt bei der Frage nach einer Anklageerhebung oder Zulassung einer Klage m.W.n. keine Rolle. Ist aber zu trennen von der vorausgehenden Frage der Aufnahme eines Ermittlungsverfahrens – die sich hier nicht stellt, da ja durch aktives Handeln Menschen zu Tode gekommen sind.
@ klabautermann | 19. Oktober 2016 – 14:20
„Da kann man ja nur froh sein, dass Sie kein Jurist sind /SCNR“. Nix SCNR – nun fangen Sie bitte sich mal selbst wieder ein. Wir beide wissen doch, dass meine Meinung eine andere sein könnte, wenn ich ausgebildeter Jurist wäre. Somit ist dieses Klabautern so überflüssig wie ein Kropf.
“ … Bei Mord und Totschlag gibt es keinen „übergesetzlichen Notstand“ …“ .Genau die Frage, ob die Tatvorwürfe Mord oder Totschlag überhaupt greifen, gilt es doch zu klären!
Hans Schommer
@KPK: Daher ist Recht keine Gefühlsveranstaltung.
Da könnte ein islamistischer Terrorist sein, Pferchen wir mal die im Umfeld lebenden Muslime vorsichtshalber ein. Wenn sich einer Wert, gibts Fresse voll. Gehen sie mal im Forum ein Jahr zurück, da ist der Fall.
Oder streuen Gerüchte über eine Minderheit, wiederholen sie über Jahrhunderte… sorry.
Das ist die Plebs, die Cicero meinte, die Scherbengerichte des antiken Griechenlands. Wenn dann alles vorüber ist rufen alle nach Gott, oder wollen von nichts gewusst haben.
Demut ist angezeigt, denn NIE WIEDER!
@ulli druebbisch
Frei nach Radio Eriwan, im Prinzip haben sie Recht.
Allerdings kann ein grosses, vierstrahliges Flugzeug auf diese Art imho nur begrenzt gestört werden. Der Flug würde ungemütlich werden aber durchaus zuverlässig ans Ziel kommen.
Anno 2001 wurde für solche Fälle mal angedacht ein derartiges grosses Flugzeug kontrolliert am Flügel zu touchieren – die Absturzgefahr wäre für beide Flugzeuge relativ gering. Obs was bringt? Hatte nie den Bedarf das zu machen. Scheint mir nicht weniger dramatisch als mit der Bordkanone ein paar Schuss gezielt in ein Triebwerk zu feuern – wir reden von Kaventsmännern bei denen einzelne Strahltriebwerke grösser als manche Abfangjäger sind – das würde das Flugzeug wohl auch erstmal überleben wäre aber gehandicapt.
@AoR
Mumpitz, Recht ist sogar eine außerordentlich dem Gefühl unterlegene Veranstaltung. Steht natürlich nicht im Becks.
Einfach, weil selbst Juristen „menscheln“ und als gesellschaftliche Individuen dem „RECHTSEMPFINDEN“ ihrer Zeit unterliegen.
@Hans Schommer
Fakt (in der Fiktion) ist:
– Der Major war ungehorsam.
– Durch seine Handlung sind 164 Menschen getötet worden
– Er hatte kein Gesamtlagebild.
– Ob 70 000 Menschen getötet worden wäre, war nicht sicher.
– Der IBuK hatte die rechtliche Verantwortung.
– Er hatte die Ausbildung und das Wissen über sein Handeln.
– Er hat sich bewußt gegen einen Befehl gestellt und eigenmächtig gehandelt.
– Er hatte sein Handeln nicht aus niederen Beweggründen gemacht.
– Er ist in jedem Fall juristisch Schuldig.
– Über ein Strafmaß wurde nicht verhandelt.
Dreht doch einfach mal die Befehlslage um und wertet dann !
Also der Verteidigungsminister beruft sich auf den übergeordneten Notstand und gibt den Abschussbefehl. Die Befehlskette nach unten bis zum Piloten befolgt den Befehl obwohl er nicht rechtmäßig ist (beinhaltet eine Straftat mit einer Strafandrohung von über 1 Jahr Gefängnis).
Der Pilot entscheidet aus Gewissensgründen und weil er die Unrechtmäßigkeit des Befehls erkennt und schießt das entführte Passagierflugzeug nicht ab (so würden vermutlich 95 % der Stabsoffiziere entscheiden).
Das Flugzeug stürzt in das Stadion, weit über 10 000 Personen sterben, eine mehrfache Anzahl wird verletzt.
Der Piltot wird danach angeklagt, weil er einen unrechtmäßigen Befehl aus Gewissensgründen verweigert hat.
Und nun – schuldig oder nicht schuldig ?
P.S. Komisch ist in der Realität nur, dass das Ministerium und die Lw-Führung die Unrechtmäßigkeit des Abschussbefehls im Vorfeld erkannt hat und deshalb gezielt Piloten für die Alarmrotten aussucht, die den unrechtmäßigen Befehl trotzdem ausführen würden. Den entsprechenden Karriereabbruch für „Nein“-Sager unter den Piloten kann man sich leicht vorstellen, oder ?
Hier stimmt doch etwas nicht mehr mit der Logik, oder ?
Wie sagte der Hr. Wassmann, als ehemaliges Besatzungsmitgliedes einer Alarmrotte, so schön in der Diskussion bei „Hart aber fair“ über die Befehlsgebung zum Abschuss eines Renegade-Falles:
“ Heute wird doch nichts mehr entschieden…“
Das heißt der Pilot hat die Ar***karte gezogen und muss selber entscheiden und sich so oder so dafür nachträglich „ans Kreuz nageln lassen“ !
@Georg
„Komisch ist in der Realität nur, dass das Ministerium und die Lw-Führung die Unrechtmäßigkeit des Abschussbefehls im Vorfeld erkannt hat und deshalb gezielt Piloten für die Alarmrotten aussucht, die den unrechtmäßigen Befehl trotzdem ausführen würden“
Woher wissen sie das?
Der Soldat prüft ob ein Befehl verbindlich ist, der Vorgesetzte die Rechtmäßigkeit. Wo ist das Problem?
Alle Kampfpiloten sind Offiziere und wissen um die gesetzliche Situation.
Was wollte den Herr Wassmann?
Der VBSK wollte immer (siehe auch JetNews 01/2011) , dass der IBuK oder InspLw entscheidet und in diesem Film hat er es getan, doch das gefiel dem Major nicht.
Klaus-Peter Kaikowsky | 19. Oktober 2016 – 15:18
Ich bezweifele, das diese Damen und Herren Fernsehzuschauer so ein diametrales Rechtsempfinden haben. Dieser Film war dramaturgisch so gesteuert (durch Überzeichnung von Charakteren, Weglassen von Tatsachen, Richter und ehrenamtliche Richter die nicht fragen, Unwahrheiten etc.), dass das Ergebnis gar nicht anderst ausgehen konnte. Mit einem realen Strafprozess, hatte das Ganze gar nichts zu tun. Ich bin selbst ehrenamtlicher Richter (Schöffe, weil Strafrecht). Es fiel ja wohl Niemanden auf, dass z.B. die getöteten Damen und Herren die zur Crew der LH-Maschine gehörten, gar keine Betrachtung fanden; es ging immer „nur“ um 164 Passagiere; selbst in der Klage der Staatsanwältin, kein Wort dazu …
Georg | 19. Oktober 2016 – 17:18
In Ihrem Beispiel, würde der Pilot strafrechtlich nicht belangt.
Verantworten müssten sich die Beteiligten Personen des Innenministeriums die im Lagezentrum mit dabei sind, weil sie eine Evakuierung nicht veranlasst haben …
Zimdarsen | 19. Oktober 2016 – 17:09:
“ – Er ist in jedem Fall juristisch Schuldig.“
Nö – seh ich anders.
Heiko Kamann | 19. Oktober 2016 – 17:33:
“ … Es fiel ja wohl Niemanden auf, dass z.B. die getöteten Damen und Herren die zur Crew der LH-Maschine gehörten, gar keine Betrachtung fanden; es ging immer „nur“ um 164 Passagiere; selbst in der Klage der Staatsanwältin, kein Wort dazu … “
Spielte so oder so keine Rolle.
Hans Schommer
@ Zimdarsen
Kann es einen verbindlichen Befehl geben, der beinhaltet ein Passagierflugzeug abzuschießen, die Besatzung und die Passagier zu töten, um noch mehr unschuldige Tote im Stadium zu verhindern ?
Ich meine nein, so einen verbindlichen Befehl gibt es nicht. Deshalb hat die Lw-Führung Piloten gezielt ausgesucht, die trotzdem schießen würden, wenn ein solcher Befehl erteilt werden würde.
Oder glauben sie ernsthaft, der Minister erteilt den Befehl zum Abschuss, der InspLw gibt ihn ins nationale Lagezentrum in Uedem weiter und der dort verantwortliche Offizier erteilt den Befehl zum Abschuss ?
Alle beteiligten Personen wissen über die Unrechtmäßigkeit des Befehls und geben ihn trotzdem an ihre untergebenen Stellen weiter ?
Wie heißt es so schön in der Bibel „Eher geht ein Kamel durch ein Nadelöhr….“
Also die einzig realistische Version ist nicht wie dargestellt, sondern die Befehlsgebung bleibt aus, kommt zu spät oder was auch immer, der Pilot muss zeitlich ganz kurz vor dem Einschlag selber entscheiden und genau deshalb fordert der VSBK bzw. dessen Vorsitzender Hr. Wassmann, dass die Politik und die Vorgesetzten eine Entscheidung treffen müssen und diese Last nicht dem Piloten aufbürden dürfen.
Unklar, ob hier schon erwähnt, aber für mich mit Mobiltelefon gerade unzumutbar nachzuprüfen: Alles, aber auch wirklich alles was es zu dieser Schmierenkomödie zu sagen gibt, kann man in der Fischer-Kolumne der Zeit, wie gewohnt auf den Punkt gebracht, nachlesen.
Also lieber Laienrichter @Heiko Kamann, dem studierten Strafverteidiger Ferdinand von Schirach traue ich da deutlich mehr Kompetenz, erforderlichenfalls auch Expertise zu, so wie im Fall des Theaterstücks/Films; beide erfüllen Anforderungen an eine juristische Expertise, wenn dramaturgisch auch überhöht. Da kennt einer die juristischen Fallstricke in Theorie und Praxis.
Kurzer Auszug aus der Vita:
usw.
Lassen Sie Ihr Schöffengericht mal Schöffengericht bleiben, wenn ein Profi zuschlägt.
Masse der Argumente, ob pro oder contra, sind Fantasie-Gebilde. Zu besprechen gäbe es allein, was filmisch gezeigt und gesagt wurde. Der Rest, nämlich – hätte, wäre, wenn -, nicht relevant im konkreten Fall einer Aufarbeitung des Films.
Die neue Software macht wahnsinnig!
Von Schirach, dritter Versuch:
Vita im Auszug – „… von Schirach gilt als „Prominenten-Anwalt“ und vertrat unter anderen den BND-Spion Norbert Juretzko, ferner Günter Schabowski in den Mauerschützenprozessen. Er machte 2008 von sich reden, als er im Rahmen der Liechtensteiner Steueraffäre Strafanzeige gegen den Bundesnachrichtendienst erstattete und als er im Namen der Familie des verstorbenen Schauspielers Klaus Kinski Strafanzeige erstattete, nachdem das Landesarchiv Berlin mit Zustimmung des Berliner Datenschutzbeauftragten Alexander Dix die Krankenakte Kinskis veröffentlicht hatte. …“
Untadelige Kompetenz!
Wo steht eigentlich das ein Befehl zum Abschuss ungesetzlich ist? Das Verfassungsgericht hat das Gesetz kassiert indem das geregelt werden sollte. Mit dem Befehl und ob er zulässig ist, hatte man sich explizit nicht beschäftigt. Hätte man dieses Gesetz anerkannt, hätten sich die Parlamente anschließend mit Polizeigesetzen, Notärzten und Feuerwehrleuten beschäftigen müssen
@All: Lesen Bildet ;)
Terror: Abstimmung, Urteil und Diskussion!
Der Faktencheck zur Sendung vom 17.10.201
http://www1.wdr.de/daserste/hartaberfair/faktencheck/faktencheck-158.html
http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2006/02/rs20060215_1bvr035705.html
Oje, das war schlimm. Hat man nach dem reißerischen „Held oder Mörder?“ eigentlich auch nicht anders erwarten können.
Hier nur die heftigsten Kritikpunkte aus Sicht eines Juristen: https://mosereien.wordpress.com/2016/10/19/terror-ihr-urteil/
Übrigens kann man 2016 durchaus Verfassungsrecht und Strafrecht diskutieren, ohne auf Stauffenberg und Hitler zu rekurrieren. ;-)
@Ede144:
Das BVerfG hat die gesetzliche Grundlage entzogen, und zwar mit Gesetzeskraft. Also wäre der Befehl zum Abschuss eines Flugzeuges mit Unbeteiligten der Befehl zu einer rechtswidrigen Tat. Als solcher muss er nicht ausgeführt werden.
Andreas Moser | 19. Oktober 2016 – 22:22
“ … Übrigens kann man 2016 durchaus Verfassungsrecht und Strafrecht diskutieren, ohne auf Stauffenberg und Hitler zu rekurrieren. ;-)“
Jo – und den alten Kant braucht man dann in der Ellenbogegesellschaft von 2016 auch nicht mehr zu bemühen?
Hans Schommer
@Hans Schommer: +1
@Andreas Moser: +1
Meiner Meinung nach gehen sämtliche hier erörterten juristischen Erwägungen oder solche zur Rechtmäßigkeit von Befehlen am Kern der Sache restlos vorbei.
Der Soldat kann ncht die Zeit anhalten und das BVerfG anrufen. Er ist mir einer Lage konfrontiert, die einen Entschluss erfordert:
1) Tue ich nichts, kommen die Menschen im Flugzeug und sehr viele im Stadion um.
2) Schieße ich das Flugzeug ab, kann ich zumindest die Toten im Stadion verhindern.
Das ist eine Gewissensentscheidung, die er mit sich selbst abmachen muss.
Es ist klar, dass sich anschließend höhere Vorgesetzte (mir fällt der von Oberst Klein ein) und Juristen in rauen Mengen finden, die es natürlich sehr viel besser gewusst hätten. Nur leider stand von denen keiner in dieser konkreten Notwehrsituation oder hat gar einen Entschluss gefasst.
Für den Soldaten besteht meiner Meinung nach das wirkliche Problem darin, mit seiner Gewissensentscheidung zu leben (welche er auch gewählt haben mag), aber nicht darin, mit dem Urteil zu leben, das irgendwelche karriereorientierten höheren Vorgesetzten oder andere unbeteiligte -Verzeihung- Sesselfurzer über ihn fällen.
Was seine Kamerden darüber denken, wird ihm zum Beispiel unendlich viel wichtiger sein.
@JPeelen
Der Soldat ist eben in gewissem Sinn „Herscher über Leben und Tod“.