DroneWatch: Minister-Diskussion im April, die deutsche Beschaffungs-Debatte, GlobalHawk vs. China
Nach einem faulen, erholsamen langen Osterwochenende (das hoffentlich meine Leser auch hatten) habe ich mir bei einem Kaffee aus der EuroHawk-Tasse (Foto oben, und nein, der Spruch bedeutet nicht Hol Dir Deine eigene Intelligenz) überlegt, dass sich eine eigene Rubrik zum Thema Drohnen hier anbietet – wie allein schon die inzwischen mehr als 200 Kommentare lange Diskussion über den EuroHawk belegt. Leider gibt es wohl niemanden, der ein in Deutschland eigentlich überfälliges Drohnen-Watchblog aufmachen möchte (und die Kapazitäten dafür habe ich einfach nicht zusätzlich), deswegen muss erst mal eine Rubrik DroneWatch hier ausreichen. Mit Nachrichten zu Unbemannten Luftfahrzeugen, Unmanned Aerial Systems (UAS) – und vor auch allem über die derzeitige Debatte hierzulande hinaus, die sich fast ausschließlich um die Art des Drohneneinsatzes der USA dreht.
Verteidigungsminister Thomas de Maizière will die Debatte über die Beschaffung neuer (bewaffneter) Drohnen für die Bundeswehr weiter vorantreiben. Für den 24. April ist eine Podiumsdiskussion mit den beiden Militärbischöfen, Martin Dutzmann von der evangelischen und Franz-Josef Overbeck von der katholischen Kirche, in Berlin geplant. Gemeinsam mit den beiden Militärbischöfen … möchte ich mit Ihnen über aktuelle Fragen der Schutzverantwortung und des Einsatzes von Drohnen ins Gespräch kommen. heißt es in der Ankündigung der Veranstaltung unter dem Titel Schutzverantwortung versus Schutz der Soldaten – Ethische Dimensionen aktueller sicherheitspolitischer Entwicklungen. Neben den beiden Geistlichen und dem Minister soll dabei Harald Müller, geschäftsführendes Vorstandsmitglied der Hessischen Stiftung Friedens- und Konfliktforschung (HSFK), zur Responsibility to Protect und zum Drohneneinsatz sprechen.
Das dürfte eine interessante Debatte werden – schließlich haben die Kirchen mehrfach die ethische Diskussion über Kampfdrohnen verlangt, zum Beispiel in der gemeinsamen Erklärung zweier katholischer Bischöfe. De Maizière wiederum hatte zwar seine umstrittene Aussage zu ethisch neutralen Waffen (die ihm in Berichten immer noch vorgehalten wird) zurückgenommen, zugleich aber betont, dass sich aus seiner Sicht ein unbemanntes Flugzeug von einem klassischen Kampfflugzeug ethisch nicht unterscheidet.
Dazu am Rande: Die Diskussion, ob noch vor der Bundestagswahl eine Entscheidung über den Kauf neuer, und dann wohl auch bewaffneter Drohnen für die Bundeswehr getroffen wird, dürfte eine Scheindebatte sein. Wer einen Blick auf die Liste der so genannten 25-Millionen-Euro-Vorlagen wirft (die heißen so, weil Beschaffungen ab diesem Wert vom Haushaltsausschuss des Bundestages einzeln genehmigt werden müssen), findet schon genügend Projekte, um das Gremium in den wenigen verbleibenden Sitzungswochen bis zur Sommerpause zu beschäftigen. Eine Drohnen-Vorlage ist nicht darunter, aus recht simplen Gründen: Es gibt noch nicht mal im Ministerium eine Entscheidung, was denn nun beschafft werden soll. Nicht zuletzt deswegen, weil es auf die Anfrage an die USA nach einem möglichen Kauf von bewaffneten Predator- bzw. Reaper-Drohnen keine Antwort gibt – auch dort muss das Parlament über diesen Foreign Military Sale entscheiden, und das hat derzeit ein paar andere Probleme. Mit diesem Waffensystem dürfte sich also erst der nächste Bundestag nach der Wahl im September befassen.
Derweil gibt es Hinweise auf eine mögliche Renaissance der GlobalHawk-Drohnen in den USA (die gleiche fliegende Plattform wie der deutsche EuroHawk): Zwar wollte das Militär den Einsatz dieser Unmanned Aerial Systems einschränken, aber es gibt ein paar andere Überlegungen – ein Koalitions-Projekt gegen China, wie der amerikanische Blogger- und Journalistenkollege David Axe (War is boring) bei Reuters berichtet:
The Pentagon’s biggest, most high-tech spy drone aircraft — one of the hottest items on the international arms market — is the key to a burgeoning robotic alliance among the United States, Japan, South Korea and Australia.
The RQ-4 Global Hawk, a $215 million, airliner-size Unmanned Aerial Vehicle (UAV) built by Northrop Grumman, could help this four-nation coalition monitor both China, as it increasingly flexes its military muscles, and North Korea, as it develops ever more sophisticated nuclear weapons.
If, and when, Canberra, Tokyo and Seoul acquire their Global Hawks — all three sales negotiations are still at an early stage — they could all share intelligence with Washington and vice versa.
Das wäre dann wieder ein Aufschwung für dieses System. Im globalen Maßstab.
Und zur Abrundung noch: Dass es auch in den USA Proteste gegen Drohneneinsätze gibt, ist nichts Neues. Zu Ostern haben einige religöse Führer diesen Protest zusammengefasst:
Der US-Blogger Andrew Sullivan hat diesen Protest aufgegriffen – eine Kritik eines christlichen Geistlichen richtet sich vor allem gegen die gezielten Tötungen, für die die USA ihre bewaffneten Drohnen in Pakistan (und auch Afghanistan) einsetzen. Allerdings auch mit dem Vorwurf:
Our use of drones is not humane, because it totally objectifies the enemy by making them into a picture on a screen. There is not the faintest possibility, in the conduct of drone warfare by means of remote control, that you can regard the enemy as a fellow human citizen of the planet.
Das ist nicht falsch. Aber nicht nur bei Drohnen so. Der Pilot eines Kampfjets in seinem Cockpit sieht von seinem Ziel nicht viel mehr, sondern eher weniger. Das macht es nicht besser, aber eben nicht Drohnen-spezifisch.
Na denn. Ich denke zwar, daß es bedeutend billiger wäre 10.000 Kleinflieger mit FLARM plus Mode-S auszurüsten aus dem EP14, als den Weg zum EH abzubrechen. Der Rückzug auf die Vorschriftenebene bedeutet ja nur, daß man Probleme gefunden hat, und ihnen ausweicht.
Daß Tornado und EF das gleiche können nur besser und flexibler, hätte den unbestreitbaren Charme, daß man bestehendes Gerät einfach in der Nutzung verlängern und an neue Erfordernisse anpassen muß. Falls dieser Weg aus sachfremden Erwägungen heraus nicht begangen werden soll, darf man ruhig die Kriminalistenfrage schlechthin stellen: Cui bono?
Vermutlich landen wir bei dem üblichen Geflecht aus Lobbyarbeit, Wahlkreisfürstengehabe und sonstigen teils edlen und teils unedlen Dingen. Lassen wir es vielleicht besser…
Der TeuroHawk fliegt ja nur in Höhen, wo alle Teilnehmer TCAS oder ähnliches an Bord haben. Der TeuroHawk hat dummerweise eine zu hohe Crash Rate. Wenn bestimmte Komponenten vom EH ausfallen, kann man den nur Kontrolliert Abstürzen lassen. Dazu muss dort der komplette Luftraum weiträumig gesperrt werden. Die Amis lassen den nur über Wüstengebiete fliegen, wir lassen den über bewohnten Gebiet fliegen. Wenn es dumm kommt, geht der EH dann mitten in einer Siedlung runter. Im Fall der Fälle hat Industrie dann nur den EH poliert, und den Rest hat alles die Bw alleine gemacht. Die Verantwortung über den EH übernimmt sicherlich auch keiner gerne.
So wirklich braucht man die Aufklärungsfähigkeiten des EH wohl auch nicht, sonst hätte man die BA nicht einfach so ausgemustert. Der TeuroHawk produziert sehr hohe laufende Kosten. Bei einer Einstellung könnte die Bw das Geld woanders sinnvoller einsetzen.
lol
Drohnen-Blase = dot.com-Blase ;-)
Drohnen-Blase = dot.com-Blase ;-)
Ein Wahres Wort!
In den vorherigen EH Thread wurde die Gesamtkosten von etwa 1,3 Mrd genannt. Ich vermute, nur die Montage des ersten EH hat die 580 Mio gekostet. Die ganzen Flugtests, Zulassungsversuche oder Pilotentraining dürften dazu noch etwa 300 bis 500 Mio gekostet. Der Rest ist allgemeine Infrastruktur und die EADS Sensoren. Selbst die USA bezahlten selbst für relativ kleine Sachen dreistellige Mio Beträge an die Industrie. Das einzige was man da machen kann, ist schnell Einstellen, bevor raus kommt, wie viel eine EH Flugstunden in der Vollkostenrechnung kostet.
Wo ist denn das Problem für alle Luftfahrzeuge einen FLARM Transponder mit Mode S und/oder den „ordentlichen“ Mode-S Transponder zur Betriebsvoraussetzung zu machen.
@ elehan
Sie hatten doch selbst das Beispiel von Mode-S Transponder und Sense&Avoid LIDAR der LUNA von EMT zitiert. Eine solche Kombination wäre bestimmt sicherer als so mancher VFR Sonntagsflieger (von Denen sterben jedes Jahr ja auch einige).
Auch der DBwV sieht keine Eile bei bewaffneten Drohnen:
http://www.dbwv.de/web/dbwv/extranet_dbwv_cb.nsf/vwContentByKey/W296E82D194DBWNDE
Tja dann auf Wiedervorlage für 2016 (Ende drittes Leasing Heron 1), da ist ein Jahr später aber auch wieder Wahl.
Schau mehr mal.
@Iltis: Ist das Ganze denn wirklich so schwierig? Bis 20.050 m Altitude (FL 660) geht der kontrollierte Luftraum und das ist mehr als die Dienstgipfelhöhe und die Arbeitshöhe (Cruise) des EuroHawk und von Reaper und Predator sowieso. Die Einsatzradien liegen jeweils bei ca. 5.500 km, 3.065 km und 740 km.
Artikel 8 “Pilotless aircraft” der Chicago Convention der ICAO lautet:
„No aircraft capable of being flown without a pilot shall be flown without a pilot over the territory of a contracting State without special authorization by that State and in accordance with the terms of such authorization. Each contracting State undertakes to insure that the flight of such aircraft without a pilot in regions open to civil aircraft shall be so controlled as to obviate danger to civil aircraft.“
Und ICAO-Vertragsstaaten sind 191 der 213 Länder und Territorien auf der Erde.
Ferner bedeutet Artikel 8, alle UAS mit einem MTOW über 150kg bis 8.618 kg haben den Bau-, Prüf- , Sicherheits- und Zulassungsstandards von bemannten Luftfahrzeugen nach EASA CS-23 bzw. FAA FAR Part-23 (Leichte Flugzeuge bis Commuter) absolut ebenbürtig zu entsprechen und alle UAS mit höherem MTOW denen nach EASA CS-25 bzw. FAA FAR Part-25 (Großraumflugzeuge bzw. Airliner).
Genau diesen Regulations entsprechen aber z.B. EuroHawk, Reaper und Predator noch lange nicht! Und ein bisschen FLARM und TCAS ist auch noch kein mehrfach redundantes SENSE- & AVOID-System, geschweige den ein auf das Gesamtsystem der UAS übergreifendes Sicherheits- und Gefahrenmanagement. Daran hat sich seit der jüngsten Fassung des Positionspapiers der Vereinigung Cockpit „Unbemannte Luftfahrzeuge (UAV) im zivilen Luftraum“ vom 05.03.2009 sehr wenig geändert (vgl. http://www.vcockpit.de/index.php?id=222&tx_ttnews%5Btt_news%5D=12262&tx_ttnews%5BcObj%5D=359&cHash=c27484d0d8), denn es gelten hier weniger die Regulations für z.B. Motorsegler oder Modellflieger.
Wie u.a. von @Elahan schon mehrfach geschrieben:
1.) Im Verteidigungs- bzw. Einsatzfall werden Staatssouveränitäten, Hoheitsgebiete, Zivilbevölkerungen und der weitere zivile und militärische Luftverkehr keineswegs abgeschafft (nicht einmal für die US-Militärs).
2.) Wir benötigen also zuverlässige, sichere, uneingeschränkt allwetter- sowie tag- und nachtflugfähige Fluggeräte, welche weltweit im zivilen Luftraum schnell verlegt und nicht nur in Flugverbotszonen eingesetzt werden können sowie über echte „COIN-Fähigkeiten“ verfügen.
Hierzu: „echte COIN-Fähigkeiten“ um eben an den bisherigen COIN-Konzepten anzuknüpfen, jedoch keine imperialen Interessen zu verfolgen, sondern eine konstruktive, ergebnisorientierte und nicht ergebnisoffene Konfliktbearbeitung zu realisieren. D.h. auch:
a) Eigene Strategien und Konzepte zu entwickeln, die kohärent, wirksam und konfliktbearbeitend sind, anstatt schrittweise ungeprüft und zunehmend emphatisch US-amerikanische Counterinsurgency-Strategien komplett zu übernehmen.
b) Diese fortzuschreibenen Strategien samt politischer und sozioökonomischer Lösungsansätze ins Zentrum der eigenen Politik zu rücken, statt sie wie bislang in Masse zu bloßen Instrumenten militärischer Operationen werden zu lassen.
c) Und drittens, vor und während entsprechenden Einsätzen ernsthaft, systematisch und wiederholt prüfen, ob im Zielland der Operationen überhaupt die grundlegenden inneren Voraussetzungen für einen Erfolg bestehen. Denn wenn diese fehlen oder nicht (mehr) erreichbar sind, sind Truppeneinsätze nicht verantwortbar, weder für das Zielland noch für unsere Soldaten.
d) Und viertens, UAS wie EuroHawk, Reaper und Predator können – wenn denn in ihrer jeweiligen Kategorie erst einmal ausgereift – sicherlich sehr wertvolle COIN-Einsatzmittel sein, aber diese sind weder heute, noch zukünftig ein Allheilmittel für eine verfehlte (Verteidigungs-, Rüstungs- und auch Aussen-) Politik!
Habe gerade bei Al Arabiya gehört, dass der Inspekteur der Luftwaffe, Generalleutnant Karl Müllner seit heute in Israel ist. Bei http://iaf.co.il/4394-40566-EN/IAF.aspx wurde ich dann zu Genauerem fündig.
Egal, wie lange dieser Besuch schon vorgeplant war, wenn man sich den letzten Absatz mit den Aussagen von Müllner durchliest, darf man sich bitte nur noch an den Kopf langen und hoffen, dass das keiner von der Opposition und vom Verteidigungsausschuss liest“!
Erst rennt TdM nach der längst absehbaren bzw. überfälligen EuroHawk-Pleite und Verdrängung der Realitäten mit seiner im hartnäckigen „Sack ist zu – Stil“ geradezu bockig versuchten „Kampfdrohnen-Anschlussdiskussion“ in die offenen „Wahlkampmesser der Opposition“ und auch der eigenen Reihen, und jetzt auch noch der Inspekteur Lw!
Kann denn da wirklich keiner im BMVg, Kanzleramt (Gruppe 22 BrigGen Vad) und /oder der GI vor einer solchen höchst unklugen „Medienarbeit“ zumindest vorläufig die Bremse ziehen? Jetzt schreit doch ein Jeder, Heron wird als bewaffnete Interims- bzw. Zwischenlösung für spätere Kampfdrohnen noch „vor den Wahlen, für nach den Wahlen festgenagelt“ und genau deshalb hat TdM – welcher offenbar genauso wenig wie Müllner die wahre EuroHawk-Situation noch nicht überblickt – eiligst nach Israel geschickt. Egal ob es stimmt, oder auch nicht?
General Müllner in an interview for the IAF Magazine. „I arrived here in order to strengthen our cooperation, expand it and look for new subjects we could discuss that we haven’t dealt with yet“.
Wenn das von Gen Müllner, Herr Arnold liest! Dachte für Beschaffung ist das BBAIN zuständig. Wurde bei der Bw der Bedarfsträger und Bedarfsdecker nicht getrennt?
Aufgabe des BBAIN ist die unmittelbare Deckung des Sachbedarfs der Streitkräfte. Sie ist durch Art. 87b des Grundgesetzes der Bundeswehrverwaltung übertragen. Die für die Ausstattung der Streitkräfte erforderlichen Aufträge an Industrie, Handel und Gewerbe werden daher von den zuständigen zivilen Dienststellen der Bundeswehrverwaltung unter Beachtung vergaberechtlicher Vorschriften und Richtlinien der Bundesregierung vergeben.
General Vlad ist nach meiner Kenntnis pensioniert.
Habe herzhaft bei dem Link von Vtg-Amtmann gelacht. Jetzt haben sie die CH 53 übernommen und als erstes bitten sie die Israelis um Hilfe……Aber wenn ich vorher so vollmundig getönt hätte, wäre ich auch zu stolz die zu fragen, die es in Deutschland können. Aber das ist ja auch nicht das Topic hier. Hier geht es ja um Drohnen. Und dabei habe ich gelernt, dass wenn so eine bewaffnete Drohne einen Aufklärungsflug macht und feststellt, da sind deutsche Soldaten in Gefahr, dann kann sie ihnen helfen. Und wie hilft sie ihnen? Warum schreibt das keiner?
@RauscheBART
Natürlich bin ich der Meinung, dass es in der Zukunft möglich sein wird durch tech. Hilfsmittel diese Aufgabe zu meistern! Es ist aber jetzt nicht der Fall und auch nicht das eigentliche Problem!
Das bew. UAS für die Bw derzeit nicht sinnvoll verwendbar sind, wurde hier ausführlich beschrieben!
Tja, Herr @Elahan, TdM und Müllner sind von Sharping und Kujat weniger weit weg, als viele denken. Wie war das noch mit Arnold Toynbee und der „History is responsed to be a cylic movement“?
@schleppi
Haben wir!
…..und die fehlende Bordkanone und Zeitverzögerung lässt nur den Hammer zu!
JCR | 24. September 2012 – 15:48
Das Problem ist, wie ich bereits in einem anderen Thread bemerkte, dass mit der Drohne auch die Wirkmittel angeschafft werden müßten.
Wenn man nicht gerade PARS 3 LR in eine Drohne integriert (das Ding scheint ja eh eine Totgeburt zu sein) braucht man Hellfire oder kleinere GBUs.
Also die Einführung von mindestens einem komplett neuen Waffensystem.
1. Wie lange das bei der BW dauert ist bekannt.
2. Wenn schon Hellfire bei einer Drohne, wieso dann noch PARS 3 LR beim Tiger?
Ok mangels Laser Designator aber den kriegt man auch irgendwo unter.
http://augengeradeaus.net/2012/09/wehrbeauftragter-argumentiert-fur-bewaffnete-drohnen/
@Vtg-Amtmann
So läuft es, wenn man in seinem Amt nur der Regierung gegenüber verantwortlich ist und nicht dem Steuerzahler! Scharping musste ja nicht gehen, weil er BwFuhrpark und all die anderen Stücke leistete sondern weil er sich im falschen Moment fotografieren ließ.
Wenn die Presse will, gehen beide! Das EH und UAS Desaster muss nur medial aufbereitet werden!
Die Fakten sind vorhanden!
@schleppi: Sie wissen ja,. der Mossad hat früher auf der CH- 53-Dose in Mendig simuliert, von uns gelernt. Erst in Uniform und später in Zivil bzw. in neutraler Kombi. Und dann rollten die nachmittags un nach zig Zeitsprüngen im September 197nsowie virtueller Zwischenlandung in München samt Groundtime, ein 50 Liter-Fass Oktoberfestbier fürs Casino aus dem Simulator-Cockpit.Das war wohl die erste uns letzte positive Reform bei den Heeresfliegern?
@Elahan: Scharping flog zur falschen Zeit und dann bei Schröder richtig, als dieser endgültig einen dicken Hals bekam und in so kurzer Zeit wie keiner zuvor. Mit der medialen Aufbereitung der jetzigen Fakten, besteht durchaus Zuversicht, nur der „dicke Hals“ wird noch gesucht?
@Vtg-Amtmann
Den hat Steinbrück bekommen, als er die Umfrageergebnisse von heute bekam :-)
Die SPD ist wohl noch beim Fakten sammeln!
@Elahan: Da sammeln m.M.n. noch mehr, die Einen um des Fortbestehen willens, die Anderen ums Überleben willens und die Dritten, um ihren Platz in der Mitte zu finden, weil „links-aussen“ keine Perspektive mehr bietet und längst besetzt ist. Da dürfte noch Einiges „quer durch die Farben“ in Sachen Drohnen kommen, man will ja im Wahlkampf seine Vorteile waren.
@Vtg-Amtmann: Ja, in der Tat, so einfach ist die Sache wirklich nicht. Ihre profunde Sachkenntnis in Ehren, aber Sie beschreiben die aktuelle Situation, also den Konsens auf den sich alle geeinigt haben, damit der jeweilige Achtersteven immer schön zur Wand zeigt.
Nichtsdestoweniger sind das Verhandlungsergebnisse, die natürlich bei veränderten Rahmenbedingungen erneut verhandelt werden können. Diese Bedingungen würden sich ändern, wenn die verwendete Technik auf Airlinerstandard ankäme. Also mindestens mal zwei Antriebe, von denen einer alleine den Vogel manövrierbar hält. Weiters muß die Sensorik natürlich die entsprechenden Fähigkeiten und auch Redundanzen besitzen. Die Technik dazu gibt es und nicht erst seit gestern.
Beispiel aus der Praxis, damit wir dem Staub der Papierberge mal für eine Sekunde entkommen: Die Flugführungssysteme (Autopilot) der A310-200 von 1982 enthalten fast alle Funktionen, den Flieger alleine von A nach B zu bringen. Vorausgesetzt es hat zuvor jemand den Flugplan in dem Flight Management Computer getipt, könnte man den Flieger auf die Bahnschwelle stellen und den Auto Take off Button drücken. Gibts nicht, werden nun einige sagen. Stimmt. Der Knopf heißt Go Around, ist aber nichts als ein kastrierter Autostart. Und nach der gelungen CAT III- Landung (mit 4 parallelen Autopilotkanälen) bringt Auto Brake den Vogel am Zielort zum Stehen. Gut, ohne Besatzung fährt niemand die Klappen und das Fahrwerk bleibt auch draußen. Trotzdem hätte sich niemand um die Spritverteilung in den Tanks kümmern müssen um die Heizung der Kabine, um den Kabinendruck. Alles automatisch. Und der ganze Rest wäre mit ein paar Erweiterungen nach des Technikers Phantasie machbar. Man tut es nicht, aber man könnte. Und wie schon an anderer Stelle erwähnt, Wenn keiner an Bord ist, der Blödsinn macht, kann ein Fall wie Überlingen nicht passieren.
Ich überzeichne natürlich, denn ein A310 ist noch kein Vollautomat, aber das hat auch niemand geplant. Wenn also EH technisch zu anfällig ist, spricht das höchstens gegen die Konstrukteure, die Bauausführung oder die Planungsvorgaben. Nicht aber gegen die technische Machbarkeit.
Die wesentlichen Fragen sind doch:
-Brauchen wir den EH wirklich? Oder haben wir nur schon zuviel Geld reingesteckt und niemand traut sich sich einzugestehen, daß die Kohle weg ist?
– Sollte man das übrige Geld nicht für die Kampfwertsteigerung vorhandener Systeme aufwenden?
-Können wir den EH überhaupt so aufrüsten, daß er den Airlinern automatisch aus dem Weg geht? (Meiner Meinung nach nein, denn mit nur einem Motor scheidet er für mich aus)
-Kann die Technik so zuverlässig werden, daß sie das Vertrauen von Bevölkerung und Gesetzgeber erringt?
Der letzte Punkt ist wesentlich, obwohl eine sehr große Zahl an Flugunfällen auf das direkte Einwirken von Menschen zurückzuführen ist, die die Technik overriden, weil sie ihr nicht trauen. Beispiel A320 bei Mühlhausen, Crash bei Überlingen, A310 im Segelanflug auf Wien Schwechat und man könnte noch eine Reihe anderer Fälle ziehen. Aber es gibt auch Beispiele dafür, daß der Mensch im Cockpit Dinge vollbringt, auf die Technik nie vorbereitet wäre: A320 im Hudson River, B737 Cabrio von Aloha Air. Fliegerische Glanzleistungen.
Für ein UAV reicht es hingegen aus, selbst keine ungeplanten Schäden anzurichten. Beim technischen Versagen müssen sie nicht mal unbedingt abstürzen, die AKA-flieg in Darmstadt entwickelt gerade ein Notlandesystem für ULs bis hin zur Cessana Klasse.
„Das EH und UAS Desaster muss nur medial aufbereitet werden!“
Träume weiter! EADS und sein Ego Boss Major Tom sind Lieblinge der DE Medien. EADS investiert sicherlich auch einen ordentlich Patzen in die PR Arbeit. Fakten sind alle vorhanden, aber die werden garantiert von den Medien nicht Thematisiert, weil dies EADS beschädigen würde. Wenn man den EH jetzt nicht mehr haben will, werden da alle Arbeiten eingestellt. Anfang 2014 dürfte man das EH Projekt still beenden, und alle Reste davon heimlich entsorgen. Wegen den TeuroHawk Debakel hat TdM rein gar nichts zu befürchten!
@Ben: Sehe ich in Bezug auf TeuroHawk und TdM etwas anders, denn …
@Iltis: Sehr schön, wie Sie da aufgezeigt haben was machbar ist. Das trifft auch für Cassidian zu, gemäß einer auf der ILA 2012 gezeigten PPT-Präsentation, die den derzeitigen und zukünftigen Stand der Technik und deren Trends in der Projekt- und Zeitschiene aufzeigen. Und siehe da, in dieser PPT taucht nur ein einziges Mal auf Folie No 6 der EuroHawk auf (vgl. http://www.ila-berlin.de/ila2012/konferenzen2012/upload2012/05%20-%20UAS%20Technology%20Demonstration%20DEMUEB1.pdf & >> Projekt Superdrohne | Der Investigativ-Blog <<)
Was ich damit sagen will, aus meiner kleinen ATPL(H)-, Technik- und BWL-Froschperspektive: Die Rahmenbedingungen, technischen Normen und (gesetzlichen) Regelungswerke für eine „Integration in non-segrated Airspace of HALE- und MALE-UAS“ sind seit mehr als 10 Jahren klar definiert und ebenso eindeutig deren Fortschreibung. Da gibt es keine Verhandlungen über einen Konsens und auch keine „Neuverhandlungen über veränderte Rahmenbedingungen“, nur weil das BMVg, AIN und BAAINBw sowie die „Müllners“ in ihrer „Drohnen-Emphatie“ und „§-30-LuftVG-Mentalität“ beim EuroHawk, Predator, Reaper & Co die zivilen Regelungswerke und den fortschreitenden Stand der Technik ignoriert und verschlafen sowie sich von den Lobbyisten haben einlullen lassen!
Die Forderung, wenn schon Drohnen, dann müssen die weltweit einsetzbar sein, die steht und Insellösungen sind absurd sowie reine Geldverschwendung.
M.M.n. ist er „UAS-Karren“ für und von der Bundeswehr erst einmal voll gegen die Wand gefahren worden und der zweifelsohne erforderliche Neueinstieg auf nationaler und europäischer Ebene sollte zwar sofort angegangen werden, dürfte aber aufgrund er noch offenen FuE – u.a. im Bereich Sense & Avoid sowie Redundanz mindestens zwei bis drei Jahre erfordern bis nutzbare Ergebnisse vorliegen.
Also gilt es zunächst für die Gesamtheit der Einsatzsprofile abzuklären, sind Interimslösungen überhaupt erforderlich, oder kann man z.B. den COIN-Erfordernissen und –Fähigkeitslücken auch mit „konventionellen bemannten LFZ“ halbwegs bedarfsgerecht und wirtschaftlich entgegnen? Das fängt für mich bei so relativ simplen Nachrüstungen wie Laser-Target-Designator für den UHT an, um z.B. lasergelenkte 70mm-Raketen oder auch HELLFIRE verschießen zu können und hört bei einem „vernünftigen“ ARH-/ AAH-geeigneten SOF-LUH auf. Ebenso wurde m.M.n. die Nutzung GPS- und Laser-gesteuerter Mörsergranaten (Buddy-Laser) voll verschlafen.
Je nach den Antworten, steht erst dann eine Entscheidung für den Kauf neuer Drohnensystem an, denn die „konventionellen Alternativen“ und auch die Drohnen-Interimslösungen (z.B. Vertragsverlängerung und evt. Bewaffnung HERMES) laufen einem nicht davon. Eine voreilige Entscheidung zur Drohnenbeschaffung à la TdM oder Müllner würde den „Drohnen-Karren nur noch zusätzlich durch die Wand fahren“ und das gibt dann noch mehr Trümmer und Fehlinvestitionen! Die 580 Mio. beim T€uroHawk sollten eigentlich für die nächste Zeit langen?
@iltis
Und sie sehen das wohl unter Friedensflugbedingungen ein COIN Einsatz muss aber auch unter Störmaßnahmen und Verlust GPS Signal funktionieren! Auch haben unsere EU Partner kein Interesse, dass der EH in der EU eine Zulassung bekommt!
Der EH stamm doch aus der Zeit als Major Tom noch davon träumte, in den US Rüstungsmarkt einsteigen zu können…..Gelächter ! Mit solchen Expansionsträumen nach CONUS ist schon der Wiener Wald Gründer Pleite gegangen ;-)….und der hatte wenigstens Ahnung von Hühnern !
@klabautermann
….er war gut :-)
Wenn es nachweislich etwas gibt wo von Cassidian keine Ahnung hat, dann sind es fliegende COIN Plattformen ……… und taktischer Lufttransport (außer der alte Anteil CASA). Ja, auch mit SIGINT tun sie sich schwer!
@elahan: GPS ist eine schöne Sache. Aber Trägheitsnavigation ermöglicht bis zu 16h independent operation mit brauchbarer Positions-, Lage- und Fahrtbestimmung. Hat man zwischendurch irgendwo ein VOR/DME zur Verfügung, kann man seinen Standort immer wieder korrigieren und die Operationsdauer verlängern. Kein Mensch würde ein Verkehrsflugzeug Systemen wie GPS oder GLONASS anvertrauen, schon alleine weil das DoD die SA (selective availability) wieder einschalten könnte und Sie könnten froh sein, mit GPS das richtige Dorf zu finden, aber nicht mehr ein bestimmtes Haus.
@Vtg-Amtmann: So weit liegen wir nicht auseinander. Nur daß ich von der technischen Seite komme und auch so argumentiere.
Bei aller berechtigten Kritik an EADS – mir fehlt in Europa eine Kultur des Scheiterns (ich weiß, Modewort). Weil das so ist, wird versucht, tote Pferde zu reiten, bis es zum Himmel stinkt. Gibt man nämlich einen Fehler zu, werden lautstark und unreflektiert „Konsequenzen auch personeller Art“ gefordert. Darum hält man auch an Fehlentwicklungen so gerne fest, obwohl niemand wirklich etwas davon hat.
Letztes Problemfeld ist haushaltspolitischer Natur. Bricht man eine offensichtliche Fehlentwicklung ab, verfallen die Haushaltsmittel, die noch nicht abgerufen wurden. Für eine veränderte Ausrichtung des Projektes ist dann erst mal kein Geld da und man verliert vielleicht gleich den ganzen Standort, bevor man weiß wie es weiter gehen soll. Im kleineren Maßstab ist dies als Dezemberfieber bekannt…
Fakt ist doch, das EH Debakel wurde nur sehr kurz und sehr oberflächlich in den Massenmedien bearbeitet, und ist dort schnell wieder verschwunden. Kritische Fragen oder Anmerkungen (z.B. warum der erst einmal hier geflogen ist) haben die Medien allesamt vermieden. Die Steilvorlage haben die Medien nicht nutzen wollen, und eine zweite Chance den EH zu Skandalisieren wird es so nicht mehr geben.
LUNA, KZO oder die Heron 1 fliegen doch wie gewünscht. Von da an kann man nicht davon sprechen, dass der UAS Karren der Bw komplett vor der Wand gefahren ist. Da will man sicherlich keinen Neuanfang, sondern nur das leidige Thema vom Tisch haben. Bei der Eurodrohne geht das Ganze in Richtung FR-GB Steatlth Jet Eurodrohne. Das dürfte dem BMVg auch eher nicht gefallen. Für ein Nationales Projekt sind die Stückzahlen zu gering. Das wahrscheinlichste ist m.M., dass man die geleasten Heron 1 kauft. Da weiß man was man bekommt. Einen Mega Drohnendeal wird es nicht geben. Einen kleinen Deal mit Israelischen Drohnen dürften aber wohl noch angestrebt werden.
Bei EADS geht es sicherlich um das Gesamtpaket, und da ist der TeuroHawk nur ein Verhandlungspunkt unter vielen. Verträge von Meteor oder EF AESA Radar wurden auch noch nicht unterschrieben. Das ganze läuft m.M. eher darauf hinaus, dass man die Einigung der neuen Regierung überlässt. Der Französische Staatskonzern hofft sicherlich, dass Steinbrück Kanzler wird, und dann ein EADS Freundlicherer Verteidigungsminister ernannt wird. TdM bräuchte so nicht mehr so viel durch den Haushaltsausschuss bringen. Alle Entscheidungen werden dann auf Ende 2013 vertagt.
@Klabautermann: Hervorragend, Sharping und Kujat gingen wahrscheinlich noch in den Wienerwald und deren Nachfolger haben offenbar wenig dazu gelernt, auch wenn es den Wienerwald nach der Hühnerpest und weiteren Pleiten, Pech und Pannen im ursprünglichen Sinne nicht mehr gibt..
@Elahann: http://augengeradeaus.net/2013/04/dronewatch-minister-diskussion-im-april-die-deutsche-beschaffungs-debatte-globalhawk-vs-china/comment-page-2/#comment-60399. Man darf davon ausgehen, dass die „mediale Aufbereitung der T€uroHawk- und Drohnen-Maiziere“ noch bis zum Sa, den 13. April 2013 braucht, denn kommendes Wochenende dürfte zu knapp sein, da ist ja schon heute bzw. morgen bei den großen Sonntagszeitungen Reaktionsschluss.
@Ben:Bei „verbratenen“ 580 Mio.€ kennen auch die Medien weder Freund noch Feind und bis zur nächsten Bilderberg-Konferenz ist noch Zeit hin. .
@iltis
„Im kleineren Maßstab ist dies als Dezemberfieber bekannt…“
Wir könnten froh sein wenn soetwas wie das Dezemberfieber ausbrechen dürfte. Die Lage ist allerdings dermaßen desolat, dass man im Prinzip über jedes Projekt froh sein kann, welches gestrichen wird. Das Problem was wir zusätzlich haben ist die Tatsache, dass alle die für ihr Projekt kämpfen und auf die negativen Folgen aufmerksam machen, Recht haben. Also wird nach immer neuen Methoden rauf und runter priorisiert. Am Ende reicht es wieder nicht. Wenn sie alle Großprojekte der Bundeswehr in ein Schichtdiagramm packen sehen sie, dass alleine diese die Finanzlinie deutlich reißen. Insofern ist eigentlich gar kein Platz um kleinere und genau so dringende Projekte in den Plan zu bringen. Sorry, ist jetzt die FBA (Finanzbedarfsanalyse). Die Wahrheit ist ganz einfach aber vor der Wahl wird ganz sicher nicht mehr Geld für die Streitkräfte ausgegeben. Was danach ist dafür reicht mein Blick als knieende Ameise nicht.
Was soll TdM schon passieren?! Er verweist einfach darauf, dass man noch mit der Industrie über den Fortbestand des TeuroHawks spreche, und das sein Staatsekretär alles gesagt hätte. Dann vielleicht noch ein Einfrieren des Projektes bis nach der Wahl. Vielleicht ein billigen Satz Sensoren zu Handy Ortung für den Heron bestellen, dann hat man Bartels Wunsch nach einen Ersatz auch entsprochen.
Bei WOn und anderen Medien wird doch Enders als großer Macher hoch stilisiert. Wegen so etwas lassen die den doch 100% nicht fallen. Die Opposition hat die Hoffnung TdM bei den Kampfdrohnen zu stellen. Wenn es nur unbewaffnete Israelische Drohnen werden, dürfte von der Seite auch keine Gefahr zu erwarten sein.
@Ben: Fakt ist, der Verteidigungsausschuss (vgl: zu dessen Mitglieder, fraktionsmäßiger Zusammensetzung, Aufgaben und Arbeitsweisen, Sonderrechten sowie zur Ausschussarbeit http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse17/a12/index.jsp) hat gemäß http://www.tab-beim-bundestag.de/de/pdf/publikationen/berichte/TAB-Arbeitsbericht-ab144.pdf, dort Seite 20, das Büro für Technikfolgen-Abschätzung beim Deutschen Bundestag (TAB) im Rahmen eines TA-Projekts beauftragt, aus verteidigungs-, industrie-, innovations- und forschungspolitischer sowie (völker)rechtlicher Sicht eine Bestandsaufnahme und Folgenabschätzung zu aktuellen nationalen und internationalen Entwicklungen und Perspektiven bei „unbemannten militärische Systemen / Unmanned Systems (UMS) vorzunehmen.
Der Titel des Gutachtens / TA-Endberichts lautet „Stand und Perspektiven der militärischen Nutzung unbemannter Systeme“ und dieses lag im Mai 2011 als Arbeitsbericht Nr. 144 vor.
Liest man u.a. ab Seite 219 „RECHTSETZUNGSBEDARF“ bis Seite 222 „VÖLKERRECHTLICHEN RAHMENBEDINGUNGEN“, gibt es auch für das BMVg final ab Mai 2011 nichts mehr über eine Unkenntnis der Zulassungsproblematik des EuroHawk und der Zulassungsschwierigkeiten samt etwa „überraschender zusätzlicher Zulassungskosten“ zu diskutieren.
Am 3. März 2011 hat Dr. jur. Thomas de Maizière das Amt des Bundesverteidigungsministers übernommen und am 16.März 2011 hat dieser den Juristen Stéphane Beemelmans zum Staatssekretär des Bundesministeriums der Verteidigung (Bereich Rüstung / AIN ) ernannt. Der Überführungsflug des EuroHawk von der Edwards Air Force Base nach Manching fand am 20./21. Juli 2011 statt. Entsprechend wären die 580 Mio. € anteilig auf diverse Herrschaften – beginnend beim Präsidenten des Deutschen Radfahrerbundes bis zu den Vorgenannten – und abhängig von deren jeweiligem Informationsgrad, per Stichtagen „Ende der jeweiligen Amtszeit“ zu valutieren, wenn man denn eine Regressnahme vornehmen würde (könnte)!
@all: Edit zu TAB-Endbericht vom März 2011 (http://www.tab-beim-bundestag.de/de/pdf/publikationen/berichte/TAB-Arbeitsbericht-ab144.pdf und man siehe dort bitte auch):
– S. 43: Euro Hawk FSD,
Auslieferung 2011,
Beschaffung 31.01.2007,
einsatzfähig im Ausland: _N_e_i_n_(!).
– S. 166: Die European Defence Agency (EDA) beispielsweise betrachtet UAVs als wichtiges Element der zukünftigen Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik und hat deshalb die Harmonisierung der militärischen fliegenden Systeme der Mitgliedstaaten zu einem Schwerpunkt ihrer Forschung gemacht. SEIT 2006 HAT SIE STUDIEN ZU DATENVERBINDUNGEN FÜR UAVS MIT LANGEN EINSATZZEITEN, NORMEN, FREQUENZZUTEILUNG, SENSE-AND-AVOID-TECHNOLOGIEN ODER ANFORDERUNGEN AN DIE (MILITÄRISCHEN UND ZIVILEN) NUTZLASTEN VERGEBEN (Altmann 2008, S. 60). In diesem Zusammenhang sind auch die (ziv-len) Fördermaßnahmen der EU zu nennen (s. u.; Anhang 2). Allerdings ist die Vielfalt von Initiativen und Maßnahmen auch ein Problem, damit vielen Akteuren mit teilweise divergierenden Interessen ein kohärentes Regelwerk und allgemein akzeptierte Technologien mit harmonisierten Standards entwickelt werden sollen [….] Neben Eurocontrol und EASA sind auch die ICAO [UAS-Working Group] und die NATO vertreten. Auch deshalb ist die Aufgabe, im Konsens ein international harmonisiertes Regelwerk in Kraft zusetzen, extrem langwierig. Eurocontrol (2008, S. 2) erwartet dies nicht vor _2_0_2_0_!
– S. 250 – S. 269: Man lese bitte zudem Anhang 2 und staune über die noch latente FuE im Bereich der UAS und deren Einführung in den „Non-segrated Airspace“! Z.B.:
Auftraggeber: EDA;
Auftragnehmer: Air4All Alenia Aeronautica, BAE Systems, Dassault Aviation, Diehl BGT Defence, _E_A_D_S: CASA, _E_A_D_S_ Defence & Security Germany, Selex Galileo, QinetiQ, Rheinmetall Defence Electronics, SAAB AB, Sagem Defence Systems and THALES as Co-contractors;
Geplanter Zeitrahmen: 2008 – 2009,
Fördersumme: 500.000;
[N.B.:aus diesen 500.000 € sollten nun 500.000.000 € allein für die Zulassung des ersten T€uroHawk werden!]
Projektinhalt: ENTWICKLUNG EINES FAHRPLANS FÜR DIE EINFÜHRUNG VON UAS IN DEN NICHT BESCHRÄNKTEN LUFTRAUM BIS 2015,
– S. 252: Auftraggeber: Europ. Kommission (FP6: AEROSPACE) Innovative Operational UAV Integration (INOUI);
Auftragnehmer: _D_F_S_ _D_e_u_t_s_c_h_e_ _F_l_u_g_s_i_c_h_e_r_u_n_g_ _G_m_b_H_, Office national D’Etudes et de Recherche Aerospatiales, Rheinmetall Defence Electronics, Fundacion Institudo de Investigacion INNAXIS, Boeing Research and Technology Europe SL, ISDEFE, Ingeniera de Sistemas para la Defensa de Espana S. A.;
Geplanter Zeitramen: 2007 – 2009;
Fördersumme: 4,31 Mio., davon 2,32 Mio. durch die EU;
Projektinhalt: ENTWICKLUNG VON DOKUMENTEN FÜR EINEN FAHRPLAN DER ZUKUNFT VON UAVS IM KONTEXT DER SICH WANDELNDEN REGELUNGEN FÜR DEN KONTROLLIERTEN LUFTRAUM.
– usw. usw.,
– S. 221 unten ff: Diese [Zulassungskriterien] gelten unmittelbar auf nationaler Ebene, da das europäische Gemeinschaftsrecht im Geltungsbereich der EASA-Grundverordnung Anwendungsvorrang vor nationalem Recht hat (Altmann et al. 2008, S. 239). Ausgenommen sind dabei Systeme in hoheitlicher/militärischer Verwendung, welche infolgedessen den Vorschriften des deutschen Luftverkehrsgesetzes bzw. den einschlägigen Zentralen Dienstvorschriften der Bundeswehr […. ZdV 19/1 …] unterfallen (Altmann et al. 2008, S. 241). Im Blick auf die völkerrechtlichen Rahmenbedingungen könnte es von Nutzen sein, sich bei den Bemühungen im Rahmen der ICAO (International Civil Aviation Organization), um die Entwicklung neuer Richtlinien und Empfehlungen aktiv zu engagieren. Deren Bedeutung ist vor dem Hintergrund des globalen zivilen Nutzungspotenzials von UAVs und der Notwendigkeit einheitlicher internationaler Standards nicht zu unterschätzen. Die deutschen und europäischen Präferenzen sollten deshalb in diesen internationalen Prozess aktiv eingebracht wer-den (Altmann et al. 2008, S. 255).
– und dann durchsuche man noch die PDF-Datei des Endberichts nach den Begriffen >>rechtlich<>völkerrechtlich<<. Spätestens dann müsste einem Jedem „dämmern“ – auch ohne Luftrechtler oder Luftfahrtinsider oder zuvor Minister oder StS im Innenministerium bzw. danach im BMVg gewesen zu sein -, dass offenbar die eigenen Fachleute, Berater und Beschaffer beim EuroHawk entweder geschlafen, oder eben auf keinen „Türken“ der Industrie und/oder deren Lobbyisten reingefallen sind. Nein, es handelt sich statt um einen „Türken“, um eine ganze „Kalifen-Armee“, die bislang knapp 6 Millionen € kostete und um fünf T€uroHawks, die bar ernsthafter jeglicher soliden Zulassungsvoraussetzungen bis ca. _2_0_2_0_ sind.
Ferner entsprechen diese „Vögel“ schon heute nicht mehr einem aktuellem Stand der Technik – geschweige denn der latenten Zulssungsvoraussetzungen – und können nicht im Ausland eingesetzt werden und in Deutschland auch nur innerhalb von gesperrten Lufträumen. Das sind für Deutschland in jeglicher Hinsicht und für weitere Milliarden eindeutig fünf EuroHawks im Inland zuviel (… welche zudem bei Auslands- und COIN-Einsätzen nicht weiter helfen können)!
– P.S.: Reaper und Predator lassen demgemäß in gleicher Hinsicht grüßen.
@all: Edit die Zweite:
Schlage mich gerade brandaktuell mit der militärischen Wiederzulassungssituation von militärisch ehemals zugelassenen Hubschraubern nach deren umfangreicher Modifizierung für Anschlussverwendungen bei EU- Und NATO-Beitrittsstaaten herum. Dabei war zu überprüfen, ob alle technisch Beteiligten (CAMOs) über die für ein Zulassungsverfahren nach “MAWA, NATO-mil AQUAP & NATO mil. Spec., etc.“ erforderliche Zulassung als EASA Part 21-J „Entwicklungsbetrieb“ verfügen (was natürlich nicht der Fall ist) bzw. alternativ „unter das Dach“ zweier am Projekt beteiligter Entwicklungsbetriebe gestellt werden müssen. Die EASA-Regulations sind auch bei militärischen (Wieder-)Zulassungen analog anzuwenden. Ergo schaute man sich die “List of DOA issued by EASA“ http://easa.europa.eu/approvals-and-standardisation/organisation-approvals/docs/lists/EASA_DOA-14032013.pdf an und war zunächst zufrieden.
EADS und CASSIDIAN fiel einem dabei natürlich auch auf und man dachte gleich an die T€uroHawk-Zulassung. Siehe da, das als Hauptauftragnehmer des BWB / BAAINBw fungierende Unternehmen EuroHawk GmbH (Northrop Grumman/Cassidian) steht nicht in dieser EASA-Liste.
Der Vertragspartner EuroHawk GmbH ist also luftrechtlich nicht als Entwicklungsbetrieb zugelassen und kann somit nicht zu den Voraussetzungen für eine Musterprüfung und (finalen) Verkehrszulassung des T€uroHawk beitragen (N.B.: Eine derartige Zulassung als DOA dürfte m.M.n. mindestens ein Jahr Vorlauf erfordern)!
Es schaudert einem damit nur noch, welcher ungeheuerliche Dilettantismus sich bei einer EADS-Tochter, dem BMVg und dem BAAINBw im T€uroHawk-Projekt seit Vertragsabschluß (31. Januar 2007) vereint! Unglaublich!
„Wie sich erst jüngst heraus stellte, muss zum Beispiel die als Hauptauftragnehmer fungierende Gemeinschaftsfirma Euro Hawk GmbH schon für das Flugtestprogramm als Entwicklungsbetrieb zugelassen sein. Bisher ging man davon aus, dass dieser Part vom US-Hersteller abgedeckt werden könnte.“
FlugRevue vom 11.9.2012 „Euro Hawk fliegt vielleicht bis Jahresende“
Am EH sind zwei Weltweit führende Rüstungsunternehmen beteiligt. Unglaublich, dass man so arbeitet. Aber Wahrscheinlich wussten die beiden Konzerne auch schon seit langen, dass der EH in Deutschland nicht zulassbar ist, und hier mangels fehlenden großen gesperrten Lufträumen nicht fliegen kann.
Man kann eigentlich davon ausgehen, dass alle Mitglieder des Verteidigungsausschuss über die Probleme des T€uroHawk schon seit mindestens 2011 ziemlich umfassend Bescheid wissen. Ansonsten hätten die Oppositions MdBs schon längst einen T€uroHawk Untersuchungsausschuss öffentlich eingefordert. Das ganze wurde auch unter Rot-Grün und dann Schwarz-Rot eingeleitet und beschlossen. Die Sozen haben also in der Sache sicherlich genug Dreck am Stecken.
Die ganzen führenden Redakteure der großen Medienhäuser sind doch alle eng vernetzt mit US, Nato oder EU Gruppen (Heise/tp unter den Titel „Journalismusforschung:“Ganz auf Linie mit den Eliten““). Wenn der T€uroHawk skandalisiert würde, käme wohl schnell heraus, dass die USA und die Franzosen auch ganz dicke damit drin hängen. Anti US oder Frankreich Stimmung werden die Medien nicht riskieren.
TdM will bestimmt nicht, dass irgendwelche Anpassungen am EH Projekt den Haushaltsausschuss vor der Wahl vorlegen. Beim T€uroHawk Projekt dürfte wohl absoluter Stillstand bis nach der Wahl herrschen. Bleibt trotzdem spannend…
Dem von @Ben bemühten Zitat aus FlugRevue ging voraus „„Der (deutsche) Zulassungprozess ist die größe Herausforderung in diesem Programm,“ seufzte James Kohn, Program Director für den Euro Hawk bei Northrop Grumman auf der ILA [2012]“
Die von mir benannte EASA-Liste der zugelassenen Entwicklungsbetriebe http://easa.europa.eu/approvals-and-standardisation/organisation-approvals/docs/lists/EASA_DOA-14032013.pdf ist Stand 14. März 2013. Ergo müsste unter Ansatz von einem Jahr Bearbeitungs- und Prüffrist ca. Sept./ Okt. 2013 eine neue EASA-Liste auftauchen, in der die EuroHawk GmbH als Entwicklungsbetrieb geführt wird. Wenn die sehr naheliegenden Folgerungen von @Ben sich als zutreffend beweisen, dürfte die EASA gar nicht mehr gefordert werden. Man will ja aus sich „nachträgliche erwiesener Unwirtschaftlichkeit“ das T€uroHawk-Zulassungsverfahren und damit das Projekt still bzw. klammheimlich aufgeben.
Kommt mir irgendwie bekannt vor, dass das BAAINBw aufgrund einer von der Truppe geforderten „eierlegenden Wollmilchsau“ vom Hersteller etwas fordert und dieser dann auch noch großspurig Leistungen verspricht, die technisch (aktuell) nicht realisierbar sind und ob der Abdeckung unternehmerischer Risiken in horrende Summen und Nachforderungen entarten, was eben dann unwirtschaftlich bzw. untragbar ist
Beispiel BSHS-Leistungsbeschreibung aus 2010 im nichtöffentlichen Verhandlungsverfahren, Aufhebung mangels wirtschaftlichen Ergebnis des einzigen Angebots Anfang 2011 und seitdem Stagnation beim BMVg. Beim SOF-LUH scheint es ähnlich zu laufen Man sollte aber stets objektiv zwischen „Ursache und Wirkung“ unterscheiden.. Die „Ursachen“ lagen in Masse beim BMVg, Bw und deren Planer selber, nämlich Emphatie sowie und mangelndes Praxis- und Realitätsbewusstsein, und die „Wirkungen“ sind die bekannten „Pleiten, Pech und Pannen“ des Haus- & Hof-Lieferanten.
Um sich einmal der Größenordnungen dieser Fehlinvestition in den T€uroHawk bewusst zu werden: Insgesamt stehen 1,3 Mrd. € an, die „verbraten“ wurden und das sind immerhin 4,1% des aktuellen Verteidigungshaushaltes bzw. 25,4% aller Militärische Beschaffungen i.H.v. 5,12 Mrd. €! Ursprünglich sollte wie angekündigt der Verteidigungsetat 2013 gegenüber 2012 um 1,39 Mrd. € gesenkt werden, tatsächlich ist dieser um 1,56 Mrd. € auf € 33,26 Mrd. € gestiegen. Voi là T€uroHawk!
Deshalb und gerade weil sich das T€uroHawk-Projekt von Scharping & Kujat (SPD) über Schwarz/Rot und bis heute Schwarz/Gelb erstreckt, erscheint dessen parlamentarische und auch mediale Aufbereitung m.M.n. als absolut zwingend.
Denn zum „über den Tisch ziehen lassen“ gehören immer zwei Parteien, nämlich die eine, die „zieht“ und die andere, die sich „ziehen lässt“! Und genau das sollte bitte noch vor den Wahlen abgeklärt sein, nämlich dass man weiß, wie man bei wem dran ist, wer welchen „Dreck am Stecken hat“ und wen man zukünftig meiden sollte. Egal wie die Wahlen nun mal ausgehen werden, es sollte vorher mal mit dem Aufräumen angefangen werden, statt einvernehmlich nur mit „Wattebäuschchen“ zu schmeißen und mit dem Thema „Kampfdrohnen“ herumzuplänkeln, welches erstens noch lange nicht ansteht, weil man national und europäisch erst einmal die eigenen FuE-Defizite aufholen muss, und zweitens nach der T€uroHawk-Pleite deshalb noch länger nicht anstehen wird und darf!
Das sollte auch ein Herr Könighaus begreifen, der prompt ebenfalls ins längst aufgeklappte „rote Wahlkampfmesser“ läuft und dies ziemlich unfundiert und ebenso taktisch unklug wie TdM samt Parteikollegen und zudem Gen Müllner (Lw) mit seinen Verlautbarungen in Israel.
Die derzeitige Regierung, als auch die Opposition, sollten sogar ein sehr massives Interesse an einer schonungslosen parlamentarischen und medialen Aufarbeitung des Beschaffungsvorhabens T€uroHawk haben, allein schon deshalb, dass einigen Herrschaften bewusst wird, dass man sich mit dem aufgeklappten Messer auch kräftigst in die eigenen Finger schneiden kann.
1,3 Mrd. € die in den T€uroHawk „verbraten“ wurden und zwar seit 2000 bis heute und dies quer durch die Regierungen und Fraktionen sind einfach zuviel um mal im Wahljahr so einfach unter den Tisch gekehrt zu werden. Abgesehen davon, dass nach der Wahl das Problem zwangsläufig wieder aufschwimmt und dann sagen die Gewinner, die Verlierer waren dran schuld, egal wer was nach den Wahlen wird.
Und noch ein aktueller Nachtrag bzw. mal wieder was zum Lachen, oder auch zum Weinen:
Unter der Headline „Cassidian baut Drohnen zur Beobachtung und nicht zum Angriff“ schwirrt seit heute u.a. folgende Aussage in den Medien herum:
„[…] Die Drohnen-Technik ist laut Cassidian wie bei Verkehrsflugzeugen mehrfach abgesichert. Fällt ein Triebwerk aus, wird mit dem anderen weiter geflogen. Geht die Kommunikation mit der Bodenstation verloren, kreist die Drohne zunächst und fliegt dann zu dem Punkt, wo die letzte Verbindung bestand. Wenn es immer noch keine Befehle gibt, landet das Gerät nach einer bestimmten Prozedur; die Fluglotsen müssen nur noch den Weg freimachen. Aber dies kann in Deutschland nicht passieren: Hierzulande dürfen die Drohnen nur nach Anmeldung in leeren Lufträumen ihre Bahnen ziehen. Die Vorbereitung dazu ist extrem zeitaufwändig: Allein die Planung des Überführungsfluges der Eurohawk zwischen Amerika und Europa dauerte _e_i_n_ _J_a_h_r_. In den beiden Drohnen-Herstellerländern USA und Israel gibt es dagegen große Fluggebiete nur für Militärs. Wann und ob jemals in Europa Drohnen und zivile Maschinen miteinander fliegen, ist offen. […]“
Und das von einem EADS-Unternehmen, welches zu 50% an der EuroHawk GmbH beteiligt ist und offenbar genauso wie sein US-Partner seit 2000 bis September 2012 sich nicht bewusst war, dass man erst einmal über die erforderliche Zulassung als EASA Part 21-J „Entwicklungsbetrieb“ verfügen muss, um überhaupt für seine Produkte eine Muster- und Verkehrszulassung zu erhalten, egal ob national oder auch im Sinne der weltweiten ICAO-Statuten!
Also heißt doch nicht etwa das neueste Unternehmensmotto für Cassidian „Narrenschau vom Bodensee, dank US-GlobalHawk“ statt „Waffen vom Bodensee“?
Die EuroHawk GmbH Veröffentlicht ja auch ihre Bilanzen samt Anhang im Unternehmensregister. Und da steht in 2011, dass die EuroHawk GmbH keine Angestellten hat, sondern nur einen Geschäftsführer! „Die Gesellschaft beschäftigt keine eigenen Arbeitnehmer, daher beläuft sich der Personalaufwand auf € 0.“
EADS und Northrop Grumman USA stellen ihre Leistungen der EuroHawk GmbH in Rechnung, und die EuroHawk GmbH berechnet die Leistung wohl weiter an den Bund. Die EuroHawk GmbH ist wohl eine reine Briefkastenfirma ohne eigenen aktiven Geschäftsbetrieb! „Die Vorräte bestehen vollumfänglich aus geleisteten Anzahlungen auf Leistungen der Subunternehmer EADS Deutschland GmbH und Northrop Grumman ISS International Inc. im Zusammenhang mit dem Projekt Euro Hawk.“
Weder EASA noch irgendeine andere Behörde dürfte die Briefkastenfirma „EuroHawk GmbH“ als Entwicklerbetrieb zulassen. Weder eine Deutsche GmbH noch die WTD 61 werden die benötigte Technische Dokumentation vom GH bekommen, weil die 100 pro unter US Exportbeschränkung fallen. Bei den Crash Raten der GH dürfte NG USA sich auch nicht hier als Entwicklerbetrieb zulassen, um die Zulassung der EH zu übernehmen. Da kann man ja sicher sein, mit der BFU und der Staatsanwaltschaft in Kontakt zu kommen. Eine Lex T€euroHawk ohne Technische Dokumentation dürfte auch ausscheiden. Beim Reaper dürften auch die strengsten US Exportbeschränkungen gelten, was wiederum ein Problem bei der Zulassen werden wird.
TdM sollte sich schnell auf die Hinterbeine stellen, und aus den AGS Verträgen aussteigen. Das wickelt sicherlich auch die Briefkastenfirma „EuroHawk GmbH“ ab.
na ja, dann wird Jagel eben ein Museums-Flugplatz für Rüstungshavarien der Luftwaffe ;-)
Das alles doppelt und dreifach vorhanden ist, und man den GH zu jeder Zeit kontrolliert Landen kann, kann so auch nicht stimmen:
„Specificlly, an electrical connector to an unidentified line replacement unit (LRU) partially separated. This caused electrical damage inside the LRU, which cut power to the actuators that controlled the unmanned aircraft’s ailerons and spoilers. Within 1min of the power failure, the aircraft lost control after hitting minor turbulence.
„The Board President also found, by a preponderance of the evidence, that LRU installation methods were a contributing factor in the mishap,“ continues the report.““
http://www.flightglobal.com/news/articles/loose-wire-caused-afghanistan-global-hawk-crash-369238/
oder auch dies:
„The cause of the accident was found to be mechanical — a faulty actuator for the UAV’s ruddervator, a combination rudder and elevator, common in V-shaped tails.“
http://www.defensenews.com/article/20130107/C4ISR02/301070006/How-Large-U-S-Navy-UAV-Crashed-Maryland-From-18-000-Feet
In beiden Fällen ist der GH unkontrolliert abgestürzt. Das mit den Kontrolliert Landen ist ein Märchen von Cassidian. Kontrolliert Landen heißt auch eigentlich Kontrolliert abstürzen lassen.
Fein ist auch, dass Cassidian wohl Talarion intern auch begraben hat, und ab 2011 eine Jet Stealth Drohne, wie auch die Briten und die Franzosen entwickeln will. http://www.ce.informatik.tu-chemnitz.de/fileadmin/DATA/Projekte/sagitta.pdf . Diese Eurodrohne dürfte schneller und tiefer fliegen als der GH. Da wird man wohl noch größere Problem mit den fehlenden Militärisch gesperrten Luftraum bekommen. Die Eurodrohne dürfte auch nur ein Triebwerk bekommen. Mit welchen Triebwerk dann weitergeflogen werden soll, wenn das eine Ausfällt, kann Cassidian auch mal erläutern.
@klabautermann: Hätte da einen trefflichen Vorschlag für den zukünftigen Flugplatzkommandanten des „Museums-Flugplatz für Rüstungshavarien der Luftwaffe in Jagel“ (Kilo-Mike).
@Ben: Wenn das so mit der Briefkastenfirma und der Bilanz bzw. dem Personal stimmt (wovon auch ich und für jedermann zugänglich „Schummelpfeng“ ausgehen), kann für die Euro Hawk GmbH weder eine Design Organisation (Entwicklungsbetrieb) gem. EASA Part 21 Subpart J, noch eine Production Organisation (Herstellerbetrieb) gem. EASA Part 21 Subpart G, noch eine Certified Aircraft Maintenance Organisation (CAMO) gem. Part 145 jemals vorliegen und damit kann man eine Musterprüfung und Zulassung des „T€uro-Habenicht“ ein und für alle mal knicken. Rheinmetall wusste offenbar weshalb man bei diversen luftfahrtspezifischen Projekten die RUAG mit ins Boot genommen hat.
Was aber damit bei dem BAAINBw-Vertragspartner EuroHawk GmbH läuft ist ja pure Hochstapelei seitens EADS, unterscheidet sich wenig vom „Aachener Gebraucht-LKW-Händler beim Beschaffungsvorhaben Luftkissenfahrzeug“ (vgl. http://bundesrechnungshof.de/veroeffentlichungen/bemerkungen-jahresberichte/bemerkungen-2012.pdf ab Seite 44 und 274) und ist wirklich reif für einen vom Verteidigungsausschuss selber einberufenen Parlamentarischen Untersuchungsausschuss (gem. Art. 45a GG)
Dass man bereits_2_0_0_4_ , also schon zu Zeiten der EADS Dornier GmbH bestens über die „Sense & Avoid-Problematik“ und damit auch bezüglich der Zulassung des T€uroHawk Bescheid wusste ist mit http://www.dglr.de/veranstaltungen/archiv/2004_uav-ucaf-mav/19-Herbe/dglr_2004uav_Sense-Avoid-EADSDornier.pdf absolut evident. Übrigens die dort benannte Telefon-No. 07545 – 8 – 2360 in Immenstaad ist mit Vorwahl und Einwahl mit der der Euro Hawk GmbH identisch und auch mit der EADS-Astrium GmbH!
Da kann man dem BMVg und dem BAAINBw nur noch sagen: „Und wenn das fünfte Lichtlein brennt, hast Du Weihnachten verpennt“ (Man streiche im konkreten Fall „Lichtlein“ und setze „EADS-T€uroHawk-Nebelkerzen“).
Also das Handelsregister und die Bilanzen sagen die Wahrheit (z.B. zur EuroHawk GmbH); deshalb sollte man diese sich ab und an mal ansehen, bevor man ca. 1,8 – 2,0 Mrd. € nutzlos „verbrät“!?
Gemäß eigener HomePage agiert die Euro Hawk GmbH, die von Northrop Grumman und der EADS Deutschland GmbH (Cassidian) als Joint Venture mit gleicher Beteiligung (50-50) gegründet wurde, (Zitat) „[…] gegenüber dem deutschen Verteidigungsministerium als nationaler Generalauftragnehmer während der gesamten Nutzungsdauer des Systems.“
Die Ersteintragung im Handelsregister lautet: „Amtsgericht Ulm, HRB 2173 – 3. November 2005 EuroHawk GmbH in Immenstaad a. B. (Anschrift Claude-Dornier-Str. in 88090 Immenstaad a. B.). Gegenstand des Unternehmens Die Übernahme und Durchführung von Aufträgen des deutschen Bundesministeriums der Verteidigung in Bezug auf das Euro Hawk Projekt, sowie die Vergabe von Unteraufträgen und die Koordinierung von Subunternehmern auf diesem Gebiet. Die Gesellschaft ist berechtigt, jegliche Art von Geschäften auszuüben und jegliche Maßnahmen zu treffen, die mit dem Gegenstand der Gesellschaft zusammenhängen oder ihm förderlich sind. Stammkapital 25 000,00 €. […]“.
Die Handelsregisterveröffentlichung vom 05.01.2010 lautet: „Amtsgericht Ulm, HRB 632173, Veränderungen 22.12.2009, EuroHawk GmbH, […], Geschäftsanschrift: Claude-Dornier-Straße, 88090 Immenstaad am Bodensee. Bestellt als Geschäftsführer: Tükenmez, Neset, Unterhaching, *XX.XX.XXXX. Nicht mehr Geschäftsführer: Rommel, Heinz Jürgen, Tettnang, *XX.XX.XXXX. Prokura erloschen: Tükenmez, Neset, Freiburg, *XX.XX.XXXX. Einzelprokura: Gramolla, Stefan, Neuburg a.d. Donau, *XX.XX.XXXX. […]“.
Soweit zum haftenden Stammkapital der Gesellschafter und zu den in der Durchgriffshaftung stehenden organschaftlichen Vertretern. Die Bilanzen und damit das haftende Gesamtvermögen findet man auf der Homepage des Bundesanzeigers. Man kann sich derart auch über die Zahlungsströme, die erhaltenen Anzahlungen des Auftraggebers (BMVg), die tatsächlichen Kosten und die Gewinnverwendungen nur noch wundern, wenn man mal unter dem Aspekten BEWEGUNGSBILANZ und auch CASH-FLOW wertet.
Die Euro Hawk GmbH hat am 31.01.2007 EADS einen ENTWICKLUNGSAUFTRAG für den EuroHawk®-Demonstrator in Höhe von 430 Mio. Euro vom BWB (nunmehr BAAINBw) erhalten, dem zuvor der Haushaltsauschuss des Deutschen Bundestages zugestimmt hatte (http://www.bdli.de/index.php?option=com_content&view=bdliarticle&layout=lrifakten&id=572&Itemid=61).
Damit gelten für den Entwicklungsauftrag sämtliche rechtliche Rahmenbedingungen und speziell die Regelwerke der „Qualitätssicherung bei Aufträgen der Bundeswehr“ gemäß 6. Ausgabe des BDI (http://www.bdi.eu/download_content/marketing/BDI_Auftraege_Bundeswehr_Web.PDF), hier insbesondere „3.2 Zulassung von Auftragnehmern zur Bearbeitung von Luftfahrzeugen und Luftfahrtgerät der Bundeswehr durch das BWB (BAAINBw), Seiten 13 – 14“.
Und genau das kann bei einem Briefkastenunternehmen (vgl. Erläuterungen zur Bilanz: „Die Gesellschaft beschäftigt keine eigenen Arbeitnehmer, daher beläuft sich der Personalaufwand auf € 0“) als nationaler Generalauftragnehmer im Bereich der mil. und ziv. Zulassung des T€uroHawk nicht funktionieren, was bereits bei Vertragsabschluß am 31.01.2007 bekannt war und mit Jahresabschluss zum 31.12.2011, wie am 17.07.2012 festgestellt, immer noch bestens bekannt ist.
Geleistete Anzahlungen des BMVg laut Bilanzen der „T€uro-Hawk GmbH“:
Jahr………….Netto (bilanziert)………..Brutto (geleistet)
2007………….74.465.577,05 €………..88.614.036,69 €
2008………..154.553.588,92 €………183.918.770,81 €
2009………..256.457.166,59 €………305.184.028,24 €
2010………..319.775.252,09 €………380.532.549,99 €
2011………..372.258.904,47 €………442.988.096,32 €
2012…………………..?………………………………….?
2013…………………..?………………………………….?
Summe:….1.177.510.489,12 €…….1.401.237.482,05 €
Wenn ich da an die in 2012 und 2013 erfolgte Einrüstung der EADS-/ CASSIDIAN-Systeme, die Ground-Checks und den Testflug sowie bislang in die Musterzulassung und die Vorläufige Verkehrszulassung samt weiterer Kosten wie z.B. der DFS, also an die insgesamt in das Projekt T€uro-Hawk „verbratenen“ Gelder denke, könnte die „Dunkelziffer“ bis heute glatt bei ca. 1,8 – 2 Mrd. € (brutto) liegen? Und da sind die bisherigen Overhead-Kosten für z.B. die Infrastrukturen in Manching, Jagel und in Nienburg noch nicht enthalten!
Also besteht die EuroHawk GmbH dann wohl nur aus dem Geschäftsführer und einen angemieteten Büro. Alles andere wird wohl EADS als Dienstleister für die EH GmbH Organisieren.
Die Anzahlungen laufen m.M. solange bei der EH GmbH auf, bis der T€uroHawk an die Bundeswehr übergeben wird. Also sind da brutto 442 Mio offen. Das sagt aber nicht viel über die Gesamtkosten auf, die bisher angefallen sind. Cassidians Sensoren dürften z.B. schon geliefert und abgerechnet worden sein. Die Pilotenausbildung ist auch schon von der EH GmbH durchgeführt und abgerechnet worden. Dies beide taucht in den Anzahlungen natürlich nicht auf. Die Sperrung des Luftraumes für Start und Landungen dürfte die Bw übernehmen. Da kann man ziemlich sicher sein, dass dort sehr hohe Kosten verschoben werden, um die direkten nicht sehr weit über 600 Mio € steigen zu lassen.
Cassidian und Northrop Grumman setzen doch offensichtlich darauf, dass die Bundeswehr den T€uroHawk ohne den Papierkram wie Zulassung übernimmt.
Der Anhang für den Abschluss des Geschäftsjahres vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2011 der Northrop Grumman Deutschland GmbH lautet u.a.:
[…] Die Northrop Grumman Deutschland GmbH weist zum Bilanzstichtag die Merkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf. […]
Die Gesellschaft ist bzw. war zum Bilanzstichtag an der folgenden Gesellschaft beteiligt: EuroHawk GmbH in Immenstaad a. B.: EUR 12.500,- (50 %).
Das vollständig eingezahlte und im Handelsregister eingetragene Stammkapital der Northrop Grumman Deutschland GmbH beträgt zum Bilanzstichtag EUR 25.000,00. […]
Die Kapitalrücklage beträgt EUR 258.300,00. […]
Die Gesellschaft beschäftigte im Geschäftsjahr durchschnittlich: Angestellte 0. […]
Die Northrop Grumman Deutschland GmbH ist die Tochter der Northrop Grumman Denmark ApS, die ihrerseits in den Konzern der Northrop Grumman Corporation, Church Falls, Virginia, USA, eingebunden ist. . […]
Etwa noch Fragen?
Also da hilft jetzt aber nur noch die Tragflächen des T€uroHawk abflexen, per AN124 zurück nach Kalifornien fliegen, und den EH auf den Hof von Northrop Grumman abstellen. Die ganzen SIGINT Sensoren auf einen LKW Laden und zu Major Toms Münchner Villa fahren. Besser ein T€uroHawk Ende mit Schrecken, als ein T€uroHawk Schrecken ohne Ende.
Ist schon erstaunlich, welche windigen Firmengeflechte an einem Mrd. schweren und hochsensiblen Rüstungsprojet mitwurschteln dürften. Arbeiten tun auf Seiten der Industrie wohl nur noch die Lobbyisten.
Für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsleistungen nach EU-Recht unter Berücksichtigung der EG-Richtlinien 2004/17/EG bzw. 2004/18/EG sowie § 100 IV Nr. 2 GWB gilt (bzw galt schon seit 2004):
EUV bzw. der AEUV – Art. 163
EG-Richtlinie 2004/17/EG – Artikel 24 (identisch mit Art. 16 Richtlinie 2004/18/EG)
EG-Richtlinie 2004/18/EG – Art. 16
Art. 16 Besondere Ausnahmen
(Zitat) „Diese Richtlinie findet _k_e_i_n_e_ Anwendung auf öffentliche Dienstleistungsaufträge, die Folgendes zum Gegenstand haben: […]
f) Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen, deren Ergebnisse _n_i_c_h_t_ ausschließlich Eigentum des öffentlichen Auftraggebers für seinen Gebrauch bei der Ausübung seiner eigenen Tätigkeit sind, sofern die Dienstleistung vollständig durch den öffentlichen Auftraggeber vergütet wird.“(Zitatende)
(Vgl. http://vergabetip.com/index.php/aktuelles/599-schwerpunkte-zu-volaktuell-08-2012)
Damit liegt auch die Erklärung auf dem Tisch, dass der Bundesrechnungshof sich am 13.06.2012 mit einem Brandbrief an Mitglieder des Haushaltsausschusses gewandt hat (vgl. http://augengeradeaus.net/2012/06/breitseite-vom-bundesrechnungshof-gegen-geheimniskramerei-im-verteidigungsministerium/#comments). Grund war: Das Verteidigungsministerium konnte (durfte) dem BRH keinen umfassenden Einblick in die Unterlagen zu „Euro Hawk“ geben. Insbesondere die Statusberichte zu dem heiklen Projekt bekamen die Prüfer vom Rechnungshof nur geschwärzt zu sehen. Als Begründung nannte das Verteidigungsministerium Geheimhaltungsvereinbarungen mit der Rüstungsindustrie. Ebenso scheint derart erklärt, dass die WTD 61 bzw. das BAAINBw wohl noch länger auf die Offenlegung der Dokumentationen zum Flugführungssystem des T€urohawk warten müssen, was eine endgültige Muster- und Verkehrszulassung zwangsläufig ausschließen dürfte.
Oder anders gesagt, würde das BAAIN als öffentlicher Auftraggeber über alle Ergebnisse der Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen aus dem Entwicklungsvertrag zum T€uroHawk als ausschließlicher Eigentümer verfügen, hätte ein Vergabeverfahren stattfinden müssen und es wäre eine freihändige Beauftragung des „Haus- & Hoflieferanten nach Gutsherrenart“ per 31.01.2007 für das längst in 2005 „ausgeguckte Produkt T€uroHawk“ nicht möglich gewesen. Es ging also nur noch darum in der Zwischenzeit gegenüber dem BMVg einen nationaler Generalauftragnehmer für die gesamte Nutzungsdauer des Systems zu „stricken“, welcher Northrop-Grumman, als auch Cassidian über ein gesellschaftsrechtliches Konstrukt einbindet und da war man anscheinend mit „sehr heißer Nadel“ am Werk.
Des Rätsels Lösung ist jetzt, um den T€uroHawk zulassen zu können, müssen die durch US Exportbeschränkungen geschützten Komponenten und das Flugführungssystem durch nicht den US Exportbeschränkungen unterliegender Hard- und Software ersetzt werden. Diese Hard- und Software zu entwickeln, zu testen und zuzulassen, dauert dann etwa 5 bis 7 Jahren, und kostet dann mehr als 500 Mio € zusätzlich! Also wird der erste T€uroHawk Gesamtkosten von etwa 2 bis 2,5 Mrd. € verursachen, wenn man das Projekt weiterlaufen lässt.
@Ben: Diese2 bis 2,5 Mrd. € wird das BMVg sich und dem Steuerzahler wohl kaum auch noch zumuten? Es langen ja wohl schon die 1.401.237.482,05 € (brutto), die offenbar ausweislich der Bilanz der EuroHawk GmbH angeblich bis einschleißlich 2011angezahlt worden sein sollen und die weiteren nicht bei der EuroHawk GmbH angefallen Overheadkosten?
Frage: Gibt es zumindest für die parlamentarischen Kontrollorgane – z.B. Verteidigungsausschuss – und den BRH zugängliche und zulassungsrelvante detaillierte Dokumentationen zum exakten Flugverlauf des Überführungsflugs von der Edwards Air Force Base zur WTD61 in Manching?
@Vtg-Amtmann
Das mit den Überführungsflug hattest du schon im vorherigen Thread verlinkt (S.28) :
http://www.raes-hamburg.de/Downloads/Text_2012_06_19_EuroHawk_Flight_Testing.pdf
Laut der Datei auf der Seite 7, hat Cassidian das Bodenmissionssystem ISIS für den EH gefertigt. Dürfte wohl eine Auswertungssystem für die Daten oder so sein. Für die AGS GlobalHawks soll Cassidian auch irgendwelche Mobilen Bodenstationen basteln. Der T€uroHawk dürfte für die AGS Bodenstationen als Testsystem dienen. Bleibt der T€uroHawk für immer am Boden, dürfte für Cassidian das AGS Geschäft gleich mit ins schlingern kommen. Cassidians Masterplan sah ja vor, bis 2020 mit den GlobalHawk (EH + AGS) Geschaft ordentlich Umsatz zu holen, und danach sollte die €uroDrohne der Bringer sein.
@Ben, @all: Das mit meiner Frage zu einer zumindest für Kontrollorgane zugänglichen und zulassungsrelevanten detaillierten Dokumentationen zum exakten Flugverlauf des Überführungsflugs von der Edwards Air Force Base zur WTD61 in Manching (könnte ja auch VS-eingestuft sein oder „Herstellervorbehalten“ unterliegen) meinte ich anders. D.h. eine lückenlose Dokumentation über alle Flugdaten sowie permanente Funktion aller Kontroll- und Überwachungssysteme sowie gegebener Redundanzen im Sinne eines Soll-Ist-Vergleichs, was ja durchaus bei immerhin knapp 24 Std Flugdauer für die Zulassungsfrage von gewisser positiver Relevanz sein könnte.
Zwischen Kanada und Grönland hat die Bundeswehr den T€uroHawk übernommen. Da dürften die Flugdaten vorliegen. Die Flugdaten in den USA wird man sicherlich auch bekommen. Bei der lückenlosen Dokumentation aller Kontroll- und Überwachungssysteme könnte man da schon Problem mit den US Exportbeschränkungen bekommen.
NG ist ja auch nicht der erste US Hersteller, der einfach locker, luftig und leicht US Technik ins NATO Ausland verkauft hat, und dann feststellen muss, die darf eigentlich nicht exportiert werden.
Das mit SIGINT war so gedacht, der EH sollte die Sammeln, und die Daten würden dann nach der Landung von Jagel nach Nienburg geschickt. Die beworbene Bodenstation von Cassidian dürfte es noch gar nicht geben. Wenn es dumm für Cassidian läuft, heißt es „Aus die Maus“ fürs GlobalHawk Business. Die Israelischen Drohnen dürften wieder bei Rheinmetall landen.
Also wenn ich da in http://www.flightglobal.com/news/articles/usaf-awards-northrop-contract-to-finish-global-hawk-radar-369305/ so richtig lese, gibt da am 9. März 2012 Flight im Letzten Absatz zum Besten, “Additionally, the US Navy is planning to buy 68 MQ-4C broad area maritime surveillance aircraft that are based on the Global Hawk. The naval aircraft have a 360° maritime radar and an electro-optical camera ball, along with some other service-specific sensors and airframe attributes. These include a deicing capability and what is hoped _w_i_l_l_ _b_e_ _t_h_e_ _f_i_r_s_t_ _“_s_e_n_s_e_ _a_n_d_ _a_v_o_i_d_“_ _s_y_s_t_e_m_ _f_o_r_ _a_n_ _u_n_m_a_n_n_e_d_ _a_i_r_c_r_a_f_t_“.
In http://67-20-80-57.bluehost.com/news/paris-2011-northrop-grumman-block-40-global-hawk-and-variants-progress-towards-various-mileston steht ähnlich Trauriges bereits am 21 Juni 2011, also schon vor der Überführung nach Manching drin: “ Northrop Grumman officials also said in Paris that the first example of the Euro Hawk, the signals intelligence (SIGINT) version of the Global Hawk for the German air force, will soon make a transatlantic ferry flight to Manching airbase in Germany. The flight is expected to occur next month, after the Euro Hawk’s 11th and last round-robin test sortie from Edwards Air Force Base in California this week. […] Maritime surveillance is a 360-degree business,” he added, by way of introduction to the BAMS sensor suite, which includes Northrop Grumman’s own multi-function active sensor, a “spinning” X-band active electronically scanned array (AESA) radar; the Raytheon MTS-B electro-optical/infrared (EO/IR) sensor ball; and an electronic support measures (ESM) system. The BAMS requirement has driven various improvements to the Global Hawk airframe that may be retrofitted to USAF versions. These _i_n_c_l_u_d_e_ _w_i_n_g_ _a_n_d_ _e_n_g_i_n_e_-_i_n_l_e_t_ _d_e_-_i_c_i_n_g_ and a _s_e_n_s_e_ _&_ _a_v_o_i_d_ _r_a_d_a_r_ in the nose […]“.
D.h. Die EuroHawk GmbH hat mit dem T€uroHawk Block 20 FSD offenbar dem BMVg allen Ernstes ein UAS ohne Triebwerks- und Tragflächenenteisung sowie ohne SENSE & AVOID SYSTEM verkauft bzw. das BMVg / BAAINBw und der Bedarfsträger haben sich solch einen Vogel trotz der seit 2005 bestens bekannten Europäisch Zulassungsproblematik verkaufen lassen, der scheinbar nur mit TCAS ausgestattet ist. Damit steht der Flieger bei „Non-cooperative Aircraft“, Transponder- oder auch GPS-Ausfall ziemlich arm da und ist von einem echten SENSE- & AVOID-SYSTEM wie von der EASA, STANAG (USAR), DFS, EUROCONTRIOL und ICAO gefordert, ganz weit weg.
Dass dem so ist kann man im >> ESG Spektrum Sense & Avoid-Assistenz << nachlesen, da ESG nunmehr die Boden-Kontrollstation mit dem Assistenzsystem nachrüstet, so daß trotz Signal- und Daten-Übertragungs-Timelag der Pilot schneller wenigstens reagieren kann. Ein echtes, aktives und autonomes sowie zum TCAS redundantes SENSE & AVOID-SYSTEM ist das aber deshalb noch lange nicht!