Änderung im Soldatengesetz geplant: MAD soll Bundeswehr-Bewerber durchleuchten

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Der Militärische Abschirmdienst (MAD) der Bundeswehr soll möglichst bald die Befugnis bekommen, Bewerber bei der Bundeswehr bereits vor ihrer Einstellung als Soldat zu überprüfen. Eine entsprechende Erlaubnis im Soldatengesetz hatte MAD-Präsident Christof Gramm bereits vor knapp einem Jahr gefordert und das vor allem mit der drohenden Unterwanderung durch Islamisten begründet. Nun soll das Gesetz geändert werden, wie die Welt am Sonntag (Link aus bekannten Gründen nicht) unter Berufung auf das Verteidigungsministerium berichtet:

„Es ist beabsichtigt, die Regelungen zur Sicherheitsüberprüfung dahingehend zu ergänzen, dass jeder Soldat vor seiner Einstellung eine Sicherheitsüberprüfung durchläuft“, sagte ein Ministeriumssprecher auf Anfrage der „Welt am Sonntag“. Ein entsprechender Gesetzentwurf werde momentan vorbereitet: „Unsere Absicht ist es, dass die Regelungen alsbald in Kraft gesetzt werden können.“

(…)
Der MAD soll die Befugnis erhalten, künftig jeden Bewerber für den Soldatenberuf daraufhin abzuklopfen, ob er möglicherweise ein gestörtes Verhältnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung hat – das aber zu verschleiern sucht, um dennoch eingestellt zu werden.

Nach der geltenden Rechtslage darf der Abschirmdienst bisher erst aktiv werden, wenn es um Angehörige der Streitkräfte geht. Darauf hatte das Ministerium schon 2012 im Zusammenhang mit dem Untersuchungsausschuss zum Nationalsozialistischen Untergrund (NSU) hingewiesen, dessen Mitglied Uwe Mundlos bereits als Wehrdienstleistender durch rechtextremistisches Gedankengut aufgefallen war:

Aufgabe des MAD ist nach § 1 des MAD-Gesetzes, die Sammlung und Auswertung von Informationen, insbesondere von sach- und personenbezogenen Auskünften, Nachrichten und Unterlagen, über 1. Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind,
2. sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten im Geltungsbereich dieses Gesetzes für eine fremde Macht, wenn sich diese Bestrebungen oder Tätigkeiten gegen Personen, Dienststellen oder Einrichtungen im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung richten und von Personen ausgehen oder ausgehen sollen, die diesem Geschäftsbereich angehören oder in ihm tätig sind. Darüber hinaus obliegt dem Militärischen Abschirmdienst die Sammlung und Auswertung von Informationen, insbesondere von sach- und personenbezogenen Auskünften, Nachrichten und Unterlagen, über die Beteiligung von Angehörigen des Geschäftsbereiches des Bundesministeriums der Verteidigung sowie von Personen, die in ihm tätig sind oder tätig sein sollen, an Bestrebungen, die gegen den Gedanken der Völkerverständigung (Artikel 9 Abs. 2 des Grundgesetzes), insbesondere gegen das friedliche Zusammenleben der Völker    (Artikel    26 Abs.1 des    Grundgesetzes)    gerichtet    sind.
Fazit: Der MAD befasst sich per Gesetz nur mit aktiven Angehörigen der Bundeswehr.

Die Befürchtung einer Unterwanderung durch Rechtsextremisten führte offensichtlich nicht zu Überlegungen, das Soldatengesetz zu ändern und Bewerber zu überprüfen; bei der Bedrohung durch Islamisten scheint das jetzt der Fall zu sein.

Nachtrag: Im vergangenen Jahr gab’s ja schon mal eine entsprechende Meldung und die entsprechende Debatte; damals sollte es ums Sicherheitsüberprüfungsgesetz gehen. Und das Verteidigungsministerium sprach im März 2015 vom Beginn der Überlegungen. Vielleicht sollte man das Thema doch erst aufgreifen, wenn wirklich ein Gesetzentwurf vorliegt…

(Archivbild Oktober 2015: Soldat des 1. Bataillon der 2. Staffel des Objektschutzregiments der Luftwaffe bei der NATO-Großübung Trident Juncture auf Teulada, Sardinien, am 30.10.2015 – Bundeswehr/Jane Schmidt)