DroneWatch: Auf ein Neues – die Bundeswehr-Kampfdrohnen-Debatte 2014

Pünktlich zum ersten Arbeitstag des neuen Jahres wird die Debatte über bewaffnete Drohnen für die Bundeswehr wieder eröffnet: In Interviews mit den Kollegen von dpa sprechen sich der Vorsitzende des Bundeswehrverbandes, der Wehrbeauftragte und der kommandierende deutsche General in Nordafghanistan für die Anschaffung solcher Kampfdrohnen zum Schutz der Truppe im Einsatz aus.

Nun ist es nicht ganz so, dass der neue Verbandsvorsitzende André Wüstner, Wehrbeauftragter Hellmut Königshaus und Generalmajor Jörg Vollmer sich abgesprochen hätten, zum Jahresbeginn diesen Aufschlag zu machen – die dpa-Kollegen hatten zum Ende des vergangenen Jahres alle drei interviewt und sich dabei offensichtlich die Kampfdrohnen-Frage zur geballten Veröffentlichung zum Jahresanfang zurückgelegt (journalistisch ok; manche Zeitungen leben von nix anderem). Die Argumentation haben alle drei Befragten auch schon in der Vergangenheit vertreten: Eine bewaffnete Drohne, die die eigenen Truppen im Einsatz begleitet, könne in Notsituationen sofort mit ihren Waffen eingesetzt werden – das Warten auf Luftnahunterstützung mit Flugzeugen oder Hubschraubern, das auch schon mal quälend lange 30 Minuten oder mehr dauern kann, entfalle damit.

Die Debatte ist wichtig, auch wenn die Entscheidung in allernächster Zukunft nicht ansteht. Denn nach erklärter Absicht des Verteidigungsministeriums soll in diesem Jahr erst mal die Entscheidung über die Beschaffung (unbewaffneter) Aufklärungsdrohnen fallen; wenn auch voraussichtlich für Modelle, die nachträglich bewaffnet werden könnten. Aber die – voraussichtlich auch sehr emotionale und heftige – Diskussion über die Fluggeräte, die je nach Ansicht bewaffnete ferngesteuerte Systeme oder aber Killerdrohnen genannt werden, wird uns durch dieses ganze Jahr begleiten.

(Archivbild: Reaper Remotely Piloted Air System (RPAS), part of 39 Squadron Royal Air Force, Kandahar Air Field in Afghanistan – Cpl Mark Webster/UK MOD/Crown Copyright via Flickr unter CC-BY-NC-Lizenz)