Schlagwort: Oberst Georg Klein

Bundesgerichtshof: Keine Entschädigung für den Luftschlag von Kundus (Neufassung)

Nach dem Luftangriff bei Kundus in Nordafghanistan am 4. September 2009, bei dem vermutlich mehr als 100 Menschen ums Leben kamen, muss die Bundesrepublik Deutschland keine Entschädigung an die Angehörigen der Opfer zahlen. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte am (heutigen) Donnerstag vorherige Entscheidungen des Landgerichts Bonn und des Oberlandsgerichts Köln. Entscheidend war nach Ansicht des III. Zivilsenats des Karlsruher Gerichts, dass das so genannte Amtshaftungsrecht auf militärische Handlungen der Bundeswehr im Rahmen von Auslandseinsätzen nicht anwendbar ist.

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Oberlandesgericht Köln lehnt Schadenersatz wg. Luftangriff von Kundus ab

Das Oberlandesgericht Köln hat am (heutigen) Donnerstag eine Schadenersatzklage von Angehörigen der Getöteten beim Luftangriff bei Kundus in Nordafghanistan am 4. September 2009 abgewiesen. Der 7. Zivilsenat des Gerichts bestätigte nach Angaben einer Sprecherin die vorangegangene Entscheidung des Landgerichts Bonn, der Kommandeur des Provincial Reconstruction Teams (PRT) Kundus, der damalige Oberst Georg Klein (Foto oben), habe mit der Anordnung des Luftschlags seine Amtspflichten nicht verletzt. Zugleich ließ der Senat die Revision beim Bundesgerichtshof zu. Die Einschätzung, dass Klein mit dem

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Bonner Landgericht: Keine Amtspflichtverletzung von Oberst Klein bei Kundus-Luftangriff

Der ehemalige Bundeswehr-Kommandeur in Afghanistan, der damalige Oberst Georg Klein, hat mit seinem Befehl zum Luftangriff bei Kundus am 4. September 2009 seine Amtspflichten als militärischer Befehlshaber nicht verletzt. Mit dieser Begründung lehnte das Landgericht Bonn am (heutigen) Mittwoch die Klagen von Hinterbliebenen der bei dem Luftangriff Getöteten ab. Klein, der inzwischen zum Brigadegeneral befördert wurde, habe nicht schuldhaft gegen Normen des Völkerrechts zum Schutz der Zivilbevölkerung verstoßen, entschied die 1. Zivilkammer. Zuvor hatte bereits die Bundesanwaltschaft erklärt, dass sich

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Der Luftschlag von Kundus nun doch vor Gericht?

Der Anwalt Karim Popal, der Hinterbliebene von Getöteten des Luftschlags bei Kundus am 4. September 2009 vertritt, hat heute in Berlin eine Schadenersatzklage gegen die Bundeswehr eingereicht. Damit wird es wieder wahrscheinlicher, dass der vom deutschen Oberst Georg Klein angeordnete Luftangriff gegen zwei von Taliban entführte Tanklaster Gegenstand eines Verfahrens vor einem deutschen Gericht wird – bislang hatten sich zwar Staatsanwaltschaften bis hin zur Bundesanwaltschaft und ein Untersuchungsausschuss des Bundestages, aber noch kein Gericht mit dem Fall befasst. File photo

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Achtung, G2

Die SPD und die Grünen haben heute ihre Bewertung der Untersuchungsausschuss-Arbeit zum Luftschlag von Kundus am 4. September 2009 vorgelegt, und wenig überraschend sehen sie zahlreiche Fehler sowohl bei der Bundeswehr und dem Kommandeur Oberst Georg Klein als auch bei der Bundesregierung. Über die Voten der beiden Oppositionsparteien haben die Kollegen heute schon so viel geschrieben (zum Beispiel hier und hier und hier), dass ich das Ganze nicht noch mal neu aufdröseln will… und mich auf einen Aspekt beschränke: Bei

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Strafverfahren gegen Oberst Klein abgelehnt

Heute ist genug los, das sollte aber nicht untergehen: Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat ein Klageerzwingungsverfahren wegen des Kundus-Luftangriffs am 4. September 2009 abgelehnt. Mit der rechtskräftigen Entscheidung ist damit zumindest die strafrechtliche Aufarbeitung des Luftschlags beendet; ein Strafverfahren gegen den damaligen PRT-Kommandeur Georg Klein und gegen Hauptfeldwebel Wilhelm (nach meiner Erinnerung der JTAC, also der Fliegerleitoffizier) wird es damit nicht geben. Die Mitteilung des Gerichts mit den Ablehnungsgründen hier.

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Klage in Köln gegen Oberst Klein absehbar

Die Meldung ist in den vergangenen Tagen etwas untergegangen: Die Anwälte von Opfern des Kundus-Luftschlags vom 4. September 2009 wollen einen erneuten juristischen Anlauf gegen Oberst Georg Klein unternehmen, der als deutscher Kommandeur den Bombenabwurf freigegeben hatte. Damit ist, wie absehbar, trotz Einstellung durch die Bundesanwaltschaft und Verzicht auf ein Disziplinarverfahren die gerichtliche Aufarbeitung des Vorfalls nicht beendet. Warum Landgericht Köln? Nach Informationen von Augen geradeaus! ist Oberst Klein jetzt am Bundessprachenamt in Hürth bei Köln zur Sprachausbildung, damit sind

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Deutschland hat seine Unschuld verloren…

… und daraus noch nicht die Konsequenzen gezogen, ist der Tenor meines Kommentars zum Jahrestag des Luftangriffs vom 4. September, den ich als Gastbeitrag für theeuropean.de geschrieben habe: Lizenz zum Abwarten. Ein paar weitere Kommentare/Einschätzungen zu diesem Jahrestag, die mir aufgefallen sind (ohne auch nur den mindesten Anspruch auf nur ansatzweise Vollständigkeit): Die taz fragt, wie sich Deutschland seit dem Luftschlag verändert hat: Nie wieder Afghanistan Das ZDF sieht die Angehörigen der Opfer von Deutschland enttäuscht: Es war eine Katastrophe

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