Schlagwort: Oberst Georg Klein

Kundus-Luftangriff: Kein Disziplinarverfahren, keine Gegenüberstellung

Fast ein Jahr nach dem Luftangriff bei Kundus sind heute zwei wichtige Entscheidungen zur Aufarbeitung des tödlichen Luftschlags bekannt geworden: Dem damaligen deutschen Kommandeur des PRT Kundus, Oberst Georg Klein, wird kein Dienstvergehen vorgeworfen. Und der Bundesgerichtshof hat den Antrag der Oppositionsfraktionen im Bundestag abgelehnt, im so genannten Kundus-Untersuchungsausschuss eine Gegenüberstellung des Verteidigungsministers Karl-Theodor zu Guttenberg und der von ihm entlassenen Spitzenleute Wolfgang Schneiderhan, damals Generalinspekteur, und Peter Wichert, damals Staatssekretär, anzuordnen. (Oberst Georg Klein in Kundus – Foto Andrea

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Breaking News: Kein Dienstvergehen von Oberst Klein

Das ganz schnell zur Info vom Presse- und Informationszentrum des Heeres: Kein Dienstvergehen von Oberst i.G. Georg Klein festgestellt Die Bundesanwaltschaft hat am 16. April 2010 das Ermittlungsverfahren gegen Oberst i.G. Klein wegen des Luftangriffs vom 4. September 2009 in der Nähe von Kunduz eingestellt, weil sein Handeln nach den maßgeblichen Kriterien des humanitären Konfliktvölkerrechts rechtmäßig war. Eine Strafbarkeit war daher sowohl nach den Vorschriften des Völkerstrafgesetzbuches als auch des allgemeinen Strafrechts nicht gegeben. Hierauf hat der Inspekteur des Heeres

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