Der Luftschlag von Kundus nun doch vor Gericht?
Der Anwalt Karim Popal, der Hinterbliebene von Getöteten des Luftschlags bei Kundus am 4. September 2009 vertritt, hat heute in Berlin eine Schadenersatzklage gegen die Bundeswehr eingereicht. Damit wird es wieder wahrscheinlicher, dass der vom deutschen Oberst Georg Klein angeordnete Luftangriff gegen zwei von Taliban entführte Tanklaster Gegenstand eines Verfahrens vor einem deutschen Gericht wird – bislang hatten sich zwar Staatsanwaltschaften bis hin zur Bundesanwaltschaft und ein Untersuchungsausschuss des Bundestages, aber noch kein Gericht mit dem Fall befasst.
STRINGER/AFGHANISTAN/Reuters/Fotoglif
Da ich bei der Pressekonferenz selbst nicht dabei sein konnte, hier Auszüge aus der Pressemitteilung der Juristenvereinigung IALANA, die die heutige Pressekonferenz organisiert hat:
Klage für Gerechtigkeit
Die Klage ist erforderlich, weil das Bundesverteidigungsministerium zu Unrecht ohne substantiierte Darlegung einer sachlichen Begründung , rein aus politischen Motiven, die Verhandlung der Anwälte der Opfer von Kunduz für gescheitert erklärt und weitere Verhandlungen mit Rechtsanwalt Popal abgelehnt hat.
Widersprüchlich zu dieser Behauptung, nachdem mit Schriftsatz vom 20.05.2010 mit der Erhebung der Klage gedroht wurde, hat sich erneut das Bundesverteidigungsministerium bereit erklärt, in der Sache zu verhandeln. Während der gesamten Verhandlung wurde festgestellt, dass das Bundesverteidigungsministerium nicht mehr willig ist, tatsächlich für die Verletzten und Hinterbliebenen des Bombardements vom 04. September eine angemessene Entschädigung zu zahlen.
Parallel zu diesen Gesprächen hat das Bundesverteidigungsministerium versucht mit Hilfe der korrupten Regierung in Kunduz und Zuziehung von Großgrundbesitzern, die niemals die Familien der Opfer vertreten können, dort eine Liste anzufertigen und an die Familien der Getöteten 5.000 US Dollar pro Familie gezaht. Das Bundesverteidigungsministerium war nicht willig an alle Familienangehörigen der Opfer zu zahlen, hat sich nur an eine geringe Zahl Opfer orientiert und die tatsächliche Zahl der Opfer und Hinterbliebenen ignoriert.
(…)
Der Kernpunkt der Klage ist das Recht und der Anspruch der Kläger auf einen Schadensersatzanspruch nach §839 BGB i.V. mit Artikel 34 GG. In Anbetracht des internationalen bewaffneten Konflikts kommen ergänzende Anspruchsgrundlagen aus Artikel 91 ZP (Zusatzprotokoll zu den Genfer Abkommen vom 12.08.1949 über den Schutz der Opfer internationaler bewaffneter Konflikte) in Betracht, dies inbesondere weil die Vorschriften des humanitären Völkerrechts bei dem Angriff durch die Befehle des Oberst Klein nicht eingehalten wurden. Dies wird in dem Bericht des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz bestätigt. Der Bericht vom Roten Kreuz und die nationale und internationale Normverletzung wurde vom Bundesverteidigungsministerium bis heute nicht bestritten. Aus diesem Grunde ist die objektive Rechtswidrigkeit aus der Amtspflichtverletzung i.S.d. § 839 BGB herzuleiten.
(Die komplette Mitteilung zum Herunterladen hier.)
Ich bin, wie ich ja immer wieder betonen muss, kein Jurist und kann deshalb die Aussichten einer solchen Klage nicht beurteilen. Mir fällt nur eines auf: Außer den hier Klageführenden hat nach meiner Erinnerung bislang noch niemand die Auseinandersetzungen in Afghanistan als internationalen bewaffneten Konflikt angesehen, die Rede ist immer von nicht-internationalen bewaffneten Konflikt. Ich bin mir auch nicht sicher, ob tatsächlich der IKRK-Bericht vorliegt, ich kenne ihn nicht.
Über die Pressekonferenz haben etliche Kollegen berichtet, zum Beispiel hier und hier.
(Vorbeugend darf ich schon mal in der Diskussion um Mäßigung bitten – ich ahne manche Kommentare schon…)
Ist doch in einem Rechtstaat ein selbstverständlicher Vorgang, dass man versucht einen subjektiven zivilrechtlichen Anspruch durchzusetzen. Kein Grund für Aufgeregtheiten denke ich.
Juristendeutsch :-(
Das geht aus wie das Hornberger Schießen. Alleine die Sprachwahl und der Ductus zeugen davon um was es Herrn Popal geht, um die Kostenerstattung nach BRAGO, sonst nichts ;-)
Wie war denn eigentlich bisher die Verhandlungshistorie?
War der Fall nicht schon vor Gericht, oder wurde damals doch nicht geklagt?
Abgesehen vom öffentlichen Medialprozess um Oberst Klein…
Die Einstufung des Konfliktes fällt mir auch auf. In der Formulierung tauchen auch ein paar Suggestionen auf („rein aus politischen Motiven“)… Ich bin kein Jurist und hab null Ahnung. Aber sollte Juristendeutsch nicht etwas wasserdichter klingen und sich nur an dem orientieren, was nicht irgendwie auslegbar ist?
Vielleicht haben wir hier ja ein paar Anwälte an Bord.
Kann mir jemand sagen, ob es solche „Schadensersatzklagen“ auch gegen andere beteiligten Länder (Großbritannien, Frankreich, Niederlande, USA, Polen, Kanada, etc.) je gegeben hat?
Ist denn mittlerweile geklärt, ob Popal tatsächlich „die Opfer von Kunduz“ vertritt, wie er behauptet? An seiner Glaubwürdigkeit bestanden zuletzt ja nicht nur in dieser Hinsicht enorme Zweifel. Und hat die Bundeswehr ihm seine Evakuierung durch deutsche Soldaten aus Chahar Darreh in Rechnung gestellt, oder musste dafür auch der deutsche Steuerzahler aufkommen?
Ansonsten: Nicht jede Klage wird von solchen Anwälten mit der Erwartung eingereicht, vor Gericht Recht zu bekommen. Manche spekulieren erfahrungsgemäß auf starkes Medieninteresse und wollen dadurch Druck zu außergerichtlichen Konzessionen aufbauen.
Es zeichnet die meisten Afghanen übrigens aus, dass sie wissen, wie sich der Gast dem Gastgeber gegenüber zu benehmen hat. Leider hat Popal, dem Deutschland Gastfreundschaft gewährt hat als er in Not war, seine Herkunft offensichtlich vergessen: http://www.stern.de/politik/ausland/karim-popal-schwere-vorwuerfe-gegen-anwalt-der-kundus-opfer-1534881.html
Stimmt es denn, dass das BMVg nur einige Opfer endschädigt hat? Wer hat die denn ausgewählt? Wer hat die Höhe auf 5000 $ festgesetzt; scheint mir doch ein lächerlicher Betrag zu sein. Da würde ich auch klagen …
Bezüglich der Person Popals gibt es einige offene Fragen. Er ist z.B Justitiar der „Schura Bremen“, deren Mitglieder z.T. durch den Verfassungsschutz beobachtet werden und die von der islamistischen IGMG dominiert wird. Über deren Bremer Zweig sagten deutsche Sicherheitsbehörden: „Auf die Terroranschläge in den USA reagierte die IGMG nach außen mit Betroffenheit, Im ,inneren Zirkel‘ jedoch konnte eine unverhohlene Freude über die Anschläge gegen den ,Erzfeind USA‘ festgestellt werden.““
http://www.welt.de/print-wams/article600343/Verdacht_gegen_Taliban_Kaempfer_aus_Bremen.html
Popals Kampagne gegen die Bundeswehr erscheint vor diesem Hintergrund in einem anderen Licht.
@Orontes
Yep, da sind wir wieder. In dem – schon recht betagten –
@ Orontes
Was ist denn inzwischen aus den Leuten auf die sich der Artikel bezieht geworden? Alle eingesperrt und abgeurteilt? Oder ist es bei einem Verdacht geblieben?
@T. Wiegold
„In dem – schon recht betagten – Artikel steht z.B. nicht, dass er Justitiar der Schura Bremen ist,; ich weiß auch nicht, ob die knapp zehn Jahre alten Aussagen in dem Bericht noch zutreffend sind.“
Popal ist nach eigenen Angaben Justitiar dieser Organisation: http://www.kanzlei-popal.de/anwaelte.php
Die IGMG und ihre Aktivitäten werden jedes Jahr ausführlich im Bericht des Bremer Landesamtes für Verfassungschutz vorgestellt, wobei die öffentlichen Berichte bundesweit zuletzt auch aus Rücksicht auf die mit ihr eng koopiererende türkische Regierung vorsichtiger formuliert waren als der von der „Welt“ zitierte interne Bericht.
Natürlich ist die Diskussion über den juristischen Sinn oder Unsinn seiner Klage separat von der Diskussion über seine möglichen politischen Motive zu führen, aber grundsätzlich ausklammern würde ich den politischen Charakter des Vorgangs und dessen mögliche Hintergründe nicht. Das Thema „Lawfare“ hat m.E. durchaus sicherheitspolitische Relevanz.
@Heiko Kamann
„Was ist denn inzwischen aus den Leuten auf die sich der Artikel bezieht geworden? Alle eingesperrt und abgeurteilt? Oder ist es bei einem Verdacht geblieben?“
Ich führe hier keine juristische Diskussion, sondern eine politische.
Mir fällt allgemein auf, dass hier Themen zunehmend auf ihre juristischen Aspekte reduziert werden. Die Welt der Paragraphen ist aber nur ein Teil der komplexen Realität, in der wir uns bewegen.
@Orontes
Naja, aber in diesem Fall ist doch wohl die jurtistische Dimension die Interessantere, da sich ja wohl erstmalig ein Gericht mit der Sache befasst.
@Heiko Kamann
„Naja, aber in diesem Fall ist doch wohl die jurtistische Dimension die Interessantere, da sich ja wohl erstmalig ein Gericht mit der Sache befasst.“
Das ist doch genau der Punkt: Die Klage wird mit Sicherheit scheitern (wenn sie es nicht tut werde ich hier nie wieder einen Kommentar verfassen; erinnern Sie mich ggf. dran). Es geht den Klägern jedoch offensichtlich gar nicht um den juristischen Aspekt. Die Klage ist ein politisches Manifest und soll in erster Linie Medieninteresse bzw. eine Vorlage für flankierenden politischen Druck erzeugen. Ströbele hat die Vorlage z.B. direkt aufgenommen:
http://www.sueddeutsche.de/politik/politik-kompakt-kundus-opfer-klagen-gegen-verteidigungsministerium-1.1137894
Wer in dieser Kampagne welche Ziele verfolgt, könnten Journalisten besser herausfinden als ich. Das würde aber voraussetzen, dass man sich überhaupt dafür interessiert. Schon Herr Wiegold war ja überrascht von meiner Erwähnung von Popals Tätigkeit für eine islamistisch-dominierte Vereinigung. Die „Süddeutsche“ aber führt exemplarisch vor, wie sehr man mit kritischen Fragen überfordert ist: Mit der inhaltlich unzutreffenden Darstellung „Kundus-Opfer klagen gegen Bund“ hat die Kampagne bereits erste Wirkung erzielt. In Deutschland muss offenbar nur jemand „Menschenrechte“ sagen und sich als Opfervertreter gerieren, und der kritische Verstand der meisten Beobachter setzt aus. Popal und seine Unterstützer (von denen einige aufgrund Zweifeln an seiner Seriösität wieder abgesprungen sind) haben dies sehr gut erkannt und appelierten bei Talkshow-Auftritten unmittelbar nach dem Tanklaster-Vorfall geschickt an historisch bedingte deutsche Ängste davor, „Täter“ zu sein.
Der Anwalt in Bremen heißt aber mit Vornamen Karim
Glücklicherweise springt anscheinend aber niemand, ausser natürlich den üblichen Verdächtigen, auf den Zug auf. Heute ist die angedrohte Klage nicht mehr in den Schlagzeilen zu finden, was ich nicht unbedingt schlimm finde. Wenn es einen gerechtfertigten Grund gibt, wird das zuständige Gericht diesen finden und aufgreifen – sollte es keinen geben, wovon ich ausgehe, dann wird diese, unter dem Vorwand der Gerechtigkeit aufgebaute, Komödie zügig in sich zusammenbrechen, weil der Druck von Medien etc. ausbleibt. Ansonsten kann ich Orontes nur beipflichten, gelegentlich legt man bei der Betrachtung von heiklen oder unerwünschten Dingen nur zu gerne die Scheuklappen wieder an und scheut einen sachliche und kritischen Umgang mit vermeintlichem Unrecht.
Siehe beispielsweise Ströbele und Rüstung/Bw/Polizei: Da wird ja fast schon reflexartig aufgeheult.
@ T.W.
Bei erscheint der Artikel nicht sauber eingefügt, d.h. rechts oben vom Bild ist etwas Text hängengeblieben.
Browser: Firefox
b2T
Das Ströbele da wieder mitmischt war klar, es schwellen vermutlich auch wieder reflexartig die Halsschlagadern bei manchem beteiligten an. Ich wünsche mir eigentlich sehr, das es eine juristische Aufarbeitung des Falles gibt, denn dann wäre klar geklärt ob die handelnden Akteure unschuldig sind oder ob es nur durch politischem Druck zu keiner Anklage kam. Aber welches Gericht hat schon die Kompetenz diesen Fall nun gefühlte 20 Jahre später wieder aufzurollen?
@T. Wiegold
„Ich hab’ ein bisschen was dagegen, wenn solche Dinge immer darauf reduziert werden, dass eine Person doch bestimmte Gründe habe und eine Kampagne fahre etc.“
Dass es sich um eine Kampagne handelt, bestreitet nicht einmal Popal selbst. Er hat ganz offen diverse politisch eindeutig verortete und hauptsächlich durch ihre Ablehnung der Bundeswehr miteinander verbundene Organisationen und Personen mit in sein Vorhaben einbezogen und diesem damit eine betont politische Stoßrichtung gegeben (siehe auch http://www.kanzlei-popal.de/aktuelles.php).
Die „Opfer von Kunduz“ (viele betroffene Afghanen haben wiederholt und öffentlich bestritten, dass Popal sie repräsentiert), die man angeblich repräsentiert, werden hier doch nur als politische Munition benutzt.
@LWW
Entschuldigung, mein Fehler, ist korrigiert.
@Roman
Es gibt bisschen Probleme mit dem Einbetten von Fotos von fotoglif.com, habe ich noch nicht gelöst, bin aber dran.
@ Orontes
Also GEULEN & KLINGER scheinen mir doch eine seriöse Kanzlei zu sein. Hätte das BMVg geschickter verhandelt (so scheint es doch), würde es nicht zum Prozeß kommen. Bin gespannt was daus wird.
Ob die „Klage mit sicherheit scheitern wird“ bin ich nicht sicher … ist ja noch nicht mal der Senat bekannt.
@ schleppi | 01. September 2011 – 21:56-
[…]Ist doch in einem Rechtstaat ein selbstverständlicher Vorgang, dass man versucht einen subjektiven zivilrechtlichen Anspruch durchzusetzen. Kein Grund für Aufgeregtheiten denke ich.[…]
Ich finde Ihre Worte sehr treffend.
@ Heiko Kamann | 02. September 2011 – 6:26-
[…] Stimmt es denn, dass das BMVg nur einige Opfer endschädigt hat?[…]
Das lässt sich leider nicht so ganz per open-source Recherche feststellen, wer was warum erhielt und bei wem das Geld letztlich wofür in welcher Höhe ankam.
[…]Wer hat die denn ausgewählt? […]
Die Info, dass hier das Provinzgouvernement beteiligt war, lässt sich relativ gesichert verifizieren, ebenso dass bei der Auswahl auch Vorort-Recherchen von Reporter Christoph Reuter und Fotograf Marcel Mettelsiefen genutzt wurden.
[…]Wer hat die Höhe auf 5000 $ festgesetzt; scheint mir doch ein lächerlicher Betrag zu sein. Da würde ich auch klagen …[…]
Es geht nicht um „uns“ und „unser Empfinden“ meine ich. Auch ist das System in AFG ein anderes. Nichts desto trotz kennt es klare Preise bzw. allhemein anerkannte Höhen bzgl. Entschädigungszahlungen. Wer Entschädigungen an wen in welcher Höhe zahlte, und das ja dann nicht „nachweispflichtig“ um dort Rechtsfrieden herzustellen, kann ich nicht sagen, weil ich es nicht weiß und auch wie erwähnt nicht feststellen kann -Presseberichte hin oder her.
Sehr häufig kommen diese „Entschädigungszahlungen“ in Verruf. Das halte ich für nicht gerechtfertigt. neben der moralischen Dimension in der jeder Getötete einer zu viel ist, muss man sich hier um eine rechtliche -sachlich entemotionalisierte- Position bemühen, meine ich.
Und da ist es eben so, dass in AFG monetärer Rechtsfrieden mitunter auf anderem -dort aber voll akzeptierten- Wege hergestellt wird. Sprich z.B.: Fährt ein Autofahrer in DEU jemanden tot, dann zahlt die Versicherung die Leistungen die vor einem (evtl. gesondertem: Zivil) Gericht erstritten wurden.
Nun ist die Bw weder im Inland noch in AFG „versichert“ wie wir wissen, nun ist das ganze Rechtssystem in AFG ein anderes, folglich Zahlungen unmittelbar erfolgen auf die man sich mit dem Geschädigten vor Ort verständigt. Zum einen erleichtert das: schließlich hat die Bw, haben ihre Angehörigen, in AFG keinen Gerichtsstand, der Geschädigte müsste also in DEU klagen. Zum anderen war ich darauf eingegangen, dass diese „Vereinfachung“ in AFG selbst auf Akzeptanz stößt.
Ob darin auch die Erklärung inne wohnt, dass sich letztlich „so wenige“ an der Klage von Herrn Popal oder letztlich einen Indikator für die tatsächliche „Opferzahl“ darstellt, wäre Spekulation, an der ich mich nicht beteiligen möchte.
@ Niklas | 01. September 2011 – 23:07
[…]Wie war denn eigentlich bisher die Verhandlungshistorie?
War der Fall nicht schon vor Gericht, oder wurde damals doch nicht geklagt?[…]
Die Frau Generalbundesanwältin sah, wohlbegründet:
http://www.generalbundesanwalt.de/de/showpress.php?themenid=12&newsid=360 , keine Gründe für einen Erfolg auf Anklageannahme durch einen Richter an einem Gericht. Insofern es ein „Verfahren“, wenngleich es hier Ermittlungsverfahren heißen muss, gab -sprich: es wurde ja eingeleitet- aber keine Anklage erhoben wurde. Bzgl. des Disziplinarverfahrens: eingeleitet -es gab eines- aber engestellt.
Es gab (weitere) Strafanzeigen von unterschiedlichsten juristischen Personen (z.B. Bürger) bei unterschiedlichsten StA`en. Keine erhob Anklage bei einem Gericht (bisher).
@ Kurt | 02. September 2011 – 0:07
[…]Kann mir jemand sagen, ob es solche “Schadensersatzklagen” auch gegen andere beteiligten Länder (Großbritannien, Frankreich, Niederlande, USA, Polen, Kanada, etc.) je gegeben hat?[…]
Ich denke, Sie fragen bzgl. AFG:
Bisher ist in diesen Ländern, meines Wissens, keine Klage zugelassen worden (sofern wir uns auf den Kunduzkontext beschränken). Versuche gab es definitiv in den USA, sonst entzieht es sich meiner Kenntnis-für Polen kann ich es zu 100% ausschließen.
„Wer hat die Höhe auf 5000 $ festgesetzt; scheint mir doch ein lächerlicher Betrag zu sein.“
@Heiko Kamann
5000 $ ist die ortsübliche Entschädigung und wird dort als Blutgeld für einen Toten akzeptiert. Dies entspricht auch der Summe, wenn ein Bundeswehrfahrzeug einen Unfalltoten verursacht bzw. in Fällen von „friendly fire“ oder „collateral damage“. Üblicherweise wird eine paschtunische Lammzeremonie durchgeführt, wo mit den Angehörigen ein Lamm geschächtet, geschlachtet und gegessen wird. Dann übergibt man ihnen ein weiteres lebendes Lamm und 5000 $ pro Opfer wofür die Familie das paschtunische Verzeihen aussprechen.
Ich denke neben der Fragestellung was juristisch angemessen oder einklagbar ist, muss man die ortsüblichen kulturellen Gebräche berücksichtigen. Wird Blutgeld nicht bezahlt, muss der Clan später Rache an der Bundeswehr üben, um nicht Gesicht und Ehre zu verlieren. Einfach mal nach Pashtunwali in Wikipedia schauen und sich das zweite Gesetz des Badal anschauen. Im Zweifelsfall sollte man lieber ein paar mal öfter bezahlen und dafür das Blut eigener Soldaten/Polizisten/NGOs sparen und sich weniger Feinde machen. Es zählt hier nicht objektives Recht, sondern das Subjektive der afghanischen Seite!
Allerdings würde ich niemals Herrn Popal auch nur einen Euro geben und ich hatte das zweifelhafte Vergnügen ihn 2010 in Kunduz kennen zu lernen! Solche Dinge kann man viel besser mit etablierten Kontakten vor Ort regeln und ich gehe davon aus, dass man das auch getan hat!
@Stefan H.
„Wird Blutgeld nicht bezahlt, muss der Clan später Rache an der Bundeswehr üben, um nicht Gesicht und Ehre zu verlieren.“
Dem Vernehmen nach hätten es die betroffenen Familien eher als Ehrverlust wahrgenommen, dass ihre Angehörigen an Plünderung und Raubmord beteiligt waren. Dies soll u.a. die Suche nach betroffenen Familien zunächst erschwert haben, weil sich niemand mit den Toten öffentlich identifiziere wollte.
Völkerrechtlich handelt es sich um einen nichtinternationalen bewaffneten Konflikt, weil sich alle internationalen Truppen (jedenfalls diplomatisch gesehen) auf Wunsch und mit Billigung der afghanischen Regierung im Land befinden und ihr, für die es offenkundig eine innerstaatliche Angelegenheit ist, nur „zur Hand gehen“. Das ist kaum überzeugend zu widerlegen. Ich denke nicht, dass man als Anwalt in dieser Sache auf ein anderes Pferd setzen sollte. Zumal der nichtinternationale Konflikt hier zwar einige kurze Argumentationswege verbaut, es sich aber dem Prinzip nach damit ebenso ausfechten lässt.
Der IKRK-Bericht ist immer noch Verschlusssache, aber das funktioniert ja in der Praxis nicht.
@Orontes
Ich weis – und den ersten Patrouillien nach dem Angriff wurde für den erfolgreichen Schlag gratuliert.
Man muss aber auspassen, dass man da nicht schnell einem Irrtum unterliegt. Pashtunwali gilt als absolutes Gesetz für praktisch alle Paschtunen – auch innerhalb der ANSF.
Ich kann nachvollziehen, warum Familien erst einmal nichts sagen, wenn ANA, ANP oder NDS im Dorf fragen, ob Angehörige an der Aktion beteiligt waren und zu Schaden gekommen sind. Sippenhaftung funktioniert eben in alle Richtungen und auch die ANSF haben schon mal öfters Rechnungen offen. Ob die Familien es tatsächlich als „Ehrverlust“ wahrgenommen haben, möchte ich bezweifeln. Ich spekuliere daher eher, dass hier erst einmal aus Vorsicht nichts gesagt wurde.
Eine wirkliche Übersicht zu bekommen, dürfte sich eh schwierig darstellen. Die Toten wurden sicher am nächsten Tag beerdigt und Melderegister gibt es nicht. Damit ist man auf die Identitätsangaben der Angehörigen angewiesen. Sobald es sich bei einer Jirga mit den Ältesten herum spricht, dass Blutgeld gezahlt wird, dürften sich m.E. weit mehr Betroffene gemeldet haben, als man erwartet hatte. Aber irgend was ist ja immer und selbst ein Blutgeld für 100 Tote wäre mit 500.000 Dollar weit billiger als auch nur ein durch ein IED zerstörtes Bunderwehrfahrzeug, ganz zu schwaigen von den Insassen!
OT: Ebenfalls angestrebt.
http://www.kn-online.de/lokales/kiel/249408-Neue-Strafanzeige-gegen-Ex-Kommandanten-der-Gorch-Fock.html
Zum Thema „Juristendeutsch“: Das ist eine Pressemitteilung, kein Schriftsatz. Der Verfasser hatte dabei sehr sicher im Hinterkopf, dass normalsterbliche Menschen ohne durch die juristischen Staatsexamina erworbenen Hirnschäden das verstehen sollen können. ;)