Klage in Köln gegen Oberst Klein absehbar

Die Meldung ist in den vergangenen Tagen etwas untergegangen: Die Anwälte von Opfern des Kundus-Luftschlags vom 4. September 2009 wollen einen erneuten juristischen Anlauf gegen Oberst Georg Klein unternehmen, der als deutscher Kommandeur den Bombenabwurf freigegeben hatte. Damit ist, wie absehbar, trotz Einstellung durch die Bundesanwaltschaft und Verzicht auf ein Disziplinarverfahren die gerichtliche Aufarbeitung des Vorfalls nicht beendet.

Warum Landgericht Köln? Nach Informationen von Augen geradeaus! ist Oberst Klein jetzt am Bundessprachenamt in Hürth bei Köln zur Sprachausbildung, damit sind die sächsischen Gerichte (Leipzig, weil Klein bislang Chef des Stabes der 13. Panzergrenadierdivision war beziehungsweise Dresden als Oberlandesgericht) nicht mehr zuständig. (Die frühere Meldung, er werde ins Verteidigungsministerium nach Bonn versetzt, ist überholt.)