Jetzt amtlich: Staatsanwaltschaft Kempten zuständig für Auslandseinsätze
Die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen bei möglichen Straftaten deutscher Soldaten im Auslandseinsatz werden nun bei einer zentralen Staatsanwaltschaft gebündelt. Das Bundeskabinett beschloss heute den Gesetzentwurf, der diese Aufgabe – wie bereits erwartet – der Staatsanwaltschaft Kempten im Allgäu zuweist. Aus der Mitteilung des Bundesjustizministeriums zum Entwurf des Gesetzes für einen Gerichtsstand bei besonderer Auslandsverwendung der Bundeswehr: Bei den jetzt bundesweit zuständigen Richtern und Staatsanwälten wird Erfahrung gebündelt. In Zukunft werden bei Straftaten von Soldaten nur noch die Juristen entscheiden, die sich mit
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