Jetzt amtlich: Staatsanwaltschaft Kempten zuständig für Auslandseinsätze
Die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen bei möglichen Straftaten deutscher Soldaten im Auslandseinsatz werden nun bei einer zentralen Staatsanwaltschaft gebündelt. Das Bundeskabinett beschloss heute den Gesetzentwurf, der diese Aufgabe – wie bereits erwartet – der Staatsanwaltschaft Kempten im Allgäu zuweist. Aus der Mitteilung des Bundesjustizministeriums zum Entwurf des Gesetzes für einen Gerichtsstand bei besonderer Auslandsverwendung der Bundeswehr:
Bei den jetzt bundesweit zuständigen Richtern und Staatsanwälten wird Erfahrung gebündelt. In Zukunft werden bei Straftaten von Soldaten nur noch die Juristen entscheiden, die sich mit den speziellen Abläufen von Auslandseinsätzen und Auslandsermittlungen auskennen. Durch die neue Regelung werden langwierige Zuständigkeitsprobleme beendet.
Kempten ist hervorragend geeignet, die in den neuen Gerichtsstand gesetzten Erwartungen zu erfüllen. Dort sitzt schon heute die bayerische Schwerpunktstaatsanwaltschaft, die bislang aber nur bayernweit zuständig ist für Straftaten, die Soldaten im Auslandseinsatz zur Last gelegt werden. Die bayerischen Spezialisten werden ihre Erfahrungen bundesweit einbringen.
Zum Hintergrund: Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr unterliegen auch bei besonderer Auslandsverwendung (§ 62 Absatz 1 des Soldatengesetzes) dem deutschen Strafrecht, das gemäß § 1a Absatz 2 des Wehrstrafgesetzes für Straftaten gilt, die von Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr während eines dienstlichen Aufenthalts oder in Beziehung auf den Dienst im Ausland begangen werden.
Für entsprechende Sachverhalte besteht derzeit kein besonderer Gerichtsstand. Dies führte bisher dazu, dass nach den allgemeinen Gerichtsstandsregelungen der Strafprozessordnung Gerichte und Staatsanwaltschaften an verschiedenen Orten für solche Verfahren zuständig sein können. Das kann zu Zuständigkeitsproblemen führen mit der Folge, dass sich Verfahren verzögern. Mit dem neuen besonderen Gerichtsstand wird diesen Problemen begegnet.
Die Kenntnisse der militärischen Abläufe und Strukturen, der rechtlichen und tatsächlichen Rahmenbedingungen der Auslandsverwendung, die für die Bearbeitung der Verfahren notwendig sind, können durch einen besonderen Gerichtsstand und eine zentral zuständige Staatsanwaltschaft eher gewährleistet werden. Diese Spezialkenntnisse tragen zudem zu einer zügigen Bearbeitung bei.
Der vorliegende Gesetzentwurf begründet deshalb für Kempten einen besonderen Gerichtsstand für Straftaten, die von Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr in besonderer Auslandsverwendung begangen wurden, jedoch keine Wehrstrafgerichtsbarkeit. Hieraus leitet sich auch die örtliche Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft Kempten aus § 143 Absatz 1 des Gerichtsverfassungsgesetzes ab.
Grund für die örtliche Wahl des Gerichtsstandes Kempten ist, dass die Staatsanwaltschaft Kempten bereits jetzt als Schwerpunktstaatsanwaltschaft für den Bereich des Freistaates Bayern für die Verfolgung solcher Straftaten zuständig ist. Bei der Justiz in Kempten sind die erforderlichen Erfahrungen bereits vorhanden. Diese Erfahrungen werden bei der nun vorgesehenen Ausdehnung der örtlichen Zuständigkeit auf das gesamte Bundesgebiet von Nutzen sein.
Die Festlegung einer solchen zentralen Staatsanwaltschaft ist immer wieder gefordert worden – nicht zuletzt vom Bundeswehrverband.
Und ein Hinweis: Vermutlich wird es jetzt auch Stimmen geben, die sich darüber empören, dass überhaupt ein deutscher Soldat im Auslandseinsatz Ziel staatsanwaltlicher Ermittlungen werden kann. Natürlich muss das sein – auch im Einsatz muss im Zweifel geklärt werden, ob zum Beispiel tödliche Schüsse zu recht abgegeben wurden. Ermittlungen sind ja auch keine Verurteilung; und es gab bislang genügend Fälle, in denen zwar Ermittlungen aufgenommen, dann aber eingestellt wurden.
Nachtrag: Für Kenner und Juristen hier der Wortlaut des heute vom Kabinett gebilligten Gesetzentwurfs: GesE_Gerichtsstand_Bundeswehr
Seit wann ist Deutschland bei Auslandsverwendungen dabei?
Seit mehr als 20 Jahren.
Und jetzt schafft man es endlich alles unter ein Dach zu packen.
Dies kann man symbolisch dafür nehmen warum es in Bundeswehr und Gesellschaft in Deutschland nicht mehr vorangeht.
Dazu unsinniges Bürokratendeutsch statt weniger Wort.
Doppelt macht aus einer kurzen Begründung ein langes Pamphlet.
„Kempten ist hervorragend geeignet, die in den neuen Gerichtsstand gesetzten Erwartungen zu erfüllen. Dort sitzt schon heute die bayerische Schwerpunktstaatsanwaltschaft, die bislang aber nur bayernweit zuständig ist für Straftaten, die Soldaten im Auslandseinsatz zur Last gelegt werden. Die bayerischen Spezialisten werden ihre Erfahrungen bundesweit einbringen.
und dann:
Grund für die örtliche Wahl des Gerichtsstandes Kempten ist, dass die Staatsanwaltschaft Kempten bereits jetzt als Schwerpunktstaatsanwaltschaft für den Bereich des Freistaates Bayern für die Verfolgung solcher Straftaten zuständig ist. Bei der Justiz in Kempten sind die erforderlichen Erfahrungen bereits vorhanden. Diese Erfahrungen werden bei der nun vorgesehenen Ausdehnung der örtlichen Zuständigkeit auf das gesamte Bundesgebiet von Nutzen sein.
Immer nach dem Motto:
Auf geht’s – lassen wir es liegen.
Das ist gut für die Soldaten, dass Sie jetzt von Juristen beurteilt werden, die ein grundverständnis für den Einsatz haben und die Verhältnisse vor Ort im Ausland – hoffentlich – kennen.
Ob die große Entfernung zum Einsatzführungskommando in Potsdam oder zum BMVg in Berlin eher günstig oder ungünstig ist, wird sich zeigen.
Bin gespannt, wann die ersten Rufe nach eigenen „Wehrstrafgerichten“ gem. Artikel 96 (2) Grundgesetz kommen:
„2) Der Bund kann Wehrstrafgerichte für die Streitkräfte als Bundesgerichte errichten. Sie können die Strafgerichtsbarkeit nur im Verteidigungsfalle sowie über Angehörige der Streitkräfte ausüben, die in das Ausland entsandt oder an Bord von Kriegsschiffen eingeschifft sind. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz. Diese Gerichte gehören zum Geschäftsbereich des Bundesjustizministers. Ihre hauptamtlichen Richter müssen die Befähigung zum Richteramt haben.“
@cui bono
Die Doppelung kommt offensichtlich daher, dass die Mitteilung des Justizministeriums die eigentliche Presseerklärung und dann das Ganze etwas weiter ausgeführt als Zusatzinfo enthält.. (macht ja sonst auch keiner außer mir, die ganze Presseerklärung im Wortlaut zu veröffentlichen.)
Gute Entscheidung und Kempten wird von Berlin aus in 1:30h (http://www.abflug-fmm.de/flugziele_ab_memmingen/berlin) zu erreichen sein!
TW.: Danke fuer das Veroeffentlichen der ganzen Presseerklaerungen.
Sehr hilfreich!
Die Einrichtungen bei erfahrenen Staatsanwaelten:
gute Idee, die Praxis wird“s zeigen, wie es sich bewaehren wird.
Das ist eine Zuständigkeitsregelung, die praktischen Erfordernissen geschuldet ist.
Es geht hier vorrangig um Delikte aus dem allgemeinen Strafrecht (BW-Soldat klaut Kasten Bier) und dem Wehrstrafrecht (BW-Soldat verweigert Befehl). Diese Straftaten wurden früher, als die Bundeswehr fast ausschließlich im Inland tätig war, selbstverständlich von den örtlichen Justizbehörden behandelt.
Ziel ist es zu vermeiden, dass Staatsanwälte und Richter in Hintertupfingen und Pusemuckel alle 3 Jahre eine Akte auf den Tisch bekommen, bei denen keiner so recht weiß, wen man überhaupt anschreiben soll (örtliche Kaserne, BMVg, Potsdam, Auslandstruppenteil, afghanisches Justizministerium, afghanische Botschaft?).
Die rechtliche Bewertung der eigentlichen Delikte ist dabei für die Juristen noch nicht einmal das problematische, es sind praktische Dinge wie Rechtshilfeersuchen und Zustellungen im Ausland. Und natürlich die Frage der Zuständigkeit, was für den Schwarzkittel immer an erster Stelle steht.
Vorfälle mit völkerrechtlicher Dimension (Kunduz-Luftangriff) sind die absolute Ausnahme, schließlich begehen BW-Soldaten nicht in jedem Quartal ein Massaker an Zivilisten im Ausland.
Wehrstrafgerichte wird es garantiert nicht geben (SPD, Grüne und Linke würden schon bei dem Vorschlag einen kollektiven Blutsturz erleiden). Theoretisch denkbar wäre es hingegen, dass die Anzahl der im Ausland stationierten Soldaten eine kritische Masse erreicht oder bereits erreicht hat, welche die Einrichtung auswärtiger Dienststellen (etwa in Afghanistan) von Staatswaltschaft und Gerichtsbarkeit praktisch erscheinen ließe. Diese würden aber selbstverständlich mit zivilen Juristen besetzt, welche dann wohl aus Bayern kämen.
Aber ich würde mal tippen, dass die in Kempten anfallenden Fallzahlen noch nicht einmal ein ganzes Pensum für einen Staatsanwalt ausmachen.
Dass aber Verfahrensbeteiligte nunmehr durchweg in den äußersten Süden der Republik reisen müssen, stimmt ein wenig befremdlich, nicht nur, was die Reisekosten angeht:
Nach der alten Zuständigkeitsregelung hatte beispielsweise ein Soldat aus Bremen seinen gesetzlichen Richter in Bremen, wo erheblich milder geurteilt wird als in Bayern. Das ist durchaus keine reine Folklore, es kann hier um die Frage gehen, ob man in den Knast muss oder ob die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wird.
Wer im Ministerium hat in Kempten seinen Wahlkreis oder wer hat einen Schwippschwager der dort Generalstaatsanwalt ist?
Was für krummer Deal ist da wieder gelaufen?
@chickenhawk:
Alle Kosten (Anreise, Übernachtung, Verdienstausfall, etc. ) werden für Zeugen und Geschädigte erstattet. Leider ist mit derzeit nicht bekannt wie das für den Angeklagten genau aussieht – falls er / sie unschuldig ist werden auch alle notwendigen Kosten erstattet, falls nicht müssen sie wahrscheinlich vom Angeklagten getragen werden.
Das dürfte wohl ein erster Schritt zur Schaffung einer neuen Militärjustiz sein. Schwerpunktstaatsanwaltschaften (merke der Staatsanwalt ist weisungsgebunden und nicht unabhängig) werden dazu führen, das potenzielle Verbrechen von Soldaten im Ausland eher vertuscht werden. Ein trauriger Tag für eine unabhängige Justiz.
Ich sehe die schaffung eines Kompetenzzentrums als wesentlichen Erfolg.
Wer Einsatzpersonal QRF aus Isaf kennt, der kann ein Lied darüber singen, dass für die juristische Aufarbeitung der ersten kampfeinsätze (mehrere Stunden feuergefecht) erstmal gegen alle Soldaten ermittelt wurde.
Bei einem Zug Soldaten können das mal schnell 20 zuständige Staatsanwaltschaften sein.
Insofern ist die Nachricht eine Verbesserung der Rechtssicherheit und auch Bürokratie.
Unkenrufe, dass wir dann auch Kriegstribunale, Wehrstrafgerichte etc. haben werden sind meiner Meinung nach eine Fiktion für oberbedenkenträger.
@FNU SNU
dann bin ich aber lieber „Oberbedenkenträger“ als nachher negativ überrascht zu werden.
Eine interesante Sammlung zu Thema gibt es hier: http://www.bv-opfer-ns-militaerjustiz.de/index.php?mact=News,cntnt01,detail,0&cntnt01articleid=9&cntnt01origid=15&cntnt01returnid=15
BTW: Interessant finde ich, das Leipzig und Potsdam als ursprünglich geplante Orte raus sind, von der Einsatzlogik erscheinen beide sinnhafter (Ptsdam Sitz der Einsatzkräfte, Leipzig Wehrsenat), das einzige was für Kempten spricht ist ihre „einschlägige Erfahrung“ und genau das macht mir Angst.
@verqueert
Habe noch nicht ganz verstanden, wo die Einschätzung der Sondergerichtsbarkeit in der verlinkten Stellungnahme herkommt. Nach dem Duktus sind dann auch Schwerpunkt-Staatsanwaltschaften für Wirtschaftskriminalität eine Sondergerichtsbarkeit einschließlich der ja offensichtlich beabsichtigten Konotation?
hm, der Begriff Sondergerichtsbarkeit kommt wohl daher das ein besonderes gericht (Kempten) zuständig ein soll. Ich halte das für einen zulässigen zuspitzenden Begriff, auch wenn er natürlich nichts mit NS-Sondergerichten vergleichbar ist. Die Stellungnahme ist aber auch keine wissenschaftliche Analyse, sondern eine STellungnahme eines Interessenverbandes. Wissenschaftlich fundierte Kritik gibt es in dem sehr lesenswerten Beitrag von Helmut Kramer: Kriegsjustiz durch die Hintertür. In: Joachim Perels/Wolfram Wette (Hg.): Mit reinem Gewissen. Wehrmachtrichter in der Bundesrepublik und ihre Opfer. Berlin 2011.
@ FNU SNU
Die führt dann aber bitte erst mal der „Hobbyjurist“ (Zitat ehem. BM Rühe) – Disziplinarvorgesetzter Stufe 1, i.d.R. KpChef.
Bemerkenswert ist die Entscheidungsfindung schon, aber nicht, weil die Wahl konkret auf Kempten fiel.
Bevor die bundesweite Zuständigkeitskonzentration beschlossen wurde, hatte Bayern das für seinen Bereich bereits getan (und war damit bundesweit wohl Vorreiter). Bayern bestimmte die Staatsanwaltschaft Kempten, was an sich überhaupt nicht abwegig ist, denn Kempten ist ein nicht ganz unbedeutender Bundeswehrstandort. Die dortige Justiz hatte also schon mal eine gewisse Vertrautheit mit der Bundeswehr.
Später ging man daran, die Zuständigkeit auch für die gesamte Bundesrepublik festzulegen. Dazu mussten sich der Bund und die Länder einigen, wer die Aufgabe konkret übernehem sollte.
Absolut naheliegend und logisch wäre es selbstverständlich gewesen, damit die Landesjustizverwaltung Brandenburg zu betrauen: das Einsatzführungskommando hat seinen Sitz in Potsdam, die dortige Staatsanwaltschaft Potsdam residiert gleich um die Ecke und hat mit Bundeswehr und Auslandseinsätzen bereits einschlägige Erfahrungen sammeln können.
Brandenburgischer Justizminister (und damit oberste Dienstbehörde für die Staatsanwaltschaft Potsdam) ist aber Volkmar Schöneburg von der Linkspartei, welcher ausgesprochen umstritten ist. So war etwa die DDR in seinen Augen kein Unrechtsstaat (ich sage dazu mal als Stichwort mit Militärbezug: Mauerschützen).
Zudem steht die Linke der Bundeswehr im allgemeinen und den Auslandeinsätzen im besonderen äußerst kritisch, um nicht zu sagen: feindselig gegenüber.
Das war der Grund, warum man die Zuständigkeit nicht nach Brandenburg vergab. Letztlich fiel die Wahl auf Bayern, und die hatten (s. o.) bereits eine einschlägige Festlegung, nämlich Kempten, getroffen.
Mich erstaunt es, dass über diese Hintergründe so gut wie gar nicht berichtet wurde; mir ist diesbezüglich nur der von Herrn Wiegold bei früherer Gelegenheit verlinkte Beitrag im Deutschlandfunk aus dem Januar in Erinnerung.
Völlig richtig. Es handelt sich hier lediglich um eine organisatorische Konzentration der Zuständigkeit.
Die Staatsanwaltschaft Kempten ist eine Staatsanwaltschaft wie jede andere in Deutschland. Amts- und Landgericht Kempten sind „normale“ ordentliche Gerichte.
Für die Staatsanwälte und die Richter in Kempten (und das Oberlandesgericht München sowie den Bundesgerichtshof – an dem Instanzenzug ändert sich ja sonst nichts) gelten haargenau dieselben Gesetze wie bisher. Die Juristen sind Zivilisten, welche dieselben Gesetze wie bisher anwenden (man könnte vielleicht sogar argumentieren, dass die Ansiedlung in der bayerischen Provinz sogar einen räumlichen Abstand und damit eine gefühlte Distanz vom Dunstkreis der Bundeswehr im Raum Berlin/Brandenburg schafft).
Es gibt auch noch weitere Beispiele für örtliche Konzentrationen, z. B. Register- und Grundbuchgerichte. Bei den zentralen Mahngerichten gibt es sogar länderübergreifende Konzentrationen (etwa das Amtsgericht Wedding für die Länder Berlin und Brandenburg).
@ chickenhawk
Warum dann nicht Leipzig? War doch auch mal als Ausweichstandort für Potsdam im Gespräch. Sitz des Bundesverwaltungsgerichtes hat aber vielleicht auch einen negativen Beigeschmack im einen oder anderen Ministerium… ;-)
Man kann als Außenstehender nur spekulieren.
Allgemein darf man davon ausgehen, dass sich die Landesjustizverwaltungen um die Aufgabe bestimmt nicht gerissen haben.
Zwar wird es für Bayern sicherlich eine Form des Lastenausgleichs geben, aber unterm Strich hat man in München und in Kempten eine Menge Arbeit und Kosten an der Backe, die einem keiner erstattet.
Das könnte auch ein Grund dafür sein, warum die rot-rote brandenburgische Landesregierung nicht großartig über das manifeste Misstrauen gegenüber ihrem Landesjustizminister öffentlich herummeckerte. Das Potential für ein echtes Politikum wäre ja durchaus gegeben gewesen.
Es ist eben nicht so, das es ganz wie die anderen gerichte ist, wie chickenhawk suggeriert. Es geht hier um die Staatsanwaltschaften. Diese sind nicht unabhängig, sondern Weisungsempfänger, auch was beispielsweise die EInstellung von Verfahren angeht. Und ein Wiederaufnahmeverfahren vor einer höheren Instanz ist schwierig, weil ja die höhere Insatanz gegenüber dem Staatsanwalt schon aktiv gewesen sein könnte. Das gleiche gilt für ein Klageerzwingungsverfahren. Ich bin hier nicht der juristische Experte, doch finde allein die Möglichkeit, das dadurch das sich eine Schwerpunktstaatsanwaltschaft mit einen auch politischen motivierten Thema zu beschäftigen hat, gelinde gesagt schwierig. Vor der deutschen geschichte und dem Wirken der Militärjustiz um so mehr. Ohne die Unterstützung durch nichtsstattfindende Strafverfolgung durch die NS-Militärjustiz wären die massenhaften Kriegsverbrechen in der Form nicht möglich gewesen. Allein der Anschein, das durch eine Schwerpunktstatsanwaltschaft Recht ins Nachtreffen vor Politik treten Könnte, ist meiner Meinung nach ein NoGo.
@ verqueert | 28. März 2012 – 15:07
Dass Staatsanwaltschaften nachgeordnete Behörden sind und Weisungen unterliegen, war aber schon immer so und auf allen Rechtsgebieten. Nicht nur, soweit die Bundeswehr betroffen ist.
Ich gebe zu, dass diese Konstruktion in Einzelfällen in der Vergangenheit nicht ganz unproblematisch war.
Ähnlich ist aber die Justiz auch in den meisten anderen Ländern organisiert. In manchen angelsächsischen Ländern heißt der Justizminister sogar Generalstaatsanwalt (Attorney General).
In Deutschland entschloss man sich nach den Erfahrungen des Zweiten Weltkrieg bewusst, keine Kriegs- oder Militärgerichte einzurichten. Über Straftaten von Soldaten entscheiden immer zivile Richter, die an ordentlichen (und damit zivilen) Gerichten tätig sowie sachlich und persönlich unabhängig sind.
Das hat sich in den mehr als fünf Jahrzehnten des Bestehens der Bundeswehr bestens bewährt.
Ob das nun zentral in Kempten oder wo auch immer gebündelt wird, ist meines Erachtens nicht so wichtig. Ich erwarte vielmehr, dass dort dann unverzüglich eine maritime Kompetenz aufgebaut wird, denn, man nimmt es zwar weniger als AFG u.a. wahr, die Bundeswehr ist überproportional in maritimen Einsätzen eingebunden.
Auch wenn ich hoffe, dass es mir nie passiert, einem Staatsanwalt gegenüber zu sitzen, dessen maritime Kompetenz sich auf Fährfahrten über dem Bodensee beschränkt, so wünsche ich mir wenigstens eine gewisse Expertise, da es sonst definitiv zu Akzeptanzschwierigkeiten kommen wird.
@ Das Meer | 28. März 2012 – 16:44
Wie das bei maritimen Fällen funktionieren soll, habe ich mir auch schon mal überlegt.
Bei der Staatsanwaltschaft Kiel etwa dürfte es Kompetenz in Frage der Seefahrt geben, welche nicht nur mit der Deutschen Marine zu tun hat. Ein Richter aus dem Allgäu wird möglicherweise erst mal bei Wikipedia nachschlagen, ob Steuerbord nun links oder rechts bedeutet.
@ chickenhawk:
Das kann ich bestätigen. So wurden die vergangenen tödlichen Unfälle auf der Gorch Fock meines Wissens in Kiel durch die Staatsanwaltschaft aufgenommen. Da dies aber im „normalen“ Seebetrieb geschah und nicht im mandatierten Auslandseinsatz, konnte dies so zustande kommen.
@ Das Meer | 28. März 2012 – 16:58
Bei der Marine stellte sich das Problem aus Sicht der Justiz nicht so, denn besonders groß ist die Auswahl an Heimathäfen (=Stationierungsort als Kriterium für die Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit der Justizbehörden) für Schiffe der Deutschen Marine ja nun nicht.
Es wäre mal interessant, den aktuellen Entwurf des Justizministeriums auf diese Besonderheit hin zu überprüfen. Denn es ergäbe bei nüchterner Betrachtung wirklich keinen Sinn, maritime Angelegenheiten auch im Allgäu zu verhackstücken.
Zur Schwerpunktstaatsanwaltschaft hat mein Fraktionskollege Wofgang Neskovic heute einige Bedenken nachvollziehbar zusammengefasst. Wichtig finde ich insbesondere:
Auch der Deutsche Richterbund und der Deutsche Anwaltverein sehen keine Notwendigkeit für einen solchen Schritt.
Seien wir doch mal ehrlich: Die unklaren Zuständigkeiten sind ein vorgeschobenes Argument. Im Kern geht es darum, Straftaten im Auslandseinsatz von „sachkundigeren“ – lies: verständnisvolleren und einstellungswilligeren – Staatsanwälten ermitteln zu lassen. Da fragt man sich schon: Warum eigentlich?
Der Soldat ist Staatsbürger in Uniform. Ich bin sehr dafür, ihn mit allen Rechten auszustatten, die auch Zivilisten haben – im Fall der kostenlosen Betreuungskommunikation habe ich dafür auch in meiner eigenen Fraktion energisch gestritten. Ihm Sonderrechte (und dazu gehört das Recht auf Sonderermittler) einzuräumen, leuchtet mir aber nicht ein.
@T.Wiegold
Ein wesentlicher Unterschied besteht darin, dass die Schwerpunktstaatsanwaltschaften für Wirtschaftskriminalität durch koordiniertes Arbeiten die Verfolgung erleichtern sollen und nicht etwa aus dem Gedanken heraus geschaffen wurden, man brauche spezielle Staatsanwälte, die Verständnis dafür haben, dass unter Wirtschaftsbedingungen mal ein kleiner Insiderhandel drin sein muss oder man an ein bißchen Korruption eben nicht vorbeikommt.
@Paul Schäfer
Warum soll ein kordiniertes Arbeiten in der Wirtschaftskriminalität die Verfolgung erleichtern, aber bei Militärs eine augenzwinkernde Kumpanei befördern?
Ihre Argumentation ist doch eine böswillige Verdrehung, eingeleitet mit dem treuherzigen „seien wir doch mal ehrlich“ …
@ Paul Schäfer
Es ist aus meiner Sicht völlig spekulativ, ob die Einrichtung einer zentralen Staatsanwaltschaft dem einzelnen Soldaten, gegen den ermittelt wird, eher nützt oder schadet, oder ob die Bundeswehr davon profitiert oder nicht. Die a priori-Unterstellung „verständnisvollerer und einstellungswilligerer“ Staatsanwälte kann ich so nicht nachvollziehen. Das grenzt für mich an Polemik.
Was ich aber für relevant – nein, besser: unabdingbar – halte, ist, dass der ermittelnde Staatsanwalt eine möglichst gute Vorstellung darüber besitzt, worüber und in welchem Umfeld er ermittelt. Nur durch eine eingehende Kenntnis dieser Rahmenbedingungen kann er sich letztlich ein fundiertes Urteil im Sinne von Recht und Gerechtigkeit bilden. Ich bezweifle, dass diese Kenntnis in allen Staatsanwaltschaften hinreichend vorhanden ist.
Ansonsten finde ich aber auch, dass sich der Verzicht auf eine eigene Militärgerichtsbarkeit bewährt hat. Daran sollte man festhalten.
Das trifft nicht zu. Der Grund für die Einrichtung von Schwerpunktstaatsanwaltschaften für Wirtschaftsstrafsachen ist es explizit, Personal zu haben, welches sich mit der äußerst speziellen und komplexen Materie auskennt.
Deswegen arbeiten bei diesen Schwerpunktstaatsanwaltschaften neben den Staatsanwälten als Juristen auch studierte Betriebswirte und gelernte Buchhalter.
So findet man etwa auch Zuständigkeitskonzentrationen für die Verfolgung von Abrechnungsbetrug bei Ärzten. Diese Materie ist sachlich und rechtlich so speziell und komplex, dass man dafür Staatsanwälte braucht, die sich darauf spezialisiert haben und nichts anderes tun.
Dass BW-Soldaten von der Justiz in Kempten „verständnisvoller“ behandelt werden als anderswo im Bundesgebiet dürfte nicht zutreffen, im Gegenteil: Die bayerische Justiz gilt ja im allgemeinen in ihrem Vorgehen als robuster als die Kollegen woanders in Deutschland.
Delikte mit Bezug zum Kriegsvölkerrecht bleiben ohnehin in der Zuständigkeit des Generalbundesanwalts.
Das ganze scheint mir ein Sturm im Wasserglas zu sein.
@ Paul Schäfer | 28. März 2012 – 17:11
Der Soldat im Einsatz MUSS darauf vertrauen, dass er mit dem Mandat des Bundestag umfassend ausgestattet wurde, er also mit einer Rechtssicherheit handelt (Ich schließe hier „normale“ Straftaten, welche genauso gut im Inland durch jeden Bürger begangen werden können, aus).
Weiterhin MUSS er darauf vertrauen, dass der Dienstherr ihm bei der Ausübung des Mandats in allen dessen Belangen den Rücken stärkt. Dies bedeutet m.E. nach, dass er bei einer Ermittlung zumindest fachkundigen Staatsanwälten gegenübersitzt. Dieser „Schwerpunktsbildung“ eine mangelnde kritische Distanz zu unterstellen, kann ich nicht nachvollziehen. Ihrer Logik folgend, müsste auch der Verwaltungsgerichtsbarkeit (als ein Beispiel) eine mangelnde Distanz aufgrund ihrer Fachkompentenz unterstellt werden. Auch wenn Sie es nicht wahrhaben möchten, die Umstände liegen etwas anders, als bei „zivilen“ Strafprozessen, handelt der Soldat doch erstmal im Sinne des Mandats.
Ist diese Gewissheit nicht gewährleistet, wird dadurch Unsicherheit geschaffen, die einsatzbelastend werden kann, und Sie werden mir sicher zustimmen, dass dies nicht in unserem Sinne sein kann.
Nachtrag: Die Stellungnahme des Deutschen Richterbundes ist übrigens wirklich beachtenswert, es wird auf echte verfassungsrechtliche Probleme hingewiesen.
Aus der Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins halte ich diesen Passus für wesentlich:
Ansonsten hat man beim Anwaltsverein natürlich auch Angst, dass den Mitgliedern einige lukrative Mandate flöten gehen könnten ;-)
Sehr geehrter Herr Schäfer, ich war wirklich überrascht von Ihrem konstruktiven Beitrag bis ich zum „Seien wir doch mal ehrlich:[…]“ vorgedrungen bin…
Sie unterstellen einer (bzw. der) Schwerpunktstaatsanwaltschaft ja geradezu Kumpelei und die Unfähigkeit zu juristisch einwandfreiem Arbeiten. Ich frage mich: Spürt man da jetzt echte Bedenken aus Richtung ihrer Fraktion oder ist es das übliche betroffene und antimilitaristische Aufheulen der LINKEN? Klar hat der Richterbund oder der Bund Deutscher Anwälte bedenken – da geht ab jetzt viel Geld nach Bayern, das schmerzt natürlich. Sie wissen ja, Quellenanalyse und so…
Ich selbst bin recht dankbar darüber, dass sich jemand ab jetzt mit dem Thema beschäftigt, der damit häufiger zu tun hat und sich stattdessen nicht eine Wald-und-Wiesen-Staatsanwaltschaft aus Bottrop-Kirchhellen monatelang in Verfahrensweisen und Abläufe eines Checkpoints in AFG einarbeiten muss, inklusive Nachstellung des vermeintlichen „Tathergangs“ auf einem TrÜbPl in Anwesenheit des Beschuldigten, der daraufhin in psychologische Behandlung genommen werden muss. Auch das gab es schon.
Wer mal wirklich staunen möchte, der werfe einen Blick auf das System der Militärjustiz in der Schweiz:
http://de.wikipedia.org/wiki/Milit%C3%A4rjustiz_(Schweiz)
In der Schweiz kommt es sogar vor, dass sich Zivilisten vor ausschließlich mit Soldaten besetzten Militärgerichten verantworten müssen. Das passierte 2007 mehreren Journalisten.
Paul Schäfer | 28. März 2012 – 17:11 – – –
[…]Die zivile Perspektive der Staatsanwälte und Richter auf Straftaten deutscher Soldaten bei Auslandseinsätzen ist kein Manko, sondern ein Gewinn für unseren Rechtsstaat. […]
Weder noch. Hat die StA Kompetenz, dann braucht sie sie nicht zu beschaffen, sonst hat sie sie zu beschaffen-das ist zwingend, letzteres aber zeitkostend, unnötig zeitkostend! Natürlich, und kein Soldat oder ehem. Soldat hat dies hier je in Frage gestellt, gibt es eine hohe Akzeptanz beim zu betreuenden Personenkreis für zivile StA und Gerichte.
Ich erlaube mir darauf hinzuweisen, dass es Sie und Ihre Fraktion waren, die die Arbeit von Frau Bundesanwältin a.D. Harms und die Nichtannahme des entsprechenden Verfahrens und somit die Einstellung der Ermittlungen kritisierten. Hier gab es: zivile Ermittlungsbehörde, ziviles Gericht. Und nun?
[…]Sie ist wichtig, um den zivilen Geist der Bundesrepublik trotz zunehmender Militäreinsätze im Ausland am Leben zu erhalten.[…]
Was soll das bitte sein: „ziviler Geist“? Es gibt keinen Träger von Amtsbefugnis in der Exekutive, der im Amtsbereich der Judikative Funktionen inne hat.
Die Truppendienstrichter sind im Rahmen de Verwaltungsgerichtsbarkeit auf Belange des Dienstrechts für Soldaten beschränkt, aber selbst diese/ dieser ist Zivilist(in) und mit einem entsprechendem Gesetz so ausgestattet, wie es in einem Rechtstaat üblich ist, und kann Recht unabhängig sprechen.
Sollte der Geist heißen, dass die Soldatinnen und Soldaten einem „Volkstribun“ vorgeworfen werden, der dann nach Lesen des Spiegels und der Bild Zeitung über Wohl und Wehe entscheidet, so ist das unter Heranziehung des GG zu verwerfen. Es tut mir leid, aber Ihr Zitat ließ es mir unmögich erscheinen, dies nicht so auszuführen.
[…] Eine kritisch-zivile Distanz zwischen Justiz und Militär ist in strafrechtlichen Ermittlungsverfahren unabdingbar.[…]
Analysieren wir einmal Ihren zitierten Allgemeinplatz:
Sie behaupten direkt, dass die deutschen Strafverfolgungsbehörden und die deutschen Gerichte „kritische Distanz“ nur wahren können, wenn diese nicht als Schwerpunktorgan bzw. auf „Wechselbasis“ organisiert sind. Hier liegt eine Behauptung inne, die zu beweisen wäre.
[…] In einer besonderen Gerichtsbarkeit für Soldaten ist sie nicht länger garantiert.[…]
Ich kann keine besondere Gerichtsbarkeit erkennen. Es werden Straftaten jeglicher Coleur rechtsstaatlich verfolgt. Punkt.
[…]Da fragt man sich schon: Warum eigentlich?[…]
Sagen Ihnen die Stichworte „schnellstmögliche Ermittlungen mit dem Ergebnis auf Nichteröffnung/ Eröffnung eines rechtstaatlichen Verfahrens zur schnellen Herstellung eines Rechtsfriedens“ etwas?
Es mag Ihnen nicht passiert sein. Aber lassen Sie bitte einmal von einem Ihrer Referenten die Verfahren, die Rechtsgeschichte gegen die Bw-Soldaten bzgl. des Somalia-Einsatzes aufarbeiten (also Primärquellenstudium betreiben) mit Schwerpunkt auf die persönlichen Konsequenzen der Betroffenen.
[…]Ihm Sonderrechte (und dazu gehört das Recht auf Sonderermittler) einzuräumen, leuchtet mir aber nicht ein. […]
Sonderermittler ist kein rechtssicherer Begriff. Es ist eine Bezeichnung. Sie suggerieren, die StA KE wären Sonderermittler. Was auch immer Sie darunter verstünden…-so könnte man jeden, der in einem Fall ermittelt als Sonderermittler im Fall xy bezeichnen, ohne dass sich auch nur irgend etwas an den Konsequenzen ändert-…so ist festzuhalten, dass die StA KE an Recht und Gesetz gebunden ist, wie alle deutschen Ermittler-auch Ihre Sonderermittler.
Damit ist festzuhalten, dass die Soldaten hier ein verbindliches „Recht auf Sonderermittler“ ableiten können. Was dieser Personenkreis aber berechtigt forderte und fordert, ist die Tatsache ein sachgerechtes, zeitnahes und rechtstaatliches Verfahren zu bekommen. Sie fordern nichts anderes als alle Demokraten dieses Landes.
[…]die Verständnis dafür haben, dass unter Wirtschaftsbedingungen mal ein kleiner Insiderhandel drin sein muss oder man an ein bißchen Korruption eben nicht vorbeikommt.[…]
Hier suggerieren Sie indirekt und zwar, dass intern in der Bw und neuerdings eben dann die StA KE auf Klüngelbasis die Aufklärung von Straftaten unterdrückten. Sie selbst haben den Feldjägerbericht zu O Klein in der Hand gehalten, gelesen und im Vtdg-A d dt BT ausgewertet, diskutiert und sich dazu positioniert. Allein aus diesem Grundes heraus ergibt sich eine Verzerrung Ihres Statements, welches eine Klarstellung verlangt.
Vielleicht sollten Sie und Ihre Fraktion sich einfach einmal folgende Frage durch den Kopf gehen lassen:
Warum ist die Unterdrückung von Straftaten im Dienstbetrieb der Bw gut und wird praktiziert und die Unterdrückung der Aufklärung von Straftaten in der Regel als konträr zum zu verteidigenden abgelehnt und nicht praktiziert?
Herr MdB Scäfer, die StA KE nonchalant als Klüngelbande zu deklarieren ist nicht sich zur Aufgabe der Kontrolle durch die Parlamente zu bekennen.
Und doch sei Ihnen nochmals versichert: ein Gerichtsverfahren ist mit einer Sitzung des Vtdg-A d BT nicht zu vergleichen: ersteres ist Carl Maria von Weber, letzteres das Lauschen der Schallmeien-und das ist gut so, wenn man sich als Protagonist dazu bekennen kann.
Aus dem Link Anwaltsverein:
[…]Sie führt auch bei einer überwiegenden Zahl der Betroffenen dazu, dass sie gewissermaßen in der Fremde vor einem Gericht stehen, das vielleicht etwas von militärischen Abläufen versteht, aber gar nichts vom persönlichen Hintergrund des Betroffenen.[…]
Wenn es nicht so ernst wäre würde ich in Tränen ausbrechen.
Aus dem Link des DRB: […]Schließlich bestehen auch verfassungsrechtliche Bedenken hinsichtlich der Vereinbarkeit des besonderen Gerichtsstandes mit Art. 96 Abs. 2 GG. […]
Neben der allgemeinen Tatsache, dass Ref-Entwürfe erst einmal per se in den Dskussionsring geworfen werden, auch weil sie schlichtweg dorthin gehören, sei dies als Herausforderung genannt: der besondere Gerichtsstand. Doch dann werden alle Schwerpunktstaatsanwalschaften fallen, sollte dies hier kippen.
@ verqueert | 28. März 2012 – 15:07 […]Diese sind nicht unabhängig, sondern Weisungsempfänger, auch was beispielsweise die EInstellung von Verfahren angeht[…]
Das ist zum Teil richtig. Denn über die Aufnahme eines Gerichtsverfahrens entscheidet ein Richter, sie meinen das Ermittlungsverfahren. Soll die StA entsprechend unabhängig sein (also z.B. das italienische Modell) so kann das ein funktionables sein. Doch i.d.R. hat der Weisungsgeber wenig Möglichkeiten ein Verfahren zu unterdrücken oder zu beeinflussen-schon gar kein Gerichtsverfahren.
Natürlich kann er das Ermittlungsverfahren z.B. dadurch beeinflussen, dass er Ressourcen abzieht-aber nicht in der Sache selbst. Und da ist wie immer der Souverän gefordert. Auch das aber nichts ungewöhnliches und nichts neues.
[…]Ich bin hier nicht der juristische Experte[…]
das macht nichts und verbietet das Ergreifen des Wortes ja nicht.
[…]doch finde allein die Möglichkeit, das dadurch das sich eine Schwerpunktstaatsanwaltschaft mit einen auch politischen motivierten Thema zu beschäftigen hat, gelinde gesagt schwierig[…]
Nun, schreiben Sie, Sie seinen kein Jurist. Und doch ist es bitte nicht zu viel verlangt von Ihnen BEVOR Sie dies politisch in diese Richtung diskutieren, sich ein wenig in die Primärquellen zum Stichwort Strafverfolgung von Bw-Angehörigen einlesen.
Sehen Sie die StA KE in der Gefahr, dass diese nicht mehr Herr ihrer rechtstaatlichen Verfahren sein kann oder will? Ich nicht.
Und schon haben wir ein Zwist, final lösbar nur duch einen von uns beiden als unabhängig anerkannten Streitschlichter, einen Richter, ….wir wollen uns gar nicht vorstellen, dies wäre dann bei Notwendigkeit-die hier bei unserem lockerem Smalltalk definitiv nicht da ist-nicht der Fall…
…bleiben Sie bitte wachsam und kritisch, werden Sie bitte fair!
Zur Rechtssicherheit von Soldaten:
Soldaten im Kampfeinsatz kommen leichter in Grauzonen und Grenzsituationen, richtig. Das passt mir auch nicht. Ich bin sehr dafür, ihnen das zu ersparen, indem man die Kampfeinsätze abbläst und keine neuen mehr anfängt. Ich bin auch sehr dafür, dass der Dienstherr ihnen kostenfreie anwaltliche Betreuung zur Seite stellt, wenn eine solche Grenzsituation zu staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen führt. Unklare Vorgaben der Einsatzmandate und RoE kritisiere ich ebenfalls seit langem. Ich bin allerdings sehr dagegen, Freifahrtscheine auszustellen, solange sich Grenzüberschreitungen noch irgendwie mit dem Mandat begründen lassen. Das deutsche Strafrecht und ggf. das Völkerrecht gelten weiter, darüber sind die Soldaten informiert, und es sind auch keine unzumutbaren Grenzen.
Zur besonderen Kompetenz der Staatsanwaltschaft:
Staatsanwälte müssen sich auch bei den Feld-, Wald- und Wiesenfällen der Inlandskriminalität in komplexe Sachverhalte einarbeiten. Die Gepflogenheiten in Motorradgangs, die Lebensumstände in sogenannten Problembezirken und die technischen Finessen bei Identitätsdiebstahl und Kreditkartenbetrug sind vermutlich nicht näher an der Lebenswirklichkeit eines durchschnittlichen Staatsanwaltes als die Einsatzbedingungen in Afghanistan. Trotzdem bekommen sie das im allgemeinen ganz gut hin. Dafür sind sie ausgebildet.
Welche Kompetenzen fehlen also? Der Bundeswehrverband beklagt zB, man müsse Staatsanwälten zu oft erklären, „dass mit Maschinengewehren kein Einzelfeuer geschossen werden kann“. Also bitte. Das macht ein Verteidiger in einem Nebensatz, und notfalls macht es ein Gutachter nochmal, dazu braucht es keine Schwerpunktstaatsanwaltschaft. Auch die Verfahrensweisen und Abläufe eines Checkpoints sind kein Hexenwerk. Es gehört zur Berufsbeschreibung von Staatsanwälten, sich in so etwas einzuarbeiten, für jeden Fall neu. Daran kommt auch die Schwerpunktstaatsanwaltschaft nicht vorbei, weil im deutschen Strafrecht nun einmal die besonderen Tatumstände gewürdigt werden müssen.
Zum Vorwurf, ich unterstelle „Kumpanei“:
Ich unterstelle erstmal garnichts. Ich nehme aber wahr, dass inoffiziell gewisse Erwartungen und Wünsche artikuliert werden. Oft wird zB die „Kompetenz“ der künftigen Schwerpunktstaatsanwälte an militärische Sozialisation und Einsatzerfahrung geknüpft (auch in den hiesigen Kommentaren übrigens gern). Ich teile die Befürchtung, eine rein mit Militärfragen befasste und ggf. überwiegend mit ehemaligen Soldaten besetzte Staatsanwaltschaft könne Fälle zu sehr durch die militärische Brille betrachten und das könne der Objektivität des Verfahrens schaden. (An dieser Stelle auch ein Wort zur generalbundesanwaltlichen Ermittlung zum Kundus-Zwischenfall: Ja, da hat eine weisungsgebundene zivile Ermittlungsbehörde aus politischen Gründen ein Verfahren niedergeschlagen, statt den Fall gründlich zu ermitteln. Das war falsch. Mir erschließt sich allerdings nicht, warum das ein Argument dafür sein soll, dass ebenso weisungsgebundene Schwerpunktstaatsanwaltschaften die Aufarbeitung gründlicher betreiben würden.)
Zum Bedürfnis von Soldaten nach einem zügigen, rechtsstaatlichen usw. Verfahren, kompetenten Ermittlern etc:
Dieses Bedürfnis ist höchst verständlich und legitim. Einer Straftat beschuldigte Soldaten teilen dieses Bedürfnis mit einer Straftat beschuldigten Zivilisten im ganzen Land. Für Soldaten wie für Zivilisten sollten Exekutive (hier: Staatsanwaltschaft) und Judikative alles nur mögliche tun, um diesem Bedürfnis nachzukommen. Das Bedürfnis nach einem besonders zügigen Verfahren mit besonders kompetenten und/oder empathischen Anklägern für Soldaten ist auch verständlich, aber im Zuge der Gleichbehandlung nicht mehr legitim. Dieses Bedürfnis zu artikulieren heißt, Sonderbehandlung zu fordern. Ich sage: jeder Beschuldigte hat das Recht auf gleichermaßen zügige Verfahren und kompetente Ermittler. Eine Bonus für Soldaten entbehrt der Grundlage.
Zu angeblichen Eigeninteressen von DRB und DAV:
Einen Einfluss von Eigeninteressen auf die Urteilsbildung kann ich nicht erkennen. Die Zahl der Fälle bliebe ja gleich, nur würden sie eben nicht mehr bundesweit gestreut verhandelt, sondern gebündelt in Kempten. Wer also insinuiert, der DAV fürchte um „lukrative Mandate“ gibt damit der Erwartung Ausdruck, jene Schwerpunktstaatsanwaltschaft werde weniger ermitteln und/oder Verfahren zügiger einstellen, ergo weniger Arbeitsbedarf für Verteidiger hervorrufen.
An dem Referentenentwurf des BMJ ist nichts auszusetzen. Die Kritik der Partei die Linke ist vernachlässigbar.
http://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/pdfs/RefE_Gesetz_fuer_einen_Gerichtsstand_bei_besonderer_Auslandsverwendung_der_Bundeswehr.pdf?__blob=publicationFile
Die „Linkspartei will Soldaten Mörder nennen dürfen“!
(Tagesspiegel) Von einer solchen Partei, für die auch Paul Schäfer steht, kann doch keine ernst zu nehmende Positionierung in der Frage einer Schwerpunktstaatsanwaltschaft erwartet werden.
Reinhard Müller (FAZ) weiß, warum die Wahl auf das bayerische Kempten, statt auf das zunächst diskutierte Potsdam fiel: „Auf absehbare Zeit wird kein Justizminister der Linkspartei einem Staatsanwalt eine Weisung erteilen, der eine Auslandsstraftat eines Bundeswehrsoldaten verfolgt“.
[Den Link zum Tagesspiegel habe ich gemäß der hier schon mehrfach erklärten Policy entfernt. Und der Wortlaut des Gesetzentwurfs ist schon oben im Eintrag verlinkt; wenn Sie meinen, dass der auf der BMJ-Webseite anders aussieht… T.W.]
@ Paul Schäfer | 30. März 2012 – 10:07 – –
[…]Soldaten im Kampfeinsatz kommen leichter in Grauzonen und Grenzsituationen, richtig. […]
Soldaten geraten in der politischen Diskussion zu juristisch meist klaren Sachverhalten (Situationen) und Zonen in solche Grauzonen sowie Grenzsituationen.
Von mir aus sei eine Tötung des Gegners durch einen deutschen Soldaten in unserer Gesellschaft immer ein moralisches Problem über das zu reden sei, von mir aus solle dies politisch auch diskutiert werden-juristisch muss es dabei aber klar und eng am Gesetz passieren.
Juristisch ist meist vieles schnell wesentlich klarer, als politisch und moral-ethisch das zu verarbeiten ist. Das ist aber kein Fehler des Rechts an sich, wenngleich der Alggemeinplatz gelte: Recht was keinen Rechtsfrieden schafft, taugt nicht viel. ABer so ist es ja nicht.
[…]Ich bin allerdings sehr dagegen, Freifahrtscheine auszustellen, solange sich Grenzüberschreitungen noch irgendwie mit dem Mandat begründen lassen.[..]
Es gelingt nicht anders als zu formulieren, dass dieser Satz von Ihnen, einem so erfahrenem Mann, eine Farce darstellt. Gibt es ein Mandat her, was die Soldatin/ der Soldat getan hat, dann gibt es keine Grenzüberschreitung im juristischem Sinne. Punkt. Alles andere ist eine Diskussion um Moral, um politische Positionen. Gibt es eine Grenzüberschreitung auszumachen, gibt es das Mandat, das Recht nichts her, es kommt zur Anklage, zum Richterspruch.
Ich stelle nach mehr als 20 Jahren (Kambodscha mit eingerechnet) Auslandseinsätze der Bw aber fest: Es gibt keinen Freifahrtschein, es wird kein Freifahrtschein beantragt. Es gibt niemanden innerhalb der Bw, der dies fordert.
[…]Trotzdem bekommen sie das im allgemeinen ganz gut hin. Dafür sind sie ausgebildet.[…]
Exakt. Doch war es ein nicht klein zu redender Teil der deutschen StA selbst, die sich für Ermittlungen im Rahmen der Auslandseinsätze der Bw nicht ausreichend qualifiziert und organisiert sahen und sehen-allen voran übrigens die StA FF seinerzeit. Hier ist Häme fehl am Platze, hier gilt es den Ball den die StA im Sinne der Rechtstaatlichkeit ins Rollen brachten, sauber in der Legislative zu spielen.
[…]Welche Kompetenzen fehlen also?[…]
Ihre Husterei des DBwV vergessen wir bitte gleich wieder.
Ws fehlt also z.B.: – Fähigkeit zur VorOrt Ermittlung mittels eigener Hilfsorgane,
– als adäquat angesehene Fähigkeit von Fachexpertise im Bereich des explizitem Internationalen Rechts,
– fehlende personelle Kapazität um ersteren beiden Punkten entsprechend begegnen zu können
und noch einige Dinge mehr. Auch hier ist Häme Fehl am Platz.
[…]weil im deutschen Strafrecht nun einmal die besonderen Tatumstände gewürdigt werden müssen.[…]
Eben Herr MdB Schäfer, eben.
[…]Zum Vorwurf, ich unterstelle „Kumpanei“:
Ich unterstelle erstmal garnichts.[…]
Doch das tun Sie.
[…]Ich nehme aber wahr, dass inoffiziell gewisse Erwartungen und Wünsche artikuliert werden. […]
Ich habe offiziell und inoffiziell lediglich den Wunsch nach einem fairen, rechtstaatlichen und schnellen Verfahren vernommen.
[…]Ich teile die Befürchtung, eine rein mit Militärfragen befasste und ggf. überwiegend mit ehemaligen Soldaten besetzte Staatsanwaltschaft könne Fälle zu sehr durch die militärische Brille betrachten und das könne der Objektivität des Verfahrens schaden.[…]
Nun wie war das mit „Ich unterstelle erstmal gar nichts“? Sie assoziieren hier, und das in ziemlich frecher Art und Weise, dass das Exekutivorgan Bundeswehr, hier indirekt durch Sozialisation, rechtmäßige Verfahren erschwert oder gar verhindern hilft. Sie unterstellen, dass ein ehemaliger Soldat mit der Ausbildung zum Volljuristen, mit der Befähigung zum Richteramt keine objektiven, hier:, Ermittlungsverfahren durchführen kann. Die Frage sei erlaubt: Was kommt denn als nächstes?
[…]Eine Bonus für Soldaten entbehrt der Grundlage. […]
Nochmal von vorn: Die StA`ten selbst brachten vor, dass sie sich zunehmend überfordert sehen mit diesen Belangen. Dass was Sie als Bonus bezeichnen ist und bleibt das Soll, was einen jeden deutschen Staatsbürger zusteht und was die StA`ten nach eigener Lagesfeststellung nicht länger zu garantieren bereit sind/ waren. Ich bemerke, Sie haben Ihre Referenten noch nicht zur Recherche bzgl. Somalia losgeschickt.
Davon ab waren Sie es, der Schwerpunktstaatsanwaltschaften in anderen Feldern (z.B. Steuerkriminalität, Wirtschaftskriminalität, usw.) als zielführende Einrichtungen ansah, was man ja auch so aussprechen kann.
[…]Ja, da hat eine weisungsgebundene zivile Ermittlungsbehörde aus politischen Gründen ein Verfahren niedergeschlagen, statt den Fall gründlich zu ermitteln. […]
Das ist Ihre Meinung. Juristisch ist diese ohne Belang und sie muss es auch bleiben. Das ist nichts persönliches gegen Sie, das ist ein objektives Festhalten unseres Rechtstaatsprinzips.
Ihre Rhetorik gegenüber der Frau Generalbundesanwältin a.D. Harms nimmt nunmehr groteske Züge an und entbehrt jeglicher Grundlage.
[…]Das Bedürfnis nach einem besonders zügigen Verfahren mit besonders kompetenten und/oder empathischen Anklägern für Soldaten…[…]
Man verlangt auf allen Seiten Zügigkeit und Kompetenz: Ja. Empathie: Ihre Erfindung.
Darüber hinaus sind Ihre Bemerkungennunmehr von fast schon bizarrer Verklärung geprägt.
Denn halten wir doch einmal folgendes fest:
1. Es passiert irgendwetwas „aufklärungsbedürftiges“ irgendwo bzgl. der Bw. Dann sind Sie und Ihre Fraktionskolleginnen/ -kollegen meist als erste zur Stelle und verlangen „zügige und lückenlose“ Aufklärung-ihre gutes Recht und ein Stück auch Pflicht als Opposition. Oder hörten Sie sich schon einmal selbst sagen: nun warten wir ma den Richterspruch ab und dann ordnen wir das moralisch und politisch ein?
2. Die deutschen StA`ten stellten also von sich aus fest, dass sie diesem, unter anderem Ihren Begehr, nicht so nachlommen kann, wie es politisch notwendig ist. SIe zieht daraus die Schlüsse: eine SP-StA, die könnte das, zumindest könnte sie es schneller. Und Sie ziehen den Schluss daraus: weiter wie bisher. Das wiederum kann nun jeder bewerten wie er möchte.
3. Die Sachmerkmale Ihres Posts und dessen davor sind leider nicht in besonderem Maße identifizierbar, Ihre Ängste etwas diffus in den Ring geworfen und wenig spannend auch Ihre patzigen Bemerkungen bzgl. der Einwürfe der Lobbygruppen DAV/ DRB.
Wenn Sie auf dieser Ebene tatsächlich weiter diskutieren wollen, dann zeige ich Ihnen morgen ca. 16 Mio ehemalige DDR Bürger (abzüglich einiger natürlich, fragen Sie bitte in Ihrer Fraktion, wen ich da so meinen könnte), die Familien derer, die durch RAF-Mitglieder (selbstredend politisch und finanziell-Rote Hilfe z.B.-durch einige Ihrer Fraktion goutiert, Grüße an Frau Jelpke an dieser Stelle) ihre Angehörigen verloren, ich zeige Ihnen Juden in diesem unserem freiem Land, deren Symbole, Gefühle und verfassungemäßige Integrität schon mehrmals auf das Unerträglichste von Sympathisanten Ihrer Partei verletzt worden (Grüße an Frau Jelpke nochmal, sie erklärt es Ihnen), usw.
Glauben Sie mir bitte eines: 1. würden sie am nächsten Tag menschlich schwer ertragen an Ihrer Fraktionssitzung teilzunehmen, 2. dieses Rechtssystem der Bundesrepublik hat sie (fast) alle bekommen: rechtstaatlich. Und schuf so die Voraussetzungen unter anderem dafür, dass ich leicht eine Fraktion Die Linke im dt BT akzeptieren kann, dass weite Teile der Bevölkerung den Rechtsfrieden als gewahrt ansahen und ansehen.
Anmerkung dazu: Nein, mit der Rolle von Altnazis in Bundesrepublik und DDR bin ich nicht glücklich. Ja, da hätte früher mehr im Sinne des Rechtsfriedens passieren müssen.
Aber: so wenig ich behaupte, dass das Wiederaufrollen der RAF Taten eh nichts wird, weil da nur noch 68er Richter bzw. Schüler von 68er Jura-Professoren ihrem Tagwerk nachgehen, weil ich das a) gar nicht will und b) nicht kann, so wenig sollten Sie bitte behaupten, eine SP-StA KE wäre zu rechtstaatlichem Handeln nicht befähigt, eben weil Sie dies nicht könnte oder gar wollte.
@ Paul Schäfer:
Das hatte ich noch vergessen:
Sie schreiben auf Ihrer Homepage: […]Soldatinnen und Soldaten sind Täter, die auch dazu gebracht werden, Menschen zu töten, mitunter sogar sehr viele Menschen. Aber sie können auch Opfer werden:[…]http://www.paulschaefer.info/detail_main/zurueck/lcmsschaefer/artikel/grundrechte-gelten-auch-fuer-soldaten/
Mit Verlaub: Das ist ein Armutszeugnis an ideologisch verbrämter Diskussionskultur.
Es sei dazu also lediglich bemerkt: Ein Täter/ eine Täterin ist ein rechtskräftig Verurteilter/ eine rechtskräftig Verurteilte. Auch im politischem Sprachgebrauch, auch in der Umgangssprache, auch bei der philosophischen Reflexion, auch…immer.
Die Nutzung des Begriffs „Täter“ ist inhaltlich und thematisch ebenso falsch, wie die Titulierung als „Mörder“. Aber was erwartet man eigentlich noch…
@sachlicher
Vielen Dank für Ihre Mühen, so umfassend zu antworten.
„Das Bedürfnis nach einem besonders zügigen Verfahren mit besonders kompetenten und/oder empathischen Anklägern für Soldaten ist auch verständlich, aber im Zuge der Gleichbehandlung nicht mehr legitim. Dieses Bedürfnis zu artikulieren heißt, Sonderbehandlung zu fordern. Ich sage: jeder Beschuldigte hat das Recht auf gleichermaßen zügige Verfahren und kompetente Ermittler. Eine Bonus für Soldaten entbehrt der Grundlage.“
Ich denke, dass sich die Grundlage daraus ergibt, dass hier das Parlament einem Staatsbuerger in Uniform einen Auftrag erteilt hat, den es einem normalen Buerger niemals geben wuerde. Damit sollte das Parlament als „Verursacher“ ein eigenes Interesse haben, dass hier sowohl besonders zuegig als auch besonders kompetent ermittelt wird. (Und darueber hinaus damit auch denjenigen zu schuetzen, den es beauftragt hat, der bspw. waehrend dieser Zeit nicht befoerdert werden kann. Man stelle sich vor, die Ermittlungen ergeben ein besonderes tapferes Verhalten…. da waere dann eine rueckwirkende Befoederung mit Belobigung auf dem Rechtsweg dann doch wohl ein Schlag ins Gesicht des Auftraggebers) Grundlage koennte aber im uebrigen auch der aktuelle Fall der drei Steuerfahnder sein, die ebenfalls im hoheitlichen Auftrag taetig waren, sein, die der Fraktion der Linken sehr oeffentlichwirksam am Herzen liegen …. dann sollte man dieses Mass auch bei Soldaten anlegen koennen/duerfen usw.
ich zitiere mal aus Rockefeller „Die Linke-Vorsitzende Gesine Lötzsch verlangte ebenfalls, Schäuble müsse die Fahnder in Schutz nehmen, denn sie hätten “richtig gehandelt”.“
@ Sachlicher
Herzlichen Dank für Ihre Argumente und die Art und Weise Ihrer Diskussionskultur!
@ Soenke Marahrens | 04. April 2012 – 2:32 – –
[…]Man stelle sich vor, die Ermittlungen ergeben ein besonderes tapferes Verhalten…. da waere dann eine rueckwirkende Befoederung mit Belobigung auf dem Rechtsweg dann doch wohl ein Schlag ins Gesicht des Auftraggebers[…]
Ich möchte Sie ermutigen hier einmal sämtliche Emotionalität fahren zu lassen.
1. Die StA`ten und Richter sind kein juristischer Maschinenpark, wie Sie wissen. Fehler sind da durchaus möglich-unser Rechtsystem reagiert ja auch darauf.
Insofern „Schlag ins Gesicht“ das falsche Wort ist-zumindest solange sich die Legislative hier nicht zum Gratmesser juristischer Bewertung erhebt, wie sie es in der Vergangenheit nur allzu oft tat. Das Recht politisch und moralisch zu werten und zu bewerten sei ihr damit in keinster Weise abgesprochen. Ich wünsche mir aber mitunter eine andere Statementsdeklaration.
2. Die Rehabilitation eines zu unrecht verurteilten (ganz gleich ob juristisch, moralisch, politisch) sollte in unserer Gesellschaft eigentlich (Ich weiß. eigentlich sagt man nicht), sollte also in unserer Gesellschaft zum guten Ton als quasi ungeschriebenes Gesetz gelten. Daran darf nichts peinliches sein-wohl aber Verantwortungen zu übernehmen sind.
[…]Grundlage koennte aber im uebrigen auch der aktuelle Fall der drei Steuerfahnder sein, die ebenfalls im hoheitlichen Auftrag taetig waren….[…]
Nein. Die Schweiz ist ein Rechtstaat und innerhalb des eigenen Hoheitsgebietes auch im Recht ihre Grundsätze anzuwenden. Politisch gilt es aber dennoch einiges zu regeln diesbezüglich: so können die drei Steuerfahnder derzeit in kein Land reisen, welches ein Auslieferungsabkommen mit der Schweiz hat: das sind viele. Da durchaus hohe Haftstrafen als Urteil gesprochen werden könnten, bliebe dies auch so.
Nur ist das alles ein schmaler Grat. Vor allem so schmal, weil es keinen Grund gibt -im Prinzip- das eidgenössiche Rechtssystem dahingehend zu deshavoieren, als dass man ihr drohte, sollte den drei Fahndern etwas zustoßen.
„Lasst, die ihr eintretet, alle Hoffnung fahren!“ – Die Göttliche Komödie, Inferno III, 9 (Das Höllentor)
Lieber Sachlicher,
ich bin bei Rechtsthemen absolut emotionslos!
Sie waren doch auch gar nicht Zielgruppe meiner Argumentation…;-)
aber da Sie mich nicht verstanden haben, liegt es wohl an meiner Sprache, also bitte ich um Entschuldigung.
Mir ging es darum, dass man m.E. , entgegen der Aussage von Herrn Schaefer, als Staat sehr wohl manchmal mit zweierlei Mass rechnen muss bzw sollte:
Das moegliche Toeten eines Menschen im Auftrag des Staates (hier des Parlamentes, da die Regierung das Mandat diesem ja zu Abstimmung vorlegt) als ultima ratio ist letztendlich Bestandteil des Auftrages, denn der Soldat erhaelt.
Wenn der deutsche Staat dieses also anweist und es gleichzeitig als so problematisch ansieht, dass er nicht nur Faelle moeglicher Kriegsverbrechen, sondern quasi jeden Schusswaffengebrauch untersuchen lassen will, dann ist das solange in Ordnung, wie er dann auch die entsprechenden Mittel dazu bereitstellt. (Ich hoffe Sie erkennen meine Emotionslosigkeit) . Das ist m.E. nun geschehen.
Ich wollte mit dem Tapferkeitsbeispiel nur darauf hin weisen, dass ein normales oder sogar langes Verfahren neben den Konsequenzen fuer den Einzelnen, wie bspw Nichtbefoerderung, psychische Belastung usw ggf auch ueber ihn hinaus reichende Konsequenzen haben kann:
Wenn sich am Ende herausstellt, dass der Betroffene nicht nur alles korrekt gemacht hat, sondern darueber hinaus auch noch besonders tapfer gehandelt hat, dann sieht derjenige, der ihn unter Universalverdacht gestellt hat, besonders schlecht aus…., also sollte es schnell gehen!
Natuerlich kann man materiell alles rehabilitieren, aber was Sie dem Menschen nicht zurueckgeben koennen, ist Lebenszeit, die er voller Zweifel verbracht hat…damit ist hier, auch im Sinne der Fuersorge, Schnelligkeit geboten.
Was mein Beispiel der drei Finanzbeamten ausmacht:
Hier ist jetzt genauso Schnelligkeit bei der Aufklaerung der Vorwuerfe an die drei Finanzbeamten geboten (emotionslos ;-)) …..und nicht Schnelligkeit in Aussagen (emotionsbeladen) der Politik (und hier der Partei, der Herrn Schaefer angehoert).
@ Soenke Marahrens | 04. April 2012 – 21:49
Danke, jetzt habe ich es verstanden.
[…]aber da Sie mich nicht verstanden haben, liegt es wohl an meiner Sprache, also bitte ich um Entschuldigung.[…]
Und das, wobei wir doch beide Dante Alighieri lasen…
…also ebenfalls sorry. Und Frohe Ostern.
Grüße!