Kempten. Im Allgäu.
Das scheint nicht nur an mir vorbei gegangen zu sein, was der Kollege Rolf Clement vom Deutschlandfunk da ausgegraben hat: Kempten im Allgäu ist als Standort einer zentralen Staatsanwaltschaft für Ermittlungen im Zusammenhang mit Auslandseinsätzen der Bundeswehr im Gespräch. Mehr noch, von der Bundesjustizministerin angeboten und offensichtlich von der bayerischen Justizministerin gewünscht.
Clements Bericht (vom gestrigen Freitag) zum Nachhören: Kempten wird Bundeswehr-Staatsanwaltschaft
(Eine schnelle Google-News-Suche zeigt mir, dass das Thema noch nicht so die Runde gemacht hat…)
Dazu fällt mir nur noch ein:
http://www.youtube.com/watch?v=32O9gZEGNiA
In der Tat war das noch nicht so breit bekannt.
Die Idee dahinter ist gar nicht dumm: am Sitz nur einer Staatsanwaltschaft die Fachkompetenz aufbauen und halten, die sich mit dem Recht von Bundeswehr, internationalen Einsätzen und Völkerrecht vertraut gemacht hat. Es ist nämlich eine dumme, ineffiziente und für den ggf. angeschuldigten auch gefährliche Sache, wenn der jeweils über den Standort zuständige Staatsanwalt ab Verfahrensbeginn noch in der Erstausbildung steckt!
Juristen meinen ja gerne, alles zu wisen (und noch schlimmer:alles zu verstehen und einordnen zu können). Aber mit Zahnschmerzen gehe ich doch lieber nicht zum Allgemeinarzt…
Soweit zur Idee. Der Rest ist schon wieder föderales Versagen, mangelnder politischer Wille und ein Denken im Sinne von „wird eh nicht so oft gebraucht“.
Bemerkenswert beispielsweise, dass ja unsere Bundesstadt Bonn jede noch so kleine Behörde und Dienststelle festklammert und um den Verlust jammert, hör aber nicht HIER geschrieen hat. Oder Potsdam. Oder Berlin. Oder Leipzig, wo ja schon wichtige Gerichte sitzen.
Dann blieb halt Kempten und es wird sicher sehr viel Pendelei zwischen BMVg Berlin und Bonn (wegen der Rechtsabteilung dort), Potsdam und Kempten geben. Das kostet Geld und Zeit.
Grundsätzlich ist so eine Schwerpunktstaatsanwaltschaft ein richtiger und logischer Schritt.
Auch wenn „Militärgerichtsbarkeit“ eine Art Denkverbot zu sein scheint, das viele Kritiker wieder anführen werden.
Deutschland kam so lange ohne eine eigene Militärjustiz aus weil es eben keine Auslandseinsätze gab.
Da die Staatsanwaltschaft ja Herrin des Ermittlungsverfahrens ist, ist es wichtig daß sich gerade diese in militärischen Fragen auskennt. Hier muß Fachwissen sein.
Der Richter hingegen kann durchaus fachfremd sein, er muß ja „nur“ hinsichtlich des von Anklage und Verteidigung vorgebrachten entscheiden, was Recht ist.
Aber warum Kepten?
Welche Hand wurde da schon wieder gewaschen? Irgendein Wahlkreis?
So wie bei dem Streit um die Frachtüberprüfungszentrale zwischen Zoll und Bundespolizei, die auch weit weg von jedem Flughafen irgendwo ins Schwäbische (warum immer dorthin?;)) gesetzt wurde.
Und was ist mit dem Truppendienstgericht in München. Wird das dann noch gebraucht?
Warum muss man neue Zöpfe flechten?
Ah das Gefeilsche um Ausgleich ist im Gange. Nachdem das (Gebirgs)sanitätsregiment aus der ARI-Kaserne verschwindet sucht man wohl zweifelhaft einen neuen Arbeitsplatzbeschaffer aus den Reihen der Bundeswehr.
Dsa wird sicher nur eines von vielen Beispielen sein in denen neue Dienstposten entstehen und andere verschoben werden. Am Ende wird es eine Farce wie die ganzen Bonn-Berlin-Ausgleichsaktionen der Ministerien. Unwürdig, unnötig und einfach nur für den Steuerzahler ein teures Erlebnis.
@Luftwebel
Staatsanwaltschaft und Gerichtsbarkeit sind 2 verschiedene paar Schuhe.
Die angesprochene Staatsanwaltschaft soll sich mit Strafsachen befassen … ein Truppendienstgericht befasst sich mit Disziplinarsachen und Beschwerden.
Das mit Kempten ist doch nichts neues….
Für Bayern gilt Kempten schon seit 01.03.2010 als Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Soldaten im Auslandseinsatz
http://www.justiz.bayern.de/sta/sta/ke/presse/aktuell/
@soman
Das mag ja sein, aber eine bundesweite Schwerpunktstaatsanwaltschaft ist noch ein ganz anderer Schnack, oder?
Außerdem wäre bei Leipzig der nächste Schritt sicherlich noch einfacher gewesen, nämlich die Errichtung einer eigenen Militärgerichtsbarkeit, wie es das Grundgesetz ja ausdrücklich ermöglicht…
@Soman
Die Bundesrepublik Deutschland ist geringfügig größer als Bayern; eine bundesweite Schwerpunkt-Staatsanwaltschaft ist was anderes als ein Landes-Laden. Selbst wenn der in einem Freistaat liegt.
Bayern hatte, bevor es zu einer bundesweiten Vereinbarung über die Konzentration der Zuständigkeit kam, bereits der Staatsanwaltschaft Kempten die Zuständigkeit für den Bereich der bayerischen Justiz zugewiesen.
Als man nunmehr die bundesweite Zuständigkeit festschraubte und die Wahl auf Bayern fiel, wies man dort die Aufgabe der insoweit bereits etablierten Staatsanwaltschaft Kempten zu.
Interessant ist übrigens auch, dass man angesichts des skandalösen brandenburgischen Justizministers gar nicht erst auf Brandenburg gekommen ist, obwohl das eigentlich (Potsdam) nahe gelegen hätte.
Warum ist der Sitz des Bundesverfassungsgerichtes in Karlsruhe?
Warum ist der Sitz des Internationale Gerichtshof in den Haag, im dortigen Friedenspalast?
Warum ist der Sitz des Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof ebenfalls in Karlsruhe und einige Senate örtlich ausgegliedert?
Fragen über Fragen.
Ich meine, die jeweilige Örtlichkeit des Sitzes eines Gerichtes ist eher nebensächlich, denn die bereits erwähnten Reisekosten entstehen so oder so; das kann ja nun wirklich kein Argument in der Sache sein.
Wichtig, so scheint mir, ist die Wahrung der jeweiligen Unabhängigkeit, die Kompetenz der dort engagierten Juristen.
Und das könnte man auch in Strausberg gewährleisten, oder nicht? Ist doch eine Örtlichkeit mit großer Zukunft.
Brandenburg war wie gesagt politisch nicht gewollt, was an der Person des brandenburgischen Justizministers Volkmar Schöneburg (Linkspartei, davor PDS, davor SED) liegt.
Schöneburg (der in der DDR keinen Unrechtsstaat sieht) hatte die Mauerschützenprozesse nach der Wiedervereinigung als unrechtsstaatlich diffamiert.
Das wäre natürlich jetzt besonders pikant gewesen, wenn es zu Ermittlungen gegen Bundeswehrsoldaten käme, etwa im Zusammenhang mit Schusswaffengebrauch.
Staatsanwälte sind im Gegensatz zu Richtern nicht unabhängig und müssen Weisungen des zuständigen Justizministers befolgen.
@chickenhawk
„Staatsanwälte sind im Gegensatz zu Richtern nicht unabhängig und müssen Weisungen des zuständigen Justizministers befolgen.“
Und wie verhält es sich bei den Truppendienstgerichten bzw. beim Wehrdienstsenat?
Sind diese BMVg oder Bundesminister der Justiz?
Ich meine mich erinnern zu können, dass diese Einzeplan 14 sind, oder täusche ich mich?
Truppendienstgerichte sind einfach nur spezialisierte Verwaltungsgerichte; der Wehrdienstsenat ist beim Bundesverwaltungsgericht angesiedelt.
Die dort tätigen Richter sind genauso unabhängig wie alle anderen Richter in Deutschland, es spielt keine Rolle, woher die Haushaltsgelder kommen.
@chickenhawk
O.K;
Damit ist also der Vorsitzende, der (Berufs-)richter bei einer Kammer des Truppendienstgericht unabhängig auch dann, wenn er dem Geschäftsbereich des Bundesminister der Verteidigung zugeornet ist und in Angelegenheiten mit zwei (ehrenamtliche) soldatischen Beisitzern verhandelt, deren streitliche Gegenstände (disziplinargerichtliche Angelegenheiten und Angelegenheiten der Wehrbeschwerdeordnung) den Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung betreffen?
Warum sind Truppendienstgerichte nicht dem Bundesminister der Justiz zugeordnet wenn sie doch ordentliche Gerichte sind, die nach Artikel 100 GG „den Gang nach Karlsruhe“ suchen können und machen?
Das Truppendienstgericht NORD und dort eine spezeille Kammer hat doch in der Angelegenheit „Ausbildung zur Militärkraftfahrer(in)“ -gemeinhin Führerschein bei der Bundeswehr- genannt, Rechtsgeschichte geschrieben.
Die Berufsrichter an den Truppendienstgerichten sind wie gesagt genau so unabhängig wie alle anderen Richter in Deutschland, so will es das Grundgesetz.
Wenn ein Richter am Truppendienstgericht Montag morgen keinen Bock hat aufzustehen, dann bleibt er einfach im Bett liegen; er ist nicht an Dienstzeiten gebunden, er hat keinen Vorgesetzten, der ihn dafür auch nur schief anschauen darf (unterstellen wir mal, dass er keinen Verhandlungstermin platzen lässt).
Über den Grund, warum die Truppendienstgerichte beim BMVg angesiedelt sind, kann ich nur munter spekulieren: Vermutlich ist es nur eine Frage der Zweckmäßigkeit und der Spezialisierung, eine große Menge gleichartiger Verfahren wird von Leuten bearbeitet, die das Metier gut kennen. Es ist halt historisch gewachsen.
Die Verfahren bei den Truppendienstgerichten laufen im Prinzip genauso wie die Disziplinarverfahren gegen zivile Beamte bei den Verwaltungsgerichten; auch dort gibt es in der ersten Instanz einen Berufsrichter als Vorsitzenden und zwei Beamte als ehrenamtliche Beisitzer. Freilich gibt es für Beamte in Disziplinarsachen keinen Arrest oder dergleichen, insoweit trägt die Wehrdisziplinarordnung den Besonderheiten des Soldatenberufs Rechnung.
Beim Truppendienstgericht ist der Vorsitzende ebenfalls ein (ziviler) Berufsrichter, die Beisitzenden sind aktive Soldaten und ebenfalls ehrenamtlich tätig (so ähnlich wie Schöffen).
@ chickenhawk
O.K. wir vertiefen es nicht weiter, denn sonst wird es ein Dialog. By the way: die möglichen disziplinargerichtlichen Entscheindungen der Truppendienstgerichte gehen weit über den (Disziplinar-)arrest hinaus.
Wir werden sehen, wie sich die zentralen Staatsanwaltschaft für Ermittlungen im Zusammenhang mit Auslandseinsätzen der Bundeswehr, die ihren Sitz in Kempten (wunderbarer Gegend) haben wird, entwickelt.
@J. Koenig
Vielleicht noch eine bemerkenswerte Besonderheit: Bei Vorfällen im Bereich der Deutschen Marine war bisher immer eine Staatsanwaltschaft in Norddeutschland zuständig, man denken an die tödlichen Unglücksfälle auf der Gorch Fock.
Seinerzeit war jeweils die Staatsanwaltschaft Kiel zuständig, die auch sonst eine gewisse Expertise in Sachen Seefahrt aufgebaut haben dürfte.
Diese maritimen Dingen werden dann wohl künftig auch im tiefen Süden der Republik, nämlich Kempten im Allgäu, bearbeitet.
(Oder aber ergibt sich insoweit doch eine andere Zuständigkeit?! Ich lasse mich da gerne belehren.)
@ chickenhawk
Bevor es nun doch endgültig in unsere Ziegespräch mündet, hier ein Hinweis. Natürlich ist mir bewußt, dass nicht alles, was hinkt ein Vergleich ist, so doch der Hinweis auf den Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof. Zitat aus seiner Homepage:
„Bei der Behörde des Generalbundesanwalts sind rund 200 Mitarbeiter beschäftigt. Die Gesamtbehörde hat ihren Sitz in Karlsruhe. Die Dienststelle des Generalbundesanwalts beim 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofes mit etwa 15 Mitarbeitern, die der Revisionsabteilung eingegliedert ist, und der 5. Strafsenat selbst waren ursprünglich in Berlin ansässig. Nachdem die vom Bundestag berufene Unabhängige Föderalismuskommission am 27. Mai 1992 die Verlegung dieses Strafsenats und der ihm zugeordneten Dienststelle des Generalbundesanwalts nach Leipzig beschlossen hatte, erfolgte im Juli 1997 der Umzug in ein gemeinsames Dienstgebäude.“
Ähnlich könnte sich doch mit einer zentralen Staatsanwaltschaft für Ermittlungen im Zusammenhang mit Auslandseinsätzen der Bundeswehr, die jetzt ihren Sitz in Kempten einnimmt, dass (zukünftig) die Staatsanwaltschaft in Rostock (aus bekannten Gründen nun nicht mehr Kiel) diel Ermittlungen übernimmt, die im Zusammenhang mit Einsätzen der Marine (außerhalb der bündnisbezogenen Landesverteidigung und völkerrechtlich ausreichend mandatiert) stehen.
Aber auch hier scheint mir die Örtlichkeit des jeweiligen Staatsanwaltschaft nicht bedeutsam zu sein. Wichtig ist mit die Expertise bei denjenigen Staatsanwalten, die in den besagten Angelegenheiten (Einsätze der Bundeswehr im Frieden außerhalb der Bundesrepublik Deutschland; allgemeiner Umdruck) zusammenhängen. Ob dazu „die tödlichen Unglücksfälle auf der Gorch Fock“ zählten, da bin ich mir nicht sicher; ich vermute eher nicht. Streng genommen fanden diese „auf deutschem Hoheitsgebiet“ statt.
Na ja, egal. Wir werden sehen, wie sich die Schwerpunktstaatsanwaltschaft in Kempten im bayerisch-schwäbischen Allgäu entwickeln wird.
@ chickenhawk | 14. Januar 2012 – 23:02
[…]Diese maritimen Dingen werden dann wohl künftig auch im tiefen Süden der Republik, nämlich Kempten im Allgäu, bearbeitet.[…]
Das ist mE ein reines organisatorisches Problem. Man muss „lediglich“ einen StA mit Fachexpertise im Seerecht davon überzeugen können nach Kempten zu gehen-zugegeben das ist eine gewisse Herausforderung.
@J. Koenig | 15. Januar 2012 – 10:36
Grundsätzlich klingt das, was Ihnen chickenhawk mit angenehmen, und zulässigen Vereinfachungen sehr gut erklärte, nur kompliziert. Es ist aber alles geregelt und funktioniert -da Menschen am Werk sind eben mal mehr mal weniger effektiv-.
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass die Dienststelle die Generalbundesanwältin/ der Generalbundesanwalt beim BGH eine festgeschriebene Zuständigkeit hat und mit unmittelbaren Hilfsorganen ausgestattet wurde. „Einfache“ Mord-, Totschlags- Körperverletzung mit Todesfolge Ermittlungen bzw. -delikte fallen eben nicht darunter.
Und genau für diese (und andere) Delikte versucht man nun eine zentrale StA aufzubauen, um der Besonderheit denen Soldatinnen und Soldaten ausgesetzt sind mit adäquater Expertise zu begegnen-letzteres war auch der Grund für das Schaffen der Truppendienstgerichte, die tatsächlich nichts anderes als Verwaltungsgerichte sind, folglich auch nur innerhalb der Verwaltungsgerichtsbarkeit Recht sprechen dürfen.
Davon unberührt bleibt, dass sich jede StA und mit ihr ihre Hilfsorgane an jede eine solche Stelle in Deutschland (und Ausland) zu Ermittlungszwecken und zu Zwecken des Erfahrungsaustausches wenden darf und soll im Bedarfsfall.
Für uns als Bürger hat das umfangreiche, positive Konsequenzen. So kann eine StA , bzw. ihr zugeteiltes Hilfsorgan, seine Nichtzuständigkeit feststellen, muss aber-da sie Kenntnis erlangte-automatisch die zuständige Stelle informieren/ einbeziehen. Der Ort spielt in der Tat keine Rolle, wohl aber die „lokale“ und fachliche Zuständigkeit, die aber festgelegt ist und wie geschrieben automatisch umgesetzt wird.
Unter dem Strich: Der Ort, wo sich die StA befindet, ist tatsächlich egal. Entscheidend sind die Regelungen der Zuständigkeitsbereiche und Kompetenzen bei dem dann nun letztlich für zuständig erklärtem Exekutivorgan (hier genannt: StA Kempten) und dann auch für das (die) als zuständig erklärte(n) Judikativorgan(e)- (OLG München mit ASt Augsburg, Landesgericht KE, evtl. Amtsgericht KE, sowie der zuständigen Vollstreckung gem. BayVollstrPl i d F v 25.11.2011 http://www.justizvollzug-bayern.de/JV/Anstalten/Zustaendigkeiten/vollstrpl_bay_2011) . Und das sollte man auch nicht als Kompetenzgerangel oder „Kleinigkeit“ verbrähmen.
[…]Ob dazu “die tödlichen Unglücksfälle auf der Gorch Fock” zählten, da bin ich mir nicht sicher; ich vermute eher nicht. Streng genommen fanden diese “auf deutschem Hoheitsgebiet” statt. […]
Die Festmachung am „deutschen Hoheitsgebiet“ ist hier irrelevant.
@Koffer | 14. Januar 2012 – 18:05
[…]Außerdem wäre bei Leipzig der nächste Schritt sicherlich noch einfacher gewesen, nämlich die Errichtung einer eigenen Militärgerichtsbarkeit, wie es das Grundgesetz ja ausdrücklich ermöglicht…[…]
Der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass das gem. GG, Art. 96 Abs. 2, Satz 2 nur für den V-Fall bzw. für im Ausland eingesetzte sowie eingeschiffte Soldatinnen/ Soldaten gilt, es sich hier aber um einen, gern so genannten, veränderbaren GG-Artikel handelt.
@Koffer, J.Koenig, chickenhawk: Ganz ehrlich: Ich hätte mir gewünscht, dass man geregelt hätte, dass der GBA und mit dieser Dienststelle der BGH grundsätzlich zuständig wird für alle ordentlichen Gerichtsangelegenheiten von Soldatinnen/ Soldaten, die im Ausland eingesetzt oder eingeschifft sind-gern auch noch grundsätzlicher. Die Dienstposten, die es da zu schaffen gegolten hätte, hätten sich nun auch noch finanzieren lassen.