Stimmung im Karton: Beförderungsstopp nach Urteil 2025, Mitteilung via Instagram
In Teilen der Bundeswehr, genauer gesagt: bei den Feldwebeln und Bootsleuten, herrscht seit dem Wochenende dicke Luft. Denn für etliche von ihnen gilt bis Anfang kommenden Jahres ein Beförderungsstopp: Nachdem das Oberverwaltungsgericht Münster das Kriterium Mindestdienstzeiten für die Beförderung zum Stabsfeldwebel oder Stabsbootsmann aufgehoben hatte, ordnete das Verteidigungsministerium einen, wie es hieß, Ordnungshalt an – den Generalinspekteur Carsten Breuer am vergangenen Samstag via Instagram verkündete.
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