Kategorie: Ministrables

Grundsätzliches vom Minister

Grundsatzreden von Politikern sind für Journalisten ein grundsätzliches Problem: Sie fassen viel schon Bekanntes zusammen, und daraus einen einzelnen Punkt herauszugreifen und zu überhöhen, gibt dann einzelnen Aussagen ein Gewicht, das ihnen im Gesamtzusammenhang der Rede nicht zukommt … Das Problem habe ich auch mit der heutigen Grundsatzrede von Verteidigungsminister Thomas de Maizière vor der Deutschen Gesellschaft für Auswärtige Politik (DGAP) mit dem auch sehr grundsätzlichen Titel Die Neuausrichtung der Bundeswehr – Eine Antwort auf die sicherheitspolitischen Ausrichtungen unserer Zeit.

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Breitseite vom Bundesrechnungshof gegen Geheimniskrämerei im Verteidigungsministerium

Das Verhältnis einer Kontrollbehörde wie dem Bundesrechnungshof zu den Kontrollierten, in diesem Fall also der Bundesregierung, ist naturgemäß ein problematisches: Wer lässt sich schon gerne kontrollieren. Und in der Tat ist der Bundesrechnungshof in der Bewertung von Bundeswehr-Vorhaben in der Vergangenheit bisweilen zu Schlussfolgerungen gekommen, die einen mit der Materie Vertrauten zumindest, nun, erstaunt haben. Jetzt allerdings schießt die Prüfbehörde eine Breitseite gegen das Verteidigungsministerium, bei der es nicht um eine Bewertung von Ausgaben geht: Das Ministerium, klagt der Rechnungshof,

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„Der Sack ist zu … wir haben ihn nur geschüttelt und geklopft“

Im Zusammenhang mit der Stationierungsplanung für den Umbau (und die Verkleinerung) der Bundeswehr wird von Verteidigungsminister Thomas de Maizière immer wieder der Satz zitiert Der Sack ist zu (auch wenn der Minister heute darauf verwies, dass er diese Formulierung aus der Frage eines Journalisten aufgenommen habe). Heute nahm de Maizière zu mehr Planungsdetails für die Zeitvorstellungen zum Umbau Stellung – und bekräftigte seinen damaligen Satz: Der Sack ist zu, der Sack war zu, der Sack bleibt zu. Wir haben ihn

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Vormerken: Bekanntgabe der Realisierungsplanung am 12. Juni

Der Termin ist nicht wirklich neu, schon seit einiger Zeit ist davon zu hören, aber jetzt hat es Verteidigungsminister Thomas de Maizière selbst verkündet: Voraussichtlich am 12. Juni, Dienstag kommender Woche, will er den Zeitplan für Standortschließungen – und zu vermuten: auch weitere Details – verkünden. Die Ankündigung machte der Minister am (gestrigen) Dienstag bei einem Truppenbesuch in Birkenfeld, wie der dpa-Landesdienst Rheinland-Pfalz berichtete. (Die Meldung mit diesem Termin war merkwürdigerweise ausschließlich beim Trierischen Volksfreund zu finden…)  

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De Maizière wirbt (erneut) für Akzeptanz „zusätzlicher Verpflichtungen“

Die Aussage von Verteidigungsminister Thomas de Maizière ist nicht neu, aber um so bemerkenswerter ist, wie er sie regelmäßig wiederholt. Seine Kernthese: Deutschlands Verantwortung bedeutet auch mehr Verpflichtung hat er jetzt erneut in einem Gastbeitrag für Deutschlands Agenda, das Blog der Atlantischen Initiative, in den Mittelpunkt gerückt – unter der Überschrift Weniger Vergangenheit, mehr Verantwortung: Erst mit der Wiedervereinigung hat Deutschland seine volle Souveränität erlangt. Wir sind gleichberechtigt, aber auch gleichverpflichtet. Nicht mehr unsere Vergangenheit bestimmt zuvorderst unser Handeln, sondern

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Bundeswehrreformbegleitgesetz: Die unendliche Geschichte?

Das Gesetz zur Begleitung der Reform der Bundeswehr, knapp Bundeswehrreformbegleitgesetz genannt, scheint eine verdammt schwere Geburt. Das Gesetz soll vor allem den Personallabbau von Soldaten und Beamten für eine kleinere Bundeswehr regeln – und die Details sind zwischen dem Verteidigungsministerium und den Ressorts Finanzen (wg. Geld) und Inneres (wg. Beamtenrecht) immer wieder umstritten. Nun schien es, es sei alles geregelt, nachdem gestern der Verteidigungsausschuss dem Gesetzentwurf zugestimmt hatte, mit einem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen. Da kommt heute Abend ein etwas merkwürdiger

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De Maizière über Afghanistan-Einsatz nach 2015: Zahlen später

Zur Dokumentation: Im ARD-Morgenmagazin hat sich Verteidigungsminister Thomas de Maizière zu den Plänen für das NATO- und damit auch Bundeswehrengagement nach dem Abzug der Kampf(!)Truppen 2014 geäußert – und eine Festlegung auf Zahlen sorgfältig vermieden: Ich kann über Zahlen noch nichts sagen. Das werden wir viel später festlegen. Wir sind zweieinhalb Jahre von dem Zeitpunkt entfernt. Sehr viel präziser war der Minister dagegen bei der Frage, was mit den afghanischen Mitarbeitern geschieht, denen nach einem NATO-Abzug Gefahr für Leib und

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Steuerstreit beigelegt: Freiwillig Dienstleistende zahlen – aber nur zum Teil

Zu den fast schon traditionellen Problemen zwischen Verteidigungsministerien, die Geld brauchen, und Finanzministerien, die sparen wollen, war in den vergangenen Wochen ein weiteres hinzugekommen: die Soldaten, die sich als Freiwillig Wehrdienst Leistende (FWDL) bis zu 23 Monaten verpflichten, sollten nach dem Entwurf des Jahressteuergesetzes ihre Einkünfte ganz normal versteuern. Nun geht es nicht um viele Leute und schon gar nicht um viel Geld – aber ums Prinzip: Einkünfte sind Einkünfte, sagen die Finanzer; der Freiwillige Wehrdienst ist, ebenso wie der

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Zehntausende BMVg-Beschäftigte „leisten keinen aktiven Dienst mehr“

Das wird jetzt hoffentlich nicht als Beamten-Bashing missverstanden – und die Überschrift erklärt sich auch gleich: In der vergangenen Woche hat das Verteidigungsministerium dem Grünen-Abgeordneten Tobias Lindner den angeforderten Bericht zur Verkleinerung des zivilen Personalkörpers der Bundeswehr vorgelegt. Der Parlamentarier ist Mitglied im Haushaltsausschuss und wollte aus seiner Haushälter-Sicht wissen, wie hoch die Zahl der Zivilbediensteten im Bereich des Verteidigungsministeriums derzeit über der von Minister Thomas de Maizière angepeilten Zahl von 55.000 Dienstposten liegt. Ich zitiere mal aus der Antwort:

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