Breitseite vom Bundesrechnungshof gegen Geheimniskrämerei im Verteidigungsministerium
Das Verhältnis einer Kontrollbehörde wie dem Bundesrechnungshof zu den Kontrollierten, in diesem Fall also der Bundesregierung, ist naturgemäß ein problematisches: Wer lässt sich schon gerne kontrollieren. Und in der Tat ist der Bundesrechnungshof in der Bewertung von Bundeswehr-Vorhaben in der Vergangenheit bisweilen zu Schlussfolgerungen gekommen, die einen mit der Materie Vertrauten zumindest, nun, erstaunt haben. Jetzt allerdings schießt die Prüfbehörde eine Breitseite gegen das Verteidigungsministerium, bei der es nicht um eine Bewertung von Ausgaben geht: Das Ministerium, klagt der Rechnungshof, wolle selbstherrlich entscheiden, welche Informationen es seinem Prüfer überhaupt zur Verfügung stelle. Der Kontrollierte, mit anderen Worten, lege fest, was der Kontrolleur überhaupt sehen dürfe.
Die ausführliche Klage hat der Bundesrechnungshof am (gestrigen) Mittwoch in einem achtseitigen Brief den zuständigen Abgeordneten des Bundestags-Haushaltsausschusses übermittelt. Ein paar Kernsätze aus dem Schreiben:
Bei Erhebungen im Geschäftsbereich des Bundesverteidigungsministeriums wurden uns in der jüngsten Vergangenheit wiederholt Unterlagen vorenthalten. Das Bundesverteidigungsministerium vertrat dabei im Kern die Auffassung, es stehe ihm zu, eigene Erwägungen zur Qualität und Relevanz der angeforderten Unterlagen anzustellen und sie dem Bundesrechnungshof auf dieser Grundlage ganz oder teilweise zu verweigern.
(…)
Umfassende und wirkungsvolle Erhebungsrechte sind die Voraussetzung dafür, dass der Bundesrechnungshof seine Prüfungs- und Beratungsaufgaben – gerade auch auf Bitten des Parlaments – erfolgreich wahrnehmen kann. § 95 Bundeshaushaltsordnung regelt deshalb unmissverständlich, dass ausschließlich der Bundesrechnungshof entsheidet, welche Unterlagen ihm zur Erfüllung seiner Aufgaben vorzulegen sind.
(…)
Die Haltung des Bundesverteidigungsministeriums würde im Ergebnis dazu führen, dass Prüfungen des Bundesrechnungshofs vom Wohlwollen der geprüften Stelle abhängen wären. Damit sind auch die parlamentarischen Kontrollrechte berührt.
Als ein Fallbeispiel nannten die Prüfer in ihrem Schreiben an die Abgeordneten die neuen EuroHawk-Drohnen– wobei den Rechnungshof besonders erbost, dass Teile der Unterlagen gegenüber der Kontrollbehörde geheim gehalten wurden, weil es eine entsprechende Vereinbarung mit der Lieferfirma gebe:
Im November 2011 kündigte der Bundesrechnungshof dem Bundesverteidigungsministerium die Prüfung des Entwicklungsprojetes EuroHawk an. Bei den örtlichen Erhebungen lehnte das BWB die Herausgabe der Statusberichte mit der Begründung ab, eine Klausel auf dem Deckblatt dieser Berichte verbiete die Weitergabe über die Dienststellen des Bundesverteidigungsministeriums und autorisierte Mitarbeiter der beauftragten Unternehmen hinaus ohne schriftliche Genehmigung. Der Bericht enthalte geschützte Daten, die nur auf einer „Kenntnis, wenn notwendig“-Basis weitergegeben werden dürften.
(…)
Nach § 95 Absatz 1 Bundeshaushaltsordnung (BHO) sind dem Bundesrechnungshof Unterlagen, die er zur Erfüllung seiner Aufgaben für erforderlich hält, auf Verlangen zu übersenden oder seinem Beauftragten vorzulegen. Der Bundesrechnungshof bestimmt nach seinem Ermessen, welche Unterlagen er zur Erfüllung seiner Aufgaben für erforderlich hält. Vereinbarungen des Bundesverteidigungsministeriums mit Dritten haben hierauf keinen Einfluss. Alles andere würde bedeuten, dass das Bundesverteidigungsministerium durch Vereinbarung mit Dritten Vorschriften der BHO außer Kraft setzen könnte.
(…)
Das Bundesverteidigungsministerium verkennt auch, dass der Bundesrechnungshof ohne den unbeschränkten Zugriff auf Unterlagen und Informationen einer geprüften Stelle das verfassungsrechtliche Postulat der Lückenlosigkeit der Finanzkontrolle nicht gewährleisten kann.
[Hervorhebung im Original, T.W.]
Damit hat der Streit zwischen Rechungshof und Verteidigungsministerium eine neue Ebene erreicht. Es geht nicht darum, wie die Prüfer Ausgaben der Streitkräfte einschätzen, es geht um ein grundsätzliches Kräftemessen von Kontrollrechten gegenüber dem Exekutivhandeln. Es wird interessant sein zu sehen, wie die zuständigen Abgeordneten im Haushaltsausschuss, die Berichterstatter, darauf reagieren.
Die Verteidiger sind nicht allein im BRH-Visier: Die Bundesbank möchte keine präzisierte Auskunft (konkret: Inventur) über ihre im Ausland lagernden physischen Goldbestände zulassen. Auch da gehen die Prüfer mittlerweile auf die Barrikaden. Die BuBa macht diplomatische Gründe für ihre Weigerung geltend: Wie würde es aussehen, wenn BuBa- oder BRH-Prüfer bei der Banque de France anrollen und den Tresor filzen, ob da auch tatsächlich die deutschen Barren an der richtigen Stelle liegen? Damit könnte man in den aktuell aufgeregten Zeiten für einen ziemlichen Sturm an den Märkten sorgen . . .
Die Goldreserven wurden geprüft und der Haushaltsausschuss bekam einen entspr. Bericht und einige Empfehlungen. Die Märkte (wer ist denn das eigentlich?) liefen nicht sturm …
https://www.google.de/search?source=ig&hl=de&rlz=1G1SVEA_DEDE360&q=bundesbank+goldreserven+bundesrechnungshof&oq=bundesbank+goldreserven+bundesrechnungshof&aq=f&aqi=&aql=&gs_l=igoogle.12…2144.25631.0.28124.42.20.0.22.5.0.152.1627.17j3.20.0…0.0.Ky-PDzKkQvE
Nein, die Bilanzierung wurde geprüft aber nicht das physische Gold. Gold und Goldforderungen sind ein kleiner Unterschied und die Bundesbank vermengt beides in ihren Bilanzen welche sie dem RH vorlegte! Das Goldforderungen verschwinden können musste Portugal beim Verlust von 17 Tonnen Gold erfahren! Es gab keine Inventur!
Wieso lagern unsere Goldreserven überhaupt im Ausland?
Noch dazu lagern sie in der Mehrzahl meines Wissens in den USA !
Dies weckt doch Bedenken bezüglich unserer völkerrechtlichen Souveränität !
Hat da nicht mal die Tages“zeitung“ mit den vier Buchstaben zusammen mit Sigmar Gabriel einen Besuch des Goldes in NY durchgeführt?
//edit: es war nicht Gabriel sondern: „CDU-Bundestagsabgeordnete und Außenpolitik-Experte Philipp Mißfelder“
Und das Gold selber bekamen sie wohl auch doch nicht zu sehen.
Ich denke da wird weil kein Geld da ist hin und her geschoben so das die Buchhalter selber nicht mehr wissen wo sie wo wioe was hinein buchen müßen , Politische Entscheidungen kommen dazu so bekommt MB 110 Zentros Auftrag und MB spendet deutschen Fußball
Jetzt ist der „Euro Hawk“ als SIGINT-Aufklärer aus sicherheitlicher Sicht ein denkbar schlechtes Beispiel, um Transparenz zu fordern. Wenn der BRH Einblick in die Vertragsunterlagen erhalten will, muss dessen Personal eine Ü3 durchlaufen. Mit ca. 10.000 Euro eine kleine Investition in Anbetracht der Unsummen, die bereits bei Rüstungsprojekten in den Kamin gegangen sind. Natürlich haben Privatunternehmen, die an dem Vogel beteiligt sind, ein berechtigtes Interesse zur Wahrung ihrer Firmengeheimnisse, ebenso wie die Bundeswehr ein berechtigtes Geheimhaltungsinteresse hat. Aber letzlich sollte auch hier, wie überall im Leben, die Devise „wer zahlt schafft an“ gelten.
@ChairForce
Es ist ja nicht das erste Mal, dass der BRH Rüstungsprojekte prüft. Ich bin ziemlich sicher, dass er auch Mitarbeiter mit der nötigen Sicherheitsüberprüfung hat… Und wenn ein Unternehmen berechtigtes Interesse an Wahrung von Firmengeheimnissen hat, warum soll das dann für den Rechnungshof gelten, aber nicht für die Bundeswehr? Die Logik verstehe ich nicht…
Wie wird das denn generell gehandhabt, wenn der Bundesrechnungshof sich mit Dingen befasst, die der Geheimhaltung unterliegen?
Wenn sich etwa bei der Prüfung herausstellt, dass die BND-Agenten in Teheran regelmäßig bei ihrer Spesenabrechnung schummeln, so wird man das ja wohl kaum unter Angabe von Einzelheiten in den offiziellen Prüfbericht schreiben, welcher der Öffentlichkeit vorgelegt wird.
Ähnliches dürfte auch für Prüfungen in sicherheitssensitiven Angelegenheiten im Bereich des BMVg gelten.
Der BRH veröffentlicht ja nicht alles, was er an Prüfergebnissen hat. Sondern legt dann z.B. den Bericht über falsche geheime Spesenabrechnungen dem zuständigen – ebenfalls geheim tagenden – Bundestagsgremium vor…
@TW
Ich habe mich da missverständlich ausgedrückt. Im Vergleich zu anderen Rüstungsprojekten ist beim SIGINT-Vogel das Sicherheitsinteresse pirvater- wie staatlicherseits besonders stark ausgeprägt, alleine aufgrund der Technik, die im Euro Hawk verbaut ist. Natürlich überwiegt das Interesse des Steuerzahlers Resultate für sein Geld zu sehen. Wenn seitens BRH die Voraussetzungen bestehen, verstehe ich nicht, wieso hier seitens BMVg diese Nebelkerzen geworfen werden. Hat das Gerät etwa Defizite?
@T.W.
Bei multinationalen Rüstungsprojekten mit C4ISR Schwerpunkt ist eine Ü3 noch nicht mal Mindestvoraussetzung zur Einsichtnahme….da kommen ganz andere Regierungsvereinbahrungen und Verträge zum tragen……wie z.B. die Auflagen des US Kongresses in Sachen Technologietransfer an non US countries etc.
Der BRH soll bei seinen Leisten bleiben und nicht so ne „wichtig-wichtig“ Rolle machen.
Dem BRH vorenthaltene Informationen zum Euro-Hawk-Beschaffungsvorhaben und/oder zu den Gold-Reserven sind natürlich ganz „dicke Broken“, aber „Kleinvieh“ macht auch Mist!?
Ich muss da als anbieterseitig Involvierter unwillkürlich wieder einmal an die Hubschrauber- grundausbild (HGA) und an den Basisschulungshubschrauber (BSHS) denken. Laut jüngster Ausgabe des Hardhöhenkurier werden von den ursprünglich neun BSHS auch nach der Reform zwingend mindestens sechs BSHS benötigt! (2 x 2 Hörsäale à 3 Maschinen (Vormittags- / Nachmittags-betrieb) + 1 Back-up-Maschine = 7 BSHS).
Kurz zur Erinnerung, ein – wie ursprünglich gefordert – marktverfügbarer, serienmäßiger (Off The Shelf), für die HFlgWaS geeigneter und vollautorotationsfähiger, turbinengetriebener und einmotoriger BSHS stellt je nach Ausrüstung ein Invest von 1,2 bis 1,5 Mio. € dar. Die Betriebskosten (inklusive Kapitaldienst bzw. technische Abschreibung sowie PPP-BWI-Vertrag (BWI = Bereitstellung, Wartung und Instandhaltung durch einen zivilen LTB und die Industrie, also Vollamortisation) liegen damit zwischen ca. 1.200 € bis 1.500 € je Flugstunde.
Die seit 2002 praktizierte „BSHS-Interimslösung BO 105M bzw. BO 105 P1M“ hat bundeswehrintern mittlerweile ca. 6.000 € / Flugstunde an Betriebskosten erreicht (ohne Personal- und fremde Sachkosten wie Lande- und Abstellgebühren, etc.). N.B.: der Schulungshubschrauber SHS EC 135 T1 ist bekanntlich für das Erlernen der „scharfen Autorotation und div. anderer Notverfahren absolut ungeeignet und war diesbezüglich laut BHR eine völlige Fehlinvestition!
Ab 2002 führte das BWB erste Markterkundungen durch. In 2004 und 2005 folgten zwei sogen. Interessensbekundungsverfahren (Outsorcing & Insourcing bzw. Teiloutsourcing). Diesen schloss sich nach deren finalen Auswertungen samt Vergleich und Verwerfen dieser Alternativen, der Teilnehmerwettbewerb (Auswahlverfahren) für eine Kauf- bzw. Mietkauflösung samt PPP-BWI-Vertrag in 2008 an.
Im Juni 2010 folgte dann das „scharfe Vergabeverfahren“ mit der Auforderung zur Angebotsabgabe durch die verblieben Wettbewerber bis Ende September 2010. Die zu Grunde liegende BSHS-Leistungsbeschreibung war so hoffnungslos hinsichtlich der zivilen und auch militärischen Zulassungs- und Leistungskriterien überzogen, dass diese urkundsbewiesen durch EASA, FAA und AgustaWestland weltweit von keinem verfügbarem Hubschrauber erfüllt werden konnte.
Im Übrigen war diese Leistungsbeschreibung ein sehr „Eurocopter-freundliches“ Konvolut an „Nice to have- Kriterien“ aus fünf verschiedenen Flughandbüchern von fünf verschiedenen eingeführten Hubschraubertypen, welche teils absolut widersinnig und derart falsch „abgekupfert bzw. interpretiert“ wurden, dass derart auch nicht vom „Haus- & Hoflieferanten“ innerhalb des vorgesehenen Höchst-Budgets erfüllbar. Das Vergabeverfahren musste – ungeachtetet der ohnehin nicht realisierbaren Zulassungsauflagen als sogen. „Kill-Kriterien“ -, deshalb wegen eines „unwirtschaftlichen Ergebnisses“ Ende 2010 durch das BWB aufgehoben werden.
Tatsächlich haben aber zwei von drei Anbietern gar kein spezifiziertes Angebot samt Verpflichtungen, Liefer- und Preisbindungen beim BWB abgegeben, da es „zu guten kaufmännischen Sitten“ gehört, Verpflichtungen, welche man àpriori nicht erfüllen kann, auch nicht einzugehen! Hinzukommt, dass es statt „Mietkauf“ (nämlich „Kauf per Ratenzahlung“), „Sale & Lease-Back“ heissen müsste! Zwischenzeitlich ist eine neue Leistungsbeschreibung längst erstellt, aber im Zuge der Reform und offenbar ob Wichtigerem stagniert das BSHS-Beschaffungsvorhaben weiter.
Bis 2010 war noch von neun BSHS mit bis zu 500 Flugstd/anno und bis zu 2.500 „scharfen AR“ per anno (bedeutet ca. 7.500 Notverfahren insgesamt per anno) offiziell die Rede! Den Rest und damit die Gelder, welche also seit spätestens 2002 verschwendet wurden, kann sich der geneigte Leser selber ausrechnen. Wie der BRH dem Rechnungsprüfungsauschuss schon vor Jahren vorrechnete, war die Vollamortisation für die zubeschaffenden BSHS binnen weniger als neun Monaten allein aus Betriebskostenersparnis erreichbar und derzeit liegt diese Zeitspanne unterhalb von sieben Monaten.
Ergo, auch „Kleinvieh macht viel Mist“! Derartiges scheint aber aufgrund der Personal- fluktuationen sowie einem ‚laisser faire‘ beim BWB, bei den beteiligten Ämtern, bei den Staatssekretären und bis zum Minister im Laufe der Jahrzehnte völlig untergegangen zu sein? Unser Staat und damit wir Steuerzahler haben ja bislang diese Verschwendung treu bezahlt!
@Politikverdruss; Georg
Die Lagerung im Ausland wurde im Kalten Krieg eingeführt, um den Goldschatz möglichst außer Reichweite der Russen zu halten und einer etwaigen deutschen Exilregierung eine zusätzliche Basis zu verschaffen und damit die Souveränität zusätzlich ein wenig abzusichern. Deshalb liegt der größte Teil in den USA (Fort Knox).
@Heiko Kamann: Reine Buchprüfung kann keine Inventur ersetzen, wie alle Bankskandale der letzten Jahre gezeigt haben (Kerviel/SocGen wird gerade wieder verhandelt . . .).
@klabautermann
„Der BRH soll bei seinen Leisten bleiben und nicht so ne “wichtig-wichtig” Rolle machen.“
Wenn ich mir angucke, was ich in meiner Dienstzeit an Verschwendung insbesondere in Form unnötiger Dienstposten und unnützer Ausrüstung gesehen habe, und dann noch das Beispiel sehe, das Vtg-Amtmann beschrieben hat, kann ich als Steuerzahler eigentlich nur fordern, dass größere Beschaffungsvorhaben nur nach gründlicher Prüfung durch den BRH in die Ausschüsse dürfen.
@MFG
ja, ja, und diese ganzen ehemaligen Postbeamten, die sich in den BRH gerettet haben, haben ja auch die nötige Sach-und Fachkompetenz für solche Beschaffungsprojekte….my foot
@klabautermann:
Zweifellos ist die ein oder andere Sichtweise des BRH merkwürdig, aber was ist die Alternative? Dem BMVg blind vertrauen?
Aus meiner Erfahrung der falsche Weg.
Denn auch dort sitzen bekanntlich nicht nur Profis…
Das ganze wirft für mich wieder ein bezeichnendes Licht auf das Selbstverständnisses des BMVg:
Kritik am „Hort des Wissens“ ist Majestätsbeleidigung.
Der bürokratische Obrigkeitsstaat in Reinform (Max Weber hat es vorhergesehen…).
Sogar wenn diese Kritik von anderen Verfassungsorganen vorgebracht wird und durch die Realität (=dem größten Gegner des BMVg) gestützt wird.
Realitàtsverweigerung als Organisationsprinzip.
@Memoria
Mikro-Kontrolle nach nationalem HH-Recht versus Makro-Kontrolle versus EFS.
Das ist hier die Frage ;-)
Das Vorgehen des BMVg deckt sich auffällig mit dem selbstherrlichen Umgang mit anderen Kontrollinstanzen (Deutscher Bundestag, Wehrbeauftragter etc.). An das geltende Recht muss man den ehemaligen Verfasssungsminister und seine beiden verbeamteten Staatssekretäre häufiger einmal kraftvoll erinnern. In welch absurden Situationen sich das BMVg auf den Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung zurückzieht (nicht lediglich interner Meinungsbildungsprozeß, sondern auch bspw. Kontingentberichte und Sachstände) ist hanebüchen. Das Selbstverständnis der Herren ist halt, dass es sich nicht gehört, im Kleiderschrank nach der Schmutzwäsche zu schauen. Und davon gibt es reichlich.
@klabautermann:
Nein, das ist HIER nicht die Frage.
Die Frage kann man sicher stellen, aber diese Frage ist nicht durch das BMVg zu beantworten.
Daher steht es dem BMVg nicht zu Kontrollinstanzen, die dem Haushaltsausschuss zuarbeiten, die eingeforderten Unterlagen zu verweigern.
Ober sticht Unter.
Das BMVg muss eben recht oft daran erinnert werden, dass es einen Ober gibt.
Das ist im Zweifelsfall das deutsche Volk und seine gewählten Vertreter und deren Hilfsorgane.
Zumal die Unzulänglichkeiten im System Bundeswehr bereits Kameraden mit dem Leben oder der Gesundheit bezahlt haben.
Daher ist die Kontrollpflicht nicht nur eine Frage des Finanzvolumens.
Aber wie sagte T.W. zur Einleitung?
Wer will schon kontrolliert werden…
EADS wird den EuroHawk doch niemals richtig ans laufen bekommen. Dazu bräuchte EADS Zugang zu der Steuerung der EH. Schon weil EADS selber ähnliche Drohnen bauen will, bekommt EADS niemals Zugang zu der Steuerung. Ohne Northrop Grumman dürfte da nichts laufen, und die lassen sich ihre Mithilfe sicherlich fürstlich entlohnen. Darauf wird EADS sicherlich noch seine Gewinnmarge draufschlagen. Das wird die an sich schon Ultra teuren Drohne, noch teurer machen. Und das bei einen sinkenden Bw Etat und nach einer teuren Reform.
Letztlich dient die EuroHawk meiner Meinung nach, in erster Linie der Industrie, um damit leicht richtig Kasse zu machen. Die Bundeswehr muss, um die Betreiben zu können, weitere Fähigkeiten aufgeben.
@ Memoria
Zitat: „Das ganze wirft für mich wieder ein bezeichnendes Licht auf das Selbstverständnisses des BMVg:
Kritik am “Hort des Wissens” ist Majestätsbeleidigung.
Der bürokratische Obrigkeitsstaat in Reinform (Max Weber hat es vorhergesehen…).“
Das ist der ganz persönliche Stil mit dem TdM sein Ministerium prägt.
@ Vtg-Amtmann
Das grundsätzliche Problem mit der Kontrolle der Finanzen für Rüstungsprojekte fängt ja schon weit vor dem BRH an. Lastenhefte werden aus den unterschiedlichsten Gründen falsch oder übertrieben erstellt, z.B.
– weil man einem bestimmten Anbieter, bzw. ein bestimmtes Produkt haben will, sucht man nach dem Alleinstellungsmerkmal eines Produktes und schreibt dies dann ins Lastenheft
– Haus- und Hoflieferanten setzen sich über das Lastenheft hinweg und das BwB akzeptiert dies, weil ja aus politischen Gründen der Vertrag mit der einen, bestimmten Firma zustande kommen soll
– Kosten werden nicht eingehalten, das BwB schickt seine Kalkulationsprüfer, die stellen Unregelmäßigkeiten fest und am nächsten Tag interveniert der Firmenchef beim Staatssekretär, keine Ausnahme sondern eher die Regel im Rüstungsgeschäft
Des weiteren tendiert das BwB und der Bedarfsträger (Truppe) in einer unheiligen Allianz immer zu teuren Anpassentwicklungen bei vorhanden Rüstungsgerät, denn dies
– sichert Planstellen beim BwB
– schafft Goldrandlösung für die Truppe
– finanziert die Entwicklungsabteilung des Herstellers
Ja, und ganz am Schluss, kann der Vogel doch nicht alles was im Lastenheft steht, ist trotzdem vom BwB abgenommen worden, der Rüster in der Truppe (WaSysKdo Lw) muss den Vogel zur Einsatzreife bringen, ist wesentlich teurer geworden, weshalb die Stückzahlen in der Beschaffung sinken
und dann kommt der Bundesrechnungshof und will die ganze stinkende Angelegenheit auch noch transparent für die Abgeordneten machen !
@ klabautermann:
Was die ganzen ehemaligen Postbeamten, die sich in den BRH gerettet haben sollen, anbetrifft, scheint bei fliegerischen Beschaffungsprojekten die Ausnahme die Regel zu bestätigen.
So die „Zerberusse des Geldes“, wie diese „Höllenhunde des Steuerzahlers von der FOCUS-Redakteurin Katrin Sachse“ bezeichnet wurden. Einer davon war in seiner aktiven Zeit bei der Bundeswehr Flugzeugmechaniker, diente sich dann im BWB hoch und agiert nun als Oberrechnungsrat beim BRH im Prüfgebiet IV 6. Dieser hatte bemerkt, „dass die Bundeswehr seinerzeit in 1994 als einzige Armee der Welt zweimotorige Helikopter für die HGA bestellte“. 15 Schulungshubschrauber (SHS) vom Typ EC 135 T1 der ECD zu 46,5 Mio. €, „obwohl man damit bestimmte Manöver (sogen. „scharfe Autorotationen“ und weitere Notverfahren) gar nicht erlernen kann“, weil der zweimotorige Vogel gar nicht dafür konstruiert ist. Die Wurzel des SHS-Übels, dass man zusätzlich zu einem SHS einen BSHS braucht, dürfte damit bei Einführung der BSHS in 2014 mehr als zwanzig Jahre alt und satte 3-stellige Millionenbeträge verschwendet worden sein! Was hat dieser Oberrechnungsrat für seinen Präsidenten seit 2004 bis heute an BRH-Berichte geschrieben sowie zigmal Vorlagen an die Fachausschüsse des Bundestages und Sachstandsanfragen an den Rechnungsprüfungsausschuss bis jüngst verfasst? Ein klares Statement des BMVg samt Terminierung zu den nunmehr 6 -7 BSHS liegt bis heute nicht vor!
Die Wettbewerber zum Haus- & Hoflieferanten, ein mittelständischer LTB, AOC-Holder samt FTO (alles klein aber fein, weil LBA-/EASA-zertifiziert, wirtschaftlich kerngesund und demnächst fast doppelt so groß, durch Verschmelzung von zwei weiteren gleichartigen Unternehmen), ein weiteres Süddeutsches Unternehmen (mit Schweizer Mutter) samt über 40 Jahren Erfahrungen in Luftfahrtsystembetreuungen für die Bundeswehr sowie die zwei Global Player AgustaWestland und Sikorsky, haben „langsam den Kragen“ von BWB und Bundeswehr voll. All diese stehen kurz vor einem „lieber ein Ende mit Schrecken, als ein BSHS-Schrecken ohne Ende“ und fragen sich längst, ob es für sie als seit 2004 involvierte Anbieter nicht wirtschaftlicher ist, wenn die Bundeswehr, wie im Flugunfalluntersuchungsbericht der BFU zum Flugunfall der BuPol vom 29.01.2008 mit einem Schulungshubschrauber des Typs EC 120B benannt, in „Sachen BSHS“ verfährt und ebenso „glücklich“ wie mit dem SHS EC 135 T1 wird? (vgl. http://www.bfu-web.de/nn_226462/EN/Publications/Investigation_20Report/2008/Report__08__3X006__EC120__Bonn-Hangelar,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/Report_08_3X006_EC120_Bonn-Hangelar.pdf)
@Georg:
Sie haben mit Ihrem Posting und dessen Fazit „… dann kommt der Bundesrechnungshof und will die ganze stinkende Angelegenheit auch noch transparent für die Abgeordneten machen“ den Nagel voll auf den Kopf getroffen! Neuerdings kommt aber noch ein Fakt hinzu: Das BMVg will die Mindermengen bzw. Minderabnahmen bei MH90 NFG, NH90 TTH, UH-Tiger und A400M, etc. auf „Biegen und Brechen“ gegenüber dem Haus- & Hoflieferanten durch neue Beschaffungs- vorhaben möglichst umfangreich kompensieren. D.h. Die Gefahr von Fehlbeschaffungen, Fehlplanungen und Fehlentwicklungen samt teuren „Anpassungs- und Optimierungs- entwicklungen“ sowie eklatante Budget- und Preis- samt irrwitziger Terminüberschreitungen, ist auf dem besten „Ministeriellen Wege“ potenziert zu werden!
Dass dem so ist, beweist eindeutig das auch schon in AUGENGERADEAUS diskutierte Beschaffungsvorhaben „SOF-LUH – Leichter Mehrzweckhubschrauber für Spezialkräfte“: Zunächst ging diese Initiative – man könnte auch sagen, unbotmäßige Petition der sich von der Führung vernachlässigt fühlenden Truppe – an die Arbeitsgruppen Verteidigung der FDP- und CDU-CSU-Bundestagsfraktionen, wie „das heiße Messer durch die Butter“ und gleiches war im November 2012 im Verteidigungsauschuss und im Haushaltsauschuss der Fall.
Absolut nicht erstaunlich erscheint hierbei, dass diese parlamentarischen Beschlüsse bzw. „eindringlichen fachlichen Empfehlungen“ von erstaunlich exakter militärischer und luftfahrt- spezifischer Qualität waren. Offenbar hat man sich im Vorfeld und längst über bestimmte Produkte verärgert, bei der Industrie und im Markt „schlau gemacht“, statt nur auf den Haus- und Hoflieferanten zu vertrauen, während die Führung noch von einem BO105-Swopper-Ersatz à-la ’Little Bird’ (AH/ARH 06) träumte, welcher egal ob dieser nun EC 120 oder EC 135 heißt, die gegebenen SOF-LUH- Fähigkeitslücken absolut nicht schließen kann!
Eher „widerwillig“ – und natürlich ohne Beteiligung der Industrie – musste damit bereits am 06.03.2012 der SOF-LUH in die erste IAGFA-Sitzung (IAGFA = Integrierte Arbeitsgruppe Fähigkeitsanalyse) und seitdem gibt es gleich f ü n f „ganz große Haken“:
1.) Der in die Problematik einführende „Vortragende Rat“ soll zwar keinen konkreten HS-Typ benannt haben, aber dessen PPT-Präsentation soll mit einer Menge von Bildchen des UH-72A Lakota der US-Streitkräfte (baugleich zum EC 145 bzw. EC 645) wie ein „Roter Faden“ durchsetzt gewesen sein.
2.) Offenbar ist es schick, Gleiches zu haben bzw. haben zu wollen, wie unser großer Waffenbruder, nur der UH-72A Lakota ist ein echter „Homeland Helicopter“ und taugt nicht als SOF-LUH! Dafür und für ’Personell Recovery’ sowie ‚Casevav‘ können sich die USA gleich mehrere andere jeweils geeignetere HS-Typen bei Heer, LW und Marine sowie den Marines in größeren Kontingenten halten.
3.) Die Beschaffung des UH-72A Lakota durch das US Departement of Defense war m.M.n. hervorragende Lobbyarbeit und reines Politikum, denn es handelt sich um ein Produkt von EUROCOPTER USA und der BWI-Vertrag für diesen HS ging an den Wettbewerber Sikorsky!
4.) Schlagkräftigster Beweis für einen ’Homeland Helicopter’ und dessen Politikum ist der „UH-72A LAKOTA LIGHT UTILITY HELICOPTER (LUH) Operational Test and Evaluation Report“ der DCMA und der DCAA (den US-Pendants zum BWB und der WTD 61, vgl. http://www.scribd.com/doc/49065129/29931512-CREW-Defense-Contract-Audit-Agency-Regarding-Sioux-Manufacturing-Corporation-Response-to-FOIA-by-Defense-Contract-Management-Agency) und da ist dieser zum EC 145 bzw. EC 645 baugleiche HS mit „Pauken & Trompeten“ durchgefallen!
5.) Möge also Bundeswehr – wenn denn nicht doch noch Zeichen und Wunder geschehen – auch mit dem EC 645 bzw. dessen ab 2014 vielleicht zivil marktverfügbaren Fenestron-Nachfolger „glücklich“ werden und weiter „kompensieren“ (statt z.B. mit einem AW 109 SP als „daVinci-Derivat“ erfolgreich, leistungsfähig (hot & high) und wirtschaftlich zu operieren sowie manchen unserer Mädels und Jungs Gesundheit und Leben zu bewahren)!?
@Vtg-Amtmann
kann ich alles teilen, was Sie schreiben….doch das eigentliche Problem ist doch, dass der BRH mit seiner Maulerei nichts ändert an diesem seltsamen Rüstungssystem.
Dann sollte doch der BRH mal lieber einen Bericht an den HH-Ausschuß schreiben, wie man die HH-Ordung (im Prinzip die Reichskassenordnung von 1936) so modernisiert, dass der Ausschuß in der HH-Durchführung sachlich und fachlich controlling-fähig wird….und sich nicht nur an den üblichen cargo-cult Ritualen der preussischen Kameralistik posthum ergötzen kann.
@klabautermann
Im Prinzip völlig richtig, was Sie schreiben und m.M.n. müsste man gar nicht soviel ändern bzw. modernisieren, sondern nur richtig lesen sowie erforderlichen Falles politisch u n d rechtlich konsequent durchgreifen. Ich denke da an Auftrag, Aufgaben und Kompetenzen, wie für
• den Verteidigungsausschuss in http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse17/a12/aufgaben_und_arbeitsweise.html
• den Haushaltsausschuss in http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse17/a08/arbeit_und_aufgaben1.html
• und den Rechnungsprüfungsausschuss in http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse17/a08/a08_rpa/index.jsp
dargestellt.
Vielleicht habe ich da falsch gelesen und der Minister richtig (… oder doch etwa umgekehrt?).
Verbleibt aber immer noch und in beiden Fällen der ’haut goût’ der vergaberechtlichen Bevorteilung bis hin zur Korruption und damit die komplette Bandbreite der Amtsdelikte gemäß StGB, Beamten- und Soldatengesetz sowie dies eindeutig zum Nachteil der Truppe, der einzelnen Soldat(in)en, als auch des Steuerzahlers!
Hat man denn nicht seit der HS-30-Affaire wenigstens ein Bisschen dazugelernt und ist man durch die Geschehnisse um UH-Tiger, NH90, MH90 NFH, SHS EC 135 T1 nicht schon so ganz langsam im Ankommen in die Aufwachphase? Quo vadis Bundeswehr, quo vadis Deutscher Bundestag und Bundesrepublik Deutschland?
N a c h t r a g : Mit dem Basisschulungshubschrauber soll es spätestens Ende Juli 2012 weitergehen!
Habe gerade von zwei verschiedenen „Aussenquellen“ erfahren, wovon eine wiederum von drei und die andere von zwei Innenquellen ihre Informationen gewonnen hat, dass die Realisierungs- genehmigung für das BSHS Beschaffungsvorhaben (eigentlich Genehmigung zu dessen Wiederaufnahme) sich in der ministeriellen Unterzeichnungs- bzw. Mitzeichnungsphase befinden und das BWB noch im Juli 2012 zur Tat schreiten soll.
Vom zeitlichen Ablauf erscheint dieser ’Rumour’ mehr als ein solcher und zudem auch sehr plausibel zum Artikel „Wie viele Hubschrauber braucht die Bundeswehr und wofür“ im Hardthöhenkurier / Ausgabe 3/2012, welcher u.a. inhaltlich berichtet, dass „bei der Hubschrauberführergrundausbildung der HFlgWaS der Schulungshubschrauber (SHS) EC 135 im Einsatz bleibt und bei der fliegerische Ausbildung ab 2015 mit neuen Basisschulungshubschraubern (BSHS) ergänzt wird.
Man bedenke hierbei, dass vor einer terminierten Aufforderung und Bekanntgabe des RFT bzw. des RFO zum nichtöffentlichen Verhandlungsverfahren die neue BSHS-Leistungsbeschreibung publiziert, im weiteren und wie gehabt, persönlich-verbal und auch schriftlich zwischen dem BWB, den beteiligten Ämtern und dem Nutzer mit den verbliebenen Anbietern der Industrie detailliert erörtert werden und nach „Redaktionsschluß“ noch eine angemessene Zeit bis zur Angebotsabgabe zur Verfügung stehen muss. In weiterer Folge stehen die Bewertung der Angebote, deren Evaluierung (Überprüfung der Dokumentation, praktische fliegerische und technische Bewertung) sowie die Verhandlungs- und Vertragsphase an. Damit ist das 1te Quartal 2013 „gut“ rum.
Dann folgen neben der Genehmigung zur Nutzung (GeNu) im Rahmen der Integrierten Nachweisführung, der durch den AN zu erbringenden finale Nachweis der Leistungsfähigkeit des angebotenen Hubschraubers und der angebotenen Dienstleistungen (PPP-BWI-Vertrag), deren Abnahme im Zuge der militärischen Zulassung durch den AN (Bedarfsdecker/Projektleiter) und die Erklärung zur sicheren Inbetriebnahme. Die Einsatzprüfung und Einsatzreife wird sich abschließend mit der Ausbildung der Ausbilder auf dem neuen BSHS beweisen, wobei allerdings die Einsatzreife auch neben der Leistungsfähigkeit des Produktes, die Realisierung des gesamten Produktumfelds, u.a. die (technische und logistische) Versorgbarkeit des neuen BSHS, die Ausbildung des Personals, sowie organisatorische und infrastrukturelle Belange beinhaltet (man denke hier erneut an den 10-Jährigen PPP-BWI-Vertrag). Für diese Phase hat das BWB bislang ein volles Jahr ab Vertragsunterzeichnung angesetzt, entsprechend die restlichen BSHS ab 2ten Quartal 2014 der Truppe voll einsatzfähig zulaufen können (bzw. müssen) und noch bis Ende 2014 die Einführungsphase für die neuen BSHA abgeschlossen werden kann.
Derartiges wäre ja geradezu „sensationell und rekordverdächtig“, wenn man an andere bekannte Hubschrauber-Beschaffungsverfahren der Bundeswehr denkt.
Bin mal gespannt,
• wie viele der bislang noch angebotsbereiten drei Bieter nach der Erörterung der neuen und alsdann finalen BSHS-Leistungsbeschreibung noch zu einem Angebot samt entsprechender Verpflichtungen bereit sind?
• Oder ob erneut – u.a. aufgrund einer völlig überzogenen, begünstigenden bzw. diskriminierenden Leistungsbeschreibung – nur ein einziges spezifiziertes Angebot eingeht,
• und wenn dieses im Ergebnis denn wirtschaftlich sein sollte, dann die Selbstkosten-Preisregelung greift sowie die Kalkulation durch den einzig verbliebenen Bieter offenzulegen ist?
• Es sei denn, auch die neue BSHS-Leistungsbeschreibung wird wiederum vorher ob ihrer Widersinnigkeiten und Nicht-Realisierbarkeiten demontiert und man darf dann mal wieder ein paar weitere Jahre abwarten!
• Ferner ob es bei der Stückzahl von 6 BSHS bleibt, denn solches ist mit der Symmetrie der Vormittags- und Nachmittags-Hörsäale zuzüglich einer „Back-up-Maschine“ unvereinbar und ergibt stets 5, oder 7 oder wie vormals 9 BSHS!
• Oder sollen etwa zukünftig auch einzelne Ausbildungsanteile des SHS EC 135 T1 von jeweils einem der neuen BSHS übernommen werden, was ja durchaus im Sinne der Wirtschaftlichkeit und damit auch der BW-Reform sein könnte?