Bundeswehrreformbegleitgesetz: Die unendliche Geschichte?

Das Gesetz zur Begleitung der Reform der Bundeswehr, knapp Bundeswehrreformbegleitgesetz genannt, scheint eine verdammt schwere Geburt. Das Gesetz soll vor allem den Personallabbau von Soldaten und Beamten für eine kleinere Bundeswehr regeln – und die Details sind zwischen dem Verteidigungsministerium und den Ressorts Finanzen (wg. Geld) und Inneres (wg. Beamtenrecht) immer wieder umstritten.

Nun schien es, es sei alles geregelt, nachdem gestern der Verteidigungsausschuss dem Gesetzentwurf zugestimmt hatte, mit einem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen. Da kommt heute Abend ein etwas merkwürdiger Twitter-Eintrag vom Parlamentarischen Geschäftsführer der Grünen, Volker Beck:

Um diese Zeit, kurz vor Mitternacht, lässt sich leider nicht herausfinden, was da eigentlich los ist.

Es ist ja nicht das erste Mal…. Nachdem das Verteidigungsministerium den Entwurf fertig gestellt hatte, gab es Ärger mit dem Finanzministerium. Danach eine Einigung auf einen leicht geänderten Entwurf. Und schließlich eine Fassung fürs Kabinett. Gestern dann setzte die Koalition im Ausschuss durch, dass unter anderem die Abfindungen für vorzeitig ausscheidende Berufssoldaten für jedes noch ausstehende Dienstjahr von 7.500 auf 10.000 Euro erhöht werden und die Hinzuverdienstgrenzen wegfallen. Ob da nun Ärger mit den Finanzern (wg. der Abfindung) oder dem Bereich Inneres (wg. der wegfallenden Hinzuverdienstgrenzen, was andere Berufsgruppen auch tangieren könnte) drohte, ist auch noch nicht klar.

Zur ergänzenden Dokumentation für die Kenner hier der Antrag, wie er im Ausschuss angenommen wurde: Änderungsantrag CDU/CSU und FDP zum Reformbegleitgesetz