Brieffreunde im OP North: Nichts Genaues weiß man nicht
Der Vorfall mit den geöffneten Briefen aus dem Afghanistan-Einsatz bleibt vorerst völlig ungeklärt. Die Aussagen des Verteidigungsministeriums heute sind noch sehr knapp: Außer den Hinweisen des Wehrbeauftragten gibt es noch keine weiteren Informationen, und die Ermittlungen stehen am Anfang. Klar ist allerdings: Das Postgeheimnis, sagt das Ministerium, gilt für die Feldpostbriefe in gleicher Weise wie für jeden Brief, der in Deutschland in die Post gegeben wird. Und das nicht erst, wenn das Feldpostamt den Brief übernimmt. Das G-10-Gesetz gilt auch
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