Kundus-Luftangriff: Kein Disziplinarverfahren, keine Gegenüberstellung
Fast ein Jahr nach dem Luftangriff bei Kundus sind heute zwei wichtige Entscheidungen zur Aufarbeitung des tödlichen Luftschlags bekannt geworden: Dem damaligen deutschen Kommandeur des PRT Kundus, Oberst Georg Klein, wird kein Dienstvergehen vorgeworfen. Und der Bundesgerichtshof hat den Antrag der Oppositionsfraktionen im Bundestag abgelehnt, im so genannten Kundus-Untersuchungsausschuss eine Gegenüberstellung des Verteidigungsministers Karl-Theodor zu Guttenberg und der von ihm entlassenen Spitzenleute Wolfgang Schneiderhan, damals Generalinspekteur, und Peter Wichert, damals Staatssekretär, anzuordnen. (Oberst Georg Klein in Kundus – Foto Andrea
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