Gerichtsentscheidung zum G36: Geliefert wie bestellt (Zusammenfassung, mit Nachtrag)
Im Streit um das Sturmgewehr G36 hat das Landgericht Koblenz am (heutigen) Freitag eine Entscheidung getroffen, die beide Seiten – der Hersteller Heckler&Koch wie das Verteidigungsministerium – als Bestätigung werten dürften: Das Gericht entschied, dass die Oberndorfer Firma nicht, wie vom Ministerium behauptet, mangelhafte Gewehre geliefert hat. Und das Ministerium darf hoch halten, dass das Gericht doch gar nicht über die Frage der Sachmängel entschieden habe… sondern nur über die Frage der Gewährleistung. Den Prozess hatte Heckler&Koch angestrengt, um mit
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