Gerichtsentscheidung zum G36: Geliefert wie bestellt (Zusammenfassung, mit Nachtrag)
Im Streit um das Sturmgewehr G36 hat das Landgericht Koblenz am (heutigen) Freitag eine Entscheidung getroffen, die beide Seiten – der Hersteller Heckler&Koch wie das Verteidigungsministerium – als Bestätigung werten dürften: Das Gericht entschied, dass die Oberndorfer Firma nicht, wie vom Ministerium behauptet, mangelhafte Gewehre geliefert hat. Und das Ministerium darf hoch halten, dass das Gericht doch gar nicht über die Frage der Sachmängel entschieden habe… sondern nur über die Frage der Gewährleistung.
Den Prozess hatte Heckler&Koch angestrengt, um mit einer so genannten negativen Feststellungsklage gegen Mängel-Aussagen und Gewährleistungsansprüche der Bundeswehr vorzugehen: Nach Ansicht des Verteidigungsministeriums sind die Treffer-Abweichungen der Standardwaffe der Truppe bei heißgeschossenem Gewehr und bei klimatisch bedingter Aufheizung nicht hinnehmbar. Die Firma berief sich dagegen darauf, sie habe doch exakt geliefert, was die Bundeswehr vor mehr als 20 Jahren bestellt habe.
Die 8. Zivilkammer des Koblenzer Landgerichts folgte der Firmen-Argumentation im Wesentlichen:
Zur Begründung führt die Kammer aus, dass eine Abweichung der gelieferten Gewehre von der zwischen den Parteien vereinbarten Beschaffenheit im Sinne des Kaufvertragsrechtes nicht gegeben sei. So habe die Entwicklung eines auf die besonderen Bedürfnisse der Bundeswehr abgestimmten Sturmgewehrs keinen Eingang in die ausdrücklichen vertraglichen Regelungen gefunden. Im Rahmen ihrer rechtlichen Prüfung ist die Kammer zu dem Ergebnis gelangt, dass keine negativen Abweichungen der Eigenschaften und Anforderungen der streitgegenständlichen Versionen des Sturmgewehres G36 gegenüber der vertraglich vorausgesetzten Beschaffenheit bestehen. Die streitgegenständlichen Gewehre hätten unstreitig die in den Technischen Lieferbedingungen vorgesehene und zwischen den Parteien vereinbarte Abnahme- bzw. Güteprüfung bestanden, so wie dies in den zugrundeliegenden Kaufverträgen ausdrücklich gefordert werde.
und setzte noch einen drauf:
Weiter legt die Kammer in ihrer Begründung dar, dass auch kein Mangel dergestalt vorliege, dass die streitgegenständlichen Gewehre nicht für die vertragsmäßige Verwendung geeignet wären. Die Beklagte habe ein konkretes Sturmgewehr gekauft. Zum Zeitpunkt der streitgegenständlichen Vertragsschlüsse sei das G36 bereits seit rund 18 Jahren bei der Beklagten im Einsatz gewesen; die Beklagte habe in diesem Zeitraum bereits eine hohe Zahl von Sturmgewehren mit der Bezeichnung G36 in verschiedenen Versionen (z.B. Kurzlauf und Langlauf) erworben.
Mit anderen Worten: Wer seine Verträge so abschließt wie in diesem Fall, und zudem über fast zwei Jahrzehnte sich nicht beklagt, der kann nicht hinterher kommen und behaupten, dass er was Mangelhaftes geliefert bekam.
Was das Ministerium natürlich trotzdem tut. Vor allem ein Ergebnis der technischen Untersuchungen wird dabei gerne genannt, mit dem Hinweis, das sei doch bei einem Sturmgewehr nicht hinnehmbar:
Bei der Untersuchung zur Auswirkung von Umwelteinflüssen auf die Systemtemperatur (nicht schussinduziert) – Temperaturänderung von 30 °C – sank die Treffwahrscheinlichkeit des Systems G36 im Mittel auf 30% ab. Derartige Temperaturschwankungen an der Waffe (z.B. durch Sonneneinstrahlung, Abwärme von Motoren, Auskühlen beim Ablegen der Waffe etc.) sind in vielen Einsatzgebieten und im europäischen Raum keine Seltenheit. Dieser Effekt ist insbesondere bei einer Temperaturänderung von +15 °C auf +45 °C ausgeprägt, hier fiel die Treffwahrscheinlichkeit im Mittel sogar auf 7% ab. Das bedeutet für den Soldaten im Einsatz, dass der Gegner mit den ersten Schüssen nicht gezielt getroffen werden kann, sondern zunächst der neue Haltepunkt erkannt werden muss.
Gerade mal sieben Prozent Treffwahrscheinlichkeit, so die Argumentation, da könne man doch nicht von einem Sturmgewehr sprechen. Interessanterweise war das in den Jahren zuvor nie aufgefallen.
Darüber hat das Gericht allerdings nicht geurteilt, sondern nur über die Vertrags-Frage – und eben keine technischen Untersuchungen angestellt.
Dennoch will das Ministerium voraussichtlich die Klage in die nächste Instanz bringen, wie Ministeriumssprecher Jens Flosdorff vor der Bundespressekonferenz ankündigte:
(Die Tonqualität bitte ich zu entschuldigen; das Transkript reiche ich nach, wenn es vorliegt.)
Nachtrag1: Die schriftliche Erklärung des Verteidigungsministeriums dazu hier.
Faktisch wird allerdings die Gerichtsentscheidung, ob jetzt oder in einer weiteren Instanz, für die Bewaffnung der Bundeswehr keine Auswirkung haben.Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen hatte ja im vergangenen Jahr erklärt, das G36 habe in seiner derzeitigen Konstruktion keine Zukunft in der Bundeswehr. Die Entscheidung, dass nach einem neuen Sturmgewehr für die Truppe gesucht wird, ist getroffen – und das Verfahren dafür wird sich voraussichtlich bis nach der Bundestagswahl hinziehen. Dennoch wird die Truppe noch einige Jahre mit dem G36 leben müssen, die Neu-Beschaffung wird ja Jahre dauern.
Der größte Treppenwitz dabei ist aber: Die geplante Nutzungszeit des Mitte der 1990-er Jahre beschafften Sturmgewehrs G36 in der Bundeswehr endet eigentlich ohnehin nach 20 Jahren, also jetzt. Hätten die Beamten und Soldaten ihre Arbeit anständig gemacht, wäre der Prozess für ein Nachfolgesystem schon vor Jahren begonnen, die Beschaffung eines neuen Gewehrs eingeleitet worden. Ganz ohne die öffentliche Auseinandersetzung zwischen Herstellerfirma und Ministerium – und ohne die Notwendigkeit, zur Gesichtswahrung der Ministerin auch noch Prozesse zu führen.
Nachtrag 2: Heckler& Koch hat sehr knapp dazu Stellung genommen (interessanterweise nicht auf der Webseite mit Pressemitteilungen, sondern der für Investor Relations – ein Trick, den man sich merken sollte):
Presseinformation 2. September 2016
Stellungnahme von Heckler & Koch zur Entscheidung des Landgerichts Koblenz über Gewährleistungsansprüche G36
Das Urteil entspricht der Auffassung von Heckler & Koch. Es steht uns nicht zu die Vorgehensweise und das mediale Verhalten unseres Kunden zu kommentieren. Wir bauen die besten Sturmgewehre der Welt. Viele Armeen der westlichen Welt verwenden unsere Waffen. Wir freuen uns schon jetzt auf die neue Sturmgewehrausschreibung der Bundeswehr, bei der wir unsere Leistungsfähigkeit erneut unter Beweis stellen werden.
… und, wie oben angekündigt, das Transkript aus der Bundespressekonferenz:
FRAGE: An das Verteidigungsministerium. Herr Flosdorff, Ihr Haus hat heute Vormittag eine rechtliche Niederlage gegen Heckler & Koch erlitten. Welche Auswirkungen hat das auf die Beschaffung eines neuen Sturmgewehrs?
FLOSDORFF: Vielen Dank für die Frage. Das gibt mir die Gelegenheit, einiges klarzustellen.
Es ist richtig, dass es eine Verhandlung vor dem Landgericht Koblenz gab, die sich mit einer sogenannten negativen Feststellungsklage der Firma Heckler & Koch befasst hat. Das Unternehmen wollte festgestellt haben, dass wir rechtlich nicht befugt sind, Mängelansprüche geltend zu machen. Das hat die erste Instanz so gesehen, wie der Prozessgegner argumentiert hat. Wir haben eine andere Rechtsauffassung. Ich kann schon einmal ankündigen: Sollte das Gericht seine heutige Entscheidung auf dieselben wackeligen rechtlichen Argumente stützen, wie sie in der mündlichen Verhandlung vor der Sommerpause angeführt wurden, dann wird das zuständige Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr in Berufung gehen, was diese Frage angeht.
Die Frage, was dort überhaupt verhandelt worden ist, geht ein bisschen durcheinander. Es ging in der Verhandlung nicht darum festzustellen, ob die bekannten technischen Einschränkungen an dem Gewehr bestehen, die durch umfangreiche Testserien und Gutachten festgestellt worden sind, sondern es ging um die Klärung der rechtlichen Frage, ob ein Mangel vorhanden ist oder nicht, ob man überhaupt auf Basis eines alten Vertragsverhältnisses und des langen Beschaffungsvorgangs daraus heute noch Ansprüche geltend machen kann. Dieses hat das Gericht nicht so gesehen.
Es bleibt sozusagen bei der technischen Feststellung, dass es den militärischen Anforderungen nicht genügt. Die Gründe sind bekannt. Es hat erhebliche Präzisionseinschränkungen bei Dauerfeuer, aber auch bei äußerer Erwärmung gegeben. Das heißt, wenn das Gewehr zum Beispiel durch Sonnenlicht von 15 auf 35 Grad erwärmt wird, sinkt die Trefferwahrscheinlichkeit auf sieben Prozent. Das ist bei allen anderen unbestrittenen Vorteilen, die das Gewehr auch sonst bietet, auf Dauer kein verantwortbares Risiko. Deswegen war auch diese Entscheidung des Generalinspekteurs und der Ministerin, dass dieses Gewehr perspektivisch Schritt für Schritt abgelöst wird und eine neue Generation Sturmgewehr in der Bundeswehr eingeführt wird, richtig – unabhängig davon, was in diesem Verfahren verhandelt worden ist.
Worum ging es dort? Um es klar zu sagen: Es ist allein die rechtliche Frage, ob die Bundeswehr nach mehr als 25 Jahren theoretisch Gewährleistungsansprüche geltend machen könnte. Da schaut man in die vertraglichen Beziehungen: Welche Absprachen gab es? Wie haben sich die Vertragspartner über die Zeit verhalten? Das Gericht war der Meinung, dass man nach dieser Zeit und aufgrund des Verhaltens und der Absprachen, die zwischenzeitlich getroffen worden sind, nicht mehr kommen und für zwei Chargen G36 das einzige, was nicht verjährt ist noch einmal Ansprüche geltend machen kann. Wir sehen das anders. Wir werden das in einer weiteren Instanz noch einmal der Überprüfung unterziehen.
Es ändert sich nichts an der Grundsatzentscheidung, dass nach 20 Jahren eine neue Generation Sturmgewehr eingeführt werden soll. Es ändert sich auch nichts daran, dass der Beschaffungsvorgang für die Ablösung des G36 planmäßig weiterläuft.
ZUSATZFRAGE: Das heißt, es gibt keine aufschiebende Wirkung bis zur letztinstanzlichen Klärung?
FLOSDORFF: Was meinen Sie?
ZUSATZ: Mit der Beschaffung eines Ersatzes.
FLOSDORFF: Die Beschaffung eines Gesetzgewehres läuft davon unabhängig. Das geht auf die militärische Entscheidung zurück, dass bestimmte sachliche, technische Fehler festgestellt worden sind, die aus militärischer Sicht nicht hinnehmbar sind und für die Bundeswehr auf Dauer nicht hinnehmbar ist, dass die Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr in den Auslandseinsätzen oder generell damit tätig sind. Das Gericht hat sich allein mit der rechtlichen Frage beschäftigt und hat die Frage „Mangel – ja oder nein“ beiseite getan und ob wir sozusagen nach dieser ganzen Zeit auf der vertraglichen Basis und nach den rechtlichen Voraussetzungen, die wir mit der Firma haben, einen Mangel geltend machen dürfen das ist ein Unterschied und nicht, ob der Mangel besteht. Das hat das Gericht nicht nachgeprüft. Es gab keine Beweisaufnahme; es gab kein Gegengutachten; es gab keine eigenen Testserien.
Das, was wir in den Testserien festgestellt haben, wurde durch das Gericht nicht bestritten. Es hat sozusagen unjuristisch gesagt: Wir tun das beiseite. Selbst wenn es so ist, dass das Gewehr diese Mängel hat, könnt ihr sie heute nicht mehr geltend machen. Das ist der Richterspruch von heute. Wir haben eine andere rechtliche Auffassung dazu. Deswegen bleibt es nach den festgestellten technischen Mängeln, die auch durch eine zweite Testserie in diesem Frühjahr bestätigt worden sind der Hersteller des Gewehres hat inzwischen versucht, an dem Gewehr nachzubessern, was auch zeigt, dass er selbst sieht, dass es ein Problem gibt , bei der Entscheidung, dass das Gewehr langsam ausgemustert wird und ein neues Gewehr beschafft wird. Dieser Beschaffungsvorgang läuft. Das Gerichtsverfahren hat darauf keine Auswirkungen.
FRAGE: Herr Flosdorff, können Sie präzisieren ich glaube, es geht um Ausgleichszahlungen, die im Raum stehen , in welcher Größenordnung sich diese Ausgleichsforderungen bewegen?
FLOSDORFF: In diesem Verfahren geht es nicht um eine bestimmte Geldsumme.
ZUSATZ: Aber die folgt ja daraus.
FLOSDORFF: Ich drösle das Verfahren noch einmal auf: Als wir festgestellt haben, dass das Gewehr Mängel hat, haben wir weil wir als öffentlich-rechtlicher Auftraggeber dazu verpflichtet sind, dürfen wir mögliche Ansprüche nicht einfach beiseitelassen, sondern müssen sie prüfen und klären lassen, ob dem Steuerzahler vielleicht Geld zusteht eine Mängelrüge für bestimmte Chargen des G36 eingelegt, die in den vergangenen Jahren noch zugelaufen waren. Das war noch nicht verjährt.
Wir sind selber damit nicht vor Gericht gezogen, sondern haben nur die Verjährung unterbrochen. Dann ist der Hersteller Heckler & Koch, weil er natürlich an seinem Ruf interessiert ist und nicht nur uns als Kunden hat, sondern auch andere Kunden hat, vor das Gericht gegangen und hat gesagt: Ich möchte festgestellt haben, dass dem Verteidigungsministerium oder dem Amt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr kein durchsetzbarer Gewährleistungsanspruch zusteht. Das hat das Gericht jetzt bestätigt. Das Gericht hat sich nicht mit der Frage inhaltlich auseinandergesetzt: Besteht ein Mangel – ja oder nein? Das Gericht hat eine rechtliche Bewertung vorgenommen. Ist ein Mangel da oder nicht – egal. Ihr könnt auf jeden keinen Anspruch mehr daraus geltend machen.
ZUSATZFRAGE: Wenn Sie die Gewährleistungsforderungen erheben könnten, um welche Summen geht es dabei?
FLOSDORFF: Es geht, was diese Chargen angeht, die überhaupt noch justiziabel sind, um einen niedrigen einstelligen Millionenbetrag. Das spielt in diesem Prozess nur an der Stelle eine Rolle, wenn es um den Streitwert geht, also um die Bemessung der Gerichtskosten. Wenn das Gericht einen Titel erteilt, geht es nur um die Rechtsfrage: Dürfen sie Gewährleistungsansprüche überhaupt geltend machen? Es geht nicht um die Frage, ob jemand eine Summe bekommt oder nicht, sondern es geht nur darum, ob sie Gewährleistungsansprüche geltend machen dürfen.
Wenn wir schriftlich die Urteilsgründe haben, sie analysieren und sich herausstellt, dass die Urteilsgründe für den heutigen Entscheid auf denselben rechtlichen Argumentationen fußen, wie sie in der mündlichen Verhandlung vor der Sommerpause geäußert worden sind, dann werden wir in Berufung gehen, weil wir sie nicht für tragfähig halten.
FRAGE: Abgesehen von dem Rechtsstreit heute: Bleibt Ihr Ministerium denn bei der Einschätzung, dass das G36, das kein schweres Maschinengewehr, sondern ein leichtes Sturmgewehr ist jeder, der mit einem Maschinengewehr geschossen hat, kennt den Unterschied , bei Dauerfeuer nicht trifft, wie übrigens kaum ein Gewehr? Bleibt man dabei, obwohl das Bundesamt für Beschaffung am 17. April vorigen Jahres festgestellt hat, dass das Gewehr zuverlässig, funktions- und betriebssicher ist?
FLOSDORFF: Das ist ein weit bekannter Irrtum, den wir auch häufig gegenüber einigen Medien aufgeklärt haben. Zuverlässig und betriebssicher heißt nicht, dass man damit trifft, sondern das heißt, dass man sich nicht selbst verletzt, wenn man mit diesem Gewehr schießt. Betriebssicher heißt, dass man sich nicht verbrennt, dass es praktisch keine Rückschläge und so etwas gibt. Das heißt das. Etwas anderes ist sozusagen die Trefferwahrscheinlichkeit. Das ist aufgeklärt, alles berücksichtigt und Bestandteil der umfangreichen Testberichte.
Wir haben Testserien mit mehreren unabhängigen Institutionen durchgeführt, unter anderem dem Ernst-Mach-Institut in Freiburg und dem Fraunhofer-Institut. Das ist in einer ersten Serie im vergangenen Jahr ausgetestet worden und darauf bezieht sich der Bericht. In einer zweiten Testphase ist das noch einmal wiederholt worden. Man hat geschaut, ob sich die Ergebnisse bestätigen sie haben sich bestätigt und warum sie wahrscheinlich bestehen. Dafür gibt es zwei Ursachen. Die eine ist die Geschichte mit dem Dauerfeuer, die Sie erwähnt haben. Sie haben vollkommen Recht, dass das viele Gewehre haben. Es gibt eine Streukreisaufweitung; das ist nicht weiter erstaunlich. Das Zweite ist aber ein gravierender Grund, der häufig unterschlagen wird. Ein zweites Ergebnis dieser Tests war, dass bei externer thermischer Erwärmung es ist keine große externe thermische Erwärmung, wenn Sie von 15 auf 45 Grad erwärmen die Streukreisaufweitung eine Treffsicherheit von sieben Prozent hat. Das Erste kann man korrigieren, indem man einfach ein Maschinengewehr mit in den Einsatz nimmt. So kann man den Nachteil, den das G36 in Bezug auf die Präzision hatte, ausgleichen. Bei dem Zweiten ist es so, dass, wenn man im Ausland ist, es häufig durch die Sonneneinstrahlung in den Fahrzeugen, die wir nutzen, eine Ersttrefferwahrscheinlichkeit von sieben Prozent gibt, wenn man plötzlich das Gewehr benutzen muss. Das ist kein hinnehmbares Risiko, mit dem wir auf Dauer zufrieden sein können. Deswegen ist damals angeordnet worden, dass wir ergänzend in einem Waffenmix andere Präzisionsgewehre mitnehmen, die diesen Nachteil nicht haben.
Weil Sie das Thema anschneiden: Im Übrigen sind auch im Zuge der Tests, die bis zum Frühjahr dieses Jahres durchgeführt worden sind, viele andere Gewehre durchgetestet worden, die diesen Nachteil nicht aufweisen, also sowohl bei Dauerfeuer die Präzisionsanforderungen erfüllen als auch keine starken Abweichungen bei externer Erwärmung zeigen. Es gibt Gewehre am Markt, die diese Nachteile nicht haben und deswegen die Grundsatzentscheidung. Die Bundeswehr wird in den nächsten Jahren eine neue Generation Sturmgewehr beschaffen.
FRAGE: Herr Flosdorff, wenn das Gericht zu der Auffassung gekommen wäre, dass das BMVg einen Anspruch hätte geltend machen dürfen, wäre der Schaden, den man dann hätte geltend machen können, und das Geld, dass man vielleicht als Schadensatz hätte erwarten dürfen, in der Größenordnung eines niedrigen einstelligen Millionenbetrags gewesen?
Könnten Sie zum Vergleich sagen, was die Beschaffung des Ersatzes das Ministerium kostet?
FLOSDORFF: Ich weiß nicht, warum man diese beiden Zahlen ins Verhältnis setzen möchte. Der niedrige einstellige Millionenbetrag kommt daher, dass wir das Gewehr seit bald 20 Jahren nutzen. Das heißt, die meisten Gewehre sind ausgeliefert. Hier geht es praktisch um Nachlieferungen. Es werden also ausgeschossene Gewehre ersetzt oder Ergänzungsgewehre sind vor einigen Jahren beschafft worden. Da sind die Verjährungsfristen noch nicht abgelaufen. Diese Lieferungen hatten den Wert eines niedrigen einstelligen Millionenbetrags. Es ist müßig, darüber zu spekulieren, ob man aufgrund der festgestellten Mängel den gesamten Betrag oder nur einen Teil zurückerstattet bekommen kann. Das wird vielleicht in späteren rechtlichen Auseinandersetzungen zu klären sein.
Das Gesamtvolumen, das die neue Generation Sturmgewehr angeht, kann ich Ihnen heute nicht nennen. Das hängt davon ab, wie viele davon beschafft werden, welche Auswahlentscheidungen im Zuge der Beschaffungsverfahren getroffen werden. Das hängt auch davon ab, welche Änderungen an der Peripherie noch vorgenommen werden müssen. Das ist ja eine große Sache. Ich kann Ihnen nur sagen: Was das G36 angeht, haben wir die ersten Beschaffungsvorgänge im Jahr 1995 begonnen. Es war immer auf eine Nutzungsdauer von rund 20 Jahren ausgelegt, und die haben wir heute auch erreicht.
klabautermann | 03. September 2016 – 14:57
„Ahhhhhh…….das passt ja wunderbar dieser KN-Artikel ;-) Das hat der OTL d.R. von Stauffenberg ja sehr gut ge-timed- Und “schwups” poppt auch ein Kommentar hier im Blog auf. Ist schon ein ziemlich hartes Geschäft, dieser Rüstungsmarkt/SCNR“
Meine Frage war ja an eine ganz bestimmte Personengruppe adressiert. Insofern weiß ich jetzt nicht warum Sie mit diesem zusammenhanglosen Kommentar daherkommen?
@ klabautermann | 03. September 2016 – 16:00:
Die zeitnahe Beschaffung eines robusten und durchschlagsfähigen „Schießprügels“ kollidiert nicht mit Ihrer berechtigten Empfehlung einer „intelligenten“ Zieleinrichtung. Alles nur eine Frage der Forderungen des Bedarfsträgers nach perspektivisch möglicher Systemintegration über standardisierte (Anbau)Schnittstellen. Die intelligente Optik ist im Übrigen bereits marktverfügbar. Die wird aber sicher nicht als Standard für alle Soldaten benötigt werden.
Ich meine: Erst mal muss ein robuster, treffsicherer, zuverlässiger und durchschlagskräftiger Schießprügel her – und zwar ASAP!
Hans Schommer
Das IDZ Zeug kann ich doch problemlos auf andere Gewehre aufschrauben, die Rails sind doch genormt. Die Optiken, Laserlichtmodule etc. würden auf jedes aktuelle Gewehr passen, egal ob 416, SCAR, MCX oder alle anderen Ar-15-Style Gewehre. Man müsste nur ein neuen Anbau-Granatwerfer beschaffen.
@Memoria
Wo gibt’s sowas marktverfügbar?
Südkorea, Daewoo K11 und HK hatte sowas doch auch schon in Entwicklung (XM29).
Bleibt nur das Bezahlproblem.
@Ralla
Ich gebe zu bedenken, dass es mit dem Kauf einer elektronischen Zieloptik und deren Montage nicht getan ist. Vor allem muss diese richtig angeschossen werden. Wenn nämlich die Geschossflugbahn nicht mit der Visierung übereinstimmt, trifft man trotz aller Elektronik nichts. Also müsste eine 180 Grad Umkehr vom jetzigen Anschießkonzept (3 Schuss auf möglichst kurze Entferung) erfolgen, hin zu einem sehr viel aufwenigeren Vorgang (Anschiessen auf 250/300 m, Überprüfungsschüsse auf anderen Entfernungen) erfolgen, um die Stärken einer elektronischen Zieloptik (mit Laser-Entfernungsmesser) nutzen zu können.
Zwei Fehlerquellen kann auch die beste Zieleinrichtung bisher nicht kompensieren: den Seitenwind (mit Abstand größte Fehlerquelle unter den externen Einflüssen) und den Zielfehler des Schützen, gegen den nur hilft: Üben, Üben, Üben.
Immer wieder köstlich…
@klabautermann ubd ralla:
„Abgesehen davon, dass eine elektro-optische Zieleinrichtung, die mittels Mini-Sensorik in und an der Waffe sich automatisch den aktuell herrschenden innen-/außenballistischen Parametern anpasst ist heutzutage keine rocket-science mehr……“
Soso die Windmessung ist also keine Rocketscience mehr.
Deswegen habe auch die Amis nach ca. 100 Mio USD kein fertiges Produkt. Ubd selbst wenn ist es nicht so Mini wie man sich das wohl hier vorstellt.
Die Optik des OICW war hingegen banal.
Auch nicht im Blick hat man das vergleichbare Videovisier aus dem IdZ-ES, dies würde als unpraktikabel verworfen.
Das System beim Félin ist sehr unbeliebt.
@Hans Schommer:
Kaliberdiskussion gab es hier schon mehr als genug.
@Mad Chavez:
Natürlich kann man auch ne andere Waffe verwenden, aber dann müsste man wissen was man will, dann müsste man es beschaffen etc.
Zeitlinien vergleichbar zum neuen Sturmgewehres: ab 2020.
@bang50:
Richtig.
Memoria | 04. September 2016 – 17:57:
“ … @Hans Schommer:
Kaliberdiskussion gab es hier schon mehr als genug. …“
Stimmt – aber die hab ich für dieses Blog auch nicht gefordert.
Hans Schommer
Mein armes Zwerchfell – wie viele Klagen müsste das BMVg nach dieser Argumentation grade gegen EADS offen haben? Und wie viele Prozesse führt es tatsächlich?
Insbesondere, weil da, im Gegensatz zum G36, regelmäßig unstrittig ist, dass das gerät die Bestellte Spezifikation nicht erfüllt.
Man könnte auch böse unterstellen, dass hier mit zweierlei Maß gemessen wird…
@Memoria
http://www.tracking-point.com/how-it-works/
Damit kann jeder Depp zum Scharfschützen werden.
Gibt auch ne Doku dazu:
https://www.youtube.com/watch?v=YBC8IFWC1P0
Damit ist dieses Thema erstmal abgehakt, oder? Ich bedanke mich daher nochmal bei Herrn „Krach Bumm Peng“ Wiegold (Hab ich Thilo so richtig zitiert?) und allen Kommentatoren.
@ Guildenstern not Rosencrantz – Für die breite Öffentlichkeit ist das Thema damit abgehakt. Alle Parteien haben sich ordentlich im Schlamm gewühlt und sehen nun ziemlich besch…. aus.
Die gute Nachricht:
• H&K ist nun aus dem seligen Schlaf der Hoflieferanten aufgewacht. Hoffentlich war dieser Weckruf nicht zu spät für das Unternehmen…
• In die Infanteriebewaffnung (/-ausbildung?) kommt etwas Bewegung – nach dem man die über viele Jahre Flickwerk betrieben hat und in manchen Bereichen dem aktuellen Stand bis zu zwei Jahrzehnte hinterher hinkt.
Die schlechte Nachricht:
• Die Systeme BMVg und BAAINBw haben bewiesen, dass sie weiterhin dysfunktional sind und es auch in Zukunft dabei bleiben soll.
• Für bedenklich halte ich den Trend die eigene (oft uniformierte) Meinung über harte empirische Fakten zu stellen. Dadurch haben Experten einen schweren Stand in der öffentlichen Diskussion. Im institutionellen Gefüge (siehe. Fall Jungbluth) führt diese Kultur dann zuverlässig zu Katastrophen und schlechten Lösungen.
@Bang50 „H&K ist nun aus dem seligen Schlaf der Hoflieferanten aufgewacht. Hoffentlich war dieser Weckruf nicht zu spät für das Unternehmen“
Das könnte eng werden. H&K ist doch schon seit geraumer Zeit trotz voller Auftragsbücher de facto pleite und immer wieder kurz vor dem Untergang.
Laut Welt.de, „Heckler & Koch sollte Sieg nicht übertrieben feiern“, muss das Unternehmen als Folge der – vorsichtig ausgedrückt – kreativen Anlagestrategien der Vergangenheit 2018 insgesamt 295 mio. Euro an Verbindlichkeiten begleichen, die mit ihren Zinsforderungen die Gewinne derzeit fast komplett auffressen. Selbst der (noch nicht bestätigte) Großauftrag aus FKR ist angesichts dieser Verschuldung mit 270 Mio Euro Volumen gerade mal ein (zugegeben größerer) Tropfen auf den heißen Stein.
Deswegen gilt: Mal gucken, ob es H&K in fünf Jahren noch (in der jetzigen Form) gibt…
Das Beschaffungswesen sollte doch von Anfang an durch die Trennung zwischen Bedarfsträger (Streitkräfte) und Bedarfsdecker (Bundeswehrverwaltung) zu einem gewissen Grad „ineffizient“ sein, weil man ein System ala „Heereswaffenamt“ (das beides „uniformiert“ vereinte) nicht wollte…
@SvD | 05. September 2016 – 13:32:
Ich dachte mir bereits, dass TrackingPoint gemeint war.
Aber auch dieses System verfügt n.m.K. über keine außenballistische Korrektur und die U.S.Army hat schon deutlich weniger Interesse.
Zudem reden wir hier ja von einem Sturmgewehr.
Am Ende des Tages eben alles nicht so einfach.
Bzgl. der unsicheren Zukunft von HK würde ich mich jetzt als Sturmgewehrersatzsuchender zweimal fragen, ob ich ein Produkt einer Firma kaufen würde, auch wenn es noch so gut und brauchbar sei, dessen Existenz die geplante Nutzungsdauer meines Wirkmittels unterschreiten könnte. Schönen Abend noch zusammen.
In Frankreich gibt es keine Firma mehr, die eigene (Kriegs-) Handwaffen bauen kann. Auch wenn ich grundsätzlich der Meinung bin, dass Rüstungspolitk keine Wirtschaftspolitik sein darf, so sähe ich es dennoch als sehr positiven Nebeneffekt an, wenn ein Großauftrag an HK die Existenz dieses Unternehmens sichern würde und das Know-How zum Bau von derartigen Waffen in Deutschland erhalten bliebe – auch wenn HK nicht die einzige deutsche Firma auf diesem Segment ist. HK hat geliefert, was die Bw wollte, bzw. die Bw wollte, was HK liefern konnte. Mal schauen, was die Zukunft bringt…
@Bang50
Zustimmung. Das „dysfunktionale Beschaffungsmanagement“ ist aber in erster Linie eine Folge des dogmatisch-konzeptionellen Zentralismus, der mittlerweile die gesamte BW-Planung und -Beschaffung durchsetzt. Gleichzeitig wurde die originäre Forderungskompetenz in den Streitkräften und der Wehrverwaltung „delaboriert“ und quasi an die Industrie outgesourced. Nun erleben wir das negative feedback dieser Entwicklung auch im Bereich eigentlich recht trivialer Wehrtechnik (Sturmgewehr).
Gewinner kann imho eigentlich nur die Truppe sein, denn – wie sie imho richtigerweise andeuten – kommt nun endlich „Bewegung“ in die Infantrieausrüstung und -bewaffnung.
Deswegen hab ich ja auf diesen konzeptionellen Widerspruch IdZ-ES und G36 hingewiesen.
„Das Teilsystem Waffen, Optik, Optronik (WOO) ist abgestimmt auf das neue Schießkonzept der Bundeswehr und gewährleistet durch die ergonomische Abstimmung mit dem Teilsystem Bekleidung, Schutz- und Trageausstattung eine schnellere Reaktionsfähigkeit, besseren Schutz und höhere Wirkung…..“ kann man auf der IdZ-ES-Seite des deutschen Heeres lesen.
Das Teilsystem „Wirkung“ basiert also auf dem neuen Schießkonzept – das basiert bitte worauf ? Vielleicht auf dem Standardsturmgewehr des Heeres, dem G36 ? Imho der klassische konzeptionelle Zirkelschluß. Der Witz ist, dass man diesen Zirkelschluß sogar in die IdZ-Weiterentwicklung „ES“ (Erweitertes System) tradiert hat. Na ja, bei Tradition ist das Heer ja sehr konsequent/SCNR.
Heer, wirf Hirn vom Himmel ;-)
@ ADLAS-Doe – Ja, die Refinanzierung ist und bleibt auch in Zukunft die größte Herausforderung für H&K. Jetzt dafür eine bestimmte Personengruppe an den Pranger zu stellen, bringt die Belegschaft und das Unternehmen in der aktuellen Situation jedoch auch nicht weiter. Ich möchte deshalb auf einen Punkt eingehen, welcher nach meiner Meinung auf ein grundlegendes Problem in der deutschen Rüstungsindustrie verweist:
Als die ersten internen Berichte über die Trefferpunktverlagerung des G36 Oberndorf erreichten, wurde das besondere Verhältnis von H&K zur Bundeswehr offensichtlich. H&K sah sich zu diesem Zeitpunkt noch als Teil der deutschen Sicherheitsinfrastruktur. Die Mitgliedschaft in diesem Club begründet automatisch einen besonderen Schutzanspruch und ein besonderes Treuverhältnis – ähnlich einer Ehe. Als die Untersuchungsberichte von Dieter Jungbluth Oberndorf erreichten, wurde dies nicht als Eingabe für den normalen Prozess der Produktverbesserung gewertet, sondern als ein externer Angriff auf die bestehende Ehe zwischen H&K und Bundeswehr. Der „Angreifer“ wurde entsprechend dieser institutionellen Logik externalisiert und isoliert (ohne behaupten zu wollen diese Initiative sein von H&K ausgegangen). Damit war der Frieden vorerst wieder hergestellt. Als die Causa G36 jedoch an die Öffentlichkeit geriet und politischer Druck entstand, kam es in den inzwischen legendären Turbulenzen zur Scheidung. Ein Blick auf die Vergangenheit zeigt aber, dass diese Ehe stets anfällig und letztlich immer ein Nachteil für H&K gewesen ist. Seit den 90er Jahren ist das Unternehmen mehrmals in ernsthafte Schwierigkeiten geraten. Dafür waren fast immer geopolitische Entwicklungen verantwortlich (z.B. die Widervereinigung in DEU). Das Geschäftsmodell von H&K hat somit eine offene Flanke (Exposure) ggü. dem Verhalten staatlicher Kunden (besonders DEU aka. dem Ex Ehepartner).
Weshalb diese Geschichte? Bei der Frage nach der zukünftigen Struktur der Rüstungsindustrie in Deutschland bzw. Europa gibt es zwei wesentliche Lager. Die eine Seite möchte die eigenen Kompetenzen durch staatliche Aufträge erhalten und ein Eindringen von Wettbewerbern in den Markt durch institutionelle Barrieren systematisch unterbinden. Auf der anderen Seite stehen marktliberalen bzw. ordnungspolitisch motivierten Streiter, die zumindest einen europäischen Wettbewerb ermöglichen wollen – zu dieser Gruppe zähle ich mich. Der Fall G36 und die aktuellen Probleme von H&K sind nach meiner Meinung ein Lehrstück dafür, dass Protektionismus:
• Die Sicherheitsinfrastruktur eines Landes nicht belastbarer macht – im Gegenteil.
• langfristig zu schlechteren Produkten führt.
H&K hat dies (hoffentlich) inzwischen verstanden und versucht sich mit dem zivilen USA Geschäft (VP9/VP40 – recht erfolgreich) breiter aufzustellen. Bisher hat H&K den zivilen Kunden trotz großem Potential in den USA eher vernachlässigt und sich damit den Spruch „H&K – because you suck and we hate you“ eingefangen. Es genügt eben nicht nur „die besten Gewehre“ zu bauen, sondern auch Kundenwünschen (z.B. M223 und M762 in den neueren Versionen für die USA, MP7 zivil etc…) und Trends (z.B. eine M223 in 300Blk ) aufmerksam zu folgen. Letztlich muss ich noch eine Lanze für H&K brechen: So lange die Eigenkapitalrentabilität des Unternehmens weiter stabil bleibt, bleibt auch H&K ein interessantes Objekt für Investoren und damit ein zuverlässiger Auftragnehmer für zukünftige staatliche Aufträge. Ich wünsche der neuen Führungsmannschaft daher, dass sie die Überschuldung in den Griff bekommen und die lange aufgeschobenen Hausaufgaben erfolgreich angehen.
Edit: Die zivile Version des H&K416 ist in Europa als MR223 und in den USA als MR556 eingeführt.