G36: Landgericht Koblenz gibt Heckler&Koch recht (Update)
Am (heutigen) Freitagvormittag will das Landgericht Koblenz eine Entscheidung im Streit um das Sturmgewehr G36 verkünden, die Standardwaffe der Bundeswehr. Die Herstellerfirma Heckler&Koch hatte eine so genannte negative Feststellungsklage eingereicht, um sich bescheinigen zu lassen, dass das Gewehr eben nicht die Mängel hat, die das Verteidigungsministerium behauptet.
Was bisher vor Gericht geschah, steht hier; die Ansicht des Verteidigungsministeriums hier.
Erste schnelle Meldung – hier von tagesschau.de:
Im Rechtsstreit um die Treffsicherheit des Sturmgewehrs G36 hat sich der Waffenhersteller Heckler & Koch gegen die Bundesrepublik durchgesetzt. Das Landgericht Koblenz wies Schadensersatzforderungen des Beschaffungsamtes der Bundeswehr zurück.
(Eine zusammenfassende Geschichte folgt dann später.)
Heckler & Koch gewinnt Prozess um Sturmgewehr G36
Koblenz (DPA) — Im Rechtsstreit um die Treffsicherheit des Sturmgewehrs G36 hat sich der Waffenhersteller Heckler & Koch gegen die Bundesrepublik durchgesetzt. Das Landgericht Koblenz wies am Freitag Schadenersatzforderungen des Beschaffungsamtes der Bundeswehr zurück.
-0- Sep/02/2016 09:09 GMT
Treffer „ZIELMITTE“.
GUT SO!
die Pressemeldung des LG Koblenz in dieser Sache ist eindeutig, daß das G 36 mangelfrei ist im Sinne der Technischen Lieferbedingungen und genau das geliefert worden ist, was bestellt worden ist und wenn man Mängel erst 18 Jahre nach der Einführung des Gewehres behauptet, dann kommt man insoweit damit nicht weit. Mängel müssen unverzüglich gerügt werden.
http://www2.mjv.rlp.de/icc/justiz/nav/634/broker.jsp?uMen=634b82f7-d698-11d4-a73d-0050045687ab&uCon=44671aed-09e6-5138-ba4d-802e4e2711ce&uTem=aaaaaaaa-aaaa-aaaa-aaaa-000000000042
Damit hat VDL eine schallende Ohrfeige bekommen und steht blamiert da. Natürlich könnnte die BW in Rechtsmittel gehen, aber nach einem so klaren Urteil, dürfte die Chancen für ein Rechtsmittel, gleich Null sein.
Hier der SPON dazu:
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/g36-bundesregierung-verliert-prozess-gegen-heckler-koch-a-1110631.html
Cheers
Lol, da ist sie ja wieder: die „schallende Ohrfeige“. Letztendlich hat das Gericht die Mängel doch bestätigt – allerdings ist H&K dafür nicht haftbar zu machen. Mit ihrer Entscheidung hat UvdL damit diese „schallende Ohrfeige“ wieder mal auf der Zeitachse nach hinten in die verfilzte und verkrustete Beschaffungspraktiken unter ihren Vorgängern gereicht und gleichzeitig die Tür aufgemacht für eine Neubeschaffung mit weniger Filz und Amigo.
Herzlichen Glückwunsch! Geld sinnlos verbrannt. Der Prozess war chancenlos von Anfang an. Kann der Souverän jetzt Frau vdL in Regress nehmen? Im Gegensatz zu dem ganzen anderen Baustellen, welche sie von ihren Vorgängern geerbt hat, hat sie das hier ganz allein zu verantworten. Herzlichen Glückwunsch. Aus Profilierungssucht die Beziehungen verdorben. Und aus Stolz und Unfähigkeit Fehler zuzugeben in der ministerialen Bürokratie wird die Beschaffung eines Nachfolgers G36 noch ein großer Spaß.
Der arme Landser, der den dann beschafften Donnerstock benutzen darf.
@ klabautermann | 02. September 2016 – 13:10
Eine ’schallende Ohrfeige‘ vermag ich nicht zu erkennen. Andererseits bestaetigte das Gericht: Geliefert wie bestellt und abgenommen.
Vielleicht gibt ja nun es einen anderen Filz mit anderen ‚Amigos‘ , schliesslich muessen sich Leute aus der ‚Industrie‘ auch rechtzeitig nach Anschlussverwendungen umsehen…
Das Urteil war zu erwarten. Aber – das ist hier schon verschiedentlich beschrieben, aber auch in der Diskussion oft vermengt worden – man muss (mindestens) zwei Problemkreise unterscheiden:
Erstens: Entspricht das G36 (in welcher Konfiguration auch immer) den Anforderungen, die militärisch und/oder verteidigungspolitisch an ein Sturmgewehr gestellt wurden oder zukünftig für sinnvoll erachtet werden.
Zweitens: Entsprechen die von Heckler&Koch gelieferten G36 dem, was in konkreten Lieferverträgen vereinbart wurde.
Das Urteil hat nun (vorläufig) die zweite Frage positiv im Sinne von Heckler&Koch entschieden. Die erste Frage ist weiterhin offen und auch kein Punkt, der gerichtlich geklärt werden kann. In einem solchen Verfahren wird nur darüber entschieden, ob – grob gesprochen – die Ist-Beschaffenheit der von Heckler&Koch gelieferten G36 der zwischen den Parteien vertraglich vereinbarten Soll-Beschaffenheit der Sturmgewehre entspricht.
Nur nochmal zur Klarstellung.
Dazu gesellt sich dann als Folge ein dritter Problemkreis: Wie gehen die Beteiligten mit der Klärung der ersten beiden Fragen um. Ich denke, hierbei hat sich bisher keine Seite mit Ruhm bekleckert.
Laut Deutschlandfunk soll das Gerichtsurteil keinen Einfluß auf die Neubeschaffung eines Sturmgewehres haben!
Ich fasse das jetzt mal in einem neuen Thread zusammen.
@MikeMolto
Ich bezog mich mit meinem Kommentar auf den Kommentar von @Closius (schallende Ohrfeige für UvdL) Natürlich ist dieses Urteil keine „schallende Ohrfeige“ für irgendwen.
Weitere Debatte bitte im neuen Thread.