Autor: T.Wiegold

Sicherheitshalber der Podcast Folge 40: Flugzeugträger: Braucht man sowas noch? | Deutschland im UN-Sicherheitsrat: Eine Bilanz

Sicherheitshalber ist der Podcast zur sicherheitspolitischen Lage in Deutschland, Europa und der Welt. In Folge 40 klären Ulrike Franke, Frank Sauer, Carlo Masala und ich zuerst, was eigentlich ein Flugzeugträger – Verzeihung, eine Flugzeugträgerkampfgruppe! – ist, um sich daraufhin zu fragen: Braucht man die noch oder können die weg? Im zweiten Teil ziehen wir Bilanz mit Blick auf den Sitz im UN-Sicherheitsrat, den Deutschland in den letzten zwei Jahren innehatte.

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Dokumentation: Merkel, Biden auf der (virtuellen) Münchner Sicherheitskonferenz

Die Münchner Sicherheitskonferenz, im Februar 2020 gerade noch als Veranstaltung mit persönlicher Teilnahme möglich, fand in diesem Jahr Pandemie-bedingt nur als virtuelle (Kurz)Veranstaltung statt. Zur Dokumentation und fürs Archiv die Reden von Bundeskanzlerin Angela Merkel und dem US-Präsidenten Joe Biden zum Nachlesen (von der auf Englisch gehaltenen Rede des französischen Präsidenten Emmanuel Macron gibt es noch kein Transkript, wird ggf. nachgetragen).

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Neue Vorwürfe gegen das KSK: Amnestieaktion für gehortete Munition?

Nachdem das Kommando Spezialkräfte (KSK) der Bundeswehr im vergangenen Jahr vor allem wegen rechtsextremistischer Vorfälle in der Kritik stand, gibt es jetzt neue Vorwürfe gegen die Eliteeinheit: Straflos – und ohne Kenntnis des Ministeriums – sollen KSK-Soldaten die Möglichkeit bekommen haben, Munition abzuliefern, die sie zuvor rechtswidrig gehortet haben sollen.

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Die deutsche NATO-Speerspitze: With a little help from my friends, Teil 3

Sechs Jahre nachdem die Bundeswehr erstmals einen Gefechtsverband für die schnelle Eingreiftruppe der NATO stellte, die Very High Readiness Joint Task Force (VJTF), bleibt ein Grundproblem bestehen: Auch für die dritte deutsche Rotation der NATO-Speerspitze muss sich der vorgesehene Verband einen Teil der Ausrüstung bei anderen Einheiten des Heeres ausleihen.

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NATO verschiebt Entscheidung über Abzug aus Afghanistan (Nachtrag: Transkript)

Die NATO lässt vorerst offen, wie lange das Bündnis seinen Militäreinsatz in Afghanistan fortsetzen will. Die Verteidigungsminister der Allianz hätten bei ihrer Videokonferenz am (heutigen) Donnerstag noch keine endgültige Entscheidung getroffen, sagte NATO-Generalsekretär Jens Stoltenberg.

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Bundeswehr bekommt eigenen Impfstoffvorrat für Auslandseinsätze

Die Bundeswehr bekommt einen eigenen Impfstoffvorrat, um Soldatinnen und Soldaten in den Auslandseinsätzen gegen das Coronavirus zu schützen. Das Kontingent müssen sich die Streitkräfte allerdings mit der Bundespolizei teilen, die wie bestimmte Soldatengruppen eine hohe Impfpriorität haben. Unterdessen hat die Zahl der für Schnelltests in Alten- und Pflegeheimen eingesetzten Soldaten offensichtlich den erwarteten Höchststand erreicht.

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Dokumentation: „Offener Brief“ der Taliban an die USA

Einen Tag vor den Beratungen der NATO-Verteidigungsminister über das weitere Vorgehen in Afghanistan haben sich die Taliban in einem offenen Brief an die USA gewandt. Ihr Anführer Mullah Baradar erinnerte daran, dass sich die USA vor einem Jahr zum Abzug ihrer Truppen und der Verbündeten bis Ende April verpflichtet hätten – sozusagen, mit höherer Autorität auf Seiten der Taliban, ein Nachlegen zu den Erklärungen vom vergangenen Wochenende.

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Prozess gegen Franco A. ab dem 18. Mai vor dem OLG Frankfurt (Update: Verschoben auf 20. Mai)

Das Verfahren gegen den Bundeswehr-Oberleutnant Franco A., der als angeblicher syrischer Flüchtling auftrat und nach Ansicht der Bundesanwaltschaft Anschläge geplant haben soll, beginnt am 18. Mai vor dem Oberlandesgericht Frankfurt. Dem 32-jährigen wird unter anderem die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat vorgeworfen.

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Luftangriff bei Kunduz 2009: Europäischer Gerichtshof sieht keine Verletzung der Menschenrechtskonvention

Für den Luftangriff bei Kunduz in Nordafghanistan im September 2009, bei dem zahlreiche Zivilisten ums Leben kamen, ist dem anordnenden deutschen Offizier keine Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention anzulasten.Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte wies mit dieser Entscheidung eine Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland ab.

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