Prozess gegen Franco A. ab dem 18. Mai vor dem OLG Frankfurt (Update: Verschoben auf 20. Mai)
Das Verfahren gegen den Bundeswehr-Oberleutnant Franco A., der als angeblicher syrischer Flüchtling auftrat und nach Ansicht der Bundesanwaltschaft Anschläge geplant haben soll, beginnt am 18. Mai vor dem Oberlandesgericht Frankfurt. Dem 32-jährigen wird unter anderem die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat vorgeworfen.
Das Frankfurter Gericht gab die Termine für die Hauptverhandlung am (heutigen) Dienstag bekannt. Dass sich das Verfahren gegen den Offizier so lange hinzog, begründete das OLG auch damit, dass der Haftbefehl gegen Franco A. bereits 2017 aufgehoben wurde und nach höchstrichterlicher Rechtsprechung zunächst die Fälle behandelt werden müssten, bei denen die Beschuldigten in Untersuchungshaft sitzen.
Aus der Mitteilung des Oberlandesgerichts*:
In dem Strafverfahren gegen den 32 Jahre alten deutschen Oberleutnant der Bundeswehr Franco A. hat der 5. Strafsenat (Staatsschutzsenat) des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (OLG) den Termin für den Beginn der Hauptverhandlung auf den 18.5.2021 bestimmt. (…)
Mit der im Dezember 2017 erhobenen Anklage hatte der Generalbundesanwalt Franco A. die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat im Sinne von § 89a StGB, Verstöße gegen das Waffengesetz, das Kriegswaffenkontrollgesetz und das Sprengstoffgesetz sowie Diebstahl und Betrug vorgeworfen.
Der Anklage zufolge soll Franco A. einen Anschlag – möglicherweise auf den vormaligen Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz Heiko Maas, die Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages Claudia Roth oder eine Menschenrechtsaktivistin – vorbereitet haben. Zu diesem Zweck habe er sich u.a. eine Pistole verschafft, die er am 22.1.2017 in einer Toilettenanlage im Flughafen Wien-Schwechat versteckt haben soll. Zudem soll er Munition und Sprengkörper sowie Waffenzubehör aus Beständen der Bundeswehr an sich genommen und unerlaubt zwei weitere Gewehre sowie eine weitere Pistole besessen haben.
Darüber hinaus wird Franco A. vorgeworfen, sich eine Identität als syrischer Flüchtling verschafft zu haben, um bei den späteren Ermittlungen nach dem Täter den Verdacht auf in Deutschland erfasste Asylbewerber zu lenken. Schließlich soll er in betrügerischer Absicht als angeblicher Flüchtling Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und dem Sozialgesetzbuch beantragt und erhalten haben. Der Angeklagte hatte im Dezember 2016 als angeblicher Flüchtling aus Syrien das Asylverfahren durchlaufen und den subsidiären Schutzstatus (§ 4 Abs. 1 AsylG) erlangt.
Franco A. war am 3.2.2017 bei dem Versuch, die Pistole aus dem Versteck im Flughafen Wien-Schwechat zu entnehmen, festgenommen und am 4.2.2017 wieder freigelassen worden. Nach einer erneuten Festnahme befand er sich vom 26.4.2017 bis zum 29.11.2017 in Untersuchungshaft.
Nach Eingang der Anklage hatte das OLG weitere Beweiserhebungen durch das Bundeskriminalamt angeordnet. Nachdem deren Resultate vorgelegen hatten, hatte der Senat mit Beschluss vom 7.6.2018 entschieden, das Hauptverfahren nicht vor dem OLG, sondern vor dem Landgericht Darmstadt zu eröffnen. Es fehle ein hinreichender Verdacht für die Begehung der die Zuständigkeit des Staatsschutzsenats begründenden Straftat der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat. Wegen der weiteren, nicht in die Zuständigkeit des OLG fallenden Anklagepunkte sei vor dem Landgericht Darmstadt zu verhandeln.
Gegen diesen Beschluss hatte der Generalbundesanwalt das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde eingelegt, über die der Bundesgerichthof zu entscheiden hatte. Mit Beschluss vom 22.8.2019 hob der Bundesgerichtshof den Beschluss des Senats vom 7.6.2018 auf und eröffnete das Hauptverfahren vor dem OLG, sodass nunmehr die Hauptverhandlung vor dem 5. Strafsenat durchzuführen ist.
Interessant wird auch die Frage, ob Franco A. Teil eines rechtsextremen Netzwerks innerhalb und über die Bundeswehr hinaus war. Dazu hatte es immer wieder Berichte gegeben, in den öffentlichen Aussagen zur Anklage ist davon nicht die Rede.
Update: Der Beginn des Prozesses wurde nach Angaben des Gerichts auf den 20. Mai verschoben; Gründe dafür wurden nicht genannt.
*Fürs Archiv die Pressemitteilung im Original:
20210216_OLG_Frankfurt_Beginn_Haupverhandlung_Franco_A
Ich bin sehr gespannt auf den Ausgang. Vor allem hinsichtlich der schweren staatsgefährdenden Gewalttat. Das Straftaten begangen wurden, dürfte ziemlich klar sein (und sei es auch „nur“ der Sozialbetrug) und das (schwere) Dienstvergehen vorliegen auch.
Aber die schwere, staatsgefährdende Gewalttat und die durch den Hausherren zu Recht angesprochene Frage nach der Zugehörigkeiten zu Netzwerken (wobei ich lieber von verfestigten oder weitreichenden Strukturen sprechen würde, denn ein Netzwerk kann ja alles sein, auch schon eine WhatsApp-Gruppe), dass sind mEn die beiden wichtigen und „kritischen“ Fragen.
Die Anzahl der Verhandlungstage ist ja auch überschaubar, so dass wir im Frühsommer hoffentlich bereits ein Urteil haben werden.
Na endlich,
jetzt können bald all die alten Diskussionen „KSK ist grundsätzlich rechts“ gegen „warten wir doch die Ergebnisse ab“ gegen „Die Hinweise mehren sich“ und gegen „Sie haben ja keine Ahnung was der Dienst im KSK bedeutet“ endlich beenden.
Werferfehler
Sorry, zu schnell getippt :(
Streiche: Ko sagt: 16.02.2021 um 13:50 Uhr
Setze: Koffer sagt: 16.02.2021 um 13:50 Uhr
In der NY Times war im Dezember ein super Artikel über Franco A., war glaube ich sogar hier damals verlinkt worden, bin mir aber nicht mehr sicher. Wer es aber noch nicht im Dezember gelesen hat, sollte es unbedingt jetzt machen, besser als alles was dt. Medien darüber bisher veröffentlicht haben.
Ist noch frei und über google auffindbar.
[Na, ist doch hier auch recht einfach auffindbar:
https://augengeradeaus.net/2020/12/lesestoff-die-geschichte-des-franco-a/
T.W.]
Aus meiner Sicht ist es bedenklich, wenn zwischen der Festnahme und dem Prozessbeginn mehr als 4 Jahre liegen.
Es bleibt zu hoffen, dass es zu einem fairen und gerechten Urteil kommt und die Bundeswehr dieses Kapitel abschließen kann.
@Florian Staudte: Das ist Alltag im deutschen Rechtswesen. Es dauert ewig bis es mal zum Prozeß kommt, was dann natürlich für zB Gedächtnislücken bei Zeugen sorgt oder Beweise verlustig gehen nach so langer Zeit. Oder in diesem ursprünglich sehr medienpräsenten Fall, daß kein Hahn mehr danach kräht.
@Christian Hackl
Die „Verbindung“ zum KSK erschließt sich mir nicht.
Franco A. hat dort nie seinen Dienst verrichtet.
Ein Beispiel dafür wie unterbesetzt und unterfinanziert die Justiz in Deutschland ist. 4 Jahre sind deutlich zu lange um einen solchen Prozess zu beginnen. Für den Angeklagten, da er sich in einer „zwischen Welt“ befindet die mit ihren Belastungen und Auswirkungen auf das Privatleben sehr extrem ist. Für die Gesellschaft, da nicht klar ist ob eine Vertrauensperson wie ein Offizier zu solchen Taten wirklich fähig ist.
Was bleibt, ein trauriges Gefühl das unsere staatlichen Institutionen bei weitem nicht mehr die nötige Handlungsfähigkeiten haben.
Ich hoffe dieser Prozess bringt, anders als viele Strafprozesse…. Licht in das Dunkel und ergründet die Wahrheit….
Ehrlich gesagt, außerhalb der Bundeswehr interessiert keinen einzigen Bürger dieses Verfahren. Es ist Eines von ganz vielen kleinen Delikten, nicht einmal ein Tötungsdelikt und davon gibt es viele, die ständig zu Hunderttausenden vor Gericht verhandelt werden. Es gibt zur Zeit für die 83 Millionen deutschen Bürger sicherlich größere Probleme als das Verfahren von „Franco A.“ In meinen Augen komplett unbedeutend.
@Sommerbiwak
Sie schrieben: „Das ist Alltag im deutschen Rechtswesen. Es dauert ewig bis es mal zum Prozeß kommt […]“
— Alltäglich sind derart lange Verfahren beileibe nicht. Durchschnittlich vergehen in Deutschland zwischen Anklageerhebung und Verurteilung zwölf Monate. Das ist zwar immer noch viel zu lang, auch vor dem Hintergrund der Abschreckungswirkung.
Doch begegnen uns Verfahren, die sich dermaßen in die Länge ziehen, eigentlich nur bei hochkomplexen Sachverhalten, übrigens fast immer in Wirtschaftsstrafsachen. Immerhin wird die Verfahrensdauer bei der Strafbemessung für A. Berücksichtigung finden.
@ Pete
Mit hoher Wahrscheinlichkeit wird der Prozess gegen Franco A. keinen besonderen Platz in der deutschen Rechtsgeschichte einnehmen.
Dennoch ist es schon wichtig zu erfahren, warum sich ein Soldat von seinem Dienstherren entfernt und warum das BAMF den Schwindel nicht entdeckt hat.
@Pete sagt: 18.02.2021 um 0:02 Uhr
„Ehrlich gesagt, außerhalb der Bundeswehr interessiert keinen einzigen Bürger dieses Verfahren. Es ist Eines von ganz vielen kleinen Delikten, nicht einmal ein Tötungsdelikt und davon gibt es viele, die ständig zu Hunderttausenden vor Gericht verhandelt werden.“
Da kann ich Ihnen nicht zustimmen. Wenn tatsächlich eine Bundeswehroffizier eine schwere staatsgefährdenden Gewalttat vorbereitet hat, dann wird das eine deutliche Welle in der öffentlichen Wahrnehmung verursachen und das auch mit Recht. Noch stärker dürfte sie sein, und auch das mit Recht, wenn die Tat in organisierten Strukturen geplant wurde. Also das was die Amis eine „conspiracy“ nennen.
Die wesentlich geringere Aufmerksamkeit wird vermutlich auftreten wenn er freigesprochen wird oder sich rausstellt, dass die „Netzwerke“ nichts mehr waren als ein paar lose WhatsApp-Gruppen. Das wäre auch alleine deswegen schon ärgerlich, weil ja die zum Teil emotional schon recht aufbauschenden Meldenung (auch unter Unterstützung durch die letzte IBuK selbst :( ), die Wellen haben hoch schlagen lassen.
Wir werden sehen.
Ich für meinen Teil bin sehr gespannt auf das Verfahren.
@Koffer
Sehe ich auch so. Dem Angeklagten wird nicht nur eine schwere Straftat vorgeworfen, sondern auch der ultimative Vertrauensbruch – das militärische Pendant zum korrupten Polizisten oder brandstiftenden Feuerwehrmann.
Obendrein hat dieses Verfahren einige Fragen zu stellen, deren Antworten uns alle interessieren müssen. Prozessuale Fragen etwa, denn der Weg zur Anklage war für die Strafverfolger nicht ohne Rückschlage. Aber auch die Leistung verschiedener Behörden, wie MAD und BAMF, wird zu bewerten sein.
Das das Verfahren außerhalb der Bundeswehr niemanden interessiere ist großer Schwachsinn.
Wer das glaubt, der hat einfach nicht aufgepasst, wie die Reaktionen bei den Hanauer Angehörigen sind, wie die davon berichten, dass es in einigen Gruppen inzwischen Konsens ist, nicht die Polizei zu rufen, wenn etwas passiert. Der hat auch nicht aufgepasst, was die Reaktion war, als Menschen NSU 2.0 Drohmails bekommen haben, mit Daten, die aus Polizeicomputern stammen. Der hat auch nicht gecheckt, wie groß der Vertrauensverlust in die Sicherheitsbehörden war, als der NSU sich selbst enttarnte.
Klar, unter denen, die sich nicht von Nazis bedroht fühlen, ist das Interesse vielleicht gering. Alle anderen verfolgen das Verfahren sehr wohl.
Und das hat auch Auswirkungen auf die strategische Situation der BRD. Denn es ist eine pure OIllusion, dass solche Risse in der Gesellschaft nicht von feindlichen Akteuren ausgenutzt werden würden, sei dies der islamistische Extremismus oder staatliche Informationskampagnen anderer Staaten.
Bundeswehroffiziere, die offen fremdenfeindlich sein können und dann aus ihrer trotzdem nicht gefährdeten dienstlichen Position Straftaten begehen und weitere planen, sind nicht nur ein Problem der Bundeswehr.
Das Urübel für mich, wie stellt sich ein deutscher Staatsbürger mit nicht arabischem Äußeren erfolgreich als syrischer Kriegsflüchtling unter dem Namen David Benjamin in einer Anhörung ohne Arabisch-Kenntnisse dar?
Einige Fragen der Anhörung beantwortete er ohne Übersetzung, gleich auf Deutsch mit französischem Akzent.
Der Anhörende [Soldat] und die marokkanische Übersetzerin für Arabisch lassen sich abspeisen, mit der Mär er sei in frankophonem Umfeld nahe Aleppo aufgewachsen.
Zwar geriet nach dem Ende des Ersten Weltkrieges Aleppo bis 1939 unter französisches Mandat, war jedoch arabisch, bzw in der Oberschicht osmanisch orientiert. Keine bzw. rudimentäre Arabisch-Kenntnisse müssen jedem Anhörenden daher oberfaul vorkommen.
Insofern erhoffe ich im Sinn von @muck auf Erhellung der diesbezüglichen Lage.
Behauptung dazu:
– Eine allein auf juristische Belange von Asyl- und Flüchtlingsrecht ausgerichtete Schulung für mit Anhörungen befasstem Personal ist eindeutig unzureichend. Die historische, kulturelle, politische und geografische Lage des vermeintlichen Herkunftsgebietes muss gekannt werden.
– Eine Dolmetscherin aus Marokko kann sich mit Personen aus Syrien auf Hocharabisch unterhalten, nicht aber in der dialektgebundenen Sprache der breiten Masse. Die Zuteilung dieser Person in das Anhörungsteam ist daher grundsätzlich hinterfragbar.
Anhörender und Dolmetscher beraten sich nach der Anhörung zum Wahrheitsgehalt, zur Wahrscheinlichkeit des Gehörten. Ein Zweifel hinsichtlich nicht nachweisbarer Sprachkenntnisse im Arabischen muss (!) sich ergeben und bei Unklarheiten in obligatorischer Zweitanhörung abklären lassen.
Ich hoffe also sehr um Aufhellung dieses Sachverhaltes, er war möglicherweise ursächlich für den „Erfolg“ des Olt Franco A.
@KPK
Natürlich ist das hanebüchen, der Schulunterricht in Syrien findet in arabischer Sprache statt, und auch die Verwaltungssprache ist arabisch.
@ KPK
Der von Ihnen beschriebene BAMF-Skandal ist doch zum Nebenaspekt herabgesunken, als herauskam, dass es sich beim Beschuldigten um einen Offizier der Bundeswehr handelte, der einen Anschlag geplant haben soll und vor allem, als Frau vdL der Bundeswehr pauschal ein Haltungsproblem attestierte. Ich bleibe da bei meiner seinerzeitigen Einschätzung, dass sie bereitwillig in die Bresche gesprungen ist, um vom ursächlichen Skandal abzulenken.
Nachdem Franco A. ja immer noch im Wirtschaftssystem der Bundeswehr geführt wird stellt sich mir die Frage ob er immer noch Dienstbezüge bezieht.
@ Fernmelder
Womöglich erhält er sie gekürzt, aber er erhält weiterhin Dienstbezüge, da er ja immer noch Soldat sein dürfte. Wieso denn auch nicht? Juristisch gilt er erst mit Richterspruch als verurteilt – mit all den (dienstrechtlichen) Folgen – rechtsstaatliche Prinzipien gelten auch für Beschuldigte.
Dieser Fall macht einen wirklich sprachlos. Schlimm, dass man in den eigenen Reihen solche Verräter und Terroristen hat. Hier muss der Rechtsstaat mit voller Härte durchgreifen!
@Florian Staudte
„Dennoch ist es schon wichtig zu erfahren, warum sich ein Soldat von seinem Dienstherren entfernt und warum das BAMF den Schwindel nicht entdeckt hat.“
Da gebe ich Ihnen Recht und ich hoffe doch, dass man dies inzwischen herausgefunden hat.
@Koffer
„Wenn tatsächlich eine Bundeswehroffizier eine schwere staatsgefährdenden Gewalttat vorbereitet hat, dann wird das eine deutliche Welle in der öffentlichen Wahrnehmung verursachen und das auch mit Recht.
Von einem „Einzeltäter“ auf die gesamte Organisation zu schließen ist immer ein Fehler. Ich glaube auch wirklich nicht, dass „die Öffentlichkeit“ – das sind nicht die Medien – wirklich so heftig reagieren würde. Ich habe mich mal in meinem Bekanntenkreis umgehört. Bei denen, die keinen Bezug zur Bundeswehr haben war der Name Franco A. und die Geschichte um ihn nicht bekannt.
„Noch stärker dürfte sie sein, und auch das mit Recht, wenn die Tat in organisierten Strukturen geplant wurde. Also das was die Amis eine „conspiracy“ nennen.“
Da stimme ich Ihnen absolut zu. Das wäre in der Tat eine Dimension, die in der Öffentlichkeit zu Recht eine große Beachtung finden würde.
@koffer:
„Wenn tatsächlich eine Bundeswehroffizier eine schwere staatsgefährdenden Gewalttat vorbereitet hat, dann wird das eine deutliche Welle in der öffentlichen Wahrnehmung verursachen“
Streiche „öffentlich“, setze „veröffentlichten“. Mein ziviles Umfeld weiss überhaupt nicht wer/was Franco A. überhaupt ist. Versendet unter medialem Grundrauschen. Ich wundere mich auch immer wieder.
@KPK & Hans Dampf:
Präzise das eigentliche Problem herausgearbeitet.
Ehrlicherweise geht es nicht um Franco A. und seinen Arbeitgeber. Es geht um das BAMF unter Weise – Vorgänger Schmidt ist ja zufällig genau bei High Noon im Sep 2015 unter persönlichen Gründen zurückgetreten – und dem m_o_n_a_t_e_l_a_n_g_e_n [oder waren es gar Jahre?] Kontrollverlust einer Behörde, die für die Integrität des Staatsvolks geradesteht. Wir reden nicht vom Wasserwirtschaftamt oder der Deichacht.
UvdL ist in die Bresche gesprungen, hat den Flakscheinwerfer auf „die Bundeswehr“ gezogen und ist trotz Problemen mit ihren akademischen Nachweisen souverän ungewählte Chefin der EU geworden und verantwortet aktuell die Impfstoffbeschaffung fern jedes Impfnationalismus.
Nur Fakten.
@CRM-Moderator
Das BAMF steht für die Integrität des „Staatsvolks“ [Anführungszeichen meine] ein? In was für einer Welt leben sie denn? Auch der monatelange „Kontrollverlust“ ist nichts außer einer Behauptung von rechtsaußen, oder gibt es dafür irgendwelche Belege? Die einzige tiefgreifende Untersuchung dazu gab es im Rahmen des BAMF-„Skandals“ in Bremen, wo letztendlich genau nichts herauskam.
Dass Menschen mit krimineller Energie staatliche Stellen aushebeln können, wenn sie wollen, ist eine immerwährende Wahrheit. In diesem Fall war es halt ein fremdenfeindlicher Bundeswehroffizier, der die kriminelle Energie hatte. Dafür die Schuld jetzt nicht eben jenem zu geben, sondern der Behörde, ist… spannend. Hätte es auffallen müssen? Klar. So what? Auch dem Finanzamt müssten viele Sachen auffallen.
Also nochmal zum mitschreiben: Das BAMF ist nicht für die „Integrität des Staatsvolkes“ zuständig. Ganz ehrlich halte ich das auch nur für ein Dogwhistling im Sinne einer Blut-und-Boden-Volksidee, aber you-do-you. Ist ja auch schön, das so offen zu machen. Wenn die Bundeswehr trotz wiederholter Überprüfung und eindeutiger Äußerungen des Franco A. – im Rahmen einer wissenschaftlichen Arbeit, also in aller Ruhe und mit viel Sorgfalt aufgeschrieben – einen inzwischen mutmaßlichen Rechtsterroristen nicht nur behält sondern auch befördert, dann hat da niemand mit Absicht einen Flakscheinwerfer irgendwo hingezogen. Der ist einfach dahin gegangen, wo das Problem ist.
@Commander Z sagt: 19.02.2021 um 1:00 Uhr
„Dieser Fall macht einen wirklich sprachlos. Schlimm, dass man in den eigenen Reihen solche Verräter und Terroristen hat.“
Ob das der Fall ist, genau dafür sind Gerichtsverfahren da um das festzustellen. Und ich gehe jetzt mal nicht auf die juristisch bedeutsamen Unterschiede zwischen den von Ihnen verwendeten Begriffen, vor allem dem letzteren, und den tatsächlich vorgeworfenen Straftaten ein. Ich gehe mal davon aus, Sie meinten es eher pauschal, denn sachlich-treffend.
„Hier muss der Rechtsstaat mit voller Härte durchgreifen!“
Bei solchen Forderungen bin ich immer hin und hergerissen. Sollte sich herausstellen, dass Franco A. tatsächlich Anschläge gegen Führungspersonen unseres Staates plante, dann muss das sicherlich, auch im Sinne der Generalprävention, deutlich geahndet werden.
Andererseits zeichnet sich das DEU Strafsystem durch das Ziel aus, ein gerechtes Urteil für jeden Einzelfall zu Fällen, „volle Härte“ erscheint mir da etwas zu reißerisch.
@Pete sagt: 19.02.2021 um 1:03 Uhr
„Von einem „Einzeltäter“ auf die gesamte Organisation zu schließen ist immer ein Fehler.“
LOL, ich glaube Sie haben mir meinen Standardsatz geklaut :))
@Pete sagt: 19.02.2021 um 1:03 Uhr
„Ich glaube auch wirklich nicht, dass „die Öffentlichkeit“ – das sind nicht die Medien – wirklich so heftig reagieren würde. Ich habe mich mal in meinem Bekanntenkreis umgehört. Bei denen, die keinen Bezug zur Bundeswehr haben war der Name Franco A. und die Geschichte um ihn nicht bekannt.“
@CRM-Moderator sagt: 19.02.2021 um 1:39 Uhr
„Streiche „öffentlich“, setze „veröffentlichten“. Mein ziviles Umfeld weiss überhaupt nicht wer/was Franco A. überhaupt ist. Versendet unter medialem Grundrauschen. Ich wundere mich auch immer wieder.“
@Pete & @CRM-Moderator
Wir werden sehen. Ich bin mir nicht sicher, ob das bei einem Schuldspruch so bleiben wird. Oder auch nur so bleiben sollte. Natürlich geht die Welt nicht unter, wenn es einen eidbrüchigen Oberleutnant in der Bundeswehr gibt, aber es wäre schon ein einschneidendes Ergebnis. So etwas hätten wir lange nicht mehr in unseren Reihen zu verzeichnen gehabt.
@sanjäger sagt: 19.02.2021 um 13:19 Uhr
„Wenn die Bundeswehr trotz wiederholter Überprüfung und eindeutiger Äußerungen des Franco A. – im Rahmen einer wissenschaftlichen Arbeit, also in aller Ruhe und mit viel Sorgfalt aufgeschrieben – einen inzwischen mutmaßlichen Rechtsterroristen nicht nur behält sondern auch befördert, dann hat da niemand mit Absicht einen Flakscheinwerfer irgendwo hingezogen.“
Der mutmaßliche „Rechtsterrorist“ (auch hier spare ich mir mal die Anmerkungen zu diesem Begriff) wurde natürlich nicht mehr befördert und ob er „behalten“ wird, ist ja davon abhängig ob und wenn ja welche Vorwürfe sich gegen ihn erhärten lassen.
Und das die Äußerungen im Rahmen des ersten Versuchs der Masterarbeit bereits klar hätten werden lassen wohin die Reise ging, halte ich für vollkommen übertrieben. Ich habe jahrelange Erfahrung als Disziplinarvorgesetzter und die Glaskugel hat der Dienstherr uns bisher noch nicht in die STAN (pardon SollOrg) hineingeschrieben.
Und ohne klare, gesicherte Aussagen kann man niemandem die Beförderung verweigern und erst Recht nicht rauswerfen. Man wird (aus guten Gründen) einen Staatsdiener nicht so ohne weiteres los. Das entspricht nicht den Vorgaben des Grundgesetzes.
Aber im Nachhinein sind immer alle klüger!
Pffff…
Aus gegebenem Anlass: Den Versuch, das jetzt zu einer Debatte über den von rechts behaupteten „Kontrollverlust“ zu machen, bremse ich rapide aus.
(Bei Bedarf finde ich auch noch weitaus deutlichere Worte für bestimmte Formulierungen. Netterweise sollte das unterbleiben.)
@Koffer
@Pete sagt: 19.02.2021 um 1:03 Uhr
„Von einem „Einzeltäter“ auf die gesamte Organisation zu schließen ist immer ein Fehler.“
LOL, ich glaube Sie haben mir meinen Standardsatz geklaut :))“
Nein, hat uns unser damaliger Rechtslehrer eingebleut ;-)), vor dem Hintergrund, dass es mal eine Zeit in der Bundeswehr gab, wo es durchaus üblich war den ganzen Zug/die ganze Kompanie wegen eines Einzeltäters aus diesem OrgElement zu bestrafen.