Prozess gegen Franco A. ab dem 18. Mai vor dem OLG Frankfurt (Update: Verschoben auf 20. Mai)

Das Verfahren gegen den Bundeswehr-Oberleutnant Franco A., der als angeblicher syrischer Flüchtling auftrat und nach Ansicht der Bundesanwaltschaft Anschläge geplant haben soll, beginnt am 18. Mai vor dem Oberlandesgericht Frankfurt. Dem 32-jährigen wird unter anderem die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat vorgeworfen.

Das Frankfurter Gericht gab die Termine für die Hauptverhandlung am (heutigen) Dienstag bekannt. Dass sich das Verfahren gegen den Offizier so lange hinzog, begründete das OLG auch damit, dass der Haftbefehl gegen Franco A. bereits 2017 aufgehoben wurde und nach höchstrichterlicher Rechtsprechung zunächst die Fälle behandelt werden müssten, bei denen die Beschuldigten in Untersuchungshaft sitzen.

Aus der Mitteilung des Oberlandesgerichts*:

In dem Strafverfahren gegen den 32 Jahre alten deutschen Oberleutnant der Bundeswehr Franco A. hat der 5. Strafsenat (Staatsschutzsenat) des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (OLG) den Termin für den Beginn der Hauptverhandlung auf den 18.5.2021 bestimmt. (…)
Mit der im Dezember 2017 erhobenen Anklage hatte der Generalbundesanwalt Franco A. die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat im Sinne von § 89a StGB, Verstöße gegen das Waffengesetz, das Kriegswaffenkontrollgesetz und das Sprengstoffgesetz sowie Diebstahl und Betrug vorgeworfen.
Der Anklage zufolge soll Franco A. einen Anschlag – möglicherweise auf den vormaligen Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz Heiko Maas, die Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages Claudia Roth oder eine Menschenrechtsaktivistin – vorbereitet haben. Zu diesem Zweck habe er sich u.a. eine Pistole verschafft, die er am 22.1.2017 in einer Toilettenanlage im Flughafen Wien-Schwechat versteckt haben soll. Zudem soll er Munition und Sprengkörper sowie Waffenzubehör aus Beständen der Bundeswehr an sich genommen und unerlaubt zwei weitere Gewehre sowie eine weitere Pistole besessen haben.
Darüber hinaus wird Franco A. vorgeworfen, sich eine Identität als syrischer Flüchtling verschafft zu haben, um bei den späteren Ermittlungen nach dem Täter den Verdacht auf in Deutschland erfasste Asylbewerber zu lenken. Schließlich soll er in betrügerischer Absicht als angeblicher Flüchtling Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und dem Sozialgesetzbuch beantragt und erhalten haben. Der Angeklagte hatte im Dezember 2016 als angeblicher Flüchtling aus Syrien das Asylverfahren durchlaufen und den subsidiären Schutzstatus (§ 4 Abs. 1 AsylG) erlangt.
Franco A. war am 3.2.2017 bei dem Versuch, die Pistole aus dem Versteck im Flughafen Wien-Schwechat zu entnehmen, festgenommen und am 4.2.2017 wieder freigelassen worden. Nach einer erneuten Festnahme befand er sich vom 26.4.2017 bis zum 29.11.2017 in Untersuchungshaft.
Nach Eingang der Anklage hatte das OLG weitere Beweiserhebungen durch das Bundeskriminalamt angeordnet. Nachdem deren Resultate vorgelegen hatten, hatte der Senat mit Beschluss vom 7.6.2018 entschieden, das Hauptverfahren nicht vor dem OLG, sondern vor dem Landgericht Darmstadt zu eröffnen. Es fehle ein hinreichender Verdacht für die Begehung der die Zuständigkeit des Staatsschutzsenats begründenden Straftat der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat. Wegen der weiteren, nicht in die Zuständigkeit des OLG fallenden Anklagepunkte sei vor dem Landgericht Darmstadt zu verhandeln.
Gegen diesen Beschluss hatte der Generalbundesanwalt das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde eingelegt, über die der Bundesgerichthof zu entscheiden hatte. Mit Beschluss vom 22.8.2019 hob der Bundesgerichtshof den Beschluss des Senats vom 7.6.2018 auf und eröffnete das Hauptverfahren vor dem OLG, sodass nunmehr die Hauptverhandlung vor dem 5. Strafsenat durchzuführen ist.

Interessant wird auch die Frage, ob Franco A. Teil eines rechtsextremen Netzwerks innerhalb und über die Bundeswehr hinaus war. Dazu hatte es immer wieder Berichte gegeben, in den öffentlichen Aussagen zur Anklage ist davon nicht die Rede.

Update: Der Beginn des Prozesses wurde nach Angaben des Gerichts auf den 20. Mai verschoben; Gründe dafür wurden nicht genannt.

*Fürs Archiv die Pressemitteilung im Original:
20210216_OLG_Frankfurt_Beginn_Haupverhandlung_Franco_A