Lesestoff: Die Geschichte des Franco A.
Immer wieder taucht hier in Kommentaren die Frage auf, was eigentlich aus dem Fall Franco A. geworden ist – dem Bundeswehr-Offizier, der sich als syrischer Flüchtling ausgab und, so die bislang bekannten Vorwürfe, Teil eines rechtsextremen Netzwerks war. Die New York Times-Kollegin Katrin Bennhold hat die (meines Wissens) bisher ausführlichste Geschichte dazu geschrieben – und dafür mehrfach auch mit Franco A. selbst gesprochen.
Sehr langer und sehr lohnender Lesestoff:
A Far-Right Terrorism Suspect With a Refugee Disguise: The Tale of Franco A.
Der Hausherr möge mir diesen kurzen OT verzeihen, aber weil ich (trotz meiner milden Kritik über bestimmte Aspekte des Artikels über Franco A.) ein großer Fan der NYT bin, hier ein weiterer, aktueller Artikel mit DEU Bezug:
https://www.nytimes.com/2020/12/31/world/europe/vilseck-germany-us-army.html?action=click&module=News&pgtype=Homepage
@ Fehlbesetzung
Zitat:“Wer sich ernsthaft anmaßt zu beurteilen, dass ihm das nie passiert wäre, oder dass er das alles hätte kommen sehen und frühzeitig die richtigen Schlüsse gezogen- und dann auch konsequent die richtigen Massnahmen durchgesetzt hätte.“
Fehler passieren, aber wenn man auf den Stuben nach Rechtsrock CD beim Stubendurchgang sucht und auf sonstige Zeichen von radikalen bis extremistischen Ansichten der (Mannschafts-)Soldaten achtet, sollte man als Disziplinarvorgesetzter auch in der Lage sein, beim Lesen einer rechtsextremistischen Masterarbeit eines Offiziers die richtigen Schlüsse zu ziehen.
@ Pete
Zitat: „Ich stimme Ihnen zu 100 Prozent zu. Jeder Disziplinarvorgesetzte handelt subjektiv. Wie sollte es anders sein? Wenn der Disziplinarvorgesetzte „pflichtgemäß ermittelt und pflichtgemäß abgewogen hat“ dann ist er seiner Verantwortung gerecht geworden. Wer einmal Disziplinarvorgestzter war, der weiß, dass dies nie einfach ist und vor Allem nie „eindeutig“ ist.“
Ich nehme zur Kenntnis, dass Sie als Disziplinarvorgesetzter es sich nicht zutrauen, eine eindeutig rechtsextremistsche Masterarbeit mit übersteigerten nationalisten Bezügen beim Lesen zu erkennen.
Vielleicht sind / waren Sie als Disziplinarvorgesetzter am falschen Platz, in der falschen Position eingesetzt.
Zitat: „[sarc]Allein aus der Tatsache, dass ein karriereorientierter Offizier ein wenig komisch ist, abzuleiten, dass er zu beobachte sei … da hätten die entsprechenden Stellen und/oder Behörden aber viel zu tun. [/sarc]“
Aha, und was machen Sie als Disziplinarvorgesetzter mit einem rechtsextremistischen Mannschaftsdienstgrad, rechten CDs auf der Bude, rechtsextremen Sprüchen bei Zugfeiern usw. ?
[sarc] Der Mann ist halt ein bischen komisch, aber sonst ganz in Ordnung, oder ? [/sarc]
@ Jas
1 +++
@Jas sagt: 31.12.2020 um 12:32 Uhr
„Nein. Im gerichtlichen Disziplinarverfahren is es nur üblich bei gleichzeitigem Strafprozess zuerst das juristische Urteil abzuwarten um dann abzuwägen wie man disziplinär verfährt.“
Sie verwechseln hier etwas. Sie verwechseln das aktuelle Strafverfahren mit den damaligen Vorwürfen wegen der Masterarbeit, die sich ausschließlich (!) im Bereich eines nur schwer nachweisbaren „Gesinnungsdienstvergehens“ bewegten.
Die Masterarbeit damals wäre schon für eine einfache Diszplinarmaßnahme vermutlich schon nicht ausreichend gewesen, für ein gerichtliches Disziplinarverfahren und erst Recht für eine Entlassung hätte sie keinerlei rechtliche Grundlage gebeten.
Wie gesagt, Sie verwechseln hier zwei Zeitperioden, die einige Jahre aus einander liegen.
„Und ich sage bewusst NUR, da die Anordnung zum Verbot der Ausübung des Dienstes, Tragen der Uniform und Kürzung der Bezüge angeordnet wird, wenn fest mit einer Entfernung aus dem Dienst zu rechnen ist.“
„fest“ ist natürlich kein juristischer Begriff, aber ich weiß, was Sie meinen und (rein unfachmännisch) haben Sie damit recht. Allerdings wird es spannend, sollte das OLG zum Ergebnis kommen das nur die geringeren Vorwürfe (Sozialbetrug) nachweisbar sind. Dann dürfte Franco A. unterhalb eines Jahres bleiben und DANN wird das dann notwendige truppendienstliche Verfahren sicherlich spannend werden.
„Man könnte (Und hätte wohl) – wären die Truppendienstgerichte nicht mit irgendeinem Kleinmüll überfrachtet – ihn auch früher aus dem Dienst entfernen und entlassen.“
Ich habe auch schon überlegt, warum man das in diesem Fall nicht getan hat. Gerade wenn man bedenkt, mit welchem Druck die letzte IBuK den Fall anfangs betrieben hat… Vermutlich erwartete man ein schnelles Strafurteil über einem Jahr und hoffte sich damit das truppendienstliche Verfahren ersparen zu können. Ob das im Ergebnis die richtige Entscheidung war, bleibt abzuwarten.
„Ist die Bundeswehr als Institution und ihre Soldat_innen als Gemeinschaft resilient genug um wirksame Abwehrfähigkeiten und ein Selbstverständnis der “Null Toleranz” zu allen Extremen zu entwickeln“
Einerseits haben Sie Recht und unsere Streitkräfte müssen „null Toleranz“ gegen Extreme aufweisen (was Sie mEn aber auch schon seit längerem tun), aber andererseits heißt „null Toleranz“ nicht immer der Lynchmob. Auch wenn man keinerlei Toleranz gegen Extreme und Extremismus hat, muss man jedem Einzelfall in der Bearbeitung dann dennoch gerecht werden und die zu treffenden Entscheidungen immer sachgerecht abwägen.
@0815 sagt: 31.12.2020 um 17:43 Uhr
„Ich schließe mich auch der Meinung an das an solchen Einrichtungen nur „Erwachsene“ und Berufserfahrene Stabsoffiziere über einen längeren Zeitraum verbleiben sollten. Nicht aber der junge Lt/OLt der sich noch in einer Phase der Prägung befindet.“
Noch schlimmer, es sind ja anfangs noch nicht einmal Offiziere! Die Kameraden kommen da noch knapp über einem Jahr Dienstzeit als Fahnenjunker hin :(
Der Fall Franco A. erinnert mich immer an einen Arbeitsunfall.
Manche glauben, Arbeitsunfälle passieren einfach so.
Andere sind der Meinung, Arbeitsunfälle werden verursacht. Indem Vorschriften missachtet werden und Leichtsinnigkeit Einzug hält.
Die Berufsgenossenschaften vertreten das Verursachungsprinzip.
Auf Franco A. übertragen kann das nur bedeuten, dass das System Bundeswehr gerade solche Fälle ermöglicht und nicht garantiert ausschließt. Die Gründe dafür sind sehr vielfältig.
@Georg
Okay, ich hatte jetzt eher die Geschichte mit dem Scheinasylanten im Sinn, als die von ihnen angesprochene Arbeit. Dazu kann ich nichts sagen, dazu fehlt mir der Background.
Ich meine mich zu erinnern, dass die erste Arbeit zurückgewiesen wurde, glaube sogar von einem Franzosen … aber das kann auch falsch sein.
Und ihr letztes Zitat, das war auch ich und nicht Pete, das war eher lustig gemeint, so von wegen karriereorientierte Offiziere sind immer ein bißchen seltsame Typen. Aber ich erkenne selbst, das ist nicht klar genug ausgedrückt von mir. Ich dachte dabei nicht an eine politische Orientierung, überhaupt nicht.
+ Rechtsstaat, Unschuldsvermutung, primärer Erziehungsauftrag des Diszplinarrechts? Alles Humbug, sofort Kopf ab!
+ Gesinnungsfragen in akademischen Arbeiten kritisch, aber zurückhalten beurteilen? Ach Quatsch. Sofort die Entlassung einleiten, egal was Gerichte später sagen!
+ Problemstellung beschwerde- und gerichtsfeste Tatsachenfeststellung? Das ist doch kein Problem, das bekommt doch jeder hin!
+ Disziplinarvorgesetzer, Wehrdisziplinaranwalt, Personalführung? Die da oben sind alle doof, ich hätte es besser gemacht!
Mein Fazit:
1. Im Nachhinein wissen alle immer alles es immer besser.
2. [sarc] Im Zivilen läuft alles besser, nur die Bw bekommt es nicht hin in die Köpfe von Menschen hinein zu schauen. [/sarc]
Ich bin raus.
@Georg
„Ich nehme zur Kenntnis, dass Sie als Disziplinarvorgesetzter es sich nicht zutrauen, eine eindeutig rechtsextremistsche Masterarbeit mit übersteigerten nationalisten Bezügen beim Lesen zu erkennen.“
Ich habe etwas Anderes geschrieben, als was Sie behaupten, Zitat:
„Jeder Disziplinarvorgesetzte handelt subjektiv. Wie sollte es anders sein? Wenn der Disziplinarvorgesetzte „pflichtgemäß ermittelt und pflichtgemäß abgewogen hat“ dann ist er seiner Verantwortung gerecht geworden.“
Ich weiß nicht, was das mit Ihrem Kommentar zu meiner obigen Äußerung zu tun hat.
„Vielleicht sind / waren Sie als Disziplinarvorgesetzter am falschen Platz, in der falschen Position eingesetzt.“
Was soll solche Polemik? Sie kennen mich nicht und auch nicht meine Aufgabenerfüllung als Disziplinarvorgesetzter. Ich empfinde diese Art der Argumentation, die sich lediglich darin abarbeitet den Argumentationsgegner herabzusetzen, als intellektuell und argumentativ „hilflos“.
@ Koffer
Zitat: „Die Masterarbeit damals wäre schon für eine einfache Diszplinarmaßnahme vermutlich schon nicht ausreichend gewesen, für ein gerichtliches Disziplinarverfahren und erst Recht für eine Entlassung hätte sie keinerlei rechtliche Grundlage gebeten.“
Es geht doch gar nicht darum, ob nach der damaligen Masterarbeit eine Disziplinarmaßnahme angebracht gewesen wäre. Der einfache Satz in der Beurteilung durch den Disziplinarvorgesetzen „Der Lt Franko A. zeigt in seinen schriftlichen Äußerungen eine übersteigerte nationale Gesinnung“ hätte vollkommen ausgereicht.
Eine Tatsachenbehauptung, die man durch die Masterarbeit jederzeit hätte belegen können. Hierarchien von Beurteilungslesern, zukünftigen Disziplinarvorgesetzten usw. hätten daraus ihre Schlüsse gezogen.
Es erhebt sich die die Frage warum dieser Satz nicht als Personalaktenvermerk oder als Beurteilungsvermerk des Lt. Franko A. aktenkundig gemacht wurde. Darin liegt das Versagen der ganzen Vorgesetzten des damaligen Leutnants und das ist innerhalb des Systems Bundeswehr, in der vermeintlichen oder tatsächlichen intrinsischen Resilienz der Organisation gegen rechtsnationales Gedankengut nie aufgearbeitet worden !
@Georg
„Der einfache Satz in der Beurteilung durch den Disziplinarvorgesetzen …“
Ist die Arbeit überhaupt „aktenkundig“ geworden? Beurteilungsrelevant (bzw. als Grundlage hierfür) wurde sie jedenfalls nicht. Dem Franco A. wurde ja nahegelegt, diese zurückzuziehen und eine neue einzureichen, was er auch tat.
@ Pete
zitat:
„Ich habe etwas Anderes geschrieben, als was Sie behaupten, Zitat:
„Jeder Disziplinarvorgesetzte handelt subjektiv. Wie sollte es anders sein? Wenn der Disziplinarvorgesetzte „pflichtgemäß ermittelt und pflichtgemäß abgewogen hat“ dann ist er seiner Verantwortung gerecht geworden.“
Ich weiß nicht, was das mit Ihrem Kommentar zu meiner obigen Äußerung zu tun hat.
Haben Sie schon mal etwas von dem „rechtsfehlerfreien Ermessen“ von Amtspersonen gehört und angewendet?
Wenn Sie sich das rechtsfehlerfreie Ermessen von Tatbeständen zutrauen, dann können Sie als Disziplinarvorgesetzter (DV) arbeiten, wenn Sie meinen jeder beurteilt subjektiv einen objektiven Tatbestand anders (rechtsextremistische Masterarbeit mit übersteigerten nationalistischen Zügen), dann sind Sie als DV aus meiner Sicht am falschen Platz in der Hierarchie der Bw eingesetzt.
Ich hoffe es ist jetzt klarer geworden und wenn der DV damals bei der rechtsextremen Masterarbeit „pflichtgemäß ermittelt und abgewogen hätte“, dann hätte er zumindestens einen Vermerk über die rechtsextreme Masterarbeit in der Personalakte des Lt Franko A. anlegen müssen. Der wäre vermutlich nach 3 Jahren wieder gelöscht worden, wenn es keine weitere Vorfälle gegeben hätte und jeder der nachfolgenden Chefs und die Vorgesetzten des Personalamtes der Bw wäre informiert gewesen.
@Georg
Was hat es zu ermitteln gegeben? Lag ein Disziplinarvergehen oder eine Wehrstraftat vor? Man hätte ggf. den MAD informieren können, der eine Befragung durchgeführt hätte.
@ Thomas Melber
Zitat: „Was hat es zu ermitteln gegeben? Lag ein Disziplinarvergehen oder eine Wehrstraftat vor? Man hätte ggf. den MAD informieren können, der eine Befragung durchgeführt hätte.“
Aus meiner Sicht hätte es für den zuständigen Disziplinarvorgesetzten (DV) von Lt. Franko A. nach den vorgelegten Entwurf der Masterarbeit eine ganze Menge von Sachen zu ermitteln gegeben.
Da wäre als erstes die Frage der Treuepflicht des Soldaten als Grundpflicht aller Soldaten zu klären gewesen.
Bekanntlich ist die Treuepflicht des Soldaten nach § 7 Soldatengesetz (SG) im § 8 SG in Bezug auf unseren demokratische Verfassung nochmal spezifiert und erläutert worden.
„§ 8 Eintreten für die demokratische Grundordnung (SG)
Der Soldat muss die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes anerkennen und durch sein gesamtes Verhalten für ihre Erhaltung eintreten.“
Das dieses Eintreten für die demokratische Grundordnung des Grundgesetztes durch den Lt. Franko A. mit dem vorgelegten Entwurf der Masterarbeit in Frankreich eindeutig und zweifelsfrei nicht vorhanden war, hätte der zuständige DV bei seinen Ermittlungen nach dem Vorfall erkennen müssen. Insofern hat er eben nicht „pflichtgemäß ermittelt und pflichtgemäß abgewogen“ in seinen Ermittlungen, sondern hat bewusst mit seiner Disziplinargewalt eine vorhandene Dienstpflichtverletzung, charakterliche Nichteignung des Lt. Franko A. unter den Tisch gekehrt. Dies stellt nach meiner Beurteilung eine schuldhafte Verletzung seiner Dienstpflichten als DV dar, mithin also ein Dienstvergehen seinerseits dar. Man sollte überprüfen ob diese Dienstpflichtverletzung verjährt ist, oder ob man den damaligen DV noch maßregeln kann.
Ebenso gefährlich erscheint es mir, wenn sich aus Intoleranz gegenüber anderer Ansichten, eine Atmosphäre entwickelt, in der jeglicher Diskurs ausgeschlossen wird.
Es ist widersinnig mit Ermessen zu argumentieren und im nächsten Satz jegliches Ermessen allein in der eigenen Ansicht als richtig verortet zu interpretieren.
Diese überbordene Interpretationshoheit in der rechtlichen Bewertung sollte uns auch motivieren, denjenigen genauso entschieden entgegenzutreten wie allem Anderen.
[Worauf wollen Sie jetzt hinaus? Bisschen mehr Verständnis für rechtsextremistische und verfassungsfeindliche Ansichten? Könnte man fast so verstehen… T.W.]
@TW
Franco A. hat eine „wissenschaftliche“ Arbeit (Master Thesis) vorgelegt, deren Inhalt nicht „pc-konform“ war und Irritationen und Klärungsbedarf ausgelöst hat. In wie weit der A. sich den Inhalt explizit persönlich zu eigen gemacht hat oder nur eine Art Dystopie beschreibt (argumentative Hintertüre) ist nicht klar, da wohl keiner der hier Schreibenden die Thesis gelesen hat.
In jedem Fall wurde ihm bedeutet, daß die Arbeit für sie Karriere eher hinderlich sein würde worauf er sie dann auch zurückzog und eine neue vorlegte. In wie weit dies Eingang in eine Beurteilung gefunden hat wissen wir nicht, ebenso wenig mögliche Reaktionen von Kameraden des A., mit denen er sich mglw. ausgetauscht hat. Bei uns ist der Lehrkörper der UniBw (insb. wohl der HSU) ja eher „links“ orientiert, was auch für die Forschenden des MGFA zugetroffen hat oder noch zutrifft. Daß der DDO die Arbeit nicht im Gegensatz zum FRA Prüfer durchwinkt versteht sich, selbst wenn er den Inhalt für nicht so kritisch gehalten haben sollte; dies hätte nur Friktionen verursacht.
Übrigens: das Werk „Das Heerlager der Heiligen“ – https://de.wikipedia.org/wiki/Das_Heerlager_der_Heiligen – ist gerade auch in Frankreich sehr bekannt und kontrovers diskutiert.
[Ich habe die Arbeit gelesen. Und nein, es geht nicht darum, dass etwas lediglich „nicht pc-konform“ war. Die „war doch alles ganz harmlos“-Fraktion ist ja wieder stark… T.W.]
@Georg
„Ich hoffe es ist jetzt klarer geworden und wenn der DV damals bei der rechtsextremen Masterarbeit „pflichtgemäß ermittelt und abgewogen hätte“, dann hätte er zumindestens einen Vermerk über die rechtsextreme Masterarbeit in der Personalakte des Lt Franko A. anlegen müssen. “
– Ich die Masterarbeit nicht gelesen, daher lehne ich mich diesbezüglich auch nicht aus dem Fenster. Haben Sie die Arbeit gelesen?
– Wenn ich recht informiert bin hat der Disziplinarvorgesetzte „pflichtgemäß ermittelt“ und auch einen Rechtsberater eingeschaltet. Die Beiden haben abgewogen und sind eben, damals in der konkreten Situation, zu einem anderen Ergebnis gekommen, als Sie.
Damit lasse ich es bewenden. Wer sich selbst, wohlgemerkt im Rückblick und ohne Kenntnis der gesamten damaligen Entscheidungsgrundlage, zum „Richter“ einer angeblich einzig richtigen und möglichen Entscheidung macht, mit dem lohnt es sich nicht rational zu debattieren. Es ist dann eben eine „Gesinnungssache“. Sie haben Ihre Meinung, mehr auch nicht.
Ich bleibe dabei: der Rechtsstaat ist der Maßstab. Sowiet mir bekannt ist wurde sowohl gegen den Disziplinarvorgesetzten als auch gegen den Rechtsberater ermittelt und Ihnen wurde nach meiner Kenntnis kein Dienstvergehen nachgewiesen. Das sollte eigentlich reichen in einem Rechtsstaat.
@Georg
Ihre absoluten“zweifelsfreien“ Bewertungen des Falles und der anderen Diskutanten lassen in mir ein flaues Gefühl aufkommen. Und ich wäre gespannt, wie Ihr „einfache[r] Satz in der Beurteilung“ bei Beschwerde dagegen abgeschnitten hätte.
@T.W.
Mein Verständnis für extremistische Ansichten ist null, sowohl rechtsextrimistische -, als auch linksextremsitische- und auch keine fundamentalistischen Ansichten sind für mich akzeptabel.
Warum ist es eigentlich so, dass das Werben um Toleranz und das Festhalten an der Rechtsstaatlichkeit grundsätzlich missgedeutet wird? Es ist eine gesellschaftliche Herausforderung, jederzeit und jeder Form des Extremismus entschieden entgegenzutreten, genauso ist es unsere gesellschaftliche Aufgabe hierbei das Augenmaß nicht zu verlieren. Verfehlungen werden rechtsstaatlich abgearbeitet, bis zu einem Urteil gilt die Unschuldsvermutung. Ermittlungen erfolgen ergebnisoffen und fördern belastende- wie entlastende Tatsachen zutage.
In dieser Betrachtung, sind die Argumentationen von @Georg für mich nicht akzeptabel.
@Georg 03.01.2021 um 20:04 Uhr
Dazu mein Kommentar vom 04.01.2021 um 11:43 Uhr
Um es auf den Punkt zu bringen. Der Fall Franco A, liegt bei den Gerichten, dort wird ermittelt und geurteilt.
Weiterhin:
@Georg 04.01.2021 um 9:07 Uhr
Einzelnen Aspekte des Falles als schuldhafte Versäumnisse aller beteiligten Disziplinarvorgesetzten zu kolportieren sehe ich im Widerspruch mit dem rechtsstaatlichem Prinzip.
Ausserdem sind die Argumente von @Georg oftmals gleich aufgebaut, und folgen dem Prinzip des „argumentum ad hominem“.
@Georg 02.01.2021 um 9:20 Uhr
Es ist ermüdend und anstrengend, aber man darf keinem geistigen Brandstifter das Feld überlassen.
@T.W. Ich hoffe es erklärt zu haben?
@ Fehlbesetzung
Wenn jemand ein Argument nicht verstehen will, dann bringt es auch nichts es mehrmals zu erklären. Wenn Sie der Meinung sind der Disziplinarvorgesetzte des Lt Franko A. in Frankreich hat keinen Fehler gemacht, wie er die rechtsextremistischen Masterarbeit gelesen hat und sie für den Soldaten folgenlos verstreichen hat lassen, dann können wir uns lange unterhalten ohne dass wir zu einem Ergebnis kommen werden.
Sie werben für Toleranz und Rechtstaatlichkeit im Verhalten ohne auf mein Argument der fehlenden Verfassungstreue (§ 8 SG) des Lt. Franko A. einzugehen. Dies hätte der zuständige DV sehen und ahnden müssen.
Zitat: „Es ist ermüdend und anstrengend, aber man darf keinem geistigen Brandstifter das Feld überlassen.“
Ich weiß nicht wem sie als geistigen Brandstifter bezeichnen, sollten Sie jedoch damit mich gemeint haben, dann stelle ich fest, dass ihr Vorgehen das übliche Verfahren ist ( „und folgen dem Prinzip des „argumentum ad hominem“), das sie mir vorwerfen und selbst anwenden.
Wenn man sich nicht mit dem Argument, dem Sachverhalt der Gegenseite auseinandersetzen will (hier fehlende Verfassungstreue des Lt Franko A. und Pflichtverstoß nach § 8 SG, der nicht vom DV geahndet wurde), sondern den Kommentator als Person angreift.
Damit will ich es belassen, denn wenn man die andere Seite nicht verstehen will, dann bringt auch alles diskutieren nichts !
PS: Ich sehe die ganze Argumentation hier nicht als Eintreten für Toleranz und Rechtsstaatlichkeit, sondern als Schutzbehauptungen potentieller oder tatsächlicher Disziplinarvorgesetzter in der Bw, die ihre eigene Entscheidungsschwäche und ihre eigene stromlinienförmige Angepasstheit ihrer speziellen Karriereschiene nicht riskieren wollen, indem sie ein hartes Urteil gegen den Mainstream der damaligen Bw-Führung aussprechen wollen.
Es sind die gleichen Kommentatoren, die sich dann aufregen, wenn der Dienstherr genauso unspezifiert von seinem uneingeschränkten Versetzungsrecht von Soldaten gebraucht macht und z.B. den Kommandeur von Pfullendorf (ohne Schuldvorwurf) einfach versetzt haben um „am Standort einen Neuanfang zu ermöglichen“.
Gleiches gilt für die Angelegenheit des Rechtsberaters im Heeresamt (oder Heeresausbildungskdo ?), der die Vorgänge in Pfullendorf wohl anders als die politische Führung der Bw bewertet hat und auch entsprechend behandelt wurde.
@TW
„Die „war doch alles ganz harmlos“-Fraktion ist ja wieder stark“. Beziehen Sie dies auf die Master Thesis? Das kann ich leider nicht beurteilen, da ich sie – im Gegensatz zu Ihnen – nicht gelesen habe.
Es bleiben daneben ja noch ganz handfeste Vorwürfe, wie z.B. Waffen- und Munitionsdiebstahl.
Langsam wird das hier doch ziemlich absurd. Ich empfehle zum Komplex rund um seine Masterarbeit einfach mal die inhaltlichen Informationen im entsprechenden Wikipedia-Eintrag (der komplette Artikel ist sowieso sehr lesenswert, um das gesamte Muster in seinen Handlungen besser zu sehen):
https://de.wikipedia.org/wiki/Terrorermittlungen_gegen_Bundeswehrsoldaten_ab_2017#Rassistische_Masterarbeit
In meinen Augen besteht die einzige interessante Diskussion spätestens nach dem vernichtenden Urteil vom Fachgutachter Jörg Echternkamp vom Zentrum für Militärgeschichte und Sozialwissenschaften der Bundeswehr („Bei dem Text handelt es sich nach Art und Inhalt nachweislich nicht um eine akademische Qualifikationsarbeit, sondern um einen radikalnationalistischen, rassistischen Appell, den der Verfasser mit einigem Aufwand auf eine pseudowissenschaftliche Art zu unterfüttern sucht.“ Und am Ende: „Es würde mich sehr interessieren, welche Konsequenzen es hat.“) darin, wie und warum Vorgesetzte und Wehrdisziplinaranwalt zu ihren faszinierenden Urteilen gekommen sind („vermeidbare Sorgfaltlosigkeit“, „wissenschaftliche Schlechtleistung“. Es deute „alles darauf hin, dass der Soldat angesichts der ihm unzweifelhaft zugeschriebenen hohen Intellektualität ein Opfer seiner eigenen intellektuellen Fähigkeit in der Darstellung geworden ist. Aufgrund des gewonnenen Persönlichkeitsbildes sind Zweifel an der erforderlichen Einstellung zur Werteordnung nicht nur nicht belegbar, sondern auszuschließen“.). Und warum es keinen Eintrag in seine Personalakte gab.
😀😅😂
@Georg
Sehr gut! +++1
@Axel B.
Ohne dem A. beispringen zu wollen, aber eine Masterarbeit ist nun auch keine „wissenschaftliche“ Arbeit, von daher ist der wissenschaftliche Anspruch daran auch niedriger anzusetzen. Wir wissen auch nicht, ob der französische Prüfer über den Inhalt hinaus an der Form oder an der Struktur der Arbeit Anstoß genommen hat. Üblicherweise werden Thema der Arbeit und möglicher Aufbau im Vorfeld besprochen und die Arbeit kontinuierlich begleitet – zumindest ist das im Zivilen der Fall. Da hätte man also schon vor Einreichung eingreifen und gegensteuern sollen.
Davon ab wird Herr Echternkamp die Arbeit erst nach Bekanntwerden des Falles Franco A. bewertet haben, da wäre ein wohlwollendes positives Votum – zumindest was Form und Aufbau anbelangt – in jedem Fall nicht angebracht, was nicht heißen soll, daß er mit seiner Beurteilung daneben liegt.
Ich habe die Zustände in der französischen Offizierausbildung selbst erfahren. Die französische Geschichte ist aus einer anderen Perspektive geschrieben als unsere eigene. Das mag der Erläuterung vieler dort gepflegter kruder Rituale, Denkweisen und Traditionen auch teilweise dienen. Eine sinnvolle zeitgemäße Erklärung für viele Praktiken ergibt sich daraus nicht.
Das nun gerade eine Stimme aus solch einem Umfeld zu einer Masterarbeit bemerkt, dass selbst für deren Verhältnisse hier eine hinterfragenswerte inhaltliche Grenzüberschreitung stattgefunden hat, sollte jedem zu denken geben.
Wer nicht weiss, wie das zu verstehen ist, sollte sich gewahr machen, dass Masterarbeiten an wissenschaftliche Standards gebunden sind. Auch die Themenwahl, die Aufbereitung des Themas und die Zulassung des Themas zur Prüfung betreffend. Das dieses Thema (mit der dazugehörigen Literatur) überhaupt zur Bearbeitung zugelassen wurde, zeigt wie weit der mögliche Denkrahmen dort normalerweise gesteckt wird.
Umso bemerkenswerter das dortige Urteil und umso hinterfragenswerter die anschließenden Reaktionen der Bundeswehr.
All das, was es über Franco A.s Gedankenwelt zu lesen gibt, als harmlose geistige Experimentierfreude eines unschuldigen Heranreifenden abzutun, ist für mich der Versuch die Debatte auf ein Abstellgleis zu diskutieren.
@Georg
Zur Rechtsstaatlichkeit gehört es ebenso, die rechtliche Bewertung den zuständigen Stellen zu überlassen, und im Weiteren, das Ergebnis zumindest mal zu tolerieren.
Da ich die entsprechende Arbeit nicht gelesen habe, urteile ich darüber nicht,
Im Bezug auf die disziplinare- und/oder strafrechtliche Relevanz der gesamten Angelegenheit oder ihrer Teile, vertraue ich auf die damit befassten Institutionen.
Die unbestrittenen Vorwürfe sehe ich als schwerwiegend an, und sie reichen sicherlich aus, um daraus statusrechtliche Konsequenzen abzuleiten. Anzuraten ist ein professioneller Umgang mit diesem Verfahren und in der Abarbeitung korrekt und solide zu agieren. Wieviel mehr würde es schaden, wenn die Maßnahmen im Nachhinein keinen Bestand hätten?
@Georg
Wie sie hier diejenigen sehen, die nicht ihre Meinung teilen, bedarf nicht ihrer Erläuterung … glücklicherweise oder bedauerlicherweise diskreditieren sie damit höchst selbst ihre durchaus berechtigten Einwände und Argumente.
@Georg sagt: 04.01.2021 um 14:32 Uhr
„Es sind die gleichen Kommentatoren, die sich dann aufregen, wenn der Dienstherr genauso unspezifiert von seinem uneingeschränkten Versetzungsrecht von Soldaten gebraucht macht und z.B. den Kommandeur von Pfullendorf (ohne Schuldvorwurf) einfach versetzt haben“
Kein staatliches Handeln ist jemals „uneingeschränkt“ berechtigt. Wir leben in einem Rechtsstaat.
@Thomas Melber:
Also bei uns an der Uni ist eine Master-Arbeit durchaus eine „wissenschaftliche Arbeit“. So wie eigentlich an jeder anderen mir bekannten Uni auch. So wie sogar schon jede Hausarbeit zuvor (wobei die Bewertung da gnädiger ausfällt, weil sie ja noch der Übung dienen). Die MA-Arbeit ist die Abschlussarbeit, mit der “ mit der die Fähigkeit nachgewiesen wird, innerhalb einer vorgegebenen Frist ein Problem aus dem jeweiligen Fach selbständig nach wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten.“ (https://www.kmk.org/fileadmin/veroeffentlichungen_beschluesse/2003/2003_10_10-Laendergemeinsame-Strukturvorgaben.pdf)
Das gilt übrigens auch schon für die BA-Arbeit. Wer eine Master-Arbeit abliefert und (i.d.R. auch eine BA-Arbeit abgeliefert hat), von dem kann und wird erwartet werden, dass er nach wissenschaftlichen Grundsätzen arbeitet.
@ Axel B.
Danke für den HInweis! Da sollte aber nun wirklich für jeden Geschmack etwas dabei sein.
Ich muß mir auch den Vorwurf gefallen lassen, warum ich nie die Wikipedia dazu befragt habe.
Ich hatte ja ganz vergessen, dass er sogar Berufssoldat (BS) ist.
Ich vermute, er wurde bereits als Berufsoffizieranwärter (BOA) eingestellt, da die Ernennung zum BS kurz nach Abschluss seiner Ausbildung statt fand. Oder muss man sich nicht in der Truppe beweisen um BS zu werden?
Ein Disziplinarverfahren bzgl. der Masterarbeit hätte doch bestimmt die Ernennung zum BS verhindert/verzögert?
Ich halte von dem Konzept BOA ohnehin nichts, aber das führt ins Off-Topic.
Ausführlich hatte schon vor über einen Jahr die NZZ den Fall in einer kleinen Artikelserie beleuchtet und auch mit A. Und dessen Freundin gesprochen?
[Ja, wie hier in den Kommentaren schon erwähnt. T.W.]
@LLTr
„Ein Disziplinarverfahren bzgl. der Masterarbeit …“
Auf die Begründung zum „Diszi“ wäre ich gespannt.
@ Thomas Melber
Ernsthaft?
Ich kenne weite Auszüge aus der Arbeit Franco A.
Ohne große Probleme wären disziplinare Ermittlungen wegen Verstoßes gegen:
§7 SG
§8 SG
§9 SG
§10 SG
§11 SG
§12 SG
§13 SG
§17 SG
möglich und wohl auch erfolgreich gewesen. Dazu muss man nichtmal “kreativ” sein, das sind die Verstöße bei rechtsextremen Äußerungen, Verwendung von verbotenen Symbolen und sonstigen Delikten aus dem Bereich. 1000fach schon angewendet – leicht nachzulesen. Rechtsextreme und Verfahren gegen diese gibts schon “nen ticken länger” bei der Bw…
Warum man das nicht gemacht hat wäre jetzt Spekulation…
Jetzt sind wir endgültig im Bereich der Spekulationen und was wäre wenn und überhaupt angekommen… So scheint mir diese Debatte langsam recht sinnfrei.
@Georg
„PS: Ich sehe die ganze Argumentation hier nicht als Eintreten für Toleranz und Rechtsstaatlichkeit, sondern als Schutzbehauptungen potentieller oder tatsächlicher Disziplinarvorgesetzter in der Bw, die ihre eigene Entscheidungsschwäche und ihre eigene stromlinienförmige Angepasstheit ihrer speziellen Karriereschiene nicht riskieren wollen, indem sie ein hartes Urteil gegen den Mainstream der damaligen Bw-Führung aussprechen wollen.“
+ 1
Vollkommen richtig und leider schon seit ein paar Jahren hier normale Diskussionskultur.
Die schweren Verfehlungen der letzten Jahre in der Bundeswehr sind doch gerade durch die fehlende oder schwache Sanktionierung von kleineren und leichteren Verstößen und dem Wegschauen einiger Vorgesetzten entstanden.
Ob man Franco A. nun wegen der Masterarbeit hätte maßregeln sollen, können nur die Experten mit Sachkenntnis beurteilen.
Ich kenne nur den Wikipediartikel und weiß, dass es zumindest nicht seine Stube war mit dem Sturmgewehr an der Wand, sondern ein Gemeinschaftsraum.
Dass aber ein Leutnant in der Bundeswehr im 21. Jahrhundert wagt (!) in seiner Masterarbeit (!) solche Thesen aufzustellen und diese Masterarbeit auch zugelassen wird, ist doch ein starkes Zeichen wie locker man mit diesem Gedankengut innerhalb der Liegenschaft und innerhalb der Bundeswehr umgeht. Man soll nicht so tun, als wenn seine Kameraden und Vorgesetzten über Jahre nichts von seinen Ansichten mitbekommen haben.
Nichts gegen wissenschaftliche Arbeiten und auf keinen Fall bin ich gegen Denkverbote und Aufarbeitung, aber diese Themenbereiche sollten mal schön den fertigen Fachleuten an Instituten vorbehalten sein.
Ein ehemaliger bekennender linker Kamerad hatte eine Friendstaube als Aufkleber auf dem Privat-PKW und wurde auf Drängen des MAD innerhalb der Kompanie, unter Angabe von anderen Gründen, versetzt (aus dem Geschäftszimmer), nur weil ein US-Präsident kam und die Kompanie bei der Planung eingebunden war und wahrscheinlich der Secret Service in diesem Soldaten ein Sicherheitsproblem sah.
Wenn Soldaten wie Franco A. solche Böcke schießen, wird immer so getan als wären den Vorgesetzten die Hände gebunden -unzählige Beispiele bei Verfehlungen („linke“, „rechte“, „normale“) zeigen aber auch, dass es eben doch geht.