Fall Franco A.: Haftbefehl aufgehoben, Tatvorwürfe bleiben bestehen (Neufassung)
Der Bundeswehr-Oberleutnant Franco A., der als angeblicher syrischer Flüchtling auftrat und Anschläge mit rechtsextremistischem Hintergrund geplant haben soll, kommt nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) auf freien Fuß. Der 3. Strafsenat des Karlsruher Gerichts kam am (heutigen) Mittwoch zu dem Beschluss, dass es keinen dringenden Tatverdacht für den Vorwurf der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat gebe. Einen Anfangsverdacht gebe es aber weiterhin, ebenso würden Franco A. weiterhin Betrug und Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz vorgeworfen. Das reiche aber nicht aus, die seit sieben Monaten dauernde Untersuchungshaft fortzusetzen.
Der Oberleutnant, stationiert beim Jägerbataillon 291 in Illkirch bei Straßburg, war am 27. April in Untersuchungshaft genommen worden. Die Ermittler waren auf seine Spur gekommen, nachdem er eine alte französische Pistole samt Munition auf dem Wiener Flughafen Schwechat deponiert hatte, die entdeckt worden war. Nach Abgleich seiner Personendaten fiel auf, dass er sich als angeblicher syrischer Flüchtling in Deutschland hatte registrieren lassen.
Bei den Ermittlungen stießen die Ermittler auf weitere Männer, die zunächst als mögliche Komplizen angesehen wurden, sowie auf Listen von Politikern und Aktivisten, die als Vorbereitung für eine Anschlagsplanung interpretiert wurden. Außerdem wurden bei Franco A. weitere Kriegswaffen sowie bei den anderen Männern Munition entdeckt, die zumindest teilweise aus Bundeswehrbeständen stammte.
Die Bundesanwaltschaft übernahm die Ermittlungen, da sie von einem Verdacht nach dem Paragraphen 89a des Strafgesetzbuches ausging. Eine solche Straftat beinhaltet unter anderem den Verdacht auf die Absicht von Mord oder Totschlag und muss geeignet [sein], den Bestand oder die Sicherheit eines Staates oder einer internationalen Organisation zu beeinträchtigen oder Verfassungsgrundsätze der Bundesrepublik Deutschland zu beseitigen, außer Geltung zu setzen oder zu untergraben.
Gerade für diesen Vorwurf gebe es allerdings keinen dringenden Tatverdacht, entschied der Bundesgerichtshof jetzt:
Dem Beschuldigten wird daneben vorgeworfen, er habe nach einem zuvor gefassten Tatplan zu einem derzeit noch unbekannten Zeitpunkt einen Angriff auf das Leben hochrangiger Politiker und Personen des öffentlichen Lebens vorbereitet. Als Anschlagsopfer seien Personen vorgesehen gewesen, die sich für ihr – aus der Sicht des Beschuldigten – flüchtlingsfreundliches Engagement besonders auszeichnen. Der Beschuldigte habe den Anschlag mit der in Wien aufgefundenen Pistole durchführen und die anschließenden Ermittlungen aus fremdenfeindlicher Gesinnung in Richtung der in Deutschland erfassten Asylbewerber lenken wollen.
Hinsichtlich dieses Tatvorwurfes besteht nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen kein dringender Tatverdacht. Voraussetzung hierfür ist eine große bzw. hohe Wahrscheinlichkeit dafür, dass der Beschuldigte die ihm vorgeworfene Tat begangen hat; diese ist nicht gegeben.
Zwar gebe es keine neuen Umstände, die Franco A. entlasteten, betont der 3. Strafsenat. Auch sei zu berücksichtigen, dass sich der Oberleutnant und die anderen Beschuldigten konspirativ verhalten hätten, zudem bestehe weiterhin der Anfangsverdacht der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenen Gewalttat. Allerdings sei die Strafe, die Franco A. für die anderen ihm vorgeworfenen Straftaten wie Betrug und Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz zu erwarten habe, nicht so hoch, dass weiterhin Fluchtgefahr angenommen werden müsse – und die sieben Monate Untersuchungshaft müssten auf eine eventuelle Strafe angerechnet werden.
Zudem habe Franco A. seine privaten Kontakte in Deutschland; bei einer Flucht nach Frankreich, dessen Sprache er fließend beherrscht, müsse er mit Auslieferung rechnen. Deshalb bestehe kein Grund, weiterhin Untersuchungshaft anzuordnen.
Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs ist nicht die Entscheidung in dem ausstehenden Strafverfahren gegen den Oberleutnant, zudem auch der 3. Strafsenat die Vorwürfe der Ermittler wegen des Betruges als angeblicher syrischer Flüchtling sowie wegen des Besitzes von Kriegswaffen, unter anderem ein Sturmgewehr G3, aufrecht erhielt. Die Gerichtsverhandlung gegen Franco A. und damit das Urteil stehen also noch aus.
Nachtrag: Die Stellungnahme des Verteidigungsministeriums, erwartbar angesichts der weiter laufenden Ermittlungen:
Das BMVg hat heute über den Generalbundesanwalt Kenntnis erhalten, dass Franco A. heute aus der Untersuchungshaft entlassen wurde. Ungeachtet dessen werden die bereits laufenden disziplinaren Ermittlungen in der Bundeswehr fortgeführt.
Franco A. ist bereits während der Untersuchungshaft vorläufig des Dienstes in der Truppe enthoben worden. Gegen ihn liegt zudem ein Uniformtrageverbot vor.
Weitere mögliche strafrechtlichen Ermittlungen liegen in der Zuständigkeit der Bundesanwaltschaft.
@Daniel Lücking | 07. Dezember 2017 – 22:07
„Wer vor diesem Hintergrund nicht beim kleinsten Anzeichen rechter Umtriebe in der Bundeswehr Maßnahmen ergreift – und dazu zähle ich auch die strikte Regulierung des Waffenumgangs bei Reservistenkameradschaften – der handelt grob Fahrlässig.“
Ich hätte Ihnen zugestimmt, wenn Sie nicht „der handelt grob fahrlässig“, sondern „der WÜRDE grob fahrlässig handeln“ geschrieben hätten.
Denn ich sehe keinerlei Anhaltspunkte für ein solches, falsches Vorgehen, von daher können wir es doch bitte beim Konjunktiv lassen ;)
„Stattdessen hört man aber ein MiMiMi vom DBwV und Soldaten sind gekränkt. Das sind Prioritäten, die mir nicht gefallen.“
„MiMiMi“?!?! Die Ehre derjenigen zu verteidigen, die mit ihrem Dienst Deutschland schützen und besser machen ist Ihrer Meinung nach „MiMiMi“?!
DAS sind Prioritäten, die MIR nicht gefallen :(
PS
„und dazu zähle ich auch die strikte Regulierung des Waffenumgangs bei Reservistenkameradschaften“
Da bin ich bei Ihnen, allerdings nicht wegen irgendwelcher angeblicher „rechten Umtriebe“, sondern weil ich keinen dienstlichen Grund dafür sehe, das Freizeitvergnügen von Reservistenkameradschaften durch hoheitliches Handeln zu unterstützen.
Wenn bestimmte Reservisten für Ihre Dienstleistung regelmäßige Aufrechterhaltung ihrer Schießbefähigung benötigen (z.B. auf Spiegeldienstposten oder in einer der RSUKp), dann hat der Dienstherr das selbst sicher zu stellen. Wenn das aber nicht notwendig ist, dann gehört das auch nicht unterstützt…
Mit Blick auf die aktuelle Berichterstattung u.a. im Spiegel ist die Nutzung des Konjunktivs eine nette Idee, geht aber am Thema vorbei.
Fakt ist, dass die Bw Menschen mit Affinität zum Rechtsextremismus anzieht.
Fakt ist, dass wir innerhalb der Bw einen gewollten, gewünschten und auch absolut notwendigen Korpsgeist haben, der eine unnachgiebigen Aufarbeitung und Ahndung bestimmter Vergehen nicht immer unterstützt.
DEM muss man entschieden entgegentreten. Das hat dann auch nichts mit mangelnder Fehlertoleranz zu tun.
WIR müssen deutlich machen, dass ein solcher Geist in der Truppe nicht toleriert wird und schon gar nicht rechte Seilschaften.
Und da hätte ich mir in den letzten Monaten auch ein bisschen mehr von der Truppe erwartet als zu sagen: „Das machen wir doch schon sowieso schon so.“
[Hinweis aus meiner journalistischen Sicht: im Deutschen steht die indirekte Rede um Konjunktiv. Und ich kann keine Aussage treffen, wenn mir die Fakten nicht bekannt sind. Deshalb ist es keineswegs nur eine nette Idee… T.W.]
@Harry | 08. Dezember 2017 – 14:21
„Mit Blick auf die aktuelle Berichterstattung u.a. im Spiegel ist die Nutzung des Konjunktivs eine nette Idee, geht aber am Thema vorbei.“
Ich denke nicht! Denn auch die aktuell in der Berichterstattung erwähnten Vorfälle (so sie denn zutreffen), ändern nichts an der Tatsache, dass es nach bisheriger Fakten- und Erkenntnislage nicht nur kein „braunes Netzwerk“ o.ä. gibt, sondern sogar sehr erfreulich wenig Vorfälle in einer Organisation unserer Größe und soziologischer Struktur!
Natürlich ist jeder dieser Vorfälle einer zu viel. Natürlich muss man mit den richtigen Maßnahmen auf die Verursacher einwirken und wenn das nicht wirkt oder es nicht ausreicht, muss man sich von ihnen trennen.
Aber das alles hat nichts damit zu tun, dass die Bundeswehr eine ehrenhafte Institution mit ehrenhaften Staatsdienern ist, die ein Recht darauf hat für ihre Verdienste um Deutschland geachtet und vor ungerechtfertigten Pauschalangriffen in Schutz genommen zu werden.
„Fakt ist, dass die Bw Menschen mit Affinität zum Rechtsextremismus anzieht.“
Da wäre ich mir nicht so sicher. Die Bundeswehr ist viel zu sehr in der Demokratie und in unserer pluralistischen Gesellschaft verankert um wirklich attraktiv für Nazis zu sein.
Klar gibt es den einen oder anderen, der trotzdem zu uns kommt, aber doch erstaunlich wenige, wenn man bedenkt…
„WIR müssen deutlich machen, dass ein solcher Geist in der Truppe nicht toleriert wird und schon gar nicht rechte Seilschaften.“
Das tun wir doch. Wir machen es deutlich und gehen gegen solche Menschen vor.
Das immer wieder zu fordern, als würde es nicht schon längst geschehen erzeugt einen falschen Eindruck!
„Und da hätte ich mir in den letzten Monaten auch ein bisschen mehr von der Truppe erwartet als zu sagen: „Das machen wir doch schon sowieso schon so.““
Oja, ich auch, aber in die andere Richtung. Ich bin sehr traurig darüber wie wenige aus der militärischen Führungsebene (B9 und B10 meine ich) gehandelt haben und sich öffentlich vor ihre Soldaten gestellt haben :(
PS
Und der hier im Blogeintrag durch den Hausherren berichtete Sachverhalt ist ja ein gutes (ärgerliches) Beispiel genau für dieses schlechte Verhalten von mehr als einem Politiker und das sich „nicht-vor-die-Soldaten“ stellen durch hohe Generale!
Das der OLt A. nicht (mehr) in diese Streitkräfte gehört und er vermutlich mehr als nur eine Straftat begangen hat (und sei es auch „nur“ die Unterschlagung der Gelder) war ja schon sehr früh sehr deutlich.
Aber die ärgerlichen Anwürfe, die daraus gegen das Btl, gegen die Bw, gegen die Traditionspflege etc. etc. gemacht wurden waren schon sehr früh fern jeglicher Angemessenheit.
Und wenn man meine konservativ-traditionelle Auffassung vom Soldatentum nicht teilt (das ist ja jedem selbst überlassen), aber wie man mit dem AC SKA und den zuständigen WDA umgegangen war (und ist immer noch!) unerträglich!
@Daniel Lücking
„Stattdessen hört man aber ein MiMiMi vom DBwV und Soldaten sind gekränkt. Das sind Prioritäten, die mir nicht gefallen“
Das MiMiMi haben wohl nur Sie vernommen. Es ist die Pflicht eines Vorgesetzten (und der Bund § 31 SG) und oberste Priorität seinem anvertrautem Personal Vertrauen und Fürsorge zukommen zu lassen.
Wer dies nicht tut, muss sich nicht wundern wenn Loyalität schwindet.
Es ist die Aufgabe dieses Interessenverbandes für die Angehöhrigen der Bundeswehr (Mitglieder) das Wort zu ergreifen und den Dienstgeber an seine Pflicht zu erinnern. Anscheinend hat man ja dazu gelernt (siehe aktueller Fall) und fällt nicht gleich über ganze Verbände her und vorverurteilt die anvertrauten.
So, nun hat die Bundesanwaltschaft endlich Anklage erhoben und der Fall wird hoffentlich medial dann endlich abgearbeitet sein. Von einem rechtsextremen Netzwerk las ich nichts mehr. Nach Abschluss der Verhandlungen sind wir schlauer.
[Dazu gibt’s einen neuen Eintrag, weitere Kommentare zu dem Thema bitte dort. T.W.]