Todesfall bei Rekruten-Basisausbildung: 23-jähriger Gebirgsjäger nach Sport gestorben
Ein 23-jähriger Rekrut der Bundeswehr ist nach einem Schwächeanfall beim Sport während der Basisausbildung gestorben. Der Vorfall ereignete sich bereits am vergangenen Montag beim Gebirgsjägerbataillon 233 in Mittenwald. Nach einem Todesfall bei einem Ausbildungsmarsch im Heer vor fast zehn Jahren hatte die größte Teilstreitkraft die Bedeutung der individuellen persönlichen Unversehrtheit hervorgehoben.
Den Tod des Rekruten teilte die Gebirgsjägerbrigade 23 am (heutigen) Donnerstag mit:
Die 6. Kompanie des Gebirgsjägerbataillons 233 in Mittenwald führte am Morgen des 5. Oktober mit den Soldatinnen und Soldaten der Basisausbildung den Kompaniesport durch. Der 23-jährige Soldat wurde nach einem Schwächeanfall zum Ende der Ausbildung zunächst durch sanitätsdienstlich qualifizierte Ausbilder erstversorgt und überwacht.
Nach dem Transport in das örtliche Sanitätszentrum der Bundeswehr wurde der Soldat reanimationspflichtig. Die Übergabe an die sofort alarmierten zivilen Rettungskräfte und der Transport in das örtliche Krankenhaus fand unmittelbar darauf statt.
Noch am selben Abend verstarb er im Krankenhaus im Beisein seiner Familie.
Der Zwischenfall werde von den zuständigen Behörden untersucht; weitere Angaben könne die Brigade dazu nicht machen.
Im Juli 2017 waren bei einem Ausbildungsmarsch des Offizieranwärter-Bataillons des Heeres in Munster vier Soldaten zusammengebrochen, einer verstarb einige Tage danach. Dabei spielten möglicherweise zuvor nicht erkannte Vorerkrankungen eine Rolle. Als Konseuqenz ordnete das Ausbildungskommando des Heeres Konsequenzen an: Fordernde körperliche Ausbildung müsse immer dann beendet werden, wenn ein Lehrgangsteilnehmer klar mache, dass er nicht mehr könne. Ob entsprechende Umstände in Mittenwald eine Rolle spielten, ist bislang nicht bekannt.
(wird ggf. ergänzt)
Die Hitzewelle dieses Jahr ist vorbei, was die/eine Ursache 2017 für für die Zusammenbrüche war. Ein gesunder junger Mann sollte ohne Vorerkrankung oder akuter Erkrankung nicht bei Kompaniesport sterben können. Die BW will nach ihrer Darstellung alles richtig gemacht haben. Wenn bei Schwächeanfall erstversorgt wurde, wie behauptet, muss eine Vorerkrankung vorliegen. Nur wenn der Rekrut trotz Schwächeanfall gezwungen worden wäre, den Sport fortzusetzen, wäre es ein Verschulden der BW.
Da keiner von uns dabei war und Hintergründe zur Intensität, Vorbelastung und Dauer der ausbildung sowie die Konstitution des Soldaten nicht bekannt sind, kann man sich die Kommentare eigentlich sparen, zumindest bis o.g. öffentlich verfügbar ist/sind.
Den Angehörigen mein Beileid und viel Kraft in dieser schwierigen Zeit!
Mein Beileid gilt den Angehörigen vund den Kameraden.
@ Berufspessimist
Volle Zustimmung. Wir waren alle nicht dabei. Unsere Gedanken sind bei den Angehörigen.
Es ist jedoch aktuell so viel Druck auf dem Kessel, dass sogar „blinde und einbeinige“ Menschen eingestellt werden.
Mindestens einmal pro Woche frage ich mich, wie es der ein oder andere ins System Bundeswehr geschafft hat.
In den letzten Wochen habe ich mehrfach gehört, dass der BFT in den allermeisten Fällen nicht mehr im Assessment-Center verlangt würde, sondern erst in der Truppe gefordert würde. Das wäre immer schon bei Nicht-SAZ möglich gewesen, aber derzeit erlebe man eine regelrechte Umkehr der Situation. So käme die große Mehrzahl (!) der Leute in die Basisausbildung, ohne BFT gemacht bzw. bestanden zu haben. Falsche Gerüchte oder ist da etwas dran?
Das Problem hierbei ist, daß auch im zivilem Leben und besonders auch bei Leistungssportlern solche Fälle immer wieder vorkommen. Siehe z.B. der dänische Nationalspieler Christian Erikse, der dies schon zweimal nur durch den Einsatz eine Defibrillators ( einmal AED, einmal ICD, überlebt hat.
Klar kann man jetzt sagen, so etwas basiert auf Vorerkrankungen des Herzens, diese können aber subtil sein (Erkrankungen z.B. von Ionenkanälen (mikroskopisch kleine Eiweißstrukturen der Herzmuskelzellen)). Selbst medizinischen Experten für diese Erkrankungen gelingt es nicht immer, so etwas bei Untersuchungen (EKG, Belastung -EKG, Herz ultraschall) zu finden.
Deshalb ist es sinnvoll automatische Defibrillatoren in der Fläche vorzuhalten und die Bevölkerung daran sowie in Wiederbelebung zu schulen.
Florian Staudte sagt:
08.10.2026 um 18:55 Uhr
„Es ist jedoch aktuell so viel Druck auf dem Kessel, dass sogar „blinde und einbeinige“ Menschen eingestellt werden.“
So ist es. Das gilt einerseits für die physischen Eigenschaften und gleichermaßen für die psychischen Eigenschaften. Die Assessment-Center können wir uns schon länger sparen.
Zeitungen Schreiben, dass der verstorbene Rekrut erst ein paar Tage bei der BW war. Deshalb ist anzunehmen, dass er am 01.10.26 in die BW eingetreten ist. Die ersten beiden Tage dienen der Einkleidung usw. der Rekruten, dann war Feiertag und Wochenende, so dass der Rekrut am Montag, den 05.10.26, vermutlich beim ersten Sport in der BW seinen Schwächeanfall erlitten hat. Ich kann mir nur schlecht vorstellen, dass die BW seine Rekruten beim ersten Kompaniesport überfordert. Logisch wäre es dagegen, dass die Ausbilder einen Eindruck vom Fitness Zustand der neuen Rekruten gewinnen wollen. Die BW behauptet ja auch, dass die Fitness der Rekruten langsam aufgebaut werden soll und nicht gleich Gewaltmärsche durchgeführt würden.
Wenn es wie zu meinen Bundeswehrzeiten abgelaufen ist, wird der Rekrut erstmal als Simulant hingestellt und der Vorgang runtergespielt. Bis er zu einem qualifizierten Arzt kommt, der ihm helfen kann, vergeht viel Zeit.
Bezügl. EFW152 08.10.2026 um 20:46 Uhr
möchte ich fragen, welche Regelungen es in der Bw gibt, die eine prophylaktische Anwesenheit von (Rettungs-)Sanitätern verpflichtend vorschreibt, insbesondere bei Belastungsübungen, die Soldaten an ihre Leistungsgrenze bringen?
@ Leopard: Wenn man man unterstellt, dass die Pressemeldung der Wahrheit entspricht, dann war das hier deutlich anders abgelaufen:
„Der 23-jährige Soldat wurde nach einem Schwächeanfall zum Ende der Ausbildung zunächst durch sanitätsdienstlich qualifizierte Ausbilder erstversorgt und überwacht. Nach dem Transport in das örtliche Sanitätszentrum der Bundeswehr wurde der Soldat reanimationspflichtig.“
Es scheint vielmehr so gewesen zu sein, dass hier ein sehr akutes Geschehen mit fatalem Ausgang vorgefallen ist … Man sollte einfach abwarten, was die Ermittlungen ergeben und nicht wild vor sich hin spekulieren.
Jetzt warten wir erstmal die Untersuchung ab. Alles andere ist Glaskugelleserei.
Die Zeit der Schinder bei der Truppe ist längst vorbei.
In jedem Fall ist es eine Tragödie. Der Familie aufrichtigstes Beileid.
Die betroffenen Ausbilder werden auch ihr Paket an der Sache zu tragen haben.
@Florian Staudte sagt: 08.10.2026 um 18:55 Uhr
„Es ist jedoch aktuell so viel Druck auf dem Kessel, dass sogar „blinde und einbeinige“ Menschen eingestellt werden.“
Ja, das geht, irgendjemanden muss man ja einstellen. Aber wehe, das polizeiliche Führungszeugnis ist nicht sauber, dann wird sofort abgelehnt.
Deutsch, gesund, wehrwillig, sportlich und eine weiße Weste. Da wird die Luft dann irgendwann dünn.
@ Zivilist Es gibt eine Tabelle, in der aufgeführt ist, bei welchen Ausbildungsvorhaben Sanitätspersonal vor Ort sein muß oder z.B. nur innerhalb einer bestimmten Frist vor Ort sein muß. Das ist klar geregelt. Üblich bei der Bundeswehr ist, dass es vom Leichten zum Schweren geht, damit die Soldaten sich an die Belastung gewöhnen können.
@Zivilist, 09.10.2026, 12:14 Uhr:
„…welche Regelungen es in der Bw gibt, die eine prophylaktische Anwesenheit von (Rettungs-) Sanitätern verpflichtend vorschreibt, insbesondere bei Belastungsübungen, die Soldaten an ihre Leistungsgrenze bringen?“
Zu meiner aktiven Zeit gab es so etwas nicht. Die Erreichbarkeit von med. Kräften in Rufbereitschaft war ausreichend. Ich erwarte, dass sich daran bis heute nichts geändert hat. Alle länger dienenden Soldaten (also die Ausbilder) sind in Selbst- u. Kameradenhilfe ausgebildet (und das im Vergleich zu zivil sehr gut), z.T. sogar besser.
Im Gegenzug frage ich, wo ist denn die „prophylaktische Anwesenheit von (Rettungs-)Sanitätern“ im zivilen Bereich bei körperlich harten oder gefährlichen Arbeiten (z.B. Bauarbeiter, Dachdecker,…).
@ ORR
Es gibt eindeutige Regelungen, welche sanitätsdienstliche Unterstützung (Bereitschaft, Anwesenheit SanTrupp, Anwesenheit SanOffz) bei welchen Ausbildungsvorhaben erforderlich ist. Bei der regulären Sportausbildung ist regelmäßig keine sanitätsdienstliche Unterstützung anwesend.
Es wird bestimmt aufgeklärt werden, was die Ursache des Todes war.
Es gent überhaupt nicht um die Anwesenheut von medizinischem Personal, sondern um die Ausbildung von Wiederbelebung in der Breite (möglichst schon in der Schule beginnend) und idealerweise dem raschen Zugriff auf einen AED. Dies ist in zivilen so und in der BW würde ich das auch erwarten. Mehr nicht.
Scheinbar geben sich manche Kommentatoren keine Mühe mehr, ihre Menschenverachtung oder Unkameradschaftlichkeit zu verbergen: ich kann Ihnen aus ärztlicher Sicht versichern, dass auf Grund unerkannter Vorerkrankungen trotz tadelloser Musterungsergebnisse junge Menschen bei z. B. sportlicher Betätigung einem plötzlichen Herztod erliegen können. Wie richtigerweise bereits erwähnt wurde, gibt es unter anderem angeborene Fehlbildungen des Reizleitungssystems des Herzens oder der Ionenkanäle der Herzmuskulatur. Das kann jahrelang asymptomatisch verlaufen und unter ungünstigen Umständen doch zum Tode führen. Beispielhaft seien zahlreiche (körperlich fitte!) Leistungssportlerinnen und -sportler genannt, welche plötzlich bei einem Wettbewerb versterben. Und die sind mehr als gründlich ärztlich durchgecheckt worden. Hier ad hoc von einem Versagen des Einstellungsverfahrens oder niedrigen Einstellungshürden (à la „wir nehmen jeden“) zu schwadronieren, lässt deutliche charakterliche Defizite erkennen. Spekulationen jeglicher Art verbieten sich hier, nicht zuletzt nach § 12 SG. Im Übrigen sollten alle Soldatinnen und Soldaten im Rahmen der EH-A-Ausbildung die Herz-Lungen-Wiederbelebung und die Anwendung eines AED beherrschen. Falls nicht: das zuständige SanVersZ unterstützt hier gerne! Nicht nur den Hinterbliebenen, sondern auch den betroffenen Kameradinnen und Kameraden gilt unser aller Mitgefühl.
„Es ist jedoch aktuell so viel Druck auf dem Kessel, dass sogar „blinde und einbeinige“ Menschen eingestellt werden.“
Das ist einfach nicht wahr und ist eine Falschausage. Ich selbst habe erlebt wie beim Eignungsfeststellungsverfahren vom Karrierecenter München zb. rigoros ausortiert wurde. Das ist nun 10 Monate her. Die nehmen nicht jeden. Viele sind beim Arzt oder Gespräch durchgerauscht und wurden ausgesiebt. Eine Minderheit kam weiter. Ich weiss nicht ob Sie einen Einblick hatten, meiner jedenfalls zeigte ein für mich überraschendes Bild. Habs vorher auch anders gesehen.
Ein Vorredner hat es bereits angedeutet. Aufgrund des Personalmangels wird mittlerweile gefühlt jeder eingestellt. Das kann zwangsläufig zu solchen tragischen Ereignissen führen, wenn bei der medizinischen Eignungsuntersuchung nicht mehr genau genug hingeschaut wird und Menschen eingestellt werden, die den körperlichen und psychischen Anforderungen des Soldatenberufs nicht gewachsen sind.
In meinem damaligen Ausbildungszug (Kampftruppe) hatten wir Soldaten mit Asthma, Rückenfehlstellungen, Menschen, die keine 50 Meter sprinten konnten, übergewichtige Offizieranwärter und Kameraden, bei denen aufgrund ihrer körperlichen Voraussetzungen, ihrer charakterlichen Eigenschaften oder ihrer mentalen Belastbarkeit erhebliche Zweifel an der Eignung für die kämpfende Truppe bestanden.
Natürlich muss nicht jeder Soldat ein Hochleistungssportler sein. Aber gerade in der Kampftruppe müssen gewisse körperliche und psychische Mindestanforderungen erfüllt werden. Diese Anforderungen existieren nicht ohne Grund. Wer sie nicht erfüllt, gefährdet im Ernstfall möglicherweise nicht nur sich selbst, sondern auch seine Kameraden.
Personalmangel darf meiner Meinung nach kein Grund sein, die Anforderungen an die Eignung von Soldaten immer weiter abzusenken.