Nach Todesfall auf dem Marsch: „Individuelle Unversehrtheit hat Priorität“
Aus den fatalen Folgen eines Eingewöhnungsmarsches in Munster, bei dem am 19. Juli vergangenen Jahres ein Offizieranwärter starb und drei weitere zum Teil schwer erkrankten, hat das Heer Konsequenzen gezogen. Fordernde körperliche Ausbildung müsse immer dann beendet werden, wenn ein Lehrgangsteilnehmer klar mache, dass er nicht mehr könne, wies der Kommandeur des Heeres-Ausbildungskommandos in Leipzig, Generalmajor Norbert Wagner, die Truppe an. Die individuelle persönliche Unversehrtheit müsse Vorrang haben.
Wagner begründete diese Anweisung in seinem Mitte März versandten Kommandeurbrief 02-2018 mit der Fürsorge nicht nur für die auszubildenden Soldatinnen und Soldaten, sondern auch für die Ausbilder. Bei schwerwiegenden Folgen einer körperlich fordernden Ausbildung, vor allem Schädigungen oder Krankenhausaufenthalten, müssten die Ausbilder sonst damit rechnen, dass gegen sie wegen des Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung ermittelt werde.
Der Generalmajor verwies dazu ausdrücklich auf die Ermittlungen zu dem Marsch in Munster: Das rechtsmedizinische Gutachten für die Staatsanwaltschaft Lüneburg gehe davon aus, dass die Symptome des Hitzschlags, den die vier Soldaten erlitten, von den Ausbildern hätten erkannt werden müssen. Ähnliche Fälle habe es in Hammelburg und Pfullendorf gegeben.
Die von Wagner erlassenen vorsorgenden Regelungen:
Fordernde körperliche Ausbildung ist unverzichtbar zum Erreichen/Erhalt der individuellen Einsatzbereitschaft. Dieser Forderung steht die individuelle körperliche Unversehrtheit als ein besonders schützenswertes Gut gegenüber. Im Zweifelsfall ist der individuellen persönlichen Unversehrtheit immer Priorität einzuräumen. Das heißt konkret, dass fordernde körperliche Ausbildung immer dann einzustellen/zu beenden ist, wenn der Lehrgangsteilnehmer zu verstehen gibt, dass er nicht mehr kann. Auch entsprechende körperliche Symptome der Auslastung/Überlastung müssen zum Abbruch der Belastung führen, selbst wenn der Einzelne sich „durchbeißen“ möchte und dies klar zum Ausdruck bringt. Hier hat die Fürsorgeverantwortung des Ausbilders Priorität.
Es gilt die individuellen Belastbarkeitsgrenzen noch mehr zu beachten, insbesondere durch Bilden von differenzierten Leistungsklassen, und die Anzeichen von Gesundheitsbeeinträchtigungen rechtzeitig zu erkennen.
Zugleich verwies der Kommandeur darauf, dass das kein Freibrief sei für das Vermeiden körperlicher Belastung:
Wir müssen aber auch an die Eigeninitiative und den Leistungswillen der Soldaten appellieren. Daher ist der Trainingsteilnehmer darauf hinzuweisen, dass es bestimmte Voraussetzungen gibt, die er erfüllen muss, um die geforderten Laufbahnziele zu erfüllen.
Der Stab des Ausbildungskommandos soll jetzt die verschiedenen Ausbildungsinhalte und Trainingstypen auf körperlich belastende Inhalte überprüfen, die zur Erreichung der Ausbildungsziele zwingend nötig seien und beibehalten werden müssten: Diese Mindestanforderungen gilt es klar zu definieren und frühzeitig darüber zu informieren.
(Vorsorglich zwei Hinweise: Die zu diesem Thema bisher recht emotionale Debatte sollte bitte möglichst sachlich bleiben. Und: Der Kommandeurbrief ist nicht eingestuft; es ist also kein ‚Geheimpapier‘.)
Nachtrag: Nach zahlreichen Anfragen hier zur Ergänzung die einleitenden Absätze des Kommandeurbriefs:
Im Zuge der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen in der Causa Munster wurde ein rechtsmedizinisches Gutachten eingeholt. Darin wird festgestellt, dass aus medizinischer Sicht bei einer ganzheitlichen Betrachtung der Umstände (Außentemperatur, körperliche Belastung, Bekleidung usw.) die körperlichen Symptome für einen Hitzschlag von den Ausbildern im Rahmen ihrer Fürsorgepflicht und Verantwortung hätten erkannt werden können. Es ist zu vermuten, dass die ermittelnde Staatsanwaltschaft dies ihrer strafrechtlichen Bewertung zugrunde legt. Zwei ähnliche Fälle sind derzeit in Hammelburg und in Pfullendorf bekannt.
Bei fordernder körperlicher Ausbildung, bei der körperliche Zusammenbrüche/Ausfälle von Soldatinnen/Soldaten zu verzeichnen sind und bei denen eine „schwerwiegende Folge“ (körperliche Schädigungen, aber auch bereits kurze Krankenhausaufenthalte) eintritt, wird regelmäßig gegenüber den verantwortlichen Ausbildern der Verdacht der „fahrlässigen Körperverletzung“ angenommen und zunächst entsprechende straf- und disziplinarrechtliche Ermittlungen aufgenommen.
(Archivbild November 2016: Rekruten mit leuchtender Marschsicherung absolvieren einen Nachtorientierungsmarsch im Rahmen der Allgemeinen Grundausbildung in der Marinetechnikschule Parow – Bundeswehr/Christian Rödel)
@klabautermann | 20. März 2018 – 8:30
Wer tut das?
Nur weil man die Schwierigkeiten der realen Welt aufzeigt, heißt das nicht, dass man gegen etwas ist. Es ist halt einfach etwas am grünen Tisch zu beschließen was die unterste Ebene dann gefälligst auszubaden hat. Das ist ja bei der elektronischen Arbeitszeiterfassung und dem neuen Schießausbildungskonzept schon beispielhaft schief in die Hose gegangen, wo alle Praktiker von Anfang an die ganzen Tretminen aufgezeigt haben, diese aber schön ignoriert wurden und nun haben wir den Salat. Nichts davon funktioniert.
Die Problematik mit der „Vitalfunktionüberwachung“ ist doch die selbe die schon die elektronische G-Kartei verhindert. Der Datenschutz und der Zugang zu medizinischen Daten. Angenommen wir würden jetzt von Anfang an beginnen solche Daten zu erheben und Gott bewahre auch noch irgendwo aufzuzeichnen um später darstellen zu können, dass der Ausbilder aller richtig gemacht hat, was glauben Sie wie lange es dauern wird bis der Datenschutzbeauftragte sein Veto einlegt?
Wie gesagt am Ende muss jede Idee sich in der Realität auch umsetzen lassen und vor allem so, dass zwei Wochen später nicht der nächste aus der Deckung kommt und wieder irgend ein Haar in der Suppe findet das dann dazu führt, dass wieder alles umgekrempelt wird.
@Hans Dampf | 20. März 2018 – 9:00
Sie verwechseln Sport mit Gefechtsdienst. Beim Sport werden immer noch Leistungs- und Neigungsgruppen gebildet. Beim Gefechtsdienst gibt es aber sowas nicht. Wenn man Strecke A in einer Zeit B mit Ausrüstung C zurücklegen soll, dann kann man da keine Neigungsgruppen bilden.
Bei aller wahrscheinlich in Teilen auch berechtigter Kritik an fordernder und körperlich intensiver Ausbildung stellt sich für mich noch immer die Frage, wann endlich mal einer gegen unsere militärische und politische Leitung ermittelt! Die Frage mag ungewöhnlich klingen, nach meinem Kenntnisstand handelt es sich aber um ein schwebendes staatsanwaltschaftliches wie dienstrechtliches Verfahren, über deren Inhalte und Details weder eine Ministerin noch die militärische Führung berichten dürfen.
So tragisch der Vorfall ist, wie in allen Fällen der letzten Monate ist das schnelle Schießen der Leitung gegen das eigene Personal inakzeptabel und für sich ein zu untersuchender Rechtsbruch.
@Matze
Um Ihre Position auf einen Punkt zuzuspitzen: Es ist ein Mensch ums Leben gekommen, und wenn Ministerium und Bundeswehr Maßnahmen einleiten, dass sich so etwas nicht wiederholt, ist es angesichts laufender Verfahren ein Rechtsbruch, so dass ermittelt werden muss? Ist das Ihre Aussage?
Ich bin seit einiger Zeit in einer Ausbildungseinheit des Heeres. In der Folge darf ich die Auswirkungen der Trendwende Personal und Agenda Attraktivität am eigenen Leib erfahren. Meiner bescheidenen Meinung nach geht hier einiges in der Diskussion wild durcheinander. Daher habe ich mich entschlossen hier, entgegen meiner üblichen Haltung zum kommentieren, ein paar Dinge aus meiner Sicht darzustellen.
Zunächst einmal sollte die Frage beantwortet werden, was das Ziel der Basisausbildung für Msch, UA/FA und OA ist. In allen Ausbildungsabschnitten der Basisausbildung sollen die Voraussetzungen für den einsatzbereiten Soldaten geschaffen werfen. Dies umfasst, leicht verkürzt, die Kenntnisse über Auftrag der Streitkräfte, Rechte und Pflichten, Innere Führung sowie insbesondere auch die Tätigkeiten des Einzelschützen auf dem Gefechtsfeld und ein Grundlagentraining in Richtung Robustheit. Dafür steht ein Zeitraum zwischen drei und fünf Monaten zur Verfügung. Meiner Erfahrung nach reichen diese Zeiten derzeit i.d.R. nicht aus, da durch organisatorische Probleme, Mangel an Ausbildern, Material und Infrastruktur u.v.m. Ausbildungsinhalte teilweise gar nicht mehr, bzw. nicht in der geforderten Ausbildungsförderung vermittelt werden. Insbesondere beim zukünftigen Führungspersonal erzeugen wir mithin bereits im ersten Ausbildungsabschnitt Lücken.
Aufgrund des jetzt wieder angestrebten Aufwuchs der SK werden alle Hürden für Einstellungen und den Verbleib in den SK massiv reduziert. In der Folge werden Rekruten eingestellt, die kaum oder gar nicht die Voraussetzungen für die ersten Ausbildungsabschnitte erfüllen. Dies umfasst sowohl die charakterl. und geistige, als auch die körperliche Eignung. Während die ersten beiden Faktoren erst in ein paar Jahren durchschlagen werden, erleben wir derzeit die Auswirkungen der mangelnden körperlichen Voraussetzungen in allen Ausbildungseinrichtungen in vollem Umfang.
Im folgenden gehe ich auf diese Auswirkungen ein.
[Danke für Ihre Kommentare – allerdings: es wäre im Sinne der Lesbarkeit vielleicht einfacher, wenn das ein etwas kompakterer Kommentar wäre als eine solche Reihe… T.W.]
Die aktuelle Häufung von Vorfällen in Ausbildungseinrichtungen des Heeres hat eine Vielzahl von Ursachen. Bereits von mir angerissen wurde Herabsetzung der körperlichen Voraussetzungen. Rekruten werden heute mit einem BMI jenseits von 31 eingestellt. Krankheiten, die früher eine Fehlerziffer zur Folge hatten sind kein Problem mehr (bspw. Asthma, Wirbelsäulenverkrümmung, Bandscheibenvorfälle usw.) Rekruten werfen in Karrierecentern von Ärzten ohne jegliche Maßstäbe BA90/5 geprüft und oft mit absurden Ausnahmen zugelassen. Die Musterungsuntersuchungen haben demnächst, wenn man den Bericht des Wehrbeauftragten liest, ein Gültigkeit von 36 Monaten. Wer innerhalb dieser Zeit einberufen wird, dem darf, ohne Weiteres, kein 90/5 zugemutet werden. Der Disziplinarvorgesetzte ist angehalten nur zu fragen, ob es Änderungen des Gesundheitszustandes gab. Mit einer derart unklare Lage bzgl. der gesundheitlichen Voraussetzungen wird dann jungen Ausbildern zugemutet „einsatzbereite Soldaten zu formen.
Wenn es früher weniger Vorkommnisse gab liegt es mit Sicherheit auch am strengeren Maßstab bei der Musterung. Aber abgerundet wird das Bild durch den o.g. Brief. Die Verantwortung wird pauschal in die unterste Ebene abgeschoben. Die Vernunft Rekruten nicht überfordern zu wollen gestehe ich jedem Ausbilder zu. Die Fähigkeit dies jederzeit zu beurteilen ist jedoch kaum mit dem Dienstgrad verbunden. Ausbilder sind kein medizinisches Fachpersonal. Die Ausbildung der Feldwebel ist in den letzten Jahren im Niveau deutlich gefallen. Die Befähigung zum Ausbilder wird oft erst mit der Zeit in den Ausbildungseinrichtungen gewonnen. Wenn überhaupt. Die Ausbildungsgruppen sind in der Regel 12 – 15 Rekruten stark, 20 Rekruten sind jedoch durch Krankheiten, Lehrgänge und Nichtbesetzung von Dienstposten keine Seltenheit.
Zusammenfassend lässt sich folgendes feststellen. Die Qualität unseres Nachwuchses ist bereits bei der Einstellung nicht mehr so hoch wie vor zwanzig oder dreißig Jahren. Ausbilder sind ebenso weniger qualifiziert, als noch der alte Truppenfeldwebel der späten 90er Jahre. Die Qualität der Ausbildung ist aus vielen Gründen miserabel. Motivation und treues Dienen kann dies nicht mehr auffangen. Gleichzeitig werden immer höhere Ansprüche an die Ausbilder gestellt. Diese Spannung zwischen Anspruch und Wirklichkeit kann kaum noch ausgeglichen werden. Das derzeitige herumdoktern an den Symptomen dokumentiert nur die Hilflosigkeit aller Ebenen. Wir brauchen eine ehrliche Diskussion über das, was zu die SK befähigt und was die Soldaten beherrschen sollen. Im Anschluss ist zunächst einmal die Ausbildung an diesen Zielen auszurichten, um dann in den nächsten Jahren schrittweise wieder einsatzbereite SK zu schaffen.
@ T. Wiegold
Ganz und garnicht, es ist völlig richtig, dass die zuständigen (!) Vorgesetzten und Ermittlungsbehörden in aller Gründlicher ermitteln, zuständig ist aber sicher nicht Frau Ministerin oder die Genialität, erst recht nicht, wenn dabei Ermittlungsdetails laufender Verfahren frühzeitig offen gelegt werden. Im anderen Fällen wurden in solchen nicht ausermittelten Verfahren medienwirksame Personalentscheidungen getroffen oder gegen Führungspersonal ermittelt, um später klein bei geben zu müssen. Es stünde unserer Führung gut, wie in jedem zivilen Verfahren während laufender Ermittlungen einfach mal ruhig zu sein.
Heute morgen bei ntv:
https://www.n-tv.de/20346646
MkG
T.L.
[Ja, hatte ich gestern nicht aufgegriffen. Schaue mal, wann ich dazu komme. T.W.]
Zum Inhalt:
„Bei fordernder körperlicher Ausbildung, bei der körperliche Zusammenbrüche/Ausfälle von Soldatinnen/Soldaten zu verzeichnen sind und bei denen eine „schwerwiegende Folge“ (körperliche Schädigungen, aber auch bereits kurze Krankenhausaufenthalte) eintritt, wird regelmäßig gegenüber den verantwortlichen Ausbildern der Verdacht der „fahrlässigen Körperverletzung“ angenommen und zunächst entsprechende straf- und disziplinarrechtliche Ermittlungen aufgenommen.“
So weit , so gut. Aber…was passiert wenn:
..während der Gefechtsausbildung wird der Ausbildungsabschnitt „Angriff oder Handstreich“ mehrfach aufgrund von unzureichender Leistung/unbefriedigendem Ergebnis wiederholt…
Dabei verletzt sich irgendein Soldat XY, indem er sich einen Bänderabriss am Sprunggelenk zuzieht!
Pauschal betrachtet, gemäß der oben aufgeführten Inhalte des Briefes, ist der verantwortliche Ausbilder was? Der fahrlässigen Körperverletzung verdächtig, weil der Soldat XY nun ins Krankenhaus muss und ggfs. wochenlang ausfällt? Zu dumm wenn daraus (und das ist leider nicht selten) eine langfristige körperlicher Beeinträchtigung eintreffen kann….besonders dann wen bereits vor Beginn der Ausbildung eine unerkannte oder schlecht auskurierte „Vorschädigung“ vorhanden war :-(
Und in diesem Falle reden wir nicht von „Dummf.ck“ sondern drillmäßigen Üben. Beherrschen einer Gefechtsart…
Dieses Beispiel lässt sich locker weiterspinnen. Die Dienstaufsicht, die mit dem Ergebnis nicht zufrieden ist befiehlt die nochmalige Wiederholung des Ausbildungsabschnittes…selber Vorfall. Wer ist Schuld?
Ggfs. an den Haaren herbeigezogen. Im dümmsten Fall kann, bei einigen übereifrigen Damen und Herren, dies den Verantwortlichen negativ ausgelegt werden. Schlussendlich auch dem Kdr des Verbandes. Dem werden die Dienstpläne ja auch vorgelegt ;-)
Der Verantwortliche tut mir jetzt schon leid wenn Soldat XY, dem nun Nachteile in der Laufbahnausbildung entstehen, einen persönlichen Brief an die oberste Führung verfasst und angebliches Fehlverhalten der Verantwortlichen anprangert! Gibt’s nicht? Abwarten…
Es bleibt dabei. Die A-Karte ist verteilt…zu recht oder zu unrecht und einige haben die Bodenhaftung zur Truppe verloren.
Der Schilderung von „GrünhinterdenOhren“ kann ich in großen Teilen nur zustimmen. In einigen Ausbildungseinrichtungen wird der „Durchsatz“ erhöht indem das eh schon unterbesetzte Ausbildungspersonal für einen HS/Zug einfach auf zwo Hörsäle/Züge verteilt wird und doppelte Anzahl an Teilnehmern zugelassen wird. Für die Männer und Frauen an der Basis tlw eine unzumutbare, gebilligte tägliche Praxis! Änderung der DP-Struktur? ja, leider meist bei den Häuptlingen, weniger die Indianer!
So wie ich den Darstellungen von @GrünhinterdenOhren zu dem allgemeinen Verfall des Niveaus der Ausbildung und der Auszubildenden nur zustimmen kann (auch wenn ich dies von der technischen Fachausbildung her beurteile), so sehr muss man trotzdem auf einzelne Vorkommnisse wie sie im o. verlinkten ntv-Bericht über die erneuten Vorfälle in Pfullendort berichtet werden, hinweisen und anklagen.
Ja, es gibt in jedem Ausbildungsgang „Selektionslehrgänge“, denn es ist in jedem Tätigkeitsbereich nicht jeder Bewerber für die Verwendungsreihe geeignet.
Dies ist in offensichtlichen Spezialverwendungen wie Piloten recht einsichtig. Dort stört sich auch niemand wenn im gesamten Ausbildungsablauf bis zu 90 % der Bewerber die Ausbildung nicht schaffen, genauso wie das Vordiplom der Informatik-Studiengänge an den Bw-Universitäten bis zu 80 % der Studierenden ausssiebt.
Die Frage ist jedoch zweierlei:
1. Können Ausbilder bei einem durchschnittlich schlechteren Bewerberpotential wie vor 20 Jahren für die gleichen Verwendungsgänge, die gleichen Selektionsmaßstäbe anwenden und dies bei zeitlich verkürzten Ausbildungsgängen gegenüber der Ausbildungsdauer in früheren Jahren ?
2. Darf es dabei zu einer Beeinträchtigung der grundgesetztliche geschützten körperlichen Unversehrtheit und Würde der Kandidaten kommen ?
Wenn man diese beiden Fragen kombiniert, kommt man im Ergebnis zu den Pfullendorfer Verhältnissen:
– überzogenes Anspruchsdenken der Ausbilder („Elite“) bei verminderter Qualifikation der Berwerber
– übersteigertes Ego der Ausbilder gegenüber den Bewerbern
– Entwürdigendes Verhalten der Ausbilder gegenüber den Lehrgangsteilnehmern.
Dies ist bei allen bekannt gewordenen Verfehlungen in Pfullendorf exemplarisch deutlich geworden. Deshalb war die Versetzung des Kommandeurs, ohne dass man ihm eine persönliche Schuld nachweisen konnte, die richtige Anwort um einen Neuanfang des Ausbildungszentrums in Pfullendort zu ermöglichen.
So, jetzt warte ich eigentlich nur noch auf die Einwände der „Relativerer“ hier unter den Kommentoren, die sagen eine Strafe gegen einen Zugführer von 2000 Euro wegen der Vernachlässigung der Fürsorgepflicht und der Dienstaufsicht sei eine „kleinere“ Disziplinarbuße, genauso wie die Strafe von 450 Euro gegen den Major und Staffelchef weil er gegen die Pole-Dance Stange im Aufenthaltsraum der Unteroffiziere nichts unternommen hat und bei deren Aktivitäten weggeschaut hat.
Und sollte jetzt gegen die Ausbilder der Spezialausbildungskompanie 209, die oder der im Artikel genannten HFw ein gerichtliches Verfahren wegen „Fahrlässiger Körperverletzung“ eröffnet werden, so wie es im Kommandeursbrief als Möglichkeit dargestellt wird, dann fände ich dies nur folgerichtig und konsequent in der Anwendung des deutschen Rechtsstaates.
@Georg | 21. März 2018 – 9:56
Werter Herr Georg.
(1. Können Ausbilder bei einem durchschnittlich schlechteren Bewerberpotential wie vor 20 Jahren für die gleichen Verwendungsgänge, die gleichen Selektionsmaßstäbe anwenden und dies bei zeitlich verkürzten Ausbildungsgängen gegenüber der Ausbildungsdauer in früheren Jahren ?)
Wie bereits sehr oft von „Koffer“ angedeutet“ sind die Bewerberzahlen aus dieser TrGttg deutlich besser als in anderen Teilen.
Im Zweifel ziehe ich, mit allen Konsequenzen, „Lücke statt Krücke“ vor.
(2. Darf es dabei zu einer Beeinträchtigung der grundgesetztliche geschützten körperlichen Unversehrtheit und Würde der Kandidaten kommen ?)
Nein darf es nicht. Ich denke die Ausbilder und Vorgesetzten wissen das auch!
Es kann aber, nicht nur da, leider vorkommen.
Unter dem Strich: Vom Dienstherren bereits abgearbeitet und mit entsprechender disziplinarer Würdigung versehener Abschluss des Vorkommnisses.
Da braucht es keine mediale Aufmerksamkeit sowie externe Fachkenntnisse mehr.
Ohne Relativierung, hoffe ich , das da nicht „vorschnell“ geschossen wurde. Da ich nicht dabei war, sie vmtl auch nicht, enthalte ich mich einer weiteren Bewertung.
Es wird schon seine Gründe gehabt haben das der OLt nicht vor Ort war….
@ 0815
1. Ein konstant hohes Bewerberaufkommen für die Fallschirmjägertruppe sagt noch nichts über deren Qualifikation aus. Insofern ist die Frage nicht beantwortet, ob man heute an dem Nachwuchs weniger Anforderung stellen darf wie vor 20 Jahren.
2. Jeder Ausbilder unterliegt im Laufe seiner Ausbilderzeit immer dem Ablauf, dass er in seinem zu vermittelnden Stoff, Gebiet, körperlicher Leistungsfähigkeit immer besser wird, die Rekruten aber bei jedem Durchgang gleich „dumm“ sind.
3. Es ist eine Frage der Selbstdisziplin wie ein Ausbilder mit diesem „Halo-Effekt“ umgeht oder ob er gegenüber seinen Rekruten zum „Gröfatz“ wird.
4. Oh ja, da brauch es sehr wohl mediale Aufmerksamkeit, das sich die „bedauerlichen Einzelfälle“ der Überheblichkeit der Ausbilder und deren Umfeld in Pfullendort häufen.
Sehr schön wurde diese Mentalität von Jack Nickolson als Lt.Col. des Marine Corps im Film „Code Red“ dargestellt. Die Gerichtsszene, wo der junge unerfahrene Anwalt die versteckte Einstellung des Führers des Btls im Kreuzverhör „herauslockt“, trifft meiner Meinung nach immer mehr auf die Verhältnisse in Pfullendorf zu !
PS: @ T.W. vielleicht verschieben Sie die drei Kommentare zu den neuerlichen Ereignissen in Pfullendorf in den neu aufgemachten Beitrag. Danke !
[Die Verschiebebühne ist leider seit einigen Software-Updates außer Betrieb; verschieben geht also nicht. Bitte ggf. in den neuen Thread rüberkopieren. T.W.]