Berichte über Pflicht zur Ausreisegenehmigung: Verteidigungsministerium spricht von „Mythen“
Nach einer heftigen Debatte am Wochenende über die neue Genehmigungspflicht für lange Auslandsaufenthalte deutscher Staatsbürger hat das Verteidigungsministerium auch auf social media reagiert. So veröffentlichte das Ministerium mehrere Grafiken, in denen die Berichterstattung über den entsprechenden Paragraphen in dem vom Ministerium formulierten und vom Bundestag verabschiedeten Gesetz in die Nähe von Mythen gerückt wird.
Die am (heutigen) Dienstag veröffentlichten Grafiken auf Instagram sollen offensichtlich Jugendliche ansprechen – und den Eindruck erwecken, die Medien-Meldungen der vergangenen Tage seien eine falsche Darstellung gewesen.
Tatsächlich räumt das Ministerium aber auch ein, dass erst noch in dieser Woche eine Ausnahme von der Genehmigungspflicht in die Verwaltung eingespeist werden muss. Dass bislang die kritisierte Regelung als Gesetzesvorschrift genau so gilt, erwähnt das Verteidigungsministerium dabei nicht – und liefert auch keinen Hinweis darauf, warum eine Ausnahme erst gut drei Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes überhaupt vorgesehen wird.
Auslandsreisen zukünftig nur mit Genehmigung? Nein! Hier die Fakten heißt es auf der Startgrafik, die zudem die beiden Richtungspfeile Myths und Facts zeigt – das wirkt schon wie ein Hinweis darauf, wie die Zielgruppe die Bedeutung unabhängiger Medien künftig einschätzen soll.
Die ganze Bilderfolge hier zur Dokumentation (ich gehe davon aus, dass in diesem Fall §5 Urheberrecht gilt; schließlich wurden die Grafiken im amtlichen Interesse zur allgemeinen Kenntnisnahme veröffentlicht. Sollte ich da im Irrtum sein, entferne ich das natürlich sofort wieder.)
(Grafiken: Bundesministerium der Verteidigung via Instagram)





Heute ist in der LTO ein m.M.n. sehr guter Artikel zu diesem Thema erschienen. Hier wird die Thematik aus einer juristischen/ handwerklichen Perspektive aufgearbeitet .
Bei der Betrachtung der Bilderfolge verdrehen sich mir, vor lauter Fremdscham, spontan die Organe. Ich hoffe die Zielgruppe erkennt die Intention dahinter und versteht wer sich hier als Opfer darstellen möchte.
#boomercringe
Die können noch nicht mal mehr richtige Gesetze erlassen, geschweige denn, diese richtig lesen und dann diese unsägliche Aufklärung. Man kann sich als Bundesbeamter nur noch schämen.
Alleine dass es 5 Grafiken braucht, ist schon peinlich und nicht vertrauensfördernd.
Sonst hätte ja das gereicht:
„Auslandsreisen zukünftig nur mit Genehmigung? Nein! “
Aber es stimmt eben nicht. Aktuell müsste man sich noch formal abmelden, denn die Ausnahme ist noch nicht erlassen. Und wenn irgendwann „zukünftig“ mal nach mir völlig unklaren Regelungen (und ich würde mich schon als politisch interessierten und gebildeten Menschen einstufen) die Sicherheitslage als verschärft gilt, dann gilt die Bestimmung auf Genehmigungspflicht auf einmal. Und sicher sind dann auch Sanktionen möglich.
Und ich glaube so viel begreifen auch die Kids. Das ist jetzt nur Beschwichtigung ohne viel Substanz. Pistorous als Kanzlerkandidat hat damit auf jeden Fall seine Chancen massiv verschlechtert würde ich sagen. Ein echter zukünftiger Kanzler, der die Notwendigkeit zu solchen drastischem Änderungen sieht – der hätte es anders kommuniziert.
Macht Euch ehrlich, möchte man dem BMVg zurufen: Haben einen Fehler gemacht. Bringen eine Gesetzesänderung auf den Weg, den § abzuräumen. Verzichten bis dahin auf Umsetzung. Sauber. Ehrlich. Korrekt. Stattdessen kreatives Gestalten. Das BMVg beschließt, das Gesetz per Erlass nicht anzuwenden. Soso. Und das Gesetz sehe das so vor (wo?). Also leben wir in einem Staat, in dem ein Ministerium per Erlass massiv in die Freiheitsrechte der Bürger eingreifen kann. Mal so. Mal so. BT? Quasselbude. Macht Gesetze die gelten oder auch ihr Gegenteil oder so.
Interessant wäre ja mal zu erfahren, wieviel Werbegrafiker für diese Hochglanz-Klarstellung (=Reparatur) benötigt wurden, und wieviel das Ganze den Steuerzahler gekostet hat.
Gleich von Anfang an eine transparente und durchdachte Kommunikationsstrategie und sorgfältige Arbeit (Ausnahme von der Genehmigungspflicht zeitgleich mit der Gesetzgebung) hätte geholfen.
Professionell. Ist. Anders.
Merci für die direkt oben abgebildeten Grafiken in social media posts des Verteidigungsministeriums.
– Die Aussagen in den Grafiken sind alle korrekt.
– Die Klarstellung gilt für eine betroffene sehr grosse Gruppe ( zweistelliger Millionenbereich !!! ). Das ist absolut ohne Vorbild im Geltungsbereich der alten BRD ( West ) und der wiedervereinigten BRD ( Ost und West ).
– Alleine das so eine Klarstellung in Tateinheit mit weiteren Änderungen ( im Kleingedruckten ) überhaupt nötig ist ! Da fehlen einem schon die Worte…
Die social media Beiträge oben sind mit Sicherheit ganz dringend nötig um (weitere) Wählerwanderungen weg von den aktuellen Regierungsparteien zu verhindern.
Ein Ansatz von Panik ist da durchaus zu erkennen…
Das ist doch wie immer… Weil nicht sein kann, was nicht sein darf…
Anstatt einfach mal zuzugeben das es ein Fehler war dies Regelung nicht
z.B. unter die Bedingung des Spannungs-/Verteidigungsfalls zu stellen…
Das Schlimme daran ist ja immer … das es anscheinend wieder Verantwortliche
im BMVg gibt, die glauben das man die Menschen für dumm verkaufen kann…
Fakt IST:
Solange das Gesetz (!) nicht abgeändert, oder durch Verwaltungsvorschriften, etc. in seiner
Anwendung beschränkt IST – GILT ES. Punkt. Das es in der Realität keine Folgen haben wird,
wenn die Betroffenen jetzt nicht der Pflicht (!) nachkommen… ändert daran ja nichts.
Sich jetzt auf diese plumpe Art da rausreden zu wollen – traurig, bzw. lächerlich.
Chance verpasst. Das wäre eine Gelegenheit gewesen ernsthaft zu fragen, was uns unsere Sicherheit und Freiheit wert sein sollten – und das Rechte mit Pflichten einhergehen. Und dass es konkrete Bedrohungen gibt, die diese tiefgreifenden Maßnahmen sinnvoll machen könnten.
Was soll dieser Passus überhaupt bringen, wenn selbst im Spannungsfall* offenbar keine Sanktionen bei Missachtung drohen? (*wäre schön gewesen, wenn der Begriff politisch an der Stelle mit Beispielen oder einer Definition hinterlegt worden wäre; auch wenn das irgendwo im Kleingedruckten schon stehen mag).
Matthias Kneissl, Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl Privatrecht VII für Bürgerliches Recht und Medizinrecht an der Bucerius Law School, schreibt zur Verwaltungsvorschrift auf LTO: „Überzeugend ist dieser Ansatz nicht, schon weil eine Verwaltungsvorschrift nicht dazu taugt, einen Fehler in einem Gesetz zu korrigieren. Eine Verwaltungsvorschrift entfaltet als bloße Innenrechtsnorm keine unmittelbare Außenwirkung gegenüber dem Bürger. Das heißt: Der Bürger kann sich auf ihren Inhalt im Streitfall nur eingeschränkt berufen.“
Bei mir hinterlässt das Ganze den Eindruck, dass der Gesetzgeber nicht sorgfältig genug gearbeitet hat und sich über die Wirkung auf die Bevölkerung nicht im Klaren war. Wer ein Gesetz drei Monate nach Inkrafttreten aufgrund der öffentlichen Resonanz notdürftig mithilfe einer – vielleicht auch noch unzureichenden – Verwaltungsvorschrift korrigieren muss, stellt sich selbst ein schlechtes Zeugnis aus. Aus der Sicht des Bürgers, der ja in der Regel kein Jurastudium absolviert hat, sind schon viele Gesetze/Paragraphen unbekannt bzw. unverständlich. Der vorliegende Fall ist das beste Beispiel. Jetzt auch noch zu verlangen, er soll zusätzlich nach entsprechenden Verwaltungsvorschriften suchen und deren Inhalt korrekt auslegen, widerspricht der gebotenen Normenklarheit.
[Der LTO-Beitrag ist bereits in einem vorhergehenden Kommentar verlinkt, deshalb und weil das Zitat doch ein bisschen lang ist habe ich es gekürzt. T.W.]
@ ORR
Maximal einer und der kann sogar Uniform getragen haben – sie haben sicher schon etwas von KI gehört? Ansonsten… ohne Worte. Allerdings ist es jetzt mit Blick auf Landesrecht auch nicht das erste Mal, dass man mit VV handwerklich schlecht gemachte Gesetzte zu kaschieren oder zu reparieren versucht. Die Auswirkungen sind nur ungleich größer.
Die erste Meldung der FR zur Genehmigungspflicht hielt ich noch für einen Aprilscherz bis ich das Datum 03.04.26 gelesen habe. Mir war sofort klar, dies gibt böses Blut im Hinblick auf das Reiseverbot der DDR. Das Wehrpflichtgesetz ist eindeutig, jede Reise eines Mannes zwischen 17- 45 Jahren über 3 Monaten ist zur Genehmigung beim Karrierecenter einzureichen! Die Darstellung der BW, dass dies ein Mythos wäre, ist also juristisch gesehen, eine klare Unwahrheit! Man hat die bisherige, unbekannte Regelung der Reisegenehmigung für den Spannungs- und Verteidigungsfall auf jeden Reise einen Mannes ausgedehnt, indem die Voraussetzung Spannungsfall entfallen ist! Ich bin mir sicher, dass zur Zeit meiner Musterung in den 80iger Jahren eine Genehmigungspflicht für Reisen unbekannt war. Kriegsdienstverweigerung & Wehrpflicht waren damals wichtige Themen. Ein Gesetz kann nicht durch Verwaltungsvorschriften außer Kraft gesetzt werden. Wie haben also eine klare Genehmigungspflicht laut Gesetz. Das Verteidigungsministerium hat die Öffentlichkeit vergessen über die Verschärfung zu informieren, sondern auch vergessen, die nur 15 Karrierecenter über den möglichen Ansturm von Anträgen auf Genehmigung der Auslandsreisen vorzubereiten. Bei den ganzen Auslandssemestern, deren Verlängerung oder Sabbat Jahren im Ausland müssten jedes Karrierecenter mit geschätzt 5.000 – 10.000 Anträgen im Jahr rechnen. Die Karrierecenter kämen zu nichts mehr. Sehr fraglich ist auch, dass es keine Sanktionen geben würde. Das Passgesetz erlaubt im § 7 Wehrpflichtigen ua. den Pass zu verweigern. Nach diesem Wortlaut wäre noch niemand betroffen, weil wir noch keine Wehrpflicht haben. Aber man könnte juristisch argumentieren, es sei nur ein Redaktionsversehen, dass das Wort Wehrpflichtiger nicht geändert worden sein, es sei mit der Änderung im Wehrpflichtgesetz gemeint, dass nicht mehr Wehrpflichtige im Passgesetz stehen sollten, sondern zB Musterungspflichtiger oder Fragebogenpflichtiger, man habe nur vergessen, dieses Wort der Musterungspflicht anzupassen. Ich denke die Politik wird sich diese Auslegung nicht trauen, aber ich will aufzeigen, dass man juristisch so argumentieren könnte! Hier wollte jemand im Ministerium die Genehmigungspflicht für Auslandsreisen unabhängig vom Spannungs- oder Verteidigungsfall haben, ohne dies zu kommunizieren! Dies ist durch die Berichterstattung schiefgegangen. Jetzt können wir Mal gespannt sein, wie viele Monate das Ministerium braucht, Verwaltungsvorschriften zu erlassen, um diese neue Bürokratie zu verhindern. Ich bin zu alt, sonst würde ich mir den Spaß machen, einen Antrag beim Karrierecenter für einen Auslandsaufenthalt zu stellen, nur um zu Testen, wie lange Karrierecenter für Antwort braucht & und ob genehmigt wird oder mit welcher Ausrede nicht entschieden würde.
Vor gut 20 Jahren gab es mal eine Bankenwerbung.
Kurzversion: Gute, kundenorientierte qualitativ hochwertige Arbeit vs. einfacher und billiger Kundenfang.
„Wir machen das mit den Fähnchen.“
Das Video ist bei YouTube verfügbar.
Erschreckend dabei ist: Eine gewisse Übereinstimmung ist da!
Vertrauen.War.Früher.
Puh. Das Gesetz sieht keinerlei Sanktionen vor, wenn keine Genehmigung erteilt wird.
Dann muss sich ja niemand Sorgen machen, falls es mal zu einen Krisenfall kommt. Kann man ja einfach weg.
Ich schau mal in meine Glaskugel. Moment. Dieses Plakat wird sich noch als Boomerang erweisen.
„Es stimmt nicht, weil wir IN DER ZUKUNFT etwas an der Regelung ändern wollen.“
Die Kommunikation aus dem BMVg wird immer absurder.
Ich verstehe die ganze Aufregung nicht.
Das ist mit unserer Gesetzgebung doch meistens so, erst das Gesetz, und die Ausführungsbestimmungen und Verwaltungsanweisungen zur Umsetzung lassen auf sich warten. Anders herum geht es ja auch nicht.
Beispiele gefällig? Änderung des Baugesetzbuches zum 31.10.2025 (sog. „Bauturbo“), oder die jährlichen Steuergesetzesänderungen, grundsätzlich kurz vor Weihnachten. Wenn man da innerhalb der ersten Wochen bis Monate in der Verwaltung anruft, dann wird massiv rumgeeiert, weil noch keiner weiß, wie damit umzugehen ist.
So etwas wird so gut wie nie von der Presse aufgegriffen und versucht zu skandalisieren.
Zumindest haben die Medien eines geschafft, sie haben der freiwilligen Wehrpflicht und der Bundeswehr einen Bärendienst erwiesen. Und das für ein paar Klicks mehr. Man hätte auch einfach eine Anfrage an das Ministerium stellen und mit der Antwort einen Bericht schreiben können, der die Lösung bereits enthält.
Entscheidend ist doch lediglich das offenbar wird wie wenig Herzblut auf Entscheider Ebene in die Personalfrage geworfen wird. Schizofren angesichts diverser Nato Zusagen. Das Konzept Reserve ist auch ein Witz. Die SPD will schlichtweg nicht. Und so geht kostbare Zeit wieder dahin.
@Pham Nuwen
Nun, das würde bedeuten, daß im Spannungsfall / Verteidigungsfall die Freizügigkeit stark eingeschränt werden würde (das geht wohl) und daß auch ein Grenzübertritt kontrolliert würde, auch ins EU-Ausland und Personen an der Ausreise bzw. Einreise ins Nachbarland gehindert würden, ggf. mit Meldung an die deutschen Behörden.
In Bezug auf die Ausreise sieht man ja wie das läuft am Beispiel der Ukraine.
@pio fritz: Den Bärendienst haben Verwaltung und Gesetzgeber geleistet. Die Medien hier zum Sündenbock zu erklären, weil die ihre Arbeit richtig machen (im Gegensatz zu den vorher genannten) ist da schon dreist.
Schaut man sich allein den Gesetzgebungsprozess an, fällt auf wie wenig das Verteidigungsministerium da auf Input von außerhalb gesetzt hat. Als unabhängigen Gutachter den hausinternen General anzuhören (der wahrscheinlich selbst sehr viel beigetragen hat) macht für mich wenig Sinn. Immer mehr hab ich das Gefühl das man hier, wie so oft bei der Bundeswehr, nach dem Mantra vorgegangen ist:“ Das machen wir ohne Anleitung!“.
Leider wird das alles für die Zielgruppe der Grafiken kein Problem darstellen. Der Hauptschulabsolvent liest sich höchstwahrscheinlich keine Gesetze durch und auch in der Schule wird so etwas niemals thematisiert werden.
Ich ahne schon das wir bei der nächsten TE Runde angehalten werden eben jenen Inhalt der Grafiken im „Verwandten und Bekanntenkreis“ zu streuen.
@ Pio-Fritz sagt, 08.04.2026, 9:41 Uhr
„…Zumindest haben die Medien eines geschafft, sie haben der freiwilligen Wehrpflicht und der Bundeswehr einen Bärendienst erwiesen….“
Aus meiner Sicht vertauschen Sie hier Ursache und Wirkung.
Den Bärendienst hat der Gesetzgeber bzw. das BMVg -als führendes Ministerium- der freiwilligen Wehrpflicht und der Bundeswehr erwiesen, durch unsaubere unprofessionelle Arbeit und eine Verschlimmbesserung durch die obige „Instagram-Klarstellung“. Denn das ist die Ursache.
Die Medien habe es „nur“ berichtet.
Hätte der Gesetzgeber von vornherein mit „offenen Karten“ gespielt und dargestellt, dass diese Einschränkung der persönlichen Reisefreiheit nur für den Spannungs- bzw. Verteidigungsfall gedacht ist (also quasi auf Halde) und aufgrund der deutlich veränderten Sicherheitslage notwendig ist, wäre alles okay gewesen. Zusätzlich noch der Hinweis, dass der Vollzug dieser Regelung durch entsprechende Verordnung zunächst inaktiviert wird, hätte das Ganze -professionell kommuniziert- abgerundet.
Es wäre wahrscheinlich viel diskutiert worden, ob das in diesem Umfang notwendig sei, aber Diskussion ist das Wesen unserer Demokratie.
@Pio-Fritz 04.2026 um 9:41 Uhr
So wünschenswert dies auch gewesen wäre, so funktioniert die Medienlandschaft incl. Blogger-Szene längst nicht mehr. Das kann bedauert werden, aber immerhin gibt es noch vereinzelt Pressearbeiter, die Gesetzestexte aufmerksam lesen, wenn auch erst nach Monaten. Und immerhin reagieren Ministerien noch auf Journalistenarbeit, sogar zeitnah. Lang lebe die Pressefreiheit!
Ich schon. Es ist die mediale Plage unserer Zeit, dass es immer weniger um Informationsvermittlung geht, als vielmehr um das (gelegentlich ruchlose) Ringen um Aufmerksamkeit zum Zweck der kommerziellen Verwertung. Medienschaffende bespielen(!) heutzutage ihr Publikum, und ziehen Gewinn (Paywall, Werbeeinnahmen) aus dem Echo der Bespielten. Sie (über-)leben von der Emotionserregung der anderen. Verstand aber verliert bekanntlich gegen Emotion.
Wie tief man mit Pressearbeit sinken kann/muss, um die relevante Zielgruppe zu erreichen, zeigen die obigen (enthemmten) Bemühungen des Bundesministeriums der Verteidigung auf der kommerziellen Plattform des Medien-Oligarchen Zuckerberg. Da kommt Mitleid auf, auch eine Emotion.
Es gibt so ein herrliches, nur im Deutschen vorkommendes Wort für diese Kampagne des BMVG „Verschlimmbesserung“
@ORR sagt: 08.04.2026 um 10:14 Uhr
„Aus meiner Sicht vertauschen Sie hier Ursache und Wirkung.“
Da habe ich tatsächlich drüber nachgedacht und komme zu dem Ergebnis – nein, habe ich nicht.
Der besagte § 3 wurde gar nicht angefasst, und diese Regelung gab es schon im „alten“ Wehrpflichtgesetz. Es hat sich auch niemand die Mühe gemacht, den alten neben den neuen Text zu legen. Alle sind auf den Aufreger der FR aufgesprungen.
Und das Veröffentlichungsdatum am 03.04.26 (Karfreitag) spricht doch für sich. An einem Feiertag mit langem Wochenende, wo man genau weiß, in den Ministerien sitzt nur die absolute Notbesetzung in Rufbereitschaft.
Wenn man als Berufsstand immer die Fahne der Pressefreiheit (richtigerweise und unbedingt) hochhält, und gerne kolportiert wird, man sei die „4.Macht im Staat“, dann sollte man auch verantwortungsbewusst damit umgehen. Das vermisse ich hier, die Diskussion hätte man genauso gut diese Woche führen können, in angemessener Ernsthaftigkeit mit allen Akteuren an Bord. Hätte nur nicht so viel Aufmerksamkeit generiert. Dieses Tik-Tok-Benehmen greift mittlerweile ganz schön um sich. Das ist nicht gut für die Gesellschaft.
[Ja, den Paragraphen gab es bisher schon – aber bislang galt er nicht außerhalb von Wehrpflicht oder Spannungs-/Verteidigungsfall. Sie sollten noch mal überdenken, ob Sie Ihren absoluten Glauben an die Allmacht des Staates hier weiter propagieren wollen. Das ist nicht gut für die Gesellschaft. T.W.]
@T.W.
„Ja, den Paragraphen gab es bisher schon – aber bislang galt er nicht außerhalb von Wehrpflicht oder Spannungs-/Verteidigungsfall.“
Das ist richtig, wenn Sie auf die Version davor abstellen, die aus 2011 ist. Da wurde ja auch die Ruhendstellung der Wehrpflicht und der freiwillige Wehrdienst geregelt. In der Version davor (2002) mit Wehrpflicht, galt er uneingeschränkt.
Jetzt haben wir freiwilligen Wehrdienst, solange die Bewerberzahlen stimmen, ansonsten kommt die Wehrpflicht. Und das gießt man dann wie in einen Gesetzestext, den alle verstehen? Hätte man vielleicht hingekriegt, ist ein handwerklicher Fehler, wird jetzt bereinigt und klargestellt.
Das hat mit Allmachtsglauben an den Staat nicht zu tun, sondern ist einfach nur Kritik am Umgang miteinander. Hier ist der Schaden größer als der Nutzen. Aber das ist ja egal, Hauptsache 15 Sekunden Aufmerksamkeit.
@ORR 08.04.2026 um 10:14 Uhr
> Hätte der Gesetzgeber von vornherein mit „offenen Karten“ gespielt und dargestellt, dass diese Einschränkung der persönlichen Reisefreiheit nur für den Spannungs- bzw. Verteidigungsfall gedacht ist (also quasi auf Halde) und aufgrund der deutlich veränderten Sicherheitslage notwendig ist, wäre alles okay gewesen.
Wenn Sie schreiben „mit offenen Karten“, dann wollen Sie nahelegen, dass in dieser Causa hinterlistig agiert wurde?
Nüchtern betrachtet ist es eher die Banalität einer Schlamperei, die sich durch sämtliche Ebenen des Gesetzgebungsverfahren zieht.
Bekanntlich sind jene im Vorteil, die des Lesens mächtig sind, und dies auch tatsächlich tun. Doch das Gelesene will auch verstanden werden, und daran scheitern viele. Das BMVg übt schon mal die Gegenwartskunst der MEME-Produktion, präsentiert auf einer US-Wohlfühl-Plattform. Wie rosig Zukunft doch sein kann.
@ Pio-Fritz, 08.04.2026, 11:33 Uhr:
„…Wenn man als Berufsstand immer die Fahne der Pressefreiheit (richtigerweise und unbedingt) hochhält,….Das ist nicht gut für die Gesellschaft.“
Wenn ich Sie richtig verstehe, dann unterstellen Sie der FR, dass die Information schon vorher bekannt war, aber gezielt erst vor dem langen Osterwochenende gemeldet wurde, um möglichst viel Aufmerksamkeit zu generieren.
Ihre Meinung ist Ihre Meinung, hier wäre ich aber gespannt darauf, an welchen Fakten Sie das festmachen.
Des Weiteren fordern Sie von der Presse im Rahmen des Verantwortungsbewußtseins heikle Informationen dann zu bringen, wenn es allen Seiten genehm ist.
Diese Forderung hingegen widerspricht aber (mal auf die Spitze getrieben) schon ein Stück weit der Pressefreiheit.
Ich glaube die Schnittmenge unserer Ansichten strebt gegen Null. Dabei will ich es belassen.
@ORR sagt: 08.04.2026 um 14:06 Uhr
„Ich glaube die Schnittmenge unserer Ansichten strebt gegen Null.“
Da stimme ich Ihnen vollständig zu.
„Des Weiteren fordern Sie von der Presse im Rahmen des Verantwortungsbewußtseins heikle Informationen dann zu bringen, wenn es allen Seiten genehm ist.“
Nein, das habe ich nicht gefordert, Sie sollten wenn, den Text auch komplett lesen. Ich habe den Zeitpunkt bemängelt.
Wir leben zwar in einer säkularen Gesellschaft, aber diese Veröffentlichung am Karfreitag direkt zum wichtigsten Fest der christlichen Kirche zu bringen, das hat schon Geschmäckle. Es ist ja kein Arbeitstag, sondern ein Feiertag. Und es ist keine dringende Eilmeldung, weil etwas furchtbares passiert ist, das hätte auch locker bis Dienstag Zeit gehabt.
Mich hat es persönlich gestört und den Eindruck hinterlassen, da wollte sich jemand wichtig machen. Natürlich dann, wenn alle frei und Zeit haben.
Man hätte in den Grafiken noch einen Hinweis einfügen sollen, das für Unteroffiziere und Offiziere der Bundeswehr die Vollendung des 60. Lebensjahres gilt.
Nun ja, man legt den Finger in eine längst bekannte offene Wunde. Handwerklich ist der ganze Umgang damit schwach, der Insta-Auftritt macht es nicht besser. Ich muss da schon mich hart zurück halten, nicht laut loszulachen.
Eine Zielgruppenanalyse ist doch der heilige Gral jedes Ausbildungsschrittes in Blankenese (neben „Kommunikation ist alles“). Und ja, es passt einfach zur dysfunktionalen Pressearbeit seitens des BMVg sowie der Kommunikation generell. Es ist schon schwierig, aber diese Klöpse sind hart.
Und Veröffentlichung im Kontext von Feiertagen, das war mit den Reportagen zu Zweibrücken und den Fallis ebenfalls zu Zeiten, als in den Ministerien nur die Notbesatzungen tätig sind. Fakt ist, dass die Kommunikation des neuen Wehrdienstes und Fragebögen/Musterung etc schwach sind (und auch im Kontext vieler InfoVAs gar nicht so stark nachgefragt werden). Das kann sich noch deutlich ändern, aber auch bisher ist die Infolage ausbaufähig (Kontext sind 20+ InfoVAs im schulischen Kontext mehrerer Bundesländer), auch was Einsatz von Dienststellen und Jugendoffizieren angeht [die sich natürlich nicht über die aktuelle Lage freuen]
@ Fahrradkette, 08.04.2026, 13:50 Uhr:
„…Wenn Sie schreiben „mit offenen Karten“, dann wollen Sie nahelegen, dass in dieser Causa hinterlistig agiert wurde?
Nüchtern betrachtet ist es eher die Banalität einer Schlamperei, die sich durch sämtliche Ebenen des Gesetzgebungsverfahren zieht….“
Ich habe fast gehofft, dass es Absicht / Hinterlist war, da ich genau die von Ihnen erwähnte Schlamperei auf allen Ebenen der Gesetzgebung nicht glauben will.
Da sind erfahrene Politiker, Büroleiter, Berater, eine ganze Rechtsabteilung beteiligt und dann „passiert“ so eine Schlamperei? Das kann doch nicht sein. Dann müßten alle Beteiligten ja wegen Minderleistung Lohn-/Gehalts- und Diätenkürzungen bekommen. (SCNR)
@ORR: Stichwort: Erfahrene Politiker…
Schon Bismarck wurde das geflügelte Wort zugeschrieben, mit Gesetzen sei es wie mit Würsten; Je weniger die Menschen davon wüssten, wie sie gemacht werden, umso besser könnten sie schlafen.
Dass auch handwerkliche Fehler mitunter in Gesetzes- oder Verordnungsform gelangen, ist angesichts der Tatsache, dass da immer nur Menschen arbeiten, schlicht normal. Freilich hat die Qualität im Vergleich zu früher gefühlt etwas nachgelassen, weil das Aufregungsintervall, welches neue gesetzliche Regelungen scheinbar fordert, erheblich schnelllebiger geworden ist. Und es ist inzwischen auch deutlich mehr Regulierungswut beim deutschen Michel vorhanden, als das noch vor einigen Jahrzehnten der Fall gewesen ist. Der Staat soll’s richten, weil man die persönliche Verantwortung als Konsument oder als Teilnehmer einer Gesellschaft scheut. Und der Staat hat zugleich immer weniger Zeit, diese Regulierungswut auch mit der nötigen Umsicht selbst zu bewerten und abzuwägen.
Ob nun Corona-Lockdownverordnungen auf Grundlage des IfSG, das übers Knie gebrochene Konsumcannabisgesetz oder aktuell die Debatte über die Strafbarkeit von Fake-Pornos im Internet, wir können uns auf umso hastiger und weniger bedachte Regelungen einstellen, je vehementer und dringlicher die Regelungsfrage von der öffentlichen Meinung durchs virtuelle Dorf gepeitscht wird. Da kann’s dann auch gar nicht genug Bürokratie sein, denn jede Regel will ja auch auf ihre Einhaltung kontrolliert sein. Dass wir inzwischen Beamtenapparate haben, die voll in den demographischen Fachkräftemangel laufen und trotzdem den Weg durch die Paragrafenwälder nötiger und unnötiger Regulierung finden müssen, geschenkt…
Gesetze allerdings, die dem Bürger aus irgendwelchen Gründen gerade nicht in ihren Kram oder die persönliche Freizeitentfaltung passen, sind dann wieder ein anderes Thema. Da wird dann wieder auf die Bürokratie geschimpft, dass die Schwarte nur so kracht. Da muss sich der öffentliche Dienst dann von den wildgewordenen Beschwerdeführern anhören, ob man gerade „nichts Wichtigeres“ zu tun habe.
Speziell die Pflicht, im Rahmen der Wehrpflicht Bescheid sagen zu müssen, wenn man das Land für länger verlassen möchte, halte ich jetzt nicht für sonderlich spektakulär. @Landesministerieller hat ja das Notwendige dazu schon sehr treffend und gut verständlich ausgeführt.
Da jetzt mit dem Finger auf „die da oben“ zu zeigen und destruktive Fundamentalkritik zu üben, halte ich angesichts der fortschreitenden Demontage unserer Institutionen in der öffentlichen Wahrnehmung wie auch in der Politik selbst, für eher gefährlich. Wenn es ein Fehler ist, gehört der abgestellt. Wenn es keiner ist, gehört künstliche Aufregung darüber auch entsprechend eingeordnet. Man muss nicht über jedes hingehaltene Stöckchen springen.
Die funktionale Lebensfähigkeit einer Gesellschaft erkennt man auch an ihrer Fehlerkultur. Ahnung führt zwar oft zu Meinung, aber leider gibt es auch sehr viel Meinung die ohne sonderlich viel Ahnung auskommt, aber dennoch vehement vertreten wird.
Hier fliegt mal wieder reichlich Meinung durch die Gegend, die leider nicht immer mit Ahnung unterfüttert sein dürfte.
Selbstverständlich kann grundsätzlich Verwaltungshandeln ein Gesetz (zumal eines, welches in die Rechte von Bürgern eingreift) faktisch aushebeln. Und zwar schlicht, indem es nicht angewendet wird.
Richtig ist, dass die Verwaltung zwar an Recht und Gesetz gebunden ist, und daher auch grundsätzlich Gesetze erst einmal zu vollziehen sind, in der Praxis gibt es aber sowohl Duldungen im Einzelfall als auch generelle Vollzugsverzichte aufgrund Erlassen oder Verwaltungsvorschriften.
Zudem: eine Pflicht, deren Verletzung selbst bei Durchführung einer Kontrolle ohne Sanktion bliebe, ist bereits ein reichlich zahnloser Tiger. Selbst bei einer Bußgeldbewehrung würde für die tatsächliche Verfolgung von Verstößen das Opportunitätsprinzip des Ordnungswidrigkeitenrechts greifen, der die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten dem Ermessen der zuständigen Behörde unterwirft. Im Falle fachaufsichtlicher Weisung kann auch die vorgesetzte Behörde ihr Ermessen den nachgeordneten Behörden vorgeben.
Anders sieht es bei Anspruchsgrundlagen aus, also dort, wo der Bürger bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen einen Anspruch darauf hat, eine bestimmte Rechtsfolge (oder immerhin auch nur einen begründeten Bescheid) zu bekommen. Fun fact: Die Tatsache, dass bestimmte Rechtsverstöße bußgeldbewehrt sind, vermittelt dem allgemeinen Bürger selbst dann noch keinen Anspruch auf ein behördliches Einschreiten, wenn er der Behörde die Tat auf dem Silbertablett zur Anzeige bringt.
Es kommt immer darauf an, ob die Norm dem Einzelnen einen subjektiv-öffentlichen Anspruch vermittelt, oder seine Partikularinteressen unmittelbar zu schützen bezweckt.
Da es sich hier unzweifelhaft nicht um eine Schutznorm, sondern um eine Eingriffsnorm in Rechte von Wehrpflichtigen handelt, stellt sich die Frage, wer denn eigentlich auf die Einhaltung pochen sollte, und mit welcher Konsequenz? Ubi non accusator, ibi non iudex.