Bundeswehr droht Impf-Verweigerern mit Entlassung

Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr, die eine Corona-Schutzimpfung verweigern, müssen unter bestimmten Bedingungen mit ihrer fristlosen Entlassung aus der Truppe rechnen. Der Inspekteur des Heeres, Generalleutnant Alfons Mais, gab für die größte Teilstreitkraft eine entsprechende Marschrichtung vor.

In einem Rundschreiben an die Divisionen und Kommandobehörden des Heeres vom 1. Dezember, über das zuvor auch dpa berichtet hatte, verwies Mais auf die am 24. November eingeführte Duldungspflicht: Mit der Aufnahme von Corona-Impfungen in das so genannte Basisimpfschema müssen Soldaten diese Schutzimpfung dulden, wie zuvor schon bereits Tetanus- oder Influenza-Impfungen. Dass diese Pflicht nach dem Soldatengesetz zulässig ist, hatte zuletzt das Bundesverwaltungsgericht im vergangenen Jahr bestätigt.

Der Heeresinspekteur rief seine Kommandeure auf, bei Verweigerung einer solchen Impfung grundsätzlich ein Disziplinarverfahren vor dem Truppendienstgericht einzuleiten. Für die Zeitsoldaten, die noch nicht vier Jahre im Dienst sind, und für Freiwillig Wehrdienst Leistende solle eine fristlose Entlassung vorgesehen werden:

Entsprechend scheint aus meiner Sicht bei Soldatinnen und Soldaten auf Zeit, die noch nicht das vierte Dienstjahr vollendet haben, regelmäßig die fristlose Entlassung …. geboten, da andernfalls eine ernstliche Gefährdung für die militärische Ordnung oder die Sicherheit der Truppe droht.

Die rechtliche Grundlage dafür, auf die sich der Heeresinspekteur ausdrücklich bezog, ist der Paragraph 55 Absatz 5 des Soldatengesetzes

Ein Soldat auf Zeit kann während der ersten vier Dienstjahre fristlos entlassen werden, wenn er seine Dienstpflichten schuldhaft verletzt hat und sein Verbleiben in seinem Dienstverhältnis die militärische Ordnung oder das Ansehen der Bundeswehr ernstlich gefährden würde.

Für Freiwillig Wehrdienst Leistende gilt entsprechende Regelung im Paragraph 75 des Soldatengesetzes mit einer Entlassung, wenn nach dem bisherigen Verhalten durch sein Verbleiben in der Bundeswehr die militärische Ordnung oder die Sicherheit der Truppe ernstlich gefährdet würde. Auch diese Soldatinnen und Soldaten sollten nach Mais‘ Worten bei Impfverweigerung sofort die Bundeswehr verlassen müssen.

Mit dieser Vorgabe solle eine einheitliche und eineindeutige Rechtsanwendung im Deutschen Heer angesichts des Ernstes der Covid-19-Pandemielage erreicht werden, heißt es im Schreiben des Generalleutnants. Damit werde zugleich ein klares Zeichen in die Truppe zur Aufrechterhaltung der militärischen Ordnung und Disziplin gesetzt und das Ansehen der Truppe in der Öffentlichkeit erhalten.

Die Zahl der Covid-Infektionen unter Soldatinnen und Soldaten hat einen neuen Höchststand erreicht: Am Freitag meldete der Sanitätsdienst 1.448 Infektionsfälle. Wie hoch die Impfquote in der Truppe ist, ist bislang noch unklar, weil vor Inkrafttreten der Pflicht zur Impfung am 24. November keine Daten zu diesem Impfstatus erhoben wurden. Allerdings, das hebt auch der Heeresinspekteur in seinem Schreiben hervor, hätten unsere Soldatinnen und Soldaten bereits überwiegend und unabhängig davon [gemeint ist die Verpflichtung] freiwillig die Covid-19-Schutzimpfung erhalten und damit sowohl einen wesentlichen Beitrag zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie als auch zur Erhaltung der Funktionsfähigkeit und Einsatzbereitschaft des Deutschen Heeres in dieser Lage geleistet.

Mais ist zwar nur für einen der sechs Teilstreitkräfte und Organisationsbereiche der Bundeswehr zuständig – in Luftwaffe, Marine, Streitkräftebasis, Sanitätsdienst sowie Cyber- und Informationsraum tragen jeweils eigene Inspekteure die Verantwortung. Allerdings ist das Heer mit mehr als 60.000 Soldatinnen und Soldaten der größte Bereich in den Streitkräften.