Bundeswehr droht Impf-Verweigerern mit Entlassung
Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr, die eine Corona-Schutzimpfung verweigern, müssen unter bestimmten Bedingungen mit ihrer fristlosen Entlassung aus der Truppe rechnen. Der Inspekteur des Heeres, Generalleutnant Alfons Mais, gab für die größte Teilstreitkraft eine entsprechende Marschrichtung vor.
In einem Rundschreiben an die Divisionen und Kommandobehörden des Heeres vom 1. Dezember, über das zuvor auch dpa berichtet hatte, verwies Mais auf die am 24. November eingeführte Duldungspflicht: Mit der Aufnahme von Corona-Impfungen in das so genannte Basisimpfschema müssen Soldaten diese Schutzimpfung dulden, wie zuvor schon bereits Tetanus- oder Influenza-Impfungen. Dass diese Pflicht nach dem Soldatengesetz zulässig ist, hatte zuletzt das Bundesverwaltungsgericht im vergangenen Jahr bestätigt.
Der Heeresinspekteur rief seine Kommandeure auf, bei Verweigerung einer solchen Impfung grundsätzlich ein Disziplinarverfahren vor dem Truppendienstgericht einzuleiten. Für die Zeitsoldaten, die noch nicht vier Jahre im Dienst sind, und für Freiwillig Wehrdienst Leistende solle eine fristlose Entlassung vorgesehen werden:
Entsprechend scheint aus meiner Sicht bei Soldatinnen und Soldaten auf Zeit, die noch nicht das vierte Dienstjahr vollendet haben, regelmäßig die fristlose Entlassung …. geboten, da andernfalls eine ernstliche Gefährdung für die militärische Ordnung oder die Sicherheit der Truppe droht.
Die rechtliche Grundlage dafür, auf die sich der Heeresinspekteur ausdrücklich bezog, ist der Paragraph 55 Absatz 5 des Soldatengesetzes
Ein Soldat auf Zeit kann während der ersten vier Dienstjahre fristlos entlassen werden, wenn er seine Dienstpflichten schuldhaft verletzt hat und sein Verbleiben in seinem Dienstverhältnis die militärische Ordnung oder das Ansehen der Bundeswehr ernstlich gefährden würde.
Für Freiwillig Wehrdienst Leistende gilt entsprechende Regelung im Paragraph 75 des Soldatengesetzes mit einer Entlassung, wenn nach dem bisherigen Verhalten durch sein Verbleiben in der Bundeswehr die militärische Ordnung oder die Sicherheit der Truppe ernstlich gefährdet würde. Auch diese Soldatinnen und Soldaten sollten nach Mais‘ Worten bei Impfverweigerung sofort die Bundeswehr verlassen müssen.
Mit dieser Vorgabe solle eine einheitliche und eineindeutige Rechtsanwendung im Deutschen Heer angesichts des Ernstes der Covid-19-Pandemielage erreicht werden, heißt es im Schreiben des Generalleutnants. Damit werde zugleich ein klares Zeichen in die Truppe zur Aufrechterhaltung der militärischen Ordnung und Disziplin gesetzt und das Ansehen der Truppe in der Öffentlichkeit erhalten.
Die Zahl der Covid-Infektionen unter Soldatinnen und Soldaten hat einen neuen Höchststand erreicht: Am Freitag meldete der Sanitätsdienst 1.448 Infektionsfälle. Wie hoch die Impfquote in der Truppe ist, ist bislang noch unklar, weil vor Inkrafttreten der Pflicht zur Impfung am 24. November keine Daten zu diesem Impfstatus erhoben wurden. Allerdings, das hebt auch der Heeresinspekteur in seinem Schreiben hervor, hätten unsere Soldatinnen und Soldaten bereits überwiegend und unabhängig davon [gemeint ist die Verpflichtung] freiwillig die Covid-19-Schutzimpfung erhalten und damit sowohl einen wesentlichen Beitrag zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie als auch zur Erhaltung der Funktionsfähigkeit und Einsatzbereitschaft des Deutschen Heeres in dieser Lage geleistet.
Mais ist zwar nur für einen der sechs Teilstreitkräfte und Organisationsbereiche der Bundeswehr zuständig – in Luftwaffe, Marine, Streitkräftebasis, Sanitätsdienst sowie Cyber- und Informationsraum tragen jeweils eigene Inspekteure die Verantwortung. Allerdings ist das Heer mit mehr als 60.000 Soldatinnen und Soldaten der größte Bereich in den Streitkräften.
@ Pio-Fritz
Ich weiß leider nicht, welchen Teil der Rechtsausbildung Sie verpasst haben.
Duldungspflicht: richtig.
Konsequenzen: na klar.
Sofortige Entlassung: nein.
Viele Soldatinnen und Soldaten geben alles für die Bundeswehr. Wir werden nicht akzeptieren, dass ein Verbal-Rambo das zerstört, was recht und billig denkende Soldatinnen und Soldaten aufbauen. Vielleicht entlassen Sie sich doch einfach. Das ist die Chance auf einen Neuanfang.
@Florian Staudte
Stopp. Sofort.
´Ihre Formulierung „Wir werden nicht akzeptieren, dass ein Verbal-Rambo das zerstört, was recht und billig denkende Soldatinnen und Soldaten aufbauen.“ ist offenkundig als Drohung zu verstehen. Das läuft hier nicht. Ich hoffe Sie haben verstanden.
und @all: Diese Art der Auseinandersetzung mache ich nicht mit.
Haftet die Bundeswehr eigentlich für eventuell (extrem selten) auftretende Impfschäden? Übernimmt sie dann die weitere Versorgung der Soldaten sollten diese dadurch Dienstunfähig werden?
[Diese Frage wurde vor Tagen schon beantwortet – spätestens durch die Aufnahme ins Basisimpfschema wäre ein solcher Fall eine Wehrdienstbeschädigung. T.W.]
Die Grippeschutzimpfung unterliegt ebenfalls der Duldungspflicht. Wäre gut zu wissen wieviele Dosen im letzten Jahr verimpft worden und wieviele „Verweigerer“ entlassen wurden?
Nachtgedanke…
Nach meiner Wahrnehmung befürworten Wissenschaft und Politik mit grosser Mehrheit die Impfungen.
Wenn dennoch ein erheblicher Teil der Bevölkerung (eben auch innerhalb der Bundeswehr) die Impfungen ablehnt, trotz der öffentlichen Informationen, welche Rückschlüsse mögen daraus zu ziehen sein ?
[Vorsorglich der Hinweis: Was „erheblich“ ist, unterscheidet sich erheblich im Hinblick auf die Frage, ob es um die pandemischen Auswirkungen, die politische Meinungsäußerung oder die Quote in der Truppe geht – es ist deshalb nicht besonders hilfreich, den „erheblichen Teil der Bevölkerung“ für alle diese Fragen gleich anzusetzen. T.W.]
@Pio Fritz
„1. Befehl ist Befehl.“
Das war exakt das, was wir nach 1945 eigentlich als komplett falsch gelernt hatten.
@PioFritz: es wird nicht richtiger, wenn Sie es noch einmal wiederholen: de facto gibt es derzeit keine Grundlage, einen Ungeimpften nicht einzustellen.
– schauen Sie in die Weisung GenInsp Nr. 4, die auch davon spricht, dass zukünftige Rekruten angeschrieben werden und über die Sinnhaftigkeit einer Impfung zu Dienstbeginn hinzuweisen sind
– sie damit schnell mit Art 33 (2) in Konflikt geraten. Sie können ja jemand nicht Nichteinstellen, nur weil sie vermuten, dass er etwas nicht machen wird.
– sie verlangen ja auch nicht, dass jemand die anderen Impfungen mitbringt, sondern nur, das er diese duldet.
– lehnt jemand dieses ab, greifen die gerade hier vieldiskutierten Folgen.
Wenn/falls es eine allgemeine Impfpflicht gibt, dann kann sich dieses auch ändern, vorher aber nmB nicht.
Wie es so schön heißt:
Die Bundeswehr ist ein Spiegelbild
der Gesellschaft.
Deshalb finden sich auch hier alle
Sichtweisen zum Thema Corona,
wie außerhalb der Bw.
Ändert aber seit dem 24.11.2021
nichts daran, dass die Covid-19-Impfung dem Basisimpfschema zugeordnet wurde und damit der Duldungspflicht für alle Soldaten unterliegt, bei denen keine Kontraindikation vorliegt.
Kann man gut finden…
Kann man schlecht finden…
Kann man auch verweigern…
Niemand wird zur Impfung
körperlich gezwungen!
Wer sich aber für die Verweigerung
entscheidet, muss, wie in jedem anderen Fall der Befehlsverweigerung
mit den Konsequenzen leben, die unser Rechtsstaat vorsieht:
Soldaten mit Dienstzeit über 4 Jahre:
Siehe BVerwG 2 WNB 8.20
„Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass eine wiederholte Befehlsverweigerung gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 2 WStG eine Wehrstraftat darstellt, die – je nach Schwere des Verstoßes – im Regelfall mit einer Gehaltskürzung, einem Beförderungsverbot oder einer Dienstgradherabsetzung geahndet wird“
Bei SaZ unter 4 Jahren KANN
aber auch der 55 (5) SG greifen.
Denn… der 55 (5) ist KEINE
Disziplinarmaßnahme!
„Nach § 55 Abs. 5 SG kann ein Soldat auf Zeit während der ersten vier Dienstjahre fristlos entlassen werden, wenn er seine Dienstpflichten schuldhaft verletzt hat und sein Verbleiben in seinem Dienstverhältnis die militärische Ordnung oder das Ansehen der Bundeswehr ernstlich gefährden würde.
Die fristlose Entlassung stellt ein Mittel dar, um eine Beeinträchtigung der uneingeschränkten Einsatzbereitschaft zu vermeiden.
Sie soll einen künftigen Schaden verhindern und dient allein dem Schutz der Bundeswehr.
Sie ist keine Disziplinarmaßnahme zur Erhaltung der beruflichen Integrität der Soldaten auf Zeit, sondern kann zu einer bereits verhängten Disziplinarmaßnahme hinzutreten.
Fristlose Entlassung und Disziplinarmaßnahme sind rechtlich nebeneinander stehende, an „abgesehen von der Dienstpflichtverletzung“ unterschiedliche Voraussetzungen anknüpfende Maßnahmen mit unterschiedlichen Zielsetzungen (vgl. BVerwG, B.v. 9.2.1995 – 2 WDB 2.95 – juris)“
Welche dieser rechtlichen Mittel
im jeweiligen Einzelfall zur Anwendung
kommt, muss abgewartet werden.
Ebenso wieviele Soldaten bereit sind,
es darauf ankommen zu lassen.
Über Zahlen zu spekulieren: Glaskugel
Jeder Soldat unterwirft sich freiwillig (!)
möglichen Grundrechts-einschränkungen.
Und die Duldungspflicht Corona ist
für Soldaten doch nicht neu.
Sie ist schon lange Bestandteil der
Impfschema Auslandseinsätze.
Jetzt erfolgte die Erweiterung auf
das Basisimpfschema…
u.a. als Grundlage für das Impfschema
Hilfs- u. Katastropheneinsatz INLAND.
Worauf sich aktuell… wie Herr Wiegold
ja in einem anderen Beitrag schrieb, 25000 (!) Soldaten vorbereiten, falls benötigt.
Dass Minister*innen in jüngster Zeit zwei Tage nach Bekanntwerden diverser Skandale und Skandälchen über die Presse den ermittelnden Disziplinarvorgesetzten bereits die Richtung vorgaben und Druck erzeugten ist ja mittlerweile Usus.
Komischerweise sah sich keiner der beratenden Spitzendienstgrade dazu berufen die zivile Leitung mal darüber aufzuklären was „Freiheit des Disziplinarvorgesetzten“ gem. der WDO eigentlich bedeutet.
Und jetzt scheint auch eben jenes militärische Spitzenpersonal diese Zeilen vergessen zu haben.
Um es klarer auszudrücken: die können erwarten was sie wollen. Solange man sich im einfachen Disziplinarverfahren bewegt bin ich in meinen Ermittlungen und Entscheidungen frei. Und wenn bisher ein Verstoss ggn eine Duldungspflicht im einfachen Disziplinarrecht blieb bleibt es bei einer Coronaimpfung genauso.
Wenn man das ändern will muss man es anders reinschreiben. Bring it on.
Im Übrigen scheint den Herrschaften wohl nicht ganz klar zu sein wofür der 55 (5) eigentlich da ist. Nazi-Exzesse, Sexuelle Nötigung, Drogen. Das ist zurecht eine hohe Hürde.
@EffPunktErr sagt: 05.12.2021 um 9:25 Uhr
„Dass Minister*innen in jüngster Zeit zwei Tage nach Bekanntwerden diverser Skandale und Skandälchen über die Presse den ermittelnden Disziplinarvorgesetzten bereits die Richtung vorgaben und Druck erzeugten ist ja mittlerweile Usus.“
Sorry, aber hier kommt ein harter Widerspruch on mir!
Die Vorgaben von Vorgesetzten in konkreten Vorfällen habe ich immer abgelehnt und halte sie für rechtlich bedenklich.
Aber hier wird nicht in ein konkretes, laufendes Verfahren eingegriffen, sondern abstrakt Vorgaben für die gesamte TSK gemacht.
Das eine ist rechtlich ein Problem, dass andere ist rechtlich und inhaltlich vollkommen i.O.
„Im Übrigen scheint den Herrschaften wohl nicht ganz klar zu sein wofür der 55 (5) eigentlich da ist. Nazi-Exzesse, Sexuelle Nötigung, Drogen. Das ist zurecht eine hohe Hürde.“
Erneut harter Widerspruch!
Das ist fachlich Unfug. 55,5 wird bei multiplen Vorfällen angewandt und dazu gehören beileibe nicht nur die von Ihnen angeführten Exzesse.
Außerdem: Wir sprechen bei der Impfverweigerung üblicherweise über eine Wehrstraftat! Das ist kein normales Dienstvergehen, dass rührt am Kern unserer Streitkräfte.
Befehl und Gehorsam!
Und nebenbei, wenn jemand Impfskeptiker ist, muss man sich über Gedanken über seinen charakterliche und/oder intellektuelle Eignung zum Soldatsein machen (Stichwort Kameradschaft vs. Egoismus und Stichwort Wissenschaft vs. Aluhut).
Zu den rechtlichen Grundlagen hat @Felix2 sagt: 05.12.2021 um 8:26 Uhr hat dankenswerter Weise sehr eindeutig ausgeführt und auch das hier ebenfalls sehr, sehr eindeutige BVerwG zitiert.
Dem ist (aus rechtlicher Sicht) wenig hinzuzufügen.
@Pete sagt: 05.12.2021 um 2:10 Uhr
„„1. Befehl ist Befehl.“
Das war exakt das, was wir nach 1945 eigentlich als komplett falsch gelernt hatten.“
Peinlich. Hier die Nazi-Keule schwingen zu wollen. Pfui!
Der heutige Befehl ist an Recht und Gesetz gebunden und jeder Soldat, der mit der Duldungspflicht nicht klarkommt kann sich beschweren und klagen und jeder Soldat der sich gegen 55,5 wehren will kann klagen und wählen gehen.
Befehl und Gehorsam in unserem demokratischen Rechtsstaat mit den 12 dunklen Jahren gleichzusetzen ist schäbig.
Wie soll ich jemandem im Schützengraben vertrauen, wenn sein Egoismus ihn schon daran hindert Kameraden vor der Ansteckung schützen zu wollen? Wie soll ich jemand im Krieg einen schwierigen Auftrag übertragen können, wenn schon das grundsätzlichste soldatische, der Gehorsam und die Disziplin, fehlt?
Ich stimme @Pio-Fritz hier ausdrücklich zu: „Befehl ist Befehl“, wer damit nicht klarkommt, hat in den Streitkräften nichts verloren.
@Koffer
„Peinlich. Hier die Nazi-Keule schwingen zu wollen. Pfui!“
Geht es auch etwas sachlicher?
Ich bin mir nicht sicher, ob sie den Europarat als eine schätzenswerte Institution ansehen und dessen Resolutionen als zumindest bedenkenswert erachten? Der Europarat hat am 27. Januar 2021 eine Resolution zu den Impfstoffen gegen COVID-19 erlassen. Zitate daraus:
„Die Versammlung fordert die Mitgliedsstaaten und die Europäische Union auf:
„7.3.1. sicherstellen, dass die Bürger darüber informiert werden, dass die Impfung NICHT verpflichtend ist und dass niemand politisch, gesellschaftlich oder anderweitig unter Druck gesetzt wird, sich impfen zu lassen, wenn er dies nicht selbst möchte“.
„7.3.2 sicherstellen, dass niemand diskriminiert wird, weil er nicht geimpft wurde, aufgrund möglicher Gesundheitsrisiken oder weil er nicht geimpft werden möchte“.
https://gesetze-ganz-einfach.de/europarat-lehnt-covid-19-impfpflicht-ab/
Mit „Aluhutträgern“ hat die Parlamentarische Versammlung des Europarats nichts gemein. Daher sollte man nicht jeden Kritiker einer Impfpflicht pauschal in diese Ecke stellen, sondern ohne sofortige Vorverurteilung auch einmal den Argumenten der anderen Seite lauschen.
@Pete sagt: 05.12.2021 um 2:10 Uhr
„„1. Befehl ist Befehl.“
Also ich habe mal gelernt, dass dieser Satz auch heute (zum Glück) noch stimmt, mit ein paar Ausnahmen.
Zum Beispiel Verstoß gegen Völkerrecht (erschieße die sich ergebenen Kinder und Frauen im afghanischen Dorf) oder wenn der Befehl eine Straftat ist (ermorde deinen impfunwilligen Kameraden) oder gegen Gesetze verstößt (kippe das Motoröl in den Wald),
Beispielsweise haben im 2. WK die Soldaten fast immer rechtmäßig gehandelt, wenn sie eine Stellung mit Waffengewalt eingenommen haben.
Aber den Befehl zur Vergasung oder andere Greueltaten hätten sie nach heutigem Soldatengesetz (damals galt das ja nicht) nicht befolgen dürfen.
Sehe bei der Impfpflicht in der Bundeswehr jetzt kein Problem beim Befehl.
Empfehlung von STIKO und RKI, Gesetz als Grundlage für den Befehl gibt es.
Welches zuständige Gericht würde denn jetzt gegen die Rechtmäßigkeit des Befehls entscheiden? Keines!
@all
Und gerne noch ein Hinweis: Hier geht es nicht (nicht!) um die Frage einer allgemeinen Impfpflicht, sondern um eine – anderen rechtlichen Bestimmungen unterliegende – Duldungspflicht für eine Impfung in den Streitkräften. Ich wäre dankbar, wenn jetzt nicht versucht wird, die Debatte über eine allgemeine Impfpflicht zu übertragen auf diese Konstellation. Oder genauer, ich werde diese Versuche des Derailing unterbinden.
@Pete sagt: 05.12.2021 um 11:16 Uhr
„Geht es auch etwas sachlicher?“
Das ist ja wohl ein Witz. Sie schwingen hier die Nazi-Keule und verlangen dann mehr Sachlichkeit wenn man Sie dafür anzählt?
Bleiben Sie einfach im hier und heute und beim Thema und dann können wir sachlich weiter sprechen.
Zum Thema allgemeine Impflicht und „derailing“ hat der Hausherr ja schon alles notwendige gesagt.
@Denethor sagt: 05.12.2021 um 11:27 Uhr
„Welches zuständige Gericht würde denn jetzt gegen die Rechtmäßigkeit des Befehls entscheiden? Keines!“
Sie haben Recht. Aber es geht ja noch viel weiter: das BVerwG als oberstes, zuständiges Gericht, hat über die Rechtmäßigkeit von Impfpflichten in der Bw ja bereits entschieden, siehe hierzu die Ausführungen von @Felix2 sagt: 05.12.2021 um 8:26. d.h. es ist sogar schon den allgemeinen (!) Ausgangspunkt der Maßnahmenbemessung festgelegt: „…je nach Schwere des Verstoßes – im Regelfall mit einer Gehaltskürzung, einem Beförderungsverbot oder einer Dienstgradherabsetzung“.
Jeder, der jetzt über die generelle Rechtmäßigkeit eines Impfbefehls rumdiskutieren möchte, zeigt halt, dass er ein Problem hat. Mit Befehl und Gehorsam, mit dem SG und mit unserer Rechtsordnung.
Das einzige was jetzt noch zu klären ist, ist die Umsetzung der Impfpflicht im konkreten Fall (also z.B. wie viele „zweite Chancen“ man bekommt, bevor es kracht), die Spezifizierung ob für die Impfverweigerung bei Covid die zukünftige Maßnahmenbemessung eher die Gehaltskürzung oder eher die reinigende Maßnahme (Diensgradherabsetzung) angemessen ist, und ob die Verwaltungsgerichte bei Soldaten in den ersten vier Jahren 55,5 bei für angemessen betrachten.
Ich persönliche erwarte in beiden Fragen eher eindeutige Vorgaben. Denn wenn hier jetzt nicht eindeutig geurteilt werden würde, dann würde das gesamt Impfschema drohen zu kollabieren und damit dann auch weitgehende Einschränkungen der Einsatzbereitschaft der Streitkräfte über Covid-19 hinaus eintreten. Das berücksichtigt das BVerwG üblicherweise.
Von daher habe ich mit Blick auf 55,5 wenig Zweifel. Das wird Aufrecht erhalten werden. Und mit Blick auf die Aufrechterhaltung von Disziplin und Ordnung gehe ich auch eher von einer Dienstgradherabsetzung als Ausgangspunkt der Bemessung aus denn von einer Gehaltskürzung aus (Sichtbarkeit und so).
Im schlimmsten Fall drohen wegen der Verweigerung der Impfung Geldstrafe oder ein Arrest.
Natürlich kann/sollte man gegen eine solche im Raum stehende Entscheidung klagen und einen Präzedenzfall schaffen.
Demgegenüber steht eine Impfung, deren Langzeitwirkungen noch unbekannt und unerforscht sind und der, einmal gespritzt, im Körper ist.
Erfahrungen zeigen, dass die Bundeswehr gern und rasch glaubt, alle rechtlichen Grundlagen zu durchschauen. Das ist bei weitem nicht so. Wer einen guten Anwalt hat sollte also klagen (dürfen)
[Es steht Ihnen natürlich frei, die Meinung zu vertreten, dass der Inspekteur des Heeres Unsinn erzählt. Ihr erstmaliges Auftreten als Kommentator hier und die weiteren Aussagen legen allerdings auch die Vermutung nahe, dass es Ihnen vorrangig um eine grundsätzliche Impfstoff-Debatte geht, bei der ich mehrfach ausdrücklich darum gebeten habe, sie hier als OT nicht zu führen. T.W.]
@ T. Wiegold
Es gibt überhaupt keinen Grund, einem Foristen zu drohen. Das habe ich im Übrigen auch gar nicht.
Es geht darum, argumentativ für den Rechtsstaat als Teil der freiheitlich-demokratischen Grundordnung, auch und gerade innerhalb der Bundeswehr, zu werben und überzogenen Aktionismus zu verhindern.
Ich gehe ansonsten sehr stark davon aus, dass General Mais noch vom BMVg eingenordet wird.
Wir brauchen kluge und konsequente, aber auch sensible Entscheidungen von professionellen Disziplinarvorgesetzten. Und keine Verbal-Rambos.
Seit Tagen beobachte ich hier die Debatte zur Duldungspflicht und staune…
Die Einschränkung des Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 Grundgesetz ist elementar für den Soldatenberuf und quasi Geschäftsgrundlage. Außerdem hilt ein Blick in die §§ 7, 11, 12, und 17a SG.
Seit März 2020 unmittelbar dienstlich mit den Auswirkungen der Pandemie konfrontiert, fehlt meinem Team und mir jegliches Verständnis für das bisherige Herumeiern der politischen Führung und das Gejammer der Impfgegner in der Bundeswehr. Wir haben uns alle Imfpfungen und auch die Boosterimpfung dezentral „organisieren“ müssen, die unmittelbar vor Ort eingesetzten Kameraden hatten schon im Januar/Februar die erste Impfung, die anderen bis April, Boostern läuft seit September. Bis heute scheint aber für unseren Bereich KEINE Impfübersicht der eigenen Kräfte abgefragt zu werden…. wir melden halt einfach ungefragt..
ALSO: GenLt Mais macht das einzig RICHTIGE: endlich die Sache straff durchziehen.
Zitat von
EffPunktErr sagt:
05.12.2021 um 9:25 Uhr
„Solange man sich im einfachen Disziplinarverfahren bewegt bin ich in meinen Ermittlungen und Entscheidungen frei. Und wenn bisher ein Verstoss ggn eine Duldungspflicht im einfachen Disziplinarrecht blieb bleibt es bei einer Coronaimpfung genauso.
Wenn man das ändern will muss man es anders reinschreiben. Bring it on.“
Die Weigerung einer Duldungspflicht
nachzukommen ist eine Wehrstraftat,
da der zuständige Disziplinar-vorgesetzte den Befehl in der Praxis mehrfach wiederholen wird.
Und eine solche, mit Freiheitsstrafe
belegte Wehrstraftat wird grundsätzlich nicht mit
einer einfachen Disziplinarmaßnahme
geahndet.
Das es der Disziplinarvorgesetzte im
Urteil BVerwG 2 WNB 8.20 bei einem
Disziplinararrest belies… war eine Ausnahme (!) die auf den Besonderheiten des Einzellfalls beruhte.
Aus dem Urteil:
„Daher trägt die Verhängung eines Disziplinararrestes als weniger einschneidende Maßnahme im vorliegenden Fall im Ergebnis auch den aus der subjektiven Belastungssituation resultierenden weiteren Milderungsgründen (!) durchaus Rechnung.“
Oder anders ausgedrückt:
Weil der Disziplinarvorgesetzte die
vom Soldaten vorgebrachten Gründe
zumindest teilweise berücksichtigt hat,
blieb es bei der „milderen“ einfachen
Disziplinarmaßnahme Arrest.
Dies ist aber nicht die Regel-Maßnahme.
Diese hat das BVerwG genannt.
Und die führen zum Truppendienstgericht.
Und noch zum 55 (5):
„Schließlich ist auch die Ermessensausübung der Beklagten nicht zu beanstanden.
Mit dem Wort „kann“ in § 55 Abs. 5 SG ist der Entlassungsbehörde kein (!!) umfassendes Ermessen eingeräumt, das die Bundeswehr – ähnlich wie in einem Disziplinarverfahren – verpflichten würde, alle für und gegen den Verbleib des Zeitsoldaten im Dienst sprechenden Gesichtspunkte im Rahmen einer Gesamtwürdigung zusammenzutragen, zu gewichtigen und gegeneinander abzuwägen.
Vielmehr hat der Gesetzgeber die Frage der Angemessenheit der Entlassung im Verhältnis zu dem erstrebten Zweck in der Vorabbewertung im Wesentlichen bereits durch Verwendung des Begriffs „ernstlich“ auf der Tatbestandsebene des § 55 Abs. 5 SG selbst konkretisiert.
BVerwG, 16. August 2010 – 2 B 33/10, Rn. 7 – juris; OVG Schleswig, 19. Oktober 2015 – 2 LB 25/14 – juris; VG Schleswig-Holstein, 25. April 2018 – 12 B 30/18, Rn. 22 – juris; VG Schleswig-Holstein, 14. September 2017 – 12 B 31/17, Rn. 25 – juris; VG Regensburg, 28. Juni 2017 – 1 K 16.1581, Rn. 72 – juris.
Demgemäß ist die Befugnis der zuständigen Behörde, bei Erfüllung der tatbestandlichen Voraussetzungen der Vorschrift von der fristlosen Entlassung abzusehen, im Sinne einer sogenannten „intendierten Entscheidung“ auf besondere (Ausnahme-)fälle (!!) beschränkt.
OVG NRW, 17. September 2008 – 1 B 670/08, Rn. 51 – juris; VG Schleswig, 18.08.2014 – 12 B 14/14 – juris.
Ein atypischer Fall liegt hier nicht vor.“
VG Düsseldorf, Urteil vom 05.08.2020 – 10 K 6654/17″
Mithin ist der 55 (5) explizit nicht auf
besonders schwere Verfehlungen,
wie z.B. Kinderpornograhie, beschränkt.
@ Koffer
Ich denke, wir beide sind uns im klaren, dass die Duldungspflicht von Impfungen zu den elementarsten Bausteinen der Bundeswehr zur Sicherstellung der Einsatzbereitschaft gehört.
Für mich ist diese gesamte Diskussion um die Duldungspflicht und jetzt dieses Rundschreiben zur „Hammer“-Erlass mäßigen Klärung einer diffizilen Einzelfallabwägung und dem de facto Eingriff in die Entscheidungshoheit des zuständigen Disziplinarvorgesetzten allerdings indiskutabel.
Hier wird – meiner Meinung nach aus medialen Gründen – aus einer Selbstverständlichkeit (Impfung gegen Covid-19 wird Teil des Impfschemas) – ein medialer Aufriss gemacht und dann noch ein Rundschreiben erstellt, wo man sich sicher sein musste, dass dieses in den aktuellen Zeiten nach außen dringt und kontrovers diskutiert wird.
Was ich von meinen „Unterbau“ höre – der im Übrigen zu 100 % über ein vollständiges Impfschema verfügt – ist berechtigte Verwunderung, warum jetzt ein „Generalanschiss mit Drohung“ verteilt wird, wo vor ein paar Wochen noch nicht mal feststand, wieviel Prozent der Truppe geimpft sind und das gesamte Thema „Impfstatus“ in den letzten Jahrzehnten gefühlt nur dann akut wurde, wenn ein Einsatz bevor stand oder man Angehöriger der seegehenden Teile der Marine war. Mich würde brennend interessieren, ob die Bundeswehr in der Lage ist, für die anderen (Pflicht-Impfungen) die Statistiken ad hoc zu liefern. Vielleicht kann der Hausherr ja einmal freundlich nachfragen? ;)
Ich vermute mal nicht, daher stellen sich mir folgende Fragen:
Warum gibt es keine zentrale Impfstatus-Erfassung beim SanDstBw?
Warum wird der Impfstatus der Soldaten nicht standardmäßig durch den SanDstBw nachgehalten und bei Ablauf von Impfungen des Basis-Schemas der Soldat unter Einbezug der Disziplinarvorgesetzten direkt einbestellt?
Warum hat der GI nicht den SanDstBw angewiesen – wenn jetzt der Impfstatus so hervorgehoben wird und der Niedergang der militärischen Ordnung und Einsatzfähigkeit skizziert wird (neben der Tatsache, dass diese Bundeswehr noch so einige weitere große Baustellen hat, die die Einsatzfähigkeit gefährden) – dass der SanDstBw bis T+1 Woche den Impfstatus aller Soldaten der Bundeswehr feststellt und bis T+5 Wochen hergestellt hat?
Warum wird eine Nichtigkeit medial so „gepusht“?
Warum wickelt man so etwas nicht ruhig und sachlich ab und erstellt derartige Schreiben, NACHDEM die Lagefeststellung (= wieviele Impfverweigerer gibt es wirklich und aus welchem Grund) erfolgt ist?
Für mich gilt, Soldat = Duldungspflicht für Impfungen! Das heißt aber nicht, dass die Vorgesetzten davon entbunden sind, mit Soldaten, die damit ein Problem haben, ein erklärendes (!) Gespräch im Dialog zu führen. Nur weil einer meiner Soldaten Bedenken äußert, heißt das für mich als Vorgesetzten nicht gleich die von ihnen skizzierte Befehlsverweigerung – gemäß der Inneren Führung sind Aufträge und Befehle den Untergebenen nachvollziehbar zu erläutern. Die meisten Soldaten sind wirklich in der Lage zu unterscheiden, ob es auf dem Gefechtsfeld „brennt“ und eben nicht nachgefragt wird oder gerade Raum dafür besteht – zumindest erziehe ich meine Soldaten in dieser Richtung.
Das BVerwG hat im Übrigen in seinem Urteil zur Duldungspflicht darauf hingewiesen, dass „die subjektive Gefahreneinschätzung des Soldaten bei der Bewertung des Dienstvergehens eine Rolle spielen kann“. Allein damit ist klargestellt, dass es dem Disziplinarvorgesetzten anheim liegt, jeden Fall als EINZELFALL zu bewerten. Dann KANN eine Entlassung nach § 55 Abs. 5 SG in Betracht kommen – das BVerwG hat aber genau klargestellt, dass hier kein Automatismus vorliegt. Dementsprechend steht das Rundschreiben des InspH – so berechtigt es von seiner Intention auch ist – im Widerspruch zur Rechtsprechung des BVerwG, denn es wird ein „regelmäßiges“ Verfahren postuliert, was der Einzelfallentscheidung entgegen läuft.
Und man sieht es in diesen Kommentaren hier sehr gut, wie aufgeheizt die Stimmung ohne Not ist… wir reden hier über eine Zahl X von Soldaten, die bisher keine Impfung verweigert haben, aber jetzt eben die gegen Covid-19. Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass es in der gesamten Bundeswehr eine relevante Menge an Soldaten gibt, die bisher alle Impfungen mitgenommen haben, sich aber jetzt nicht gegen Covid-19 impfen lassen? Wenn diese Zahlen festgestellt worden sind, kann man abwägen, ob ein InspH eine allgemeine Handlungsanweisung geben muss oder er einfach den Disziplinarvorgesetzten dahingehend vertraut…
Just my 2 cents … als Kommentator mit vollständigem Impfschema, muss man ja heute immer dazu sagen ;)
@des28e1r sagt: 05.12.2021 um 12:10 Uhr
„Im schlimmsten Fall drohen wegen der Verweigerung der Impfung Geldstrafe oder ein Arrest.
Natürlich kann/sollte man gegen eine solche im Raum stehende Entscheidung klagen und einen Präzedenzfall schaffen.“
Ihre Behauptungen stehen im Widerspruch zur diesbezüglich eindeutigen höchstrichterlichen Rechtsprechung. Das BVerwG hat eindeutig als Ausgangspunkt der Bemessungsentscheidung „Gehaltskürzung, einem Beförderungsverbot oder einer Dienstgradherabsetzung“ festgelegt! Und immer dann wenn bei einem truppendienstgerichtlichen Verfahren das der Ausgangspunkt ist, dann ist auch immer eine Überlegung gem. 55,5 angebracht (für Soldaten in den ersten vier Jahren).
Das ist kleines Einmaleins des Soldatenrechts.
Und der von Ihnen gewünschte Präzedenzfall wurde glücklicherweise schon vor der Pandemie auch durch das BVerwG entschieden.
Noch mehr Nebel zu werfen und Mythen zu verbreiten?!?!
@ Florian Staudte sagt: 05.12.2021 um 12:27 Uhr
„Ich gehe ansonsten sehr stark davon aus, dass General Mais noch vom BMVg eingenordet wird.“
LOL, da würde ich gegen wetten!
„Wir brauchen kluge und konsequente, aber auch sensible Entscheidungen von professionellen Disziplinarvorgesetzten. Und keine Verbal-Rambos.“
Nochmals LOL, niemand den ich bisher kennen lernen durfte würde den InspH als „Verbal-Rambo“ bezeichnen.
Und nebenbei: Wir brauchen nicht nur kluge und professionelle Disziplinarvorgesetzte, sondern auch entscheidungsfreudige und durchsetzungsfähige!
Gerade jetzt in der Krise. Man wird das Heer nur möglichst schnell aus der Krise herausführen, wenn wir in kürzester Zeit auf 99% kommen (1% Ungeimpfte dürfte nach meiner Schätzung wegen Vorerkrankung und besonderen Umständen nicht zu umgehen sein).
Und da sind so klar ansagen wie die des InspH jetzt zielführend, ja fast schon notwendig würde ich sagen.
Viele junge Vorgesetzte hätten ansonsten vielleicht Unsicherheit gezeigt ob der ganzen Aluhut-Kampagnen.
Aber durch die klare Aussage des InspH haben sie jetzt hier Rückendeckung erfahren.
Und dort wo aufgrund der Würdigung der Einzelumstände Gnade vor Recht gewährt werden kann, darf das der Chef ja immer noch.
Perfekt.
Eine ganz wichtige Frage ist doch, WARUM der Insekteur Herr seinen unterstellten Kommandeuren eine Marschrichtung vorgibt.
@Koffer
„Das ist ja wohl ein Witz. Sie schwingen hier die Nazi-Keule und verlangen dann mehr Sachlichkeit wenn man Sie dafür anzählt?“
1. Ich habe keineswegs die „Nazikeule geschwungen“. Ich habe darauf hingewiesen, dass die lapidare Aussage „Befehl ist Befehl“ seit 1945 in Deutschland zu Recht diskreditiert ist.
2. Das Befehlsrecht der Bundeswehr nimmt den Soldaten, der einen Befehl erhält, rechtlich dezidiert in die Pflicht, mehr als dies bei anderen Streitkräften der Fall ist. JEDER Soldat hat die Pflicht, gegebene Befehle auf „Rechtmäßigkeit“ zu überprüfen hat und daher beschreibt der simple Grundsatz „Befehl ist Befehl“ keineswegs das Befehlsrecht der Bundeswehr.
Zusammengefasst:
– der Spruch „Befehl ist Befehl“ ist seit 1945 in Deutschland diskredietiert
– dieser Spruch beschreibt nicht das Befehlsrecht der Bundeswehr, sondern geht am geltenden Befehlsrecht der Bundeswehr schlicht und ergreifend vorbei.
Hier noch einmal mein Zitat:
„1. Befehl ist Befehl.“
Das war exakt das, was wir nach 1945 eigentlich als komplett falsch gelernt hatten.“
Mit „Nazikeule“ hat das nichts zu tun.
@ORR sagt: 05.12.2021 um 13:59 Uhr
„Eine ganz wichtige Frage ist doch, WARUM der Insekteur Herr seinen unterstellten Kommandeuren eine Marschrichtung vorgibt.“
Vermutlich weil er möchte, dass die Impfung schnell vorangeht, Impfspektikern klare Spielregeln aufgezeigt werden, damit der Spuk zumindest im Heer möglichst bald vorüber ist.
@Pete sagt: 05.12.2021 um 14:00 Uhr
„1. Ich habe keineswegs die „Nazikeule geschwungen“. Ich habe darauf hingewiesen, dass die lapidare Aussage „Befehl ist Befehl“ seit 1945 in Deutschland zu Recht diskreditiert ist.“
So, ist das so? Sie haben eine Lage im heutigen DEU und einen rechtmäßigen Befehl in einer demokratisch verfassten Gesellschaft mit einer Zeit gleichgesetzt in der weder Recht herrschte noch Rechtsschutz gewährt wurde.
Wenn das keine Nazi-Keule ist, dann weiß ich es auch nicht.
Nebelkerze!
Zitat von
DeltaR95 sagt:
05.12.2021 um 13:04 Uhr
„Warum gibt es keine zentrale Impfstatus-Erfassung beim SanDstBw?
Warum wird der Impfstatus der Soldaten nicht standardmäßig durch den SanDstBw nachgehalten und bei Ablauf von Impfungen des Basis-Schemas der Soldat unter Einbezug der Disziplinarvorgesetzten direkt einbestellt?“
Weil es schon ein seit Jahren bestehendes Verfahren gibt,
dass die Federführung der
Überwachung des befohlenen
Impfstatus beim zuständigen
Disziplinarvorgesetzten (DV) verortet.
Stichwort:
Impfüberwachungsblatt
Solange der DV darauf nicht
sieht, dass der Arzt den
vollständigen Impfschutz bestätigt…
ist der Soldat nicht vollständig
geimpft…
Welche Impfung/en fehlt/en
muss der DV nicht wissen.
Er hat nur sicherzustellen, dass
der Soldat die auf dem Blatt
genannten Impf-Termine einhält.
Und dieses Überwachungsverfahren
gilt für alle Einsatzkategorien…
auch
Hilfs- u. Katastropheneinsatz INLAND,
der alle (!!) Soldaten der Bw zugeordnet sind.
Und da Covid-19 nun auch zum
Basisimpfschutz zählt… ist die Impfung
auch für diese Einsatzkategorie durchzuführen umgehend zu veranlassen.
Somit geht das Impfüberwachungsblatt vom DV zum Arzt… (bei Bedarf ergänzt mit Impfbuch) Arzt impft Covid-19… und bestätigt den vollen Impfschutz… sobald dieser gegeben ist… Fertig.
Weigert sich ein Soldat, meldet der Arzt dies dem DV…
Auf diese Weise kann der DV jederzeit
nachvollziehen, wie der Impfstatus seiner Einheit ist.
X vollständig Geimpfte…
Y die noch geimpft werden müssen…
Ergänzt wird das Ganze ja durch die
3G-Regel am Arbeitsplatz, die jede
Einheit der Bw umzusetzen hat.
Somit sieht der DV jeden Morgen,
wer in seiner Einheit nicht geimpft ist,
denn nur die Ungeimpften müssen
ja jeden Morgen getestet werden.
Und noch Eins zum Punkt „erklären“:
Seit gut 1 1/2 Jahren wird auf allen
medialen Ebenen 24/7 erläutert,
erklärt… von Virologen, Intensivmedizinern, etc. …
Wir alle können dazu im Netz alle Informationen finden… siehe Homepage RKI oder PEI …
WAS soll man denn noch einem
Soldaten erklären ???
Nein, irgendwann ist mal Schluss.
Wir leben in einer Demokratie.
Und in einer Demokratie bestimmt
nicht eine kleine Minderheit, die trotz
aller sachlichen Argumente und Erklärungen bei seiner Meinung bleiben WILL.
Dies ist sicherlich zu respektieren.
Aber muss nicht von der Mehrheit
des Volkes toleriert werden.
Selbst wenn an jedem Tag 100000
Bürger gegen die getroffenen
Maßnahmen demonstrieren…
…sind sie NICHT DAS Volk !!
Sondern nur deutlich unter 1 % …
Und auch bei den aktuell getroffenen
Maßnahmen sehen repräsentative
Umfragen ein Verhältnis von 2/3 Pro
zu 1/3 Kontra.
Ein paar Informationen zur Beruhigung:
Eine Impf-Pflicht der Truppe ist immer gut begründet, wenn dadurch Führungsfähigkeit und Einsatzbereitschaft der Bundeswehr sichergestellt werden kann.
Impfungen in der Bundeswehr zielen schon immer gleichzeitig auf den Schutz der Gemeinschaft und des Individuums ab und darauf, die in Artikel 87a Absatz 1 des Grundgesetzes vorausgesetzte Funktionsfähigkeit der Bundeswehr zu gewährleisten.
Die Duldungspflicht ist seit jeher im Soldatengesetz verankert.
In der Bundeswehr wurde die Duldungspflicht für Impf- und Vorsorgemaßnahmen schon vor einigen Jahren(!) eingeführt. Stichwort Einsätze! Die Soldaten sind somit auch jetzt bereits verpflichtet, sich bestimmte Impfungen verabreichen zu lassen, etwa gegen Tetanus.
Allerdings wurde das BW weit nur schleppend umgesetzt. Außnahme Verbände und Einheiten mit hohen Reaktionszeiten. Manche Vorgesetzte haben sich leider gewunden, dieses schwierige Thema anzugehen und vor allem durchzusetzten. Man hatte wohl Angst vor den auch hier erwähnten ‚Klagen‘.
Für Streitkräfte ist die Impfung gegen Corona bereits im März 2021 in die Duldungspflicht integriert worden. Das hatte ebenfalls vorrangig mit den Bedingungen bei Auslandseinsätzen zu tun.
Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist schon immer vor allem mit Blick auf mögliche Impfnebenwirkungen zu wahren. Gibt es schwere Komplikationen, ergeben sich versorgungsrechtliche Ansprüche.
Jetzt wurde durch InspH halt verdeutlicht: Werden Impfungen verweigert, drohen harte dienstrechtliche Konsequenzen:
In § 17a Soldatengesetz ist dazu u.a. geregelt:
„Der Soldat muss ärztliche Maßnahmen gegen seinen Willen nur dann dulden, wenn sie 1. der Verhütung oder Bekämpfung übertragbarer Krankheiten dienen oder 2. der Feststellung seiner Dienst- oder Verwendungsfähigkeit dienen“
„Lehnt der Soldat eine zumutbare ärztliche Maßnahme ab und wird dadurch seine Dienst- oder Erwerbsfähigkeit beeinträchtigt, kann ihm die Versorgung insoweit versagt werden. Nicht zumutbar ist eine ärztliche Maßnahme, die mit einer erheblichen Gefahr für Leben oder Gesundheit verbunden ist.“
@ Koffer
Hochmut kommt vor dem Fall.
Zum Glück gibt es Foristen, die mit geistigem Tiefgang versuchen, eine nicht nur triviale Problematik zu beleuchten.
Ich würde es sehr begrüßen, wenn Sie wenigstens am Ende mal zugeben könnten, dass Sie sich „vergaloppiert“ haben.
Schönen 2. Advent!
[Leute, können wir die persönlichen Anwürfe jetzt mal rausnehmen aus der Debatte? Ich regel das jetzt mal ab und bin bei Bedarf gerne beim Austausch der Mailadressen behilflich, damit die Herren das untereinander weiter diskutieren können und nicht hier. T.W.]
@Koffer sagt: 05.12.2021 um 14:36 Uhr
„Vermutlich weil er möchte, dass die Impfung schnell vorangeht, Impfspektikern klare Spielregeln aufgezeigt werden, damit der Spuk zumindest im Heer möglichst bald vorüber ist.“
Das ist die positive Variante.
Etwas detaillierter: WARUM gibt der Inspekteur JETZT seinen unterstellten Kommandeuren die Marschrichtung vor? Und WARUM erfährt DPA von WEM von diesem eigentlich internen Brief?
„Befürchtet“ GenLt Mais, dass seine unterstellten Kommandeure „zu sanft“ mit Impfskeptikern umgehen? Wohl kaum.
Wenn man bedenkt, dass in Kürze eine neue Bundesregierung das Ruder übernimmt und üblicherweise die Ressortverantwortlichen Ihre engen Berater und Mitarbeiter gem. Ihrem Vertrauen „mitbringen“, könnte es auch durchaus der Versuch sein, sich als charimatischer Vorgesetzter zu präsentieren, der das Heer fest im Griff hat, um sich so den Verbleib auf dem Posten zu sichern, oder sich sogar für höhere Aufgaben zu empfehlen.
@Koffer „Jeder, der jetzt über die generelle Rechtmäßigkeit eines Impfbefehls rumdiskutieren möchte, zeigt halt, dass er ein Problem hat. Mit Befehl und Gehorsam, mit dem SG und mit unserer Rechtsordnung.“
Danke fuer diesen Satz!
Absolute Zustimmung und ich glaube, dass hier mal ein reinigendes Gewitter noetig ist um aufzuzeigen, dass die Streitkraefte eben kein Wohlfuehlhaufen sind bei denen Befehle befolgen Auslegungssache ist, sondern ein besonderer Beruf mit Einschraenkungen der Grundrechte (welches uebrigens jedem bei der Einstellung klargemacht wird!)!
Ist eine zu duldenede Impfung, wie jede andere. Daraus jetzt einen sofortigen Entlassungsgrund zu fordern sowie das sowieso mit ernsteren Problemen überladene Truppendienstgericht zu überlasten halte ich für eine recht extremistische Sichtweise.
@ Felix
Danke für die Darstellung eines aus der Zeit gefallenen Prozesses der analogen Welt, der eine eigentlich singulär und zentral verortete Fachtätigkeit (Überwachung und Erhaltung des Impfstatus aller Soldaten) in so kleine Teile zerhackt und verteilt, dass für die Gesamtorganisation wichtiges Wissen nur durch Aggregation (aka Excel-Meldearie) mühsam zusammengeführt werden kann, wenn es denn benötigt wird… und die eigentlich fachlich zuständige Stelle sich dezent entledigt hat.
Soviel zum Thema „Digitalisierung der Bundeswehr“ im 21. Jahrhundert und zwei Jahre in Corona… der von ihnen dargestellte Prozess ist so unnötig arbeitsintensiv, ich verstehe nicht, warum dies nicht kurzfristig als zentralisierte digitale Anwendung umgesetzt werden konnte…
@ORR sagt: 05.12.2021 um 15:20 Uhr
„Etwas detaillierter: WARUM gibt der Inspekteur JETZT seinen unterstellten Kommandeuren die Marschrichtung vor? Und WARUM erfährt DPA von WEM von diesem eigentlich internen Brief?“
1. Weil die Duldungspflicht kürzlich in das Basisimpfschema aufgenommen wurde und dadurch erst jetzt für den InspH die Möglichkeit besteht „aufs Gas zu drücken“!
2. Tja, durchstechen kann von zwei Enden kommen. Entweder von der Heeresführung um schnellere Durchdringung bis zur Ebene der Truppe zu erreichen (Presse ist üblicherweise schneller, als ein „Schnellbrief“) oder von Skeptikern, die gerne Sand ins Getriebe streuen… Ob es jetzt aus der einen oder aus der anderen Ecke kommt wäre Spekulation von meiner Seite.
„„Befürchtet“ GenLt Mais, dass seine unterstellten Kommandeure „zu sanft“ mit Impfskeptikern umgehen? Wohl kaum.“
Ich denke genau das ist seine Befürchtung. Wie bereits bei anderen Kommentatoren angeklungen und auch von mir schon angedeutet, haben in den letzten Jahren nicht alle Vorgesetzten mit dem eigentlich notwendigen Nachdruck die Impfpflicht bei anderen Impfungen verfolgt.
Wenn der InspH das Gespenst Covid-19 schnellstmöglich aus seiner TSK verbannen möchte, dann muss er jetzt handeln, sonst zieht sich das bis ins Frühjahr…
„Wenn man bedenkt, dass in Kürze eine neue Bundesregierung das Ruder übernimmt und üblicherweise die Ressortverantwortlichen Ihre engen Berater und Mitarbeiter gem. Ihrem Vertrauen „mitbringen“, könnte es auch durchaus der Versuch sein, sich als charimatischer Vorgesetzter zu präsentieren, der das Heer fest im Griff hat, um sich so den Verbleib auf dem Posten zu sichern, oder sich sogar für höhere Aufgaben zu empfehlen.“
Reden wir hier vom gleichen InpsH???? Man kann über General Mais viel positives sagen, aber ein charismatischer Vorgesetzter ist er glaube ich nicht. Und üblicherweise ist er ja auch bei seinen Schwerpunkten eher ein konsensbetonter als ein durchsetzungsstarker Führer.
Von daher bin ich umso mehr beeindruckt, dass er sich hier so schnell, so deutlich positioniert und aus dem Fenster lehnt.
@EloKa sagt: 05.12.2021 um 15:51 Uhr
„Absolute Zustimmung und ich glaube, dass hier mal ein reinigendes Gewitter noetig ist um aufzuzeigen, dass die Streitkraefte eben kein Wohlfuehlhaufen sind bei denen Befehle befolgen Auslegungssache ist, sondern ein besonderer Beruf mit Einschraenkungen der Grundrechte (welches uebrigens jedem bei der Einstellung klargemacht wird!)!“
Danke. Ich bin ehrlich gesagt fast schon erschüttert, was ich hier und an anderer Stelle von Soldaten hören muss.
Wir scheinen in den letzten Jahren verlernt zu haben was „Befehl und Gehorsam“ und was „Soldatsein“ eigentlich bedeutet…
Ich möchte wissen, ob völlig ab von den Inhalten und Gedanken zu dieser speziellen Impfung zur Bekämpfung und Verhütung dieser spezielle Erkrankung, die Worte des Herrn InspH für alle duldungspflichtigen Impfungen des Basisschemas anwendbar sind. Schließlich ist ja grade Grippesaison.
Falls ja, stünde dem Heer (und evtl der Bw) ein sehr hektischer Betrieb auf Ebene des DV1 und der SanVersZ um zu ermitteln, zu befragen, aufzuklären, nachzuimpfen, zu kontrollieren, zu melden etc., bevor.
Weiterführender Gedanke wenn es um den Erhalt der vielbeschworenen und auch heir begründenden Einsatzbereitschaft geht:
Besonders durch die angepassten Dienstabläufe der letzten 1,5 Jahre und den Fokus auf die Pandemie, ist es vorstellbar, dass viele ohnehin als „verbesserungswürdig“ zu bezeichnende Verfahren zum Erhalt der Einsatzbereitschaft, wie z.B. IGF/KLF, andere Impfungen (Grippeschutz) und InÜbHltg, Führerscheine und andere Ausbildungen, momentan eher eingeschränkt verlaufen. Aus einem nicht näher genannten MilOrgBer sind mir da recht gruselige Zahlen bekannt…
So what?!?
Mein Punkt ist: Die Einsatzbereitschaft krankt an vielen Stellen, die gegenwärtige Lage „COVID19-Impfungen“ ist da nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Hier stellt sich für mich die Frage nach dem generellen Umgang mit dem Problem „Erhalt Einsatzbereitschaft“ und der Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen zur Aufrechterhaltung.
@EloKa 051551Adec21
& @Koffer
+1 ,beiden absolute Zustimmung! Insbesondere hierzu:
EloKa: „…Wohlfuehlhaufen sind bei denen Befehle befolgen Auslegungssache ist“
@DeltaR95
„Soviel zum Thema „Digitalisierung der Bundeswehr“ im 21. Jahrhundert und zwei Jahre in Corona…“
Danke schön. Genau das denke ich seit fast 20 Jahren wenn der San Bereich mal wieder meine G-Akte sucht. Wir leisten uns für Milliarden SASPF mit mehreren Mandanten und einem grottenschlechten User Interface (Customizing kostet ja Geld), schaffen es aber nicht einmal einen vernünftigen Überblick über die Patientendaten zu bekommen und führen diese weiter analog. (Früher konnte man ja noch monatlich in den Mitteilungen der Stammakten lesen, wessen G-Akte gerade gesucht wurde… Ich denke heute gehen genausoviele Akten verloren, es fällt nur nicht mehr so öffentlichkeitswirksam auf). Vielleicht sollte irgendjemand mal gucken, was sogar bei SAP im Bereich der Krankenhäuser möglich ist….
Was die Impfungen angeht: Ich bin voll für die Duldungspflicht, aber ich würde mir wünschen, wenn anordnende Vorgesetzte (so wie früher) auch die Umsetzung von Befehlen kontrollieren würden. Das gilt übrigens genauso für IGF, SAN Ausbildung, CyberHygieneCheck usw…. Da haben wir noch etwas Nachholbedarf bis es bei uns wie bei einem echten Militär klappt.
Ich verstehe die Aufregung der Impfgegner nicht. Die Grippeschutzimpfung wird auch jedes Jahr auf neue Virenstämme abgestellt und ist auch nicht „langzeiterprobt“, da gibt es keinen Aufstand. Komisch….
Aber Nachrichten schauen oder hören, Zeitung lesen etc. ist ja bei der Generation 20+ aus der Mode. da sind eben soziale Medien und Streaming-Dienste hip. Und gerade bei Facebook und Co kann sich jeder Dödel zum Experten ernennen.
Als Soldat hat man einen Basisimpfschutz herzustellen und zu halten, den gibt es für Inlands- und Auslandseinsätze in unterschiedlichen Ausprägungen. Dazu gibt es ständige Befehle, deren Einhaltung zu überwachen ist. Verstöße werden geahndet. Die SARS-Cov-2 Impfung gehört eben dazu.
Mehr gibt es dazu nicht zu sagen. Wer das als Soldat nicht möchte und keine weiteren medizinischen Gründe vorweisen kann, sollte die Bundeswehr verlassen. Denn er/sie ist nicht bereit, Einsatzbereitschaft herzustellen.
Ob das gut oder schlecht für die Personallage ist, ist dabei zweitrangig.
Und wenn schon Vergleiche mit vor 1945 gezogen werden, dann sollte man dabei im Hinterkopf haben, das seinerzeit Befehlsverweigerer erschossen wurden. Nur mal so als Denkanstoß, bevor man wilde Vergleiche zieht.
In der Corona-Krise entdeckt der sonst eher zurückhaltende InspH den Herrenreiter in sich und greift ausnahmsweise zum autoritären Wort.
Sonst war im Heer von Mais weniger Befehl und Gehorsam, mehr Konsens und Vertrauen aber leider auch die Möglichkeit sich Verantwortung zu entziehen oder gar sein eigenes Ding zu machen.
Im Heer schien in den letzten Jahren fast vergessen, das Befehl und Gehorsam der deutlichste Ausdruck der militärischen Führung sind.
Nicht klar war, wer wen führte. Kdr’e den InspH oder umgekehrt.
Konkret und handfest? Selten genug.
Der InspH hat halt etwas Verwaltendes an sich.
Viele Soldaten führen ihre nicht wirklich vorhandene Motivation auf schwache Führung zurück.
Ihr Tenor: Schluss mit Inkonsequenz und Harmoniesucht! Der bisherige Umgang mit persönlicher Einsatzbereitschaft, das Tolerieren von Ab- und Wegducken, auch und gerade bei der Duldung von Impfungen war und ist wirklcih bitter und sollte Grund zur Sorge machen.
Es existiert hier offensichtlich eine große Bereitschaft, nun in das Lob des Gehorsams beim Thema Corona mit einzustimmen. Die anderen offenen Baustellen, einige wurden hier bereits benannt dabei aus meiner Sicht auch Schlamperei oder Duldung bei Mängeln der persönlichen und materiellen Einsatzbereitschaft, führen hier zum Erstaunen beim ‚plötzlich‘ harten Führungsstils des InspH in Coronafragen.
Ich hoffe, das darf hier gesagt werden.
Anmerkung eines Außenstehenden:
Habe jetzt alle Kommentare gelesen und möchte mitteilen, was das bei mir als Bürger, der zu den „wenigen Promille“ gehört, „die das durchziehen“, auslöst: Angst. Angst vor einer BW, die so radikal, für mich unmenschlich, denkt, so redet und dann wie handelt?
Ich frage mich, ob dann Leute wie Pio-Fritz an meine Tür klopfen werden, sie eintreten werden und mich mit Gewalt sonst wohin und mir sonst was antun bringen.
Ich weis, ich weis, für Sie sind das alles Hirngespinste. Aber seien sie sich darüber im Klaren: Für viele Bürger nicht.
0815 sagt:
05.12.2021 um 17:21 Uhr
@EloKa 051551Adec21
& @Koffer
+1 ,beiden absolute Zustimmung! Insbesondere hierzu:
EloKa: „…Wohlfuehlhaufen sind bei denen Befehle befolgen Auslegungssache ist“
Schließe mich nachdrücklich an. Vor ein paar Tagen einen interessanten Artikel gelesen. Sinngemäß; „Was ist der Grund unseres Versagens und in Brasilien sind die Intensivstationen weitgehend leer??“ Weiß nicht mehr wo.
Antwort: Schuld ist unser Wohlstand.
Beispielhaft wurde an; „was wäre wenn bei uns jetzt Fliegerarlarm wäre?“, erläutert.
Die Flugzeuge kommen doch wahrscheinlich nicht, vielleicht werfen die auch Kamelle ab und keine Bomben.
In den Schutzbunker möchte ich nicht, und die Kinder, nee zu dunkel, zu wenig Bewegung…….
Ich denke die Zweifler haben weder ein Problem mit Befehl und Gehorsam, noch mit der Einschränkung ihrer Grundrechte im Bezug auf die Duldungspflicht. Aus den Gesprächen zum Thema war immer der Stein des Anstoßes die „bedingten Zulassung“ für genau diese Impfung und die nicht vorhandene Datenlage zu eventuell auftretenden Folgeschäden. Und genau hier hätte ich mir gewünscht, dass jedem selbst die Entscheidung dafür überlasssen wird bis die „ordentliche Zulassung“ da ist, wie bei den diversen anderen duldungspflichtigen Impfungen auch. Man braucht nicht viel Fantasie um sich vorzustellen, dass genau dieser Punkt die Gespräche zischen GVPA und BMVg so in die Länge gezogen haben.
Ich denke es reicht.
Während radikale Impfgegner ihre Sturmabteilung vor dem Privathaus mißliebiger Politiker aufziehen lassen, wird hier verbreitet, die Bundeswehr, die eine gesetzlich verankerte Pflicht in ihren Reihen durchsetzt, „macht mir Angst“. Mir macht eine Bundeswehr Angst, die Gesetz und Recht über Bord wirft, weil es einer radikalen Minderheit in ihren Reihen nicht passt.
Offensichtlich sind zu diesem Thema alle Argumente und vor allem Befindlichkeiten ausgetauscht. Ich mache die Kommentare zu.