Bundeswehr droht Impf-Verweigerern mit Entlassung
Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr, die eine Corona-Schutzimpfung verweigern, müssen unter bestimmten Bedingungen mit ihrer fristlosen Entlassung aus der Truppe rechnen. Der Inspekteur des Heeres, Generalleutnant Alfons Mais, gab für die größte Teilstreitkraft eine entsprechende Marschrichtung vor.
In einem Rundschreiben an die Divisionen und Kommandobehörden des Heeres vom 1. Dezember, über das zuvor auch dpa berichtet hatte, verwies Mais auf die am 24. November eingeführte Duldungspflicht: Mit der Aufnahme von Corona-Impfungen in das so genannte Basisimpfschema müssen Soldaten diese Schutzimpfung dulden, wie zuvor schon bereits Tetanus- oder Influenza-Impfungen. Dass diese Pflicht nach dem Soldatengesetz zulässig ist, hatte zuletzt das Bundesverwaltungsgericht im vergangenen Jahr bestätigt.
Der Heeresinspekteur rief seine Kommandeure auf, bei Verweigerung einer solchen Impfung grundsätzlich ein Disziplinarverfahren vor dem Truppendienstgericht einzuleiten. Für die Zeitsoldaten, die noch nicht vier Jahre im Dienst sind, und für Freiwillig Wehrdienst Leistende solle eine fristlose Entlassung vorgesehen werden:
Entsprechend scheint aus meiner Sicht bei Soldatinnen und Soldaten auf Zeit, die noch nicht das vierte Dienstjahr vollendet haben, regelmäßig die fristlose Entlassung …. geboten, da andernfalls eine ernstliche Gefährdung für die militärische Ordnung oder die Sicherheit der Truppe droht.
Die rechtliche Grundlage dafür, auf die sich der Heeresinspekteur ausdrücklich bezog, ist der Paragraph 55 Absatz 5 des Soldatengesetzes
Ein Soldat auf Zeit kann während der ersten vier Dienstjahre fristlos entlassen werden, wenn er seine Dienstpflichten schuldhaft verletzt hat und sein Verbleiben in seinem Dienstverhältnis die militärische Ordnung oder das Ansehen der Bundeswehr ernstlich gefährden würde.
Für Freiwillig Wehrdienst Leistende gilt entsprechende Regelung im Paragraph 75 des Soldatengesetzes mit einer Entlassung, wenn nach dem bisherigen Verhalten durch sein Verbleiben in der Bundeswehr die militärische Ordnung oder die Sicherheit der Truppe ernstlich gefährdet würde. Auch diese Soldatinnen und Soldaten sollten nach Mais‘ Worten bei Impfverweigerung sofort die Bundeswehr verlassen müssen.
Mit dieser Vorgabe solle eine einheitliche und eineindeutige Rechtsanwendung im Deutschen Heer angesichts des Ernstes der Covid-19-Pandemielage erreicht werden, heißt es im Schreiben des Generalleutnants. Damit werde zugleich ein klares Zeichen in die Truppe zur Aufrechterhaltung der militärischen Ordnung und Disziplin gesetzt und das Ansehen der Truppe in der Öffentlichkeit erhalten.
Die Zahl der Covid-Infektionen unter Soldatinnen und Soldaten hat einen neuen Höchststand erreicht: Am Freitag meldete der Sanitätsdienst 1.448 Infektionsfälle. Wie hoch die Impfquote in der Truppe ist, ist bislang noch unklar, weil vor Inkrafttreten der Pflicht zur Impfung am 24. November keine Daten zu diesem Impfstatus erhoben wurden. Allerdings, das hebt auch der Heeresinspekteur in seinem Schreiben hervor, hätten unsere Soldatinnen und Soldaten bereits überwiegend und unabhängig davon [gemeint ist die Verpflichtung] freiwillig die Covid-19-Schutzimpfung erhalten und damit sowohl einen wesentlichen Beitrag zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie als auch zur Erhaltung der Funktionsfähigkeit und Einsatzbereitschaft des Deutschen Heeres in dieser Lage geleistet.
Mais ist zwar nur für einen der sechs Teilstreitkräfte und Organisationsbereiche der Bundeswehr zuständig – in Luftwaffe, Marine, Streitkräftebasis, Sanitätsdienst sowie Cyber- und Informationsraum tragen jeweils eigene Inspekteure die Verantwortung. Allerdings ist das Heer mit mehr als 60.000 Soldatinnen und Soldaten der größte Bereich in den Streitkräften.
Gut so. Alles andere würde die Maßnahme ad absurdum führen und in das belieben jedes einzelnen stellen.
Hier sind jetzt zwei Ziel hochzuhalten, wenn notwendig mit drastischen Mitteln:
1. Die Einsatzbereitschaft der Streitkräfte, inkl. der Gesundheitsschutz der Kameraden.
2. Befehl und Gehorsam: irgendwelche Verschwörungstheorien oder allgemeines Unbehagen darf diese eherne Grundlage militärischer Organisation nicht in Frage stellen.
Wer sich nicht an die Regeln hält, fliegt raus.
Gut so. Endlich mal eine klare und eindeutige Ansage.
Wer nicht aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden kann, muss sich impfen lassen. Wer das nicht erfüllt, und sich nicht impfen lassen will muß weg.
Ist etwas radikal, aber wie soll man sonst die Einsatzbereitschaft aller Soldaten sicherstellen?
Bravo Herr Generalleutnant Mais!
Jetzt muss der „Unterbau“ nur noch konsequenterweise ihre Befehle auch umsetzen. Ohne wenn und aber, ohne Rücksicht auf den Dienstgrad und die Funktion.
Dann hat der Impfverweigerungs-Spuk in der Truppe bald ein jähes Ende.
@ Koffer
Denken – Drücken – Schreiben. Sorry.
Nach meiner Bewertung kann General Mais nicht für die gesamte Bundeswehr sprechen. Insofern ist es eine Einzelmeinung.
Ob und inwiefern eine solche Entlassung einer rechtlichen Überprüfung standhalten würde bleibt abzuwarten. Es müsste ggf. zunächst in Erwägung gezogen werden, die Dienstausübung zu untersagen und eine Kürzung der Bezüge zu erwirken. Quasi als gelbe Karte.
Noch befinden wir uns im Rechtsstaat. Hoffentlich. Und Ebola ist auch nicht ausgebrochen.
Also piano…….
Die große Masse der Soldaten ist aber bereits mehr als 4 Jahre im Dienst. Wie will der Inspekteur denn hier vorgehen? Das dürfte die eh schon gebeutelten Truppendienstgerichte wohl deutlich überfordern.
Interessant wird auch die Formulierung in den Personalveränderungen der Spitzenstellen wenn B6+ wegen Impfverweigerung zu Ruhe gesetzt wird. Da spekuliert der ein oder andere sicher schon auf eine frei werdende Stelle.
@Florian Staudte sagt: 03.12.2021 um 20:09 Uhr
„Denken – Drücken – Schreiben.“
Volle Zustimmung.
„Nach meiner Bewertung kann General Mais nicht für die gesamte Bundeswehr sprechen. Insofern ist es eine Einzelmeinung.“
Stimmt. Er spricht für das Heer. Das sollte ausreichen.
„Ob und inwiefern eine solche Entlassung einer rechtlichen Überprüfung standhalten würde bleibt abzuwarten.“
Niemand kann ohne rechrliche Überprüfung entlassen werden.
Die Entlassung gem. §55 Abs. 5 ist eine verwaltungsrechtliche Entscheidung, die rechtlichen Grundsätzen folgt, umfangreiche und umfassende Verfahrensvorgaben hat uns selbstverständlich gerichtlich überprüft werden kann.
„Es müsste ggf. zunächst in Erwägung gezogen werden, die Dienstausübung zu untersagen und eine Kürzung der Bezüge zu erwirken. Quasi als gelbe Karte.“
Nope. Dieses Instrument gibt es in diesem Zusammenhang nicht.
Sie können die Dienestausübung untersagen, (unter anderem) WENN sie das Ziel haben den Typen aus der Armee zu entfernen, aber NICHT statt dessen.
Sollte doch eigentlcih ganz einfach uns selbsterklären sein, wer einen rechtmäßige Befehl beharrlich verweigert und damit sich selbst und andere gesundheitlich gefährdet und die Einsatzbereitschaft der Truppe damit schädigt und die Disziplin und Ordnung ansich untergräbt wird bestraft.
Das hat das BVerwG glüclicherweise noch vor Covid-19 auch ausdrücklich angesichts eines Impfverweigererer bestätigt.
Und das bei solchen Maßstäben dann auch 55,5 einschlägig ist, dafür muss man jetzt wirklcih kein Fachman sein um das zu erkennen zu können.
Schon schlimm genug, dass die Polizei derzeit noch keine dienstrechtlichen Mittel gegen Impfskeptiker in ihren Reihen hat, da bin ich froh, dass für uns als Soldaten anderes Recht gilt.
@ Florian Staudte
Wo hat @Koffer geschrieben, dass Gen Mais für die Bw spricht? Und glauben Sie im Ernst, dass der Insp H „einfach mal einen raushaut“, ohne dass der/die Rechtsberater da vorher eine Einodrdnung vorgenommen hat/haben? So quasi als verwirrter Einzelfahrer?
Ebenso wird im Text auf ein Verfahren vor dem TrDstGericht verwiesen, wo der jeweilige Einzelfall juristisch ausklamüsert wird – insofern wird der Rechtsstaat auch weiter geachtet. „Denken – drücken – schreiben“ und so… ;-)
@Florian Staudte
Wenn Sie den Artikel des Hausherrn nicht nur gelesen, sondern auch verstanden hätten, dann wüssten Sie jetzt, daß GL Mais als InspH gesprochen hat und bezüglich der rechtlichen Konsequenzen auch Differenzierungen getroffen wurden.
Wenn man allerdings nach den ersten 5 Worten über seine Grundrechte nachdenkt, dann bekommt man das Wesentliche nicht mit.
@all
Ich würde dann mal rundum zur Mäßigung im Ton aufrufen, bitte.
@O.Punkt
Ist Ihre Aussage bzgl. „Impfverweigerung bei B6+“ eine schlichte Vermutung, oder wollen Sie damit andeuten, dass es dafür konkrete Hinweise gibt? (Die nehme ich gerne auch vertraulich entgegen, ich glaube nicht, dass wir das öffentlich verhandeln müssen.)
Aus meiner Sicht wäre es besser gewesen, der GI hätte dies formuliert, da er Befehlsgewalt über alle TSK und MilOrgBer hat. Die anderen Insp müssen nun nachziehen, da es sonst eine Ungleichbehandlung gäbe.
Wie sieht es aus mit den Sdt z.B. im BAIINBw und im BAIUDBw und den WTD?
Ich habe erhebliche Zweifel, ob der § 55 Abs. 5 SG bei einer Weigerung zur Impfung überhaupt angewendet werden kann. Innerhalb der ersten 4 Dienstjahre.
Nur zur Klarstellung: Ich begrüße die Impfpflicht sehr und bin vollständig geimpft. Nur bei den Konsequenzen erwarte ich eine rechtmäßige und verhältnismäßige Antwort der Bundeswehr und keine Hüftschüsse mit dem MG, die am Ende von den Gerichten aufgehoben werden.
Im Übrigen brauchen mündige Disziplinarvorgesetzte keine Ansprachen.
@Thomas Melber sagt: 03.12.2021 um 20:58 Uhr
„Aus meiner Sicht wäre es besser gewesen, der GI hätte dies formuliert, da er Befehlsgewalt über alle TSK und MilOrgBer hat. Die anderen Insp müssen nun nachziehen, da es sonst eine Ungleichbehandlung gäbe.“
Wieso? Die Impfpflicht gilt für alle Soldaten egal in welcher TSK/OrgBer.
Der InspH hat lediglich seinen unterstellten Vorgesetzten den Maßstab für die Ahndung des Dienstvergehens bei Ungehorsam für seine TSK klar gemacht.
Ich hoffe, dass das in allen TSK/OrgBer genauso gsehen wird.
Aber ich bin froh, dass das Heer hier mit gutem Beispiel vorangeht.
@all
Hat einer der Kamerade hier die Assessment Reports der Prüfpräparate (keine reguläre Zulassung) gelesen?
[Da Sie hier das erste Mal mit einem Kommentar auftauchen, und generell vorsorglich der Hinweis: Nein, die Debatte nach dem Muster Menschenversuche, Gentechnik, Nürnberger Kodex, nicht regulär zugelassene Präparate, die gar keine Imfpfstoffe sind und was der Schlagworte mehr ist findet hier nicht statt. T.W.]
Es laufen gerade einige Verfahren.
Warten wir doch einfach ab, wie die ausgehen.
Dann wissen wir wie das Ganze rechtlich zu bewerten ist.
Die eigentliche Frage ist, wie wird sich das auf die Truppenstärke und die Nachwuchsgewinnung auswirken.
Das was ich jetzt schreibe, will ich vollkommen wertungsfrei in Bezug auf die Massnahmen zur Eindämmung der Pandemie und auch zu den aufgeführten Personengruppen verstanden wissen.
Mein subjektiver Eindruck ist, das die Bevölkerungsgruppen die für die Nachwuchsgewinnung besonders interessant sind in signifikanten Teilen eine eher geringere Affinität zu dieser Impfung haben.
Es ist nun mal eher unwahrscheinlich, das stramm Grüne, gefestigte Linke, Antifas, Jusos und Ähnliche sich freiwillig zum Dienst melden.
Nicht falsch verstehen mir wäre jeder willkommen der es ernst meint aber die Vergangenheit zeigt, das von dieser Klientel eher die Störung der Gelöbnisse als eine freiwillige Teilnahme zu erwarten ist.
Ich will auch keine Rechtsradikalen in der Truppe.
Allerdings gibt es zwischen denn Genannten und Rechts noch ein weites Feld.
Kurz runtergebrochen, ohne zu wissen wie die persönlichen Einstellungen der Aktiven zu dem Thema wirklich sind ist es schwierig abzuschätzen wie sich das auswirken wird.
Es gibt auch noch zu bedenken, das es Personenkreise in der Truppe gibt, die noch etwas unverzichtbarer als alle anderen schon schwer Ersetzbaren sind.
Auch ein Rausschmiss mit Pensionsentzug (steht ja grundsätzlich im Raum) nach langer vorbildlicher Dienstzeit könnte ein fatales Signal sein.
Interessant…dieser Befehl ist bisher, zumindest meiner Kenntnis nach, noch nicht bis ganz unten durchgedrungen.
Ich begrüße die Impfpflicht voll und ganz und finde die klare Ansage des Insp H sehr gut.
Dennoch gebe ich ein paar Punkte zu bedenken:
1. Warum haben wir in der Vergangenheit nicht schon bei den anderen Impfungen, die der Duldungspflicht unterliegen, so gehandelt? Ich denke es gibt genug, die sich nicht gegen Influenza haben impfen lassen. Ziehen wir diese konsequente Vorgehensweise jetzt auch bei Weigerung gegen Influenza durch?
2. Wenn ich sehe, wie lange aktuell schon vermeintlich einfache Verfahren bei der entsprechenden Wehrdisziplinaranwaltschaft bzw. den zuständigen Truppendienstgerichten anhängig sind, dann glaube ich nicht, das man einen Impfverweigerer von heute auf morgen aus der Armee bekommt.
3. Setzen wir diese Vorgehensweise auch konsequent bei Reservisten um? Idealerweise würde schon vor der Einberufung die entsprechende Impfung/Immunisierung überprüft werden.
Es geistert immer wieder die Zahl von 80% Impfquote in der Bundeswehr durch die Medien.
Gehen wir mal davon aus, dass diese Zahl stimmt, dann wären folglich 20% aktuell ungeimpft.
Wir gehen mal von 180.000 Soldaten aus, dann sind 20% 36.000.
Wenn man nun bedenkt, dass seit April/Mai die Bundeswehr mit den Impfungen richtig begonnen hat und jeder auch zivil spätestens bis August/September ein Impfangebot hätte annehmen können, dann sind 36.000 doch ziemlich viel.
Spekulieren wir mal, dass 50% nur gewartet haben, bis die Impfpflicht kommt und sich nun impfen lassen, bleiben 18.000 übrig.
Ziehen wir davon nochmal 6.000 ab, die sich kurzfristig nicht impfen lassen können und 6.000 die sich langfristig nicht impfen lassen können.
Selbst wenn von den verbliebenen 6.000 nur 20% „echte Impfverweigerer“ sind, dann wären das am Ende 1.200 Entlassungen.
Vielleicht rechne ich zu pessimistisch oder ziehe gar zu sehr alles an den Haaren herbei, aber selbst wenn es am Ende nur 600 sind, dann ist das für die Bundeswehr schon sehr viel.
@kleiner Hinweis
Verstehe ich Sie richtig, dass Sie Impf-Befürworter eher dem Kreis „stramm Grüne, gefestigte Linke, Antifas, Jusos und Ähnliche“ zuordnen? Weil „vollkommen wertungsfrei“?
Sie hatten ja auch neulich gefragt, ob die öffentliche Äußerung von ein paar österreichischen Soldaten gegen die Impfung auch in D vorstellbar wäre…
Ich kann mir nicht helfen, aber irgendwie kommt mir das alles ein bisschen komisch vor.
@Florian Staudte
„Im Übrigen brauchen mündige Disziplinarvorgesetzte keine Ansprachen.“
Ich spreche Ihnen meinen Respekt aus!
Ich hoffe, dass es in der heutigen Bundeswehr noch mehr Disziplinarvogesetzte mit Ihrer Einstellung gibt. Ich hatte schon die Sorge, dass Mitläufertum wieder der Standard wird. Bleiben Sie Ihren Prinzipien treu!
Just my 2 cents:
– weise formuliert: „[…]scheint aus meiner Sicht […]“ ist hinreichend unbestimmt, um ewig unangreifbar zu bleiben,
– Verwaltungsrecht (55/5) vs. Disziplinarrecht (TrpDstG),
– Ausgangspunkt der Zumessungserwägung,
– Vorrang der Gewissensentscheidung.
@Aus der Truppe
ad 3: i.d.R. wird eine vollständige CoVid-19 Impfung zur Voraussetzung für eine Heranziehung zur RDL oder für eine Zuziehung zu einer DVag gemacht.
Tests kommen ggf. noch oben drauf.
Spannend. Selbst wenn Bw hier nicht „Spiegelbild der Gesellschaft“ ist und es, sagen wir mal „nur“ 2% konsequente Verweigerer geben würde, sprechen wir über fast 4.000 Soldaten, rechnet man auf alle Bereiche.
In Relation zur monatlichen Stärkemeldung, wo die Entwicklung ja eher in 100er Schritten gemessen wird, ein gehöriger Anteil.
Wenn man nun also bei Westwind ganz still ist, hört man es aus dem BAPersBw leise schluchzen…
Ich habe durchaus Respekt vor der klaren Ansage des InspH. Wie aber oben bereits geschrieben: Weshalb diese Konsequenz „nur bei COVID?“ Wo fängt man an, wo hört man auf?
Grippeschutz nicht geimpft? SÜ verloren? Schießleistung nicht erfüllt? Lehrgang nicht bestanden? am Klimmhang gescheitert?
Ein durchaus schwieriges Thema, auch unabhängig der juristischen Bewertung.
Schönen Abend,
Nun denn, ich bin einer dieser Soldaten, die sich nicht impfen lassen wollen,
alle anderen Pflichtimpfungen hab ich geduldet aber, hier ist nun ende.
Jetzt könnte ich davon reden, dass ein Impfstoff Jahre braucht, um seine Wirkung und oder Nebenwirkungen richtig zu erforschen oder dass dieser ganze Coronairrsinn (beider Seiten) einfach nur Kindergarten ist.
Aber letzten Endes wurde das nur in eine abschweifende unschönen Diskussion enden.
Was ich sagen will, ein vereinfachter schneller Rauswurf wäre wahrscheinlich für beide Seiten das beste, Ängste und Befürchtungen der Kameraden durch Drohungen und Schikane wie denn Teufel austreiben zu wollen ist auch keine Lösung.
Aus Gründen:
@ Aus der Truppe
Dieses Schreiben richtete sich auch nicht „an die Truppe“, sondern an die Herren Generale, die den Einleitungsbehörden vorstehen (DivKdr, Kdr AusbKdo, Amtschef AHEntwg sowie KG DEU/NLD-Korps).
Ohne Jurist zu sein: ich weiss nicht, ob man sich mit diesem Vorgehen einen Gefallen getan hat, denn zumindest hat es ein Geschmäckle, wenn der Vorgesetzte (InspH) seinen Herren schriftlich mit Nachdruck mitteilt, welches Vorgehen er erwartet bzw. für zwingend hält.
Ungeimpft sagt:
03.12.2021 um 23:43 Uhr
Kein Problem, wird so respektiert und entsprechend gewürdigt.
Impf- bzw. Duldungspflicht, Sie machen nicht mit. Unabhängig von §55 (5), weil unter der Annahme, dass das Dienstverhältnis >4 Jahre, eskalierende Disziplinarmaßnahmen…………………möglich.
Man muss die Impfpflicht aus Sicht des Arbeitgebers, hier Bundeswehr , betrachten und sich folgende Fragen stellen.
Wieso soll ich Ungeimpfte einstellen? Die haben ein wesentlich höheres Risiko, schwer an Covid zu erkranken. Mit Long-Covid-Folgen fallen die vielleicht Monate aus. Wieso soll ich mir die Lohnfortzahlung antun? Wie halt ich den Betrieb am Laufen, wenn ich die Stelle für den Erkrankten weiter vorhalten muss?
Solche oder so ähnliche Fragen stellt sich die Bundeswehr auch, mit einem Fokus auf Einsatzbereitschaft.
Ich diskutiere auch nicht mehr mit Impfverweigerern, ich stelle sie nicht ein.
P.S..
Wer weitere Informationen zu einer weltweiten Pandemie mit hoher Sterblichkeit braucht, der möge doch Hongkong-Grippe als Stichwort eingeben. Die grassierte 1968.
Aus der Truppe sagt:
03.12.2021 um 22:04 Uhr
„Selbst wenn von den verbliebenen 6.000 nur 20% „echte Impfverweigerer“ sind, dann wären das am Ende 1.200 Entlassungen.“
Prometheus sagt:
03.12.2021 um 23:27 Uhr
„Selbst wenn Bw hier nicht „Spiegelbild der Gesellschaft“ ist und es, sagen wir mal „nur“ 2% konsequente Verweigerer geben würde“
Mal zur Einordnung von Zahlen (insb. zum „nicht ‚Spiegelbild'“):
Je nachdem wo man schaut, wäre dies tatsächlich „Spiegelbild der Gesellschaft“ – wenn man beim RKI sucht (je nach Zeitpunkt) landet man beim Thema Impfverweigerer u. -skeptiker tatsächlich bei ca 2-4%, manchmal auch 3-5% der Bevölkerung. Dies scheint auch im Kontext Corona zu gelten (COVIMO Studie, Report 8 v 2021-11-22).
@T.Wiegold
Ja, ich stehe dazu, das ich den subjektiven Eindruck (so auch im vorangegangenen Beitrag erwähnt) gewonnen habe, das nach vielen Gesprächen die ich so geführt habe (man kommt praktisch immer auf das Thema) der Anteil der Menschen die die Impfung uneingeschränkt befürworten in stramm linken Kreisen höher ist.
Das heißt nicht das konservativer Eingestellte dann mehrheitlich dagegen sind.
Es gibt aber konservative nichtrechte Kreise, wie beispielsweise Freikirchler (die aber aufgrund ihrer mehrheitlich gefestigten pazifistischen Einstellung eher uninteressant für die Nachwuchsgewinnung sind) wo die Befürwortung der Impfung ganz krass abnimmt.
Und ja, ich sehe das als Problem für die Gewinnung neuer Kräfte.
Bei mir wurde der Werdegang praktisch in die Wiege gelegt.
Ich kenne viele wo das genauso ist. Sollte sich in, ich nenne sie mal unsere Kreise, der Eindruck verfestigen das es eher ungünstig ist, das man diese Tradition fortsetzt, wird sich das niederschlagen.
Ein Problem was noch gar nicht angesprochen wurde ist die sogenannte innere Kündigung.
Dies wird vor allem bei Kameraden eine Rolle spielen, die sich aus was für Gründen auch immer gegen ihre eigenen Überzeugungen impfen lassen. Daraus können noch erhebliche Probleme erwachsen.
Ich denke, das es nichts bringt solche Aspekte einfach wegzuschieben.
Auch unangenehme Möglichkeiten sollten im Vorfeld einer Massnahme angesprochen werden.
Es kann ja sein, das ich einfach nur pessimistisch und ein Schwarzseher bin.
Nur, was wenn nicht? Gut, das werden wir Ende nächsten Jahres sicher wissen.
Ich selber stehe Impfungen eher positiv gegenüber und habe Impfungen erhalten, die so der Normalbürger eher nicht bekommt und wo ganz klar auch erhöhte Risiken kommuniziert wurden (Stichwort Duldungspflicht). Aber, ich sehe hier schon, das da nicht alle so denken wie ich.
Die differenzieren sehr stark.
Ich kenne praktisch niemanden, der Impfungen generell ablehnt.
Die wollen mehrheitlich einfach einen erprobten Totimpfstoff.
Ich verstehe nicht, warum man ohne Not da nun ein Fass aufmacht, anstelle denen einfach diesen Wunsch zu erfüllen. Ob ausreichend erprobt kann ich nicht sagen aber Totimpfstoffe sind auf dem Markt erhältlich.
Zum zweiten Punkt.
Ich sehe weder in der Form noch inhaltlich etwas an meiner Frage zu beanstanden.
@ Pio-Fritz
Ihr zackiges Auftreten wirft Fragen auf. Ihnen ist immer noch bekannt, dass die Bundeswehr als Teil der Exekutive an Recht und Gesetz gemäß Art. 20 Abs. 3 GG gebunden ist?
Wenn Sie die große „Entlassungswelle“ veranlassen, dann tun Sie mir doch bitte einen persönlichen Gefallen. Entlassen Sie bitte die übergewichtigen Soldatinnen und Soldaten, die nicht einmal in der Lage sind, die Mindeststandards im Bereich IGF/KLF ehrlich zu erfüllen. Das ist ein viel größeres Problem in der Bundeswehr als völlig überzogen auf die Impftrommel zu hauen.
@Hans Dampf sagt: 04.12.2021 um 8:39 Uhr
„Dieses Schreiben richtete sich auch nicht „an die Truppe“, sondern an die Herren Generale, die den Einleitungsbehörden vorstehen (DivKdr, Kdr AusbKdo, Amtschef AHEntwg sowie KG DEU/NLD-Korps).
Ohne Jurist zu sein: ich weiss nicht, ob man sich mit diesem Vorgehen einen Gefallen getan hat, denn zumindest hat es ein Geschmäckle, wenn der Vorgesetzte (InspH) seinen Herren schriftlich mit Nachdruck mitteilt, welches Vorgehen er erwartet bzw. für zwingend hält.“
Es ist bewährtes und juristisch unbedenkliches Verfahren.
Nix neues.
@T.Wiegold sagt: 03.12.2021 um 23:44 Uhr
LOL
Treffer versenkt
Soviel Witz und Schlagfertigkeit hätte ich ja einem PIZ der Bw nicht zugetraut ;)
@PioFritz: Wie kommen Sei denn darauf, dass Ungeimpfte nicht eingestellt werden? Das eine hat doch mit dem anderen nichts zu tun.
Selbstverständlich kann ich Ungeimpfte einstellen und sie dann impfen.
T.Wiegold sagt:
03.12.2021 um 23:44 Uhr
:-D :-D
Klasse!
@kleinerHinweis
Ihr Kommentar illustriert das Problem sehr schön – Impfverweigerung wg. Gesinnung, aus politischen oder gar religiösen Gründen, wie Sie ja anführen.
Seit wann eigentlich ist Medizin wieder Glaubenssache geworden? Schien mir seit dem Mittelalter schrittweise überwunden. Und ja, ich habe mit Erstaunen zur Kenntnis genommen, dass in den USA Navy Seals diese Impfung ablehnen, weil sie das angeblich mit ihrem christlichen Glauben nicht vereinbaren können.
Aber diese Debatte gehört hier nicht hin, die wird anderenorts schon genug geführt.
@36AA00 sagt: 04.12.2021 um 10:59 Uhr
„Selbstverständlich kann ich Ungeimpfte einstellen und sie dann impfen.“
Hier gäbe es ein Problem mit der Grundausbildung. Von daher würde ich so jemanden immer zurückstellen. Aber das ist keine rechtliche Frage, sondern eine Frage der Ausbildungsorganisation.
@Florian Staudte sagt: 04.12.2021 um 10:26 Uhr
„Ihr zackiges Auftreten wirft Fragen auf. Ihnen ist immer noch bekannt, dass die Bundeswehr als Teil der Exekutive an Recht und Gesetz gemäß Art. 20 Abs. 3 GG gebunden ist?“
Ja und? Das ist doch unbenommen! Natürlich sind die vorgeschlagenen Maßnahmen an Recht und GEsetz gebunden und zudem auch noch gerichtlich überprüfbar.
Bitte hier keine Mythen aufziehen, die gar nicht existieren!!
Sehr gut!!!
Ich hoffe dass das auch konsequent umgesetzt wird.
Eine kleine aber passende Anekdote aus dem Jahre 2015.
Die Bundeswehr unterstütze im Winter 2015 bei der Flüchtlingskriese. Diese sehr unbeliebete Hilfeleistung durfte nur von Soldaten mit einem vollständigen Impfschutz durchgeführt werden. Da die Impfpflicht (Duldungspflicht) in der Truppe aber nur dann aktuell wird wen es in den Einsatz geht oder der Soldat selber wert auf einen aktuellen Impfstatus legte, wurde das sehr vernachlässigt. Das hatte zur Folge das nur ein sehr geringer Persohnenlreis überhaupt für diese Aufgabe eingesettz werden konnte. Blöderweise waren das halt die Soldaten die immer herangezogen Wurden, egal ob Einsatz, Übung, Spezialauftrag oder dann eben in diesem Fall die Flüchtlingshilfe.
Das versagen der Vorgesezten ab der Kompaniebene ermöglichte es wieder den üblichen Drückebergern um den ungeliebten Auftrag herum zu kommen.
Ich finde das Disziplinarrecht super, wirklich, meine ich vollkommen ernst. Nur leider scheuen die meisten Disziplinarvorgesetzten davon gebrauch zu machen. Hoffentlich wird es hier jezt ausgeschöpft und man (die Disziplinarvorgesezten) erknennt was man damit hinsichtlich Disziplin und Motivation (bei den guten, engagirten und überzeugten Soldaten) erreichen kann. Das wäre sehr im Sinne der Schlagkraft der Truppe und würde enorm zur Motivation beitragen.
Der Soldatenberuf bringt halt nicht nur vorteile, gewisse Opfer muss man für seine Vorteile schon bringen, in diesem Fall ist es ein kleiner Piks.
[Unabhängig von Ihrer Bewertung, die Unterstützung von Flüchtlingen im Winter 2015 sei in der Truppe unbeliebt gewesen (was sich nicht mit meinen Beobachtungen deckt), verstehe ich Ihre Aussage nicht: Da wurde bewusst gegen Befehle verstoßen, um sich vor einem Auftrag zu drücken? Ist das üblich? T.W.]
Ich bin strikter Befürworter der Impfungen.
Als ehemaliger Disziplinarvorgesetzter finde ich es mehr als sehr bedenklich, wenn solche Vorgaben an die Einleitungsbehörden gemacht werden. Die Unabhängigkeit der jeweiligen Disziplinarvorgesetzten ist nicht nur zu beachten, sondern gerade von den höheren Vorgesetzten vorzuleben und zu verteidigen.
Richtig so. Duldungspflicht ist klar definiert, mit der Aufnahme der C. Impfstoffe in die duldungspflichtigen Impfungen ist, wie bei der jaehrlichen Grippeimpfung somit alles geklaert.
Waere ein schoenes Beispiel fuer den Rest der Gesellschaft, wenn die Bw mit annaehernd 100% Geimpften vorangeht. Es gab auch kritikwuerdige Impfangebote, ich erinnere an eine Antraximpfung welche in Europa noch nicht zugelassen war, diese habe ich damals verweigert weil es dazu eine Verzichtserklaerung gab. jetzt bei Corona ist der Soldat sogar im Vorteil, falls wirklich Impfnebenwirkungen auftreten.
@ Pio-Fritz
Nichts für ungut, aber nicht alles was hinkt, ist ein Vergleich. Mit dem Corona-Virus geht per se keine „hohe Sterblichkeit“ einher und bei den Menschen, die für gewöhnlich in den Streitkräften dienen – in Bezug auf Alter und (unbekannte) Vorerkrankungen – schon mal gar nicht. Das Gegenteil zu behaupten, ist schlichtweg kontrafaktisch.
Und bevor man mir hier wer weiß was unterstellt: Ich bin doppelt geimpft und habe den Termin für die Booster-Impfung, aber solche Horror-Szenarien tragen nicht zur Versachlichung der Debatte bei, ziehen Gräben in die Gesellschaft und bringen uns nicht weiter – weder in den Streitkräften, noch außerhalb.
Zurück zum Thema, mir sagte mal ein Vorgesetzter halb im Scherz, halb im Ernst: „Wir sind dazu da, die Demokratie zu verteidigen, nicht, sie zu leben“ – die Corona-Impfpflicht ist ein rechtmäßiger Befehl und rechtmäßige Befehle sind zu befolgen. Lied aus. Umso merkwürdiger, dass sich der InspH zu diesem Brief bemüßigt gefühlt hat, da scheint ja ein gewisses Misstrauen dahingehend zu bestehen, dass sich Zwei- und Drei-Sterne-Generale nicht mit der Wehrdisziplinarordnung auskennen oder ebenjene anwenden.
@ Koffer
Welche Beispiele gab es denn in der Vergangenheit für ein solches Vorgehen? Mir ist keins bekannt, was aber nichts heißt.
Es kann es nicht befehlen.
Jeder Disziplinarvorgesetze ist eigenverantwortlich und nicht jeder Fall ist gleich.
Ich weiß von mindestens einem Soldaten der aufgrund Verweigerung der Impfung (Einsatz eFP) entlassen wurde.
Grundsätzlich… Befehlsverweigerung, bei Wiederholung = Wehrstraftat
„Bundeswehr droht Impf-Verweigerern mit Entlassung“
Richtig so. Besser eine etwas geschrumpfte Bundeswehr als eine mit Sollstärke, die wg. hohem Krankenstand gar nicht einsatzfähig ist.
Ich frage mich allerdings, wie die Bundeswehr das umsetzen will. Hieß es nicht neulich, dass die Bundeswehr gar keine Kenntnis davon hat, welche Soldaten geimpft sind und welche nicht? Oder habe ich was verpasst?
Ich möchte mir nicht vorstellen wie es den Kameraden ergeht, die sich aus welchen Gründen auch immer gegen diese Impfung entschieden haben. Ich konnte im Sommer diesen Jahres derartige Entscheidungen selbst schwer nachvollziehen, mitlerweile steigen selbst in 2G+ Dienststellen die Zahlen weiter. Was kommt als nächste Eskalationsstufe? Dürfen die Kameraden nach Dienst nicht mehr nach Hause um sich so vor Ansteckung in der Familie zu schützen? Wie sagte der Gesundheitsminister:,, Wenn wir geimpfte Menschen testen wie ungeimpfte, hört die Pandemie nie auf.“. Es ist doch paradox das gesunde täglich getestete nicht mehr ihren Arbeitsplatz betreten dürfen wenn sie nicht 1. krank waren (genesen) oder sich 2. gegen ein Medikament entscheiden, welches allem Anschein nach nicht hält was gebetsmühlenartig versprochen wurde. Unterm Strich kann ich die Drohungen nicht nachvollziehen und wollte nochmal daran erinnern, dass wir hier nicht nur von Impfverweigerern oder Gegnern sprechen, sondern auch von Kameraden.
@TW: Nein ich habe keine konkreten Namen. Aber da wie hinlänglich bekannt der Schnitt der Truppe rechts der Mitte steht und es einzelne Erkenntnisse zu politischen Bekenntnissen gibt (ich denke da an den GL der gerne OB von Hannover werden wollte), ist davon auszugehen, das bei fast 200 Generälen und Admiralen ein Anteil davon die Impfung verweigern wird.
Alles andere würde mich schwer überraschen.
Ungeimpft 032343Adec21
Bei dem was sie da von sich geben fällt mir genau nachfolgendes ein:
„Ungehorsam-Gefährdung der Disziplin-Befehlsverweigerung“
Gerne streichen wir doch am letzten Werktag des Vormonates die Gehälter für den kommenenden Monat ein… ;-)
der Rest bleibt dann ihre eigene Interpretation und Individualität? Ihre Argumentationlinie ist dünn…sehr dünn und erinnert mich an die tragische Geschichte des Suppenkasper’s!
@kleiner Hinweis
„Die wollen mehrheitlich einfach einen erprobten Totimpfstoff.“
…na Prima. In ihrer Argumentationslinie hätten die Pockenschutzimpfung und Polioschutzimpfung in den frühen 60/70 „fatale“ Wirkungen in der Bundesrepublik Deutschland gezeigt.
@ Florian Staudte sagt: 03.12.2021 um 21:25 Uhr
„Im Übrigen brauchen mündige Disziplinarvorgesetzte keine Ansprachen.“
Es ist vollkommen unspektakulär, dass er orientiert. Noch dazu:
– die Einzelfallprüfung dadurch nicht entfällt,
– er quasi nochmal die gängige Rechtsprechung zu dem Thema konkretisiert,
– Hinweisen von Inspekteuren und/oder G1/A1 Hinweisen auch mit einem Verbesserungsvorschlag, einer Gegendarstellung usw. begegnet werden kann
(ich persönlich bin, siehe vorstehend, nicht der Meinung, dass den Hinweisen von GL Mais zu widersprechen sei)
Auf all das wurde hier auch schon hingewiesen.
Ich selber habe eine klare Ansicht: der Sanitätsdienst der Bundeswehr hat den Impfkalender für BMVg/Bundeswehr (ja: komplett) festzustellen und festzulegen.
Denn wie Hr Wiegold vollkommen richtig postete: das ist Wissenschaft. Ich füge hinzu: und zwar eine, die der Sanitätsdienst in der und für BMVg/Bundeswehr betreibt.
Dessen medizinischen Antworten zu befehlen, halte ich für deutlich angemessen.
@kleiner Hinweis
„Es ist nun mal eher unwahrscheinlich, das stramm Grüne, gefestigte Linke, Antifas, Jusos und Ähnliche sich freiwillig zum Dienst melden.“
Da möchte ich jetzt nicht widersprechen. Allerdings korreliert ihre Zusammenfassung nicht zwingend mit einer Zustimmung zum Impfen. Gerade der „grüne“, naturverbundene Eso-Lifestyle hat einen wissenschaftsablehnenden Einschlag.
Und es gibt einen nicht unerheblichen konservativen Anteil der nicht zwingend die Demokratie abschaffen will aber dennoch eine Impfung ablehnt aus Wut gegenüber Politkern oder Covid19 als ganzes In Frage stellt.
Eben diese komische Mischung macht es so schwer die neue Bewegung zu verorten.
@Aus der Truppe
„Es geistert immer wieder die Zahl von 80% Impfquote in der Bundeswehr durch die Medien.
Gehen wir mal davon aus, dass diese Zahl stimmt, dann wären folglich 20% aktuell ungeimpft.“
Dieses Argumentationsmuster hab ich schon zur Genüge aus den USA gesehen nachdem Impfpflicht für öffentlich bedienstete herausgegeben wurde.
Der Anteil derer die es schlussendlich durchzogen lag im Promille-Bereich.
Und total schräg wird es wenn man sich die Relationen anschaut: Durch Corona bedingten Tod sind meine Wissens mehr Polizisten aus dem Dienst geschieden als schließlich entlassen wurden.
@Prometheus:
„Weshalb diese Konsequenz „nur bei COVID?“ Wo fängt man an, wo hört man auf?
Grippeschutz nicht geimpft?“
Auch da ist ein Blick nach USA interessant. Nahmen 2019 noch ähnlich viele Wähler der beiden Parteien (knapp >50%) die Impfung wahr haben 2020 deutlich weniger aus der republikanisch wählenden Bevölkerung davon gebrauch gemacht. Die Wahrnehmung und Ablehnung im Bezug auf Corona hat auch direkten Einfluss auf andere Impfungen.
@T.Wiegold
„Seit wann eigentlich ist Medizin wieder Glaubenssache geworden?“
Versuchen ein paar Querdenker in DE jetzt auch ganz mittels einer Freikirche. Hab aber etwas Zweifel das sie willens sind ihr selbst auferlegtes Maskenverbot auch beim Beatmungsequipment durchzuziehen….
@all
Ich habe vorher schon, vermutlich zu dezent, versucht deutlich zu machen: Hier ist ein sicherheitspolitisches Blog und nicht der Ort, nach zwölf Monaten die Grundsatzdebatte über Impfungen gegen das Coronavirus erneut zu führen.
Dass manche das nicht verstehen (wollen), muss ich wohl hinnehmen . Aber wenn mir von einem von denen dann auch noch Zensur vorgeworfen wird, weil ich an einem Samstag nicht schnell genug seinen wichtigen Impfstoff-Kommentar freigeschaltet habe – dann ist noch mehr klar, dass ich Trolle draußen halte. Etliche Kommentare finden sich hier nicht wieder.
@Hans Dampf sagt: 04.12.2021 um 13:23 Uhr
„Welche Beispiele gab es denn in der Vergangenheit für ein solches Vorgehen? Mir ist keins bekannt, was aber nichts heißt.“
Übliches Vorgehen bei Vorfällen von querschnittlichem/übergreifendem Charakter. Da ist z.B. an Dinge wie politische Dienstvergehen zu denken oder Verstoß gegen Menschenwürde, insbesondere Vorgesetztenpflichten etc.
Wie gesagt, solche Dinge sind absolut nichts ungewöhnliches.
@Daniel sagt: 04.12.2021 um 13:33 Uhr
„Es kann es nicht befehlen.
Jeder Disziplinarvorgesetze ist eigenverantwortlich und nicht jeder Fall ist gleich.“
Hat er ja auch gar nicht. Er hat nur die Meßlatte aufgezeigt und alles andere liegt in der Tat bei den gesetzlich zuständigen Disziplinarvorgesetzten.
@Nikolas sagt: 04.12.2021 um 14:51 Uhr
„Unterm Strich kann ich die Drohungen nicht nachvollziehen und wollte nochmal daran erinnern, dass wir hier nicht nur von Impfverweigerern oder Gegner sprechen, sonder auch von Kameraden.“
Naja, wer seine Kameraden damit gefährdet, dass er sich nicht impfen lässt, stellt sich ein Stückweit selbst außerhalb der Kameradschaft.
@ Nikolas sagt: 04.12.2021 um 14:51 Uhr
„Ich möchte mir nicht vorstellen wie es den Kameraden ergeht, die sich aus welchen Gründen auch immer gegen diese Impfung entschieden haben. “
Niemand hat Angehörigen von BMVg und Bundeswehr verboten, mit einer Ärztin/einem Arzt des Vertrauens über die Thematik zu sprechen – es also individuell fachlich für sich zu bewegen.
Das ist doch bitte nicht neu oder spektakulär. Diese Möglichkeit besteht bei jeglicher Heilbehandlung, folglich auch Impfung.
Und wer sich entsprechend der fachlichen Empfehlung verhält, hat auch keine Nachteile.
“ Dürfen die Kameraden nach Dienst nicht mehr nach Hause um sich so vor Ansteckung in der Familie zu schützen?“
Bei Vorliegen der Voraussetzungen darf Kameradinnen und Kameraden auch außerhalb des Kontextes Disziplinarmaßnahme der Ausgang versagt werden. Natürlich.
Ob die Voraussetzungen vorliegen, können die jeweils zuständigen Disziplinarvorgesetzten entscheiden. Dafür sind sie ausgebildet.
Sollte Dissenz bestehen, steht der Beschwerdeweg offen.
Was ist bitte daran nun wiederum spektakulär? Weil es im Corona-Kontext steht?
Das sind doch bitte ganz sachlich zu betrachtende Sachverhalte.
Und ja: die Bevölkerung hat einen Anspruch auf eine einsatzfähige, einsatzbereite und einsatzwillige Bundeswehr (natürlich auch BMVg). Trotz allen sonstig „freundliches Desinteresses“.
@Florian Staudte
Es ist mir nicht klar, wo Sie bei klarer Befehlslage (hier Duldungspflicht der Impfung), ein Problem haben.
1. Befehl ist Befehl.
2. Nicht befolgen von Befehl wird bestraft.
Lernt jeder Soldat. Und
3. Warum soll Bw ungeimpfte Bewerber einstellen, die evtl. hinterher die Impfung verweigert könnten? Macht irgendwie keinen Sinn.
@Koffer hat ja dankenswerterweise ebenfalls dazu Stellung bezogen.
Im übrigen stelle ich als Arbeitgeber wirklich keine Ungeimpften ein, trotz Bedarf. Ich habe ja auch eine Fürsorgepflicht gegenüber dem Team, das übrigens eine Impfquote von 100 % hat.