Coronavirus und die Bundeswehr: Bedingt impfbereit (m. Ergänzungen/Nachtrag)
Mit ihrer Hilfeleistung für die Bevölkerung in der Coronavirus-Pandemie war die Bundeswehr von Anfang an ganz vorn dabei. In den eigenen Reihen hat sie mit dem Virus allerdings so ihre Probleme: Die Streitkräfte haben noch nicht einmal einen verlässlichen Überblick, wie der Impfstatus der Truppe insgesamt ist – und das scheint nicht nur ein Corona-Problem.
Wenn am kommenden Montag die Marine ihr frisch restauriertes Segelschulschiff Gorch Fock im Kieler Marinehafen für eine erste Besichtigung durch die Medien öffnet, gibt es klare Ansagen: Es gilt die 2G-Regel! Einlass kann nur geimpften oder genesenen Personen gewährt werden, heißt es in der Presseeinladung. Das ist mehr, als die Bundeswehr von ihren eigenen Soldaten verlangt: Eine Impfpflicht gibt es für die Truppe bislang nicht.
Dabei war die Bundeswehr mit einer solchen verpflichtenden Impfung schon mal weit vorn. Bereits im März verfügte das Verteidigungsministerium die so genannte Duldungspflicht für die Soldatinnen und Soldaten, die in Auslandseinsätze gingen. Dass es nicht noch früher kam, hing mit der zunächst begrenzten Verfügbarkeit der Impfstoffe zusammen. Und mit der Regelung in der Coronavirus-Impfverordnung des Bundesgesundheitsministeriums, die Soldaten im Auslandseinsatz in die zweithöchste Prioritätengruppe der Impfberechtigten einordnete. Außerdem gab es auch für die Streitkräfte, denen aus der so genannten Bundesreserve zunächst der Impfstoff von Astra Zeneca zugewiesen wurde, das gleiche hin und her mit diesem Vakzin wie bei der Zivilbevölkerung: Empfohlen für unter 60, für über 60, dann doch nicht..
Die Truppe hatte auch ein klares Interesse an einer flächendeckenden Impfung ihrer Männer und Frauen im Auslandseinsatz. Zeitweise mehrfach in der Woche starteten Flugzeuge der Luftwaffe, um positiv geteste Soldaten aus Afghanistan, aus Mali, aus Litauen oder dem Kosovo nach Deutschland zurückzuholen. Bisweilen flogen diese Maschinen für drei oder vier als infiziert gemeldete Soldaten. In manchen Missionen konnte zeitweise nur eine beschränkte Einsatzbereitschaft gemeldet werden.
Inzwischen berichtet die Bundeswehr für ihre Auslandseinsätze und die so genannten einsatzgleichen Verpflichtungen wie das NATO-Bataillon in Litauen eine Impfquote von 100 Prozent. (Ergänzung/Korrektur: In der vergangenen Woche gab es eine medizinisch veranlasste Rückholung eines Soldaten aus dem Kosovo; allerdings war die nach neueren Informationen ohne Bezug zu einer Covid-Infektion. Deshalb die entsprechende Passage gestrichen.)
Diesem Erfolg steht jedoch gegenüber, dass die Truppe fürs Inland und damit für die gesamte Bundeswehr eine Impfquote nur schätzen kann – aber keine verlässlichen Daten hat.
Denn es gibt zwar Zahlen, die auf den ersten Blick exakt erscheinen, jedoch keine verlässliche Aussage zulassen: Im täglichen Covid-Überblick, den das Lagezentrum des Verteidigungsministeriums zusammenträgt, werden inzwischen gut 275.000 Impfungen gegen das Coronavirus aufgeführt. Bei einer Zahl von aktiven Soldatinnen und Soldaten von rund 184.000 ließe sich daraus eine Quote von um die 75 Prozent errechnen – eine Zahl, die so exakt wie falsch ist.
Aus der Gesamtzahl der aufgeführten Impfungen geht nämlich nicht hervor, wie viele Erst-, Zweit- und inzwischen auch Drittimpfungen darunter sind. Auch bleibt unklar, wie viele Soldatinnen und Soldaten außerhalb der Bundeswehr zivil geimpft wurden, zum Beispiel im Frühjahr bei ihrer Amtshilfe in den zivilen Impfzentren oder bei ihrem Hausarzt. Das müssten die Soldaten zwar beim zuständigen Truppenarzt melden; ob und wie viele das versäumen, ist völlig unklar.
Die Bundeswehr erfasst noch nicht einmal statistisch, wie viele Drittimpfungen in diesen Tagen verabreicht werden, vor allem an medizinisches Personal mit Patientenkontakt. Die offizielle Begründung dafür: Weil die Impfung bislang nicht der Duldungspflicht unterliegt, also nicht verpflichtend ist für alle, dürften diese sensiblen Gesundheitsdaten nicht erhoben werden.
Dass es – noch? – nicht die Impfpflicht für jede Soldatin und jeden Soldaten gibt, hängt mit den komplizierten Prozessen in Ministerium und Bundeswehr zusammen. Für einen solchen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit sucht das Verteidigungsministerium die Zustimmung der Personalvertretungen, sowohl der zivilen Mitarbeiter als auch der Soldaten. Und der so genannte Gesamtvertrauenspersonenausschuss (GVPA), der die Belange der Soldat*innen vertritt, hatte zwar im Frühjahr der Duldungspflicht für die Auslandseinsätze zugestimmt. Ergänzung: Als im August die Aufnahme der Covid-Immunisierungen in das allgemeine Impfschema anstand, in dem zum Beispiel die Tetanus-Impfung vorgeschrieben ist, gab es jedoch zunächst keine Zustimmung.
(Klarstellung wg. missverständlicher Formulierung; im Frühjahr ging es noch nicht um das allgemeine Impfschema.)
Über die genauen Gründe dafür bewahren alle Seiten Stillschweigen. Dem Vernehmen nach hatte das mit anscheinend unklaren Haftungsregelungen für Impfschäden, aber auch mit dem allgemeinen Wirrwarr rund um die Impfstoff-Empfehlungen in der ersten Jahreshälfte zu tun. Jedenfalls befasst sich derzeit ein Schlichtungsausschuss von Personal- und Soldatenvertretern und Ministerium damit, der eine Empfehlung aussprechen soll.
Die wiederum ist die Vorlage für die künftige Verteidigungsministerin oder den künftigen Verteidigungsminister für eine endgültige Entscheidung. Und wie die ausfällt, dürfte nicht allein mit der Bundeswehr zu tun haben – sondern ebenso mit der gesamtgesellschaftlichen, durchaus strittigen Debatte über eine Impfpflicht. Auch wenn der Inspekteur des Sanitätsdienstes, Generaloberstabsarzt Ulrich Baumgärtner, immer wieder via Twitter dafür wirbt: Sowohl die dritte, die Booster-Impfung, als auch die Erstimmunierung der Ungeimpften sei nötig, Wir brauchen beides! Impfstoff ist genug da!
Allerdings: Auch eine formale Impfflicht in der Truppe, wie sie ja schon für verschiedene Infektionskrankheiten besteht, garantiert offensichtlich nicht, dass sie tatsächlich umgesetzt wird. Dass es schon bei den bisher vorgeschriebenen Immunisierungen große Lücken in der Truppe gibt, stellte das NATO-Bataillon in Litauen, die so genannte enhanced Forward Presence (eFP) des Bündnisses, kurz nach der planmäßigen Rotation im Februar fest. Rund 25 Prozent der Soldatinnen und Soldaten des frisch eingeflogenen neuen Kontingents hatten nicht den vorgeschriebenen Impfstatus, wie das Einsatzführungskommando bestätigte:
Bei der eFP BattleGroup Litauen wurde in Litauen festgestellt, dass etwa ein Viertel der Soldatinnen und Soldaten bei Einsatzbeginn keinen vollständigen Impfschutz hatten.
Es gibt für die Impfungen vor dem Einsatz ein etabliertes Verfahren, das die Zusammenarbeit und die Zuständigkeit zwischen den Sanitätseinrichtungen und den Disziplinarvorgesetzten regelt.
Dieses Verfahren wurde nicht vollumfänglich umgesetzt.
Die Untersuchungen dazu laufen noch, einzelne Sachverhalte müssen aufgearbeitet werden.
Im Einsatz wurde für jeden fraglichen Soldaten eine Einzelfallprüfung durchgeführt.
In der Konsequenz wurden die meisten Soldaten im Einsatz bereits nachgeimpft, einige Wenige werden noch nachgeimpft.
Dies hat keine Auswirkung auf die Auftragserfüllung der eFP BG LTU.
Es werden alle Zuständigen nochmals sensibilisiert, die vorgesehenen Verfahren konsequent umzusetzen.
Unterdessen steigen in der Truppe, wie in der Zivilbevölkerung, die Infektionszahlen wieder an. Der Sanitätsdienst hatte am 1. Oktober 171 aktuell bestätigte Fälle unter den Soldatinnen und Soldaten gemeldet. Drei Wochen später, am 22. Oktober, waren es 255, und am (heutigen) 4. November war die Zahl auf 417 gestiegen. Wie in der Zivilbevölkerung sind auch in der Bundeswehr zunehmend Impfdurchbrüche der Grund, also die Infektion auch vollständig geimpfter Personen – aber auch das militärtypische enge Zusammenleben in Gemeinschaftsunterkünften, wie ein Ministeriumssprecher erläuterte:
Das SARS-CoV-2-Infektionsgeschehen innerhalb der Bundeswehr entwickelt sich analog zu dem in der zivilen Bevölkerung. Auch hier wurde ein deutlicher Anstieg der Fälle innerhalb der letzten Woche gemeldet.
Ein direkter Vergleich der Zahlen innerhalb der Streitkräfte mit denen in der Allgemeinbevölkerung gestaltet sich auch bei Betrachtung des entsprechenden Altersbandes (RKI: 18-59 Jahre, Bw: 17-67 Jahre) schwierig, da sich die beiden Gruppen anhand wichtiger weiterer Faktoren erheblich unterscheiden. So liegt u. a. der Anteil weiblicher Personen in der Bundeswehr mit unter 15 Prozent deutlich unter dem zivilen Bereich, der Anteil der in Gemeinschaftsunterkünften untergebrachten Soldatinnen und Soldaten ist hingegen deutlich höher als in der Allgemeinbevölkerung. Zudem ist zu berücksichtigen, dass die Daten des Robert-Koch-Institutes die Daten der Bundeswehr beinhalten.
Bei Betrachtung der aktuellen Zahlen scheint sich jedoch bezüglich der Impfdurchbrüche eine Tendenz zu einem leicht erhöhten Anteil zu zeigen. Dies korreliert aller Wahrscheinlichkeit nach mit aktuellen begrenzten Ausbruchsgeschehen in Gemeinschaftsunterkünften der Bundeswehr, welche sich durch das enge Zusammenleben mit gemeinsam und teils zeitgleich genutzten Sanitär- und Aufenthaltsräumen und den dadurch gesteigerten Kontaktzahlen zwangsläufig erklären lassen. Erfreulicherweise hat das aktuelle Infektionsgeschehen in der Bundeswehr keinen negativen Einfluss auf die Auftragserfüllung der einzelnen Organisationsbereiche. Eine statistische Erfassung der Hospitalisierungsrate oder möglicher schwerer Verläufe erfolgt nicht.
Nachtrag: Zum Vergleich ein Blick auf die Situation in den USA – dort gibt es eine Impfpflicht in den Streitkräften, und der Parteienstreit geht jetzt darum, ob Impfverweigerer unehrenhaft entlassen werden können. Die Air Force gibt die Quote ihrer immunisierten Soldatinnen und Soldaten derweil mit 96 Prozent an.
(Archivbild Januar 2021: Ein Soldat bereitet eine Impfung im im Corona-Impfzentrum am Flughafen BER in Schönefeld bei Berlin vor – Tom Twardy/Bundeswehr)
Man scheint bei den Personalvertretungen KEINE Expertise bzgl. Pandemie oder Health Management zu haben, einfach traurig und Vorgehensweise irrsinnig!
Wahrscheinlich sitzen die Entscheider*innen im Home Office
„Jedenfalls befasst sich derzeit ein Schlichtungsausschuss von Personal- und Soldatenvertretern und Ministerium damit, der eine Empfehlung aussprechen soll.“
Die bunte Wehr in Höchstform.
Offenbar fehlt der Leitung des Hauses der Mut dies zumindest für Soldaten mit Blick auf die Pflicht zur Gesunderhaltung zu befehlen. Besonders interessant wird es dann bei militärischen Pflegepersonal in Bundeswehrkrankenhäusern.
Auch durch die nicht durchgesetzte Impfpflicht könnten sich für das BMVg hier sehr unangenehme Haftungsfragen ergeben.
Irgendwie bekommt man bei dem Beispiel wieder den Eindruck, dass die Gesamtorganisation bereits mit sich selbst überfordert ist. Leider ist die primäre Zuständigkeit dieser Organisation die äußere Sicherheit unseres Landes.
Wieviele von den Geimpften waren Genesene?
Ist schon eine beeindruckende Leistung!
Den PVs die Schuld zuzuschieben wenn das Ministerium nicht die Haftung zuverlässig geklärt hat aber andererseits ungeimpfte Soldaten nach Litauen zu schicken!
@ThoDan sagt: 04.11.2021 um 21:49 Uhr
„Den PVs die Schuld zuzuschieben wenn das Ministerium nicht die Haftung zuverlässig geklärt hat aber andererseits ungeimpfte Soldaten nach Litauen zu schicken!“
Naja, aus den letzten Beispielen dieser Art lässt sich schon ziemlich verlässlich schließen, wie und warum hier die Personalvertretungen glaubten die besseren Juristen, Mediziner, oder sonstige Fachleute zu sein.
Die „Haftung“ bei Impfungen ist sehr einfach erklärt. Weil sich das überhaupt nicht unterscheidet zwischen den bisherigen verpflichtenden Impfungen und der Covid-Impfung.
Durch die Verzögerung gefährdet der GVPA nicht nur direkt die Gesundheit der Soldaten, sondern auch die Einsatzbereitschaft der Streitkräfte.
@all
Was den Streit um die Duldungspflicht angeht, ist es schon etwas komplizierter… und – auch zu meinem Leidwesen – derzeit nicht wirklich öffentlich darstellbar und damit zur Diskussion zu stellen. Sagen wir so: Die etwas verkürzte Darstellung, die Personalvertretung sei schuld, ist ebensowenig zielführend wie ‚das Ministerium hat’s verbockt’… Interessant wird aus meiner Sicht, wie sich ein(e) neue(r) IBUK dazu positioniert, zwangsläufig wohl recht schnell nach Amtsantritt.
@T.W.:
Wenn sich ein neuer IBuK (m/w/d) dazu positionieren kann, dann impliziert dies ja, dass es hier einen Entscheidungsspielraum desselben (und damit auch der bisherigen Ministerin!) mit Blick auf die Auslegung der Duldungspflicht gibt.
Also hat es bisher eine Nichtentscheidung gegeben. Mitbestimmung hin oder her, die in diesen Fällen zumindest interpretationsbedürftig ist. Man kann auch der Ansicht sein, dass der Sachverhalt lediglich anhörungspflichtig ist.
Also wieder ein Fall von Verantwortungsdiffusion im BMVg.
Das ist dann schon n.m.B. „verbockt“.
Finde übrigens die Überschrift mit der historischen Analogie sehr gut.
Ich nehme an, daß das „Impfbuch Bw (gemäß § 16 Bundes-Seuchengesetz)“ abgeschafft wurde. Es hatte dasselbe Format wie der Truppenausweis und war deshalb immer am Mann. In meinem kann ich heute noch nachlesen, an welchen Tagen der Grundausbildung ich mit welchen Impfstoff-Partien gegen Tetanus und Typhus geimpft wurde.
Kompanie antreten lassen, ein Blick in die Impfbücher, und schon hätte man den Anteil der 1 und 2 mal Geimpften melden können. Tempi passati. Heute weiß die Bundeswehr offensichtlich nicht, wie sie an zutreffende Zahlen kommen kann.
Wir leben heute in dem schönen Zustand, dass die Pocken weltweit ausgerottet sind. In meiner Jugend konnte man ohne Pockenschutzimpfung (damals gesetzlich vorgeschrieben in Deutschland, einmal als Kind und nochmal als Jugendlicher) überhaupt nicht in die USA und in viele andere Länder einreisen. Kinderlähmung (die nicht nur Kinder befällt, siehe Roosevelt) und Diphterie sind in Deutschland nahezu ausgerottet. Das alles wurde NICHT durch Impfverweigerung erreicht. Darauf müsste auch innerhalb der Bundeswehr stärker hingewiesen werden.
Aber statt einen lagegerechten Entschluss zu fassen und umzusetzen, stellen in der Bundeswehr offensichtlich die Erörterung von Haftungsrisiken und die Vorbereitung von Debatten im „Schlichtungsausschuss von Personal- und Soldatenvertretern“ bereits das äußerste an verbliebener Entschlusskraft dar. Nur nichts falsch machen. Man könnte schlimmstenfalls mit 70% der Bezüge in den unbegrenzten Urlaub geschickt werden.
@Koffer
Was soll dann an den Haftungen unklar sein?
Wie kann es dann sein das mindestens 25% nicht 4 Wochen vor der Verlegung nach Litauen 2 G oder Äquivalent waren?
@T.Wiegold sagt: 04.11.2021 um 22:38 Uhr
„“Sagen wir so: Die etwas verkürzte Darstellung, die Personalvertretung sei schuld, ist ebensowenig zielführend wie ‚das Ministerium hat’s verbockt’…“
Ich verstehe Ihren Punkt. Auch weil man sich im Bendler-Block ja mit dem einen oder anderen beteiligten Kameraden in den letzten Monaten darüber unterhalten hat. Aber eine entscheidende Frage ist doch, welche Eigenwahrnehmung der GVPA von seinen Rechten und Pflichten hat.
Und da kann ich leider die Position des GVPA nicht in übereinstimmung mit dem bringen, was einerseits seine Pflichten/Rechte gem. meinem Verständnis des Gesetzes sind, aber noch viel weniger, wenn man ja auch bedenkt, dass unabhängig vom den Rechten/Pflichten gem. Gesetz die Angehörigen des GVPA ja immer noch Soldaten sind und deswegen ein soldatisches Selbstverständnis haben sollten.
@Memoria sagt: 04.11.2021 um 23:05 Uhr
„Wenn sich ein neuer IBuK (m/w/d) dazu positionieren kann, dann impliziert dies ja, dass es hier einen Entscheidungsspielraum desselben (und damit auch der bisherigen Ministerin!) mit Blick auf die Auslegung der Duldungspflicht gibt.
Also hat es bisher eine Nichtentscheidung gegeben. Mitbestimmung hin oder her, die in diesen Fällen zumindest interpretationsbedürftig ist. Man kann auch der Ansicht sein, dass der Sachverhalt lediglich anhörungspflichtig ist.“
Aua. Da legen Sie natürlich genau den Finger in die Wunde. Ich bin ja ein bekennender AKK und GI Anhänger, aber in dieser speziellen Fragestellung haben sich beide in den letzten Monaten doch SEHR zurück gehalten…
@JPeelen sagt: 04.11.2021 um 23:10 Uhr
„Ich nehme an, daß das „Impfbuch Bw (gemäß § 16 Bundes-Seuchengesetz)“ abgeschafft wurde.“
Es wurde ersetzt. Das neue ist internationaler Standard. Etwas größer, aber die gleichen Inhalte.
„Kompanie antreten lassen, ein Blick in die Impfbücher, und schon hätte man den Anteil der 1 und 2 mal Geimpften melden können.“
Das geht aufgrund der aktuellen Auslegung des Datenschutzes nicht. Sagen zumindest manche Juristen und manche Ärzte.
Ehrlich gesagt wundert mich die Ahnungslosigkeit über den Impfstatus überhaupt nicht.
Bis vor wenigen Jahren bin ich jedes Jahr im Januar mit meinem Impfbuch in den SAN Bereich gegangen und habe mir bestätigen lassen, dass ich den Basisimpfschutz habe. Laut Aussage des SAN Bereiches durfte man dort aus Datenschutzgründen keine Listen über den Impfstatus führen, obwohl man dort ja die Impfungen durchführt. Der dann, aufgrund des Impfbuches, ausgestellte Nachweis wurde (sofern sich der Soldate die Mühe gemacht hat, dem Befehl nachzukommen) im GeZi der Einheit archiviert und fertig.
Erst als man bei uns 2004? Soldaten in einen Einsatz schicken wollte und festgestellt hat, dass ein nicht unerheblicher Teil nicht einmal den Basisschutz hat, wurden disziplinare Konsequenzen angedroht, falls man deshalb nicht in den Einsatz kann. Ich erinnere mich an viele alte Kameraden, die dann widerwillig u.a. die erste Grippeschutzimpfung Ihres Lebens bekommen haben. Wohlgemerkt, eine seit Jahren duldungspflichte Impfung im Rahmen des Basisschutzes.
Wenn man es als Vorgesetzter nicht einmal schafft, die Durchführung eines Befehls zu überwachen, dann sollte man sich auch nicht wundern, wenn Befehle irgendwann eher als unverbindliche Wünsche betrachtet werden. Inzwischen braucht man diesen jährlichen Vordruck nicht mehr, es gibt ja den Befehl den Basisimpfschutz aufrecht zu halten. Überwacht wird das (zumindest bei uns) immer noch nicht. Und wenn die Bundeswehr nicht einmal weiß, ob die Soldaten den befohlenen Basisschutz haben, wie soll sie dann wissen, welche Soldaten sich ggf. außerhalb der Bw mit einer freiwilligen Impfung haben impfen lassen?
Wobei ich das eigentliche Problem wirklich nicht verstehe. Wenn einer meinen Impfstatus kennen sollte, dann ist es doch der SAN Bereich. Und mit der kürzlich erfolgten Entdeckung der EDV (und SASPF) sollte es auch eine datenschutzkonforme Lösung hierfür geben.
Ach,
ist ein riesiges WirrWarr.
Wir dürfen und müssen mit Arbeitnehmern zusammen arbeiten die weder Geimpft, Genesen oder getestet sind. Auf der Weihnachtsfeier mit dem gleichen Personal gilt dann aber hoch offiziell nur 2G.
Immer so wie es passen soll…
JPeelen: „… Kompanie antreten lassen, ein Blick in die Impfbücher, und schon hätte man den Anteil der 1 und 2 mal Geimpften melden können. Tempi passati.„
Wenn die Welt doch noch so trivial wäre wie früher… Es geht hier um medizinische Daten. Diese unterliegen grundsätzlich einer sehr sensiblen Datenschutzkategorie an. In diesem Zusammenhang wird es folglich alles andere als trivial die Daten auszuwerten und weiterzuverwenden. Willkommen im 21. Jhd!
Das streitkräftetypische, enge Zusammenleben in Gemeinschaftsunterkünften birgt naturgemäß entsprechende Risiken. Wenn nun vermehrt „Impfdurchbrüche“ gemeldet werden und insgesamt das Infektionsrisiko steigt, liegt eine dritte Impfung nahe und ist wahrscheinlich die beste Möglichkeit zur Vorsorge.
Es ist es mir daher unerklärlich, welche juristischen Winkelzüge nunmehr wieder gemacht werden müssen, um Haftungsfragen und ähnliche Scheindebatten zu klären, die „pandemische Lage“ existiert nicht erst seit gestern….aus meiner Sicht genug Zeit für die Hausjuristen und Personalräte, sich hier zusammenzusetzen und Lösungen zu finden. Dafür werden nebenbei diese Personen bezahlt. Auch die heilige Kuh Datenschutz sollte bei der Ermittlung der Impfquote nun endlich geschlachtet werden, mir kommt es zunehmend so vor, als ob immer mehr Entscheidungen und sinnvolle Informationsflüsse mit diesem Totschlag-Argument verhindert werden sollen. Bei aller Selbstbestimmung und Rechten des Staatsbürgers in Uniform, die Pflicht zum treuen Dienen und damit zu einer durchführbaren Ausbildung für den Einsatz kann nicht dahinter zurücktreten. Wenn also die medizinische Expertise eine 3. Impfung zum Schutz der Kameraden und letztlich zum Erreichen des übergeordneten Ziels für erforderlich hält, warum wird das dann nicht umgesetzt und nachvollziehbar dokumentiert? Wie lange sollen denn diese Beschränkungen noch andauern? Es muss doch jedem klarsein, dass der aktuelle Schwebezustand unter Berufung auf Corona nicht ewig aufrechterhalten werden kann. Auf eine „Entscheidung“ des/der IBUK zu warten und solange nichts zu tun, erinnert mich an einen militärischen Führungsstil mit dem man Kriege stets verloren hat. Meine Meinung.
Guten Morgen,
ich habe das genaue Gegenteil erlebt und unser Zug war bis auf eine Soldatin ruckzuck komplett geimpft.
Für mich wird hier aber ein anderes Problem wieder mal überdeutlich: BÜROKRATIE bis zum Abwinken.
Während man sich einerseits einen sauteuren elektronischen Truppenausweis leistet, auf dem alles gespeichert werden könnte werden in den SanBereichen noch G-Akten in Papierform in gewaltigen Aktenschränken gehortet. Impfausweise gehen verloren, sind gerade in der anderen Uniform, Nachweis ist nass geworden etc…alle möglichen Begründungen warum Impfzahlen nicht sauber erfasst werden können.
Seit Jahren höre ich was von elektronischer G-Akte…das lässt mich nur noch müde lächeln. Alles was irgendwie das Leben und Arbeiten effizienter machen könnte wird erstmal mit dem Hinweis auf den Datenschutz torpediert.
Wenn es uns nicht endlich gelingt die „Oberbedenkenträger“ in allen Bereichen mal etwas einzubremsen werden wir mit diesen Dingen nicht voran kommen und weiter im trüben fischen was verlässliche Zahlen angeht.
@JPeelen sagt: 04.11.2021 um 23:10 Uhr
Das sind halt leider die „Nebenwirkungen“ einer Gesellschaft, die auf jede Meinung Rücksicht nehmen will. Große gesellschaftliche Projekte, egal ob Pandemiebekämpfung, Energiewende,…, lassen sich so nicht mehr realisieren. Es gibt halt nicht den einen Weg den man nur finden muss und dann tut man niemandem weh.
Und das was man in der Gesellschaft sieht, spiegelt sich eben auch in der Binnenproblematik der Bundeswehr wieder, egal ob hier oder bei allen möglichen politischen Entscheidungen bzgl. Streitkräftereform oder Beschaffungsprojekten.
Führung ist halt etwas, was man auch gegen Widerstände durchsetzen muss. Der Sturmtrupp 1 meldet sich ja auch nicht freiwillig um in feindliche MG Feuer zu rennen.
Ob es solche Diskussionen in den russischen oder chinesischen Streitkräften wohl auch gibt?
Man kann hier nur Kopfschütteln.
„Es gibt für die Impfungen vor dem Einsatz ein etabliertes Verfahren, das die Zusammenarbeit und die Zuständigkeit zwischen den Sanitätseinrichtungen und den Disziplinarvorgesetzten regelt.“
Das sagt doch alles! Das Vefahren ist einfach für alle Interessierten/Verpflichteten und wird auch umgesetzt, wenn es denn bekannt ist und das Interesse der Truppenführer da ist. Haben wir ggf. genau da ein Problem??
Meine (bei der Bw durchgeführte) Corona-Impfung fiel EXAKT in die Zeit des medialen und politischen AstraZeneca-Chaos‘. Erst hätte ich (gemäß Empfehlung StiKo) mit Astra geimpft werden können, stand aber nicht an, weil zu wenig Impfstoff verfügbar war. Dann sollten (gemäß Empfehlung StiKo) nur die ÜBER 60-Jährigen mit Astra geimpft werden … dafür kam ich aus Altersgründen nicht in Frage. Dann sollten (gemäß Empfehlung StiKo) nur die UNTER 60-Jährigen mit Astra geimpft werden … wo ich dann tatsächlich die Erst-Impfung bekam. Und kaum, dass das geschehen war, befand die StiKo, dass für unter 60-Jährige eine Impfung mit Astra unverantwortlich wäre (weil bei 1 von 1 Mio Fällen die MÖGLICHKEIT einer Gehirnthrombose gegeben sei). Deswegen durfte dann – trotz nebenwirkungsfreier ERST-Impfung mit Astra – bei mir keine ZWEIT-Impfung mit Astra mehr durchgeführt werden. Stattdessen wurde ich zwar mit Moderna (medizinisch studienlos auf „Versuchsbasis“) kreuzgeimpft … musste aber trotzdem auf die Zweitimpfung drei Monate (und nicht die mRNA-üblichen 6 Wochen) lang warten, ganz so als ob ich erneut mit Astra geimpft werden WÜRDE.
Und natürlich ist die Bundeswehr dieser monatelangen Impf-Kakophonie aus Gesundheitsministerium, StiKo, RKI sowie den in Polit-Talkshows schwadronierenden „Lauterbachs und Drostens dieser Welt“ blind hinterhergelaufen. Wer sich dieses politische Chaos der im KERN dafür zuständigen Verantwortungs- und Entscheidungsträger nun jedoch anschaut, der sollte sich wirklich nicht darüber beschweren, dass eine staatliche EXEKUTIV-Organisation wie die Bundeswehr zwischendrin den Überblick über den aktuellen Sachstand verloren hat.
Ich finde, der „Verein“ hat unter den ihm vorgegebenen politischen Rahmenbedingungen des Jahres 2020 wirklich BEACHTLICHES geleistet.
@Wa-Ge; 050850Anov21
Sehr treffend dargestellt!
„Führung ist halt etwas, was man auch gegen Widerstände durchsetzen muss.“
Genau der Punkt, den zu viele scheuen. Man könnte sich ja unbeliebt machen ;-)
Nun, die Frage ist m.E. eher in der Frage des „Wollens“ begründet. Ich bin selbst viel mit unterschidlichen Dienststellen in Kontakt und erlebe tatsächlich je nach Standort, je nach Chef und auch manchmal je nach Tagesform (bei den gleichen handelnden Personen) die unterschiedlichsten Verhaltensmuster.
So gibt es auch bei zivilen Beschäftigten der Bw (ob nun Beamt*innen oder ganz normale Angestellte oder sogar Fremdfirmen) den Verweis auf die Wohlverhaltenspflicht bezogen auf 3G und das stete Aufklären nach 2G. Es gibt Einheiten, da war (und ist) die Impfbereitschaft hoch und mit Einwänden wird sich sachlich auseinandergesetzt.
Es gibt dabei auch … andere Beispiele. Wir hatten letztens eine Gruppe von 30 Soldat*innen zu einer Tagesveranstaltung in unserem Tagungszentrum mit dem Thema „Flucht & Migration“ eingeplant – nach Bekanntgabe der 3G-Regel und dem Verweis, dass dies nicht ein nettes „Wünsch-Dir-Was“ ist, sondern ernst genommen und überprüft wird (wohlgemerkt … kein 2G) – fielen 13 Soldat*innen aus, die einfach mal „nichts“ hatten. Gab es da Reaktionen bei der Führung? Außer einem zerknirschten … „Wir haben ja keine Impfpflicht“ … kam da auch nichts.
Und solange da von oben nichts kommt und Rücksicht auf alles und jedes genommen wird und man alle Bedenken erstmal granulieren muss … solange passieren so Possen wie „2G für Externe, aber bei uns … öhm?!“.
Das deutsche Recht ist zum Verzweifeln. Als Arbeitgeber habe ich eine grundsätzliche Fürsorgepflicht für meine Arbeitnehmer, ich muss Risiken vernünftig einschätzen und angemessene Schutzmassnahmen umsetzen. Dafür hafte ich auch persönlich – das ist jetzt mal die andere Seite der Haftungsthematik. Außerdem darf ich nur Mitarbeiter für Aufgaben einsetzen, für die der Mitarbeiter befähigt/geeignet (hier geimpft) ist. Wie zum Teufel soll das gehen, wenn ich noch nicht mal wissen darf, ob der Mitarbeiter geimpft ist – und es geht ja schließlich auch um den Schutz der Kollegen. Die Bundeswehr hat da tatsächlich die gleichen Problemlagen wie andere Organisationen. Es ist, wie gesagt, zum Verzweifeln.
Ich beziehe mich jetzt auf verschiedene Kommentare:
1. Ich bin Soldat
2. Ich habe jetzt nach einigem Überlegen die Impfung durchführen lassen, mit einem saublöden Gefühl im Bauch.
3. Ich war in meiner Dienstzeit bisher in sieben Auslandseinsätzen auf verschiedenen Kontinenten. Jedesmal wurde im Rahmen der Einsatzvorbereitung ein Impfüberwachungsblatt erstellt in dem es ein Feld gab „Verlegefähig ja, Verlegefähig ab…..“ wenn das nicht entsprechend befüllt und unterschrieben war, erfolgte keine Verlegung in den Einsatz. Sollte das heute nicht mehr so sein?
4. Ich glaube persönlich dass ein Grund warum die Duldungspflicht für diese Impfung noch nicht befohlen wurde, vielleicht in der höheren Führung die Angst vor Impfschäden und den nachfolgeneden WDB Anträgen ist.
5. Glaubt allen ernstes jemand daran dass es für die Bevölkerung der Bundesrepublik einen Unterschied macht ob die 185Tsd Soldaten jetzt geimpft sind oder nicht. Give me a break.
6. Durch die Hygienenmaßnahmen sind die Gemeinschaftsunterkünfte auch betroffen und die erlaubte Anzahl von Soldaten pro Stube führt dazu, dass mit der vorhandenen Infrastruktur an meinem Standort, immer noch Sodaten in den Dienst am Wohnort geschickt werden müssen. Darunter leidet unser Ausbildungsauftrag permanent.
7. Gebe ich allen Kommentatoren natürlich recht, dass die BW Bürokratie, natürlich zusätzlich, Ihr übriges zur Verwirrung, Frustration und ähnlichem beiträgt.
Wo liegt das Problem für die Impfpflicht für Soldaten? Gemäss Basisimpfschema habe ich diese für die Grippeschutzimpfung, bekomme diese auch. Scheint wohl nicht so gefährlich zu sein, das Corona.
@Grimes sagt: 05.11.2021 um 11:55 Uhr
„Glaubt allen ernstes jemand daran dass es für die Bevölkerung der Bundesrepublik einen Unterschied macht ob die 185Tsd Soldaten jetzt geimpft sind oder nicht. Give me a break.“
Natürlich macht es einen Unterschied. Allein schon medizinisch, Stichwort „Herdenimmunität“. Letztendlich ist die Impfung nicht nur Schutz für Sie selber, sondern auch für andere. Und die Intensivstationen liegen voll mit Ungeimpften, die sich eben nicht wie Sie über ihr Bauchgefühl hinwegsetzen konnten.
Es wirft auch ein schlechtes Licht auf unseren Staat, wenn er es noch nicht mal schafft, seine eigenen Exekutiv-Organe durchzuimpfen. Wenn man in den 50er, 60er und 70er Jahren impftechnisch so agiert hätte, wie heute bei Corona, dann würden wir immer noch mit Kinderlähmung, Tuberkulose, Masern oder Diphterie kämpfen.
Jeder Geimpfte zählt, es ist auch Rücksichtnahme auf diejenigen, die sich aus medizinischer Indikation oder aufgrund des Alters (KInder unter 5 Jahren) nicht impfen lassen können. So etwas läuft unter Solidarität mit Schwächeren. Sollte für einen Soldaten selbstverständlich sein.
Was vielleicht auch noch zur Verfälschung der Zahl 275.000 führt ist, dass an verschiedenen Standorten ja auch das zivile Personal mitgeimpft wurde (nicht nur medizinisches, sondern auch sonstiges Zivilpersonal). Ich vermute mal die sind bei den 275.000 auch nicht rausgerechnet.
Aufgabe der Personalräte und auch des GVPA ist es u.a. darauf zu achten, dass die Regeln der Rechtsstaatlichkeit eingehalten werden.
Dies gilt auch hinsichtlich der SARS-CoV2-Arbeitsschutzregeln und der Gesunderhaltungspflicht im Kontext der „Corona-Pandemie“.
Zwar sind die Grundrechte des Soldaten bzgl. der körperlichen Unversehrtheit eingeschränkt, aber der GVPA hat auch darüber zu wachen, dass das was der Soldat an Eingriffen in die körperliche Unversehrtheit erdulden muss (Duldungspflicht bestimmter Impfungen) rechtmäßig ist.
In diesem Zusammenhang empfehle ich sich rechtskundig zu machen.
Eine Möglichkeit ist z.B. der Artikel von Prof. Dr. Harald Bretschneider und Markus Peter in NVWZ 20/2020 „Die beamtenrechtliche Gesunderhaltungspflicht im Kontext der „Corona-Pandemie“.
General Trettner hatte einfach Recht. Gewerkschaften und Personalräte haben in Streitkräften nichts zu suchen, wenn diese wir hier., Leib und Leben von Soldaten gefährden indem das Ziel, die BW als Vorbild für eine Impfpflicht darzustellen, so völlig daneben gegangen ist, indem die Personalräte offensichtlich eher auf Corona-Leugner hören, als auf die Realität.
@Wiegold: Im Gegensatz zu Ihnen habe ich den Eindruck, daß es bisher keine wirkliche Debatte über eine Impfpflicht in Deutschland gibt. Ich kenne keinen Politiker der sich bisher für eine Impfpflicht stark gemacht hätte! Wahrscheinlich bräuchte dieser sofort Polizeischutz, nachdem z.B. die Springermedien die Ungeimpften zu den letzten Freiheitskämpfern erklärt haben und ständig gegen eine strenge Corona-Politik hetzten. Es wäre schön, wenn wir endlich eine richtige Diskussion hätten und der Bevölkerung die Wahrheit gesagt würde, daß wir nur eine Chance haben Corona loszuwerden, wenn 100 % der Bevölkerung geimpft sind.
Dafür wäre eine Impfpflicht für die BW sinnvoll. Aber es bräuchte keine Impfpflicht, wenn die BW einfach entscheiden würde, daß jeder Soldat nur noch zum Dienst/Kaserne erscheinen darf, wenn er 2 G nachweist. Und wer nicht zum Dienst erscheint oder 2 G nicht nachweist, der sollte nicht mehr bezahlt werden und dann hätten wir schnell 100 % Impfung in der BW.
Und in allen anderen Berufen, mit Kundenkontakt, sollte ebenfalls 2 G gelten und dann haben wir eine Chance Corona zu besiegen,. Ansonsten wird sich in einem Jahr der nächste Corona-Winter wiederholen, mit Lockdowns, vollen Krankenhäusern und vielen Toten.
@JPeelen
Schön, dürfen sie heute wenn sie kein Glüch jaben versuchen einem Richter zu erklären
@ex-Heidelberger
So einige von den Dingern dürften in Skandinavien und dem einen oder anderen Platz zu Humus oder ähnlichem geworden sein
Warum kann man nicht die Impfung als Bedingung für den Dienst machen? Wer den Sporttest nicht besteht wird kein Soldat. Wer nicht durchgeimpft ist wird so lange freigestellt bis er geimpft ist und es nachweisen kann. Und Nebenwirkungen können auch bei einer normalen Grippeinfung auftreten.
Bei (Grundsatz)Entscheidungen die unter Zeitdruck in diesem Land im Generellen und Explizit in den Streitkräften gefällt werden müssen läuft doch außer der Nase nichts mehr.
Entscheidungen werden solange hinausgezögert bis auch die letzte Vertrauensperson und Diversitätsbeauftragte ihren Senf dazu gegeben haben.
Deswegen sind wir auch genau da, wo wir momentan sind…und dies zurecht.
Mit dem A… an der Wand.
Ist ja erst die 4te Welle.
Wetten das wir in nicht allzu naher Zukunft bei der 6ten Welle ein Copy/Paste der Ausgangsmeldung machen können, da sich auch bis dahin nichts geändert hat.
Und, nein. Dies alles ist von mir nicht sarkastisch gemeint.
@Andreas Westphal sagt: 05.11.2021 um 12:16 Uhr
Das ist leider falsch: derselbe GVPA hat sich auch gegen die Duldungspflicht für die Grippeschutzimpfung ausgesprochen.
@wetzelsgruen sagt: 05.11.2021 um 7:49 Uhr
@Koffer sagt: 04.11.2021 um 23:47 Uhr
@Memoria sagt: 04.11.2021 um 23:05 Uhr
BZ!! Sie sprechen mir in den verschiedenen Aspekten aus der Seele.
Insgesamt sehe ich hier (wie schon früher einmal geschrieben) das Problem darin, dass in vielen Fällen Datenschutz vor Gesundheitsvorsorge geht (hier: Erfassung der Impfquote),
und dass eine Gruppe von Vertrauenspersonen aller Dienstgrade (aber keine Fachleute dabei) die fachliche Expertise des KdoSanDst mit seinen Professoren und Doktoren aller Couleur einfach mal so übersteuern kann.
Ich fühle mich durch den GVPA nicht vertreten, und wenn ich mich in meinem Umfeld so umhöre, die meisten anderen auch nicht. Besonders wenn ich Ihnen sage, dass wir wegen der Impfverweigerer und ihrer Lobby sowie wegen der Unkenntnis über die Impfquote noch lange Maske tragen, Abstand halten, Kontakte reduzieren, Übungen und Ausbildungen im Notbetrieb fortsetzen müssen.
1BTW, das Schlichtungsverfahren war unnötig: AKK hat ohne Not die Personalvertretung befasst. Sie hätte die Duldungspflicht bereits im Frühsommer anweisen können.
2BTW, sarc on, weiß übrigens jemand wie groß die Home Office Quote des GVPA ist? sarc off.
Sailor 1995 sagt: 05.11.2021 um 14:46 Uhr
Und warum werde ich bei Impfung darauf hingewiesen, dass auf dem Formular die zweite Unterschrift nicht nötig ist, weil die Grippeschutzimpfung duldungspflichtig ist. So zuletzt Nov 2020 und steht nun wieder an.
Siehe auch: https://www.bundeswehr.de/de/aktuelles/meldungen/impfwesen-bundeswehr-das-bedeutet-duldungspflicht-5019406
Na rein rechtlich. Wo bin ich denn rechtlich wenn ein Seemann der auf einer Einheit mit 150 anderen dient sagt “ es geht mir um mein Recht der körperlichen Unversehrtheit (Spritze)“ und ich lasse mich aus Prinzip nicht impfen? Und der Dienstvertrag schreibt es nicht explizit vor.
Einfache Lösung zur Pflichtimpfung für Soldaten:
In die Liste der Pflichtimpfungen NATO aufnehmen. Wir haben an der richtigen Stelle einen Admiral.
„Kompanie antreten lassen, ein Blick in die Impfbücher, und schon hätte man den Anteil der 1 und 2 mal Geimpften melden können.“
Aus der Praxis:
1. Ich bin KpChef.
2. Mein Spieß hat eine Liste aller Soldaten mit deren Impfstatus.
3. Die Liste wurde über S1 angemeldet.
4. Duldungspflicht heißt, es ist ein Befehl.
5. Wer sich nicht impfen lässt hat ein einseitiges Gespräch mit mir zu erwarten… Und einen Termin im SanBereich.
6. Wer sich nicht impfen lassen will bekommt einen Diszi.
7. Impfstatus COVID19 wird in der gleichen Liste gepflegt, ist aber freiwillig (leider).
8. Übergeordnete Führung hat anonymisiert Übersicht über Impfstatus meiner Einheit.
9. Juristen und Ärzte sind keine militärischen Führer.
10. Angst vor Widerstand ist keine Grundlage zum Führen.
Soweit kommt’s wohl noch, dass meine Soldaten wegen fehlender Impfung nicht einsatzbereit ist noch schlimmer – an etwas vermeidbaren erkranken.
pi
Wie sieht es mit Soldaten aus, die (noch) nicht geimpft werden dürfen aus medizinischen Gründen?
@Sailor 1995 sagt: 05.11.2021 um 14:46 Uhr
„1BTW, das Schlichtungsverfahren war unnötig: AKK hat ohne Not die Personalvertretung befasst. Sie hätte die Duldungspflicht bereits im Frühsommer anweisen können.“
Ich vermute mal, dass Sie bei all den großen Baustellen, die sie aufgemacht hatte (ich erinnere hier mal an den STreit mit dem Haushaltsausschuss, den Sie letztlich ja gewonnen hat), dass sie nicht auch noch den Eindruck erwecken wollte gegen die Marschrichtung der BK zu verstoßen, dass es unter ihrer BReg keinen Impfpflicht geben wird. Vermutlich hätte man es „erklären“ können warum Bw halt anders ist als Polizisten und der Rest der Bevölkerung, aber vielleicht war es AKK der Streit mit BKAmt und anderen Ressorts nichts wert und glaubte, dass man mit den PV im Boot besser argumentieren hätte können?!
Ich glaube aber, dass dies tatsächlich ein Fehler und ein Mangel an Führung war (so sehr ich AKK schätze).
„2BTW, sarc on, weiß übrigens jemand wie groß die Home Office Quote des GVPA ist? sarc off.“
GUTE Frage! Und leider nicht nur sarc on/off…
@Norbert Kühne
In einem frei zugänglichen Artikel sahen die Autoren durchaus bei den mittlerweile geschaffen Voraussetzungen die Möglichkeit einen Immunitätsnachweis zu Verlangen. Zumal auch für Bundesbeamte:
http://www.gdp.de/gdp/gdp.nsf/id/dp202102/%24file/Corona.pdf
Nach meinem Verständnis ist das Soldatengesetz hier mindestens ebenso interpretierbar, einige Verwaltungsgerichte sehen im Bereich der Verteidigung noch ein höheres Maß an Verpflichtung zur Mitwirkung an solchen Maßnahmen.
Wo liegt denn für sie nun nach der Impfempfehlung der StIKo das rechtsstaatliche Problem?
„Grimes sagt:
05.11.2021 um 11:55 Uhr
2. Ich habe jetzt nach einigem Überlegen die Impfung durchführen lassen, mit einem saublöden Gefühl im Bauch.“
Warum? Statistisch gesehen ist es mit Blick auf die möglichen Nebenwirkungen gefährlicher für Ihre hypothetisch angenommene Frau, die Pille zu nehmen, als sich gegen Corona impfen zu lassen.
Die Sorgen bezüglich der Impfungen sind – zumal im Vergleich mit dem weitaus höheren Risiko, schwer an Corona zu erkranken – absolut unbegründet.
Wenn Ihnen eine (weltweit) hundertmillionenfach problemlos durchgeführte Impfung zu riskant erscheint, wie gehen Sie als Soldat da mit dem Risiko von Verwundung und Tod um? Ich möchte Sie nicht verärgern, sondern nur deutlich machen, dass Ihr ungutes Gefühl im Bauch bei rationaler Betrachtung schnell weichen muss – wenn Sie das Thema rational angehen wollen und nicht zu der Minderheit gehören, die ideologisch an das Thema rangeht. Deswegen: Impfpflicht für Soldaten (und andere Berufsgruppen) wäre mMn ein „no-brainer“.
@politisch inkorrekt sagt: 05.11.2021 um 16:19 Uhr
„Aus der Praxis:
1. Ich bin KpChef.
2. Mein Spieß hat eine Liste aller Soldaten mit deren Impfstatus.
3. Die Liste wurde über S1 angemeldet.“
Das ist ein gutes Vorgehen, aber leider eindeutig ein Vorschriftenverstoß. Leider (!) ist durch Vorschrift unter Federführung ZSan eindeutig geregelt wie und in welcher Weise Sie an Impfdaten Ihrer Untergebenen kommen dürfen.
Ich halte die Vorschrift für unzweckmäßig und weltfremd und auch eindeutig nicht gesetzlich herleitbar, aber es ist nun einmal eine gültige Vorschrift.
Ich persönliche bin ja der Meinung, dass man als Offizier manchmal fünfe gerade sein lassen muss und dem Geist eines Gesetzes oder eines Auftrags mehr folgen muss, als dem Wortlaut einer Vorschrift, aber man muss sich dann halt auch darüber klar sein, was das im Zweifel bedeutet.
„4. Duldungspflicht heißt, es ist ein Befehl.“
Nicht ganz, aber im Prinzip richtig :) Durch die Duldungspflicht sind Sie als Chef berechtigt (und sogar verpflichtet) den Befehl zu Impfung zu erteilen.
„5. Wer sich nicht impfen lässt hat ein einseitiges Gespräch mit mir zu erwarten… Und einen Termin im SanBereich.
6. Wer sich nicht impfen lassen will bekommt einen Diszi.“
Gut so!
„Soweit kommt’s wohl noch, dass meine Soldaten wegen fehlender Impfung nicht einsatzbereit ist noch schlimmer – an etwas vermeidbaren erkranken.“
Absolute Zustimmung!
@ThoDan sagt: 05.11.2021 um 16:25 Uhr
„Wie sieht es mit Soldaten aus, die (noch) nicht geimpft werden dürfen aus medizinischen Gründen?“
Die werden (noch) nicht geimpft. Aus medizischen Gründen.
@Memoria sagt: 05.11.2021 um 16:48 Uhr
„In einem frei zugänglichen Artikel sahen die Autoren durchaus bei den mittlerweile geschaffen Voraussetzungen die Möglichkeit einen Immunitätsnachweis zu Verlangen. Zumal auch für Bundesbeamte:
http://www.gdp.de/gdp/gdp.nsf/id/dp202102/%24file/Corona.pdf“
Definitiv, Sie haben ja auch heute schon dazu die Möglichkeit. Aber halt bisher noch nicht generell, sondern immer nur unter Abwägung der konkurrierenden Schutzgüter.
Aber wenn man wollte, könnte man sicherlich aus dieser speziellen eine allgemeine Meldepflicht machen.
Aber da gibt es im BMVg Juristen, die da nicht Vorreiter spielen wollen.
@Norbert Kühne:
Es sollte vielleicht den GVPA und auch Personalräte beim BAIUDBw zumindest mal nachdenklich stimmen, wenn sogar der DGB mit Blick auf Soldaten eine der facto Impfpflicht für gerechtfertigt ansieht:
https://www.dgbrechtsschutz.de/recht/verwaltungsrecht/sonstiges/themen/beitrag/ansicht/sonstiges/gibt-es-eine-impfpflicht-fuer-beamtinnen-und-soldatinnen/details/anzeige/
In der Gesamtabwägung kann ich die vorallem angeblich rechtlich begründeten Bedenken nicht wirklich nachvollziehen.
Vielleicht können Sie das mal etwas genauer erläutern?
Wäre wirklich interessant es inhaltlich (!) zu verstehen.
@Koffer
Darf man Fragen warum sie da einen Mangel an Führung bei AKK sehen?
Danke, das die noch nicht geimpft werden dürften sollte offensichtlich sein, mir ging es darum wie man das weitere versucht dienstlich zu regeln.
@nils Z.
Ich war 2010/11 insgsamt 10,5 Monate in Kunduz. Die meisste Zeit ausserhalb des PRT. Ich habe mich genug mit Tod und Verwundung beschäftigt das können Sie mir glauben.
Sie verfolgen schon die Nachrichten zu dem Thema? Die Salamitaktik der Fachleute und Gesundheitspolitiker?
Zum Thema meiner hypothetischen Frau, ich habe da die entsprechenden urologischen Massnahmen getroffen.
Auf mein Bauchgefühl konnte ich mich bisher immer verlassen.
Schönen Abend.
@Koffer:
„Definitiv, Sie haben ja auch heute schon dazu die Möglichkeit. Aber halt bisher noch nicht generell, sondern immer nur unter Abwägung der konkurrierenden Schutzgüter.
Aber wenn man wollte, könnte man sicherlich aus dieser speziellen eine allgemeine Meldepflicht machen.
Aber da gibt es im BMVg Juristen, die da nicht Vorreiter spielen wollen.“
Erfreulicherweise scheinen wir bei dem Thema ja eine sehr ähnliche Sicht zu haben.
Das Abwägen und Entscheiden ist halt eine Führungsaufgabe. Ein Jurist findet immer nochmal ein mögliches Problem.
Die Leitung des BMVg wollte im Wahlkampf das Thema Impfpflicht für Soldaten einfach nicht anpacken, da es eine breite Debatte gegeben hätte.
Wenn es eine klare Entscheidung gegeben hätte, dann hätte die Rechtsabteilung des BMVg auch dafür eine tragbare Rechtsgrundlage gefunden.
Wenn man aber den GVPA machen läßt und Angst vor der eigenen Courage hat, dann wird es sicherlich nichts und alle Bedenkenträger (Datenschutz, Rechtsgüter, Rechtsgrundlage, SBG, etc) haben Oberwasser.
Es ist ein Paradebeispiel wie das Ministerium funktioniert, das für unsere äußere Sicherheit zuständig ist.
Gerade das SBG ist auf der Ebene GVPA sehr interpretationsbedürftig, da es eigentlich die VP auf Einheitsebene im Fokus hat. Der GVPA sitzt aber nicht im Kantinenausschuß und entscheidet auch nicht über eine Förmliche Anerkennung mit.
Aufgrund der unbestimmten Rechtsgrundlagen gibt es hier ein sehr weites Feld in dem nicht mal klar ist was mitbestimmungspflichtig ist.
Über die Zeit hat man sich angewöhnt im Zweifel lieber den Konsens zu suchen.
Nun hat man halt den Salat.
Der Rechtsstaat ist ein sehr hohes Gut.
Aktuell sterben in Deutschland rund 150 Menschen täglich im Zusammenhang mit COVID19. Es wäre wohl an der Zeit, Maßnahmen zu ergreifen. Die wirksamste mögliche Maßnahme ist meines Wissen die deutliche Erhöhung des Anteils geimpfter Personen, da diese damit als „Wirtsorganismen“ für die Verbreitung des Virus ausfallen. So entsteht Herdenimmunität.
Der Rechtstaat, so „sagen zumindest manche [sic!] Juristen“ (Zitat @Koffer), darf aber nicht einmal feststellen, wer geimpft ist (mein Beispiel „Kompanie antreten lassen“, das @politisch inkorrekt [guter Mann!!!] in die Tat umgesetzt hat ) und schon garnicht darf der Rechtsstaat eine Impfpflicht vorschreiben.
Darin sehe ich einen Widerspruch. Wir unternehmen nichts, weil Persönlichkeitsrechte von Gesunden dem im Wege stehen. So weit, so gut. Aber, es sterben aktuell 150 Menschen pro Tag, vor allem, weil wir aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes auf offensichtlich wirksame Maßnahmen gegen die weitere Ausbreitung des Virus verzichten. Das läuft in meinen Augen darauf hinaus, Persönlichkeitsrechte der Gesunden höher einzuordnen als das Recht auf Leben der Erkrankten.
Das entspricht nicht meiner Auffassung eines Rechtsstaates. Es widerspricht auch offensichtlich dem Grundgesetz, das eindeutig die Grenze der eigenen Persönlichkeitsentfaltung dort zieht, wo die Rechte anderer eingeschränkt werden.
aber … RUS Truppenbewegungen in Bereitstellungsräume 100 – 300 km zu UKR Grenze mit operativem Ziel MARIUPOL-KHERSON-ODESSA ….sind im Vergleich hierzu , hmm ….. Nebenkriegsschauplätze ??? Uninteressant ?? Kleinigkeiten ? … ich bin sprachlos…. M.S.
[Ich auch. Es darf keinen Thread zu Corona-Impfungen geben, weil es russische Truppenbewegungen gibt? Was darf es aus Ihrer Sicht sonst noch nicht geben, weil Sie anderes für wichtig halten? So bitte hier nicht. T.W.]
@ Grimes sagt: 05.11.2021 um 20:03 Uhr
„Ich war 2010/11 insgsamt 10,5 Monate in Kunduz. Die meisste Zeit ausserhalb des PRT. Ich habe mich genug mit Tod und Verwundung beschäftigt das können Sie mir glauben.“
Was hat denn das eine mit dem anderen zu tun? Wenn man diese Logik konsequent durchdenkt müssten ISIS- oder Taliban-Kämpfer den „tiefsten“ Einblick in die Thematik der Gefahren von Impfstoffen haben schließlich sind diese über Jahre hinweg mit Tod und Verwundung betroffen.
Ihre Bedenken mögen ja durchaus begründet sein, aber diese an Einsatzerfahrung zu knüpfen ist doch sehr abstrus.
JPeelen sagt: 05.11.2021 um 22:56 Uhr
„ Darin sehe ich einen Widerspruch. Wir unternehmen nichts, weil Persönlichkeitsrechte von Gesunden dem im Wege stehen. So weit, so gut. Aber, es sterben aktuell 150 Menschen pro Tag, vor allem, weil wir aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes auf offensichtlich wirksame Maßnahmen gegen die weitere Ausbreitung des Virus verzichten.“
Sie erinnern sich an die Post 9/11 Debatte rund um das Abschießen von gekaperten Flugzeugen die ein Stadion oder Hochhaus anfliegen? Das Grundgesetz verbietet es nach derzeitiger mehrheitlicher Rechtsauffassung ein Leben gegen ein anderes abzuwiegen.
Und da nunmal nachweislich Menschen durch die Impfung gestorben sind (auch wenn es x-orbitant weniger sind als durch die Krankheit), werden Impfgegner/Verweigerer etc. immer juristische Munition haben.
Die Bundesrepublik möchte in allem Musterschüler sein und immer moralisch handeln. Die Welt ist aber leider zu komplex dafür und in der Pandemie um so mehr. Und das über dann dazu, dass eingefahrene Prozeduren überlastet sind. Gleichzeitig traut sich aber auch niemand diese zu verlassen und pragmatischer zu reagieren solange die Lage es erfordert.
Offensichtlich wird diese Diskussion von den derzeitigen Entwicklungen überholt. Sachsen führt ab Montag flächendeckend 2G ein, der stellv. Vorsitzende des Ethikrates fordert eine Impfpflicht für u.a..medizinisches Personal usw..
Das wird hoffentlich dazu führen, daß der eine oder andere Unentschlossene sich doch noch impfen lässt.