Coronavirus und die Bundeswehr: Bedingt impfbereit (m. Ergänzungen/Nachtrag)
Mit ihrer Hilfeleistung für die Bevölkerung in der Coronavirus-Pandemie war die Bundeswehr von Anfang an ganz vorn dabei. In den eigenen Reihen hat sie mit dem Virus allerdings so ihre Probleme: Die Streitkräfte haben noch nicht einmal einen verlässlichen Überblick, wie der Impfstatus der Truppe insgesamt ist – und das scheint nicht nur ein Corona-Problem.
Wenn am kommenden Montag die Marine ihr frisch restauriertes Segelschulschiff Gorch Fock im Kieler Marinehafen für eine erste Besichtigung durch die Medien öffnet, gibt es klare Ansagen: Es gilt die 2G-Regel! Einlass kann nur geimpften oder genesenen Personen gewährt werden, heißt es in der Presseeinladung. Das ist mehr, als die Bundeswehr von ihren eigenen Soldaten verlangt: Eine Impfpflicht gibt es für die Truppe bislang nicht.
Dabei war die Bundeswehr mit einer solchen verpflichtenden Impfung schon mal weit vorn. Bereits im März verfügte das Verteidigungsministerium die so genannte Duldungspflicht für die Soldatinnen und Soldaten, die in Auslandseinsätze gingen. Dass es nicht noch früher kam, hing mit der zunächst begrenzten Verfügbarkeit der Impfstoffe zusammen. Und mit der Regelung in der Coronavirus-Impfverordnung des Bundesgesundheitsministeriums, die Soldaten im Auslandseinsatz in die zweithöchste Prioritätengruppe der Impfberechtigten einordnete. Außerdem gab es auch für die Streitkräfte, denen aus der so genannten Bundesreserve zunächst der Impfstoff von Astra Zeneca zugewiesen wurde, das gleiche hin und her mit diesem Vakzin wie bei der Zivilbevölkerung: Empfohlen für unter 60, für über 60, dann doch nicht..
Die Truppe hatte auch ein klares Interesse an einer flächendeckenden Impfung ihrer Männer und Frauen im Auslandseinsatz. Zeitweise mehrfach in der Woche starteten Flugzeuge der Luftwaffe, um positiv geteste Soldaten aus Afghanistan, aus Mali, aus Litauen oder dem Kosovo nach Deutschland zurückzuholen. Bisweilen flogen diese Maschinen für drei oder vier als infiziert gemeldete Soldaten. In manchen Missionen konnte zeitweise nur eine beschränkte Einsatzbereitschaft gemeldet werden.
Inzwischen berichtet die Bundeswehr für ihre Auslandseinsätze und die so genannten einsatzgleichen Verpflichtungen wie das NATO-Bataillon in Litauen eine Impfquote von 100 Prozent. (Ergänzung/Korrektur: In der vergangenen Woche gab es eine medizinisch veranlasste Rückholung eines Soldaten aus dem Kosovo; allerdings war die nach neueren Informationen ohne Bezug zu einer Covid-Infektion. Deshalb die entsprechende Passage gestrichen.)
Diesem Erfolg steht jedoch gegenüber, dass die Truppe fürs Inland und damit für die gesamte Bundeswehr eine Impfquote nur schätzen kann – aber keine verlässlichen Daten hat.
Denn es gibt zwar Zahlen, die auf den ersten Blick exakt erscheinen, jedoch keine verlässliche Aussage zulassen: Im täglichen Covid-Überblick, den das Lagezentrum des Verteidigungsministeriums zusammenträgt, werden inzwischen gut 275.000 Impfungen gegen das Coronavirus aufgeführt. Bei einer Zahl von aktiven Soldatinnen und Soldaten von rund 184.000 ließe sich daraus eine Quote von um die 75 Prozent errechnen – eine Zahl, die so exakt wie falsch ist.
Aus der Gesamtzahl der aufgeführten Impfungen geht nämlich nicht hervor, wie viele Erst-, Zweit- und inzwischen auch Drittimpfungen darunter sind. Auch bleibt unklar, wie viele Soldatinnen und Soldaten außerhalb der Bundeswehr zivil geimpft wurden, zum Beispiel im Frühjahr bei ihrer Amtshilfe in den zivilen Impfzentren oder bei ihrem Hausarzt. Das müssten die Soldaten zwar beim zuständigen Truppenarzt melden; ob und wie viele das versäumen, ist völlig unklar.
Die Bundeswehr erfasst noch nicht einmal statistisch, wie viele Drittimpfungen in diesen Tagen verabreicht werden, vor allem an medizinisches Personal mit Patientenkontakt. Die offizielle Begründung dafür: Weil die Impfung bislang nicht der Duldungspflicht unterliegt, also nicht verpflichtend ist für alle, dürften diese sensiblen Gesundheitsdaten nicht erhoben werden.
Dass es – noch? – nicht die Impfpflicht für jede Soldatin und jeden Soldaten gibt, hängt mit den komplizierten Prozessen in Ministerium und Bundeswehr zusammen. Für einen solchen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit sucht das Verteidigungsministerium die Zustimmung der Personalvertretungen, sowohl der zivilen Mitarbeiter als auch der Soldaten. Und der so genannte Gesamtvertrauenspersonenausschuss (GVPA), der die Belange der Soldat*innen vertritt, hatte zwar im Frühjahr der Duldungspflicht für die Auslandseinsätze zugestimmt. Ergänzung: Als im August die Aufnahme der Covid-Immunisierungen in das allgemeine Impfschema anstand, in dem zum Beispiel die Tetanus-Impfung vorgeschrieben ist, gab es jedoch zunächst keine Zustimmung.
(Klarstellung wg. missverständlicher Formulierung; im Frühjahr ging es noch nicht um das allgemeine Impfschema.)
Über die genauen Gründe dafür bewahren alle Seiten Stillschweigen. Dem Vernehmen nach hatte das mit anscheinend unklaren Haftungsregelungen für Impfschäden, aber auch mit dem allgemeinen Wirrwarr rund um die Impfstoff-Empfehlungen in der ersten Jahreshälfte zu tun. Jedenfalls befasst sich derzeit ein Schlichtungsausschuss von Personal- und Soldatenvertretern und Ministerium damit, der eine Empfehlung aussprechen soll.
Die wiederum ist die Vorlage für die künftige Verteidigungsministerin oder den künftigen Verteidigungsminister für eine endgültige Entscheidung. Und wie die ausfällt, dürfte nicht allein mit der Bundeswehr zu tun haben – sondern ebenso mit der gesamtgesellschaftlichen, durchaus strittigen Debatte über eine Impfpflicht. Auch wenn der Inspekteur des Sanitätsdienstes, Generaloberstabsarzt Ulrich Baumgärtner, immer wieder via Twitter dafür wirbt: Sowohl die dritte, die Booster-Impfung, als auch die Erstimmunierung der Ungeimpften sei nötig, Wir brauchen beides! Impfstoff ist genug da!
Allerdings: Auch eine formale Impfflicht in der Truppe, wie sie ja schon für verschiedene Infektionskrankheiten besteht, garantiert offensichtlich nicht, dass sie tatsächlich umgesetzt wird. Dass es schon bei den bisher vorgeschriebenen Immunisierungen große Lücken in der Truppe gibt, stellte das NATO-Bataillon in Litauen, die so genannte enhanced Forward Presence (eFP) des Bündnisses, kurz nach der planmäßigen Rotation im Februar fest. Rund 25 Prozent der Soldatinnen und Soldaten des frisch eingeflogenen neuen Kontingents hatten nicht den vorgeschriebenen Impfstatus, wie das Einsatzführungskommando bestätigte:
Bei der eFP BattleGroup Litauen wurde in Litauen festgestellt, dass etwa ein Viertel der Soldatinnen und Soldaten bei Einsatzbeginn keinen vollständigen Impfschutz hatten.
Es gibt für die Impfungen vor dem Einsatz ein etabliertes Verfahren, das die Zusammenarbeit und die Zuständigkeit zwischen den Sanitätseinrichtungen und den Disziplinarvorgesetzten regelt.
Dieses Verfahren wurde nicht vollumfänglich umgesetzt.
Die Untersuchungen dazu laufen noch, einzelne Sachverhalte müssen aufgearbeitet werden.
Im Einsatz wurde für jeden fraglichen Soldaten eine Einzelfallprüfung durchgeführt.
In der Konsequenz wurden die meisten Soldaten im Einsatz bereits nachgeimpft, einige Wenige werden noch nachgeimpft.
Dies hat keine Auswirkung auf die Auftragserfüllung der eFP BG LTU.
Es werden alle Zuständigen nochmals sensibilisiert, die vorgesehenen Verfahren konsequent umzusetzen.
Unterdessen steigen in der Truppe, wie in der Zivilbevölkerung, die Infektionszahlen wieder an. Der Sanitätsdienst hatte am 1. Oktober 171 aktuell bestätigte Fälle unter den Soldatinnen und Soldaten gemeldet. Drei Wochen später, am 22. Oktober, waren es 255, und am (heutigen) 4. November war die Zahl auf 417 gestiegen. Wie in der Zivilbevölkerung sind auch in der Bundeswehr zunehmend Impfdurchbrüche der Grund, also die Infektion auch vollständig geimpfter Personen – aber auch das militärtypische enge Zusammenleben in Gemeinschaftsunterkünften, wie ein Ministeriumssprecher erläuterte:
Das SARS-CoV-2-Infektionsgeschehen innerhalb der Bundeswehr entwickelt sich analog zu dem in der zivilen Bevölkerung. Auch hier wurde ein deutlicher Anstieg der Fälle innerhalb der letzten Woche gemeldet.
Ein direkter Vergleich der Zahlen innerhalb der Streitkräfte mit denen in der Allgemeinbevölkerung gestaltet sich auch bei Betrachtung des entsprechenden Altersbandes (RKI: 18-59 Jahre, Bw: 17-67 Jahre) schwierig, da sich die beiden Gruppen anhand wichtiger weiterer Faktoren erheblich unterscheiden. So liegt u. a. der Anteil weiblicher Personen in der Bundeswehr mit unter 15 Prozent deutlich unter dem zivilen Bereich, der Anteil der in Gemeinschaftsunterkünften untergebrachten Soldatinnen und Soldaten ist hingegen deutlich höher als in der Allgemeinbevölkerung. Zudem ist zu berücksichtigen, dass die Daten des Robert-Koch-Institutes die Daten der Bundeswehr beinhalten.
Bei Betrachtung der aktuellen Zahlen scheint sich jedoch bezüglich der Impfdurchbrüche eine Tendenz zu einem leicht erhöhten Anteil zu zeigen. Dies korreliert aller Wahrscheinlichkeit nach mit aktuellen begrenzten Ausbruchsgeschehen in Gemeinschaftsunterkünften der Bundeswehr, welche sich durch das enge Zusammenleben mit gemeinsam und teils zeitgleich genutzten Sanitär- und Aufenthaltsräumen und den dadurch gesteigerten Kontaktzahlen zwangsläufig erklären lassen. Erfreulicherweise hat das aktuelle Infektionsgeschehen in der Bundeswehr keinen negativen Einfluss auf die Auftragserfüllung der einzelnen Organisationsbereiche. Eine statistische Erfassung der Hospitalisierungsrate oder möglicher schwerer Verläufe erfolgt nicht.
Nachtrag: Zum Vergleich ein Blick auf die Situation in den USA – dort gibt es eine Impfpflicht in den Streitkräften, und der Parteienstreit geht jetzt darum, ob Impfverweigerer unehrenhaft entlassen werden können. Die Air Force gibt die Quote ihrer immunisierten Soldatinnen und Soldaten derweil mit 96 Prozent an.
(Archivbild Januar 2021: Ein Soldat bereitet eine Impfung im im Corona-Impfzentrum am Flughafen BER in Schönefeld bei Berlin vor – Tom Twardy/Bundeswehr)
Wie ist das eigentlich für das zivile Personal in SanEinrichtungen, BwKs o.Ä.. Wäre für dieses nicht auch eine „Duldungspflicht“ zweckmäßig? Ob Zivilist oder Soldat, beide Arbeiten am selben Patienten. Hmm…
Koffer sagt: 08.11.2021 um 18:35 Uhr
Georg sagt: 08.11.2021 um 20:17 Uhr
Interessant. Dann scheint das wohl in den SanVersorgungszentren unterschiedlich gehandhabt zu werden. Passt zu dem übrigen Kuddelmuddel.
@Holzi sagt: 08.11.2021 um 21:57 Uhr
Aus der bisherigen Diskussion sollten Sie eigentlich mitgenommen haben, das es eine Duldungspflicht nur und ausschließlich für Soldaten gibt. Alles andere wäre, die auch im zivilen Bereich, vieldiskutierte Impfpflicht für bestimmte Berufsgruppen.
Jede weitere Diskussion darüber ist reine Spekulation, die Gesetzeslage gibt eine „Duldungspflicht“ für zivile Pflegekräfte der Bw nicht her.
Dass man gegen die Personalvertretungen nicht agieren möchte, mag auch an den Zivilbeschäftigten liegen. Für die Soldaten ist es ja denkbar einfach. Anordnen und fertig. Bei den Zivilbeschäftigten (Bekleidungsservice, Ministerium, selbst bei den Regionalen Planungs- und Unterstützungstrupps der Landeskommandos arbeiten bisweilen zivile Kräfte) wird das mit der Impfpflicht schon schwieriger.
Oder aber – böse Spekulation – es besteht ein gewisser Unwille, nach all‘ den Vorfällen mit Rechtsextremen jetzt auch noch medienwirksam herauszufinden, wie viele Querdenker, Reichsbürger oder eben Anti-Vaxxer eigentlich in der Truppe vorhanden sind. Soweit die Personenkreise sich nicht schon überschneiden.
Übrigens dies sagt der InspSanDst zur „Duldungspflicht“ der Corona-Schutzimpfung
(aus dem von @Memoria verlinkten Interview des DBwV mit dem InspSanDst)
Zitat:
„Wird es, sobald genügend Impfstoff vorhanden ist, eine Aufnahme der Corona-Impfung in den Reigen der Basisimpfung geben? Wie ist der Stand der Dinge?
Meine Position zu dieser Frage ist eindeutig. Ich empfehle die Aufnahme der COVID-19-Impfung in den sogenannten Basisimpfschutz. Das macht aber erst Sinn, wenn dafür auch genügend Impfstoff zur Verfügung steht. Eine Aktualisierung der Vorschrift wird entsprechend erforderlich. Die „Duldungspflicht“ hat sich insbesondere bei den darauf aufbauenden Immunisierungen der Einsatzkontingente bewährt. Ich verweise an dieser Stelle auf den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes vom 22. Dezember des vergangenen Jahres, der die Vorgehensweise in der Bundeswehr im Kern bestätigt und die Impfpflicht als Teil der soldatischen Gesunderhaltungspflicht anerkennt. Durch die besonderen Bedingungen des engen Zusammenlebens in den Einsätzen und auch in Gemeinschaftsunterkünften in Deutschland sind Soldatinnen und Soldaten per se einem relativ höheren Infektionsrisiko ausgesetzt als andere Bevölkerungsgruppen. Zudem kommen die Angehörigen der meisten Verbände und Einheiten aus verschiedenen Regionen des gesamten Bundesgebietes. Deshalb zielen Impfungen in der Bundeswehr immer gleichzeitig auf den Schutz der Gemeinschaft und des Individuums ab und darauf, die in Artikel 87a Absatz 1 des Grundgesetzes vorausgesetzte Funktionsfähigkeit der Bundeswehr zu gewährleisten.“
Damit wären wohl die rechtlichen Hürden zur Duldungspflicht der Corona-Schutzimpfung für Soldaten geklärt, oder etwa nicht ?
[Die rechtlichen Hürden des Zitatrechts sind allerdings ziemlich brutal gerissen worden. Ich habe das deshalb deutlich eingekürzt; copy&paste und dann Urheberrechtsfragen auf meinem Rücken abladen ist schlechter Stil und zudem völlig unnötig, weil der Text ja verlinkt wurde. T.W.]
Irgendwie dreht sich die Diskussion hier im Kreis. Der Sachverhalt scheint doch eigentlich Recht klar zu sein:
Duldungspflicht für Corona-Impfung wäre möglich, nur getraut hat man sich das seitens der Leitung des BMVg nicht.
@Memoria
Dann erhebt sich eben die Frage, warum das BMVg die Impfpflicht für die Soldaten nicht durchsetzt ?
@Georg: Weil es offensichtlich einen grossen politischen und medialen Widerhall finden würde, und vielleicht – ich spekuliere – auch weil man unter Soldaten damit nicht wirklich ein Problem lösen würde (d.h. zu wenig Zählbares dabei herumkäme). Ausserdem würde sich sofort die Frage stellen: Warum alle Uniformträger, aber warum nicht die Pfleger und Ärzte?
Ich kann natürlich bzgl. der Impfquote nur für „mein“ Organisationselement sprechen. Hier gibt es keine „Impfverweigerer“, die Quote der vollständig Geimpften liegt bei 100%. Ich brauchte nicht zu überzeugen, dass die Impfung sinnvoll ist. Ich musste vielmehr diejenigen beschwichtigen, denen es im Sommer nicht schnell genug ging. Und auch die Bereitschaft zur „Booster-Impfung“ liegt ebenfalls bei 100%.
Aber auch außerhalb meines eigenen Bereichs ist mir persönlich kein einziger Soldat bekannt, der sich nicht impfen lassen will.
@ Ottone
Zitat: „Ausserdem würde sich sofort die Frage stellen: Warum alle Uniformträger, aber warum nicht die Pfleger und Ärzte?“
Die Frage kann man natürlich stellen aber sie im gleichen Atemzug entkräftigen, weil eben die Grundrechtseinschränkungen gemäß Soldatengesetz nur für Soldaten gelten. Es gibt eben bei Soldaten eine Duldungspflicht für Schutzimpfungen wenn sie in den allgemeinen Impfplan aufgenommen sind.
Es gibt keinen logischen Grund warum dies bisher nicht geschehen ist. Das kann man auch an der Impfflicht gegen z.B. Masern gut nachvollziehen. Nachdem sie eingeführt wurde, konnte sich die Eltern eben entscheiden, ob sie ihre Kinder in eine Kita oder Kindergarten geben wollen, oder eben nicht wenn sie sie nicht impfen lassen wollten.
Wenn man in der Gesellschaft konsequent die 2G Regel einführen würde (wie es eben jetzt Österreich mit einer Inzidenz von 1000 gemacht hat), dann würde sich die Spreu vom Weizen trennen. Die Ungeimpften die eine Gefahr für die Gesellschaft darstellen, dürfen eben dann nicht mehr am gesellschaftlichen Leben teilnehmen. Wir sind nicht mehr weit von einer Inzidenz von 1000 in verschiedenen Gebieten Deutschlands entfernt. In den Landkreisen in der Nähe der österreichischen Grenze sind wir bei einer Inzidenz von 600.
Was werden unsere politischen Entscheider in der Situation tuen ?
Es ist doch absurd, dass in den USA darüber diskutiert wird ungeimpfte Soldaten unehrenhaft aus den Streitkräften zu entlassen und in Deutschland herrscht wieder mal die Verantwortungsdiffusion und das Absicherungsdenken in den Gremien der Entscheidern und man setzt nicht mal eine Meldepflicht über den Impfstatus von Beschäftigten aber auch von Soldaten durch !
Georg sagt:
10.11.2021 um 10:58 Uhr
„Die Ungeimpften die eine Gefahr für die Gesellschaft darstellen, dürfen eben dann nicht mehr am gesellschaftlichen Leben teilnehmen.“
Ernsthaft?
Auch wenn es mich als Geimpften nicht unmittelbat betrifft aber das ist schlicht hanebüchener Unsinn. In meinem Umkreis sind es derzeit ausschließlich Geimpfte, die die Infektion weitertragen und eine Gefahr darstellen. Die Ungeimpften sind ja negativ getestet. Auch in den Altersheimen werden zwar die Ungeimpften dafür medial verantwortlich gemacht. Genau die sind aber ebenfalls getestet, spätestens jeden zweiten Tag, es besteht also auch eine Testhistorie.
Die Impfung schützt einen selbst, die Testung Dritte.
Erstmalig fühle ich ganzheitliche Fassungslosigkeit.
Wenn man weiterhin davon ausgehen darf, dass das „treue Dienen“ die Einhaltung der Vorgaben des Soldatengesetzes beinhaltet sowie Grundlage für stetes „treues Dienen“ und „tapfer verteidigen“ eine umfassende Einsatzbereitschaft ist, hilft vielleicht der § 17a des Soldatengesetzes.
Neben der allg. Pflicht zur Gesunderhaltung im Absatz 1 führt der Absatz 2 aus:
„Der Soldat muss ärztliche Maßnahmen gegen seinen Willen nur dann dulden, wenn sie … der Verhütung oder Bekämpfung übertragbarer Krankheiten dienen …“.
Bei der COVID-19-Pandemie als erster relevanter globaler Pandemie (mit ökonomischem Katastrophenpotenzial) seit der „Spanischen Grippe“, nach derzeit weltweit über 3 Mrd. vollständig Geimpften, nach über 5 Mio Toten scheint mir die Bestätigung als „übertragbare Krankheit“ doch eher geklärt. By the way: zum Basisimpfschutz gehört auch die Tetanus-Impfung, deren „Verursacher“ zuvorderst nicht als ansteckender Erreger gefürchtet ist.
Angesichts eines mindestens anteilig festzustellenden bundes-föderalen Staatsversagens im Umgang mit der Pandemie sollten jetzt die Entscheidungsträger ihre vorgegebene Kernkompetenz abrufen: Entscheiden(!), um die Einsatzbereitschaft zu gewährleisten.
Inwiefern sich in diesem Zusammenhang der Umsetzung und Einhaltung einer Gesetzesnorm eine Beteiligungspflicht ergibt, erschließt sich mir zum Ende des Jahres 2021 – fast 2 Jahre seit Beginn der Pandemie nicht.
Ergo: sofortige Aufnahme der Corona-Impfung in den Basisimpfschutz sowie sofortige (Booster-)Impfung aller Soldaten und Soldatinnen (med. Kontraindikation ausgenommen); Verpflichtung der zivilen MitarbeiterInnen zu mindestens 3G (auf eigene Kosten).
Nicht ganz ernst gemeint: ich hoffe, dass auch weiterhin den verantwortlichen Vorgesetzten an der Ablauflinie keine Beteiligungspflichten abgefordert werden – das könnte das Erreichen des Angriffsziels doch ein wenig verzögern, hätte aber positiv betrachtet den Vorteil, dass es „in dieser Zeit“ nicht ganz so ungemütlich wird…
@ Andreas Westphal
Zitat:
„Georg sagt:
10.11.2021 um 10:58 Uhr
„Die Ungeimpften die eine Gefahr für die Gesellschaft darstellen, dürfen eben dann nicht mehr am gesellschaftlichen Leben teilnehmen.“
Ernsthaft? “
Ja, ernsthaft !
Wenn ein Ungeimpfter infiziert wird und die Krankheit vor dem sichtbaren Ausbruch bereits infektiös ist, dann hilft eben nur Kontaktvermeidung. Die Geimpften werden nicht so leicht infiziert und das Virus kann sich in ihrem Körper nicht so schnell und so stark vermehren, weil das körpereigene Immunsystem sensibilisiert, bzw. trainiert ist und eine mögliche Infektion (beim Impfdurchbruch) nicht so schnell und so heftig ausfällt.
Schlicht und einfach deshalb weil die Menge an infektiösen Material, die ein Geimpfter weitergeben kann geringer ist und die Wahrscheinlichkeit eines Impfdurchbruches bei vollständig Geimpften mit vollen Abwehrtiter bei 2 Promille liegt.
Zitat: „Die Impfung schützt einen selbst, die Testung Dritte.“
Die Impfung schützt auch Dritte, da der Geimpfte nur in 2 Promille der Fälle angesteckt wird und das Virus an Dritte weitergeben kann.
Stichwort „Testung“ als Präventivschutz für die Gesellschaft
Bei dem üblichen Antigen Schnelltest vor dem Besuch in einem Altersheim oder in einem Krankenhaus liegt die „False Negativ“-Rate bei bis zu 40 % der Teste. Wenn also nur jeder dritte negativ Getestete in Wirklichkeit positiv ist, dann ist dies eine „Durchbruch-Rate“ von 33 % gegenüber von 2 Promille bei Geimpften.
Der wesentlich bessere aber teuere PCR-Test ist auf die Dauer nicht bezahlbar und ausserdem z.B. für einen vollständigen Schutz ca. 3 x Woche notwendig. Das macht ca. 200 Euro pro Woche aus. Wer soll das bezahlen?
Der Impfunwillige (medizinische Ausnahmen abgesehen) oder die Gesellschaft ?
@all
Dringende Bitte, das hier nicht in eine allgemeine Corona/Impfung/Gesellschafts-Debatte zu bringen – dafür gibt’s genügend andere Möglichkeiten. Danke.
Georg sagt: 10.11.2021 um 20:10 Uhr
„Die Impfung schützt auch Dritte, da der Geimpfte nur in 2 Promille der Fälle angesteckt wird und das Virus an Dritte weitergeben kann.“
Herr Wiegold, ich verstehe Ihre Bedenken aber wie soll man auf so einen Unsinn dann antworten? Das entbehrt jeder Erfahrung sowie wissenschaftlichen Beweises. Wir haben hier Veranstaltungen, auf denen sich beinahe jeder in der Nähe eines aufgrund der Nachverfolgung nachweislich geimpften Spreaders infizierte, ob geimpft oder nicht.
Abschließend möchte ich aber zur Beruhigung in der Sache beitragen: Ich werde auf diesen Unsinn nicht mehr antworten.
[Ich hab jetzt Rede und Gegenrede zugelassen und werde an dieser Stelle dann bei weiteren Kommentaren dazu abregeln. T.W.]
Wichtig, bei eFP BG LTU ging es im Februar nicht um corona. Zu dem Zeitpunkt gab es noch gar keine Kapazitäten Soldaten zu impfen, die ersten flogen ja bereits Mitte Januar ein.
Der mangelhafte Impfstatus bezog sich vorallem auf die vorgeschriebene Tollwutimmunisierung + Grippe.
In Litauen waren die Soldaten erst Ende April mit der corona Impfung dran, die zweite im Juni. Daher war die 9. Rotation auch für insgesamt 35 Tage in Isolation und um die 190 Einsatztage im Lager eingesperrt. Mit entsprechenden Folgen sofern man die mal raus lies..
@Georg
„Es ist doch absurd, dass in den USA darüber diskutiert wird ungeimpfte Soldaten unehrenhaft aus den Streitkräften zu entlassen und in Deutschland herrscht wieder mal die Verantwortungsdiffusion und das Absicherungsdenken in den Gremien der Entscheidern“
Oh, finde ich schön, dass das US-Militär scheinbar seinen andauernden Personalmangel, wo man nur mit stop loss und Gefängnisanwerbungen die Aufrechterhaltung der „Einsatzbereitschaft“ erhalten konnte, nun überwunden hat… und bei der Bundeswehr stehen ja auch die (qualifizierten) Bewerber Schlange in der wagen Hoffnung (und den Himmel anbetend) einen der wenigen freien Dienstposten ergattern zu können…
[Hm. Ihre Meinung ist Ihre Meinung, was Ihre Meinung zum US-Militär mit den bekannten und belegbaren Tatsachen in diesem Fall zu tun hat, erschließt sich nicht wirklich. T.W.]