Überraschende Wende beim neuen Sturmgewehr: HK416 von Heckler&Koch nun doch das günstigere Angebot (Nachtrag: Haenel)
Das Verfahren zur Beschaffung eines neuen Sturmgewehrs für die Bundeswehr hat eine überraschende Wendung genommen. Das Bundeskartellamt wies einen Antrag der Suhler Firma C.G.Haenel gegen die Entscheidung zurück, das Unternehmen vom Auftrag auszuschließen – aber nicht, wie bislang vermutet, wegen Patentstreitigkeiten: Das Konkurrenzangebot der Firma Heckler&Koch war nach Angaben des Amtes günstiger.
Am (gestrigen) Donnerstag hatte die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt einen Nachprüfungsantrag von Haenel zurückgewiesen. Hintergrund war ursprünglich ein Patentstreit, wegen dem das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) und das Ministerium die Suhler Firma von der Lieferung des Nachfolgers für das G36 ausgeschlossen hatten, nachdem zuvor das Sturmgewehr MK556 von Haenel als neue Standardwaffe der Bundeswehr ausgewählt worden war. Gegen diesen Ausschluss war Haenel juristisch vorgegangen.
Die Vergabekammer entschied, dass der Ausschluss zu Recht erfolgte, wie das Ministerium auch mitgeteilt hatte. Der entscheidende Grund für die Entscheidung findet sich jedoch nicht in der Mitteilung des Wehrressorts vom Donnerstag, sondern in einer Erklärung des Kartellamts* vom (heutigen) Freitag:
Im Rahmen des Vergabeverfahrens war ursprünglich Haenel für den Zuschlag zur Lieferung neuer Sturmgewehre vorgesehen. Nachdem das BAAINBw zu der Auffassung gelangte, die von Haenel angebotene Waffe verletze Patente anderer Unternehmen, erfolgte der Ausschluss des Unternehmens vom Vergabeverfahren. Über diesen Ausschluss aufgrund der angeführten Patentverletzung musste die Vergabekammer aber letztlich nicht entscheiden, da Haenel aus anderen Gründen für einen Vertragsschluss nicht mehr in Betracht kam: Eine erforderliche Neuberechnung des Angebotspreises von Haenel hatte ergeben, dass das Angebot des Unternehmens dem von Heckler & Koch in wirtschaftlicher Hinsicht unterlegen war. In ihrer Entscheidung hat sich die Vergabekammer des Weiteren mit Ausschlussgründen befasst, die gegenüber Heckler & Koch von Haenel geltend gemacht wurden. Die Ermessensentscheidung des BAAINBw, Heckler & Koch nicht von der Vergabe auszuschließen, war im Ergebnis nicht zu beanstanden.
(Hervorhebung T.W.)
Das ist insofern überraschend, als das Ministerium die ursprüngliche Entscheidung für Haenel als Lieferanten im September 2020 eben damit begründet hatte, dass dieses Angebot das günstigste sei:
Das siegreiche Angebot hat alle Bewertungskriterien erfüllt und weist über die Lebensdauer die höchste Wirtschaftlichkeit aller Angebote auf.
hatte der damalige Parlamentarische Staatssekretär Peter Tauber dem Bundestag mitgeteilt.
Die damalige Wirtschaftlichkeitsberechnung scheint also nicht mehr gültig. Damit stellt sich natürlich die Frage, warum das Ministerium den aufwändigen Weg über eine Beurteilung der Patentstreitigkeiten gegangen ist und nicht von vorherein auf das Kostenargument gesetzt hat.
Mit der Entscheidung des Kartellamts ist allerdings noch nicht der Weg frei für die Absicht von BAAINBw und Verteidigungsministerium, das Sturmgewehr HK416 von Heckler&Koch zu beschaffen. Haenel steht gegen diese Entscheidung noch die Möglichkeit der Beschwerde beim Oberlandesgericht Düsseldorf offen.
*Fürs Archiv die Pressemitteilung des Kartellamts:
20210611_Bundeskartellamt_Sturmgewehr
Nachtrag: Die Firma C.G.Haenel veröffentlichte dazu auf ihrer Webseite eine Stellungnahme, in der sie sich weitergehende rechtliche Schritte vorbehält (fürs Archiv im Wortlaut dokumentiert):
Statement zur Entscheidung der Vergabekammer zur Beschaffung neuer Sturmgewehre für die Bundeswehr
Aktuelle Entscheidung
Die Vergabekammer hat am 10. Juni entschieden, dass der Nachprüfungsantrag von C.G. Haenel zurückgewiesen wird. Die nun vorliegende Entscheidung der Vergabekammer wird nun nicht mehr mit den monatelang gegen C.G. Haenel vorgebrachten angeblichen Patentverletzungen begründet. Der Nachprüfungsantrag C.G. Haenels wurde aufgrund einer nachträglich festgestellten, angeblich mangelnden Wirtschaftlichkeit des MK 556 Angebots zurückgewiesen.
C.G. Haenel nimmt die Entscheidung zur Kenntnis und stellt hierzu fest:
Die Entscheidung der Vergabekammer ist ausgesprochen enttäuschend und sachlich nicht nachzuvollziehen. Wir sind immer noch davon überzeugt, dass wir das beste und wirtschaftlichste Angebot vorgelegt haben. C.G. Haenel mit dem Vorwurf der Patentverletzung auszuschließen und dann den Auftrag final mit der Begründung der mangelnden Wirtschaftlichkeit zu entziehen, erschließt sich für uns nicht. Wir werden die Begründung gründlich sichten und behalten uns ausdrücklich rechtliche Schritte vor.
Hintergrund
Am 16. September 2020 hat das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) bekanntgegeben, dass das Unternehmen C.G. Haenel als Sieger des Vergabeverfahrens zum „Projekt System Sturmgewehr“ hervorgegangen ist. C.G. Haenel habe das wirtschaftlichste Angebot abgegeben.
Ein unterlegener Mitbewerber hat als Reaktion darauf gegenüber der Vergabestelle behauptet, die Firma C.G. Haenel habe Patentrechte verletzt. Das BAAINBw hat daraufhin wegen der strategischen Bedeutung des Projekts entschieden, die Vorhaltungen zu prüfen. Es wurde ein Patentanwalt mit der Erstellung verschiedener Gutachten hinsichtlich möglicher Patentrechtsverletzungen beauftragt. Am 18. Dezember 2020 teilte das BAAINBw mit, dass C.G. Haenel bei seiner angebotenen Waffe MK 556 ein Patent verletzt haben „könnte“. Im Übrigen entspreche das Angebot „den Forderungen“.
Durch ein Vorabinformationsschreiben vom 2. März 2021 wurde C.G. Haenel durch das BAAINBw vom Ausschreibungsverfahren „Projekt System Sturmgewehr“ ausgeschlossen. Als einzigen Grund nannte das BAAINBw die streitige Verletzung von Patenten. Gegen diese Entscheidung hat C.G. Haenel am 4. März Rüge erhoben und am 12. März einen Nachprüfungsantrag eingereicht.
C.G. Haenel hat im gesamten Nachprüfungsverfahren dargestellt und ist weiterhin fest davon überzeugt, dass keine Patentrechtsverletzung vorliegt. Das angebotene MK 556 verfügt über keinerlei technische Merkmale, die ein Patent von Heckler & Koch verletzen könnten. Bestätigt wurde diese Auffassung durch ein Gutachten des international renommierten Patentrechtlers Professor Dr. Donle. Bereits aus diesem Grund ist ein Ausschluss von C.G. Haenel von dem Ausschreibungsverfahren eindeutig rechtswidrig. Darüber hinaus legt das Gutachten dar, dass das behauptete Patent nichtig ist. Das BAAINBw hat im bisherigen Prozess der Aussage zur Nichtigkeit des Patents von Heckler & Koch zu keinem Zeitpunkt widersprochen.
(Archivbild Juni 2020: A Norwegian soldier of the Telemark Battalion fires the HK416 with blank rounds toward a simulated target at Al Asad Air Base, Iraq – U.S. Army photo by Spc. Derek Mustard)
Okay, das Ding muss vor Gericht. Zur Klärung, wozu offenbar weder der Bund noch die Teilnehmer der Ausschreibung in der Lage sind. Meine Herren, das wird ja der reinste Wirtschaftskrimi.
Es zeigt sich einmal mehr, dass die Beschaffung eines neuen Sturmgewehrs einem beschaffungsrechtlichen Possenspiel gleicht.
Am Ende kommt vielleicht noch heraus, dass niemand die Absicht, ein neues Sturmgewehr zu beschaffen. You never know.
Naja. Dadurch dass sich am Kaliber eh nichts ändert wäre dass doch eher einere kleine Baustelle.
@Florian Staudte
Mittlerweile blicke ich nicht mehr durch. Es scheint die rechte Hand nicht mehr zu wissen, was die linke tut. Und was geschieht, wenn das Landgericht Düsseldorf die von Heckler & Koch gegen Magpul angestrengte negative Feststellungsklage ablehnt, weil sich herausstellt, dass die Oberndorfer eben doch Magpul-Patente verletzt haben? Diese Farce könnte sich noch Monate oder gar Jahre hinziehen.
@Dante
Nichts für ungut, aber was macht diese Zahlenspiele so attraktiv, dass kein Artikel zum neuen Sturmgewehr ohne sie auskommt? Die NATO hat sich auf das Standardkaliber 5,56×45 mm geeinigt, und daran wird sich nicht deshalb etwas ändern, weil Firmen neue Kaliber raushauen, die außer finanzkräftigen Spezialeinheiten allenfalls amerikanische Waffennarren reizen, die „tacticool“ vor dem Kapitol aufmarschieren wollen.
Dies gilt umso mehr, wenn die Landes- und Bündnisverteidigung wieder einen höheren Stellenwert genießt und das leichtere Kaliber erneut seine Vorteile ausspielen kann. Die 5,56 zeigte in Afghanistan Schwächen, wo die Kampflast auf den Schultern des einzelnen Infanteristen lag, die Kampfentfernungen groß waren und die Infrastruktur aus meterdicken Lehmwänden bestand. Afghanistan ist nicht der Maßstab für z.B. das Baltikum.
Ist das schon Satire? Denn die darf bekanntlich alles. Oder doch Wirtschaftskrimi. Der Verdacht, dass die neuen Eigentümer von H&K mit BMVg über Bande gespielt haben, um Herr im jetzt eigenen Haus zu werden, drängt sich mir auf.
Als ehemaliger Soldat und Teil der interessierten Öffentlichkeit fühle ich mich veralbert.
Moin,
wäre nicht auch die Vereinheitlichung der Infanteriebewaffnung ein wichtiges Kriterium bei der Beschaffung?
Nach Frankreich und Norwegen kauft Deutschland ein Gewehr, das dann zum europäischen Standard wird.
Warum teilt man den Auftrag nicht auf beide auf?
Heer bekommt Lieferant A und Marine & Luftwaffe bekommt Lieferant B.
@Thomas Brüggen sagt: 11.06.2021 um 17:53 Uhr
„wäre nicht auch die Vereinheitlichung der Infanteriebewaffnung ein wichtiges Kriterium bei der Beschaffung?“
Nein, ist zwar „nett“, aber sowohl für logistische Ketten, als auch für gemeinsame Einsätze/Operationen sind einheitliche Infanteriewaffen kein entscheidender Punkt, nett, aber nicht kriegsentscheidend.
@Micha sagt: 11.06.2021 um 18:06 Uhr
„Warum teilt man den Auftrag nicht auf beide auf?
Heer bekommt Lieferant A und Marine & Luftwaffe bekommt Lieferant B.“
Wenn das ein Witz sein sollte: LOL.
Wenn das Ernst gemeint war: weil es ein Albtraum wäre! Im Gegensatz zu den Auslandseinsätzen, wo das ein „nett, aber nicht krietsentscheidend“ wäre, wäre es für LV/BV und für den Friedensbetrieb eine Katastrophe. Denken Sie mal nur an die doppelte Logistik und die Lehrgangslandschaft und gemischt besetzten Dienststellen.
Ehrlich: vollkommen abwegig.
Sie können für z.B. einen kleineren/abgrenzbaren Bereich wie Infanterie, PzGren (und Lw/M-Sicherer) eine abweichende zusätzliche (!) Waffe einführen, wenn Sie das wollen. Dadurch das es bei denen zum „Handwerk“ gehört, ist hier der Zusatzaufwand für die Doppelschulung/Doppellogistik akzeptabel, aber die querschnittlich benötigen Sie eine einheitliche Waffe!
„Nein, ist zwar „nett“, aber sowohl für logistische Ketten, als auch für gemeinsame Einsätze/Operationen sind einheitliche Infanteriewaffen kein entscheidender Punkt, nett, aber nicht kriegsentscheidend.“
Kriegsentscheidend mag das nicht sein, ab mit irgendwas muss man anfangen.
Die Probleme bei der gemeinsamen Entwicklung von Großgerät dürften schwieriger zu lösen sein.
C.G. Haenel hat gerade folgende Presseerklärung auf der firmeneigenen Website veröffentlicht:
[Vielen Dank – die Erklärung von Haenel habe ich oben nachgetragen; deshalb hier nicht als Komplettzitat nötig. T.W.]
@Karl Mohr
Eigentlich bin ich ja ein Anhänger von Hanlons Rasiermesser – glaube nicht an Bosheit, wo Dummheit als Erklärung ausreicht –, aber diese Geschichte ist in der Tat so albern, dass ich inzwischen eine „hidden Agenda“ in Betracht ziehe. Den nicht nur sind die Entscheidungen in dieser Sache nicht nachvollziehbar; es findet auch keine wirkliche Kommunikation statt. Dies wenigstens müsste sich doch abstellen lassen.
Zwei Theorien ließen sich entwickeln:
Bedenkt man, wie das BAAIN Haenel half, das eigene Angebot zu „verbessern“, wird man sich unweigerlich daran erinnern, dass das BMVg seit geraumer Zeit die Monopolstellung seiner „Hauslieferanten“ zu brechen versucht. Vielleicht ist das Angebot Haenels wirklich mit Ausschlussgründen behaftet gewesen, und man wollte es durchboxen, um H & K einen Dämpfer zu versetzen.
Allerdings tendiere ich allmählich eher zu der Annahme, dass Haenel von Anfang an auf verlorenem Posten kämpfte und die anfängliche Auftragserteilung nur aus dem einen Grund erhielt, einen offenen Wettbewerb vorzutäuschen. Nach dem G36-Fiasko hätte die Presse das BMVg doch in der Luft zerrissen, hätte H & K ohne Weiteres einen solchen Riesenauftrag erhalten.
Bestenfalls wäre die jetzige Kommissionspräsidentin von der Leyen desavouiert worden. Schlimmstenfalls wäre der Vorwurf der Korruption erhoben worden. Die Einlassungen der damaligen Ministerin waren für H & K geschäftsschädigend. Die millionenschwere Vergabe eines neuen Auftrags hätte ein schönes Trostpflaster für die Oberndorfer dargestellt.
Ich hätte da zwei Fragen:
Wieso war eine Neuberechnung des Angebotspreises von Haenel überhaupt erforderlich?
Und wieso kommt man jetzt zu einem anderen Ergebnis?
@Thomas Brüggen sagt: 11.06.2021 um 19:37 Uhr
„Kriegsentscheidend mag das nicht sein, ab mit irgendwas muss man anfangen.
Die Probleme bei der gemeinsamen Entwicklung von Großgerät dürften schwieriger zu lösen sein.“
Sehe ich nicht so, es für ein Sturmgewehr ist es die Kopfschmerzen nicht wert, die man da reinstecken muss…
Hahahahaaaa, was ein Spaß. Hat der Praktikant mal die Excel-Tabelle zur Kalkulation überarbeitet? Aber fast wie in der Wirtschaft: Der Businesscase wird so lange gerechnet, bis er dem Wunsch des Managements entspricht.
Ich würde sagen da hat die Vergabekammer wohl beim Prüfen einen Fehler in der Wirtschaftlichkeitsrechnung gefunden. Das kann auch sein in dem sie Posten dieser Rechnung anders bewertet/streicht etc. Vergaberecht soll die Wirtschaftlichkeit einer Vergabe der öffentlichen Hand sicher stellen, daher gehört die Prüfung der Berechnung der Wirtschaftlichkeit zum absoluten Kerngeschäft der Vergabekammer.
@ muck Da gibt es keine Zahlenspiele. Die Kal. Debatte ist durch. Punkt ist nur dass sich alles durch diverse Klagen verzögert wird und im Endeffekt blödsinnig unnötig viel Geld zusätzlich kostet.
Ich bin Jäger und besitze eine AR-15 Waffe (Sig Sauer MCX… genau die, die aus ITAR Gründen raus aus dem Wettbewerb war)
.Ich kenne von Jagd Kameraden die Heanel CR-223 und HK MR223 besitzen, und die alle drei fast identisch zu ihren militärischen Gegenstücken sind (sie schießen halt allein nur Semi automatisch).
Wenn mir hier einer erzählen will, dass ein dämliches Magazinpatent hier Auswahl entscheidend ist oder dass Haenel oder HK sich in der Bedienung wesentlich unterscheiden, den halte ich für einen Infanterie Waffen Laien!
Eine AR-15 ist eine Ar-15 ist eine AR-15! …alle fast identisch in der Bedienung für den 0815 Soldaten, denn den Verschluss o. ä. macht heutzutage kaum noch jemand bei den Sanis oder Logistikern auf an seinem StG bei der Std. Wartung …. Und genau für diese Truppenteile werden die neuen StG als Querschnitt beschafft!
Somit ist sehr wohl ein Haenel bei Teikstreitkraft x und
und ein Hk416 bei Teil Streitkraft y einsetzbar!
Alle müssen auch im V Fall mit allen AR Magazinen der Verbündeten und alle mit demselben NATO Munitionstyp kompatibel sein… Sonst könnte die NATO nicht kämpfen!
Die Details im Unterschied der AR Typen lehrt man adann simpel uf Regiments oder Kompanie Ebene… In zwei Tagen! Fertig ist die Laube bei einem AR-15 Typ STG
(Ein MCX ist mangels buffer Tube intern etwas anders als ne typische AR-15 , hat dafür aber einen platzsparenden Klappschaft wie das G36)
Viel wichtiger ist einheitliche Optik!!!
Ein G36 dagegen ist ganz anders in der alltäglichen Bedienung konzipiert.
(Ich finde besser, nämlich 100% beidhändig bedienbar und im Liegen zu repetieren am spannhebel VORNE !)
Und vor allem: SIG, wie HAENEL wie HK fressen jedes Standard NATO AR-15 Magazin (eigene Erfahrungen) !
Wieso ist ein simples Zubehör Teil wie ein Magazin überhaupt Zeil einer Ausschreibung und dann auch noch rechtlich geschützt.???
Was soll das?
Und was ist da am. Magazin denn überhaupt patentiert?
Meine MCX jedenfalls schluckt billige no name 10er Blech Magazine aus USA Import genauso wie teure Magpul Plastik Dinger.
Ein bürokratie Posse ohne Ende ist das… China und RUS lachen sich kaputt über Deutschland.
TW verteidigt hier die Rechtsstaatlichkeit ja immer vehement…
Das ist aber keine Rechtsstaatlichkeit mehr sondern juristischer Wahnsinn mit fast schon Verrats Potential zur Schwächung unserer Demokratie und Verteidigung.
Das G36 wurde anno 1996 nahezu Schlagzeilenfrei einfach gekauft weil es im Truppen Versuch knapp besser als das Steyr Aug war… und es ist immer noch in seinen Spät Versionen super und bei der Truppe beliebt.
Warum muss ALLES, was die BW heute beschafft vor Gericht landen?
Das war im selben Rechtsstaat in dem ich aufgewachsen bin 1988 jedenfalls undenkbar!!!
P.
@Der_Picard sagt: 11.06.2021 um 23:38 Uhr
„Somit ist sehr wohl ein Haenel bei Teikstreitkraft x und und ein Hk416 bei Teil Streitkraft y einsetzbar!“
Ich bin immer wieder erstaunt wie hier einfach mal Behauptungen in den Raum geworfen werden ohne das notwendige Fachwissen im Hintergrund.
Nur ein Beispiel: Um eine zwei Standardwaffen in der Bundeswehr zu haben, benötigen Sie die notwendigen Schießausbilder und Schießlehrer Kapazitäten, zwar nicht doppelt, weil in der Tat gewisse Synergien möglich sind, aber entweder müssen Sie die Lehrgänge länger machen oder zwei Lehrgangstypen anbieten.
Aus Schießsicherheitsgründen müssen Sie zudem in den gemischten Einheiten für die jährlichen (oder hoffentlich quartalsweisen) Erhaltsschießen, getrennte Schießen je Waffentyp anbieten, der Soldat darf ja nur mit einer Waffe für die er schießtechnisch qualifiziert ist Schießen.
Andere Möglichkeit wäre nur, die betroffenen Soldaten bei Versetzung passend umzuschulen. Das ist zwar bei AR-15 Derivaten nicht unglaublich aufwändig, aber aufgrund der Ausbildungssystematik der Bundeswehr dauert es halt doch ne Weile.
Noch besser wird es, wenn wir dann über Einsätze sprechen, es müsste für jeden Einsatz festgelegt werden, was die Standardwaffe für DIESEN Einsätze wäre, denn in einem Einsatz müssen Sie ja zwingend die gleiche Querschnittswaffe haben.
Ich könnte für Logistik, Beschaffung etc. noch jeweils weitere Erklärungen liefern und alle würden auf das gleiche Rauslaufen: es ist schlicht abwegig querschnittlich zwei Sturmgewehre einzuführen (wie gesagt, Infanterie/PzGren jetzt mal außen vor.
Und da habe ich noch gar nicht mit der Truppenpsychologie angefangen, dass sich sehr schnell eine „Neiddebatte“ entwickeln würde. Unabhängig davon, dass objektiv BEIDE Waffen ihren Zweck erfüllen würden, es würde immer unterstellt werden, dass TSK A (oder hilfsweise TSK B) benachteiligt würde.
@Der_Picard
Nichts für ungut, aber das ist abseitig. Nicht alles, was nach einem Standard gefertigt wurde, entspricht auch dem Standard. Schon gar nicht, wenn er vergleichsweise offen gehalten ist. Sie haben es hier mit Mindestanforderungen für Kompatibilität zu tun, nicht mit einer auf den Nanometer genauen DIN-Norm.
Ihre anekdotische Beweisführung kann der Bundeswehr nicht genügen. Wenn Sie einhunderttausend Jagdgenossen haben, bei deren Waffen kein Problem auftrat, sprechen wir uns wieder. Die Realität zeigt aber, dass „Standard“ eben nicht gleichbedeutend ist mit „problemlos austauschbar“.
Wie wollen Sie denn zum Beispiel sicher sein, dass das aus einem geringfügig anderen Material hergestellte Magazin des Herstellers X sich bei Hitze nicht unerwartet anders verhält als das Konkurrenzprodukt von Hersteller Y, und plötzlich im Gefecht die Zuführung versagt?
Und was ist die Konsequenz Ihrer Forderung? Soll jedes Zubehörteil einzeln ausgeschrieben, getestet und ausgewählt werden? Da können Sie das Personal des BAAIN gleich verzehnfachen, so groß wäre der Aufwand. Und noch eines: Wen wollen Sie in Regress nehmen, wenn das Gesamtsystem nicht funktioniert?
Beim jetzigen Modell haben Sie einen Ansprechpartner, nämlich entweder Heckler & Koch oder C.G. Haenel, die ihre Zulieferer selbst auswählen mussten und das rechtliche Risiko allein tragen. Soll jedes Teil einzeln behandelt werden, müssen Sie für jeden Schnippel zu einer anderen Firma.
Kaufen Sie denn einen Neuwagen vom Hersteller und den Motor separat? Oder ein Smartphone ohne Akku, um ihn selber separat zuzukaufen? Das ergibt nicht den geringsten Sinn. Ironischerweise kritisieren Sie den einzigen Teil der Ausschreibung, bei dem das BAAIN vorbildlich gehandelt hat.
Und von Verrat zu sprechen, ich bitte Sie. Warum beschuldigen Sie nicht H & K oder Haenel des Verrats, die offensichtlich nicht mit offenen Karten gespielt und sich diese nicht enden wollende Schmierenkomödie zumindest teilweise selbst zuzuschreiben haben?
@Dante
Dann verstehe ich nicht, was Sie hiermit sagen wollten:
Unser Vergaberecht braucht dringend eine Generalüberholung. Das war mal dazu gedacht, die wirtschaftlichkeit der Vergabe zu erhöhen und insb Korruption auszuschliessen. Letzteres hat es evtl erreicht – aber um den Preis, eine sinnvolle Beschaffung fast unmöglich zu machen. Da ist man weit über das Ziel hinausgeschossen. Die Unsummen, die der Vergabeprozess heute verschlingt (und die vergeudete Zeit) sind sehr viel schlimmer als es jegliche Korrupion sein könnte,
Zentral muss sein, die aufschiebende Wirkung solcher Verfahren erheblich einzugrenzen.
Mein Vorschlag; Aufschiebende Wirkung nur bis zur ersten Entscheidung einer Vergabekammer. Verliert dort der Kläger, bekommt aber später Recht, bekommt er nur noch Schadenersatz.
(es gibt einen verfassungsrechtlichen Anspruch auf gerichtlichen Rechtsschutz – es gibt KEINEN solchen Anspruch auf einen Instanzenzug).
@Muck
„Die 5,56 zeigte in Afghanistan Schwächen, wo die Kampflast auf den Schultern des einzelnen Infanteristen lag, die Kampfentfernungen groß waren und die Infrastruktur aus meterdicken Lehmwänden bestand. Afghanistan ist nicht der Maßstab für z.B. das Baltikum.“
Mit meinem G3 kam ich damals auch durch Baumstämme, die als Deckung genutzt werden. Es gibt in Litauen und Belarus VIEL Wald. Und die Russen benutzen mehr Körperpanzer als früher die Soviets.
Zu behaupten, die BV würde 5,56 erfordern, halte ich für sehr gewagt.
@Koffer
„Sie können für z.B. einen kleineren/abgrenzbaren Bereich wie Infanterie, PzGren (und Lw/M-Sicherer) eine abweichende zusätzliche (!) Waffe einführen“
Fände ich insb für Panzergrenadiere sinmvoll. Die bleiben stehts nahe an ihrem SPz. Die Karre trägt das zusätzliche Gewicht von 7,62 locker.
Ansonsten tuts meines Erchatens auch ein G36 upgrade und eine breitere Verteilung der MP7 für rückwärtige Kräfte.
@Koffer:
„Denken Sie mal nur an die doppelte Logistik und die Lehrgangslandschaft und gemischt besetzten Dienststellen.
Ehrlich: vollkommen abwegig.“
Nee, ihre Argumente sind völlig abwegig.
Wir haben schon so mehr als ein (Sturm)gewehr und werden auch immer mehr als ein (Sturm)gewehr haben. Ihre doppelte Logistik ist deshalb sowieso schon eine x-fache Logistik und eine x-fache Lehrgangslandschaft. Die vielen anderen Handwaffen kommen da noch hinzu. Dann wird es eben eine (x+1)-fache Logistik – aber dann hätte man eben auch mal viel einfachere Verfahren und nicht permanente Verzögerungen.
Wenn man die Aufteilung noch so macht wie beschrieben (also TSK), dann wird es da nur ganz minimale Mehrkosten an Geld und Zeit geben.
„zudem in den gemischten Einheiten“
Oh ha – soooooo viele Soldaten kommen da nun nicht zusammen.
Auch ist das Unsinn, wenn man da jetzt ein Fass auf macht wegen der Schießausbildung und dergleichen. Einfach mal in die Realität schauen und vergleichen wer was überhaupt schießt und der angesprochene Vorschlag würde da vom Aufwand her nix groß (nur bei ganz wenigen) ändern.
„über Einsätze sprechen“
Stimmt, in Mali ist auch nur das G36 unterwegs. Ich sage es noch einmal – Realität!
„Truppenpsychologie“
Hätten wir bei dutzenden Ausrüstungsgegenständen (und auch Waffen) dann sowieso schon im hier und jetzt und eine Waffe mehr oder weniger ändert dann auch nichts mehr an der Psychologie der Soldaten. Daher ist dieser vorgeschobene Grund auch kein wirklich vorhandener – oder hat jeder Soldat die Ausstattung eines KSK oder EGB Soldaten? (die ja bekanntlich ganz „geil“ ist).
@Picard
„Somit ist sehr wohl ein Haenel bei Teikstreitkraft x und
und ein Hk416 bei Teil Streitkraft y einsetzbar!“
+1
Aber das wäre mal wieder viel zu einfach für einige „Fach“leute und der Kuchen wäre auch nur halb so groß für die einzelnen Unternehmen. Deshalb wird auf Gedeih und Verderb geklagt und irgendwann bekommt einer mal Recht und den ganzen Kuchen. Der wirklich dumme ist aber IMMER der Nutzer – hier also die Bundeswehr – viele Soldaten und Beamte und die Rechtsabteilungen haben aber wieder für Jahre schön Arbeit und da kann man sich auch mal fragen ob DAS nicht auch immer ein Ziel ist.
Vereinfachung schadet nämlich auch bestimmten Berufsgruppen (Dienstposten/Personalstellen)
@LaForge sagt: 12.06.2021 um 10:48 Uhr
„Nee, ihre Argumente sind völlig abwegig.
Wir haben schon so mehr als ein (Sturm)gewehr und werden auch immer mehr als ein (Sturm)gewehr haben“
Nope. Wir hatten noch niemals planmäßig zwei querschnittlich eingeführte Sturmgewehre.
Wir hatten immer nur dann zwei, wenn wir im Übergang von a) zu b) waren oder „Sonderwaffen“ für bestimmte Bereiche.
Und ich gehöre übrigens zu der Generation, die den letzten Übergang (vom G3 auf das G36) am eigenen Leib erfahren hat und kann definitiv von erheblichen (!) Friktionen berichten. Sowohl für mich als Soldat selbst, als auch als Vorgesetzter und Ausbilder.
Und das war nur für die geplante Phase des Übergangs in einer damals noch viel größeren Armee (da lassen sich gewissen Problem leichter mitigieren).
Eine planmäßige und dauerhafte, querschnittliche (!) Einführung von zwei Standardwaffen ist fachlicher Unfug.
Frage: Inwiefern müssen den NGSW Waffen in 6,8 der US Army beachtet werden?
Wäre vielleicht eine Übergangslösung möglich? oder ist das alles noch Zukunftsmusik?
@Positroll
Ich sprach von Vorteilen, nicht davon, dass es keine Nachteile hätte, oder gar von einem Erfordernis. Der entscheidungserhebliche Vorteil des kleineren Kalibers besteht darin, dass der einzelne Soldat aufgrund des geringeren Gewichtes wesentlich mehr Munition tragen kann.
Aus der geringeren Durchschlagskraft entsteht ihm insofern kein Nachteil, als der verfügbare Waffenmix im hochintensiven Gefecht breiter ist denn in den fast ausschließlich von leichter Infanterie getragenen Stabilisierungsoperationen. Es kommt auf den Einzelnen nicht so sehr an.
@ Der_Picard sagt: 11.06.2021 um 23:38 Uhr
Andere als Laien zu bezeichnen und selbst nicht mal den Unterschied von AR15 und AR18 Systemen zu kennen ist ein starkes Stück, meinen Sie nicht?
Zwei sehr ähnliche, aber doch verschiedene Gewehre einzuführen ist Quatsch. Zum einen ist nichts gewonnen an zusätzlicher Befähigung außer Verwirrung in der Truppe. Und zum Anderen wird dann immer genau das falsche Ersatzteil vom Nachschub geliefert werden und dann nicht passen. Wenn man dem Unterlgenen des Wettbewerbes ein Zuckerl zuwerfen will, kann man ja wie damals beim G3 (Rheinmetall) den jeweils anderen auch einen Teil der Waffen herstellen lassen und dann später Ersatzteile von dem einen oder anderen ordern. Aber zwei fast gleiche Waffen ist verrückt.
@Koffer
Und ich bin immer wieder erstaunt, wie kompliziert man alles sehen kann.
Meine Umschulung vom G3 auf G36 hat ca. 30 Min gedauert, die von P1 auf P8 war deutlich kürzer und die MP5 habe ich direkt beim Schießen mit den Worten „ist ja auch nicht viel anders als ein G3“ in die Hand gedrückt bekommen. Ohne IAMS Lehrgangsnummer und ohne Kommandierung (OK, NSAK war vier Tage, aber das kam erst viele Jahre später). Und wenn ich in einem Einsatz meine Magazine leer geschossen habe und eine Waffe von der anderen Feldpostnummer in die Hand bekomme, dann frage ich auch nicht nach einem Lehrgang. So fürchterlich kompliziert sind die meisten Waffen ja nun wirklich nicht.
Ich bin zwar kein Infanterist, aber wenn ich mir die beiden zur Auswahl stehenden Gewehre angucke und dann höre, dass es Probleme bei der doppelten Ausbildung und Logistik geben könnte, dann verstehe ich die Welt nicht mehr. Ich glaube da betreiben wir deutlich komplizierte Waffensysteme als zwei ähnlich AR-15 Sturmgewehre.
@Schnuckel sagt: 12.06.2021 um 12:59 Uhr
„Und ich bin immer wieder erstaunt, wie kompliziert man alles sehen kann.
Meine Umschulung vom G3 auf G36 hat ca. 30 Min gedauert, die von P1 auf P8 war deutlich kürzer und die MP5 habe ich direkt beim Schießen mit den Worten „ist ja auch nicht viel anders als ein G3“ in die Hand gedrückt bekommen.“
Wow, ich kann gar nicht anfangen darzulegen auf wie vielen Ebenen hier die Vorgesetzten, Ausbilder und Leitenden hier Dienstvergehen begangen haben und Sie und Kameraden dadurch gefährdet haben.
Alleine die notwendigen „Zertifizierungsübungen“ als Schulsschießübung (und die hierzu vorgeschriebene theoretische und praktische Ausbildung im Vorfeld) um qualifiziert zu sein gehen ja schon in die Stunden. Davon, dass man richtig einsatztauglich mit einer Waffe erst nach Gefechtübungen und abschließenden Gefechtsschießen mit einer Waffe ist, will ich hier gar nicht reden.
[Den Exkurs „So ist Schießausbildung und so unterscheiden sich Waffen in Details“ hätten wir damit auch abgehandelt. T.W.]
@Wa-Ge
Es geht hier nicht um die Stoner / Armalite Produkte und deren interne Werksnummern.
Alle Stoner ähnlichen Systeme mit 5. 56/.223 Kaliber werden weltweit in der Fachwelt als
„AR-15“ bezeichnet….Das, AR-18 war ne unwichtige special Version… Eingesetzt oft von der IRA in NI.
Die genaue Stoner bzw. Armalite Historie interessiert hier aber eh nicht, das wäre Erbsenzählerei.
Und vom Bedienungskonzept, und darum geht es hier, sind die alle definitiv fast identisch.
Ausbildung in der Truppe an Handwaffen:
Jeder Rekrut, der nicht vollständig mit IQ unter 100 versehen ist, wird die generelle Bedienung einer Waffe nach einer Woche intensiver Ausbildung „verstehen“ und muss dann regelmäßig trainieren … Im Gefecht im Einsatz oder gar im V Fall nach weiterer kurzer Zeit „beherrschen“.
Was wirklich benötigt wird ist Schiesstraining, Schiesstraining und abermals SCHIESSTRAINING…. Auch um Sicherheit zur Routine zu machen.
Ich war „nur“ im kalten Krieg Soldat als Wehrpflichtiger, aber wir wurden an 4 Querschnitt Infanterie Waffen ausgebildet und haben in 18 Monaten G3 mindestens 4 mal, teilweise im Biwak im Gefechtsschiessen und Nachtschiessen über mehrere Tage, scharf geschossen von 100m bis 300m… Mit sehr viel Munition!
Das ist als Jäger auch nicht anders : üben, üben, üben… Dann trifft man auch „im. Einsatz“ gegen flüchtiges Wild auf der Drückjagd und…. beherrscht die Waffe.
(komplett Zerlegen ink. Verschluss zerlegung… Ist das noch Soldaten Alltag der „Normalo“ Truppe an der Heimatfront oder der LW im Baltikum?)
Wieviel schiesst denn ZB ein Logistiker, Sanitäter oder Brigade stabs Zeitsoldat Z4 heute mit seinem G36 (oder MP7?) ? Bei all den Sparmaßnahmen.?
Und nochmal die technische juristische Frage: Was kann Magpul an einem STANAG (!) AR-15 Magazin patentieren?
P.
Koffer schrieb: „…der Soldat darf ja nur mit einer Waffe für die er schießtechnisch qualifiziert ist Schießen….“
Ich hoffe doch, dies gilt nur im „Heimatbetrieb – Kompetenzerhalt“ und nicht im V-Fall.
@Mathias sagt: 12.06.2021 um 16:26 Uhr
„Koffer schrieb: „…der Soldat darf ja nur mit einer Waffe für die er schießtechnisch qualifiziert ist Schießen….“
Ich hoffe doch, dies gilt nur im „Heimatbetrieb – Kompetenzerhalt“ und nicht im V-Fall.“
Jede Vorschrift darf mißachtet werden (ausgenommen natürlich strafrechtliche und wichtige Grundsätze des Völkerrechts), wenn ein höherwertiger dienstlicher Zweck dies rechtfertigt. Wenn Sie in einer Bedrohungssituation (V-Fall oder auch nur „normaler“ Einsatz), also nicht anders können, dass kann natürlich jeder Führer vor Ort auch die Nutzung von Fremdwaffen genehmigen, ist kein Vorgesetzter vor Ort entscheidet das jeder Soldat für sich selbst.
Aber wir reden ja hier nicht darüber, sondern über die „interessante“ Idee bereits in Friedenszeiten Chaos dadurch zu stiften, dass man zwei querschnittliche Standardwaffen einführt und das nur um einem Rechtsstreit mit dem zwei (unterlegenen) Waffenhersteller aus dem Weg zu gehen.
@Der_Picard sagt: 12.06.2021 um 14:58 Uhr
„Ich war „nur“ im kalten Krieg Soldat als Wehrpflichtiger,“
Und ich bin aktiver Fallschirmjägeroffizier und Schießlehrer. Ich denke ich habe ein ganz klein bisschen Ahnung vom Thema, welche Waffenmixe in der Bundeswehr sinnvoll sind und warum.
@Der_Picard sagt: 12.06.2021 um 14:58 Uhr
Sie verwenden hier AR15 und SiG MCX, HK416 und MK556 in einem Zusammenhang und erzählen dann noch was von Fachwelt.
AR15 Systeme sind direct impingement, die aufgezählten Systeme sind gas piston systeme. Das sind gewaltige Unterschiede, nicht nur in der Theorie sondern in der Praxis.
Darüber hinaus hat jede der von Ihnen aufgezählten Waffen unterschiedliche ballistische Eigenschaften. Und wer das Vergabechaos rund um das System Sturmgewehr von Anfang an verfolgt hat, hat darüber sowohl in der Fachliteratur als auch in der Tagespresse (Unterschiede in der Präzision, Störanfälligkeit und Durchschlagsleistung) nachlesen können.
Ich will Ihnen nicht zu nahe treten, es gibt aber einen Grund wieso technische Vergleiche durch Experten mit Messinstrumenten und geeigneten Messverfahren gemacht werden und nicht durch Max Mustermann.
Es mag Sie überraschen, aber es ist für Streitkräfte von sehr großer Bedeutung ob ein Rohr eine Haltbarkeit von 7.000 Schuss hat oder 10.000. Alleine an diesem Beispiel sollten sie sehen, dass eine Waffe große Unterschiede aufweisen kann, selbst wenn sie sich auf den ersten Blick ähnlich bedienen lässt und eine optische Ähnlichkeit aufweist.
Und wenn Sie Zugang zu allen drei Waffen haben, was sie nicht haben werden, denn entgegen Ihrer Behauptung liegt der Unterschied der Waffen nicht ausschließlich dem Griffstück (Einzelschuss vs. Dauerfeuer). Viel entscheidender sind die unterschiedlichen Rohre.
Aber wir haben ja wieder EM und da besteht Deutschland aus 80 Mio Bundestrainern, die es ja immer besser wissen, als die Leute, die tagtäglich dafür bezahlt werden sich mit solchen Sachen zu befassen (in welcher Funktion auch immer), Ähnliches ist im Bereich der Handwaffenausschreibungen der Fall. Da meint sich jeder berufen, seine Meinung in den Äther zu blasen.
[Das ist ein willkommener Anlass, erneut mal wieder darauf hinzuweisen, dass bei allen Unterschieden in Meinung und sachlicher Bewertung persönliche Anwürfe bitte bleiben können. T.W.]
@Der_Picard
Nochmals, Sie machen sich völlig abwegige Vorstellungen davon, was standardisiert bedeutet. „STANAG-Magazin“ ist ein in der Industrie verwendeter Begriff, der die Abmessungen des Magazins und der Lippen beschreibt. Die Streitkräfte verwenden den Begriff im Beschaffungswesen der Einfachheit halber.
Aber: Die oft zitierte STANAG 4179 gibt es nicht. In der offiziellen Datenbank werden Sie sie nicht finden. Sie wurde zur Entscheidung vorgestellt, aber niemals angenommen. Jeder Hersteller kann jedes den Abmessungen entsprechende Magazin als STANAG anbieten.
Wobei „entsprechend“ hier als Genauigkeit im Millimeterbereich zu verstehen ist. Was keineswegs immer ausreicht, z.B. wenn sich das Material aufgrund von Erhitzung verformt. Was lässt sich nun daran patentieren? Alles. Das Material. Die Zuführung. Ergonomische Features. Und so weiter, und so fort.
Nur der Verständniss halber, die „erforderliche Neuberechnung“, die das Angebot von Haenel verteuert hat, ist die teurer geworden wegen etwaiger Lizenzgebühren an HK oder aus anderen Gründen?
Wenn es nicht möglich sein soll 2 sehr sehr ähnliche Sturmgewehre zu betreiben dann kann mir hier bestimmt jemand verständlich erläutern warum es möglich ist tausende LKW handelsüblich, handelsüblich mit militärischerSonderausstattung, militärisch der Hersteller MAN, Mercedes Benz, IVECO und Scania zu betreiben. Mit Wechselbrückensystemen (im unebenen Gelände nicht zu gebrauchen), Wechselladersystemen (Abroller) und Standart Pritsche Plane Spriegel (nutzt die zivile Wirtschaft seit Jahrzehnten nicht mehr) die auch alle das gleiche machen.
Die Holländer schaffen das alles mit ihren Scania’s.
@zifro
Zu der Berechnung, welches Angebot das wirtschaftlichste ist, zählen auch Kostenpunkte, die nicht fix sind, sondern auf Projektionen gründen, Preissteigerungen etwa, die infolge schwankender Wechselkurse oder Rohstoffkosten entstehen. So gesehen ist es nicht ungewöhnlich, dass nun eine andere Zahl unterm Strich steht.
Ungewöhnlich ist, dass die Neuberechnung das Ergebnis der Ausschreibung umgestoßen hat. Zumal nach wie vor der Vorwurf im Raum steht, das BAAINBw habe C.G. Haenel dabei geholfen, sein Angebot wirtschaftlicher erscheinen zu lassen. Irgendetwas stinkt hier ganz gewaltig.
@ muck
Sinn und Zweck von STANAGs innerhalb der NATO ist die Homogenisierung von Verfahren und Ausrüstung. Es geht nach meinem Wissen nicht um Patentschutz.
Ich habe in dem Vergabeverfahren leider den Faden verloren. Aufgrund der vorliegenden Informationen ist eine abschließende Bewertung für mich nicht möglich.
Es drängt sich aber der Eindruck auf, dass ein Gericht den gesamten Sachverhalt aufklären muss.
@Florian Staudte
Aber es gibt gerade keine gültige STANAG für Magazine …! Sie wurde entworfen, aber nicht übernommen. Die Hersteller orientieren sich an den Abmessungen, die die US-Armee in ihren technischen Spezifikationen für ihre Waffen verlangt, die wiederum die Grundlage der STANAG 4179 bilden sollten.
Doch die Einhaltung überprüft keiner. Ausgenommen, natürlich, die Beschaffungsbehörden, bevor sie sich im Anschluss an die Marktsichtung aufgrund ihrer Erprobungen entscheiden. Und deswegen muss geprüft werden, ob das Magazin zur Waffe passt und bspw. auch nach Belastungstests noch funktioniert.
Weswegen es hochgradig sinnvoll ist, dasjenige Magazin auszuwählen, das der Hersteller selber für geeignet hält. Ich halte die von @Der_Picard angestoßene Diskussion für sinnlos. Allenfalls vor Gericht werden Magazin und Patent wieder eine Rolle spielen. Die Vergabekammer stellt auf die Wirtschaftlichkeit ab.
Hier steckt im Übrigen die Brisanz des Verfahrens, weil hier der Ermessensspielraum der vergebenden Behörde am weitesten ausgreift. Ob ein Produkt patentiert ist oder nicht, unterliegt keinem Ermessensspielraum. Entweder es gibt ein Patent, oder es gibt keines.
@RoterMilan
Und wohin gehen diese Fahrzeuge zur Instandhaltung? Von wem werden sie mit Ersatzteilen versorgt? Wollen Sie sich selbst bei derart persönlicher Ausrüstung wie dem Ordonnanzgewehr dermaßen auf die Industrie abstützen? Anders sind solche Konstrukte nämlich nicht finanzierbar.
Ich verstehe den Diskussionsbedarf nicht. Wenn die Benutzung mehrerer Ordonnanzgewehre derart problemlos möglich wäre, warum ist sie dann nicht gang und gäbe? Warum versuchen Streitkräfte, die bspw. im Rahmen der Militärhilfe Waffen verschiedener Herkunft erhielten, diese loszuwerden?
Warum sind selbst die bestens finanzierten US-Streitkräfte im Begriff, ihre Bewaffnung zu vereinheitlichen und davon abzukommen, dass etwa die Marineinfanterie das M16A4 führt und das Heer das M4A1? Die Antwort lautet: Weil Vereinheitlichung nun mal sinnvoller ist.
Durch Skaleneffekte wird die Beschaffung der Waffen und Ersatzteile billiger. Die Ausbildung ist vereinfacht. Jeder kann jede Ordonnanzwaffe benutzen und in ihrer Benutzung firm sein, ohne erst Weiterbildung erfahren zu müssen (und sei’s auch eine nicht ganz koschere Fünf-Minuten-Einweisung – ohne ist praktischer).
Im Ernst, man kann sich diese Debatte sparen.
@Muck
Danke, ich dachte schon ich hätte mich verlesen.
Haenel und HK sind ja beide deutsche Firmen. Insofern müssten Teuerungen bei Wechselkursen und Rohstoffkosten beide Firmen gleich betreffen.
Also scheint es durchaus möglich zu sein, dass die Kosten über Nutzungsdauer bei den beiden Angeboten auf unterschiedliche Weise berechnet wurden. Besonders wenn laut dem Text nur das Angebot von Haenel neu berechnet wurde.
Haenel wird wahrscheinlich Rechtsmittel einlegen. Sieht so aus, als ob die Gerichte das klären müssten. Die Beschaffung wird sich also weiter verzögern.
Etwas, das damit nur bedingt zu tun hat:
Ich habe irgendwo gehört, dass ein wichtger Grund für die ursprüngliche Entscheidung für Haenel die Lieferfähigkeit war. Die Auftragsbücher von HK seien voll, es käme zu langen Wartezeiten, Während Haenel eine gute Waffe schnell liefern könnte.
Weiß jemand ob da was dran ist?
@RoterMilan sagt: 12.06.2021 um 20:50 Uhr
„Wenn es nicht möglich sein soll 2 sehr sehr ähnliche Sturmgewehre zu betreiben“
Natürlich ist es möglich, aber es ist halt nicht sinnvoll. Warum wurde bereits ausreichend erläutert.
Im Übrigen ist das eine Phantomdiskussion, denn nach meinem Kenntnisstand hat bisher keiner der handelnden Parteien überhaupt ein Interesse an einer solchen Doppelvergabe.
RoterMilan sagt:
12.06.2021 um 20:50 Uhr
Sehr gut das Beispiel mit den LKW.
Man sieht nämlich an der ganzen Diskussion um 1 Sturmgewehr, dass eine Änderung auf 2 Sturmgewehre eben keine große Sache wäre.
@muck
Zu den USA sei so viel gesagt:
Nicht jede Entscheidung im Beschaffungsprozess hat nur militärische Gründe, sondern auch lobbyistische Gründe. Das Thema Beschaffung, und wie es von einer Idee bis zum Vertrag kommt, ist einfach viel zu komplex. Da gibt es genügend Negativ-Beispiele auch in den USA. (gute Idee – schlechtes Produkt)
Fakt ist, in einem richtigen großen Kriegs-Szenario (LV/BV) wird sowieso alles durcheinanderlaufen. Eben nicht nur die LKW, sondern auch die unterschiedlichsten Handwaffen und ja, auch wenn es niemand glauben wird, dann werden einzelne Soldaten auch AK-47 benutzen – einfach weil der eigene Nachschub nicht schnell genug mitkommt oder man Prioriesieren muss und man die Waffen/Munition der zerschlagenen feindlichen Einheiten benutzt und der eine oder andere Soldat das AK-47 gegenüber dienstlichen Waffen bevorzugt. (natürlich nur wenn es nach vorne geht)
@all
Vielleicht können wir die Phantomdiskussion „kauft doch einfach 2 Sturmgewehre“ jetzt langsam einstellen. Außer in der Vorstellung einiger Kommentatoren hier gibt es keinerlei Anzeichen dafür, dass ein solcher Weg auch nur überlegt wird.
@zifro
Ganz und gar nicht. Heckler & Koch kauft vor allem in den USA ein, während C.G. Haenel auf die arabische Mutterfirma angewiesen ist, die sich angeblich in China und Russland versorgt. Dann sind firmeninterne Prozesse zu betrachten, wann die Logistik anfahren soll, und, und, und.
Aber das war nur eines der Beispiele. Werfen Sie mal einen Blick in den Rüstungsbericht. Dort ist aufgeführt, wie sehr sich laufende Beschaffungsvorhaben seit Beginn verteuert haben, und häufig auch, aus welchen Gründen genau. Ein gewisses Maß an Fluktuation ist normal.
Kein Wunder, dass es um die Einsatzbereitschaft des Materials so schlecht steht. Auf Jahrelange politische Streitigkeiten über die Anschaffung, folgen Jahrelange juristische Auseinandersetzungen über die Auswahl. Auf die dann eine Jahrelange Phase der Mängelbeseitigung folgt. Wenn die Truppe das Zeug dann endlich bekommt ist es aufgrund von Schwierigkeiten bei der Ersatzteilbeschaffung nicht einsatzbereit und wenn dann alles läuft, ist es technisch überholt oder der Verwendungszweck hat sich erledigt.
Haenel ist nicht deutsch, sondern der Garagenverkauf von Caracal aus den Vereinigten Arabischen Emiraten und Caracal gehört zum dortigen Rüstungskonzern EDGE. Der Konzern wiederum gehört zur Tawazun Holding, einem Staatsfond der VAE. Ziel ist es einen unabhängigen arabischen Rüstungskonzern zu schaffen.
Dazu arbeitet man auch mit anderen Ländern zusammen und holt sich nötiges Know How ins Land. Der südafrikanische staatliche Rüstungskonzern Denel wird seit Jahren von der dortigen Regierung vor die Wand gefahren. Nun sind viele Ingenieure direkt zu EDGE gewechselt. Vorher hatte man schon die Gleitbombe AL TARIQ zusammen entwickelt.
https://caracal.ae/
https://edgegroup.ae
https://www.tawazun.ae/
Man muss sich schon fragen, will man Heckler und Koch das Geschäft wegnehmen und es einem arabischen Rüstungskonzern geben, der mit dem Geld weiter wachsen kann?
Dieser arbeitet auch mit MBDA und Rheinmetall zusammen.
Aus dem C-RAM (counter rocket, artillery mortar) LFK Cheetah von Denel und Rheinmetall wurde auf einmal der LFK SkyKnight von Halcon…
[Auch hier gilt: wir fangen nicht wieder bei Null an und führen die in Vorgänger-Threads mehrfach geführten Debatten jetzt wieder… zumal nicht erkennbar ist, was das mit dem Verfahren zu tun hat. T.W.]
Das waffentechnische Äquivalent zur „eierlegenden Wollmilchsau“ hat noch keiner gefunden. Auch dieses Gewehr ist letztendlich ein Kompromiss zwisschen Vorstellungen die sich gegenseitig eigentlich ausschließen. Nein, ich ich werde nicht auf dem mickrigen Kaliber mit zu geringer Power und Reichweite herumhacken (Upps, I did it again). Man hat sich im Bündnis auf diese Munition geeinigt und dann muss die Truppe damit halt leben.
Mich treiben die so oft zitierten Wirtschaftlichkeitsüberlegungen um. Schließlich müssen die Soldaten ihr Leben nicht auf dem Schießstand verteidigen sondern im Einsatz und die Reisegebiete von Y-Tours liegen mit zunehmender Tendenz in heißen, trockenen und staubigen Gebieten. Aber auch für mitteleuroäische Einsatzgebiete soll die Waffe taugen.
Letztendlich muss sie muss sie einfach unter extremen Bedingungen zuverlässig funktionieren.
Ich denke, das die Ursache für die berichteten Probleme mit dem G36 auch darauf zurückzuführen waren, dass überoptimistische Ingenieure den Mund zu vollgenommen haben, Kopekenpäpste, ohne Vorstellungen von den Einsatzbedingungen, diese geglaubt haben und die Einsatzerprobung nach ZDV „Frag-nicht-soviel“ nicht den Einsatzbedingungen in Afghanistan entsprochen haben.
Das nach dieser Erfahrungen das BMV die Entscheidung für die Waffe von Haenel, ohne vorherige Erprobung durch die Truppe, gefällt habe, habe ich deshalb nie verstanden.
Keine Frage ich wusste damals auch, was ich an ‚meinem ‚ G3 hatte. Aber welcher Soldat soll, angesichts dessen was Soldaten heute noch so in einen Einsatz schleppen, ein viereinhalb Kilo schweres Gewehr führen?
An einer brauchbaren Waffe führt kein Weg vorbei. Aber die Entscheidung nur von Wirtschaftlichkeitserwägungen abhängig zu machen, ist doch nichts anderes als eine Einladung an ein Desaster, das darauf wartet zu passieren.
Das eingesetzte Magazin ist durchaus relevant. Zwar passen viele Magazine in die beiden betrachteten Waffen, aber interessant wird es dann vor allem wenn man die Störanfälligkeit betrachtet. Da gibt es durchaus Unterschiede. Magpul-Magazine haben da z.B. einen sehr guten Ruf.
Zwei Waffen machen für die Bw keinen Sinn, auch wenn sie technisch sehr ähnlich sind. Es geht ja nicht nur um die Waffen sondern auch um die Logistikkette, welche für die Nutzung aufgebaut werden muss. Ein HK-Verschluss wird z.B. nicht in ein Haenel passen und man möchte natürlich nicht doppelte Ersatzteilwirtschaft betreiben. Da hängt ja mit Stammdatenpflege, Dokumentation, Lagerhaltung, Ersatzteilbeschaffung, etc. ein recht großer Rattenschwanz dran.
Was die Klagen vor der Vergabekammer angeht, ab einer gewissen Komplexität wird man keine juristisch 100% wasserdichten Ausschreibungsunterlagen erstellen können. Das ist vollkommen illusorisch. Und das die Unternehmen hier auf dem Klageweg versuchen den Auftrag zu erhalten ist ganz normales Business. Das ist z,B, auch im Baugewerbe ähnlich. Wer die US-Fachpresse verfolgt wird schnell feststellen, dass in den USA im Verteidigungssektor noch deutlich mehr juristisch gekämpft wird als wir das hier in Deutschland gewohnt sind.