Nach Waffenfund bei KSK-Soldaten: Gericht erlässt Haftbefehl
Nachdem auf dem Privatgrundstück eines Soldaten des Kommandos Spezialkräfte (KSK) Waffen, Munition und Sprengstoff gefunden wurden, ist gegen den 45-jährigen Oberstabsfeldwebel Haftbefehl erlassen worden. Die Durchsuchung des Grundstücks war nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft Dresden auch am (heutigen) Donnerstag noch nicht abgeschlossen.
Das Landeskriminalamt Sachsen hatte am Mittwoch die Razzia bei dem Kommandosoldaten der Bundeswehr begonnen, nachdem der Militärische Abschirmdienst (MAD) Hinweise auf das Waffenversteck gegeben hatte. Der Oberstabsfeldwebel wohnt laut Staatsanwaltschaft im Landkreis Nordsachsen.
Der MAD ermittelte nach Angaben des Verteidigungsministeriums gegenüber dem Bundestag bereits seit April 2017 im Zusammenhang mit rechtsextremistischen Verdachtsfällen gegen den Soldaten. Hinweise auf ein Waffenversteck habe der Nachrichtendienst Anfang dieses Jahres erhalten und sofort an die Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet.
Die Mitteilung der Generalstaatsanwaltschaft im Wortlaut:
KSK-Soldat der Bundeswehr wegen Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz u.a. in Untersuchungshaft
In dem Ermittlungsverfahren der Generalstaatsanwaltschaft Dresden, Zentralstelle Extremismus Sachsen, hat der zuständige Haftrichter des Amtsgerichts Dresden am 14. Mai 2020 Haftbefehl erlassen und diesen in Vollzug gesetzt. Gegen den tatverdächtigen KSK-Soldaten der Bundeswehr besteht der dringende Tatverdacht, gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz, das Waffengesetz und das Sprengstoffgesetz verstoßen zu haben. Der Haftrichter ist der Auffassung der Generalstaatsanwaltschaft Dresden gefolgt, dass Flucht- und Verdunkelungsgefahr vorliegen.
Die Durchsuchungen des Wohnobjekts des Tatverdächtigen dauern nach wie vor an. Auch am heutigen Tag wurden weitere beweisrelevante Gegenstände aufgefunden.
(Archivbild: Scharfschützenausbildung des Kommandos Spezialkräfte (KSK) in der Schweiz im Juli 2018, (deshalb auch noch nicht in Multitarn) – Jana Neumann/Bundeswehr)
Statt einsatzbewährte Soldaten in U-Haft zu nehmen, wäre doch der Disziplinarrest bzw. Versagens des Ausgangs aus der Kaserne angemessener.
Nein. Genau deswegen gibt es keine gesonderte Militärgerichtsbarkeit, sondern ein Soldat, der Verbrechen begeht, wird wie jeder Verbrecher behandelt.
Ich finde das Ganze erschreckend und hoffe, das er nicht die berühmte Spitze des Eisbergs ist.
@ Angemon sagt: 14.05.2020 um 17:42 Uhr
„Statt einsatzbewährte Soldaten in U-Haft zu nehmen, wäre doch der Disziplinarrest bzw. Versagens des Ausgangs aus der Kaserne angemessener.“
Angesichts der Schwere der Vorwürfe wurde das Verbot Uniform zu Tragen und den Dienst auszuüben ausgesprochen. Damit entfällt die zweite Option. Und 21 Tage Disziplinararrest (das Maximum gem. WDO) dürften wohl kaum ausreichen für die Staatsanwaltschaft den Vorgang aufzuklären.
Zudem hat bei solchen Vorgängen, die aus dem außerdienstlichen von Soldaten resultieren, das Strafrecht immer Vorrang vor dem Disziplinarrecht. Und schlussendlich ist Disziplinarrecht nicht dazu gedacht im Rahmen der StPO eingesetzt zu werden.
@Angemon:
Sorry, nein! Die Vorwürfe sind ganz klar strafrechtlich relevant. Da hat Arrest und Ausgangsverbot nun überhaupt nichts mehr mit zu tun. Einsatz-Soldat hin oder her. Vor dem Recht sind alle gleich.
Wäre nicht überrascht, wenn der Generalbundesanwalt dass ganze an sich zieht.
@Angemon: Spannender Ansatz!
Wer solcher Vorwürfe wegen in U-Haft genommen wird, kann so einsatzbewährt sein, wie er will!
Wie ggf. rechter Extremismus, wenn nicht sogar Terrorismus, so leichtfertig betrachtet werden kann.
Man stelle sich einen solchen Fund bei einem anders-orientierten Extremisten/Terroristen, bspw. bei einem islamistisch motivierten Gefährder vor…
@ Tiefflieger sagt: 14.05.2020 um 18:31 Uhr
„Wäre nicht überrascht, wenn der Generalbundesanwalt dass ganze an sich zieht.„
Warum? Gibt dafür nach bisher bekannt gewordenen Fakten keine Begründung.
@Angemon: wann haben sie gedient? Nicht in den letzten 15 Jahren. Davon mal abgesehen das DArrest oder Versagen des Ausgangs hier völlig unangemessen ist, wären diese Maßnahmen auch praktisch kaum noch durchführbar.
Für DArrest fehlen oft geeignete Zellen und Personal. Ziv Wachschutz darf DArrest mKn nicht durchführen. Mil Wachen gibt es faktisch nicht mehr. Die Wachlokale der meisten StO erfüllen auch die baulichen Anforderungen nicht mehr.
Versagen des Ausgangs…das geht nur für Soldaten die zum Wohnen in der Kaserne verpflichtet sind. Da wir (fast) keine Stuben mehr anbieten, werden die Soldaten davon befreit. Ein KdoFw wird schon auf Grund des Alters nicht mehr darunter fallen. Außerdem brauchen sie dann eine Betreuungseinrichtung im StO welche Abends und am We geöffnet hat. Viel Spaß beim Suchen. Willkommen bei der Einsatzarmee!
@Koffer: Stimmt solang.
Bin aber nicht sicher ob an dem ganzen im Hinblick auf Ereignisse der jüngeren Vergangenheit (Halle, Hanau, Lübke, etc.) bei hinreichendem Verdacht auf rechtsextreme Gedanken und involvierten Schusswaffen dort der Bundesanwalt sich, auch politisch relevant, zuständig sieht.
@Tiefflieger sagt: 14.05.2020 um 20:35 Uhr
Das alleine reicht nicht aus.
Immerhin scheint diesmal ordentlich durchsucht zu werden. Besser hoffentlich als bei Marko G. (Nordkreuz, ex-SEK Meck-Pom), als man zwei Jahre nach dem ersten Munitionsberg den zweiten Berg gefunden hat…
Martin Schröder (13.05.2020 um 23:40 Uhr) hat im Nachbarfaden ja schon auf den Prozess dort hingewiesen, hier noch der Link zur Urteilsanalyse: https://taz.de/Rechter-Nordkreuz-Prepper-Marko-G/!5679557/
(Tipp: Auch das dort verlinkte Urteil im Volltext lesen, und sich ein Bild machen, was alles gehortet wurde.)
Meinerseits mal ein Lob an den MAD und die anderen beteiligten Behörden, die anscheinend hier wirklich gute Arbeit gemacht haben.
Die Führung KSK/DSK sollte meiner Meinung nach sehr zügig geeignete Massnahmen treffen um die Frequenz dieser Fälle nachhaltig zu senken – und selbstkritisch fragen, was man bisher falsch gemacht hat und besser machen muss. Der Ruf des KSK droht ja sonst wirklich irreparabel beschädigt zu werden, und die Frage nach einem gewissen Haltungsproblem ist wohl berechtigt.
@K.B.: Leichensäcke als Schlafsacküberzug bei Marco G.?! Auch wenn Leichensäcke keine Kriegswaffen sind: Wer das glaubt ist wirklich selbst schuld.
Von welcher „Schwere“ ist denn hier die Rede? Wer mal eine wenig nach Urteilen sucht, stellt schnell fest, dass Verstöße gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz in vielen Fällen mit einer Geld- oder Bewährungsstrafe geahndet werden, denn schließlich hat er keine Atomwaffen oder U-Boote zuhause gelagert oder Waffen verkauft und sollte somit als minderschwerer Fall eingestuft werden. Außer man hat natürlich vor, ein Exempel zu statuieren.
…da bekommt der Titel des Themenbereichs „An der Heimatfront“ gerade einen ganz grauseligen Klang.
Mich bestürzt die Verharmlosung und Verniedlichung dieses Falls durch einige der Kommentatoren hier. Bei einem Elitesoldaten, der Sturmgewehre und Plastiksprengstoff(!) hortet wird es sich wohl kaum um einen einfachen Waffensammler handeln! Bei diesen Gegenständen handelt es sich um typische Mittel zur Durchführung von Terroranschlägen und nicht um Sammlerstücke! Wer diese Gefahr nicht sieht und bereits im Vorfeld aktiv versucht diesen Fall zu relativieren ist entweder auf dem rechten Auge einfach nur blind oder nimmt es mit der Verfassungstreue selbst nicht so genau…
Ich glaube ein Teil des Problems ist dass sich das KSK in der Tradition von Eliteverbänden des 3. Reiches sieht.
Aber das ist natürlich generell ein Problem der BW hier und dort.
@ Der Andreas
Wichtiger ist ja wohl, dass der betroffene Mann aus dem Dienst entfernt wird. Dies kann er nicht nur aufgrund seiner zu erwartenden Verurteilung wegen Kriegswaffen und Sprengstoffbesitz, sodern auch weil ihm nach § 8 SG die Treue zu unserer Verfassung in Abrede zu stellen ist.
Wenn er also als 45 jähriger Berufssoldat entlassen wird, dann verliert er seine Pensionsansprüche und wird für seine Dienstzeit in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Da das Bruttogehalt eines Soldaten / Beamten durch die fehlenden Sozialanteile geringer ist, ist diese Nachversicherung im Rentenanspruch alles andere als üppig.
Damit erfüllt diese Entlassung ein wesentliches Merkmal des Disziplinarrechtes von Soldaten, nämlich die Wiederherstellung der militärischen Ordnung und durch eine gewisse Abschreckung an entsprechend gleichgesinnte Kameraden beim KSK.
@QuiGong
Absolut richtige Aussage. Bin auch mehr als erschrocken. Sprengstoff- und Waffenfund. Da gibt es nichts zu deuten . Das ist Strafrecht!!!!!
Wer das auf irgendeine Art und Weise versucht zu erklären oder „ist ja nicht so schlimm“, sollte sich selber mal prüfen. Falls dafür kognitiver Arbeitsspeicher frei sein sollte. Zweifel sind diesbezüglich leider angebraucht.
Für die KSK Soldaten, die ihren Dienst auf der verfassungsrechtlichen Grundlage leisten, tut es mir leid.
@ Goaty:
Kein Verband der Bundeswehr steht in irgendeiner Traditionslinie zu einem Verband des 3. Reichs.
Dieses Thema wurde in diversen Traditionserlassen ausführlich geregelt. Einige Soldaten mögen sich selbst in solchen Traditionslinien sehen, aber das ist nicht „generell ein Problem der BW hier und dort“ sondern ein Problem dieser Individuen. Bitte diesen alten Kaffee nicht wieder aus der Mülltonne holen…
@ Landmatrose3000:
Volle Zustimmung. Es muss gelingen, dieses Problem und die damit verbundene öffentliche Wahrnehmung des KSK nachhaltig in den Griff zu bekommen!
Diverse, auch kurzfristige Kommandeurswechsel haben offensichtlich nicht gegriffen. Oder sich noch nicht ausgewirkt? Das kann man von außen nur schwer beurteilen. Und in der Tat hat nunmal kein militärischer Vorgesetzte Einfluss darauf, wie sich seine Soldaten im privaten Umfeld verhalten.
Ich hoffe jedenfalls für die vielen Kameraden, die als Vollprofis in ihrem Beruf und als gesetztestreue Mitbürger, jeden Tag ihren Dienst in Calw versehen, dass bei der Gegenüberstellung von militärischer Notwendig von Spezialkräften und möglichem gesellschaftlichem Schaden durch Straftaten Einzelner, dieser Verband nicht irgendwann in Frage gestellt wird…
Diese ganze Diskutiererei in diesem Forum ist doch in keiner Weise zielführend. Ich denke, alle hier wissen zu wenig Details, um sich in irgendeiner Weise ein Urteil zu erlauben. Wir haben ein grundsätzlich wirksames Dienst- und Strafrecht, das entsprechend gebildete Menschen zur Anwendung bringen – warum also wird sich hier mit persönlichen Meinungen derart ausgelassen? Lasst diese Menschen doch einfach ihren Job tun…
Kommt sowas beim KSK häufiger vor als in anderen Verbänden, oder Täuscht dass? Villeicht ziehen solche Eliteeinheiten auch grade Leute mit einer kruden Weltanschauung an.
@ Der Andreas sagt:
15.05.2020 um 9:14 Uhr
Ja, bei vielen Fällen ist das so … habe ich als ehrenamtlicher Richter selbst schon geurteilt.
Da geht es dann um Fälle, in denen ein Soldat meint, eine 7×65 als Andenken mit nach Hause zu nehmen.
Klar sagt jeder … das ist doch nicht so schlimm. Schlimm wird es erst, wenn dieses eine Geschoss z.B. Leuchtspurmunition ist, dann muss nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz verhandelt werden, d.h. auch es sitzen mind. 3 Richter auf der Richterbank. Da steht Freiheitsstrafe im Raum … bei einem Schuss!
In diesem Fall geht es aber offenbar um viel mehr; ein Richter hat einen Haftbefehl erlassen … das macht der ja auch nicht mal „ebenso“.
Ich hoffe, auch Sie erkennen ein wenig den Ernst der Lage.
@ LwFan
Ich denke Sie machen es sich zu einfach. Einfach mal zurücklehnen und sagen, lass mal die Verantwortlichen ihren Job machen ist zu wenig.
Dazu ist in den letzten Jahren zu viel von diesen Vorkommnissen insbesondere beim KSK vorgekommen. Da muss schon die Frage erlaubt sein, warum ist das KSK ein Hort von rechtsextremer Gesinnung ? Noch viel wichtiger ist allerdings die Frage, warum bekommen dies die zuständigen Vorgesetzten vor Ort nicht in den Griff in all den Jahren ?
Nachdem die KSK-Truppe so ein kleiner Haufen ist, in einer Kaserne stationiert, kennt nach ein paar Jahren Zugehörigkeit jeder den anderen. Deshalb ist es so schwer zu glauben, dass da im Kameraden- und Vorgesetztenkreis so eine extreme Gesinnung eines einzelnen Mitglieds nicht auffällt.
Nachdem aber auch hohe und höchste Vorgesetzte der KSK-Truppe ein Fall von Rechtsextremismus waren, scheint es mir bei dieser Truppe systemimmanent zu sein, dass die Vorgesetzten nicht so genau hinschauen weil sie teilweise die gleiche Gesinnung und Einstellung haben.
@angemon: Die BW hat keinen direkten Einfluß auf das Strafverfahren gegen den Kommandosoldaten mehr. Denn in Deutschland gibt es keine Militärgerichtsbarkeit, so daß nur noch die Justiz in Sachsen für den Fall zuständig ist. Da kann die BW keine Extrawurst für einen Kommandosoldaten verlangen und diese für Einsätze benötigen….. Zumal nach den Äußerungen der Verteidigungsministerin keine Rede nur von Arrest usw. sein kann und weil die BW für diesen Fall nicht mehr zuständig ist.
Zwar dürfte die BW eigene Wehrstrafgerichte nach Artikek 96 des Gundgesetzes errichten, aber nur für den Verteidigungsfall, für Soldaten an Bord von Kriegsschiffen auf See und für Soldaten in Auslandseinsätzen. Bisher hat aber der Bundesgesetzgeber von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch gemacht und da keine Rede davon ist, daß dieser Soldat im Auslandseinsatz war, wären Wehrstrafgerichte in diesem Fall nicht zuständig, selbst wenn diese existieren würden.
@all: Jedem seine Meinung, allerdings scheint mir hier zu schnell Verniedlichung und Verharmlosung unterstellt zu werden. Jahrzehntelang hat die BW bei rechtsradikalen Soldaten/Neonazis weggeschaut. Streit und Skandale gab es meist nur um Beerdigungen von hochrangigen oder hochdekurierten Wehrmachtssoldaten oder Kontakten der BW zu diesen. Seit Franco A und den entdeckten „Wehrmachtsdevotionalien“ in der BW scheint mir dies gekippt zu sein, in eine Hexenjagd die bekanntlich in dem Abhängen eines Fotos des Ex-Bundeskanzlers und Ex-Verteidigungsministers Helmut Schmidt und Spinddurchsuchungen durch Untergebene gipfelte! Deshalb gehört es zur Demokratie und den Rechten der Soldaten, sich jeden Fall genau anzuschauen. Und nicht vergessen, daß der MAD für viele BW-Skandale verantwortlich ist, z.B. die Affäre General Kießling, der vom MAD fälschlich beschuldigt wurde homosexuell zu sein.
Der Fall Franco A ist bis heute vom Gericht nicht verhandelt worden, obwohl die Anklage zugelassen wurde. Damit Ausgang offen.
Im konkreten Fall wissen wir bisher wenig. Ein gefundenes Sturmgewehr klingt für mich nicht viel. Aber natürlich kann man damit auch ein Attentat veranstalten. Den Plastiksprengstoff wird der Kommandosoldat nicht erklären können. Denn Plastiksprengstoff wird natürlich gerne von Terroristen verwendet. Damit ist es wahrscheinlich, daß der Kommandosoldat verurteilt werden wird und aus der BW entlassen wird, weil die Straferwartung über einem Jahr liegt. Aus dem Vorwurf der Fluchtgefahr, bei einem Kommandosoldaten, der nicht Vorbestraft sein dürfte und einen festen Job hat(vermutlich Beruufssoldat) kann vermutet werden, daß die Staatsanwaltschaft von einer Straferwartung von mehr als 2 Jahren ausgeht, also von einer Strafe die nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden kann.
Das Kriegswaffenkontrollgesetz sieht als Regelstrafe für den Besitz von Kriegswaffen eine Freiheitsstrafe ab einem Jahr vor, so daß es sich um um ein Verbrechen und nicht nur um ein Vergehen handelt. Deshalb muss der Soldat im Falle einer Verurteilung wahrscheinlich auch entlassen werden.
Aber trotzdem hat auch ein Rechtsextremist ein Recht auf ein faires Verfahren und dies ist hier – zumindest für das Disziplinarverfahren fraglich – nachdem die Verteidigungsministerin schon verkündet hat, daß er nie wieder eine Uniform wird tragen dürfen.
Rechtlich komme ich zum gleichen Ergebnis, aber in Deutschland gilt die Unschuldsvermutung, die unterlaufen wird, wenn Politiker vorab öffentlich das Urteil fällen. Wird sich dann ein Disziplinarvorgesetzter noch trauen, zu einem anderen Ergebnis als die Ministerin zu kommen?
@K.B.: Danke für den Hinweis auf das Urteil. Für mich juristisch nicht nachvollziehbar, wenn man für 55.000 Schuß Munition und eine verbotene Waffe nur eine Bewährungsstrafe von 1 Jahr und 9 Monaten erhält. Für mich spricht dieses Urteil dafür, daß es nicht die BW ist, die auf dem rechten Auge blind ist, sondern dafür, daß die Blindheit gegen Rechts eher bei Polizei und Gerichten zu suchen ist.
Dante sagt:
15.05.2020 um 12:02 Uhr
„Kommt sowas beim KSK häufiger vor als in anderen Verbänden, oder Täuscht dass? Villeicht ziehen solche Eliteeinheiten auch grade Leute mit einer kruden Weltanschauung an.“
Ganz sicher ist das so. Und es ist auch beabsichtigt einen speziellen Typen Soldaten zu finden. Nun braucht man zur Auswahl und Führung dieser Einheiten ein extrem gutes Auge, damit die Zahl der Verhaltensauffälligen möglichst niedrig bleibt. Man kann sich ja mal selber überlegen, wie man Spezialkräfte aufstellen könnte, wenn man den eigenen Anspruch hat, niemand könne ihm gesinnungstechnisch durchrutschen.
„Kommt sowas beim KSK häufiger vor als in anderen Verbänden, oder Täuscht dass? Villeicht ziehen solche Eliteeinheiten auch grade Leute mit einer kruden Weltanschauung an.“
Ist die Weltanschauung des OStFw denn ermittelt und veröffentlich?
Es kam mir mal so in den Sinn, ob sich (einige) Soldaten des KSK sich als Nachfolger der Division Brandenburg sehen könnten. Aber da könnte auch die Fantasie mit mir durchgegangen sein.
@Goaty
Pauschaler Unsinn mit dem üblichen reflexhaften Bezug zum NS.
Der persönliche oder ggf. auch dienstliche Bezug zu Verbänden oder Personen der Wehrmacht macht einen nicht zum rechtsextremistischen Feind der Bundesrepublik. Zumal im konkreten Fall noch gar nicht klar ist, wozu der Mann das gehortet hat.
Aber in einem Land – ohne hier das BAMAD angreifen zu wollen – in dem Sachbeschädigung bei AfD-Büros durch den Verfassungsschutz unter Rechtsextremismus gelistet werden, weil dort Hakenkreuze an die Wand geschmiert wurden, bleibe ich beim Erklingen des Rechtsextremismusalarmhorns gelassen.
Gut war: Waffen und Sprengstoff sichergestellt!
Einige vergessen hier elementare Dinge.
1) Soldaten sind Bürger in Uniform und unterliegen den Selben Normen wie jeder Bürger. Das ist unser Grundgesetz und alle darauf beruhenden Gesetze und Verordnungen. Kriegswaffenkontrollgesetz, Waffengesetz, Sprengstoffgesetz und dem Strafgesetzbuch…. ect. ect. ect….
2) Untersuchungshaft ist eine fast extreme Maßnahme, die von Gerichten nur unter sehr engen Grenzen verhängt werden darf und kann.
Dafür muss der Untersuchungsrichter zum einen einen hinreichenden Tatverdacht sehen. Geständnis, auf frischer Tat gefasst oder so hinreichende Indizien Beweise die eine Verurteilung sehr wahrscheinlich machen.
Außerdem muss Flucht und oder Verdunklungsgefahr bestehen oder die Gefahr einer Tatausführung gegeben sein.
Z.B.
Täter gibt bei der Vernehmung an… Ich setz mich morgen in den Flieger in die DomRep.
-Fluchtgefahr, U-Haft
Dem Tatverdächtigen kann z.b. durch Überwachungsmaßnahmen belegt werden daß er Beweise oder Zeugen bei Seite schaffen könnte. Gerne genommen bei Prozessen der Organisierten Kriminalität.
-Verdunklungsgefahr, U-Haft
Die zu erwartende Haftstrafe ist so hoch das von vornherein eine Fluchtgefahr angenommen wird. Der Mörder der bei seiner Tat gefilmt wurde wird wahrscheinlich sein Glück versuchen und Untertauchen. Die Flucht an sich ist ja Straffrei.
-Fluchtgefahr, U-Haft
3) die Maßnahme U-Haft ist immer nur das letzte Mittel. Jeder Richter weiß, der U-Häftling hat enorme Nachteile zu erleiden. Job Verlust, unter Umständen Verlust der Wohnung, soziale Sickmatisierung (Knastie). Das wird immer in die Waagschale geworfen wenn eine solche Maßnahme vollzogen wird. Jeder Richter weiß auch das U-Haft regelmäßig durch Haftbeschwerde und Haftprüfung von anderen Kammern und Gerichten überprüft werden können und werden.
3) in diesem Fall ist wenig bekannt und es wird viel spekuliert. Die gefundenen Gegenstände scheinen aber die U-Haft zu rechtfertigen.
Wenn der Soldat verurteilt wird muss er die Konsequenzen Tragen…. Haft, Entlassung, Verlust des Versorgungsanspruchs, Verlust des Dienstgrades ect.
NIEMAND STEHT ÜBER DEM GESETZ! IHM ALLEIN SIND WIR, DAS VOLK ALS SOVEREIGN DES STAATES, UNTERTAN!
Ohne etwas zu verharmlosen. Momentan geht es um dem Verstoß gegen das Kriegswaffengesetz und nicht um Weltanschauung. Ich will nichts relativieren aber dass sind dennoch 2 verschiedene Dinge. Ich denke Amokphantasien darf man haben, solange sie brav im Kopf bleiben.
SPON berichtet, dass Philipp Sch. (um den es hier geht) Teilnehmer der „Schweinkopf-Party“ inklusive Hitlergruß war. Der MAD hatte jedoch danach lange Schwierigkeiten den Verdacht zu erhärten und ihn als Rechtsextremen zu enttarnen. Im Garten gefunden wurden „Pakete mit Plastiksprengstoff“ die teilweise aus Beständen der Bundeswehr stammen. Die Haft wird mit Flucht- und Verdunkelungsgefahr aufgrund seiner Spezialausbildung begründet.
@Georg … „Nachdem aber auch hohe und höchste Vorgesetzte der KSK-Truppe ein Fall von Rechtsextremismus waren, scheint es mir bei dieser Truppe systemimmanent zu sein, dass die Vorgesetzten nicht so genau hinschauen weil sie teilweise die gleiche Gesinnung und Einstellung haben.“
Da wird das Eis aber dünn. Ich empfinde es als wenig anständig, derart diffamierend und pauschalisierend über Soldaten zu urteilen, die mit sehr hohem persönlichem Einsatz und sehr hohem persönlichen Risiko ihren Dienst für unser Land verrichten. Ich würde mir nicht anmaßen, solcherart über Angehörige eines Verbandes zu urteilen – ich kenne die Menschen nicht, die darin Dienst tun.
Ich vermute, dass gerade in einem Verband wie dem KSK „genau hingeschaut“ wird, und mich würde es wundern, wenn die dortigen Vorgesetzten willentlich Pflichtverletzungen begehen würden. Immerhin hat man sehr intensiven und andauernden persönlichen Kontakt.
Nun scheint es so zu sein, dass hier ein Angehöriger des KSK Straftaten begangen hat. Dafür wird er, wenn sie ihm nachzuweisen sind, sicherlich verurteilt werden. Dass er bereits seit fast 3 Jahren auf dem Radar des MAD wegen seiner möglichen Nähe zu rechtsextremistischen Bestrebungen war, spricht eben dafür, dass genau hingeschaut wurde.
@Ottone Nun gut. Schweinskopfparty und Hitlergruß ist natürlich als Gesamtpaket noch was anderes. Wir werden sehen….
@Landmatrose3000: „…um die Frequenz dieser Fälle nachhaltig zu senken…“
Ich meine, andersherum wird ein Schuh draus. Die Fälle und ihre Anzahl sind fix. Die Frage ist, wie lange sie unentdeckt bleiben. Daher wünsche ich mir bezüglich bekannt werdenden Fällen dieser Art ehrlich eher eine Steigerung, weil das dann bedeutet, dass weniger von diesen Typen unerkannt in der Truppe verbleiben.
@all
Ich kann @ Thomas Becker nur beipflichten!
Es ist unerhört was in Teilen hier geschrieben wird!
Das ist zutiefst respektlos und unehrenhaft gegenüber den Kameraden im KSK.
Natürlich ist der Fund von Sprengstoff und einem Sturmgewehr eine schwerwiegende und äußerst bedenkliche Tat.
Deshalb aber einen Verband wie das KSK unter Generalverdacht zu nehmen geht zu weit.
Hier gab es in der Vergangenheit einzelne die mit ihrem Handeln dazu beigetragen haben das es den Anschein erweckt im KSK gäbe es ein Haltungsproblem / Führungsproblem.
Die Häufigkeit an Meldungen in den zurückliegenden
3 Jahren trägt dazu bei, dennoch darf man sicher sein das es sich um einige wenige handelt.
Der MAD ermittelt seid der bekannten Verabschiedung eines Kp Chefs und dem Franco.A / Uniter Skandal.
Hierbei scheint es nun Ergebnisse zu geben die dann letztendlich zu solchen Offenlegung führen.
Das ist gut so!
Dennoch bin ich fest davon überzeugt das 99,9% der im KSK dienenden Soldaten mit beiden Beinen und fest verankert auf der FDGO stehen.
Die Berührungspunkte die ich im Einsatz oder bei Übungen mit Angehörigen des KSK hatte waren stets positiv und beeindruckend.
Hervorragende Soldaten, Vollprofis… so wie viele in der gesamten Truppe.
Einem Menschen kann man nicht in den Kopf schauen, umso schlimmer ist es wenn dann trotzdem solche Dinge passieren.
Mit Sicherheit wird man im Bereich des PWT und der Psychologen versuchen solche Anwärter herauszufiltern, das es nicht immer gelingt sieht man aktuell.
Auch die Führung wird auf allen Ebenen prüfen und Maßnahmen ergreifen.. so wie das in jedem Verband der BW getan werden würde.
Dem Kommando bleibt zu wünschen das es sich von solchen Soldaten befreien kann,und die notwendigen Maßnahmen getroffen werden um in Zukunft von solch negativen Schlagzeilen verschont zu bleiben.
Die Bundeswehr und die Bundesrepublik Deutschland braucht einen einsatzbereiten Spezialkräfte Verband wie das KSK. Es muss alles getan werden um solch einen Schaden in der Zukunft abzuwenden, für die BW und im besonderen für die Männer und Frauen die im Kommando einen tadellosen Dienst verrichten.
@ Thomas Becker sagt:
15.05.2020 um 15:37 Uhr
Sie haben sicher recht, dass es unredlich ist nun alle Soldaten des KSK pauschal in ein schlechtes Licht zu rücken.
Dafür spricht auch, das der MAD offensichtlich 3 Jahre lang auch das Umfeld, des nun in Haft genommenen, sehr beleuchtet hat;
eben gerade das dienstliche Umfeld. Von weiteren Verhaftungen von Soldaten in diesem Zusammenhang, ist m.E. nichts bekannt. Somit
wäre auch ich vorsichtig, von einem strukturellen Problem beim KSK zu sprechen.
@Edgar Lefgrün sagt:
15.05.2020 um 14:21 Uhr
„Kommt sowas beim KSK häufiger vor als in anderen Verbänden, oder Täuscht dass? Villeicht ziehen solche Eliteeinheiten auch grade Leute mit einer kruden Weltanschauung an.“
Ist die Weltanschauung des OStFw denn ermittelt und veröffentlich?
Es kam mir mal so in den Sinn, ob sich (einige) Soldaten des KSK sich als Nachfolger der Division Brandenburg sehen könnten. Aber da könnte auch die Fantasie mit mir durchgegangen sein.
„Ex-KSK-Chef lobt NS-Spezialeinheit als Vorbild
Ein Buch mit dem Titel „Geheime Krieger“, das gleich zwei deutsche Eliteeinheiten in Verruf bringt, alarmiert Berliner Verteidigungspolitiker. Darin loben der ehemalige KSK-Chef Günzel und der legendäre GSG-9-Gründer Wegener eine berüchtigte NS-Spezialtruppe als Vorbild.
[Im Unterschied zu manchen „privaten Foren“ muss ich hier auf das Urheberrecht achten; und die zitierte Länge schlägt die als Zitat mögliche schon. Aber das macht nichts, mit ein bisschen Mühe findet man auch Online die zitierte Spiegel-Geschichte von 2007:
https://www.spiegel.de/politik/deutschland/bundeswehr-elitetruppen-ex-ksk-chef-lobt-ns-spezialeinheit-als-vorbild-a-468421.html
T.W.]
@ Thomas Becker
siehe: https://augengeradeaus.net/2020/05/polizei-findet-waffenversteck-bei-ksk-soldaten/#comment-343556
Da gibt es nichts zu beschönigen ! Die Verhältnisse beim KSK über die Jahre hinweg sind alle amtlich bestätigt durch Ermittlungsakten in den betroffenen Fällen.
Schlagzeile zu General Günzel: „Ex-KSK-Chef lobt NS-Spezialeinheit als Vorbild“
siehe: https://www.spiegel.de/politik/deutschland/bundeswehr-elitetruppen-ex-ksk-chef-lobt-ns-spezialeinheit-als-vorbild-a-468421.html
Leid tun mir nur alle anständigen Soldaten des KSK, die unter schwersten Bedingungen ihren Dienst verrichten. Ihnen kann man nur raten, solche Fälle wie jetzt bei dem OStFw nicht mehr aus falsch verstandener Kameradschaft durchgehen zu lassen.
[Ja, jetzt ist diese Spiegel-Geschichte hier bislang 3x verlinkt. Verleiht das einem Argument mehr Nachdruck, oder wie ist das gemeint? T.W.]
Ich möchte mich nicht in die inhaltliche Diskussion über einen angeblich braunen Sumpf im KSK einschalten, dazu habe bereits mehrere Kommentatoren alles notwendige über Kameradschaft und Spekulation gesagt.
Wie immer in solchen Fällen mahne ich dazu erst die abschließenden Entscheidungen der Gerichte und der Diszplinarvorgesetzten abzuwarten, bevor man über einzelne Personen ein persönliches Urteil abgibt und rate zudem dazu nicht vom Einzelfall auf das Allgemeine zu schließen. Jeder der auch nur eine Grundvorlesung in Wissenschaftstheorie belegt hat weiß, dass Induktion multiple Probleme mit sich bringt.
Ich möchte aber kurz auf die Günzel-und-Brandenburger Geschichte eingehen.
Ich bezweifle, dass sie sich diese als Beleg für einen braunen Sumpf im KSK eignet.
Zum einen stellt sich die Frage, ob eine Aussage eines lange (!) ehemaligen Kommandeurs (der übrigens auch kein Kommandooffizier von der Ausbildung und Prägung her war, weil es das damals in der Bundeswehr noch nicht gab) repräsentativ für einen heutigen Verband sein kann. Wobei ich zugestehen muss, dass die Kameraden die ich kenne, die unter ihm gedient haben, ihn hoher soldatischer Achtung halten.
Viel wichtiger ist aber der Punkt, dass die Geschichte gar nichts mit politischer Positionierung und FDGO zu tun hat, sondern mit Traditionsverständnis.
Nun mag man die damaligen Aussagen des Gen. Günzel umgänglich oder teilweise ablehnen oder auch nicht, aber es ist so oder so keine Frage der FDGO und eines angeblichen braunen Sumpfs.
Wer FDGO und militärisches Traditionsverständnis gleichsetzt, dem rate ich dringend zum Studium der einschlägigen Urteile des BVerfG. Das ist diesbezüglich SEHR eindeutig.
Ich schlage daher vor, dass man wieder auf den anhängigen Fall zurück kommt.
Es geht hier um einen KdoFw, dem StraftatEn vorgeworfen werden, die Zweifel an seiner Eignung zum Vorgesetzten aufkommen lassen und bei dem außerdem Zweifel an seiner Verfassungstreue bestehen. Ob eine oder beides richtig ist und/oder ob beide Dinge mit einander in Verbindung stehen werden die Ermittlungen der nächsten Wochen und Monate zeigen.
*umfänglich
*Straftaten
@Georg heute 13:47 Uhr
Ich glaube, Sie haben weder mein Petitum noch gewisse rechtsstaatliche Prinzipien wirklich verinnerlicht.
1. In einem Rechtsstaat wie dem unseren gilt jede(r) Beschuldigte so lange als unschuldig, bis ihre/seine Schuld von einer dazu bestimmten Instanz, in der Regel von einem Gericht, festgestellt wurde.
2. Diese Instanzen stellen die Schuld u.a. auf Basis von Ermittlungsergebnissen von Polizei, Staatsanwaltschaft, Wehrdisziplinaranwaltschaft etc. in einem vorgegebenen Prozedere, z.B. Strafprozessordnung oder Wehrdisziplinarordnung fest, insbesondere hat die/der Beschuldigte das Recht, sich zu den Vorwürfen zu äußern, bis hin zum „letzten Wort“.
Was hat es also bitte mit „Zurücklehnen“ zu tun, wenn ich einfach nur daran plädiere, erst einmal die rechtsstaatlichen Prinzipien anzuwenden und vielleicht dann seine eigene Meinung dazu kundzutun? Ich kann zu der Sache nur sagen, dass dies (mal wieder) ein schwerer Vorwurf, ja Verdacht gegen einen Angehörigen der Bundeswehr ist, der unbedingt aufgeklärt und ggfs. auch hart geahndet werden muss. Aber das ist Aufgabe der schon genannten entsprechend gebildeten Menschen.
Also nicht nur ein Verbrecher, sondern auch noch inkompetent…
@LwFan
So sehr ich Ihnen Recht gebe, dass der Unschuldsvermutung in Deutschland wieder mehr Geltung verschafft werden muss (gerade wenn Aussage gegen Aussage steht), so wenig unmoralisch handelt doch, wer jemanden, der praktisch auf frischer Tat ertappt wurde, als schuldig ansieht. (Für diese Person würde die Unschuldsvermutung formell ebenso weiter gelten.)
@Mark C.
Obwohl ich dem Tenor Ihrer Aussage zustimme: Es gibt trotzdem gute Gründe für eine separate Militärgerichtsbarkeit, und sei sie mit zivilen Richtern besetzt. Die Einrichtung eines ständigen eigenen Gerichtszweiges analog zu Strafgerichtsbarkeit, Finanzgerichtsbarkeit usw. wäre durchaus angebracht und sehr im Interesse der Soldaten.
[Ehe sich der OT verselbständigt: Nein, dieser Thread dient nicht der Debatte über den Wunsch nach Einführung einer Militärgerichtsbarkeit, damit hat sich dieses Thema hier erledigt. T.W.]
„Zum einen stellt sich die Frage, ob eine Aussage eines lange (!) ehemaligen Kommandeurs (der übrigens auch kein Kommandooffizier von der Ausbildung und Prägung her war, weil es das damals in der Bundeswehr noch nicht gab) repräsentativ für einen heutigen Verband sein kann.“
Man darf nicht vergessen, dass Günzel auch erst 17 Jahre weg ist vom KSK und bis der letzte seiner Untergebenen weg ist, vergeht eine Zeit.
Gleichzeitig prägen diese falsch geprägten Soldaten auch wieder die neuen KSK Soldaten nach seinem Abgang.
Natürlich sind das nur wenige im Vergleich zur Gesamtzahl der Soldaten im Verband – mit 0,01 % (100 % minus 99,9 %) wäre ich aber vorsichtig, denn dann wären es nur 10 bei 1000 Soldaten und das erscheint mir doch zu wenig für die Menge an Meldungen der letzten Jahre.
Gerade der Gründungskommandeur kann vieles richtig, aber auch vieles falsch machen.
In Bezug auf Ausbildung, Organisation usw. hat er wahrscheinlich vieles, vielleicht sogar alles richtig gemacht.
In Bezug auf Korpsgeist und Selbstverständnis des Verbandes hat er wahrscheinlich vieles nicht richtig gemacht.
Und ja, das kann man trennen.
Fakt ist:
Das gesamte KSK mit allen Soldaten pauschal zu verurteilen ist nicht gerecht.
Fakt ist auch:
Wie viele ähnliche Meldungen gab es bei den Feldjägern in den letzten Jahren?
Das Fazit kann man sich dann selbst ziehen nach Beantwortung dieser Frage.
Zum Thema KSK ist IMHO hier alles gesagt – ich erlaube mir jedoch eine kurze Bemerkung zu General a.D. Günzel, da er hier nun schon mehrfach erwähnt wurde (in der Hoffnung, das ist nicht zu sehr OT).
Ich weiß nicht, wie er als Kommandeur der KSK gewirkt hat; ich hatte allerdings 2 Jahre unter ihm gedient als er Kdr der PzGrenBrig 37 war. Bedingt durch meine Funktion im Stab des PzArtBtl und in der Offiziersgesellschaft gab es einige Kontakte … ich erlebte ihn als sehr „knackigen“ Kommandeur der alten Schule, sehr geradeaus, sehr überlegt, der den Kampf als originären Auftrag seiner Soldaten sehr ernst genommen hat. Gerne unbequem, gerne kantig – und weiß Gott mit beiden Beinen auf dem Boden des Grundgesetzes stehend. Zweifellos hat er eine sehr „kampforientierte“ Auffassung zu Traditionsthemen gehabt, die war allerdings bis in den 90er Jahren weit verbreitet, wenn auch die meisten Offiziere selten auf den Gedanken gekommen sind das öffentlich und so offensiv zu vertreten, wie der General a.D. Günzel dies hin und wieder tat.
Derartige Äußerungen zum Anlass zu nehmen, General a.D. Günzel rechtsextreme Haltungen oder eine Sympathie für das Dritte Reich zu unterstellen, ist in meinen Augen abwegig und ehrenrührig.
@ Georg 15.05.2020 um 19:43 Uhr:
„Leid tun mir nur alle anständigen Soldaten des KSK, die unter schwersten Bedingungen ihren Dienst verrichten. Ihnen kann man nur raten, solche Fälle wie jetzt bei dem OStFw nicht mehr aus falsch verstandener Kameradschaft durchgehen zu lassen.“
Zustimmung.
Einen personellen Umbau des KSK sehe ich als notwendig an. Der MAD legt ja nicht aus einer Laune heraus den Arbeitsschwerpunkt auf das KSK. Und um hier eine Kulturänderung einzuleiten, müssen auch „Verdachtsfälle“ mindestens in andere Einheiten versetzt werden.
Ja, das wird zu einer militärischen Schwächung führen. Diese ist hinzunehmen.
Die Frage für politische wie militärische Führung ist, wie man die notwendigen Änderungen im KSK begleiten und die anständigen Kameraden bei diesem Weg unterstützen kann. Wie kann man die besondere Form der Kameradschaft in den Spezialkräften am Leben erhalten und positiv ausrichten, wenn gleichzeitig langjährige „gute Kameraden“ reihenweise entfernt werden? Und wie verhindert man, dass die Wagenburgmentalität voll zuschlägt?
Ich bin mir sicher, dass es genügend schweigende KSK-Angehörige gibt, die aufatmen, weil es jetzt den Nazis in ihrer Einheit an den Kragen geht.
@Metallkopf 15.05.2020 um 16:37 Uhr
„Daher wünsche ich mir bezüglich bekannt werdenden Fällen dieser Art ehrlich eher eine Steigerung, weil das dann bedeutet, dass weniger von diesen Typen unerkannt in der Truppe verbleiben.“
+1
@LwFan:
Die Aufklärung „ist Aufgabe der schon genannten entsprechend gebildeten Menschen.“
1. Dann lesen Sie bitte nochmal den Link zum Nordkreuz-Verfahren und der fragwürdigen juristischen Aufarbeitung, die nur ans Licht gekommen ist, weil taz-Jounalisten den Prozess komplett verfolgt haben.
2. Warum sollte Georg sich einer politischen und inhaltlichen Bewertung enthalten, die ja unabhängig von der juristischen Fragestellung nach persönlicher Schuld erfolgt?
@alle:
Hatten wir hier schon den Fall von KSK-Hauptmann Danieil K., der OTL Jürgen Rose (Darmstädter Signal) mit „Zerschlagung im Schwerpunkt“ drohte und dafür nur eine einfache Disziplinarmaßnahme erhielt?
Bericht der SZ: https://www.sueddeutsche.de/politik/ksk-offizier-droht-kritischem-kameraden-mobbing-in-der-bundeswehr-1.271427
Der Brief im Wortlaut: https://www.lebenshaus-alb.de/magazin/004966.html
@ Thomas Becker
Zitat: „Derartige Äußerungen zum Anlass zu nehmen, General a.D. Günzel rechtsextreme Haltungen oder eine Sympathie für das Dritte Reich zu unterstellen, ist in meinen Augen abwegig und ehrenrührig.“
Ich möchte nicht ihre persönliche Erinnerungen an den General a.D. Günzel zerstören. Er mag ein guter Vorgesetzter gewesen sein.
Trotzdem war er rechtsradikal und hat dies nach seiner vorzeitigen Pensionierung in Vorträgen vor NPD-nahen Organisationen auch offen gezeigt.
siehe: https://de.wikipedia.org/wiki/Reinhard_G%C3%BCnzel
Die Affäre Hohmann, bei dem er nach einer antisemitschen Rede des damaligen CDU-Abgeordnenten und heutigen AFD-Abgeordneten Hohmann ihn in seiner Haltung in einem Schreiben mit offiziellen KSK-Briefkopf offen gelobt hat, spricht auch Bände.
siehe: https://de.wikipedia.org/wiki/Hohmann-Aff%C3%A4re
Also ihre Schilderung des nationalkonservativen, vorbildlichen „knackigen Kommandeurs“ überzeugt mich nicht. Er ist ein Sympathisant der rechtsextremen Ideologie und ich kann mir nicht vorstellen, dass diese Einstellung bei der Führung des im Aufbau gewesenen „Kommando Spezialkräfte“ der Bw keine Rolle gespielt hat.
Egal wie, eine Häufung der Fälle des Rechtsradikalismus kann man rein objektiv (zahlenmäßig) beim KSK gegenüber der restlichen Bw feststellen !
@ K.B.
Der von ihnen benannte Hauptmann ist mittlerweile Stabsoffizier und gegen ihn wird wohl erneut wegen Verdachtes möglicher rechtsextremistischer Bestrebungen ermittelt. Der Soldat steht vermutlich im Verdacht entsprechende Inhalte in sozialen Medien verbreitet zu haben. Die Ermittlungen führt u.a. der MAD.
Neben Kompaniechef Pascal D., ebenfalls ein Stabsoffzier, der zweite Falle bei Stabsoffizieren. Das Daniel K. zum zweiten Mal in diesem Umfeld auffällt (als Hauptmann und dann wieder als Stabsoffizier) und wir nun schon von zwei Stabsoffizieren, möglicherweise in Führungverwendungen sprechen, das sollte alle Alarmglocken klingeln lassen.
Wieviel Fälle gibt es eigentlich insgesamt? Macht außer dem MAD überhaupt jemand was. Politische Bildung, Innere Führung, Ausbildung, Erziehung, Dienstaufsicht, Kontrolle, alles Erfordernisse in unserer Bundeswehr. Was passiert eigentlich im KSK? Sicher eine besondere Einheit, spezielle Aufträge. Doch allein 2 Stabsoffiziere im Zentrum des Geschehens. Legen wir doch mal alles hier bekannte nebeneinander und reihen es in zeitlicher Folge ein. Fällt uns da nichts auf?
@Thomas Becker
„Ich weiß nicht, wie er als Kommandeur der KSK gewirkt hat; ich hatte allerdings …“
Hören Sie auf Günzel hier zu verteidigen.
Einfach mal recherchieren was zu seinem vorzeitigem Ruhestand führte und was er danach alles schönes gemacht hat.
Schlimm wäre es, wenn auch nur ein paar weitere Stabsoffiziere im KSK ähnlich dachten wie Günzel damals.
Jeder der hier behauptet die Bundeswehr oder im speziellen das KSK haben ein Führungsproblem, weil die Chefs und Kommandeure nicht in der Lage oder gewillt sind gegen „rechte Machenschaften“ in ihren Reihen vorzugehen, sollte sich folgender Tatsachen bewusst werden.
Da ermittelt ein Geheimdienst, mit all seinen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln (V-Männer, Abhörmaßnahmen,…) seit drei Jahren mit einer eigens dafür aufgestellten Taskforce und unter höchster politischer Beobachtung. Und was ist das Resultat, man schafft es ein Verbrechen aufzudecken aber nicht einen Verdacht zu belegen, dass ein Soldat so weit rechts ist, dass er außerhalb des Verfassungsbogens steht (siehe SPON Artikel von gestern).
Wenn man sich das mal verinnerlicht, was da an Anstrengungen unternommen werden und am Ende kommt dieses Ergebnis bei raus, kann man da noch allen Ernstes irgendeinem Disziplinarvorgesetzten vorwerfen er hätte da seinen Laden nicht unter Kontrolle (wenn man sich im Vergleich anschaut welche Mittel Ihm zur Verfügung stehen (Zeit, Manpower und Rechte). Vielleicht sollte man also nicht vorschnell mit dem Finger auf Chefs und Kommandeure zeigen, wenn mal wieder irgendwo ein Fall auftaucht.
Die zweite Conclusio die man aus diesem und ähnlich gelagerten Fällen der jüngsten Vergangenheit ziehen kann ist, dass rechts nicht gleich rechts ist, sprich dass man auch innerhalb der FDGO rechts sein kann. Die Grenze wann man zu weit rechts sein könnte wird jeder für sich sicherlich anders bewerten, dies sind jedoch am Ende nur persönliche Meinungen und in einem Rechtsstaat werden Grenzen durch Gesetzte gesetzt und mittels Gerichte überprüft und nur das zählt am Ende. Und die Realität ist neunmal, dass nicht jeder der vom Verfassungsschutz und Co. beobachtet wird sich am Ende auch jenseits der FDGO aufhält. Dies gilt für rechts wie links.
Jetzt sind wir also schon nicht mehr bei der Frage hinsichtlich von Fakten den OStFw betreffend oder hinsichtlich Spekulationen über die Geisteshaltung von Angehörigen des heutigen KSK, nein, jetzt spekulieren wir also schon über was Gen Günzel vor 17 Jahren in seinen drei Jahren als dritter Kommandeur des KSK für eine Geisteshaltung hatte und was diese damalige Geisteshaltung für Auswirkungen auf die heutigen Angehörigen des KSK hat.
Pffff
@Georg sagt: 16.05.2020 um 9:05 Uhr
„ Egal wie, eine Häufung der Fälle des Rechtsradikalismus kann man rein objektiv (zahlenmäßig) beim KSK gegenüber der restlichen Bw feststellen !“
Da wäre ich sehr zurückhaltend mit diesen Folgerungen. Aufgrund der geringen Fallzahl des KSK und der möglicherweise hohen Dunkelziffer (in beiden Personengruppen) lassen sich statistische Ableitungen vermutlich nicht valide treffen.
Weder in die eine noch in die andere Richtung.
Sicher ist nur, dass jeder Radikale einer zu viel ist. Egal ob im KSK oder in der Bundeswehr. Aber das ist glaube ich eine Binse…