Neues Sturmgewehr: Heckler&Koch verlangt Änderung der Ausschreibung (Nachtrag: Firmensprecher)
Der jahrelange Streit um die Standardwaffe der Bundeswehr, das zur Ausmusterung anstehende Sturmgewehr G36 und die Suche nach einem Nachfolger, bekommt eine neue Wendung: In einem ungewöhnlichen Schritt hat der Oberndorfer Hersteller Heckler&Koch, der sich an der Ausschreibung für das neue Sturmgewehr beteiligt, direkt bei Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen interveniert, wie die Welt am Sonntag (WamS) berichtet.
In einem elfseitigen Schreiben beklagt das Unternehmen, die Anforderungen an eine neue Waffe seien nicht mit dem kleineren Kaliber des G36 zu erfüllen, sondern nur mit dem größeren Kaliber des früheren Sturmgewehrs G3. Darüber hinaus seien die Kriterien für die neue Waffe an einem Präzisionsgewehr orientiert und nicht an einer Standardwaffe für die Truppe.
In dem Schreiben umgeht das Unternehmen praktisch das laufende Ausschreibungsverfahren und fordert Änderungen an den Ausschreibungsbedingungen, berichtet das Blatt (Link aus bekannten Gründen nicht; die dpa-Meldung dazu hier). Das Ministerium bestätigte lediglich, dass das Schreiben von Heckler&Koch eingegangen sei, wollte aber zu den Details nicht Stellung nehmen.
Nachtrag: Das Unternehmen meldete sich am Montag mit dieser Stellungnahme:
Mit Blick auf die Ausschreibung „Nachfolge Gewehr G36“ sind wir unserer Verpflichtung als Fachfirma nachgekommen, unseren Kunden kompetent und umfassend bei der Auswahl des neu zu beschaffenden Standardgewehrs zu beraten.
Ziel dieser technischen Information ist es, dass für die Soldatinnen und Soldaten eine überlegene Standardwaffe zur erfolgreichen Durchführung ihres Auftrages für alle realistischen Einsatzszenarien beschafft werden kann.
Darüber hinaus ist unser Schreiben an die Bundesministerin der Verteidigung von uns nicht weiter zu kommentieren.
Im Oktober vergangenen Jahres war bekannt geworden, dass sich die Suche nach einem neuen Sturmgewehr für die Bundeswehr verzögert, weil alle bis dahin angebotenen Waffen den Anforderungen nicht entsprochen hätten. Zudem seien nur Waffen im kleineren NATO-Kaliber 5,56mm angeboten worden, wie es mit dem G36 genutzt werde. Für das größere Kaliber 7,62mm, wie es zuvor mit der früheren Standardwaffe G3 genutzt wurde, habe es keine Angebote gegeben.
In der Ausschreibung des Bundesamtes für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) vom April 2017 ist kein Kaliber vorgegeben. Von der Leyen hatte nach bekanntgewordenen Problemen mit dem G36 als bisheriger Standardwaffe erklärt, dieses Gewehr habe in seiner jetzigen Konstruktion keine Zukunft in der Bundeswehr, und den Beschaffungsprozess für ein neues Sturmgewehr angestoßen. Allerdings war das 1995 in die Bundeswehr eingeführte Gewehr ohnehin für eine Nutzungsdauer von 20 Jahren ausgelegt, so dass die Suche nach einem Nachfolger auch ohne die – lange umstrittenen – technischen Probleme hätte begonnen werden müssen.
Laut WamS beklagte das Unternehmen in seinem Schreiben vom 12. April, dass die Anforderungen an das Gewicht von Waffe (3,6 Kilogramm) und leerem Magazin (160 Gramm) nur mit dem kleineren Kaliber 5,56mm zu erfüllen sei – zugleich aber die Anforderungen an die Wirksamkeit und Präzision nur mit dem größeren Kaliber. Das wiederum sei bei dem erwarteten Gewicht nicht möglich, wäre aber schon bei einigen 100 Gramm mehr Waffengewicht problemlos zu realisieren. Die Ministerin solle deshalb die Anforderungen der laufenden Ausschreibung überdenken.
Das BAAINBw kam laut WamS-Bericht in einer Stellungnahme für das Ministerium zu der Einschätzung, es sei sehr problematisch, dass das Unternehmen seine Forderungen außerhalb des Vergabeprozesses geäußert habe. Damit werde einem Konkurrenten der Weg eines Nachprüfungsverfahrens ermöglicht – was für Heckler&Koch das Risiko eines Ausschlusses vom Vergabeverfahren bedeute.
Offiziell hat das Verteidigungsministerium bisher nicht bekannt gegeben, welche Unternehmen sich um den Auftrag für die neue Standardwaffe der Bundeswehr bewerben. Neben Heckler&Koch gilt das Thüringer Unternehmen Haenel als weiterer Bewerber. Die Waffenhersteller SigSauer und eine Kooperation von Rheinmetall mit dem österreichischen Unternehmen Steyr-Mannlicher hatten ihre Beteiligung an dem Projekt zurückgezogen.
(Archivbild: German soldiers of 12th Armored Brigade, 10th Panzer Division prepare to clear a room while conducting urban operation training during exercise Saber Junction 16 at the U.S. Army’s Joint Multinational Readiness Center in Hohenfels, Germany, March 31, 2016 – U.S. Army photo by Spc. Lloyd Villanueva)
Alleine die Tatsache, dass unser größter angrenzender Verbünderer das HK 416 gewählt hat müsste für eine Begründung zur Entscheidung genügen.
Gemeinsam im Einsatz mit unterschiedlichen Ordonanzwaffe sollte dort wo es Sinn macht vermieden werden.
https://augengeradeaus.net/2016/09/frankreich-waehlt-hk416-von-hecklerkoch-als-neues-sturmgewehr/
Das zieht dann als Begründung, wenn man in Sachen Nachschub so weit zusammengewachsen ist, dass man im Einsatz tatsächlich auf die Ersatzteilvorräte des Partners zugreifen kann.
Momentan dürften da die jeweiligen Nachschieber abseits der Spezialkräfte eher wahlweise Schaum vorm Mund oder Schlaganfälle bekommen ;)
Und davor steht ganz grundsätzlich die Frage, ob das überhaupt eine gute Entscheidung war oder ob man das nicht aus irgendwelchen Gründen anders sieht.
Nicht dass das HK416 eine schlechte Waffe oder eine schlechte Wahl wäre, aber die gleichen Waffen zu haben muss im Zweifelsfall zurückstehen, wenn man z.B. gute taktische/taktikkulturelle, technische oder ergonomische Gründe für eine andere Wahl hat.
Womit wir wieder bei meiner früheren Aussage wären: Wenn man hinsichtlich derart kleinteiliger Aspekte eine so entschiedene Meinung hätte, um das 416 nicht zu beschaffen, dann hilft eine Ausschreibung eh nicht mehr – dann weiß man schon genau, was man warum will und muss es sich im Zweifelsfall maßschneidern lassen.
Solange man aber auf dem Stand ist „zeigt uns einfach alle mal, was ihr so zu bieten habt“, darf man schon fragen (wie es hier im Kommentarbereich auch geschehen ist), warum u.A. Frankreich, Norwegen und unsere eigenen Spezialkräfte (!) mit dem 416 zufrieden sind, eine Beschaffung für die allgemeine Truppe aber anscheinend unmöglich ist.
@Zimdarsen | 08. Mai 2019 – 11:29
„Alleine die Tatsache, dass unser größter angrenzender Verbünderer das HK 416 gewählt hat müsste für eine Begründung zur Entscheidung genügen.“
Was kommen Sie denn zu solch einer unsinnigen Folgerung?
Es gibt nicht DAS HK 416. Auch wenn alle Varianten auf einem HK 416 ist das G95k (deutsche Spezilakräfte), M27 IAR (USMC), das HK 416F (Frankreich) oder das HK 416 der Norweger ist wieder ein anderes.
Jede Nation hat irgendwelche „Extrawürste“ gefordert und die Industrie hat diese umgesetzt, daher sind dann die unterschiedlichen Waffenversionen entstanden. Nun hat die Bundeswehr offensichtlich auch Extrawürste gefordert die dazu geführt haben, dass keine der Waffen diese erfüllen konnte.
Man kann halt nicht nach einem VW Golf schreien der 250 km/h Spitze leisten kann und gleichzeitig die Vorgabe geben, dass das Fahrzeug aber nur einen 1.4 Liter Motor haben darf. Alle Forderungen für sich alleine betrachtet sind nichts wildes, aber in der Summe eine gewaltige Herausforderung.
@Bold
„…im Zweifelsfall zurückstehen, wenn man z.B. gute taktische/taktikkulturelle, technische oder ergonomische Gründe für eine andere Wahl hat.“
Grundsätzlich richtig, doch wir sprechen über eine Ordonanzwaffe eine deutschen Herstellers für den Rest gibt es den Waffenmix.
Welche taktische/taktikkulturelle, technische oder ergonomische Gründe sprächen den gegen eine gemeinsame Waffe mit FR?
P.S.: Die Einsatzlogistik beginnt nicht in der Waffenkammer ;-)
@Zimdarsen:
Man könnte beim Thema Logistik auch andersrum fragen, über welche konkreten Einsparungen und Vorteile man hier letztlich spricht.
Wie oft kommt man in die Verlegenheit, im Einsatz Ersatzteile zu brauchen, wie ist da der Ablauf etc.?
Was spräche (abseits aller Bürokratie und reflexartig geäußerter Bedenken) dagegen, bei Bedarf die Waffe einer Partnernation zu nutzen, deren Bedienung auch noch weitgehend der einer in der BW eingeführten Waffe entspricht?
Kann man von einem Soldaten nicht erwarten, mit einer „Fremdwaffe“ klar zu kommen (hier zeigt meine persönliche Erfahrung: das funktioniert i.d.R. sehr gut)?
Was ist mit dem ganzen Rest des Waffenmixes abseits des Sturmgewehres?
Bei dem Thema wird immer schnell von Synergien und Einsparungen geschwärmt, aber unterm Strich sind wir ja selbst weit entfernt vom „Wunschziel“ einiger Zeitgenossen, in einem Infanteriezug nur 2 verschiedene Kaliber und einen Mix aus Waffen einer Familie zu haben.
Wie das dann über Landesgrenzen hinweg funktionieren soll…
Zum Vergleich: Selbst die US-Teilstreitkräfte untereinander (!) sind sich derzeit z.B. nicht einig, ob man ein LMG will/braucht. Vom Kaliberwildwuchs bei den Spezialkräften gar nicht angefangen.
„Welche taktische/taktikkulturelle, technische oder ergonomische Gründe sprächen den gegen eine gemeinsame Waffe mit FR?“
Andersrum wird ein Schuh draus:
Es gibt Gründe*, die gegen das HK416 allgemein oder auch „nur“ gegen das HK416F sprechen. Und wenn einem diese Aspekte wichtig sind, dann wird es eben etwas anderes als in Frankreich.
*Z.B.:
– keine durchgehende Montageschiene auf der Waffenoberseite
– Bedienelemente nicht seitensymmetrisch (die offensichtliche „Höchstform“ der Beidseitigkeit ;) )
– kein Klappschaft (und ohne größere Umsortierung des Innenlebens auch keine Möglichkeit dafür)
– keine Möglichkeit, über den Spannhebel ergonomisch günstig ordentlich Kraft auf eine „festgefressene“ Hülse auszuüben
– Spannhebel je nach verwendeter Optik schlecht zu erreichen
– eine oft zu Bedienfehlern führende Magazinverriegelung
Das sind für sich genommen keine absoluten K.O.-Kriterien, aber daran darf man sich schon stören und nach einer besseren Lösung fragen/suchen. Ein großer Teil dieser Liste ist beim HK433 nicht gegeben ;)
@Bold
Dann hat das HK433 ja gute Chancen Ordonanzwaffe für die EU-Kräfte zu werden ;-)
Ich habe ein Verständnisproblem zum Inhalt der Ausschreibung/ zur Konzeptionierung des gesuchten Gewehrs:
Gesucht wird ein Nachfolger für das G36. Sinn oder Unsinn der Ablösung sei dahingestellt.
Es ist also eine Standardwaffe für alle Teilstreitkräfte gesucht – vom einfachen Jäger, über den Objektschützer der Luftwaffe, usw.- STANDARD Waffe impliziert für mich einige grundlegende Eigenschaften (falls das Ministerium hier eine andere Ansicht hat, über die jemand bescheid weiß, bitte gerne ergänzen):
– Günstig anzuschaffen in Masse.
– Günstig zu unterhalten in Masse.
– Idiotensichere Handhabung, leichte Schulung möglich.
– Höchstmaß an passiver Sicherheit (weil ja idiotensichere Handhabung).
– Günstig anzuschaffen in Masse…
Es ist also das NICHT spezialisierte Gewehr, das jeder Rekrut in die Hand kriegt. Gesucht wird genau NICHT eine Waffe für die Truppunterstützung oder für Präzision. So weit so gut. Wozu dann also irgendetwas anderes als ein 08/15 NATO Gewehr in 5.56?
Die Unvereinbarkeit der beiden Szenarien 5.56 und 7.62 haben ja schon einige hier toll beschrieben.
Meine zentrale Frage also:
Was möchte das Ministerium durch verschärfte Leistungsdaten gewinnen?
Soll WIRKLICH ein grundsätzlich neues Gewehr/Kaliber entwickelt werden? Mit allen Implikationen zu Verfügbarkeit/Kosten/Bündnis? (Wer einmal in Oberndorf im Museum war, kennt die leidige Entwicklung des G11..).
Soll die Ausschreibung gezielt ins nichts führen um das G36 zu halten?
Wird auf Zeit gespielt um das Thema in die nächste Legislatur zu murksen?
Ein solches Gewehr wird NIE die Unterstützungsfähigkeiten/Durchschlag oder Präzision beispielsweise der HK417 (M27 im USMC) oder eines leichten MG (MG4 o.ä.) erreichen. Und muss das ja auch nicht.
Habe ich etwas übersehen? Das wissen ja nun nicht nur die geschätzten Leser*innen dieses Blogs..
„Bei den Kämpfen in Falludscha (Operation Phantom Fury, Dez 2004) haben Marines mehr als einmal ihr 5.56 liegen lassen um sich Kalashnikow gefallener Iraki zu greifen“
Ich kenne beispielsweise auch die Diskussion um das kaliber 5.56 in der Ostukraine. Aufgrund der Verbreitung von schwerem Körperschutz hat sich hier (wohl) eine Rückbesinnung auf größere Pulvermengen und mehr Durchschlagskraft (ergo 7.62) empfohlen. Steht diese Überlegung im Hintergrund? Dafür gibt es ja aber bereits Produkte auf dem Markt (siehe HK 417).
„Der taktische Waffenmix ist nun mal sehr komplex geworden und soll perspektivisch durch das SG Bw breitbandig ergänzt werden. “
Eigentlich der genau richtige Weg. Wir haben kein Massenheer mehr, also brauchen wir auch keine Massen-Waffe..
Ich sehe am Horizont allerdings schon das Drohszenario eines „typisch deutschen“ Weges in der Beschaffung:
G 36 Flotte kriegt ein teures Update, G3 werden von Kurdistan zurückgekauft, ein Mix aus HK 416 und HK 417 wird zusätzlich in kleinen Mengen angeschafft, vlt kann man mit den Franzosen ein Joint Venture gründen oder wir leasen Tavors aus Israel?
Eieieieiei…
Es hat zumindest gute Chancen, das nächste BW-Sturmgewehr zu werden.
Für die aktuelle Sturmgewehrgeneration ist das Thema staatenübergreifend gemeinsame Waffe mMn sowieso durch – zu viele Mitgliedsstaaten haben vor relativ kurzer Zeit neu beschafft oder sind mittendrin, u.A. Frankreich, Norwegen, Italien, Tschechien, Polen, Kroatien.
Eine EU-gemeinsame Waffe müsste man jetzt angehen, damit sie in der nächsten Generation angeschafft werden könnte.
Aber da ist man dann schon wieder bei der Grundsatzfrage, wie Sturmgewehre in 20-30 Jahren aussehen werden (oder sollen) – und man hat die üblichen Probleme solcher Großprojekte mit vielen Beteiligten.
Ohne hier in pauschale EU-Kritik abzurutschen, halte ich es da doch lieber mit „small is beautiful“. Was man braucht, weiß man selbst am Besten.
@Bold
Ja, stimmt …….und auch die Bayern und Württemberger sollten sich eigene Ordonanzwaffen beschaffen.
Am Ende scheitert jeder an der Goldrandlösung ……..doch hilft uns das unseren Auftrag auszuführen?
@ J_B | 09. Mai 2019 – 12:41
„Was möchte das Ministerium durch verschärfte Leistungsdaten gewinnen?“
Sie dürfen die Ausschreibung um den Nachfolger des G36 nicht solo, also ohne die „G36-Affäre“, betrachten.
Wenn man „politisch“ zu dem Schluss gekommen ist, dass das G36 keine Zukunft mehr hat, dann muss der Nachfolger besser sein (insbesondere was Präzision im andauernden Feuerkampf angeht) als der Vorgänger. Jetzt haben Sie aber ein Problem, das G36 ist bereits eine verdammt gute Standardwaffe, insbesondere in der aktuellen A4 Variante.
Wenn Sie also eine gute Waffe durch eine bessere Waffe ersetzen müssen, dann müssen Sie auch die Forderungen an die neue Waffe dementsprechen hochschrauben, damit die „alte“ Waffe diese nicht durch leichte Modifikationen auch noch übertrifft. Denn sonst hätte man ja kein Bedarf für eine neue Waffe. Also müssen Sie die Forderungen extrem hoch schrauben und landen dann dort wo man gerade ist, sie fordern etwas was unter Umständen hart an der Grenze des machbaren ist, vielleicht schon drüber.
@ Bold | 09. Mai 2019 – 12:54
„Es hat zumindest gute Chancen, das nächste BW-Sturmgewehr zu werden.“
Wenn Sie sich auf das HK433 beziehen, dann liegen Sie unter Umständen falsch. Die Waffe steckt noch in den „Kinderschuhen“ während die AR15 Gewehre von Haenel und HK schon ausgereift sind. Die Prozesse drumherum werden beherrscht, die Kinderkrankheiten sind beseitigt. Gerade im Hinblick auf die hohen technischen Hürden der Ausschreibung ist es durchaus wahrscheinlich, dass das 433 noch nicht ausgereift genug ist auch wenn ich Ihre Meinung teile, dass das Konzept der Waffe dem 416 überlegen ist. Es vereint wirklich viele Vorteile von G36 und dem HK416.
@J_B:
„Aufgrund der Verbreitung von schwerem Körperschutz hat sich hier (wohl) eine Rückbesinnung auf größere Pulvermengen und mehr Durchschlagskraft (ergo 7.62) empfohlen.“
Der Witz an dieser oft angestellten Überlegung ist, dass Westen oder vielmehr Platten der Schutzklasse 4 auch gegen 7,62×51 schützen. Wo keine Platten sind, schlägt umgekehrt auch eine 5,56 durch.
Für beide Kaliber gibt es Wolframkarbidgeschosse, die aktuelle Schutzplatten durchschlagen können – das wird aber immer teure Spezialmunition bleiben und nicht flächendeckend eingesetzt werden (können).
Wer also einen verlässlichen Schutzwestendurchschlag fordert, müsste sogar ein noch leistungsfähigeres Kaliber als 7,62×51 andenken, wenn bezahlbare Geschosse verwendet werden sollen – mit allen technischen und logistischen Folgen.
Sprich: Das verbietet sich von selbst.
Bis auf Weiteres wird es so sein, dass die Platten üblicherweise nicht durchschlagen werden, die erreichbaren letalen Trefferzonen entsprechend klein sind und auf große Entfernung viel eher Verletzte als Tote „produziert“ werden, vorausgesetzt dass überhaupt getroffen wird.
Wer mehr erreichen will, muss schwere oder sehr präzise Waffen nutzen oder den Gegner mit Handfeuerwaffen im Nahbereich überrennen und aufreiben. Wo beides nicht geht und lediglich auf eher große Distanzen sporadisches Sturmgewehrfeuer stattfindet, bleibt die Wirkung ungeachtet aller Erwartungshaltungen und Wunschvorstellungen zwingend begrenzt.
(Anmerkung: Ich habe mir in diesem Kontext angewöhnt, zumindest beim größeren Kaliber 7,62×51 die Hülsenlänge mit anzugeben, um Mehrdeutigkeiten und Verwechslungen zu vermeiden).
@Zimdarsen:
„und auch die Bayern und Württemberger sollten sich eigene Ordonanzwaffen beschaffen“
Wenn sie denn eigene Armeen hätten, so wie sie eigene Polizeien haben, wäre das wohl so, ja.
Aber auch wenn das nicht ganz ernst gemeint war, darf man doch einmal schauen, was bei genau diesen Beschaffungen besser, gleich oder schlechter läuft als auf Bundesebene bei der BW.
Es hätte nämlich z.B. geholfen, unseren Auftrag auszuführen, wenn man rechtzeitig vor dem Ende der Nutzungsdauer des G36 ausgewählte Schießlehrer, Einsatzerfahrene und interne wie externe Fachleute gefragt hätte, was das Nachfolgegewehr in welcher Form warum anders machen soll und ob man das von der Stange oder auch in einem akzeptablen Zeit- und Kostenrahmen maßgeschneidert irgendwo bekommt.
Das hätte neckischerweise sogar dazu führen können, dass man relativ zeitgleich mit Frankreich das bzw. ein HK416 angeschafft hätte.
Mit der hochstilisierten Causa G36 und der aktuellen Posse um das Beschaffungsverfahren ist jetzt aber absehbar, dass die endgültige Entscheidung nicht durch Sachkunde und Praxisnähe auffallen wird.
…also beim Zoll hat sich das G38 (HK 416A5 mit 11″-Lauf) durchaus bewährt. Den Klappschaft hat beim Zoll noch niemand vermisst.
@Bold
Ich bin da ganz bei Ihnen.
Zudem wird oft leider vergessen, dass die Bw eben nicht nur aus Kämpfern mit der Profession zum Nahkampf-/Gefechtsschießen besteht, sondern eben auch aus vielen Kombattanten bei welchen die Ordonanzwaffe eben Ordonanzwaffe und nicht Hauptbewaffnung/Werkzeug ist.
Am Ende ist es dann doch ein Unterschied man einen Grenadier, Fallschirmjäger oder Luftfahrzeugtechniker ausstattet.
@Wa-Ge:
Ja, beim HK416 würde man deutlich weniger Sack um die bestellte Katze mitkaufen ;)
Andererseits ist alles irgendwann einmal neu und mit einer vernünftigen Kommunikation zwischen Kunde und Hersteller bekommt man üblicherweise das Wenige schnell in den Griff, was im Vorfeld weder beim Hersteller noch beim Kunden im Test aufgefallen ist, sondern sich erst in der Praxis zeigt.
Ach halt…da sind sie ja wieder, unsere drei Probleme.
@bulliteam:
Das wundert mich nun kein bisschen, dass man an einer Waffe mit derart kurzem Lauf den Klappschaft nicht vermisst ;)
In der Verwendung beim Zoll ist das vielleicht nicht die perfekte, aber allemal eine voll akzeptable Lauflänge – für die zu erwartenden Einsatzdistanzen und taktischen sowie rechtlichen Rahmenbedingungen ist es sinnvoll und für alles, was etwas weiter weg ist, hat man Spezialisten mit passender Waffe und Optik.
Für die allgemeine militärische Verwendung sind 11 oder 11,5″ aber sträflich zu kurz.
Generell ist ein Klappschaft mMn auch keine Pflichtveranstaltung, sondern nur hier und da ganz angenehm – wenn man ihn also ohne Abstriche bekommen kann, gerne.
Eine fundierte Entscheidung für das HK416 wäre ebenfalls unproblematisch gewesen, aber genau daran mangelt es ja beim aktuellen Beschaffungsverfahren.
Gerade der Trend zu kurzen Läufen (Bw: Rohren) scheint mir symptomatisch für den Mangel an Fachwissen zu sein, das den Blick hinter die Fassade erlaubt.
Klar, ein kurzer Lauf sieht cool aus und macht die Waffe handlicher.
Man müsste aber auch bedenken, dass der scheinbar kleine Verlust an Geschossgeschwindigkeit erhebliche Konsequenzen hat:
– Die Chance, ein Ziel unter sonst gleichen Bedingungen zu treffen, wird nicht bloss minimal sondern signifikant kleiner (stärkere Flugbahnkrümung, größere Seitenwindempfindlichkeit), wie Modellrechnungen zeigen.
– Geringere Wirksamkeit im Ziel, da z.B. 10 Prozent weniger Geschwindigkeit immer auch 20 Prozent -also das Doppelte- Verlust an Geschossenergie bedeutet.
Ist der Truppe wirklich egal, ob mit normaler Lauflänge eine Schutzweste auf 100 m durchschlagen werden kann oder ob man wegen des kurzen Laufs den Gegner auf 54 m herankommen lassen muss, damit das Geschoss durchschlagen kann? [Zahlenbeispiel aus einem NATO Staat.]
Es werden nur die oberflächlichen Vorzüge kurzer, leichter Waffen gesehen, aber nicht deren Konsequenzen für die Durchsetzungsfähigkeit.
@Zimdarsen
Dafür gibt es die „personal defense weapon“ (PDV), z.B. die MP 7, die leider nicht querschnittlich eingeführt ist.
„PDW“ natürlich …
@Thomas Melber
Genau, es gibt sie …..rein theoretisch………wie so vieles :-))
Wa-Ge | 09. Mai 2019 – 14:44
„Sie dürfen die Ausschreibung um den Nachfolger des G36 nicht solo, also ohne die „G36-Affäre“, betrachten. […]“
Von Außen betrachtet sieht es ganz so aus als liegt genau da das Problem.
@ Zimdarsen | 09. Mai 2019 – 16:47
„auch aus vielen Kombattanten bei welchen die Ordonanzwaffe eben Ordonanzwaffe und nicht Hauptbewaffnung/Werkzeug ist.“
Wenn ich mal Wikipedia glaube: „Die Ordonnanzwaffe (französisch ordonnance ‚Befehl‘, ‚Anordnung‘) ist eine beim Militär offiziell eingeführte und an Soldaten als persönlicher Ausrüstungsgegenstand ausgegebene Waffe.“ sind die bei der Bw eingeführten Handwaffen alle Ordonnanzwaffen.
@Escrimador
Das Sturmgewehr G36 ist die Ordonnanzwaffe der Deutschen Bundeswehr. Ordonnanzwaffen sind Langwaffen.
„Kurzwaffen, Pistole, Revolver, MP, bilden eine Kategorie von Schusswaffen nach den Begriffsbestimmungen des deutschen Waffengesetzes (WaffG). Es handelt sich definitionsgemäß um alle Schusswaffen, die keine Langwaffen sind“ und definieren sich NICHT als Ordonnanzwaffe.
„Langwaffen; dies sind Schusswaffen, deren Lauf und Verschluss in geschlossener Stellung insgesamt länger als 30 cm sind und deren kürzeste bestimmungsgemäß verwendbare Gesamtlänge 60 cm überschreitet; Kurzwaffen sind alle anderen Schusswaffen.“
Alles gem Deutsches WaffG Anlage 1 (zu § 1 Abs. 4) Begriffsbestimmungen.
@Escrimador
BYOD („bring your own device“) wäre vielleicht auch nicht so zielführend ^^
Ordonnanzwaffen sind Waffen, die querschnittlich eingeführt sind, also z.B. P8 und G36, allerdings nicht G28 u.a.
@Klaus Trophobie: „Von Außen betrachtet sieht es ganz so aus als liegt genau da das Problem.“
Treffer! Im Grunde tanzt alles um den Elefanten in Raum, dass Frau Ministerin bezüglich des gegen Heckler und Koch angezettelten Rechtsstreits um das Gewehr in einem Moment kategorischer Überzeugung geäußert hat: „Dieses Gewehr, so wie es konstruiert ist, hat in der Bundeswehr keine Zukunft.“
Und kein Mensch traut sich anscheinend, ihr offen und ehrlich ins Gesicht zu sagen, dass das Statement entweder etwas voreilig war, oder immerhin ja auch ein verbessertes G36 mit geänderten Merkmalen, wie einem stärkeren Lauf/Rohr und hitzebeständigeren Polymeren (wie im Übrigen von HuK bereits vorgeschlagen) in Betracht gezogen werden sollte – was dann natürlich im Vergleich zum G36 Mehrkosten beinhalten würde. Wenn es tatsächlich Leute gibt, die es ihr sagen, stoßen diese augenscheinlich auf taube Ohren.
Spätestens seit dem Verweis von HuK auf die seinerzeitigen Anforderungen, welche das Gewehr offensichtlich zu 100% erfüllte und die demgegenüber völlig anderen Einsatzbedingungen, denen das Gewehr inzwischen in Einsätzen ausgesetzt war, hätte man das schon von Beginn an unnötige Gerichtsverfahren ganz heimlich still und leise beerdigen müssen, um noch größere Peinlichkeiten zu vermeiden.
Das scheint aber im gegenwärtigen politischen Klima keine Option zu sein.
@ Klaus-Peter Kaikowsky | 10. Mai 2019 – 10:24
@ Thomas Melber | 10. Mai 2019 – 10:38
Wie wir sehen versteht unter Ordonnanzwaffe jeder was anderes.
Und das G 28 wäre die Ordonnanzwaffe des entsprechenden Waffenträgers, wenn wir es als „persönliche Ausrüstung“ betrachten wollten.
„Gerichtsverfahren ganz heimlich still und leise beerdigen müssen“
Es ist aber geschehen. Warum sollte sowas heimlich, still und leise geschehen? Warum sollte das Volk nicht davon wissen?
@Escrimador
„Sind die bei der Bw eingeführten Handwaffen alle Ordonnanzwaffen.“
Eine bei der Bw eingeführte und an Soldaten als persönlicher Ausrüstungsgegenstand ausgegebene Waffe, trifft im Prinzip nur auf das G36 und die P8 zu.
Es geht jedoch nicht um den Begriff und ob kurz oder lang, sondern um die Einführung einer neuen Standardwaffe.
Unterschiedliche Handwaffen gibt es in der Bw einige.
Zur Klarstellung:
Ein Ordonanzgewehr ist eine Langwaffe, eine Ordonanzwaffe kann auch eine Kurzwaffe sein.
Die querschnittliche „Ordonanzwaffe“ der deutschen Polizei (persönlich zugeordnet) ist eine Pistole.
Im Englischen „Service weapon“ – daher z. B. in Schützenverbänden die Disziplinen „Dienstpistole“.
Zur Kaliberdiskussion:
Es gibt sowohl im kaliber 5,56 und 7,62 sogenannte „AP“ (Armorpiercing – Technisch enthält diese Hartmetalle oder keramiken als „Stifte“, die dann die Panzerung durchschlagen) Munition, und dies gelingt dieser Munition bei den heute eingeführten Hardballistik auch auf übliche Kampfentfernungen.
Da diese Munition aber nicht querschnittlich verfügbar ist (und auch aus Kosten- / Nutzengründen nicht sinnvoll ist), wird derzeit nicht querschnittlich Panzerung dagegen beschafft.
@ Klaus-Peter Kaikowsky
hier irrt der Schreiber – Ordonnanzwaffen sind solche die als militärische Ausrüstung an den Soldaten ausgegeben werden, dies sind meist Langwaffen, jedoch nicht grundsätzlich wie für Offiziere, Portepeeunteroffiziere und Bediener besonderer Systeme, bei deren Bedienung oder der Aufgabenstellung eine Langwaffe hinderlich wäre.
https://de.wikipedia.org/wiki/Ordonnanzwaffe
Ich dachte es heißt Ordonnanzwaffe wenn sie beim Feuer laut donnart?
Ist das nicht Feldjacke wie Hose?!
Standardgewehr. Passt doch.
Eine Frage noch in die Runde zum ‚Ausmaß‘ der technischen Fähigkeiten, die in der Ausschreibung gefordert sind:
Wie verhalten diese sich zu den Standardwaffen anderer Nato-Partner? Insbesondere derer, die wie ja schon angemerkt wurde, erst vor ‚Kurzem‘ neue ORDONNANZWAFFEN angeschafft haben? (z.B. BREN in Tschechien, HK416 (ja wohl nicht?) in FR, MSBS in Polen, etc.?)
Will sagen/fragen:
Gibt es auf der Welt überhaupt ein mehr oder minder marktreifes Gerät, das den Anforderungen entspricht?
Gibt es zudem irgend eine ‚moderne‘ Streitmacht, die in letzter Zeit ein Gewehr mit besonderen Fähigkeiten/Eigenschaften in Dienst gestellt hat? Selbst die Beispiele, die ich hier gelesen habe, sind doch meist 5.56 einerlei..? Hier mal eine picatinni mehr, da mal beidhändige Bedienbarkeit, aber sonst?
J_B | 10. Mai 2019 – 15:56
„Eine Frage noch in die Runde zum ‚Ausmaß‘ der technischen Fähigkeiten, die in der Ausschreibung gefordert sind:“
Ich hab Zweifel das überhaupt jemand die Frage beantworten kann weil die Details nicht Teil der öffentlichen Ausschreibung sind und vor allem den Vergleich zu Partnernationen kaum einer realistisch und ehrlich ziehen kann weil nur schwer einzuschätzen ist was für Qualität/Serienstreuung die angeschafften Waffen tatsächlich haben.
„Gibt es zudem irgend eine ‚moderne‘ Streitmacht, die in letzter Zeit ein Gewehr mit besonderen Fähigkeiten/Eigenschaften in Dienst gestellt hat?“
In der Waffentechnik gab es die letzten Jahrzehnte (!) praktisch keine mechanischen Neuerungen. AR-15 und AR-180 Derivate sind Stand der Technik und im Detail sehr gut beherrscht.
Auch die Kaliberdiskussionen sind nix neues und im Grunde so alt wie 5,56 selbst…
Potenzial steckt derzeit eigentlich nur in optischen Systemen. Ziele müssen identifiziert werden bevor man sie bekämpft.
Ironischer Weise war das G36 da sogar eine recht frühe Adaptierung, weg von offener Visierung hin zu Rotpunkt und Fernrohr mit optische Vergrößerung.
Da wäre eine Modernisierung sicher nicht verkehrt, das Setup von übereinander montierten Optiken gilt als überholt (Alternativ: variable Vergrößerung 0-4) und Reflexvisiere sind besser geworden (Batterielaufzeit).
Aber die Kombination Rotpunkt + Optik ist noch immer aktuell.
„Selbst die Beispiele, die ich hier gelesen habe, sind doch meist 5.56 einerlei..? Hier mal eine picatinni mehr, da mal beidhändige Bedienbarkeit, aber sonst?“
So ist es.
Moderne Sturmgewehre sind zuverlässig, präzise, wirksam und führig – da tut sich nicht mehr viel.
Auch die großen Neuerungen der letzten Jahre und Jahrzehnte beziehen sich viel mehr auf die Fertigungstechnik u.Ä. als auf die eigentlichen Leistungsparameter der Waffe.
Abseits einen revolutionären Ansatzes mit allen damit verbundenen Risiken kann Verbesserung nur noch im Kleinen stattfinden und dafür muss man schon ziemlich tief in die Themen Ergonomie und generell „useability engineering“ einsteigen.
Voraussetzungen dafür sind großes Fachwissen und ein Auge für die Feinheiten der praktischen Handhabung – hier richtig zu punkten ist eine Art „Königsklasse“, von der die aktuelle BW-Ausschreibung bzw. ihre Umsetzung weit entfernt ist.
Die Kaliberdiskussion ist letztlich müßig. Eine deutliche Verbesserung in allen relevanten Aspekten wird es nicht geben – man muss zuerst entscheiden, wie man kämpfen will und wo man im Austausch für welche Vorteile welche Abstriche in Kauf nimmt. Dann kann man hier etwas ändern, vorher nicht.
Wie schwer eine deutliche Verbesserung ohne große Nachteile in anderen Bereichen ist, zeigen z.B. die Versuche der Amerikaner, die über Jahrzehnte hinweg mehr als genug Geld auf dieses Thema geworfen haben – bisher ohne Ergebnis.
Auch bei der Optik tut sich nicht mehr so viel wie vor einigen Jahren: Moderne Optiken sind klein, leicht, robust, wiederholgenau, einfach zu bedienen und bieten gute bis hervorragende optische Qualität.
Hier ist allenfalls die Wahl des Visierkonzeptes relevant, also die Entscheidung zwischen den „Strömungen“/Philosophien
– variables Zielfernrohr
– Zielfernrohr mit fester Vergrößerung und separates Leuchtpunktvisier
– Leuchtpunktvisier mit separater Vergrößerung, sog. Magnifier
Auch für diese Entscheidung muss man schon recht tief in der Materie stecken. MMn ist sie aber spätestens da leicht zu treffen, wo es um das Zusammenspiel mit weiterer Ausrüstung wie ABC-Schutzmasken und Nachtsichtbrillen geht – Variante 3 bietet sich hier deutlich an.
Und beim Thema Optik sowie Optronik für den „kleinen“ Sturmgewehrschützen darf man zwei Dinge nicht vergessen: a) „bang for the buck“, d.h. ein ordentliches Verhältnis von Preis zu Leistungsfähigkeit, b) die Einsatzumstände dieser Geräte. Hoch komplexe oder spezialisierte Optiken sind unter Stress/direktem Feinddruck gar nicht voll ausnutzbar und müssen deshalb Spezialisten vorbehalten bleiben, die in taktischer Hinsicht regelmäßig die nötige Zeit und Ruhe dafür haben.
In Sachen Optik für den „normalen“ Einzelschützen wäre man mit einer guten Entscheidung auf Jahrzehnte hinaus optimal aufgestellt und könnte diese Optken wohl auch auf der nächsten Waffengeneration weiter nutzen.
Allerdings muss man dafür das Thema durchdrungen haben und bereit sein, einmal richtig Geld in die Hand zu nehmen (oder eben weiterhin alle paar Jahre neu billig kaufen…).
Alles Weitere kann und muss durch gute Schießausbildung abgedeckt werden. Darum kommt man ohnehin nicht herum und wenn die Ausbildung gut aufgebaut ist, hat sich ganz vieles erledigt, was man ansonsten mehr schlecht als recht mit technischem Schnickschnack zu lösen versucht.
@Bold
Es gibt Visiere, die Rotpunkt und Vergrößerung vereinen – entweder kontinuierlich oder fix (z.B. ELCAN 1-3-6 / 1-3-9).
Qualitativ hochwertige „military grade“ sind allerdings nicht ganz billig, jedoch kann man sicher über die Stückzahl ‚was machen.
Zufallsfund
@nicholadrummond
Anyone interested in future US Army infantry developments needs to watch this video (start at 7:55):
New helmet 40% lighter
New night vision goggles Augmented reality glasses
New rifle and LMG in 6.8 mm – Weapon FCS for first round hit at 600 m (link: https://www.youtube.com/watch?v=yz5mGQthmTo&feature=youtu.be&t=692) youtube.com/watch?v=yz5mGQ…
Hört sich sehr nach neuem Standardkaliber an.
[hm, ja, wie vorhin hier rechts in der Twitter-Leiste zu lesen war. T.W.]
Wie oft in den letzten 30 Jahren waren die Amerikaner „kurz davor“, irgendeine neue revolutionäre Infanteriewaffe inkl. neuem Kaliber oder ganz neuer Munitionstechnologie einzuführen? Sechs Mal? Sieben?
Bis da was passiert und etwas neues ausgereift und querschnittlich eingeführt ist, muss der Nachfolger G36 selbst schon wieder ersetzt werden. DANN wird sich die NATO ggf. hinsichtlich Standardisierung damit beschäftigen. Und DANN kann man sich Gedanken darüber machen, ob man auf diesen Zug aufspringt.
@Thomas Melber:
Auch das neueste ELCAN Specter ist „nur“ ein variables Zielfernrohr, wenn auch mit zwei guten Ideen. Ein beleuchtbares Absehen – auch in Form eines zuschaltbaren Leuchtpunkts – ändert daran nichts: Augenabstand, Austrittspupille und Einblickwinkel bleiben ein (wenn auch reduziertes) Problem, anders als bei einem „echten“ Leuchtpunktvisier.
In Sachen Preis, Abmessungen und Gewicht ist das Tri-Role jedenfalls ein ganz schöner Brecher – für mich ein Ausschlussgrund gegenüber einem kompakten Leuchtpunktvisier mit abnehmbarer und abklappbarer Vergrößerung; Detailkritik wie das für einen „normalen“ Sturmgewehrschützen deutlich überladene Absehen führt hier wohl zu weit.
@Klaus-Peter Kaikowsky:
Tolle Präsentationen haben die Amis schon viele gemacht und steile Behauptungen viele aufgestellt.
Was soll man auch sagen außer „alles viel besser, alles total toll“, wenn genau das die Zielvorgabe für das Projekt ist…
Ich bin gespannt, ob es diesmal wirklich klappt – fürs Protokoll habe ich hiermit schon mal geunkt und kann ggf. in absehbarer Zukunft sagen: Ich habs ja gleich gesagt :)